Version: Status: Freigabe Seite 5 von 31. Erfüllt Bemerkung. Nicht anwendbar. Kriterium. 2. Allgemeine Anforderungen
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- Johannes Holzmann
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1 I 2. Allgemeine Anforderungen 2.1. Allgemeine Betriebsdaten und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen Name des Betriebes Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort QS-Standortnummer/n (VVVO-Nr.) Datum Eigenkontrolle Dokumentation Stammdaten Betriebsübersicht erstellt oder Einzeldokumente s. u. Adresse mit Registriernummern (z. B. VVVO-Nr., OGK-Nr., Unternehmernummer, Flächenprämienantrag) Kapazitäten/Betriebseinheiten Tierproduktion bzw. Anbauflächen Pflanzenproduktion Lagerkapazitäten für Ernteprodukte Lagerkapazitäten für Gülle, uche, Festmist Betriebsskizze, Lagepläne Betrieblicher Zukauf und Wareneingang (Lieferscheine und Belege: Saat- und Pflanzgut, Jungpflanzen, Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel; Tiere, Futtermittel und Futterzusatzstoffe, Tierarzneimittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Dienstleistungen) Umsetzung von Korrekturmaßnahmen Alle Korrekturmaßnahmen fristgerecht und wirksam umgesetzt Prüfbericht neutrale Kontrolle liegt vor 2.2. Nährstoffvergleich Jährliche Dokumentation des Nährstoffvergleichs Nachweise bei überbetrieblicher Verwertung 2.3. Einhaltung und Dokumentation Dokumentation der durchgeführten Eigenkontrollen Dokumentation Eigenkontrolle (Checkliste) Feststellung und Dokumentation von Abweichungen Erfüllung der eingeleiteten Maßnahmen bei Abweichungen Beseitigung sämtlicher Abweichungen aus der Eigenkontrolle Version: Status: Freigabe Seite 5 von 31
2 Beseitigung sämtlicher Abweichungen aus der neutralen Kontrolle 2.4. Ereignisfaltblatt Das QS-Ereignisfaltblatt liegt im Betrieb vor 3. Spezielle Anforderungen Tierproduktion 3.1. Herkunft/Rückverfolgbarkeit Kennzeichnung der Tiere Schwein: eindeutige Kennzeichnung (Ohrmarke oder Schlagstempel) Empfehlung Schlagstempel entsprechend Bundesmarktverband Schwein: Zukauf von Mastferkeln aus QS-Betrieben Führung Bestandsregister Dokumentation sämtlicher Tierbewegungen: Ankauf, Verkauf, Geburt, Tierverluste. Belege der Tierkörperbeseitigungsanstalt 3.2. Futtermittel Registrierung als Futtermittelunternehmen bei der zuständigen Landesstelle Futtermittelbezug Bezug ausschließlich von QS-anerkannten Futtermittelherstellern Lieferscheine oder Abrechnungen, Sackanhänger Einzelfuttermittel gemäß Positivliste Ausschließlicher Einsatz von Einzelfuttermitteln gemäß Positivliste für Einzelfuttermittel Dokumentation Rationsberechnungen, Mischprotokolle Erstellung von Rationsberechnungen oder Mischprotokollen bei eigener Futtermittelherstellung oder ggfs. Protokoll beim Einsatz von Säuren Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen (z.b. Säuren, Vitamine, Aminosäuren) nach HACCP-Grundsätzen, Dokumentation Hinweis: vgl. Merkblatt für den Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen Einsatz fahrbarer Mahl- und Mischanlagen Ausschließlicher Einsatz QS-zugelassener fahrbarer Mahl- und Mischanlagen Futtermittelmonitoring Landwirtschaftliche Selbstmischer: Teilnahme am Futtermittelmonitoring, Organisation über landwirtschaftliche Version: Status: Freigabe Seite 6 von 31
3 Bündler. Gute Verfahrenspraxis Es muss sichergestellt werden, dass Arbeitsvorgänge so organisiert und durchgeführt werden, dass Gefahren, die die Sicherheit der Futtermittel beeinträchtigen können, verhütet, beseitigt oder minimiert werden Sicherheit von Futtermitteln und Sauberkeit von Wasser Schutz der Futtermittel vor Kontamination und Verunreinigung Kontrolle sämtlicher technischen Anlagen (z.b. Lager, Silo, Mühle, Mischer, Fütterungs- und Tränkeinrichtungen) Sauberkeit des Wassers Futtermittellagerung Sauberkeit von Lager und Futtermitteln Maßnahmen zum Schutz vor Schädlingen, Schadnagern, Vögeln, Krankheiten Trennung von verschiedenen Futterarten Getrennte Lagerung von Abfällen, Chemikalien, Medikamenten, Saatgut etc. Schädlingsbekämpfung bei Befall Geflügel: fortlaufende Schädlingsbekämpfung Dokumentation des Schädlings- und Krankheitsbefalls 3.3. Tiergesundheit/Arzneimittel Betreuungsvertrag Hoftierarzt Schriftlicher Betreuungsvertrag Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen Tierärztliche Bestandsbesuchsprotokolle, tierärztliche Untersuchungsbefunde Aufzeichnungen über Bezug und Verbleib der Arzneimittel Dokumentation Medikamentenbezug (tierärztliche Arzneimittelnachweise oder Apothekenbelege vorhanden), ggfs. Impfstoffkontrollbuch Dokumentation der Arzneimittelanwendung (Bestandsbuch, Kombibeleg, Impfplan etc.) Einhaltung der Wartezeiten Medikamentenlagerung gemäß Herstellervorgaben Identifikation der behandelten Tiere Identifikation sämtlicher behandelter Tiere oder Tiergruppen für die Dauer der Wartezeit Version: Status: Freigabe Seite 7 von 31
4 3.4. Hygiene Zustand von Gebäuden und Anlagen Guter baulicher Zustand ordnungsgemäße Reinigung möglich Schwein und Geflügel: ordnungsgemäße Desinfektion möglich Hinweisschild Tierbestand Betreten verboten oder ähnlicher Hinweis Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen Reinigung zwischen Ausstallung und Wiederbelegung Schwein und Geflügel: Reinigung und Desinfektion zwischen Ausstallung und Wiederbelegung Dokumentation der Reinigung und Desinfektion Einhaltung der QS-Hygieneanforderungen Besucher nur in Abstimmung mit Tierhalter Einwegkleidung vorhanden Schwein und Geflügel: Hygieneschleuse Kadaverlagerung außerhalb vom Stallbereich Rind: abgedeckt Schwein: geschlossener Behälter oder Raum Geflügel: gekühlter Behälter Schadnagerbekämpfung bei Befall Geflügel: fortlaufende Schadnagerbekämpfung Lagerung von uche, Gülle und Silosickersaft: ausreichende Lagerkapazität kein Eintrag in Grund- und Oberflächengewässer Schwein: Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung Schutz von Futter und Einstreu vor Wildschweinen Tägliche Dokumentation Tierverluste (Todesfälle, Aborte, Totgeburten; Saugferkel je Wurf) Dungausbringung: Lagerung mind. 3 Wochen, flüssig mind. 8 Wochen oder Ausbringung bodennah zusätzlich bei > 700 Mastschweine, > 150 Sauen Stallabteile, Zucht- und Mastschweine getrennt Betriebseinfriedung; verschließbare Tore bzw. andere Einfriedung Ver- und Entladeeinrichtung: befestigter Platz, Rampe o.a. Version: Status: Freigabe Seite 8 von 31
5 betriebseigene Einrichtung Umkleideraum stallnah, nass zu reinigen und zu desinfizieren Isolierstall, mind. 3 Wochen Quarantänezeit 3.5. Monitoringprogramme und Befunddaten Mastschweine: Teilnahme am Salmonellenprogramm Teilnahme am Salmonellenmonitoring für Mastschweine; vollständige und gleichmäßige Beprobung der Mastschweine gemäß Probenschlüssel Mastschweine: Dokumentation der Salmonellenkategorie Kategorisierung, Dokumentation der Salmonellenkategorie Mastschweine: Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen Bei Kategorie III in Abstimmung mit dem Hoftierarzt: Identifikation der Salmonelleneintragsquellen Aufzeichnungen über festgelegte Maßnahmen zur Reduzierung der Salmonellenbelastung Geflügel und Schwein: Dokumentation der Befunddaten aus der Schlachtung Schwein: festgestellte Organveränderungen Geflügel: Zahl der angelieferten Tiere, angeliefertes Schlachtgewicht, Transporttote, Verwurf und Hauptverwurfgründe Schwein, Kalb, Geflügel: Information zur Lebensmittelkette Lebensmittelketteninformation, Gesundheitsbescheinigung bzw. Standarderklärung 3.6. Tierschutzgerechte Haltung Einhaltung der Tierschutzvorschriften Anforderungen aus Tierschutzgesetz, Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung sowie Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Masthähnchen bzw. Mastputen Schweine: Ferkelkastration Einsatz geeigneter Schmerzmittel bei der Ferkelkastration Nachweis über Arzneimittelnachweis, Kombibeleg, ggfs. Bestandsbuch Stalleinrichtung und Pflege der Tiere Betreuung und Pflege der Tiere nach guter fachlicher Praxis Keine vermeidbaren Gesundheitsschäden oder Verhaltensstörungen durch Bauweise, Material, technische Ausstattung Böden Version: Status: Freigabe Seite 9 von 31
6 Böden rutschfest und trittsicher Rind: ausreichend trockene und saubere Liegefläche im Laufstall Kälber und Schwein: Vorgaben zur Bodengestaltung Beschäftigungsmaterial Schwein: Material gesundheitlich unbedenklich, zu untersuchen und zu bewegen, veränderbar Puten: täglich geeignetes Material Pekingenten: saubere, trockene Einstreu Zusatz Sauenhaltung keine Anbindehaltung, nach dem Absetzen 4 Wochen täglich freie Bewegung in Neubauten: Zeitraum 4 Wochen nach dem Decken bis 1 Woche vor Abferkeln Gruppenhaltung Zusatz Saugferkel Schutzvorrichtungen gegen Erdrücken, Liegebereich ausreichend eingestreut oder wärmegedämmt und beheizbar, perforierter Boden abgedeckt Absetzen frühestens nach 21 Tagen Überwachung der Tiere und Anlagen Schweine: 2x täglich Tierkontrolle Schweine: Versorgung aller Schweine mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität Schweine: mindestens 1x täglich Fütterung Schweine: jederzeit (ab Geburt) Zugang zu Wasser tragende Jungsauen und Sauen bis eine Woche vor dem Abferkeln täglich mind. 200 g Rohfaser oder Alleinfutter mit mind. 8 % Rohfaser Einhaltung der Bestands- bzw. Besatzdichte Schwein: Einhaltung der Mindestflächen Beleuchtung Schwein: bei künstlichem Licht mindestens 80 Lux, 8 Std. Tagesrhythmus, Orientierungslicht außerhalb Beleuchtungszeit Stallklima Rind und Schwein: NH 3 max. 20 cm³/m³ Luft CO 2 max cm³/m³ Luft H 2S max. 5 cm³/m³ Luft Stalltemperatur Version: Status: Freigabe Seite 10 von 31
7 Einhaltung der Temperaturvorgaben abhängig von Haltungsform und Gewicht Technische Einrichtungen: Notstromaggregat, Alarmanlage Notversorgung für den Fall einer Betriebsstörung regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit; ggfs. Notstromaggregat, Alarmanlage 3.7. Integriertes Produktionssystem Zugang zu Einrichtungen im Freien Schweine und Mastkälber haben keinen Zugang zu Einrichtungen im Freien Einrichtungen für Touristen oder Camping Kein Touristen- oder Campingbetrieb Zugang zu Müllhalden und Hausmüll Kein Zugang zu Müllhalden oder Hausmüll Silageverfütterung Keine Verfütterung von Silage an Ferkel und Mastschweine (Corn Cob Mix (CCM) ist keine Silage in diesem Sinne) Zugang zu Abwässern und Klärschlamm Kein Zugang zu Abwässern und Schlamm aus Kläranlagen, keine Ausbringung von Abwässern und Klärschlamm auf Grünland, wenn der Aufwuchs an Schweine und Mastkälber verfüttert wird Verwendung von Einstreu Keine Verwendung von Einstreu (z.b. Stroh, Torf, Rindenmulch) Version: Status: Freigabe Seite 11 von 31
8 Raum für weitere en: Abweichung Korrektur Datum der Korrektur Version: Status: Freigabe Seite 12 von 31
Betrieb. Checkliste Eigenkontrolle Rind und Schwein. Erfüllt. Bemerkung. Kriterium Ja Nein. 2. Allgemeine Anforderungen
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