Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung Ausgleich von Planungsmehrwerten 18. September 2017
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1 Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung Ausgleich von Planungsmehrwerten 18. September 2017 Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 1
2 Programm Rechtliche Inputs zur Mehrwertabgabe im Kanton Bern von Herrn Urs Eymann, Fürsprecher und Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Bemerkungen des Gemeinderates Fragen und Antworten Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 2
3 Bemerkungen des Gemeinderates Vorbemerkungen Überlegungen des Gemeinderates zu Einzonungen Umzonungen Aufzonungen Fälligkeit der Mehrwertabgabe Schlussbemerkungen Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 3
4 Vorbemerkungen Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 4
5 Vorbemerkung (Forts.) Korrektur redaktioneller Fehler Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 5
6 Einzonungen Unverändert: Abgabesatz von 40 % Entspricht den bisherigen Richtlinien der Gemeinde Kirchlindach vom und Art. 30 Abs. 2 des Baureglementes der Gemeinde Kirchlindach Neu: Progression Erhöhung nach 5 Jahren auf 45 % Erhöhung nach 10 Jahren auf 50 % Ausgenommen: Arbeitszonen (fixer Abgabesatz von 40 %) Aus Sicht des Gemeinderates ein sinnvolles Instrument, damit Wohnbauten innert angemessener Frist realisiert werden und die Gemeinde ihre Infrastruktur entsprechend planen kann Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 6
7 Einzonungen (Forts.) Freigrenze von Franken Gemäss kantonalem Recht Kann durch die Gemeinde nicht geändert werden Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 7
8 Umzonungen Reduktion: Abgabesatz von 30 % Art. 30 Abs. 2 des Baureglementes der Gemeinde Kirchlindach Senkung des bisherigen Abgabesatzes gemäss der Richtlinien der Gemeinde Kirchlindach vom von 40 % um ein Viertel auf 30 % Aus Sicht des Gemeinderates eine sinnvolle Reduktion, um die Siedlungsentwicklung nach innen (Verdichtung) zu fördern Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 8
9 Umzonungen (Forts.) Freigrenze von Franken Höhere Freigrenze bei Um- und Aufzonungen aus Sicht des Gemeinderates rechtlich möglich, da dort auf die Abgabe auch ganz verzichtet werden könnte Teilweise wird allerdings die Meinung vertreten, dass die Freigrenze von Franken gemäss kantonalem Recht nicht verändert werden darf Kommission für Entwicklung beantragte eine Freigrenze von Franken Aus Sicht des Gemeinderates ist eine Freigrenze von Franken sinnvoll, - um die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern - um aufwändige und teure Verfahren zu vermeiden Einwohnergemeinde Kirchlindach Nach den bisherigen Richtlinien der Gemeinde Kirchlindach vom wurden ebenfalls nur wesentliche Planungsvorteile erfasst (Wertzunahme um mindestens 20 %) Folie: 9
10 Aufzonungen Neu: Abgabesatz von 30 % Nach den bisherigen Richtlinien der Gemeinde Kirchlindach vom von der Mehrwertabgabe ausgenommen Aus Sicht des Gemeinderates ist es sinnvoll, bei Aufzonungen dieselbe Abgabe wie bei Umzonungen vorzusehen Freigrenze von Franken Wie bei Umzonungen ist aus Sicht des Gemeinderates eine Freigrenze von Franken sinnvoll, - um die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern - um aufwändige und teure Verfahren zu vermeiden Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 10
11 Fälligkeit Fälligkeit der Abgabe bei Veräusserung Problematischer Verweis im kantonalen Baurecht auf den Veräusserungstatbestand bei der Grundstückgewinnsteuer im Steuerrecht Bei Grundstückgewinnsteuer wird die Besteuerung bei Eigentümerwechsel durch Schenkung, Erbgang (Erbfolge, Erbteilung, Vermächtnis), Erbvorbezug oder Scheidung aufgeschoben Für die Mehrwertabgabe fehlt im kantonalen Baurecht die analoge Regelung eines Aufschubs Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 11
12 Fälligkeit (Forts.) Kann die Gemeinde in ihrem Reglement einen solchen Aufschub vorsehen? Der Gemeinderat hat sich mit dieser Frage noch nicht befasst Im Entwurf des Reglements fehlt daher eine entsprechende Regelung Mögliche Regelung (Reglement der Gemeinde Münchenbuchsee): «Die Abschöpfung des Planungsmehrwertes wird bei Eigentümerwechsel durch Schenkung, Erbgang (Erbfolge, Erbteilung, Vermächtnis), Erbvorbezug oder Scheidung aufgeschoben.» Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 12
13 Schlussbemerkungen Wieso benötigt die Gemeinde Kirchlindach ein neues Reglement? Der Verzicht auf ein neues Reglement würde bedeuten, dass der bisherige Abgabesatz bei Einzonungen von 40 % auf 20 % halbiert würde auf die bisherige Abgabe von 40 % bei Umzonungen verzichtet würde Dies ist aus Sicht des Gemeinderates weder im Interesse der Gemeinde noch im Interesse der Grundeigentümer Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 13
14 Fragen und Antworten Fragen? Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 14
15 Öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung Eingaben sind bis 10. November 2017 an die Gemeindeschreiberei Kirchlindach, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach, zu richten Der Gemeinderat dankt Ihnen für Ihre Anregungen! Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 15
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