ENTWURF EINES BERICHTS
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- Kornelius Melsbach
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1 PARITÄTISCHE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG AKP-EU Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen ENTWURF EINES BERICHTS über die Auswirkungen der Verschuldung auf die Entwicklungsfinanzierung in den AKP-Staaten Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen Ko-Berichterstatter: Amadou Ciré Sall (Senegal) und Robert Sturdy TEIL A: ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS DR\ doc AP v01-00
2 INHALT Seite BEGRÜNDUNG (wird getrennt veröffentlicht)... 2 GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE... 3 BEGRÜNDUNG (wird getrennt veröffentlicht) AP v /8 DR\ doc
3 GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE In seiner Sitzung vom 1. März 2010 genehmigte das Präsidium der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU ihrem Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen gemäß Artikel 2 Absatz 8 ihrer Geschäftsordnung die Ausarbeitung eines Berichts über die Auswirkungen der Verschuldung auf die Entwicklungsfinanzierung in den AKP-Staaten. In seiner Sitzung vom 17. März 2011 benannte der Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen Amadou Ciré Sall (Senegal) und Robert Sturdy als Ko-Berichterstatter. Der Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen prüfte den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 5. Oktober und vom 19. November In der letztgenannten Sitzung nahm er den beigefügten Entschließungsantrag an. Bei der Abstimmung waren anwesend:... Der Entschließungsantrag wurde am... eingereicht. DR\ doc 3/8 AP v01-00
4 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Auswirkungen der Verschuldung auf die Entwicklungsfinanzierung in den AKP-Staaten Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU, - auf ihrer Sitzung vom 21. bis 23. November 2011 in Lomé (Togo), - gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung, - unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete und 2005 sowie 2010 geänderte Partnerschaftsabkommen AKP-EU und insbesondere dessen Artikel 60 und 66, - in Kenntnis der UN-Millenniumserklärung vom 8. September 2000, die die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft unter anderem zur Beseitigung von Armut und Hunger gemeinsam aufgestellt wurden, - in Kenntnis des Monterrey-Konsenses, der auf der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 18. bis 22. März 2002 in Monterrey, Mexiko, stattfand, verabschiedet wurde, - unter Hinweis auf die am 28. und 29. Mai 2009 in Paris veranstaltete Konferenz über die innovativen Finanzierungsmechanismen und die vom 28. November bis 2. Dezember 2008 in Doha abgehaltene Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, - unter Hinweis auf die im Jahr 1996 vom IWF und von der Weltbank eingeleitete HIPC-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries hochverschuldete arme Länder), die gewährleisten soll, dass kein armes Land unter einer Schuldenlast leiden muss, die es nicht tragen kann, - unter Hinweis auf die im Juni 2005 von den G8-Staaten eingeleitete MDR- Initiative (Multilateral Debt Relief Initiative Multilaterale Entschuldungsinitiative), - unter Hinweis auf den Entwurf der UNCTAD-Prinzipien zur Förderung einer verantwortungsvollen staatlichen Kreditvergabe und -aufnahme vom 26. April 2011, - unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik 1, 1 ABl. C 46 vom , S. 1. AP v /8 DR\ doc
5 - unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen Supporting developing countries in coping with the crisis - Where does the EU go from Doha? What prospects for meeting the EU targets of 2010 and 2015? vom 15. April 2009, - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen (AKP-EU/...), A. in der Erwägung, dass die weltweite Krise in vielen Ländern überall auf der Welt zu einem hohen Schuldenniveau geführt hat, und in der Erwägung, dass sich ein Drittel der AKP-Staaten entweder in einer kritischen Schuldenlage befindet oder stark gefährdet ist, in eine solche Lage zu geraten, B. in der Erwägung, dass die Bedienung hoher Schulden ein Hindernis für die Entwicklung werden kann, weil sie dem Sozialbereich und der Finanzierung der Armutsbekämpfung erhebliche Haushaltsmittel entzieht; in der Erwägung, dass der Schuldendienst auch zur Förderung des Wirtschaftswachstums notwendige Investitionen beeinträchtigen kann, C. in der Erwägung, dass Geberländer AKP-Staaten helfen sollten, langfristig ein tragbares Schuldenniveau zu erreichen und zu halten, um damit deren Bemühungen im Kampf gegen Armut und zur Förderung von Wachstum zu stärken; in der Erwägung, dass in diesem Sinne zu begrüßen ist, dass der Pariser Club der Gläubigerstaaten im Juli 2010 den Seychellen eine zweite Schuldentranche erlassen hat, um dem Land zu helfen, seine Schulden auf ein tragbares Maß zu bringen, D. in der Erwägung, dass der Schuldenerlass als eine der Zielsetzungen des Millenniums-Entwicklungsziels Nr. 8 darauf abzielt, die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer durch Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene umfassend anzugehen, damit ihre Schulden auf lange Sicht tragbar werden, E. in der Erwägung, dass derzeit die wichtigsten internationalen Instrumente zur Schuldenerleichterung von Entwicklungsländern die HIPC-Initiative (hoch verschuldete arme Länder) und die Multilaterale Entschuldungsinitiative (Multilateral Debt Relief Initiative MDRI) sind; in der Erwägung, dass bis Dezember 2010 für 36 Länder, davon 32 aus Afrika, Schuldenerlasspakete im Rahmen der HIPC-Initiative genehmigt und somit im Laufe der Zeit 72 Mrd. USD an Schuldendiensten erlassen wurden; in der Erwägung, dass die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die Hauptlast der Kosten der HIPC- und der MDR-Initiative tragen, F. in der Erwägung, dass die HIPC- und die MDR-Initiative auslaufen und deshalb politische Reformen und neue internationale Mechanismen für Kreditaufnahme, Schuldenverwaltung und Schuldenerlass benötigt werden; DR\ doc 5/8 AP v01-00
6 G. in der Erwägung, dass künftige Mechanismen zur Schuldenverwaltung und für tragbare Schulden nicht nur auf finanziellen Erwägungen beruhen sollten, sondern auch den Ausgabenbedarf der verschuldeten Entwicklungsländer zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele berücksichtigen müssen, H. in der Erwägung, dass die Aufsichtsorgane von AKP-Staaten, wie die obersten Rechnungskontrollbehörden, Parlamente und Organisationen der Zivilgesellschaft, eine Hauptrolle bei der Überwachung der Verwendung von Haushaltsmitteln durch die Regierung und auf diesem Weg für die Senkung der Misswirtschaft im Bereich öffentlicher Mittel spielen sollten, J. in der Erwägung, dass gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz für einen angemessenen Umgang mit öffentlichen Mitteln und für ein tragbares Schuldenniveau unverzichtbar sind, K. in der Erwägung, dass sich die AKP-Staaten in der Zeit nach der weltweiten Wirtschaftskrise verstärkt der Mobilisierung von Mitteln im eigenen Land widmen sollten, um einen möglichen Wegfall ausländischer Hilfe und ausländischer Geldquellen für die Umsetzung ihrer Strategien zur Armutsbekämpfung abzufedern, 1. fordert die EU und andere Geber auf, ein Paket von Leitlinien für eine verantwortungsvolle Finanzierung in Kraft zu setzen; 2. fordert die EU und die einschlägigen internationalen Gremien auf, sich in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und anderen regionalen Institutionen, die AKP-Staaten vertreten, um klare und transparente Regelwerke für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Schulden basierend auf unabhängigen Folgenabschätzungen zu bemühen, die den Ausgabenbedarf der Entwicklungsländer zur Verwirklichung der Grundrechte ihrer Bürger berücksichtigen; ist der Meinung, dass diese Regelwerke es den Geberländern ermöglichen würden, ein objektiv angemessenes Schuldenausgleichsprogramm für das jeweilige Land zu erarbeiten und so zu vermeiden, dass die Entscheidungsfindung bei Schuldenerleichterungen zu politisch wird, was auch eine etwaige Korruption auf der Geberseite einschließt (Rückprovisionen); 3. ist der Auffassung, dass für jeden verschuldeten AKP-Staat fallweise ein geeigneter Schuldenausgleichsmechanismus erarbeitet werden sollte, bei dem die Geber den besonderen Gegebenheiten des Partnerstaats und dessen allgemeinem Entwicklungsstand Rechnung tragen; ist der Ansicht, dass die Schuldenausgleichsmechanismen für Entwicklungsländer die Form eines Schuldenerlasses, einer Umschuldung, einer Schuldentilgung oder einer Kombination aus allen drei Möglichkeiten haben sollten; AP v /8 DR\ doc
7 4. fordert die Geberländer auf, gemeinsam mit ihrem AKP-Partnerstaat die Bedingungen für dessen Schuldenausgleichsprogramm festzulegen, um die richtige Balance zwischen der Verpflichtung zur Bedienung der Schulden und der Verpflichtung zum Erfüllen der Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu finden; 5. vertritt den Standpunkt, dass alle von AKP-Regierungen durch einen Schuldenerlass zusätzlich erlangten Mittel zur Aufstockung der Sozialausgaben in Bereichen wie der Grundschulbildung, der medizinischen Grundversorgung und HIV/Aids verwendet werden sollten, um so zur Erreichung der Millenniums- Entwicklungsziele beizutragen; fordert deshalb die Kommission auf, mit AKP- Partnerländern die Möglichkeit zu erkunden, als Teil ihrer speziellen Schuldenerlassregelung oder in Verbindung mit anderen Regelungen Schulden in öffentliche Investitionen in soziale Dienstleistungen und öffentliche Güter umzuwandeln; 6. fordert die Kommission und die Geberländer auf, den AKP-Staaten bei der Gestaltung nationaler Schuldenstrategien im Rahmen ihrer nationalen Entwicklungspolitik Hilfestellung zu geben; 7. fordert die EU und die OECD auf, die Definition der offiziellen Entwicklungshilfe (ODA) nicht zu erweitern, indem Schuldenerlasse den Entwicklungshilfeausgaben zugerechnet werden; 8. fordert die Kommission auf, (mit der Hilfe des Internationalen Währungsfonds und der Vereinigung Europäischer Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen) die Entwicklung der Verschuldungsrate in den AKP-Ländern genau zu überwachen und dabei insbesondere die Lage der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselentwicklungsländer im Blick zu behalten; 9. fordert die Kommission auf, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU regelmäßig über die Schuldenausgleichssysteme in den AKP- Partnerländern und deren Auswirkung auf die Fähigkeit der Länder, insbesondere im Kampf gegen Hunger und Unterernährung und bei der Bereitstellung einer Gesundheitsversorgung die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, Bericht zu erstatten; 10. fordert die AKP-Partnerländer auf, die ordnungsgemäße Bedienung ihrer Auslands- wie auch ihrer Inlandsschulden ernst zu nehmen; 11. fordert die AKP-Partnerländer auf, ihre eigenen Bemühungen um eine wirtschaftliche Haushaltsführung, eine Haushaltskontrolle und zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und Steuerhinterziehung zu verstärken und ihre langfristigen Anstrengungen zur Schaffung des erforderlichen stabilen wirtschaftlichen Umfelds fortzusetzen, damit sie befähigt werden, ihre inländischen Finanzmärkte und ihren eigenen Bankensektor besser zu entwickeln; DR\ doc 7/8 AP v01-00
8 12. ist der Auffassung, dass die AKP-Staaten ihr Augenmerk auf die Gestaltung und Durchführung nachhaltiger Besteuerungssysteme richten sollten, wozu auch die Schaffung einer funktionierenden Steuererhebungsbehörde gehört, die befugt ist, durch den Zugriff auf die wichtigste Finanzierungsquelle des Staates das grundlegende Interesse des Staates zu wahren; 13. fordert eine verstärkte grenzübergreifende Zusammenarbeit von AKP-Staaten mit dem Austausch bewährter Verfahren für den Aufbau eines öffentlichen Haushalts und der Kontrolle von dessen Verwendung für das Gemeinwohl; empfiehlt, dass die Kommission im Rahmen des 11. EEF mehr Mittel für technische Hilfe und den Aufbau von Kapazitäten bei der Aufstellung und Kontrolle des Haushalts sowie für die Schuldenverwaltung in AKP-Staaten bereitstellt; 14. beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem EU-AKP-Ministerrat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und den EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln. AP v /8 DR\ doc
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