Gemeinde Lütjensee Kreis Stormarn
|
|
- Wolfgang Albrecht
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kreis Stormarn Gebiet: Westliche Hamburger Straße, nördlich Königsberger Straße, Försterkoppel und Up de Höh Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 4a (3) BauGB, GV Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev Stolzenberg Freier Architekt und Stadtplaner St. Jürgen-Ring 34 * Lübeck Telefon * Fax stolzenberg@planlabor.de
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Planungsgrundlagen Planungsanlass und Planungsziele Übergeordnete Planungsvorgaben und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Plangebiet Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung Planinhalt Städtebau Verkehrliche Erschließung Immissionen Altlasten Ver- und Entsorgung sowie Kosten Schutzgebiete Naturschutz und Landschaftspflege Billigung der Begründung
3 Gemeinde Lütjensee 1. Planungsgrundlagen 1.1. Planungsanlass und Planungsziele Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Lütjensee gilt seit dem Jahr 1969 und setzt für das Gebiet enge Festsetzungen zur Gestaltung der Gebäude fest. Ebenso definiert er die Vorgärten als reine Ziergärten, in denen Stellplätze oder Carports nicht zugelassen sind. Aufgrund der stetigen Nachfrage nach einer Zulassung von Stellplätzen und Carports in den Vorgärten hat die Gemeinde die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen mit dem Ziel, den veränderten Anforderungen Rechnung zu tragen. Neben einer Inanspruchnahme der Vorgärten für Stellplätze und Carports sollen auch die Grundflächenzahl geringfügig erhöht und die Gestaltungsfestsetzungen aufgelockert werden. Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und wird im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt. Die Größe der möglichen Grundfläche beträgt weniger als m². Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich Übergeordnete Planungsvorgaben und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die übergeordneten Planungsvorgaben werden durch die Planung nicht berührt. Auf eine Benennung wird deshalb hier verzichtet. Für die Gemeinde Lütjensee gilt der genehmigte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen. Die Darstellung zeigt für das Plangebiet überwiegend Wohnbauflächen, die im straßennahen Bereich zur Hamburger Straße sowie im nordöstlichen Bereich der Försterkoppel von gemischten Bauflächen unterbrochen werden. Um der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan zu entsprechen, wird dieser gem. 13a BauGB im Wege der Berichtigung angepasst (s. Anlage) Plangebiet Das Plangebiet liegt in der zentralen Ortslage der Gemeinde Lütjensee. Es befindet sich westlich der Hamburger Straße, südlich angrenzend an den alten Dorfkern und nördlich des Kreuzungsbereichs Landesstraße 92 und Kreisstraße 39. Das Gebiet stellt eine großflächige Siedlungserweiterung der 60er und 70er Jahre des 20. Jh. dar und umfasst vor allem Wohnnutzung sowie eine zentral gelegene Grundschule mit Schulsportplatz. Das Plangebiet umfasst die Straßenzüge Königsberger Straße/Försterkoppel und Up de Höh. Die Gemeinbedarfsfläche für Schule und Sport ist nicht Teil der Änderung des Bebauungsplans. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 10,6 ha. 3
4 2. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung Durch die Planung bereitet die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die textlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Durch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes können Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung nach Baunutzungsverordnung 1990 getroffen werden. Hierdurch kann die bisher uneingeschränkte Versiegelung durch Nebenanlagen auf Grundlage der Baunutzungsverordnung von 1962 zurück genommen werden. Sinnvolle Anpassungen zur Grundflächenzahl, zu Baulinien und Baugrenzen und zur Inanspruchnahme der Vorgärten tragen den veränderten Anforderungen im Plangebiet Rechnung. Zusätzlich werden die gestalterischen Festsetzungen für das Plangebiet vereinfacht. Durch die Planänderung kann sich das Straßenbild verändern, da nunmehr Carports und Garagen im Vorgartenbereich zulässig sind und die gestalterischen Vorgaben mehr Spielraum zulassen. 3. Planinhalt 3.1. Städtebau Für den Geltungsbereich wird ein Allgemeines Wohngebiet gem. 4 BauNVO nach BauNVO 1990 festgelegt. Dadurch gelten die Bestimmungen der aktuellen Baunutzungsverordnung. Um ein belebtes Quartier zu ermöglichen, werden keine Einschränkungen der in der BauNVO zugelassenen Nutzungen vorgenommen. Die Grundflächenzahl wird erhöht, um den veränderten Anforderungen an die bestehenden Wohngebäude gerecht zu werden. Hierdurch werden bauliche Veränderungen der Hauptgebäude zur Anpassung des Wohnraums bzw. sonstiger zulässiger Nutzungen ermöglicht. Für Nebenanlagen und Carports oder Garagen wird der Rahmen der Überschreitung erstmals eingeführt. Bei Veränderungen auf den Baugrundstücken sind die Regelungen nach 19 BauNVO nunmehr zu beachten. Gleichzeitig wird die Inanspruchnahme der Vorgartenflächen erleichtert. Um die Freiheit der Bauherren bei der Positionierung ihrer Gebäude zu erhöhen, wird die im Ursprungsplan festgesetzte Baulinie in eine Baugrenze umgewandelt. Um Anbauten auch im vorderen Bereich der Grundstücke zuzulassen, ist in geringfügigem Umfang ein Hervortreten von Gebäudeteilen, für Erker, Windfänge etc., zulässig. Diese Auflockerung entspricht den Vorstellungen der Gemeinde, die bisherigen stringenten Regelungen zu lockern. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und ein offenes Straßenbild zu ermöglichen, sind Nebengebäude oder Garagen in einem 1 m breiten Streifen hinter der straßenseitigen Grundstücksgrenze nicht zulässig. Überdachte Stellplätze (Carports), die keine Seitenwände haben, können auf Grund ihrer transparenten Bauweise bis an die Straßenbegrenzungslinie heran geführt werden. 4
5 Gemeinde Lütjensee Um ein einheitliches Bild des Quartiers zu ermöglichen und die Freiheit der Bauherren bei der Gestaltung ihrer Gebäude zu erhöhen, werden die Gestaltungsfestsetzungen für das Plangebiet vereinheitlicht. Unabhängig von der Lage der Grundstücke im Plangebiet werden Aussagen zur Dachneigung und gestaltung, zur Gestaltung von Nebengebäuden sowie zur Höhe von Einfriedungen getroffen. Aussagen zur Fassadengestaltung werden lediglich für den präsenten Teil entlang der Hamburger Straße getroffen. Die Gemeinde Lütjensee hat im Rahmen einer Ausweisung von Standorten für Mobilfunkanlagen bestimmt, dass im Sinne einer Konzentrationswirkung größere Sendemasten innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nicht entstehen sollen. Negative Wirkungen auf das Ortsbild und den einzelnen Wohnstandort sollen vermieden werden. Deshalb wird die Festsetzung getroffen, dass Sendemasten eine Höhe von 10 m nicht überschreiten dürfen Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet ist durch die Straßen Försterkoppel, Up de Höh und Königsberger Straße bereits erschlossen. Der Anschluss an die als Landesstraße klassifizierte Hamburger Straße ermöglicht zudem einen schnellen Zugang an das überregionale Verkehrsnetz. Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs befinden sich entlang der Hamburger Straße sowie in der Straße Up de Höh. Durch die Bebauungsplanänderung werden keine Auswirkungen auf die Verkehrsflächen erwartet Immissionen Das Plangebiet wird durch Immissionen aus der Landesstraße L 92 berührt. Zur Bestimmung der Intensität der Belastung durch das Verkehrsaufkommen der Hamburger Straße wurde auf Basis von Verkehrsdaten aus dem Jahr 2013 ein Verkehrsgutachten erstellt (Hochfeldt, 2015). Auf Grundlage dieser Studie wurden in dem Plangebiet entlang der Hamburger Straße Lärmpegelbereiche festgesetzt, mit denen unterschiedlich starke Schallschutzmaßnahmen verbunden sind. Diese sind bei Neubauten und baulichen Veränderungen vorhandener Gebäude anzuwenden, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Diese Vorgehensweise erscheint vertretbar, da durch die B-Planänderung lediglich einzelne Festsetzungen modifiziert werden, jedoch keine neuen Baurechte geschaffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass teilweise landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet grenzen. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken. 5
6 3.4. Altlasten Im Plangebiet befindet sich ein laufender, umweltrelevanter Betrieb (Hamburger Straße 5, Tankstelle, Autowerkstatt) sowie ein Altstandort (Königsberger Straße 9, Malereibetrieb). Diese Standorte sind bei Neubau/ Umnutzung zu beachten. In diesem Falle sollte eine Stellungnahme vom Fachdienst Abfall, Boden und Grundwasserschutz eingeholt werden. Ausgehobenes auffälliges Bodenmaterial ist gemäß den aktuell geltenden technischen Richtlinien (zur Zeit LAGA M20) zu prüfen und ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu verwerten. 4. Ver- und Entsorgung sowie Kosten An die Ver- und Entsorgung sind die die Änderung des Bebauungsplanes keine erhöhten Anforderungen zu stellen. Durch die Inhalte des Bebauungsplanes sind für die Gemeinde keine Kosten zu erwarten. 5. Schutzgebiete In ca. 800 m Entfernung, östlich des Lütjensees, befinden sich das FFH-Gebiet und das Naturschutzgebiet Moorgebiet Kranika. Aufgrund des Abstandes und der Lage des Plangebietes hinter abschirmender Bebauung lassen sich durch die Änderung der Festsetzungen keine Auswirkungen auf die Schutzgebiete erkennen. 6. Naturschutz und Landschaftspflege Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird eine Nachverdichtung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gem. 13a BauGB durchgeführt. Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit. Auch ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete (vgl. Abs. 6). Mit der geringfügigen Anhebung der Grundflächenzahl und deren zulässiger Überschreitung wird auf die geänderte Gesetzeslage der Baunutzungsverordnung 1990 reagiert. Zur Aufstellung des Ursprungsplanes gab es keine Begrenzung der Versiegelung durch Nebenanlagen (vgl. 19 (4) und 23 (5) BauNVO 1962), so dass im Ursprungsplan die Flächenversiegelung durch Nebenanlagen nicht begrenzt ist. Die aktuelle Baunutzungsverordnung 1990 begrenzt die in Anspruch zu nehmende Fläche und stellt damit erstmalig für das Plangebiet eine absolute versiegelte Grundfläche fest. Die geringfügige Anhebung der Grundflächenzahl wird durch die Neurege- 6
7 Gemeinde Lütjensee lung der Baunutzungsverordnung ausgeglichen. Relevante Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ergeben sich deshalb nicht. 7. Billigung der Begründung Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2, 2. Änderung, der Gemeinde Lütjensee wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am gebilligt. Lütjensee, Bürgermeisterin 7
8 3. Änderung des Flächennutzungsplans durch Berichtigung in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2, 2. Änderung, der Gemeinde Lütjensee 8
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrGemeinde Trittau Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Teilgebiet 1: Bahnhofstraße 17 bis 25 sowie Teilgebiet 2: Bahnhofstraße 33 bis 39 sowie Kehrwieder 2 Begründung Planstand:. Satzungsausfertigung Planverfasser: Planlabor Stolzenberg
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Gebiet: Thie 36 (ehemalige Hofstelle Wriggers) Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 22.09.2008 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur *
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrGemeinde Sierksrade Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Sierksrade Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 2 Gebiet: Östlich der Straße Steenkamp, südlich des Gebäudes der ehemaligen Diskothek Ziegelei Groß Weeden (Gemeinde Sierksrade, Flur 2,
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3
MehrStadt Bargteheide Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Voßkuhlenweg Hausnummern 8, 10, 12, 14 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, APV 01.10.2015 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung
MehrGEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung
GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5
MehrGemeinde Dahme Kreis Ostholstein
Kreis Ostholstein Gebiet: Rückwärtiger Bereich zwischen "Seestraße" und "Am Wittenwiewerbarg" Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 02.12.2008 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrGemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.
MehrAmtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung
Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrBebauungsplan 10.22/07 Wässigertal der Stadt Remagen, 7. Änderung Begründung. Begründung
1 1. Ausgangssituation Am 28. Mai 1979 wurde die Urfassung des Bebauungsplanes 10.22/00 Wässigertal als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlich wurden die Festsetzungen jedoch erst mit der (rückwirkenden)
MehrGemeinde Heidgraben. Auftraggeber: Gemeinde Heidgraben über Amt Moorrege Amtsstraße Moorrege. Auftragnehmer:
Gemeinde Heidgraben (Kreis Pinneberg) 3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Straße Buchenweg und westlich der Dorfstraße (Verbindungsweg zum Buchenweg) Begründung
MehrStadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrGrundzüge der Planung
GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559
MehrStadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
MehrGemeinde Trittau Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Südlich Großenseer Straße, östlich Bürgerstraße Zusammenstellung des smaterials Planstand: Beteiligung gem. 3 (2) BauGB, PA 06.07.2017 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur
MehrGemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof
Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde
MehrGroße Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrBegründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Nordwestlich angrenzend der Straße Am Ziegelteich, Flurstücksnummer 48/6 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.05.2017 Planverfasser: Planlabor
MehrBebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB)
Rastatt Bebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Städtebauliche Festsetzungen und Begründung Bebauungsplanentwurf vom 16. Mai 2011 zum erneuten
MehrGemeinde Stapelfeld Kreis Stormarn
Gemeinde Stapelfeld Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 8B, Teilbereich I, 1. Änderung u. Ergänzung Gebiet: Tlw. Hauptstraße / Reinbeker Straße / Hinter der Schule Begründung Planstand: Entwurf gem. 3 (2)
MehrOffenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:
Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen
MehrSATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN
Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes
MehrGEMEINDE BAD WIESSEE
GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
MehrGemeinde Offenbach/Queich
Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN
MehrBekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim
Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
Mehrgemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str Tarp
BEGRÜNDUNG gemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Auftraggeber: Gemeinde Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str. 3 5 24963 Tarp Projektbezeichnung: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
MehrGemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016
Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis
MehrGEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG
GEMEINDE GRAFENRHEINFELD. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET SÜD II. ABSCHNITT BEGRÜNDUNG Bearbeitet durch IWM, Gochsheim 2 1. Anlass zur Planänderung Die Zulässigkeit von Wohnungen innerhalb eines
MehrBebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung
Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Planungsamt der Stadt Jülich Inhaltsverzeichnis Seite Städtebauliche Begründung 1. Anlass und Ziel der Planaufstellung 2 2. Beschreibung
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrSitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207
Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrBEGRÜNDUNG Planstand:. Satzungsausfertigung Übersichtsplan M. 1 :
Gemeinde Trittau Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 5, Neuaufstellung Gebiet: Zwischen Campestraße, Poststraße und Schulstraße Planstand:. Satzungsausfertigung Übersichtsplan M. 1 : 25.000 PLANLABOR STOLZENBERG
MehrBebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrBegründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)
Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der
MehrGemeinde Büchlberg. 38. Änderung des Bebauungsplanes " BIERETÄCKER "
38. Änderung des es " BIERETÄCKER " Planungsstand: Inhalt A. B. C. D. Satzung Begründung Verfahrensvermerke Anlagen Seite 2 3 4 6 BAUHERR: Johann Marold BIERETÄCKERSTRASSE 39A 94124 BÜCHLBERG 08505 3821
MehrVERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE
MehrBegründung vom / / /
Begründung vom 16.01.2012 / 28.02.2012 / 24.02.2017 / 28.08.2017 zum Bebauungsplan Südlich der Roßwälder Straße Gemarkung Notzingen, Flur Wellingen Planbereich Nr. 91.06 - Ergänzendes Verfahren nach 214
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF
GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Kruse Schnetter & Rathje Architekten
MehrAschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44
Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt
MehrBebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule
Gemeinde Wedemark Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule Gemeindeteile Bissendorf und Wennebostel 3. Änderung Erläuterungen zur Planung Juni 2017 Grundlagen Ein Aufstellungsbeschluss liegt für
MehrZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. 23 PER GEMEINDE AHRENSBÖK
STAND: 8. OKTOBER 00 [SE@L^0[M[E)QJ[MI ZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. PER GEMEINDE AHRENSBÖK FÜR DAS GEBIET - OBERE LÜBECKER STRASSE - WESTLICH DER LÜBECKER STRASSE BZW. NÖRDLICH DES AMSELWEGES IN
MehrGemeinde Lindetal. 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich. Textsatzung. Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand:
Gemeinde Lindetal 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand: 02.09.2016 Textsatzung Entwurf Stand: 26.06.2018 Begründung 1. Änderung der erweiterten
MehrBEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrBEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee für das Gebiet westlich des Musbeker Weges und östlich der Zentralschule Aufgestellt: Planungsring Mumm+Partner GbR Stand:
MehrGEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG
GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG BEBAUUNGSPLAN BORNFELD IM BODEN ÄNDERUNG 3 GRUNDSTÜCK FL.NR. 1810/7 BAUWEISE DOPPELHAUS VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ausgearbeitet: Bauatelier Dipl.
MehrAufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 2.5.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 12 HILDESHEIMER STRAßE SÜD, 4. ÄNDERUNG
MehrGemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof
1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrGEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.
GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:
MehrORTSGEMEINDE FREISBACH
ORTSGEMEINDE FREISBACH Quelle: LANIS, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz BEBAUUNGSPLAN IN DEN STRASSGÄRTEN II, TEIL B ÄNDERUNG 1. P L A N Z E I C H N U N G 2. T E X
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrBebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...
MehrTextliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird
MehrBegründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216
Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth
MehrGemeinde Steinburg Kreis Stormarn
Gemeinde Steinburg Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 24 Gebiet: Ortsteil Sprenge, nördlich der Dorfstraße, zwischen Bahnhofstraße und Schützenstraße Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB,
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
Mehr