Bebauungsplan Hühnerberg 1. Änderung. Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung. Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bebauungsplan Hühnerberg 1. Änderung. Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung. Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur"

Transkript

1 Bebauungsplan Hühnerberg 1. Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel / Mosbach Fax 06261/

2 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 2 Fertigung Mosbach, den Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Lage des Baugebietes und aktuelle Bestandssituation Konfliktanalyse Die Festsetzungen des Bebauungsplans und ihre Änderung Beeinträchtigungen und Eingriffe Landschaftspflegerische Maßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft Maßnahmen zur Kompensation der zusätzlichen Eingriffe durch die Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Abbildungen Abb. 1: Lage Baugebiet... 3 Abb. 2: Abbildung Bestand... 5 Abb. 3: Links Ausschnitt Bebauungsplan Hühnerberg 2006 Rechts Fläche der 1. Änderung... 8 Abb. 4: Ökokontomaßmahme Anhang Vorgaben für die Bepflanzung

3 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Buchen ändert den Bebauungsplan Hühnerberg in einer 1. Änderung. Geändert wird eine rd. 3,2 ha große Teilfläche des Bebauungsplans. Die bei der Erschließung und Bebauung entsprechend der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans entstehenden Eingriffe sind zulässig. In der Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung wird deshalb lediglich ermittelt, ob durch die Festsetzungen der 1. Änderung Beeinträchtigungen entstehen und Eingriffe ausgelöst werden können, die über das bisher zulässige Maß hinausgehen. Davon unabhängig wird geprüft, ob durch entsprechende Maßnahmen Eingriffe verhindert oder vermieden werden können. Für zusätzlich entstehende Eingriffe werden Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen. 2 Lage des Baugebietes und aktuelle Bestandssituation Abb. 1: Lage Baugebiet (ohne Maßstab) Das Baugebiet Hühnerberg liegt im Westen des Stadtteils Hettingen, noch auf Buchener Gemarkung.

4 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 4 Die Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung legt in ihrer Konfliktanalyse und Bilanzierung eine Bestandssituation zu Grunde, die bei einer Erschließung und Bebauung entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans Hühnerberg entstünde. Im Folgenden wird trotzdem die aktuelle Bestandssituation beschrieben und bewertet, um der Konfliktanalyse einen ausreichenden fachlichen Hintergrund zu geben. Biotoptypen Im Südwesten der Änderungsfläche sind Erschließungsstraßen bereits vorhanden und ein Teil der Grundstücke sind schon bebaut. Im Südosten ist die Erschließung derzeit im Bau. Der Bestand ist in der Abbildung auf der nächsten Seite dargestellt. Zwischen den Bauplätzen im Westen befindet sich eine schmale, mit grasreicher Ruderalvegetation bewachsene Fläche mit einem Schotterweg und jungen Baumpflanzungen. Der Graben Hühnergründlein fließt hier verdolt. Im Nordwesten erstreckt sich derzeit noch eine Mähwiese. Im Nordwesten grenzt außerhalb des Geltungsbereiches eine entlang eines Feldweges wachsende Feldhecke an. Die Hecke besteht u.a. aus Schlehen-, Rosensträuchern und jungen Apfelbäumen. Bei der Biotopkartierung des Landes 1 wurde die Hecke nicht erfasst. Auf Grund ihrer Artenzusammensetzung, Größe und Lage ist sie aber als besonders geschützter Biotop nach 33 NatSchG zu bewerten. Tiere Außer für einige Insekten und andere Kleintiere sind die Flächen, in denen derzeit Bau- und Erschließungsarbeiten stattfinden, als Lebensraum für Tiere unbedeutend. In den bereits bebauten Grundstücken können typische Vogelarten der Siedlung und des Siedlungsrandbereiches vorkommen. Die Wiese und die Heckengehölze im Norden bieten Lebensraum für zahlreiche Insektenarten, Vögel und verschiedene Kleinsäuger. Auch Fledermäuse können die Wiese als Teil ihres Jagdgebietes nutzen. In den Randbereichen sind Reptilien nicht auszuschließen. Klima und Luft Das Plangebiet liegt am Westhang des kurzen und schmalen Tals des Hühnergründleins. Die Ackerflächen in der Umgebung sind Teil eines großen Kaltluftentstehungsgebietes. Kaltluft kann in das Tal und von dort weiter nach Süden fließen. Die Kaltluftentstehung und der Abfluss werden durch die bestehende Bebauung bereits eingeschränkt. Boden Die Bodenkarte 1: beschreibt die Böden in der ehemaligen Talaue des Hühnergründleins als Tiefes kalkhaltiges Kolluvium aus Kalksteinschutt führenden holozänen Abschwemmmassen (i64). Im übrigen Plangebiet stehen Rendzina, terra fusca-rendzina und Pelosol-Pararendzina auf Karbonatgestein des Unteren Muschelkalks an (i8). Die Bewertung der Böden ist der Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz zu entnehmen (s. Kap. 5). 1 Offenlandbiotopkartierung Baden Württemberg, hier Geodatendienst des LGRB: Bodenkarte 1:50.000, abgerufen am

5 Buchen g n u k r a m Ge n g Hettinge Gemarkun Hecke gerodet den Ing.-Büro für Umweltplanung CAD A3; 0,12 m² ßun gss Erschließung im Bau hlie aut Ersc beb ise ilwe ke tüc Gru nds tück e te nds Gru Projektnr.: 1742 Gr un teil we ise dst ück beb aut et eilw eis e traß be ba ut e vo rhan den han Erschließungsstraße vor Grenze des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ursprüngliche Grenze des Geltungsbereiches der Bebauungsplanes Bebauungsplan Hühnerberg 1. Änderung Stadt Buchen Abbildung: Bestand 1:1500

6 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 6 Wasser Im Westen fließt der Graben Hühnergründlein (Gewässer II. Ordnung) verdolt durch den Geltungsbereich. Er mündet rd. 400 m südlich in die Morre. Über dem verdolten Graben wurde eine Entwässerungsmulde angelegt. Das Gebiet ist Teil des Landschaftswasserhaushaltes. Auf Grund der Hangneigung wird der überwiegende Teil der Niederschläge Richtung Westen fließen und dort über die bestehende Entwässerungsmulde abgeleitet. Ein Teil kann in den noch unversiegelten Flächen versickern oder wird über den Boden und die vorhandene Vegetation wieder verdunsten. Die vorliegenden hydrogeologischen Einheiten (Oberer Wellenkalk bis Mosbach Subformation und Unterer Muschelkalk) sind von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut. Im Bereich des Grabens stehen Verschwemmungssedimente mit geringer Bedeutung an. 1 Landschaftsbild und Erholung Die Änderungsfläche liegt nördlich im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet in einem kurzen, flachen Tal und ist umgeben von Wiesen und Ackerflächen. Im Osten wird der ansteigende Talhang von einem Nadelwald begrenzt. Einige Heckenstreifen und Baumreihen untergliedern die sonst offenen Ackerflächen. Bis auf einen Radwanderweg Baden-Württembergs, der über den westlichen Feldweg durch das Gebiet verläuft, gibt es im Geltungsbereich keine Erholungseinrichtungen. 1 LGRB-BW HK50: Hydrogeologische Karte 1: (GeoLa), abgefragt am

7 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 7 3 Konfliktanalyse 3.1 Die Festsetzungen des Bebauungsplans und ihre Änderung Der seit 2006 rechtskräftige Bebauungsplan Hühnerberg wird in einer rd. 3,2 ha großen Teilfläche geändert. Der bisherige Bebauungsplan setzt in der Teilfläche der 1. Änderung ein Allgemeines Wohngebiet und im Südosten sehr kleinflächig ein Mischgebiet jeweils mit einer GRZ von 0,4 fest. Baugrenzen bestimmen die überbaubaren Flächen. Zulässig sind Einzel- oder Doppelhäuser. Im Bebauungsplan wurden keine expliziten Pflanzmaßnahmen in den Baugrundstücken festgesetzt. Im Grünordnungsplan wurden Pflanzgebote zur Anpflanzung von 2-3 Bäumen und ca. 50 Sträuchern je Grundstück vorgeschlagen, die im Folgenden wie Festsetzungen behandelt werden. Es sind Verkehrsflächen und Fußwege festgesetzt. Entlang der Straßen sind kleine Verkehrsgrünflächen mit Geboten zur Pflanzung von Straßenbäumen vorgesehen. Kleinflächig ist eine Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt. Im Westen ist eine schmale Öffentliche Grünfläche festgesetzt, die sich von Norden nach Süden durch das Wohngebiet zieht. Der nördliche Teilbereich ist als Wiese mit Wildobstbäumen festgesetzt. Im südlichen Teil ist in der Grünfläche, über dem verdolt fließenden Hühnergründlein, eine Entwässerungsmulde dargestellt und als Fläche zur Regelung des Wasserabflusses festgesetzt. Entlang des Grabens ist ein Fußweg festgesetzt. Die Grünfläche wird als Sukzessionsfläche für krautige Vegetation angelegt. Westlich entlang des Grabens sind Pflanzbindungen zum Erhalt von 10 Einzelbäumen und östlich des Grabens Pflanzgebote für 6 Laubbäume festgesetzt. In der 1. Änderung wird in der Teilfläche insgesamt ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 fest. Dabei ändern sich die Bauplatzeinteilung und teilweise die Baugrenzen. Im Nordwesten wird zusätzlich zur Einzel- und Doppelhausbebauung auch eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Die Änderungen betreffen auch die Anordnung der Verkehrsflächen und der Verkehrsgrünflächen. So wird eine Stichstraße mit Wendehammer im Nordwesten weiter nach Osten verlegt. Dadurch geht eine im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche verloren. Der südliche Teil der Öffentlichen Grünfläche bleibt auch in der Änderung bestehen, wobei die Fläche geringfügig kleiner wird. Die Fläche wird weiterhin zugunsten einer künftigen Wasserführung und zur Regelung des Wasserabflusses ausgewiesen. Es werden Pflanzungen von Einzelbäumen festgesetzt. Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen bestehen nicht mehr.

8 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 8 Abb. 3: Links Ausschnitt Bebauungsplan Hühnerberg 2006 (M: 1: 3 000) Rechts Fläche der 1. Änderung (M: 1: 3 000)

9 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 9 Die Flächenbilanz zeigt die Veränderung der Nutzungsstruktur bei den unterschiedlichen Festsetzungen. Flächenbezeichnung BP Hühnerberg (m²) 1. Änderung (m²) Allgemeines Wohngebiet /Mischgebiet davon überbaubar bei GRZ 0, Verkehrsflächen davon Verkehrsgrün Öffentliche Grünfläche davon Obstwiese Entwässerungsmulde Summe: Die versiegelte bzw. versiegelbare und die überbaubare Flächen nimmt um 874 m² (5%) zu. 3.2 Beeinträchtigungen und Eingriffe Für die einzelnen Schutzgüter wird geprüft, ob durch die Festsetzungsänderungen zusätzliche Beeinträchtigungen entstehen und ob sie erheblich und damit Eingriffe im Sinne der Naturschutzgesetze sind. Bei der Prüfung und Bewertung wird nicht die derzeitige Nutzung bzw. Bestandssituation der Fläche, sondern die durch den Bebauungsplan Hühnerberg und seine Festsetzungen mögliche Nutzung herangezogen und als Bestand angenommen. Für die Schutzgüter Klima und Luft, Wasser sowie Landschaftsbild und Erholung wird sich durch die neuen Festsetzungen nichts Wesentliches ändern. Zusätzliche und vor allem erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Beim Schutzgut Boden können durch die neuen Festsetzungen zusätzliche Beeinträchtigungen und Eingriffe entstehen. Durch die geänderte Straßenführung und Bauplatzeinteilung nimmt der Grad der Versiegelung und Überbauung um 874 m² (5%) zu. In der öffentlichen Grünfläche im Norden wird in der 1. Änderung eine Stichstraße festgesetzt. Der Boden wird versiegelt und Bodenfunktionen gehen vollständig verloren. Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (s. Kap. 5) zeigt für die Eingriffe in den Boden ein Kompensationsdefizit von Ökopunkten. Auch beim Schutzgut Pflanzen und Tiere werden durch die Festsetzungsänderungen Beeinträchtigungen entstehen. Die öffentliche Grünfläche im Norden des Bebauungsplans sollte als Fettwiese mittlerer Standorte eingesät und mit Obstbäumen bepflanzt werden. In der Änderung wird sie zu einer Stichstraße und teilweise zu allgemeinem Wohngebiet. Die Grünfläche im südlichen Teil bleibt bestehen. Ihre Ausdehnung ändert sich geringfügig. Die hier noch wachsenden jungen Bäume werden überwiegend für Baumaßnahmen gerodet. Nach der Fertigstellung der Bauarbeiten wird die Grünfläche wieder mit Bäumen bepflanzt

10 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 10 Die Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz (s. Kap. 5) ergibt für die Eingriffe im Schutzgut Pflanzen und Tiere ein Kompensationsdefizit von Ökopunkten. Insgesamt entsteht ein Defizit von Ökopunkten, das durch Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplanes ausgeglichen werden muss (vgl. Kapitel 4.3). Besonders geschützte Biotope Der Schutzstatus der bei der Biotopkartierung des Landes 1995 erfassten, besonders geschützten Biotope im Umfeld des Änderungsbereiches und innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Hühnerberg, besteht nicht mehr. Zum Bebauungsplan XII Hühnerberg wurde eine naturschutzrechtliche Ausnahme nach 30 Abs. 4 BNatSchG am von der Naturschutzbehörde erteilt. In einem öffentlich rechtlichen Vertrag vom wurde ein Ausgleich für die Zerstörung bzw. erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Biotope, rechtlich vereinbart. Im Nordwesten wächst angrenzend zum Geltungsbereich entlang des Feldweges eine Hecke, die in der Biotopkartierung 1995 nicht erfasst wurde. Aufgrund ihrer Größe und Artenzusammensetzung wird die Hecke als besonders geschützter Biotop bewertet. Die Hecke liegt außerhalb der Geltungsbereichsgrenze. Die Baufenster halten einen Abstand von mindestens 3 m zur Hecke. Beeinträchtigungen durch die Umsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans sind daher nicht zu erwarten.

11 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 11 4 Landschaftspflegerische Maßnahmen 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 enthält bereits Festsetzungen, die zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft beitragen. Die Festsetzungen zum Bodenschutz und zur Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Oberflächenbefestigungen werden beibehalten. Ebenso werden die Festsetzungen zum Schutz des Wasserhaushaltes, des Grundwassers und von Oberflächengewässern, die Beschichtung metallischer Dach- und Fassadenmaterialien und die getrennt Erfassung und Ableitung von Niederschlagswasser übernommen. Zum Schutz von Arten, Lebensgemeinschaften und Biotopen gilt weiterhin die Festsetzung für eine Insektenschonende Beleuchtung Darüber hinaus wird empfohlen folgende Maßnahmen aus dem Fachbeitrag Artenschutz zu übernehmen. Sie sind notwendig um sicher zu stellen, dass Vögel, die im Geltungsbereich brüten oder Reptilien, die sich im Randbereich aufhalten können, nicht getötet oder verletzt werden. Regelmäßige Mahd im Vorfeld der Bauarbeiten Im Vorfeld einer terminierten Baumaßnahme ist das Aufkommen einer krautigen Vegetation im Baufeld, vom Beginn der Vegetationsperiode an bis zum Baubeginn, durch regelmäßige Mahd zu verhindern. Das Mähgut ist abzuräumen. Hinweis 4.2 Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft Der Bebauungsplan Hühnerberg enthält Festsetzungen über Flächen und Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Kompensationsmaßnahmen gliedern sich in interne Maßnahmen, die auf den Baugrundstücken sowie im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans umgesetzt werden sollen. In den Baugrundstücken ist laut Grünordnungsplan vom jeweils die Pflanzung von 2-3 Bäumen und von 70 m² Sträucher vorgesehen. Da diese hohen Vorgaben erfahrungsgemäß nicht umgesetzt werden wird für die 1. Änderung folgende Maßnahme vorgeschlagen: Baum- und Strauchpflanzungen in den Baugrundstücken Je Baugrundstück ist mindestens ein heimischer Laub- oder Obstbaum zu pflanzen, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Die Bäume sollen bei ihrer Pflanzung als Hochstämme einen Stammumfang von cm haben. Mindestens 5 % der Grundstücksflächen sind mit gebietsheimischen Sträuchern gruppen- oder heckenartig zu bepflanzen. Dabei sind je Strauch 2,0 m² Pflanzfläche anzunehmen. Eine naturnahe Wuchsform ist anzustreben. Ein Rückschnitt ist nur im Winterhalbjahr ( bis ) zulässig. Pflanzabstände: 1,5 m Pflanzgröße: 2 x v, cm Die Pflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach Bezug zu vollziehen. Die Artenlisten im Anhang sind zu beachten. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. 9 (1) Nr. 25 a

12 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 12 Im sonstigen Geltungsbereich werden im Bebauungsplan Hühnerberg Pflanzbeete entlang der Erschließungsstraße festgesetzt und mit Laubbäumen bepflanzt. Die Festsetzungen werden in die 1. Änderung übernommen. Für die verbleibende Öffentliche Grünfläche wurde bisher eine Sukzessionsfläche mit 10 Bäumen zum Erhalt und dem Pflanzgebot von 6 klein- mittelgroßen Laubbäumen festgesetzt. Da die zum Erhalt festgesetzten Bäume entfallen werden die Festsetzungen für die öffentliche Grünfläche geändert und folgende Maßnahmen getroffen: Öffentliche Grünfläche Die Grünfläche mit der Entwässerungsmulde ist mit Saatgut gesicherter Herkunft als artenreiche Fettwiese einzusäen und zwei- dreimal jährlich zu mähen. Das Mähgut ist abzuräumen. Es sind 13 gebietsheimische, hochstämmige Laub- oder Obstbäume zu pflanzen, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Die Bäume sollen bei ihrer Pflanzung als Hochstämme einen Stammumfang von cm haben. Auf rd. 300 m² der Fläche sind Sträucher gruppen- oder heckenartig zu pflanzen. Ein Rückschnitt ist nur im Winterhalbjahr ( bis ) zulässig. Pflanzabstände: 1,5 m Die Artenliste im Anhang ist zu beachten. Pflanzgröße: 2 x v, cm Öffentliche Grünfläche 9 (1) Nr. 15 Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. 9 (1) Nr. 25 Die Eingriffe, die durch die Bebauungsplanänderung entstehen, können durch Maßnahmen im Geltungsbereich nur teilweise ausgeglichen werden. Zum Ausgleich der verbleibenden Eingriffe werden Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches notwendig die im Folgenden beschrieben werden. 4.3 Maßnahmen zur Kompensation der zusätzlichen Eingriffe durch die Änderung Zur Kompensation der Eingriffe in die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Boden sind Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches erforderlich, die das festgestellte Defizit von Ökopunkten ausgleichen. Zum Ausgleich wird eine Maßnahme aus dem Ökokonto der Stadt Buchen herangezogen. Maßnahme 029: Anlegen einer Flutmulde und Wiesenextensivierung auf Flst. Nr Das Flst.Nr ist Teil des Ökokonto-Konzepts 1 Morretal und wurde in der Flurneuordnung der Stadt Buchen zugeteilt. Es liegt im Morretal südlich von Hettigenbeuern zwischen der K 3915 und der Morre. 1 Dr. Karin Jehn: Ökokonto-Konzept Morretal, Vorabzug Stand , Karlsruhe

13 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 13 Abb. 4: Ökokontomaßmahme Lage der Fläche und Luftbild (M 1 : 3.000) Die Fläche (im Luftbild weiß umrandet) grenzt auf rd. 440 m Länge an die Gewässerparzelle an. Die m² große Fläche wird intensiv als Wirtschaftswiese genutzt, nur die schmale Fläche im Norden wird extensiver genutzt und ist entsprechend artenreicher, sie wurde in der Grünlandkartierung als Glatthafer-Wiese nährstoffreicher Standorte in artenreicher Ausbildung (A2-3) erfasst (im Luftbild grün umrandet). Im Osten grenzen ein Gumpen und ein Graben am Waldrand an. Angrenzend liegen verschiedene besonders geschützte Biotope (rot umrandet). Der Ufergehölzstreifen in der Gewässerparzelle ist nur sehr schmal ausgebildet und zudem an mehreren Stellen unterbrochen. Retentionsmulde Südlich des Gumpens wurde im Jahr 2008 eine Retentionsmulde mit einem dauerhaft wasserführenden Flachwassertümpel im Zentrum angelegt. Auf den flach gestalteten Böschungen entwickeln sich Hochstaudenfluren, Röhricht und ein Gebüsch feuchter Standorte. Die Aufwertung durch die Maßnahme wird entsprechend der Ökokontoverordnung bewertet. Bestand Planung Fläche Biotop BW Ökopunkte Fläche Biotop BW Ökopunkte m² Fettwiese, artenarm 350 m² Fettwiese, artenreich m² Tümpel m² Gebüsch feuchter Standorte 600 m² Hochstauden Röhricht Summe Summe Summe Aufwertung Die Anlage der Retentionsmulde hatte auch Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, es wurde eine mehr (Muldenmitte) oder weniger mächtige Bodenschicht (Böschungen) abgetragen. Gemäß der

14 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 14 Bodenkarte 1: stehen Auengley-Brauner Auenboden und Brauner Auenboden mit Vergleyung im nahen Untergrund als Ausgangsböden an. Ihre Gesamtbewertung wird mit hoch bis sehr hoch (2,50) angegeben. Es wird geschätzt, dass die Erfüllung der Bodenfunktion in der Retentionsmulde im Schnitt um eine Wertstufe je m² abgenommen hat. Umgerechnet in Ökopunkte ist dies ein Verlust von 4 ÖP/m², für die gesamte Mulde also von ÖP. Die Beeinträchtigung des Bodens wird von der Aufwertung beim Schutzgut Pflanzen und Tiere abgezogen, so dass die Retentionsmulde letztlich zu einer Aufwertung der Fläche um ÖP geführt hat. Restfläche Von der übrigen Fläche wird ein drei Meter breiter Streifen entlang der Gewässerparzelle aus der Nutzung genommen. Hier soll sich der bisher fehlende Ufergehölzstreifen entwickeln bzw. der sehr schmale, bestehende Gehölzstreifen ausbreiten. Zur Initiierung werden an der Morre gewonnene Steckhölzer von Weiden und Erlen in versetzten Reihen (Pflanz- und Reihenabstand ca. 1 m) gepflanzt. Im Anschluss daran wird ein rd. 2 m breiter Streifen künftig nur alle 2-3 Jahre gemäht, damit sich die Ufergehölze nicht weiter ausbreiten. Es wird sich eine Hochstaudenflur entwickeln. Die restliche Fläche wird nur noch zweimal jährlich, im Juni und im Herbst, gemäht. Es wird, wenn überhaupt, nur noch schwach mit Festmist gedüngt, auf eine Düngung mit Gülle wird verzichtet. Mittelfristig wird sich so der Artenreichtum sowohl bei den Pflanzen- als auch bei den Tierarten in der Wiese erhöhen. Die Tabelle zeigt die Aufwertung, die auf der übrigen Fläche durch die Umsetzung der Maßnahme entsteht. Es wird auch berücksichtigt, dass die Fläche als Pufferfläche wirkt. 2 Bestand Planung Fläche Biotop BW Ökopunkte Fläche Biotop BW Ökopunkte m² Fettwiese, artenarm m² Fettwiese, artenreich m² Fettwiese, artenreich m² Sonstige Hochstaudenflur m² Auwald der Bäche und kleinen Flüsse m² Pufferflächen Summe Summe Summe Aufwertung Durch die vollständige Umsetzung Maßnahmen wird die Fläche insgesamt um rund Ökopunkte aufgewertet und das Kompensationsdefizit vollständig ausgeglichen. Aus der Maßnahme verbleibt ein Überschuss von Ökopunkten, das dem Ökokonto der Stadt Buchen gutgeschrieben wird. 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Die nächsten Seiten zeigen die Eingriffs-Ausgleichs- Bilanz. 1 Geodatendienst des LRGB: Bodenbewertung zur Bodenkarte 1:50.000, abgerufen am Die Ökokontoverordnung sieht für die Schaffung von Pufferflächen bis 10 m Breite, die Einträge ins Gewässer vermindern, eine zusätzliche Aufwertung um 3 Ökopunkte je m 2 vor. 3 Randstreifen an der Morre 440 m * 10 m = m²

15 Bebauungsplan "Hühnerberg" 1. Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Schutzgut Pflanzen und Tiere Bebauungsplan Hühnerberg 2006 / Bestand 1. Änderung /Planung Nr. Biotoptyp Biotopwert Fläche in m² Bilanzwert Nr. Biotoptyp Biotopwert Fläche in m² Bilanzwert Allgemeines Wohngebiet/ Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Überbaubare Fläche GRZ 0, Überbaubare Fläche GRZ 0, Hausgärten Hausgärten Gebüsch mittlerer Standorte (1) Gebüsch mittlerer Standorte (5%) b Anpflanzung Einzelbäume (1) b Anpflanzung Einzelbaum StU 10/12 (1) Verkehrsflächen Verkehrsflächen Versiegelte Straßen (2) Versiegelte Straßen Kleine Grünfläche (3) Kleine Grünflächen (2) Öffentliche Grünfläche(4) Öffentliche Grünfläche(3) Fettwiese mittlerer Standorte Fettwiese mittlerer Standorte Grasreiche ausd. Ruderalvegetation Gebüsch mittlerer Standorte b Obstbaumbestand b Anpflanzung Einzelbaum StU12/14 (4) b Einzelbäume auf mittelw. Biotoptypen (5) (1) mit 70 m² Sträucher und 2-3 Laubbäumen pro Grundstücksfläche (42 Grundstücke) (2) inkl. Fläche für Versorgungsanlage (3) Die Anpflanzung von 8 Laubbäumen bleibt bestehen und wird nicht bewertet (4) Die Entwässerungsmulde bleibt in der Grünfläche bestehen und wird nicht bewertet (5) 10 Bäume aus Pflanzbindung: 10St *(11+65)*6 (1) 1 Baum pro Grundstücksfläche (42 Grundstücke) 42*(11+65)*6 (2) Die Anpflanzung von 8 Laubbäumen bleibt bestehen und wird nicht bewertet (3) Die Entwässerungsmulde bleibt in der Grünfläche bestehen und wird nicht bewertet (4) Anpflanzung von 13 Einzelbäumen 13 St*(11+65)*6 Summe Summe Kompensationsdefizit Im Schutzgut Pflanzen und Tiere entstehen durch die Festsetzungsänderungen zusätzliche Eingriffe, die durch Pflanzmaßnahmen nur teilweise ausgeglichen werden können. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von Ökopunkten, das durch Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden muss. Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr EAB

16 Bebauungsplan "Hühnerberg" 1. Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Schutzgut Boden Bebauungsplan Hühnerberg 2006 / Bestand 1. Änderung /Planung Fläche Gesamtwert Fläche in m² Bilanzwert Fläche Gesamtwert Fläche in m² Bilanzwert Allgemeines Wohn-/Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Überbaubare Fläche (1) 0, Überbaubare Fläche (1) 0, Nicht überbaubare Flächen (2) 1, Nicht überbaubare Flächen (2) 1, Verkehrsflächen Verkehrsflächen Versiegelte Fläche 0, Versiegelte Fläche 0, Verkehrsgrün (3) 1, Verkehrsgrün (3) 1, Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Grünfläche (2) 1, Grünfläche (2) 1, (1) Fläche Wohn- und Mischgebiet x GRZ 0,4 (2) Hausgärten und Grünflächen, geringe bis mittlere Erfüllung der Bodenfunktionen durch Inanspruchnahme während umgebenden Bauarbeiten. (3) Geringe Erfüllung der Bodenfunktionen aufgrund von Bodenabtrag und Verdichtung der Böden. (1) Fläche Wohngebiet x GRZ 0,4 (2) Hausgärten und Grünfläche mit geringer bis mittlerer Erfüllung der Bodenfunktionen durch Inanspruchnahme während umgebender Bauarbeiten. (3) Geringe Erfüllung der Bodenfunktionen aufgrund von Bodenabtrag und Verdichtung. Summe Summe Bilanzwert Defizit Saldo in Ökopunkten (Bilanzwert x4) Im Schutzgut Boden entsteht ein Kompensationsdefizit von Ökopunkten, das durch Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden muss. Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr EAB

17 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 17 Anhang Vorgaben für die Bepflanzung

18 Hecke, Gehölz Strauchgruppen Einzelbaum Stadt Buchen Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 18 Vorgaben für die Bepflanzung Artenliste 1: Verwendung gebietsheimischer Gehölze für Anpflanzungen 1 Wissenschaftlicher Name (dt. Name) Verwendung Acer platanoides (Spitzahorn) * Acer pseudoplatanus (Bergahorn) * Betula pendula (Hängebirke) * Carpinus betulus (Hainbuche) * Cornus sanguinea (Roter Hartriegel) Corylus avellana (Gewöhnlicher Hasel) Crataegus laevigata (Zweigr. Weißdorn) Crataegus monogyna (Eingr. Weißdorn) Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) Frangula alnus (Faulbaum) Ligustrum vulgare (Liguster) Prunus avium (Vogelkirsche) * Prunus spinosa (Schlehe) Rosa canina (Echte Hundsrose) Salix caprea (Salweide) Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) Sorbus aucuparia (Vogelbeere) Sorbus domestica (Speierling) Sorbus torminalis (Elsbeere) Tilia cordata (Winterlinde) * Tilia platiphyllos (Sommerlinde) * Ulmus glabra (Bergulme) Viburnum opulus (Gewöhnlicher Schneeball) Herkunftsgebiet für Pflanzgut soll in der Regel das Süddeutsche Hügel- und Bergland sein. Bei den mit * gekennzeichneten Arten soll das Herkunftsgebiet entsprechend Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) berücksichtigt werden. Empfohlene Saatgutmischungen Bereich Öffentliche Grünfläche Verkehrsgrün Saatgutmischung Fettwiese mittlerer Standorte RSM Landschaftsrasen mit Kräuter 1 Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (Hrsg.), Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg, Karlsruhe 2002.

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2

Mehr

Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Odenwald. Bebauungsplan I 8 Lange Föhren 3. Änderung. Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung

Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Odenwald. Bebauungsplan I 8 Lange Föhren 3. Änderung. Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Odenwald Bebauungsplan I 8 Lange Föhren 3. Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

Bebauungsplan Johannes-Diakonie, Nr D zur Teiländerung des BP Johannes-Anstalten Mosbach, Nr. 1.54

Bebauungsplan Johannes-Diakonie, Nr D zur Teiländerung des BP Johannes-Anstalten Mosbach, Nr. 1.54 Bebauungsplan Johannes-Diakonie, Nr. 1.54 D zur Teiländerung des BP Johannes-Anstalten Mosbach, Nr. 1.54 Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing.

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -

Mehr

(33.61), (STU Ø 135 cm, 1080 ÖP) 45.30b (STU Ø 55 cm, je 330 ÖP) 45.30b

(33.61), (STU Ø 135 cm, 1080 ÖP) 45.30b (STU Ø 55 cm, je 330 ÖP) 45.30b 1 Anlage 2: Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biotope) Bestand - Zustand des Gebietes vor Realisierung des Planes 12.61 Entwässerungsgraben 13 117 1.521 33.61 Intensivwiese als Dauergrünland 6 13.019 78.114

Mehr

GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung) Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 28.06.2000 05.09.2000 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Bebauungsplanänderung Rainweinberg / Steingrube -

Bebauungsplanänderung Rainweinberg / Steingrube - Bebauungsplanänderung Rainweinberg / Steingrube - Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel. 06261/918390 74821 Mosbach Fax 06261/918399 E-Mail:

Mehr

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit 1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: info@frwd.ch oder

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1702 a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - Bitte beachten

Mehr

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d - 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

EINGRIFFS AUSGLEICHS - BILANZIERUNG. zum Bebauungsplan Nr. 11. Dreißigacker 2. Änderung in Meiningen. mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF

EINGRIFFS AUSGLEICHS - BILANZIERUNG. zum Bebauungsplan Nr. 11. Dreißigacker 2. Änderung in Meiningen. mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF EINGRIFFS AUSGLEICHS - BILANZIERUNG zum Bebauungsplan Nr. 11 Dreißigacker 2. Änderung in Meiningen mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF erarbeitet durch : Roos Grün PLANUNG Karl-Marx-Str. 7A 99441

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1974 der Landeshauptstadt München Scharinenbachstraße (beiderseits) Wichnantstraße (nördlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplanänderung Rainweinberg / Steingrube -

Bebauungsplanänderung Rainweinberg / Steingrube - Bebauungsplanänderung Rainweinberg / Steingrube - Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel. 06261/918390 74821 Mosbach Fax 06261/918399 E-Mail:

Mehr

Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen

Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen 1. Ziel und Zweck Hegebüsche sind kleinere Flächen, die frei in der Feldflur liegen. Sie bestehen aus Kräutern, Sträuchern und im Endbestand aus einzelnen mittelwüchsigen

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006

Mehr

Preisliste Pflanzgarten 2018

Preisliste Pflanzgarten 2018 Preisliste Pflanzgarten 2018 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 info@frwd.ch Besuchen Sie uns auf unserer Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten 2018 2/15

Mehr

Anhang. Anhang 1 Lage des Planungsgebiets 1. Anhang 2 Wertstufen und Faktoren zur Bewertung der Schutzgüter 2

Anhang. Anhang 1 Lage des Planungsgebiets 1. Anhang 2 Wertstufen und Faktoren zur Bewertung der Schutzgüter 2 GEMEINDE BIBERACH Fassung vom 17.02.2014 1 Lage des Planungsgebiets 1 2 Wertstufen und Faktoren zur Bewertung der Schutzgüter 2 3 Bewertungstabelle Landschaftsbild 3 4 Bilder 4 5 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

Mehr

Konfliktstärke (vor Ausgleich) extrem hoch sehr hoch Eingriff meist nicht ausgleichbar. 4 stark verarmt gering sehr gering meist nicht notwendig

Konfliktstärke (vor Ausgleich) extrem hoch sehr hoch Eingriff meist nicht ausgleichbar. 4 stark verarmt gering sehr gering meist nicht notwendig Tabelle 1: Bewertungstufen und Ausgleichsbedarf (KAULE) verbale Bewertung der Schutzgüter Tier- und Pflanzenwelt (KAULE & RECK 1993) verbale Bewertung der abiotischen Schutzgüter Konfliktstärke (vor Ausgleich)

Mehr

(planungsrechtliche Bestimmungen nach BauGB und BauNVO) Diese Festsetzungen umfassen mit Hinweisen und Anlagen insgesamt 7 Seiten

(planungsrechtliche Bestimmungen nach BauGB und BauNVO) Diese Festsetzungen umfassen mit Hinweisen und Anlagen insgesamt 7 Seiten Kreis Reutlingen Gemeinde Eningen unter Achalm Projekt Nr. 10.591 Bebauungsplan Zu- und Abfahrt Obtal E N T W U R F hier: TEXTTEIL (planungsrechtliche Bestimmungen nach BauGB und BauNVO) Diese Festsetzungen

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59 Externe Maßnahme zur Kompensation verlorengehender Naturhaushaltswerte im Geltungsbereiches des Bebauungsplans

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN 1. geplante Einzelbäume 2. Allee, Pflanzabstand 7 m 3. Privates Grün r.'-.: 1 :-'-'-'.-.^-'-.^ 4. Grün im Vorgartenbereich t 5. Grün in parkartiger Weise ED 6. Deckpflanzung

Mehr

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Gewerbegebiet Amerika

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Gewerbegebiet Amerika Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Amerika ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK AITERHOFEN AITERHOFEN STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 29.08.1990 26.11.1990

Mehr

Liste einheimischer Heckenpflanzen

Liste einheimischer Heckenpflanzen Liste einheimischer Heckenpflanzen Dornbüsche Weissdorn Crataegus sp. 4 5 m Heckenrose canina Gewöhnliche Berberitze Stachelbeere Ribes uvacrispa Purgier- Kreuzdorn Schwarzdorn Feld-Rose Hecken-Rose Wein-Rose

Mehr

1 / 1. Hochwasserschutz / Gewässer. Informationen für Gewässeranlieger. Hinweise und Empfehlungen

1 / 1. Hochwasserschutz / Gewässer. Informationen für Gewässeranlieger. Hinweise und Empfehlungen 1 / 1 Hochwasserschutz / Gewässer Informationen für Gewässeranlieger Hinweise und Empfehlungen Hochwasserschutz / Gewässer Hinweise und Empfehlungen zu Funktion, Gestaltung und Pflege von Fließgewässern

Mehr

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands- und Maßnahmenplan

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands- und Maßnahmenplan Seite 1 von 7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands- und Maßnahmenplan Textteil Begründung zum Bebauungsplan Teil II Nordumgehung in Heitersheim 2. erneute förmliche, inhaltlich und zeitlich beschränkte

Mehr

Schriftliche Festsetzungen

Schriftliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am Odenheimer Weg Pferdehaltung, Stadt Kraichtal, Stadtteil Landshausen A Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1. BauGB)

Mehr

Preisliste Pflanzgarten 2017

Preisliste Pflanzgarten 2017 Preisliste Pflanzgarten 2017 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 info@frwd.ch Besuchen Sie uns auf unserer neu gestalteten Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten

Mehr

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N TRUNKELSBERG-OST 99 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU Rechtsverbnic F Bekannt gemacht am Memmingen, i AUFTRAGGEBER: Gemeinde Trunkelsberg Schulstraße 1 87779

Mehr

Kirchberg 1. Änderung

Kirchberg 1. Änderung Anlage 2 Bebauungsplan Kirchberg 1. Änderung Gemarkung Ernsbach Textlicher Teil: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Hinweise Satzung Planstand: 29.04.2019 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU

Mehr

Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr

Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr Stadt Ettlingen Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr. 170162152803 Stuttgart, den 20.07.2018 Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag,

Mehr

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung

Mehr

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung" PLANZEICHEN Art der baulichen Nutzung Gemarkung Gorxheim, Flur 3, Flurstücke 12/13, 12/14 und 12/39 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 49808 Lingen (Ems), 23.06.2013 Lin_Hueved-B18_Artens-festsetz_23.6.2013.doc/os Lingen: Stadt Lingen, T Bramsche, B-Plan Nr. 18, Baugebiet Erweiterung GE-Gebiet

Mehr

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Schriftliche Festsetzungen. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis. Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Schriftliche Festsetzungen. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis. Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt Anlage 1 Große Kreisstadt Sinsheim Rhein-Neckar-Kreis Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt Schriftliche Festsetzungen gem. 9 Abs. 1 BauGB Entwurf Planstand: 20.02.2018

Mehr

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan GL 44 Im Holzmoor der Stadt Braunschweig

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan GL 44 Im Holzmoor der Stadt Braunschweig Planungsbüro Landschaftsarchitekt B D L A Beratender Ingenieur IngK Nds Braunstraße 6a 30169 Hannover Tel.: (0511) 123 139-0 Fax: (0511) 123 139-10 info@wirz.de www.wirz.de Grünordnungsplan zum Bebauungsplan

Mehr

Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. -

Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. - IAB 4a Sachgebiet Kulturlandschaft & Kulturlandschaftstag am 5. Oktober 2016 in Freising E. Schweiger

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Carl-Laux-Straße

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Carl-Laux-Straße Bebauungs- und Grünordnungsplan Carl-Laux-Straße ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK SALCHING SALCHING STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 18.04.1989 24.10.1990 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen E R L Ä U T E R U N G Die Bepflanzung ist im Oktober 2012 vorgesehen (Liefertermin ab 42. KW) Gepflanzt werden generell einheimische Gehölze in Anlehnung an das bisher ausgewählte Sortiment der sog. Bäume

Mehr

Wie man einen Wald in Deutschland pflanzt

Wie man einen Wald in Deutschland pflanzt GROSSE KREISSTADT LÖBAU Satzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Ergänzungssatzung Benjamin-Mühle-Straße Teil B Textliche Festsetzungen Satzung 08.06.2017 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1. Maß

Mehr

Bebauungsplan 13a, 2. Änderung, Ortsteil Kuchenheim, für einen Bereich zwischen Kuchenheimer Straße und der L 210

Bebauungsplan 13a, 2. Änderung, Ortsteil Kuchenheim, für einen Bereich zwischen Kuchenheimer Straße und der L 210 Bebauungsplan 13a, 2. Änderung, Ortsteil Kuchenheim, für einen Bereich zwischen Kuchenheimer Straße und der L 210 Textliche Festsetzungen I Planungsrechtliche Festsetzung 1 Art und Maß der baulichen Nutzung

Mehr

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mühlviertel durch Deckblatt Nr. 12

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mühlviertel durch Deckblatt Nr. 12 Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mühlviertel durch Deckblatt Nr. 12 Gemarkung Schwarzach Fassung vom 12.04.2018 Gemeinde Hengersberg Landkreis Deggendorf Regierungsbezirk

Mehr

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 07.07.2005 13.09.2005 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote

Mehr

ANTRAG AUF AUSNAHME. (gemäß 33 (3) NatSchG BW)

ANTRAG AUF AUSNAHME. (gemäß 33 (3) NatSchG BW) KREIS: STADT: GEMARKUNG: LUDWIGSBURG BESIGHEIM BESIGHEIM K M B ANTRAG AUF AUSNAHME (gemäß 33 (3) NatSchG BW) für gemäß 33 NatschG BW geschützte Biotope innerhalb des Bebauungsplans Ingersheimer Feld VI

Mehr

Maßnahmeblatt Maßnahmen-Nr.: V 1

Maßnahmeblatt Maßnahmen-Nr.: V 1 blatt n-nr.: V 1 Gemarkung: Ilmnitz Flur: 1 Flurstück(e): 63/1 - Vermeidung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und von Lebensräumen Einzelne Jungbäume auf extensiver Grünfläche -Verpflichtung zur

Mehr

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete (gem. 4 BauNVO) a) Die gemäß 4 Abs.2 Nr.1-3 BauNVO beschriebenen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG STADT SINZIG BAULEITPLANUNG BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG - TEXTFESTSETZUNGEN - Stadt Sinzig 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax: 02654/964574 west-stadtplaner@t-online.de

Mehr

Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs

Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs Anlage zum Umweltbericht Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Grundschule Am Siedlerweg" der Stadt Bad Berka Mai 2017 Bebauungsplan Am Siedlerweg

Mehr

Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1. SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning

Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1. SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1 Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning A) Festsetzungen durch Planzeichen

Mehr

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 39 C Montanusstraße Maßstab 1:2.500 Textliche Festsetzungen und Hinweise Stand: April 2016 Bebauungsplan Nr. 39 C Montanusstraße Textliche

Mehr

Markt Frontenhausen. Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen

Markt Frontenhausen. Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen Markt Frontenhausen Bebauungsplan mit Grünordnung Am Unterfeld Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen Planungsträger Markt Frontenhausen Marienplatz 3 84160 Frontenhausen Bearbeitung planwerkstatt karlstetter Dipl.Ing.

Mehr

Maßnahmenblatt * nach Thüringer Leitfaden

Maßnahmenblatt * nach Thüringer Leitfaden Maßnahmen-Nr.: A1 in der Winzerlaer Straße: - Pflanzung 16 hochstämmiger, großkroniger Winterlinden entlang des Fußweges auf privatem Grund (Abstand 10,00 m, StU. 18-20 cm, 3 x v, mdb) Maßnahmenumfang:

Mehr

Stadt Weinsberg. Bebauungsplan Spitzäcker II. Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung

Stadt Weinsberg. Bebauungsplan Spitzäcker II. Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel. 06261/918390 74821 Mosbach Fax 06261/918399

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des. Bebauungsplanes. Am Inchenberg

Begründung zur 1. Änderung des. Bebauungsplanes. Am Inchenberg Stadt Neu Anspach, Stadtteil Anspach Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Inchenberg Planstand 17.11.2009 Satzung Bearbeitet: Dipl.-Ing. Elisabeth Schade, Städtebauarchitektin AKH Planungsbüro

Mehr

Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig!

Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig! Pflanzliste 9 Anhang 7a A Baum- und Straucharten Heimische Baumarten Kleine bis mittelgroße Bäume, Höhe 10-15 m Carpinus betulus Hainbuche Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig! Große Bäume, Höhe

Mehr

Bebauungsplanes Kölner Straße/ Fahrkamp. (Verfahrensbezeichnung: I 16/I) zur Änderung von Festsetzungen des in Kraft getretenen

Bebauungsplanes Kölner Straße/ Fahrkamp. (Verfahrensbezeichnung: I 16/I) zur Änderung von Festsetzungen des in Kraft getretenen Anlage 2 zur Drucksache Nr. V 15/0631-01 Bebauungsplan Kölner Straße / Fahrkamp I 16 (Verfahrensbezeichnung: I 16/I) zur Änderung von Festsetzungen des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Kölner Straße/

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

- UR 8 - Satzung. über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide

- UR 8 - Satzung. über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide -6- Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide Aufgrund der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung

Mehr

1. Eingriffsermittlung

1. Eingriffsermittlung Gemeinde Taching a. See, BP Erweiterung Tengling Südwest II Hier: Abarbeitung der Eingriffsregelung 14.06.16 / ergänzt am 25.10.16 1. Eingriffsermittlung Eingriffsschwere: niedriger bis mittlerer Versiegelungs-

Mehr

Bebauungsplan Nr. 243 "Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost

Bebauungsplan Nr. 243 Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost Bebauungsplan Nr. 243 "Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB Allgemeines Wohngebiet

Mehr

ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE

ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE ORTSGEMEINDE HÖCHSTENBACH VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG WESTERWALDKREIS BESTANDTEILE DER SATZUNG SATZUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANZEICHNUNG Fassung zur Beteiligung

Mehr

Gemeinde Rosenberg. Ortsteil Sindolsheim. Bebauungsplan Mühlgärten. Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung

Gemeinde Rosenberg. Ortsteil Sindolsheim. Bebauungsplan Mühlgärten. Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Gemeinde Rosenberg Ortsteil Sindolsheim Bebauungsplan Mühlgärten Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine

Mehr

1. Bebauungsplanänderung Sensenbrunnen Steige

1. Bebauungsplanänderung Sensenbrunnen Steige 1. Bebauungsplanänderung Sensenbrunnen Steige in Eberstadt nach 13a BauGB Begründung Teil 2: Umweltbelange Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26

Mehr

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Oberholz - Alte Straße; Beb. Plan Nr. Nk 301/10 Große Kreisstadt Rottweil Stadtteil Neukirch Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10 Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Entwurf)

Mehr

Gemeinde Steinhagen. Erläuterungen

Gemeinde Steinhagen. Erläuterungen Ergänzungssatzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich des Flurstücks 26/48 (Flur 1, Gemarkung Negast, ) Erläuterungen Planausarbeitung: ingenieurgemeinschaft majcher, scheidt und partner lärchenring

Mehr

7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME

7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME 7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME Auftraggeber: Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9 23795 Bad Segeberg Verfasser: PLANUNG

Mehr

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg Gemeinde Lehre Ortschaft Flechtorf Bebauungsplan Vorderer Westerberg Stand 10 BauGB 500 m Luftbild: Google Earth Schütz Büro für Stadtplanung Braunschweig Gemeinde Lehre Bebauungsplan Vorderer Westerberg

Mehr

S t a d t B u c h e n

S t a d t B u c h e n Anlage 2 S t a d t B u c h e n Bebauungsplan " Hühnerberg " 1. Ä n d e r u n g Textlicher Teil: I. Planungsrechtliche Festsetzungen II. Örtliche Bauvorschriften III. Arten- und Sortenliste Buchen, den

Mehr

Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp. Forstwirtschaftlicher Ausgleich. bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße Legden

Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp. Forstwirtschaftlicher Ausgleich. bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße Legden Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp Forstwirtschaftlicher Ausgleich bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße 1 48739 Legden bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr. 13 48155 Münster Tel.:

Mehr

Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I"

Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa Gartenstadt Karlshorst I Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" Informationsveranstaltung am 9. Februar 2012 Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren Inhalt 1. Bearbeitungsgebiet (Lage im Raum, Luftbild, angrenzende

Mehr

Fiktiver Bestand = Planungszustand (2008) des Ursprungsplans "Gewerbegebiet Süd" Ermittlung des Biotopwertes

Fiktiver Bestand = Planungszustand (2008) des Ursprungsplans Gewerbegebiet Süd Ermittlung des Biotopwertes Blatt 1 - Fiktiver Bestand Fiktiver Bestand = Planungszustand (2008) des Ursprungsplans "Gewerbegebiet Süd" Ermittlung des Biotopwertes Nutzungstypen in Anlehnung an die KV (KompensationsVO) 1 2 3 4 5

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden -

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden - im Stadtbezirk Aachen Eilendorf,

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße der Gemeinde Erzhausen.

Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße der Gemeinde Erzhausen. Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße 31-33 der Gemeinde Erzhausen. 2 Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB,

Mehr

16. ÄNDERUNG AusgefertIgt am...

16. ÄNDERUNG AusgefertIgt am... BEBAUUNGSPLAN UNID GRÜNORDNUNGSPLAN BAD FÜSSING GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK : BAD FÜSSING PASSAU NIEDERBAYERN.. '0 1. JU~I 2910 16. ÄNDERUNG AusgefertIgt am.... BEBAUUNGSPLAN UND GRÜNORDNUNGSPLAN

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN METZGERSRAIN

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN METZGERSRAIN Anlage 1 GEMEINDE KIRCHARDT LANDKREIS HEILBRONN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN METZGERSRAIN T E X T T E I L Für den Entwurf und die Bearbeitung Eberstadt, den 16.10.2017 Dipl. Ing. Andreas

Mehr

STADT VERL. Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum. Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg. Mai 2017

STADT VERL. Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum. Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg. Mai 2017 STADT VERL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg Mai 2017 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner Straße

Mehr

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB)

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB) Schriftliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Ziffer 1.4.) zum Bebauungsplan Golfplatz Tiefenbach, 2. Änderung, Stadt Ö, Ortsteil Tiefenbach Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der

Mehr

Umweltbelange im B-Plan Im Zinklern

Umweltbelange im B-Plan Im Zinklern Umweltbelange im B-Plan Im Zinklern Eingriffsregelung Maßnahmen im Gebiet Ausgleichsmaßnahmen Umweltprüfung und Technischer Umweltschutz Gründächer / Versickerung Darstellung FNP 2020 ca. 7,6 ha Wohnbaufläche

Mehr

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Bebauungsplan "Schwimmbad"

Bebauungsplan Schwimmbad Bebauungsplan "Schwimmbad" Textliche Festsetzungen und Hinweise Der Bebauungsplan "Schwimmbad" besteht aus einem Planteil im DIN A0-Format und den folgenden textlichen Festsetzungen und Hinweisen: PLANUNGSRECHTLICHE

Mehr

Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation Eingriff Größe Maßnahme Größe Verlust von Hecke durch Anlage eines Gehweges bzw. Baunebenfläche 40 m² A1: Entsiegelung von Straße/ Gehweg, Anlage von Landschaftsrasen

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Biogasanlage Lachendorf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Biogasanlage Lachendorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Biogasanlage Lachendorf Stand 12.08.2011 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Mehr

Stadt Laichingen Alb-Donau-Kreis Gemarkung Feldstetten. Textliche Festsetzungen

Stadt Laichingen Alb-Donau-Kreis Gemarkung Feldstetten. Textliche Festsetzungen Stadt Laichingen Alb-Donau-Kreis Gemarkung Feldstetten Textteil zum Bebauungsplan Bernhards Öschle II vom 24. Februar 1997 Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

Der räumliche Geltungsbereich wird durch ein WA - Allgemeines Wohngebiet - nach 4 BauNVO festgesetzt.

Der räumliche Geltungsbereich wird durch ein WA - Allgemeines Wohngebiet - nach 4 BauNVO festgesetzt. Festsetzungen für den Bebauungsplan Rödenauen 3. und 4. Teil Planfassung vom 01.08.2000 In Kraft getreten am 12.03.2002 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Ergänzend zur Planzeichnung wird folgendes festgesetzt: Planungsrechtliche

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr