Bebauungsplan Hühnerberg 1. Änderung. Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung. Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur
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1 Bebauungsplan Hühnerberg 1. Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel / Mosbach Fax 06261/
2 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 2 Fertigung Mosbach, den Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Lage des Baugebietes und aktuelle Bestandssituation Konfliktanalyse Die Festsetzungen des Bebauungsplans und ihre Änderung Beeinträchtigungen und Eingriffe Landschaftspflegerische Maßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft Maßnahmen zur Kompensation der zusätzlichen Eingriffe durch die Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Abbildungen Abb. 1: Lage Baugebiet... 3 Abb. 2: Abbildung Bestand... 5 Abb. 3: Links Ausschnitt Bebauungsplan Hühnerberg 2006 Rechts Fläche der 1. Änderung... 8 Abb. 4: Ökokontomaßmahme Anhang Vorgaben für die Bepflanzung
3 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Buchen ändert den Bebauungsplan Hühnerberg in einer 1. Änderung. Geändert wird eine rd. 3,2 ha große Teilfläche des Bebauungsplans. Die bei der Erschließung und Bebauung entsprechend der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans entstehenden Eingriffe sind zulässig. In der Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung wird deshalb lediglich ermittelt, ob durch die Festsetzungen der 1. Änderung Beeinträchtigungen entstehen und Eingriffe ausgelöst werden können, die über das bisher zulässige Maß hinausgehen. Davon unabhängig wird geprüft, ob durch entsprechende Maßnahmen Eingriffe verhindert oder vermieden werden können. Für zusätzlich entstehende Eingriffe werden Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen. 2 Lage des Baugebietes und aktuelle Bestandssituation Abb. 1: Lage Baugebiet (ohne Maßstab) Das Baugebiet Hühnerberg liegt im Westen des Stadtteils Hettingen, noch auf Buchener Gemarkung.
4 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 4 Die Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung legt in ihrer Konfliktanalyse und Bilanzierung eine Bestandssituation zu Grunde, die bei einer Erschließung und Bebauung entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans Hühnerberg entstünde. Im Folgenden wird trotzdem die aktuelle Bestandssituation beschrieben und bewertet, um der Konfliktanalyse einen ausreichenden fachlichen Hintergrund zu geben. Biotoptypen Im Südwesten der Änderungsfläche sind Erschließungsstraßen bereits vorhanden und ein Teil der Grundstücke sind schon bebaut. Im Südosten ist die Erschließung derzeit im Bau. Der Bestand ist in der Abbildung auf der nächsten Seite dargestellt. Zwischen den Bauplätzen im Westen befindet sich eine schmale, mit grasreicher Ruderalvegetation bewachsene Fläche mit einem Schotterweg und jungen Baumpflanzungen. Der Graben Hühnergründlein fließt hier verdolt. Im Nordwesten erstreckt sich derzeit noch eine Mähwiese. Im Nordwesten grenzt außerhalb des Geltungsbereiches eine entlang eines Feldweges wachsende Feldhecke an. Die Hecke besteht u.a. aus Schlehen-, Rosensträuchern und jungen Apfelbäumen. Bei der Biotopkartierung des Landes 1 wurde die Hecke nicht erfasst. Auf Grund ihrer Artenzusammensetzung, Größe und Lage ist sie aber als besonders geschützter Biotop nach 33 NatSchG zu bewerten. Tiere Außer für einige Insekten und andere Kleintiere sind die Flächen, in denen derzeit Bau- und Erschließungsarbeiten stattfinden, als Lebensraum für Tiere unbedeutend. In den bereits bebauten Grundstücken können typische Vogelarten der Siedlung und des Siedlungsrandbereiches vorkommen. Die Wiese und die Heckengehölze im Norden bieten Lebensraum für zahlreiche Insektenarten, Vögel und verschiedene Kleinsäuger. Auch Fledermäuse können die Wiese als Teil ihres Jagdgebietes nutzen. In den Randbereichen sind Reptilien nicht auszuschließen. Klima und Luft Das Plangebiet liegt am Westhang des kurzen und schmalen Tals des Hühnergründleins. Die Ackerflächen in der Umgebung sind Teil eines großen Kaltluftentstehungsgebietes. Kaltluft kann in das Tal und von dort weiter nach Süden fließen. Die Kaltluftentstehung und der Abfluss werden durch die bestehende Bebauung bereits eingeschränkt. Boden Die Bodenkarte 1: beschreibt die Böden in der ehemaligen Talaue des Hühnergründleins als Tiefes kalkhaltiges Kolluvium aus Kalksteinschutt führenden holozänen Abschwemmmassen (i64). Im übrigen Plangebiet stehen Rendzina, terra fusca-rendzina und Pelosol-Pararendzina auf Karbonatgestein des Unteren Muschelkalks an (i8). Die Bewertung der Böden ist der Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz zu entnehmen (s. Kap. 5). 1 Offenlandbiotopkartierung Baden Württemberg, hier Geodatendienst des LGRB: Bodenkarte 1:50.000, abgerufen am
5 Buchen g n u k r a m Ge n g Hettinge Gemarkun Hecke gerodet den Ing.-Büro für Umweltplanung CAD A3; 0,12 m² ßun gss Erschließung im Bau hlie aut Ersc beb ise ilwe ke tüc Gru nds tück e te nds Gru Projektnr.: 1742 Gr un teil we ise dst ück beb aut et eilw eis e traß be ba ut e vo rhan den han Erschließungsstraße vor Grenze des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ursprüngliche Grenze des Geltungsbereiches der Bebauungsplanes Bebauungsplan Hühnerberg 1. Änderung Stadt Buchen Abbildung: Bestand 1:1500
6 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 6 Wasser Im Westen fließt der Graben Hühnergründlein (Gewässer II. Ordnung) verdolt durch den Geltungsbereich. Er mündet rd. 400 m südlich in die Morre. Über dem verdolten Graben wurde eine Entwässerungsmulde angelegt. Das Gebiet ist Teil des Landschaftswasserhaushaltes. Auf Grund der Hangneigung wird der überwiegende Teil der Niederschläge Richtung Westen fließen und dort über die bestehende Entwässerungsmulde abgeleitet. Ein Teil kann in den noch unversiegelten Flächen versickern oder wird über den Boden und die vorhandene Vegetation wieder verdunsten. Die vorliegenden hydrogeologischen Einheiten (Oberer Wellenkalk bis Mosbach Subformation und Unterer Muschelkalk) sind von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut. Im Bereich des Grabens stehen Verschwemmungssedimente mit geringer Bedeutung an. 1 Landschaftsbild und Erholung Die Änderungsfläche liegt nördlich im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet in einem kurzen, flachen Tal und ist umgeben von Wiesen und Ackerflächen. Im Osten wird der ansteigende Talhang von einem Nadelwald begrenzt. Einige Heckenstreifen und Baumreihen untergliedern die sonst offenen Ackerflächen. Bis auf einen Radwanderweg Baden-Württembergs, der über den westlichen Feldweg durch das Gebiet verläuft, gibt es im Geltungsbereich keine Erholungseinrichtungen. 1 LGRB-BW HK50: Hydrogeologische Karte 1: (GeoLa), abgefragt am
7 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 7 3 Konfliktanalyse 3.1 Die Festsetzungen des Bebauungsplans und ihre Änderung Der seit 2006 rechtskräftige Bebauungsplan Hühnerberg wird in einer rd. 3,2 ha großen Teilfläche geändert. Der bisherige Bebauungsplan setzt in der Teilfläche der 1. Änderung ein Allgemeines Wohngebiet und im Südosten sehr kleinflächig ein Mischgebiet jeweils mit einer GRZ von 0,4 fest. Baugrenzen bestimmen die überbaubaren Flächen. Zulässig sind Einzel- oder Doppelhäuser. Im Bebauungsplan wurden keine expliziten Pflanzmaßnahmen in den Baugrundstücken festgesetzt. Im Grünordnungsplan wurden Pflanzgebote zur Anpflanzung von 2-3 Bäumen und ca. 50 Sträuchern je Grundstück vorgeschlagen, die im Folgenden wie Festsetzungen behandelt werden. Es sind Verkehrsflächen und Fußwege festgesetzt. Entlang der Straßen sind kleine Verkehrsgrünflächen mit Geboten zur Pflanzung von Straßenbäumen vorgesehen. Kleinflächig ist eine Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt. Im Westen ist eine schmale Öffentliche Grünfläche festgesetzt, die sich von Norden nach Süden durch das Wohngebiet zieht. Der nördliche Teilbereich ist als Wiese mit Wildobstbäumen festgesetzt. Im südlichen Teil ist in der Grünfläche, über dem verdolt fließenden Hühnergründlein, eine Entwässerungsmulde dargestellt und als Fläche zur Regelung des Wasserabflusses festgesetzt. Entlang des Grabens ist ein Fußweg festgesetzt. Die Grünfläche wird als Sukzessionsfläche für krautige Vegetation angelegt. Westlich entlang des Grabens sind Pflanzbindungen zum Erhalt von 10 Einzelbäumen und östlich des Grabens Pflanzgebote für 6 Laubbäume festgesetzt. In der 1. Änderung wird in der Teilfläche insgesamt ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 fest. Dabei ändern sich die Bauplatzeinteilung und teilweise die Baugrenzen. Im Nordwesten wird zusätzlich zur Einzel- und Doppelhausbebauung auch eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Die Änderungen betreffen auch die Anordnung der Verkehrsflächen und der Verkehrsgrünflächen. So wird eine Stichstraße mit Wendehammer im Nordwesten weiter nach Osten verlegt. Dadurch geht eine im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche verloren. Der südliche Teil der Öffentlichen Grünfläche bleibt auch in der Änderung bestehen, wobei die Fläche geringfügig kleiner wird. Die Fläche wird weiterhin zugunsten einer künftigen Wasserführung und zur Regelung des Wasserabflusses ausgewiesen. Es werden Pflanzungen von Einzelbäumen festgesetzt. Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen bestehen nicht mehr.
8 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 8 Abb. 3: Links Ausschnitt Bebauungsplan Hühnerberg 2006 (M: 1: 3 000) Rechts Fläche der 1. Änderung (M: 1: 3 000)
9 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 9 Die Flächenbilanz zeigt die Veränderung der Nutzungsstruktur bei den unterschiedlichen Festsetzungen. Flächenbezeichnung BP Hühnerberg (m²) 1. Änderung (m²) Allgemeines Wohngebiet /Mischgebiet davon überbaubar bei GRZ 0, Verkehrsflächen davon Verkehrsgrün Öffentliche Grünfläche davon Obstwiese Entwässerungsmulde Summe: Die versiegelte bzw. versiegelbare und die überbaubare Flächen nimmt um 874 m² (5%) zu. 3.2 Beeinträchtigungen und Eingriffe Für die einzelnen Schutzgüter wird geprüft, ob durch die Festsetzungsänderungen zusätzliche Beeinträchtigungen entstehen und ob sie erheblich und damit Eingriffe im Sinne der Naturschutzgesetze sind. Bei der Prüfung und Bewertung wird nicht die derzeitige Nutzung bzw. Bestandssituation der Fläche, sondern die durch den Bebauungsplan Hühnerberg und seine Festsetzungen mögliche Nutzung herangezogen und als Bestand angenommen. Für die Schutzgüter Klima und Luft, Wasser sowie Landschaftsbild und Erholung wird sich durch die neuen Festsetzungen nichts Wesentliches ändern. Zusätzliche und vor allem erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Beim Schutzgut Boden können durch die neuen Festsetzungen zusätzliche Beeinträchtigungen und Eingriffe entstehen. Durch die geänderte Straßenführung und Bauplatzeinteilung nimmt der Grad der Versiegelung und Überbauung um 874 m² (5%) zu. In der öffentlichen Grünfläche im Norden wird in der 1. Änderung eine Stichstraße festgesetzt. Der Boden wird versiegelt und Bodenfunktionen gehen vollständig verloren. Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (s. Kap. 5) zeigt für die Eingriffe in den Boden ein Kompensationsdefizit von Ökopunkten. Auch beim Schutzgut Pflanzen und Tiere werden durch die Festsetzungsänderungen Beeinträchtigungen entstehen. Die öffentliche Grünfläche im Norden des Bebauungsplans sollte als Fettwiese mittlerer Standorte eingesät und mit Obstbäumen bepflanzt werden. In der Änderung wird sie zu einer Stichstraße und teilweise zu allgemeinem Wohngebiet. Die Grünfläche im südlichen Teil bleibt bestehen. Ihre Ausdehnung ändert sich geringfügig. Die hier noch wachsenden jungen Bäume werden überwiegend für Baumaßnahmen gerodet. Nach der Fertigstellung der Bauarbeiten wird die Grünfläche wieder mit Bäumen bepflanzt
10 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 10 Die Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz (s. Kap. 5) ergibt für die Eingriffe im Schutzgut Pflanzen und Tiere ein Kompensationsdefizit von Ökopunkten. Insgesamt entsteht ein Defizit von Ökopunkten, das durch Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplanes ausgeglichen werden muss (vgl. Kapitel 4.3). Besonders geschützte Biotope Der Schutzstatus der bei der Biotopkartierung des Landes 1995 erfassten, besonders geschützten Biotope im Umfeld des Änderungsbereiches und innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Hühnerberg, besteht nicht mehr. Zum Bebauungsplan XII Hühnerberg wurde eine naturschutzrechtliche Ausnahme nach 30 Abs. 4 BNatSchG am von der Naturschutzbehörde erteilt. In einem öffentlich rechtlichen Vertrag vom wurde ein Ausgleich für die Zerstörung bzw. erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Biotope, rechtlich vereinbart. Im Nordwesten wächst angrenzend zum Geltungsbereich entlang des Feldweges eine Hecke, die in der Biotopkartierung 1995 nicht erfasst wurde. Aufgrund ihrer Größe und Artenzusammensetzung wird die Hecke als besonders geschützter Biotop bewertet. Die Hecke liegt außerhalb der Geltungsbereichsgrenze. Die Baufenster halten einen Abstand von mindestens 3 m zur Hecke. Beeinträchtigungen durch die Umsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans sind daher nicht zu erwarten.
11 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 11 4 Landschaftspflegerische Maßnahmen 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 enthält bereits Festsetzungen, die zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft beitragen. Die Festsetzungen zum Bodenschutz und zur Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Oberflächenbefestigungen werden beibehalten. Ebenso werden die Festsetzungen zum Schutz des Wasserhaushaltes, des Grundwassers und von Oberflächengewässern, die Beschichtung metallischer Dach- und Fassadenmaterialien und die getrennt Erfassung und Ableitung von Niederschlagswasser übernommen. Zum Schutz von Arten, Lebensgemeinschaften und Biotopen gilt weiterhin die Festsetzung für eine Insektenschonende Beleuchtung Darüber hinaus wird empfohlen folgende Maßnahmen aus dem Fachbeitrag Artenschutz zu übernehmen. Sie sind notwendig um sicher zu stellen, dass Vögel, die im Geltungsbereich brüten oder Reptilien, die sich im Randbereich aufhalten können, nicht getötet oder verletzt werden. Regelmäßige Mahd im Vorfeld der Bauarbeiten Im Vorfeld einer terminierten Baumaßnahme ist das Aufkommen einer krautigen Vegetation im Baufeld, vom Beginn der Vegetationsperiode an bis zum Baubeginn, durch regelmäßige Mahd zu verhindern. Das Mähgut ist abzuräumen. Hinweis 4.2 Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft Der Bebauungsplan Hühnerberg enthält Festsetzungen über Flächen und Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Kompensationsmaßnahmen gliedern sich in interne Maßnahmen, die auf den Baugrundstücken sowie im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans umgesetzt werden sollen. In den Baugrundstücken ist laut Grünordnungsplan vom jeweils die Pflanzung von 2-3 Bäumen und von 70 m² Sträucher vorgesehen. Da diese hohen Vorgaben erfahrungsgemäß nicht umgesetzt werden wird für die 1. Änderung folgende Maßnahme vorgeschlagen: Baum- und Strauchpflanzungen in den Baugrundstücken Je Baugrundstück ist mindestens ein heimischer Laub- oder Obstbaum zu pflanzen, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Die Bäume sollen bei ihrer Pflanzung als Hochstämme einen Stammumfang von cm haben. Mindestens 5 % der Grundstücksflächen sind mit gebietsheimischen Sträuchern gruppen- oder heckenartig zu bepflanzen. Dabei sind je Strauch 2,0 m² Pflanzfläche anzunehmen. Eine naturnahe Wuchsform ist anzustreben. Ein Rückschnitt ist nur im Winterhalbjahr ( bis ) zulässig. Pflanzabstände: 1,5 m Pflanzgröße: 2 x v, cm Die Pflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach Bezug zu vollziehen. Die Artenlisten im Anhang sind zu beachten. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. 9 (1) Nr. 25 a
12 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 12 Im sonstigen Geltungsbereich werden im Bebauungsplan Hühnerberg Pflanzbeete entlang der Erschließungsstraße festgesetzt und mit Laubbäumen bepflanzt. Die Festsetzungen werden in die 1. Änderung übernommen. Für die verbleibende Öffentliche Grünfläche wurde bisher eine Sukzessionsfläche mit 10 Bäumen zum Erhalt und dem Pflanzgebot von 6 klein- mittelgroßen Laubbäumen festgesetzt. Da die zum Erhalt festgesetzten Bäume entfallen werden die Festsetzungen für die öffentliche Grünfläche geändert und folgende Maßnahmen getroffen: Öffentliche Grünfläche Die Grünfläche mit der Entwässerungsmulde ist mit Saatgut gesicherter Herkunft als artenreiche Fettwiese einzusäen und zwei- dreimal jährlich zu mähen. Das Mähgut ist abzuräumen. Es sind 13 gebietsheimische, hochstämmige Laub- oder Obstbäume zu pflanzen, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Die Bäume sollen bei ihrer Pflanzung als Hochstämme einen Stammumfang von cm haben. Auf rd. 300 m² der Fläche sind Sträucher gruppen- oder heckenartig zu pflanzen. Ein Rückschnitt ist nur im Winterhalbjahr ( bis ) zulässig. Pflanzabstände: 1,5 m Die Artenliste im Anhang ist zu beachten. Pflanzgröße: 2 x v, cm Öffentliche Grünfläche 9 (1) Nr. 15 Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. 9 (1) Nr. 25 Die Eingriffe, die durch die Bebauungsplanänderung entstehen, können durch Maßnahmen im Geltungsbereich nur teilweise ausgeglichen werden. Zum Ausgleich der verbleibenden Eingriffe werden Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches notwendig die im Folgenden beschrieben werden. 4.3 Maßnahmen zur Kompensation der zusätzlichen Eingriffe durch die Änderung Zur Kompensation der Eingriffe in die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Boden sind Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches erforderlich, die das festgestellte Defizit von Ökopunkten ausgleichen. Zum Ausgleich wird eine Maßnahme aus dem Ökokonto der Stadt Buchen herangezogen. Maßnahme 029: Anlegen einer Flutmulde und Wiesenextensivierung auf Flst. Nr Das Flst.Nr ist Teil des Ökokonto-Konzepts 1 Morretal und wurde in der Flurneuordnung der Stadt Buchen zugeteilt. Es liegt im Morretal südlich von Hettigenbeuern zwischen der K 3915 und der Morre. 1 Dr. Karin Jehn: Ökokonto-Konzept Morretal, Vorabzug Stand , Karlsruhe
13 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 13 Abb. 4: Ökokontomaßmahme Lage der Fläche und Luftbild (M 1 : 3.000) Die Fläche (im Luftbild weiß umrandet) grenzt auf rd. 440 m Länge an die Gewässerparzelle an. Die m² große Fläche wird intensiv als Wirtschaftswiese genutzt, nur die schmale Fläche im Norden wird extensiver genutzt und ist entsprechend artenreicher, sie wurde in der Grünlandkartierung als Glatthafer-Wiese nährstoffreicher Standorte in artenreicher Ausbildung (A2-3) erfasst (im Luftbild grün umrandet). Im Osten grenzen ein Gumpen und ein Graben am Waldrand an. Angrenzend liegen verschiedene besonders geschützte Biotope (rot umrandet). Der Ufergehölzstreifen in der Gewässerparzelle ist nur sehr schmal ausgebildet und zudem an mehreren Stellen unterbrochen. Retentionsmulde Südlich des Gumpens wurde im Jahr 2008 eine Retentionsmulde mit einem dauerhaft wasserführenden Flachwassertümpel im Zentrum angelegt. Auf den flach gestalteten Böschungen entwickeln sich Hochstaudenfluren, Röhricht und ein Gebüsch feuchter Standorte. Die Aufwertung durch die Maßnahme wird entsprechend der Ökokontoverordnung bewertet. Bestand Planung Fläche Biotop BW Ökopunkte Fläche Biotop BW Ökopunkte m² Fettwiese, artenarm 350 m² Fettwiese, artenreich m² Tümpel m² Gebüsch feuchter Standorte 600 m² Hochstauden Röhricht Summe Summe Summe Aufwertung Die Anlage der Retentionsmulde hatte auch Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, es wurde eine mehr (Muldenmitte) oder weniger mächtige Bodenschicht (Böschungen) abgetragen. Gemäß der
14 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 14 Bodenkarte 1: stehen Auengley-Brauner Auenboden und Brauner Auenboden mit Vergleyung im nahen Untergrund als Ausgangsböden an. Ihre Gesamtbewertung wird mit hoch bis sehr hoch (2,50) angegeben. Es wird geschätzt, dass die Erfüllung der Bodenfunktion in der Retentionsmulde im Schnitt um eine Wertstufe je m² abgenommen hat. Umgerechnet in Ökopunkte ist dies ein Verlust von 4 ÖP/m², für die gesamte Mulde also von ÖP. Die Beeinträchtigung des Bodens wird von der Aufwertung beim Schutzgut Pflanzen und Tiere abgezogen, so dass die Retentionsmulde letztlich zu einer Aufwertung der Fläche um ÖP geführt hat. Restfläche Von der übrigen Fläche wird ein drei Meter breiter Streifen entlang der Gewässerparzelle aus der Nutzung genommen. Hier soll sich der bisher fehlende Ufergehölzstreifen entwickeln bzw. der sehr schmale, bestehende Gehölzstreifen ausbreiten. Zur Initiierung werden an der Morre gewonnene Steckhölzer von Weiden und Erlen in versetzten Reihen (Pflanz- und Reihenabstand ca. 1 m) gepflanzt. Im Anschluss daran wird ein rd. 2 m breiter Streifen künftig nur alle 2-3 Jahre gemäht, damit sich die Ufergehölze nicht weiter ausbreiten. Es wird sich eine Hochstaudenflur entwickeln. Die restliche Fläche wird nur noch zweimal jährlich, im Juni und im Herbst, gemäht. Es wird, wenn überhaupt, nur noch schwach mit Festmist gedüngt, auf eine Düngung mit Gülle wird verzichtet. Mittelfristig wird sich so der Artenreichtum sowohl bei den Pflanzen- als auch bei den Tierarten in der Wiese erhöhen. Die Tabelle zeigt die Aufwertung, die auf der übrigen Fläche durch die Umsetzung der Maßnahme entsteht. Es wird auch berücksichtigt, dass die Fläche als Pufferfläche wirkt. 2 Bestand Planung Fläche Biotop BW Ökopunkte Fläche Biotop BW Ökopunkte m² Fettwiese, artenarm m² Fettwiese, artenreich m² Fettwiese, artenreich m² Sonstige Hochstaudenflur m² Auwald der Bäche und kleinen Flüsse m² Pufferflächen Summe Summe Summe Aufwertung Durch die vollständige Umsetzung Maßnahmen wird die Fläche insgesamt um rund Ökopunkte aufgewertet und das Kompensationsdefizit vollständig ausgeglichen. Aus der Maßnahme verbleibt ein Überschuss von Ökopunkten, das dem Ökokonto der Stadt Buchen gutgeschrieben wird. 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Die nächsten Seiten zeigen die Eingriffs-Ausgleichs- Bilanz. 1 Geodatendienst des LRGB: Bodenbewertung zur Bodenkarte 1:50.000, abgerufen am Die Ökokontoverordnung sieht für die Schaffung von Pufferflächen bis 10 m Breite, die Einträge ins Gewässer vermindern, eine zusätzliche Aufwertung um 3 Ökopunkte je m 2 vor. 3 Randstreifen an der Morre 440 m * 10 m = m²
15 Bebauungsplan "Hühnerberg" 1. Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Schutzgut Pflanzen und Tiere Bebauungsplan Hühnerberg 2006 / Bestand 1. Änderung /Planung Nr. Biotoptyp Biotopwert Fläche in m² Bilanzwert Nr. Biotoptyp Biotopwert Fläche in m² Bilanzwert Allgemeines Wohngebiet/ Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Überbaubare Fläche GRZ 0, Überbaubare Fläche GRZ 0, Hausgärten Hausgärten Gebüsch mittlerer Standorte (1) Gebüsch mittlerer Standorte (5%) b Anpflanzung Einzelbäume (1) b Anpflanzung Einzelbaum StU 10/12 (1) Verkehrsflächen Verkehrsflächen Versiegelte Straßen (2) Versiegelte Straßen Kleine Grünfläche (3) Kleine Grünflächen (2) Öffentliche Grünfläche(4) Öffentliche Grünfläche(3) Fettwiese mittlerer Standorte Fettwiese mittlerer Standorte Grasreiche ausd. Ruderalvegetation Gebüsch mittlerer Standorte b Obstbaumbestand b Anpflanzung Einzelbaum StU12/14 (4) b Einzelbäume auf mittelw. Biotoptypen (5) (1) mit 70 m² Sträucher und 2-3 Laubbäumen pro Grundstücksfläche (42 Grundstücke) (2) inkl. Fläche für Versorgungsanlage (3) Die Anpflanzung von 8 Laubbäumen bleibt bestehen und wird nicht bewertet (4) Die Entwässerungsmulde bleibt in der Grünfläche bestehen und wird nicht bewertet (5) 10 Bäume aus Pflanzbindung: 10St *(11+65)*6 (1) 1 Baum pro Grundstücksfläche (42 Grundstücke) 42*(11+65)*6 (2) Die Anpflanzung von 8 Laubbäumen bleibt bestehen und wird nicht bewertet (3) Die Entwässerungsmulde bleibt in der Grünfläche bestehen und wird nicht bewertet (4) Anpflanzung von 13 Einzelbäumen 13 St*(11+65)*6 Summe Summe Kompensationsdefizit Im Schutzgut Pflanzen und Tiere entstehen durch die Festsetzungsänderungen zusätzliche Eingriffe, die durch Pflanzmaßnahmen nur teilweise ausgeglichen werden können. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von Ökopunkten, das durch Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden muss. Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr EAB
16 Bebauungsplan "Hühnerberg" 1. Änderung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Schutzgut Boden Bebauungsplan Hühnerberg 2006 / Bestand 1. Änderung /Planung Fläche Gesamtwert Fläche in m² Bilanzwert Fläche Gesamtwert Fläche in m² Bilanzwert Allgemeines Wohn-/Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Überbaubare Fläche (1) 0, Überbaubare Fläche (1) 0, Nicht überbaubare Flächen (2) 1, Nicht überbaubare Flächen (2) 1, Verkehrsflächen Verkehrsflächen Versiegelte Fläche 0, Versiegelte Fläche 0, Verkehrsgrün (3) 1, Verkehrsgrün (3) 1, Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Grünfläche (2) 1, Grünfläche (2) 1, (1) Fläche Wohn- und Mischgebiet x GRZ 0,4 (2) Hausgärten und Grünflächen, geringe bis mittlere Erfüllung der Bodenfunktionen durch Inanspruchnahme während umgebenden Bauarbeiten. (3) Geringe Erfüllung der Bodenfunktionen aufgrund von Bodenabtrag und Verdichtung der Böden. (1) Fläche Wohngebiet x GRZ 0,4 (2) Hausgärten und Grünfläche mit geringer bis mittlerer Erfüllung der Bodenfunktionen durch Inanspruchnahme während umgebender Bauarbeiten. (3) Geringe Erfüllung der Bodenfunktionen aufgrund von Bodenabtrag und Verdichtung. Summe Summe Bilanzwert Defizit Saldo in Ökopunkten (Bilanzwert x4) Im Schutzgut Boden entsteht ein Kompensationsdefizit von Ökopunkten, das durch Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden muss. Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr EAB
17 Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 17 Anhang Vorgaben für die Bepflanzung
18 Hecke, Gehölz Strauchgruppen Einzelbaum Stadt Buchen Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung Seite 18 Vorgaben für die Bepflanzung Artenliste 1: Verwendung gebietsheimischer Gehölze für Anpflanzungen 1 Wissenschaftlicher Name (dt. Name) Verwendung Acer platanoides (Spitzahorn) * Acer pseudoplatanus (Bergahorn) * Betula pendula (Hängebirke) * Carpinus betulus (Hainbuche) * Cornus sanguinea (Roter Hartriegel) Corylus avellana (Gewöhnlicher Hasel) Crataegus laevigata (Zweigr. Weißdorn) Crataegus monogyna (Eingr. Weißdorn) Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) Frangula alnus (Faulbaum) Ligustrum vulgare (Liguster) Prunus avium (Vogelkirsche) * Prunus spinosa (Schlehe) Rosa canina (Echte Hundsrose) Salix caprea (Salweide) Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) Sorbus aucuparia (Vogelbeere) Sorbus domestica (Speierling) Sorbus torminalis (Elsbeere) Tilia cordata (Winterlinde) * Tilia platiphyllos (Sommerlinde) * Ulmus glabra (Bergulme) Viburnum opulus (Gewöhnlicher Schneeball) Herkunftsgebiet für Pflanzgut soll in der Regel das Süddeutsche Hügel- und Bergland sein. Bei den mit * gekennzeichneten Arten soll das Herkunftsgebiet entsprechend Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) berücksichtigt werden. Empfohlene Saatgutmischungen Bereich Öffentliche Grünfläche Verkehrsgrün Saatgutmischung Fettwiese mittlerer Standorte RSM Landschaftsrasen mit Kräuter 1 Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (Hrsg.), Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg, Karlsruhe 2002.
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