Schlussbericht. Güterregulierung Metzerlen Mariastein INGENIEUR - UND VERMESSUNGSBÜRO HÄNGGI

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schlussbericht. Güterregulierung Metzerlen Mariastein INGENIEUR - UND VERMESSUNGSBÜRO HÄNGGI"

Transkript

1 Kanton Solothurn Gemeinde Metzerlen-Mariastein Güterregulierung Metzerlen Mariastein INGENIEUR - UND VERMESSUNGSBÜRO HÄNGGI Amtliche Vermessung Ingenieurwesen Güterregulierung Raumplanung Gemeindeingenieurwesen Büro Nunningen: Grellingerstr. 21, 4208 Nunningen Büro Dornach: Kreuzweg 15, Tel Tel Fax Fax Dornach

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 2 2 Organe der Flurgenossenschaft 4 3 Chronologischer Ablauf der Güterregulierung 7 4 Ausführung zu den Technischen Arbeiten Zweck der Güterregulierung Alter Besitzstand Neuer Besitzstand Pachtlandarrondierung Baum-, Wald- und Stangenschätzung Bautechnische Massnahmen Oekologische Aufwertungsmassnahmen Vermarkung Amtliche Vermessung Restkostenverteiler Finanzen 18 6 Berichte Bericht des Präsidenten der Flurgenossenschaft Bericht des Präsidenten der Schätzungskommission Bericht Amt für Raumplanung, Abteilung Naturschutz Bericht des Amtes für Landwirtschaft Schlussbemerkung durch den Projektleiter Statistik Ausschnitt Alter Bestand Neuer Bestand Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 2

3 1 Einleitung Die Behörden von Metzerlen Mariastein haben sich bereits vor Jahrzehnten intensiv um die Gründung einer Flurgenossenschaft zur Durchführung einer Güterregulierung bemüht. Im Zusammenhang mit der dringend notwendigen Aussiedlung des Landwirtschaftsbetriebes von Otto Dreier stand die Durchführung einer Güterregulierung im Jahre 1989 erneut zur Diskussion. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften musste auch die bevorstehende neue Amtliche Vermessung in Frage gestellt werden, da die Eigentumsverhältnisse als zwingend zusammenlegungsbedürftig bezeichnet wurden und die Vermarkung der ausserordentlich starken Parzellierung (napoleonische Erbteilung!) für die GrundeigentümerInnen unverantwortbar hohe Kosten verursacht hätten. Die Landwirte bewirtschafteten seit Generationen nicht mehr ihre eigenen Kleinstparzellen, sondern durch pachtweisen Tausch und gegenseitige Absprache entstandene Bewirtschaftungsparzellen. Den jungen Landwirten war teilweise die Lage ihrer eigenen Grundstücke gar nicht bekannt, da sie diese noch nie bewirtschaftet hatten. Diese und noch viele andere Gründe führten dazu, die Gründung einer Flurgenossenschaft einzuleiten Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 3

4 2 Organe der Flurgenossenschaft a) Vorstand Borer Ivo Präsident Frei Walter, jun. Vizepräsident Meier René, jun. Aktuar Erb Ernst Mitglied bis 1995 Erb Christian Mitglied, seit 1996 Dreier Otto Mitglied, bis 2002 Dreier Robert Mitglied, seit 2003 Köninger Edwin Mitglied, Vertreter der Naturkommission Meier Bruno Mitglied Meier Marin Mitglied Schaffter Kurt, jun. Mitglied Meier Schaffter Ruth Kassierin Borer Ivo v.l.n.r. Meier Marin Meier René Erb Christian Dreier Robert Meier Bruno Schaffter Kurt Meier-Schaffter Ruth Frei Walter Koeninger Edwin Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 4

5 b) Schätzungskommission Rippstein Anton, Kienberg Präsident Fürst Bruno, Gunzgen Vizepräsident, (sel.) Flückiger Robert, Kyburg Aktuar, bis Marti Gottlieb, Rohr Mitglied, Aktuar seit 1998 Brunner Herbert, Ramiswil Mitglied Rippstein Anton v.l.n.r. Marti Gottlieb Brodbeck Andreas Fürst Bruno Brunner Herbert c) Rechnungsrevisoren Renz Anton bis 1994 Renz Bruno Wyss Willi Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 5

6 d) Projektleitung Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi, Nunningen Hänggi Bruno Projektleiter Brodbeck Andreas Sachbearbeiter Güterregulierung Studer Heiner Sachbearbeiter bautechnische Massnahmen v.l.n.r. Kaufmann Jürg Hänggi Bruno Studer Heiner Brodbeck Andy e) Landwirtschaftliche Vorplanung Brügger Peter Bauernsekretariat, Solothurn f) Bodenkartierung Dr. Weisskopf Peter Eidg. Forschungsanstalt für landw. Pflanzenbau, Zürich Reckenholz Rudolf Hanic g) Naturinventar, Naturkonzept Weber Darius Hintermann und Weber AG, Reinach h) Aufsichtsbehörde Kaufmann Jürg Amt für Landwirtschaft, Solothurn Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 6

7 3 Chronologischer Ablauf der Güterregulierung Anfrage des Gemeinderates beim Amt für Landwirtschaft betr. Aussiedlung Landwirtschaftsbetrieb Dreier Otto Orientierungsveranstaltung über den Ablauf einer Güterregulierung (ca. 120 Personen) Gemeindeversammlung bewilligt Projektierungskredit für die Vorbereitungsarbeiten zur Gründung einer Flurgenossenschaft und zur Durchführung einer Güterregulierung Erstellung Übersichtsplan, RRB Nr Zusicherung der Amtlichen Mitwirkung durch den Regierungsrat, RRB Nr Sitzung der Schätzungskommission Öffentliche Auflage der Gründungsakten (Beizugsgebiet, Eigentümer- und Flächenverzeichnis, Statuten) Orientierungsversammlung (ca. 80 Personen) Gründungsversammlung Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein, MZH Metzerlen, Leitung durch Beda Erb, Vorsteher Oberamt Dorneck-Thierstein Die Flurgenossenschaft wird mit einem vermutlich historisch einmaligen Resultat von 196 Zustimmungen und einer einzigen Neinstimme beschlossen Wahl des Vorstandes mit Ivo Borer als Präsident Wahl Projektleitung, Bruno Hänggi, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Nunningen Vorstandssitzung Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein Auftrag an Bauernsekretariat Solothurn zur Ausarbeitung der landwirtschaftlichen Vorplanung Auftrag an Eidg. Forschungsanstalt Reckenholz zur Erarbeitung der Bodenkartierung Generalversammlung Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein Gesuch an Landwirtschaftliche Kreditkasse, Investitionskredit (zinsloses Darlehen) Kenntnisnahme vom Gründungsbeschluss und Genehmigung der Statuten durch den Regierungsrat, RRB Nr Aushub der 46 Profillöcher für die Bodenkartierung Vorschlag des Vorstandes für den Ausbau des Wegnetzes: Belagswege, Mergelwege, Rasenwege Feldbesichtigung der 46 Profillöcher mit Einladung an alle GenossenschafterInnen Öffentliche Auflage Erweiterung Beizugsgebiet (Wald) und Bonitierungsgrundsätze Zusicherung des Kantonsbeitrages an die Grundlagenbeschaffung; RRB Nr Amtschreiberei Dornach informiert über die Nachforschungen betr. dem Eigentum an 2 Grundstücken deren Eigentümer am 11. März 1911 nach Amerika ausgewandert sind Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 7

8 Informationsveranstaltung Naturkonzept, Orientierung durch Darius Weber Besichtigung möglicher Siedlungsstandorte durch die kantonalen Amtstellen Besichtigung des Beizugsgebietes durch die Ingenieurschule für Landwirtschaft, Zollikofen (Nachdiplomstudium für Agrar Umweltingenieure) Öffentliche Auflage Vorprojekt, Technischer Bericht und Voruntersuchungsbericht (Bericht über die Auswirkungen auf die Umwelt) Besichtigung der Quellschutzzone Ried, Festlegung der neuen Schutzzonengrenzen Behandlung der Einsprachen zum Vorprojekt durch den Vorstand; 6 Einsprachen - alle gütlich erledigt Auflösung der Flurgenossenschaft von 1937, Erweiterung des Beizugsgebietes, Genehmigung einer Statutenänderung und Genehmigung der Bonitierungsgrundsätze; RRB Nr Besprechung mit den WaldeigentümerInnen, private Waldzusammenlegung Gesuch um Verlegung der Rebkatasterflächen von den Äusseren Reben in die Niederen Reben und St. Annafeld an das Amt für Landwirtschaft Genehmigung des Vorprojektes; RRB Nr Beitragszusicherung an die Grundlagenbeschaffung; Nachsubventionierung Grundlagenpläne; RRB Nr Grundsatzverfügung durch das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement; Zusicherung des Bundesbeitragssatzes von 31.5% (ca. 35% der beitragsberechtigten Kosten abzüglich 10% Kürzung infolge Spargesetz des Bundes) Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 8

9 bis : Durchführung der 1. Wunschtage; 32 EigentümerInnen unentschuldigt nicht erschienen Inkrafttreten des Veränderungsverbotes während des Güterregulierungsverfahrens Etappe, vermessungstechnische Arbeiten alter und neuer Bestand: Genehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr Augenschein durch Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Rebbau und Weinwirtschaft Besichtigung von neuen Flurwegen in Benken SG (neue bautechnische Verfahren) durch den Vorstand Genehmigung der Akten zur Detailbonitierung Alter Bestand; RRB Nr Augenschein mit Amt für Raumplanung, Abt. Naturschutz; oekologische Aufwertungsmassnahmen Bewilligung für den Anbau von Reben in den Niederen Reben durch das Bundesamt für Landwirtschaft Genehmigung der Schlussabrechnung der Grundlagenbeschaffung inkl. Nachsubventionierung; RRB Nr Etappe, Wegebau Los 1; öffentliche Auflage Zusicherung des Bundesbeitrages an die 1. Etappe, vermessungstechnische Arbeiten alter und neuer Bestand, durch das Bundesamt für Landwirtschaft, Abt. Strukturverbesserungen Genehmigung Amtliche Vermessung Los 2 (Grundlagenvermessung alter Bestand); RRB Nr Etappe, Wegebau Los 1, Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr bis : Durchführung der 2. Wunschtage Etappe, Wegebau Los 2 öffentliche Auflage bis : öffentliche Auflage Neuzuteilungsentwurf, Besitzstandstabellen und Reglement über den Nutzungsübergang Etappe, Wegebau Los 2, Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr Etappe, Renaturierung und Bachausdolung Fichtenraingraben (Riedbach) Los 1, öffentliche Auflage Wegabnahme durch den Vorstand Etappe, Renaturierung und Bachausdolung Fichtenraingraben (Riedbach) Los 1: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 9

10 bis : Einspracheverhandlungen Neuzuteilung durch die Schätzungskommission. Von 27 Einsprachen können 21 gütlich erledigt werden, 7 Entscheide, 2 weitere Entscheide im Zusammenhang mit Änderungen bei Dritten infolge Einspracheerledigung. 8 Beschwerden an den Regierungsrat EinwohnerInnen (darunter viele Kinder) pflanzen 900 Sträucher in die Böschungen des Riedbaches Etappe, Wegebau Los 3: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung Wegebau Los 3; RRB Nr Antritt des neuen Besitzstandes zur Nutzung und Bewirtschaftung, inkl. Neuverteilung des Pachtlandes Besichtigung von diversen Flurwegen im Raume Delsberg (verschiedene Ausbauarten) durch den Vorstand Beitragszusicherung des Kantons an die Restkosten der Renaturierung Fichtenraingraben; RRB Nr Augenschein und Orientierung der Arbeitsgruppe Natur und Landschaft der Planungsgruppe Dorneck Vorstand beschliesst die Erstellung von 2 reitsport- tauglichen Flurwegen Genehmigung der Neuzuteilungsakten; RRB Nr In 5 Fällen musste der Regierungsrat in separaten Verfahren über Beschwerden entscheiden, auf 2 Beschwerden ist der Regierungsrat nicht eingetreten (Nichtbezahlung des Kostenvorschusses) und in einem Fall wurde die Beschwerde zurückgezogen Öffentliche Auflage Baum- und Stangenschätzung Information über die neue Transitgasleitung durch SVIL Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 10

11 Gemeinderat Rodersdorf kauft eine Parzelle von 560 m2 (Schutzzone 1, Kipfmattquelle) Aufforderung um strikte Einhaltung des Veränderungsverbotes durch das Amt für Landwirtschaft (nach dem Neuantritt wurden in kurzer Zeit viele alte Bäume gefällt) Androhung von Verzeigungen durch die Umweltkommission bei Nichteinhaltung des Veränderungsverbotes Information an den Vorstand über den Wert von Hochstammbäumen durch Pro Natura Solothurn Orientierung der Baumbesitzer über die Möglichkeiten zur Erhaltung des Baumgürtels rund um das Baugebiet durch die Umweltkommission Etappe, Wegebau Los 4: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft an Pro Natura Solothurn Auswirkungen von Güterregulierungen auf den Hochstamm Baumbestand Bericht der AG Natur und Landschaft über die Auswirkungen der Güterregulierung Metzerlen Mariastein auf die Landschaft (Hochstamm Obstbäume) Pauschalentschädigung von Fr der Transitgas AG an die Flurgenossenschaft für die Instandstellung beschädigter Flurwege Vorstellung des Berichtes der AG Natur und Landschaft über die Auswirkungen der Güterregulierung Metzerlen Mariastein auf die Landschaft (Hochstamm Obstbäume) durch Pro Natura Solothurn und ANL, Aarau, Herr Keller Vergabe der Projektierung für die Bachfreilegung Riedbach 2. Teil (Gebiet Grund) an das Ingenieurbüro Peter Jermann, Zwingen Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 11

12 Etappe VTA, Verpflockung und Vermarkung: Genehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr Erhebung der Flurnamen mit Kurt Schaffter sen Etappe, Wegebau Los 2: Genehmigung der Schlussabrechnung und Nachsubventionierung; RRB Nr bis , öffentliche Auflage der Dienstbarkeitenbereinigung GV der Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein Genehmigung der Dienstbarkeitenbereinigung; RRB Nr Etappe, Wegebau Los 5: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr Etappe, Wegebau Los 4: Genehmigung der Schlussabrechnung und Nachsubventionierung; RRB Nr bis , öffentliche Auflage der Amtliche Vermessung Los 4 mit samt der definitiven Neuzuteilung (2 Einsprachen; gütliche Erledigung) Letzte Wegabnahme durch den Vorstand inkl. Abschluss- und Ergänzungsarbeiten Aufhebung des Veränderungsverbotes durch das Amt für Landwirtschaft Abnahme der Renaturierungs- und Ausdolungsarbeiten Riedbach Los 2 durch den Vorstand Etappe, Wegebau Los 5, Riedbach Los 2 Ergänzung: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 12

13 bis , öffentliche Auflage Kostenverteiler Phase 1 (Grundsätze, Punktierung und Pauschalbeträge) Holzwerte der Wald-Wechselbestände 14 Einsprachen; 13 Einsprachen gütlich erledigt durch die Schätzungskommission, 1 Entscheid ohne Erhebung einer Beschwerde Der Vorstand beschliesst die Erstellung eines Gedenk-Brunnens im Bitzi zur Erinnerung an die Güterregulierung Genehmigung Amtliche Vermessung Los 4 (definitive Neuzuteilung); RRB Nr Genehmigung Kostenverteiler Phase 1 (Grundsätze, Punktierung und Pauschalbeträge) sowie Holzwerte der Wald-Wechselbestände; RRB Nr Versand der Schlussrechnung (Kostenverteiler Phase 2) an die GenossenschaffterInnen letzte offizielle Vorstandssitzung der Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein Generalversammlung; Auflösungsbeschluss der Flurgenossenschaft Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 13

14 4 Ausführung zu den Technischen Arbeiten Bruno Hänggi, Projektleiter und Anton Rippstein, Präsident Schätzungskommission 4.1 Zweck der Güterregulierung Gemäss 3 der Statuten der Flurgenossenschaft bezweckte die Genossenschaft: Arrondierung der Landwirtschaftsbetriebe Verminderung der Parzellenzahl und Verbesserung der Grundstücksgrenzen Erstellung von Naturinventar und Landschaftsschutzkonzept Erhalt und Aufwertung der Naturelemente (insbesondere Offenlegung von Eindolungen) Erstellung einer Wegnetzstudie (weitmöglichst basierend auf dem bestehenden Wegnetz) Bessere Erschliessung der Parzellen Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch die Erstellung von Flur- und Radwegen Vermarkung der Grundstücke als Grundlage für die Amtliche Vermessung Parzellenweise Ausscheidung von Wald und offener Flur Abgrenzung des Grundeigentums zwischen verschiedenen Nutzungszonen Anpassung der Pachtverhältnisse Schaffung günstiger Voraussetzungen für den Obstbau im Haupt- und Nebenerwerb 4.2 Alter Besitzstand Die Berechnung der Tauschwerte des Alten Besitzstandes erfolgte auf der Basis der alten Katasterpläne aus den Jahren um 1870 sowie der Bodenkartierung durch die Eidg. Forschungsanstalt, Zürich Reckenholz und der Bonitierung durch die Schätzungskommission. Die Qualität der bewerteten Böden war erwartungsgemäss sehr unterschiedlich, resultierten doch Bodenpunktzahlen zwischen 20 und 96. Die Böden wurden in acht Fruchtbarkeitsstufen eingeteilt, entsprechend ihrer Gründigkeit des Wasserhaushaltes und der landwirtschaftlichen Nutzung. Die anschliessende Bonitierung ist eine der wichtigsten Grundlagen für jede Güterregulierung, damit der richtige Tauschwert des Bodens bestimmt werden kann. Die Feldbonitierung erfolgte vom 6. September bis 22. Oktober Sie basierte auf den in der Bodenkarte vorgegebenen Werten, wobei die örtlichen Gegebenheiten von der Schätzungskommission auf dem Felde beurteilt und entsprechend den Bonitierungsgrundsätzen bei der Wertfestlegung berücksichtigt wurden. Die Bonitätswerte wurden durch die Schätzungskommission sehr detailliert festgelegt. Sie gaben, wie auch die anschliessende Berechnung durch das Ingenieurbüro, im Laufe des Regulierungsverfahrens zu keinerlei Beanstandungen Anlass Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 14

15 4.3 Neuer Besitzstand Die Schätzungskommission und die Projektleitung nahmen anlässlich von drei Wunschtagen - in Einzelfällen zusätzlichen weiteren - die Wünsche der GenossenschafterInnen entgegen. Für die Neuzuteilung wurde zudem der allgemeine Abzug für Wegbau und ökologische Ersatzmassnahmen auf 1,8 % des Bodenwertes festgesetzt. Die Wünsche und Angaben der GrundeigentümerInnen bildeten die Basis für einen ersten Neuzuteilungsentwurf. Ueberschneidungen der Wünsche waren dabei unvermeidlich. Auf Grund der Gespräche mit den Grundeigentümern wurde der Zuteilungsentwurf überarbeitet bis er soweit optimiert war, dass keine Verbesserungen mehr erreicht werden konnten. Es brauchte viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen bis für alle Beteiligten eine einigermassen befriedigende Lösung zustande kam. Die Gerichtsentscheide bestätigten, dass die Schätzungskommission bei der Zuteilung jederzeit nach dem Prinzip jeder Eigentümer hat Anspruch auf Land in ähnlicher Güte und ähnlicher Lage gehandelt hat. 4.4 Pachtlandarrondierung Im Anschluss an die Zuteilung des Eigenlandes erfolgte im Einverständnis mit den Grundeigentümern und Pächtern eine Pachtlandarrondierung. Zu diesem Zweck wurden ähnlich den Neuzuteilungsverhandlungen zwei Wunschtage durchgeführt, an welchen die Bewirtschafter und die Landeigentümer ihre Wünsche bekannt geben konnten. Im Gegensatz zur Zuteilung des Eigentums kann die Schätzungskommission bei der Pachtlandarrondierung jedoch lediglich Empfehlungen abgeben. Da in Metzerlen-Mariastein vor der Regulierung einzelne Grundeigentümer bedingt durch die pachtweise Arrondierung Eigenland verpachtet hatten, dieses Pachtland im Rahmen der Neuzuteilung zur Eigenbewirtschaftung zurücknahmen und zudem vereinzelt Grundeigentümer ihr Land auch nach auswärts verpachteten, entstand ein nicht unerheblicher Pachtlandverlust. Dieser hatte zur Folge, dass einigen Landwirten nicht mehr der volle Pachtlandanspruch zugeteilt werden konnte. Der Neuantritt (Nutzungsübergang) erfolgte auf den 1. Oktober Baum-, Wald- und Stangenschätzung Im Anschluss an die Neuzuteilung wurde im Rahmen der Baum- und Stangenschätzung den veränderten Eigentumsverhältnissen Rechnung getragen. Bäume, Stangen und Schächte, die sich im neuen Besitzstand auf dem Land eines andern Eigentümers befinden, wurden gestützt auf die Bonitierungsgrundsätze bewertet. Die Bewertung der Wechselbestände Wald erfolgte durch Forstingenieur Willi Jäggi in Dornach. 4.6 Bautechnische Massnahmen Das Wegnetz der Gemeinde Metzerlen Mariastein umfasst ca. 23 km Feldwege (davon 10 km Belagswege und 13 km Mergelwege). In seiner Grundstruktur (Linienführung) wurde das historisch gewachsene Wegnetz erhalten, wobei die Wege durch bautechnische Massnahmen (Verbreiterung, Verbesserung der Fundation, Belagseinbau) qualitativ verbessert wurden. Neuzuteilungsbedingt (jede Parzelle soll durch einen Weg erschlossen sein) entstanden ca. 2 km neue Wege; gleichzeitig wurden aber auch ca. 2 km alte Wege urbarisiert. Entlang der Mariasteinstrasse erfolgte der Ausbau eines kombinierten Rad-, Fuss- und Bewirtschaftungsweges, an der Rodersdorfstrasse wurde über die Landumlegung die Ausscheidung der Wegparzelle realisiert, welche den Ausbau eines Weges zu einem späteren Zeitpunkt erlaubt Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 15

16 Güterregulierung Metzerlen Mariastein Oekologische Aufwertungsmassnahmen Das Kernstück der oekologischen Aufwertungsmassnahmen besteht zweifellos in der Renaturierung (Ausdolung) des Fichtenraingrabens (Riedbach), welche in 2 Baulosen realisiert werden konnte. Auf einer Länge von rund 800 m kann der Wasserlauf ab Burgstrasse bis zur Landesgrenze freimäandrierend in einem 12 m breiten Streifen natürlich fliessen. Der obenliegende Teil des Riedbaches wurde in einem 2. Baulos ebenfalls vollständig ausgedolt und nach den Richtlinien und Empfehlungen für den Bau und Erhalt offener Gewässer natürlich ausgestaltet. Das Projekt wurde durch Pro Natura grosszügig unterstützt. Die gesamte Renaturierung und Revitalisierung des Riedbaches dürfte sich nachhaltig auf Flora und Fauna auswirken Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 16

17 Die oekologischen Massnahmen umfassten aber auch die Erhaltung von Hecken und Krautsäumen auf Rugglingen, die Vergrösserung der Feuchtgebiete im Bättental (Nachtweid), sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen im intensiv genutzten Ackerland. 4.8 Vermarkung Entsprechend den neuen Vorschriften werden nur noch die Eckpunkte der neuen Parzellen mit Grenzsteinen vermarkt. Auf die Vermarkung der Feldwege wird generell verzichtet (ausser bei aufstossenden Grenzen). Die Vermarkungsbreite der Wege beträgt unabhängig des Ausbaus generell 4 m. 4.9 Amtliche Vermessung Im Güterregulierungsverfahren kam erstmals im Kanton Solothurn das sogenannte kombinierte Verfahren Güterregulierung Amtliche Vermessung zur Anwendung. Das Fixpunktnetz wurde bereits bei der Grundlagenvermessung erstellt, die bleibenden Elemente wie Staatsstrassen, Waldränder, Hecken und Hoheitsgrenzen wurden zusammen mit dem alten Besitzstand definitiv erhoben und konnten im Rahmen der Amtlichen Vermessung, nach der Vermarkung des Neubesitzstandes, übernommen werden Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 17

18 4.10 Restkostenverteiler Für eine gerechte Verteilung der Restkosten wurden diese nach einem speziellen Verteilschlüssel, in welchem die erzielten Vor - und Nachteile der Grundeigentümer gewichtet sind, individuell aufgeteilt. Für die Verteilung der Kosten wurden neben einer Grundbelastung, die Verbesserung der Arrondierung, die Grundstücksform und die Erschliessungsverhältnisse berücksichtigt. 5 Finanzen Ausgaben Vermessungstechnische Arbeiten und Baukosten Grundlagenetappe bis Etappe 7 Fr. 5' Landkäufe durch die Flurgenossenschaft Fr Verschiedene Ausgaben Abschlussarbeiten Fr Total Ausgaben Fr Einnahmen Beiträge Einwohnergemeinde Fr Beiträge Kanton Solothurn Fr Beiträge Bund Fr Beitrag Pro Natura Fr Beitrag Amt für Wasserwirtschaft Fr Beitrag Transitgas AG Fr Verkauf Massenland Fr FG interne Verrechnung Mehrzuteilungen Fr Total Einnahmen Fr Kassabestand Fr Restkosten Fr Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 18

19 6 Berichte 6.1 Bericht des Präsidenten der Flurgenossenschaft Ivo Borer Bereits im Jahre 1928 und später Mitte der 70-iger Jahre des letzten Jahrhunderts versuchte man in unserer Gemeinde eine Güterregulierung durchzuführen. Einmal scheiterte es am grossen Beizugsgebiet um das Dorf herum und das zweite mal an den Kirschbäumen. Im Jahre 1989 schien die Zeit gekommen zu sein, um eine Güterregulierung durchzuführen. Die Herren Jürg Kaufmann vom Amt für Landwirtschaft und Bruno Hänggi vom Ing.- und Vermessungsbüro Hänggi, Nunningen haben die Landwirte und LandeigentümerInnen anlässlich der Orientierungsversammlungen von den Vorteilen überzeugen können. Gleichzeitig wurde aber auch auf mögliche Nachteile hingewiesen, sodass der Gründung einer Flurgenossenschaft nichts mehr im Wege stand. Am 12. April 1991 wurde der Gründung der Flurgenossenschaft mit dem Zweck eine Güteregulierung durchzuführen mit nur einer Gegenstimme zugestimmt. Zum Projektleiter wurde Bruno Hänggi, Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi in Nunningen gewählt. Mit dieser Wahl wurde eine gute Entscheidung getroffen. Er ging auf die Anliegen der GenossenschafterInnen und der Vorstandsmitglieder ein und man begegnete sich mit gegenseitigem Respekt. So konnten immer wieder optimale und allgemein akzeptierte Lösungen oder zumindest Kompromisse gefunden werden. Für mich gibt es drei Gründe für die Durchführung einer Güterregulierung - die LandeigentümerInnen - die Natur und - die Gemeinde Für die LandeigentümerInnen resultieren weniger Parzellen, diese sind dafür grösser, haben bessere Parzellenformen und sind besser erschlossen. Mit der Renaturierung und Revitalisierung des Fichtenraingrabens und des Riedbaches, letzterer mit der teilweisen Uferbepflanzung, wurde die Natur und die Landschaft nachhaltig geprägt. Mit den Vereinbarungen zwischen dem Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft und den BebwirtschafterInnen konnte ein bedeutendes ökologisches Element von Metzerlen- Mariastein, der Hochstamm-Obstbaum-Gürtel um das Dorf erhalten wird. Die Gemeinde kann ihre über 100 jährigen Katasterpläne im Archiv ablegen, denn sie erhält neue Pläne für das Grundbuch. Das gesamte Wegnetz wurde saniert, was die Gemeinde finanziell wesentlich entlastet. Für die Landwirte, die in der heutigen Wirtschaftslage mit Globalisierung etc. Immer mehr unter Druck geraten, ist eine Güterregulierung fast ein Segen. Um das Einkommen sicher zu stellen, geht es heute nicht mehr um Preiserhöhungen, sondern um Senkungen der Produktionskosten. Bei weniger aber grösseren Parzellen gibt es weniger Leerfahrten und weniger Parzellengrenzen, was dazu führt, dass man schneller und effizienter arbeiten kann. So wie es Gewinner gibt, gibt es auch Verlierer. Für mich sind aber nur die Unzufriedenen die Verlierer. Das Projekt war so umfassend und komplex, dass viele gute Lösungen gefragt waren. Viele Kompromisse waren nötig, um die Güterregulierung zu einem guten Abschluss zu bringen. Während dieser Zeit war ich Einwohner- und Bürgergemeindepräsident. Es war mir deshalb möglich, den Gemeinderat immer schnell zu orientieren und kurzfristig Beschlüsse zu fassen Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 19

20 Herrn Jürg Kaufmann vom Amt für Landwirtschaft, dem Projektleiter Bruno Hänggi, Ing.- und Vermessungsbüro Hänggi und seinen Mitarbeitern Andy Brodbeck und Heiner Studer, der Schätzungskommission mit Präsident Toni Rippstein, den GemeinderätInnen, den Vorstandskollegen sowie der Kassierin Frau Ruth Meier Schaffter gebührt mein aufrichtiger Dank für die gute Zusammenarbeit. Die 1991 gegründete Flurgenossenschaft wird mit dem heutigen Datum aufgelöst und das gesamte Werk der Gemeinde zu Eigentum und Unterhalt übergeben. Wer glaubt man könne Allen alles recht machen, denen möchte ich in Erinnerung rufen: Allen Leuten Recht getan ist eine Kunst, die niemand kann. 6.2 Bericht des Präsidenten der Schätzungskommission Anton Rippstein Abschnitte der Schlussbetrachtung von Anton Rippstein haben Eingang gefunden in den Ausführungen zu den technischen Arbeiten. Die Durchführung der Güterregulierung Metzerlen Mariastein kann mit Recht als ein gelungenes Werk bezeichnet werden, für welches ich allen Beteiligten meinen besten Dank aussprechen möchte. Vorab danke ich meinen Kollegen in der Schätzungskommission, Bruno Fürst, Vizepräsident, der leider vor zwei Jahren verstorben ist, Robert Flückiger und Gottlieb Marti als Aktuare, sowie Herbert Brunner. Danken möchte ich auch dem Vertreter des Amtes für Landwirtschaft Jürg Kaufmann für die gute Zusammenarbeit und seine fachliche Beratung. Ganz speziellen Dank gebührt der Projektleitung, Ing. Büro Bruno Hänggi in Nunningen, insbesondere Andy Brodbeck für die technischen Leistungen und die flotte Zusammenarbeit. Auch möchte ich dem Vorstand insbesonders denjenigen mit besonderen Aufgaben, dem Präsident, dem Aktuar und der Kassierin danken. Die Realisierung dieses komplexen Werkes war nur dank einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten in dieser relativ kurzen Zeit möglich. 6.3 Bericht Amt für Raumplanung, Abteilung Naturschutz Rolf Glünkin, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft Ausgangslage Die ursprüngliche Landschaft von Metzerlen-Mariastein entwickelte sich im Verlauf der Jahrtausende zu einer vom Menschen gestalteten Kulturlandschaft. Die ehemalige traditionelle Landwirtschaft mit ihren bescheidenen technischen Möglichkeiten musste sich im Grenzbereich von Jura zu Sundgauer Hügelland den natürlichen Gegebenheiten stark anpassen. Heute ist es umgekehrt, die landwirtschaftlichen Vorrangflächen werden immer rationeller genutzt, Natur und Landschaft stark beeinflusst. In dieser Situation ist es bedeutungsvoll, die rationelle Bodennutzung mit den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes übereinzustimmen. Die Güteregulierung Metzerlen-Mariastein fiel in eine Zeit des raschen Wandels in der Landwirtschaft wie auch im Naturschutz. Als am 12. April 1991 die Flurgenossenschaft Metzerlen-Mariastein gegründet wurde, war noch die Wegleitung des Bundes Natur- und Heimatschutz bei Meliorationen aus dem Jahre 1983 für den Bereich Natur und Landschaft massgebend. Gleichzeitig stand das Leitbild Moderne Meliorationen als Chance, kurz vor der Veröffentlichung (1992). Die Arbeitshilfe Meliorationen im Einklang mit Natur und Landschaft konkretisierte dieses Leitbild. Sie kam aber erst 1998 heraus, also zu einer Zeit, als die Güterregulierung Metzerlen-Mariastein bereits in vollem Gang war Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 20

21 Im Zweckartikel der Statuten wurden neben den traditionellen Güterregulierungszielen für die Natur und Landschaft folgende Ziele (Massnahmen) formuliert: die Erstellung eines Naturinventars und eines Landschaftsschutzkonzeptes; die Erhaltung der Naturelemente in der Landschaft und die Offenlegung von Eindolungen (in Metzerlen waren alle Bäche ausserhalb des Waldes eingedolt). Naturinventar und Naturkonzept Entsprechend der landwirtschaftlichen Vorplanung wurde auch für den Bereich Natur und Landschaft eine Bestandesaufnahme von der Flurgenossenschaft in Auftrag gegeben: das Naturinventar. Das Inventar wurde von der Hintermann & Weber AG im Jahr 1992 erarbeitet und im Januar 1993 fertiggestellt. Das Naturinventar zeigte, dass in Metzerlen-Mariastein die Vielfalt der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten immer noch beeindruckend ist, auch wenn bereits zahlreiche einst häufige und typische Arten verschwunden sind. Aus regionaler Sicht besonders wertvoll sind die Vorkommen der Pflanzen Helm-Orchis, Knollige Platterbse, Preiselbeere, Gelblichem Klee, Venusspiegel und der Tiere Dohle, Grünspecht, Hohltaube (Vorkommen nur vermutet), Kuckuck, Schleiereule, Wespenbussard, Geburtshelferkröte, Ringelnatter und Gottesanbeterin. Regional besonders wertvolle Lebensräume sind die frischen, artenreichen Heumatten. Dieser Typ von ungedüngten Wiesen wurde im Nordjura bis auf letzte Reste zurückgedrängt und ist heute vom gänzlichen Verschwinden bedroht. Nachdem das Naturinventar fertiggestellt war, wurde dem gleichen Büro von der Einwohnergemeinde Metzerlen-Mariastein der Auftrag für ein Naturkonzept erteilt. Dieses lag im Mai 1994 vor. Das Naturkonzept beinhaltet Leitbilder für die Entwicklung von Natur und Landschaft und Massnahmen für die Ortsplanung (Gesamtplan) und die Güterregulierung. Die Zielvorstellungen sind zusammengefasst folgende: die Bewahrung der bis heute auffallend wenig von Zersiedlung und technischen Einrichtungen verunstalteten, auch im regionalen Vergleich schönen Landschaft, mit einigen punktuellen Aufwertungen. Wesentlich ist die Erhaltung der hochstämmigen Obstbäume; die Erhaltung der wenigen noch vorhandenen und die Schaffung von etwa 14 ha neuen artenreichen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Diese bestehen neben einigen kleinflächigen Gewässern und Feuchtgebieten in erster Linie aus naturnah genutzten Wiesen und aus Saumbereichen längs Waldrändern und Hecken. Auswirkungen auf Natur und Landschaft Jede Güterregulierung hat Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Durch eine neue Parzellierung, ein verändertes Wegnetz und einer neuen Zuteilung des Landes werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen entsprechend angepasst. Gleichzeitig sollen die Eingriffe in die Landschaft mit Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen gemildert werden. Die Einsicht, dass Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen dem Landwirt einen Nutzen bringen, ist erst in den letzten Jahren gewachsen. Bei Landumlegungen, vorab bei Güterregulierungen, sind im Rahmen der Unternehmen als Ersatz angemessene ökologische Ausgleichsflächen zu schaffen ( 21 NHV). Das Beizugsgebiet der Güterregulierung Metzerlen-Mariastein betrug 427 ha. Gesamtmeliorationen von mehr als 400 ha unterliegen der UVP-Pflicht (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPV). Die Flurgenossenschaft liess durch das Ingenieur- und Vermessungsbüro Bruno Hänggi einen Bericht zur Voruntersuchung verfassen. Da sich zeigte, dass vom Vorhaben der Güterregulierung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ausgingen, genügte dieser Bericht für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit. Auswirkungen auf Natur und Landschaft hatten vor allem der Wegebau und die Aussiedlungen. Aufgrund der ausgewiesenen Ersatzmassnahmen konnte das Vorhaben als umweltverträglich beurteilt werden Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 21

22 Mit der Güterregulierung wurde gleichzeitig die Ortsplanung revidiert und Vorarbeiten für den Richtplan erstellt. Die Koordination der einzelnen Planungen war nicht immer einfach. Dank dem Willen aller Beteiligten zu konstruktiven Lösungen, wurden Wege gefunden, ein befriedigendes Resultat zu erreichen. Welche Naturwerte wurden erhalten und geschaffen? Von grosser Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild sind in Metzerlen-Mariastein die Hochstamm-Obstanlagen. Das während der Güterregulierung geltende Fällverbot wurde teilweise missachtet. Dies führte zu heftigen Diskussion. In verschiedenen Gesprächen konnten die Wogen geglättet werden. Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft konnten schliesslich bis heute rund 2000 Hochstamm-Obstbäume mit Vereinbarungen gesichert werden. Diese werden ergänzt durch einen Anteil an ungedüngten Wiesen. Der Preiszerfall beim Obst stellt eine neue Herausforderung dar. Die Zukunft der Hochstamm-Obstbäume ist heute mehr denn je in Frage gestellt. In der Ortsplanung konnte zudem in den Gebieten mit Landschaftsschutzzone eine Lösung für Intensiv-Obstanlagen mit Hagelschutz-Netzen gefunden werden. Die für den heutigen Zustand der Natur in Metzerlen-Mariastein besonders wertvollen Flächen konzentrieren sich auf den ganzen Südhang am niederen Berg (kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft). Die klimamilde Lage und die Südexposition ermöglichen eine Vielzahl besonders wertvoller Lebensräume: artenreiche Heumatten, Hecken, Lesesteinhaufen, Reste von Trockenmauern und Waldränder, mit einem eng miteinander verzahnten Mosaik. Mit einer geschickten Zuteilung der Parzellen und einer entsprechenden Pachtlandarrondierung wurden diese Flächen interessierten Bewirtschaftern zugeteilt und konnten so erhalten werden. Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft hatten die Bewirtschafter die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Vereinbarungen abzuschliessen. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht, so dass heute ein beinah zusammenhängendes grossflächiges Mosaik von ungedüngten Heumatten, Waldrändern und Hecken erhalten werden konnte. Die zentrale Ersatz- und Ausgleichsmassnahme war die Renaturierung (Ausdolung) des Fichtenraingrabens (Riedbaches). Aufgrund einer Vorstudie durch das Büro Hintermann & Weber AG vom Januar 1994 wurde das Einzugsgebiet Ried als am besten geeignet für ein Ausdolungsprojekt beurteilt. Das ausgearbeitete Projekt umfasst einen 12 m breiten Streifen vom Fichtenrain bis an die französische Grenze, in welchem der ausgedolte Bach auf einer Länge von 760 m mäandrierend fliesst. Es wurde als 4. Etappe am 17. November 1997 vom Regierungsrat genehmigt. Es war die bisher längste Bachausdolung im Kanton Solothurn. Das Projekt wurde neben der öffentlichen Hand mit einem Beitrag von Pro Natura Schweizerischer Bund für Naturschutz unterstützt. Am 12. Januar 1998 erfolgte der Spatenstich. Am Samstag, 7. März 1998 wurde der Bach durch rund 60 Personen aus den Schulen und der Bevölkerung von Metzerlen bepflanzt. Schlussbetrachtung Eine Güterregulierung ist immer ein Eingriff in Natur und Landschaft. Aus den verschiedenen Problemen, welche in der Güterregulierung Metzerlen-Mariastein zu eingehenden Diskussionen führten, kann für weitere Projekt gelernt werden. Die Natur braucht Zeit. Die Entwicklung ist mit der Fertigstellung des Werkes nicht abgeschlossen. Ob sich die gesetzten Ziele insbesondere gefährdete und seltene Arten etablieren können lässt sich erst längerfristig nachweisen. Mit einem einfachen Kontrollprogramm wird die Entwicklung der einzelnen Flächen dokumentiert. Trotzdem lässt sich schon heute sagen, dass mit den umgesetzten Massnahmen (insbesondere dem ausgedolten Fichtenraingraben, den Vereinbarungen über die wichtigsten Flächen mit Hochstamm-Obstbäumen und dem Verbund naturnah genutzter Wiesen) eine Lösung verwirklicht wurde, die sich sehen lassen kann. Dafür ist allen Beteiligten zu danken Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 22

23 6.4 Bericht des Amtes für Landwirtschaft Jürg Kaufmann "Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine Güterregulierung Metzerlen-Mariastein in der kürzest möglichen Zeit - Zeitprognose ca. 10 Jahre - durchgeführt und abgeschlossen werden kann" waren sinngemäss meine Worte, als ich am 3. November 1989 im Restaurant Kreuz erstmals vor den Landwirten der Milch- und landwirtschaftlichen Genossenschaft Metzerlen stand. Eine sehr gewagte Prognose, standen doch die Meliorationsverfahren im damaligen Zeitpunkt unter einem ungeheuren Druck. Die strukturellen Bedürfnisse und Ansprüche der modernen Landwirtschaft waren ebenso hoch zu werten, wie die Forderungen von Natur und Landschaft, die Bodenverbesserungsmassnahmen gänzlich abzuschaffen. Im gleichen Zeitpunkt wurden Güterregulierungen mit einem Beizugsgebiet von über 400 ha der Umweltverträglichkeits- Prüfungspflicht unterstellt. Trotz der beträchtlichen und in ihrem Ausmass nicht vollständig erkennbaren Hypotheken gründeten die Eigentümer des napoleonisch-realgeteilten Besitzstandes am 12. April 1991 mit einer einzigen Gegenstimme die Flurgenossenschaft Metzerlen-Mariastein und dem festen Willen in möglichst kurzer Zeit grundbuchrechtlich und bewirtschaftungsmässig vernünftige Bedingungen zu schaffen. Die erste grosse Herausforderung bildete für die neugegründete Genossenschaft und den Projektleiter Bruno Hänggi die Erarbeitung eines UVP-konformen Vorprojektes mitsamt Bericht über die Auswirkungen auf die Umwelt und entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Das Projekt Metzerlen wurde gesamtschweizerisch zum Pilotprojekt einer modernen Melioration und geniesst heute noch den Ruf als Beispiel einer hervorragend umgesetzten kommunalen Gesamtplanung. Obschon noch nicht alle neuen Abläufe und Instrumente bekannt und erprobt waren, konnten die in den Statuten der Flurgenossenschaft gesetzten Ziele erreicht werden. Mit der Genehmigung des Vorprojektes am 23. Mai 1995 durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn waren die Voraussetzungen gegeben, dass sich auch das Bundesamt für Landwirtschaft mit Beiträgen am Grossunternehmen beteiligen konnte. Viele Hürden und unvorhergesehene Probleme waren von diesem Zeitpunkt an auf einer für eine Güterregulierung dieses Ausmasses wahrhaftigen Sprintstrecke bis 2004 zu meistern. Die erste Überraschung erlebten wir gleich zu Beginn des Verfahrens, indem nämlich Nationalund Ständerat in einer buchstäblichen Nacht- und Nebelaktion den Privatwaldzusammenlegungen die Unterstützungen strichen. Einzig die Entflechtungsmassnahmen im Bereiche der Waldränder blieben Bestandteil der umfassenden Strukturverbesserung. Die raumplanerischen Vorgaben, die Erarbeitung und Integration eines Natur- und Landschaftskonzeptes sowie die Umsetzung oekologischer Ersatz-, Aufwertungs- und Ausgleichsmassnahmen waren Herausforderungen an Projektleitung und Organe der Flurgenossenschaft. Im Zentrum stand dabei die Ausdolung des Riedbaches (Fichtenraingraben) auf einer Rekordlänge von schlussendlich fast 2 km. Mit der Idee, das bestehende Wegnetz in seiner Lage weitgehend zu übernehmen, wurde ein grosser Schritt in Richtung moderne Melioration gemacht. Ich freue mich heute zusammen mit allen Beteiligten über den geglückten Abschluss der Güterregulierung Metzerlen-Mariastein. Mit einem Minimum an Eingriffen in die Landschaft wurde ein vor allem auch oekologisch vertretbares Werk geschaffen, welches in erster Linie den verbleibenden Landwirtschaftsbetrieben eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung gewährleistet. Die Amtliche Vermessung konnte in einem Parzellennetz erfolgen, das übersichtlich ist und dessen Grenzen und Grenzpunkte klar definiert sind. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mussten sich in den vergangenen Jahren mit dem teilweise sehr komplizierten und komplexen Verfahren einer Güterregulierung auseinandersetzen. Ein Verfahren, welches von den Betroffenen viel Geduld und Verständnis erforderte; ein Verfahren jedoch, welches heute aus der Gemeinde Metzerlen-Mariastein nicht mehr wegzudenken ist und das klare Zeichen hinterlässt. Eine umfassende Sanierung und der Ausbau des Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 23

24 Flurwegnetzes sowie die Realisierung der Grundbuchvermessung wäre ohne Güterregulierung nie möglich gewesen. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und allen, welche zum guten Gelingen der umfassenden Strukturverbesserung beigetragen haben, recht herzlich danken. Vorab dem Vorstand unter der straffen und souveränen Leitung von Ivo Borer und der Schätzungskommission mit seinem Präsidenten Toni Rippstein, deren aufwendige und nicht immer sehr dankbare Aufgabe oft kritisiert oder gar nicht beachtet worden ist. Einen ganz speziellen Dank richte ich an die Adresse des Ingenieurbüros Bruno Hänggi und dessen Mitarbeitern Heiner Studer und Andy Brodbeck für den grossen Einsatz bei Planung und Ausführung der meliorationstechnischen Massnahmen. In den Dank einschliessen möchte ich aber auch die beteiligten Bauunternehmungen, welche mit dazu beigetragen haben, das Nebeneinander von Bauen und Bewirtschaften erträglich zu gestalten. Eine Güterregulierung ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe für sämtliche Beteiligten; dies gilt vor allem für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, aber auch für die Gemeinde Metzerlen-Mariastein; meine Anerkennung und mein Dank für die Solidarität und das Engagement! Ich wünsche zusammen mit der Einwohnergemeinde Metzerlen-Mariastein, dass die gemeinsam geschaffenen strukturellen Bedingungen zum Wohle der ganzen Gemeinde genutzt und erhalten werden. Beim Durchblättern der regierungsrätlichen Entscheide sind bei mir viele Erinnerungen geweckt worden; Erinnerungen und Gedanken, welche mit persönlichen Begegnungen, Entscheiden, Baustellen und ganz speziellen Ereignissen im Zusammenhang stehen und ich gerne bewahre. 6.5 Schlussbemerkung durch den Projektleiter Bruno Hänggi Mit grosser Begeisterung haben wir im Jahre 1991 die Vorbereitungsarbeiten für die Gründung der Flurgenossenschaft in Angriff genommen. Die Tatsache, dass die Durchführung einer Güterregulierung zweifelsohne zu den anspruchvollsten aber auch zu den interessantesten Aufgaben eines Kulturingenieurs gehört, hat sich erneut eindrücklich bestätigt. Die verschiedensten Interessen der Landwirte, der übrigen LandbesitzerInnen, der Erbengemeinschaften, die Ansprüche von Gemeinde und Kanton, der Naturschutzorganisationen, der Besitzer von Obstgärten usw. unter einen Hut zu bringen ist wahrlich keine einfache Sache. Mit um so grösserer Genugtuung und Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass die grosse Mehrheit der GrundeigentümerInnen mit dem Ausgang der Regulierungsarbeiten mehr oder weniger zufrieden ist. Wir sind uns bewusst, dass wir mit der Durchführung der Güterregulierung Metzerlen Mariastein sowie den übrigen Güterregulierungen die Natur und das Landschaftsbild des Leimentales nachhaltig, hoffentlich positiv, mitgestaltet haben. Die vielen Sitzungen und Gespräche mit Behörden und GrundeigentümerInnen haben mich sehr beeindruckt. Dieses tief in das Privateigentum eindringende Unternehmen hätte nie zufriedenstellend abgeschlossen werden können, wenn nicht die grosse Mehrheit der GrundeigentümerInnen dem Unternehmen jederzeit positiv und wohlwollend gesinnt gewesen wäre. Dafür möchte ich sämtlichen GrundeigentümerInnen meinen aufrichtigen und herzlichsten Dank aussprechen Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 24

25 Danken möchte ich aber auch dem Vorstand, mit dem Präsidenten Ivo Borer und der Schätzungskommission, unter der Leitung von Toni Rippstein. Ein grosses Dankeschön geht auch an Jürg Kaufmann vom Amt für Landwirtschaft, welcher uns jederzeit tatkräftig unterstützte und nach jeder Sitzung spät abends, bei unterschiedlichsten klimatischen Bedingungen, noch den langen Weg nach Solothurn unter die Räder nehmen musste. Auch den Gemeindebehörden, den Vertretern der übrigen involvierten Amtsstellen, wie dem Amt für Raumplanung, dem Amt für Wasserwirtschaft sowie den Bundesvertretern sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön ausgesprochen. Auch allen meinen Mitarbeitern, insbesondere Andreas Brodbeck und Heiner Studer möchte ich für die gewissenhafte Ausführung der Arbeiten herzlich danken. Verschiedene Aussagen, wie, ich kann mir eigentlich gar nicht mehr vorstellen, wie ich meinen Betrieb ohne Güterregulierung bewirtschaften könnte, lassen uns hoffen, dass wir doch vieles richtig gemacht haben. 6.6 Statistik Fläche nach erfolgter amtlicher Vermessung 848 ha 13 a 94 m2 Alte Parzellen 1319 (inkl. Wald und Wege 1630) Alte Grenzpunkte (GP) 11'040 Neue Parzellen Grundeigentumsverhältnisse Flurwege Beizugsgebiet Gründung Beizugsgebiet (Bearbeitung) - hievon offene Flur 428 ha - und Waldrandbereich 45 ha 287 (exkl Wald, Wege) 197 (278 beteiligte Personen) 23 km 507 ha 473 ha Anzahl Bonitätsflächen 1292 Wechselbestand Obstbäume 1176 Siedlungen 3 vermarkte Grenzpunkte (neue Parzellen) 940 (total 2931 Grenzpunkte inkl. unvermarkte GP, Staatstrassen und Hoheitsgrenzen) bereinigte Dienstbarkeiten 2876 Parzellen pro Grundeigentümer alt 6.7 neu 1.6 Eigentümer mit mehr als 5 Parzellen alt 40 neu 11 Eigentümer mehr als 40 Parzellen alt 11 Eigentümer mit nur noch 1 Parzelle neu % der Fläche ist im Besitz der Haupterwerbsbetriebe Nunningen, 15. März 2006 Der Projektleiter: Bruno Hänggi Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 25

26 6.7 Ausschnitt aus Altem Bestand Güterregulierung Metzerlen Mariastein Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 26

27 6.8 Neuer Bestand Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 27

Gesamtmelioration Wattenwil

Gesamtmelioration Wattenwil Gesamtmelioration Wattenwil Stefan Kempf Fachstelle Tiefbau Wer macht eine Gesamtmelioration? Wie läuft das Verfahren einer Gesamtmelioration? Was finanziert eine Gesamtmelioration? Wer macht eine Gesamtmelioration?

Mehr

Protokoll. der 7. Generalversammlung vom 18. April 2012, Uhr Mehrzweckhalle Kappel

Protokoll. der 7. Generalversammlung vom 18. April 2012, Uhr Mehrzweckhalle Kappel Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten LRO Protokoll der 7. Generalversammlung vom 18. April 2012, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Kappel Vorsitz: Aktuar: Max Zülli Lorenz Kissling Traktanden: 1. Begrüssung

Mehr

Submission der Planungen und Ingenieurarbeiten sowie Vergabe der amtlichen Vermessung ausserhalb Baugebiet

Submission der Planungen und Ingenieurarbeiten sowie Vergabe der amtlichen Vermessung ausserhalb Baugebiet Submission der Planungen und Ingenieurarbeiten sowie Vergabe der amtlichen Vermessung ausserhalb Baugebiet V P R E I S A N G E B O T Phase Angebotspreis pro Phase(CHF) netto inkl.7.6% MWST Angebotspreis

Mehr

Protokoll. der 8. Generalversammlung vom 17. April 2013, Uhr Mehrzweckhalle Kappel

Protokoll. der 8. Generalversammlung vom 17. April 2013, Uhr Mehrzweckhalle Kappel Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten LRO Protokoll der 8. Generalversammlung vom 17. April 2013, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Kappel Vorsitz: Aktuar: Max Zülli Lorenz Kissling Traktanden: 1. Begrüssung

Mehr

Gemeinden Breitenbach und Büsserach EINLADUNG. GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach

Gemeinden Breitenbach und Büsserach EINLADUNG. GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach Gemeinden Breitenbach und Büsserach LETTRE SIGNATURE An alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Beizugsgebiet der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach Breitenbach, Büsserach, 25. Januar 2011

Mehr

Gemeinde Avers Reglement über die Durchführung der Gesamtmelioration Avers

Gemeinde Avers Reglement über die Durchführung der Gesamtmelioration Avers Gemeinde Avers Reglement über die Durchführung der Gesamtmelioration Avers von der Gemeindeversammlung erlassen am 4. Juli 2008 INHALT I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Art. 2 Meliorationskommission

Mehr

Orientierung Baulandumlegung I der Spitzi

Orientierung Baulandumlegung I der Spitzi Orientierung Baulandumlegung I der Spitzi Praxisbeispiel 1. Teil Landmanagement Überblick o Einleitung der Baulandumlegung o Bedeutung Ausführungsbeschluss o Perimeter- / Zonen- / Strassennetzplan o Kompetenzen

Mehr

Güterregulierung Welschenrohr

Güterregulierung Welschenrohr KANTON SOLOTHURN GEMEINDE WELSCHENROHR Güterregulierung Welschenrohr D Leistungsbeschrieb; Detail-Leistungen INHALTSVERZEICHNIS D LEISTUNGSBESCHRIEB; DETAIL-LEISTUNGEN... 2 1 Grundlagenbeschaffung Güterregulierung...

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2017 676. Meliorationsgenossenschaft Grüningen (Auflösung), Unterhaltsgenossenschaft Grüningen (Gründung) Am 7. Juni

Mehr

Kulturlandreglement der Bürgergemeinde Bennwil

Kulturlandreglement der Bürgergemeinde Bennwil G E M E I N D E B E N N WIL Kanton Basel-Landschaft Gemeinde Bennwil Kulturlandreglement der Bürgergemeinde Bennwil Exemplar Beschluss des Gemeinderates: 30. Juni 2010 Beschluss der Gemeindeversammlung:

Mehr

Beitragsreglement zum kantonalen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG)

Beitragsreglement zum kantonalen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG) Beitragsreglement zum kantonalen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG) vom 9. Februar 2003 Gestützt auf 15 des kantonalen Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der

Mehr

Strukturverbesserungen im Gebirgskanton Graubünden

Strukturverbesserungen im Gebirgskanton Graubünden Strukturverbesserungen im Gebirgskanton Graubünden Übersicht Kanton Graubünden Herausforderungen Instrumente und Beitragsleistungen Umsetzung: Beispiel GM Avers Moreno Bonotto, dipl. Ing. ETH, Abteilungsleiter

Mehr

Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Zuzgen Vorstellung und Würdigung

Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Zuzgen Vorstellung und Würdigung Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Zuzgen Vorstellung und Würdigung Freiwillige Bewirtschaftungs- arrondierung (FBA) Zuzgen Vorstellung des Modellvorhabens 5. Juni 2014 Olten, 18. Juni 2014 Inhalt

Mehr

Verordnung über die amtliche Vermessung. I. Vermarkung. vom 30. März Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,

Verordnung über die amtliche Vermessung. I. Vermarkung. vom 30. März Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, .44 Verordnung über die amtliche Vermessung vom 0. März 999 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom

Mehr

1. Perimeterentlassung einzelner, weniger Grundstücke

1. Perimeterentlassung einzelner, weniger Grundstücke ALN Amt für Landschaft und Natur Abteilung Landwirtschaft Walcheplatz 2, 8090 Zürich Telefon: 043 259 27 56 Telefax: 043 259 51 48 Internet: www.landwirtschaft.zh.ch E-Mail: landwirtschaft@bd.zh.ch Empfehlungen

Mehr

Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung

Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Zuzgen Vorstellung und Würdigung Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung (FBA) Zuzgen Vorstellung des Modellvorhabens 5. Juni 2014 Olten, 18. Juni 2014, Thomas

Mehr

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

Landmanagement HS 2016 Einführung in die Gesamtmelioration

Landmanagement HS 2016 Einführung in die Gesamtmelioration Landmanagement HS 2016 Einführung in die Gesamtmelioration Gusti Nussbaumer Manuel Sudau nussbaumer@nsl.ethz.ch sudaum@ethz.ch Was ist eine Melioration? Bodenverbesserungen Verbesserung der Produktionsbedingungen

Mehr

Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung

Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Gemeinde Eptingen Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Mutation Dorfweg Beschluss EGV Projekt: 029.05.0756 16. Mai 2018 Erstellt: vme, Geprüft: dst, Freigabe:

Mehr

Politische Gemeinde und Bürgergemeinde Luzein Pachtreglement

Politische Gemeinde und Bürgergemeinde Luzein Pachtreglement Politische Gemeinde und Bürgergemeinde Luzein Pachtreglement vom 27. April 2000 (Gemeindeversammlung) und 5. Juli 2000 (Bürgergemeindeversammlung) I. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich Dieses Reglement

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBIETSETAPPIERUNG UND ÜBER DIE ERSCHLIESSUNGSZONEN

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBIETSETAPPIERUNG UND ÜBER DIE ERSCHLIESSUNGSZONEN EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBIETSETAPPIERUNG UND ÜBER DIE ERSCHLIESSUNGSZONEN (IN KRAFT SEIT 5. MAI 99) Reglement über die Baugebietsetappierung und über die Erschliessungszonen

Mehr

Güterregulierung Welschenrohr

Güterregulierung Welschenrohr KANTON SOLOTHURN GEMEINDE WELSCHENROHR Güterregulierung Welschenrohr B Besondere Bestimmungen INHALTSVERZEICHNIS B BESONDERE BESTIMMUNGEN... 2 1 Technische Leitung... 2 2 Administratives... 2 2.1 Auftraggeber

Mehr

Das Bundesrecht bestimmt den Inhalt und die Anforderungen der amtlichen

Das Bundesrecht bestimmt den Inhalt und die Anforderungen der amtlichen 2.440 Dekret über die amtliche Vermessung vom 3. August 998 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. 6ff. des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und

Mehr

Ausdolungen und ökologische Vernetzung in Rothenfluh und Anwil

Ausdolungen und ökologische Vernetzung in Rothenfluh und Anwil Natur- und Vogelschutzverein Rothenfluh Anwil / NUVRA Ausdolungen und ökologische Vernetzung in Rothenfluh und Anwil Schlussbericht Diesen Frühling konnte mit der Ausdolung des Langmattbächlis die letzte

Mehr

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Ständerat Herbstsession 009 e-parl 8.06.009 - - :30 07.9 s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Entwurf der für Umwelt, Energie und Raumplanung des Bundesrates

Mehr

Infoveranstaltung UHG-Gründung 19. März Herzlich willkommen

Infoveranstaltung UHG-Gründung 19. März Herzlich willkommen Infoveranstaltung UHG-Gründung 19. März 2019 Herzlich willkommen Ablauf Einleitung und Vorstellung Projekt Gemeinde Nebikon : Vorteile und Organisation lawa Einleitung Projekt Ideen Ideen in Nebikon: Strassen,

Mehr

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1) 80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen

Mehr

Ausdolungen und ökologische Vernetzung in Rothenfluh und Anwil

Ausdolungen und ökologische Vernetzung in Rothenfluh und Anwil Natur- und Vogelschutzverein Rothenfluh Anwil / NUVRA Ausdolungen und ökologische Vernetzung in Rothenfluh und Anwil Schlussbericht Diesen Frühling konnte mit der Ausdolung des Langmattbächlis die letzte

Mehr

Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Abteilung Wald

Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Abteilung Wald Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Abteilung Wald Freiwilliger Waldabtausch Glattfelden Stephan Betschart, Gemeinderat Alexander Good, Revierförster Stefan Rechberger, Kreisforstmeister 1 Ablauf

Mehr

ÖFFENTLICHE STATISTIK DER DER SCHWEIZ ÖFFENTLICHE STATISTIK ETHIKRAT. Reglement ÖFFENTLICHE STATISTIK

ÖFFENTLICHE STATISTIK DER DER SCHWEIZ ÖFFENTLICHE STATISTIK ETHIKRAT. Reglement ÖFFENTLICHE STATISTIK ÖFFENTLICHE STATISTIK DER DER SCHWEIZ ÖFFENTLICHE STATISTIK ETHIKRAT DER SCHWEIZ DER SCHWEIZ Reglement ÖFFENTLICHE STATISTIK DER SCHWEIZ DER SCHWEIZ Zweite, überarbeitete Auflage Januar 008 Herausgeber:

Mehr

Verordnung im Bereich Natur und Landschaft (VBiodiv)

Verordnung im Bereich Natur und Landschaft (VBiodiv) EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Verordnung im Bereich Natur und Landschaft (VBiodiv) Genehmigt vom Gemeinderat am 5. Februar 03. Teilrevision genehmigt durch den Gemeinderat am 0. März 07 Inhaltsverzeichnis

Mehr

S T A T U T E N der Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten (Stand 22. April 2009)

S T A T U T E N der Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten (Stand 22. April 2009) Kanton Solothurn Gemeinden Olten, Wangen b.o., Rickenbach, Hägendorf, Kappel, Gunzgen 1 S T A T U T E N der Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten (Stand 22. April 2009) In diesem Reglement wird

Mehr

Bericht und Antrag. Gesamtmeliorationen Castiel, Molinis, Langwies. Parlamentarischer Auftrag vom Gemeinde Arosa

Bericht und Antrag. Gesamtmeliorationen Castiel, Molinis, Langwies. Parlamentarischer Auftrag vom Gemeinde Arosa Kanton Graubünden Gesamtmeliorationen Castiel, Molinis, Langwies Parlamentarischer Auftrag vom 26.11.2016 Bericht und Antrag Departement Tiefbau Werke Forst Landwirtschaft Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag

Mehr

Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft (Bodenverbesserungsverordnung BoVO)

Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft (Bodenverbesserungsverordnung BoVO) 9. Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft (Bodenverbesserungsverordnung BoVO) Vom 4. August 004 (Stand. Januar 006) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Art. 70 des

Mehr

Gemeinde Eigentümergemeinschaft

Gemeinde Eigentümergemeinschaft Gemeinde Eigentümergemeinschaft Vereinbarung - Genossenschaftsstatuten 1. Sitz und Zweck der Genossenschaft Artikel 1: Genossenschaft - Mitglieder Unter dem Namen Eigentümergenossenschaft wird eine Gemeinschaft

Mehr

Amtliche Vermessung Vechigen Ersterhebung Lindental Los 11 Information für Grundeigentümer

Amtliche Vermessung Vechigen Ersterhebung Lindental Los 11 Information für Grundeigentümer Amtliche Vermessung Vechigen Ersterhebung Lindental Los 11 Information für Grundeigentümer Ruedi Moser Nachführungsgeometer Severin Hohl Filialleiter Amtliche Vermessung, Gümligen 1 / Eigentümer-Info,

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992 75.0 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 4. September 99 vom 5. Dezember 99 I. Allgemeine Bestimmungen Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, ist das Departement

Mehr

KANTON AARGAU D = o/oo SBR o/oo D = A1 = D =

KANTON AARGAU D = o/oo SBR o/oo D = A1 = D = B 400 30 o/oo KANTON AARGAU (-500) 1252 D = 42574 142 o/oo 1253 D = 42618 E1 = 42389 A1 = 42387 08 o/oo 1254 D = 42586 E1 = 42397 A1 = 42395 1242 D = 42558 A1 = 42419 1161 D = 42616 E1 = 42418 A1 = 42416

Mehr

Wald 2.7. Landschaft. 2.7 Wald. Planungsgrundsätze

Wald 2.7. Landschaft. 2.7 Wald. Planungsgrundsätze Der soll nachhaltig Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen ausüben. Pflege und Nutzung des es sollen naturnah erfolgen. Die in den Regionalen plänen verankerten funktionen sind mit dem kantonalen sentwicklungskonzept

Mehr

Verein Freunde der Schälismühle

Verein Freunde der Schälismühle Verein Freunde der Schälismühle gegründet am 3. September 2003 Statuten Neues Leben für die Schälismühle Oberbuchsiten Das Adam Zeltner-Haus mit der Sankt Jakobs-Kapelle an der Eröffnungsfeier vom 10.

Mehr

Landmanagement Einführung in die Gesamtmelioration. Landmanagement

Landmanagement Einführung in die Gesamtmelioration. Landmanagement Landmanagement Einführung in die Gesamtmelioration Sven-Erik Rabe rabes@ethz.ch Landmanagement 05.10.2018 1 Was ist eine Melioration? Landmanagement 05.10.2018 2 Was ist eine Melioration? Bodenverbesserungen

Mehr

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Natur, Landschaft und Wald Natur- und Landschaftsschutzzonen auf Stufe Gemeinde Stand: 23.11.1999 Siehe auch Blätter Nr. D.4 / F.1 / F.6 / F.10 Instanzen zuständig

Mehr

Planungs- und Mitwirkungsbericht

Planungs- und Mitwirkungsbericht Kanton Graubünden Gemeinde Zernez Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Nutzungsplanung Lavin, Parzellen Nr. 3253 und 3251 Mitwirkungsauflage Impressum Auftraggeber Gemeinde Zernez, 7530 Zernez

Mehr

Auenschutzpark Aargau: Von der Vision zur Realität

Auenschutzpark Aargau: Von der Vision zur Realität DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Auenschutzpark Aargau: Von der Vision zur Realität Bruno Schelbert, Programmleiter Auenschutzpark Aargau, BVU Christian Schneider,

Mehr

Informationen der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) Fachstelle Tiefbau

Informationen der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) Fachstelle Tiefbau Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) Informationen der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) Fachstelle Tiefbau Roger Stucki Fachstellenleiter Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG

EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG Verordnung für die Verpachtung des Gemeindelandes durch die Einwohnergemeinde Seeberg, welches ausschliesslich für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird Inkraftsetzung:. November

Mehr

5 LEBENSRAUM FLIESSGEWÄSSER

5 LEBENSRAUM FLIESSGEWÄSSER Lebensraum Fliessgewässer Zustand Solothurner Gewässer 2000 5 LEBENSRAUM FLIESSGEWÄSSER Mit einer flächendeckenden Kartierung in den Jahren 2000/2001 wurde beurteilt, wie naturnah der Zustand der Solothurner

Mehr

Protokoll. der 10. Generalversammlung vom 8. Juli 2015, Uhr Mehrzweckhalle Kappel

Protokoll. der 10. Generalversammlung vom 8. Juli 2015, Uhr Mehrzweckhalle Kappel Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten LRO Protokoll der 10. Generalversammlung vom 8. Juli 2015, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Kappel Vorsitz: Aktuar: Max Zülli Lorenz Kissling Traktanden: 1. Begrüssung

Mehr

Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung)

Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung) Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung) Vom 17. September 1990 (Stand 1. Januar 2010) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Atragene. Jahresbericht Porta Romana. Aufwertung der Kulturlandschaft. Pro Natura St. Gallen-Appenzell

Atragene. Jahresbericht Porta Romana. Aufwertung der Kulturlandschaft. Pro Natura St. Gallen-Appenzell Pro Natura St. Gallen-Appenzell Porta Romana Aufwertung der Kulturlandschaft Jahresbericht 2014 Dezember 2014 Atragene Bahnhofstrasse 20 Tel: Fax: mail: CH-7000 Chur 081 253 52 00 081 253 52 01 admin@atragene.ch

Mehr

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.

Mehr

Aufgaben der kommunalen Behörde bei der Grenzfeststellung, Verpflockung, Vermarkung und Ersterhebung

Aufgaben der kommunalen Behörde bei der Grenzfeststellung, Verpflockung, Vermarkung und Ersterhebung Kanton Zürich Baudirektion Aufgaben der kommunalen Behörde bei der Grenzfeststellung, Verpflockung, Vermarkung und Ersterhebung Amt für Raumentwicklung Geoinformation 1. September 2014 1/5 1 Organisatorisches

Mehr

Gemeinde Unteriberg. Umweltschutzreglement

Gemeinde Unteriberg. Umweltschutzreglement Gemeinde Unteriberg Umweltschutzreglement Umweltschutz Reglement 1. Grundsatz Dieses Reglement bezweckt die Förderung des umweltgerechten Verhaltens von Bevölkerung, Wirtschaft, Behörden und Verwaltung

Mehr

Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen

Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen

Mehr

Gemeinde Brütten. Pacht- und Nutzungsreglement

Gemeinde Brütten. Pacht- und Nutzungsreglement Gemeinde Brütten Pacht- und Nutzungsreglement vom 14. Juni 2011 I. Allgemeines Zweck Art. 1 Dieses Reglement regelt die Verpachtung, Nutzung und Unterhaltspflege des landwirtschaftlich nutzbaren Landes

Mehr

FAKTENBLATT 3 ENTWICKLUNG UND ZUSTAND DER BIODIVERSITÄT

FAKTENBLATT 3 ENTWICKLUNG UND ZUSTAND DER BIODIVERSITÄT FAKTENBLATT 3 ENTWICKLUNG UND ZUSTAND DER BIODIVERSITÄT IN DER SCHWEIZ UND IM KANTON BERN Weshalb verändert sich die Biodiversität? Die Biodiversität verändert sich zum einen durch langfristige und grossräumige

Mehr

Kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone. Witi Grenchen - Solothurn. Zonenvorschriften

Kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone. Witi Grenchen - Solothurn. Zonenvorschriften Kanton Solothurn Gemeinden Bellach Bettlach Grenchen Lüsslingen Nennigkofen Selzach Solothurn Kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen - Solothurn Zonenvorschriften Das Bau-Departement erlässt

Mehr

Verordnung über die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen und die sozialen Begleitmassnahmen (Strukturverbesserungsverordnung; kant.

Verordnung über die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen und die sozialen Begleitmassnahmen (Strukturverbesserungsverordnung; kant. Verordnung über die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen und die sozialen Begleitmassnahmen (Strukturverbesserungsverordnung; kant. SVV) Vom 16. Dezember 2014 (Stand 1. Januar 2015) gestützt auf

Mehr

Pachtland-Reglement. Burgergemeinde Koppigen

Pachtland-Reglement. Burgergemeinde Koppigen Pachtland-Reglement der Burgergemeinde Koppigen 2015 1 Allgemeines Art. 1 Art. 2 Das Pachtland-Reglement regelt die Verpachtung, den Gebrauch und den Unterhalt des gesamten Burgerlandes. Als Pachtland

Mehr

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn

Mehr

Erfolgskontrolle ENSJ 95: Zwischenbericht Flächendeckend wirksam

Erfolgskontrolle ENSJ 95: Zwischenbericht Flächendeckend wirksam Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Faktenblatt Bern, 22.Oktober 2001 Erfolgskontrolle ENSJ 95: Zwischenbericht Flächendeckend wirksam Inhalt: 1. Die Tätigkeiten im ENSJ 95 im Überblick 2.

Mehr

Atragene. Jahresbericht Porta Romana. Aufwertung der Kulturlandschaft. Fachgemeinschaft für Standortskunde und Ökologie.

Atragene. Jahresbericht Porta Romana. Aufwertung der Kulturlandschaft. Fachgemeinschaft für Standortskunde und Ökologie. Porta Romana Aufwertung der Kulturlandschaft Jahresbericht 2013 Januar 2014 Atragene Fachgemeinschaft für Standortskunde und Ökologie Bahnhofstrasse 20 CH-7000 Chur Tel: 081 253 52 00 Fax: 081 253 52 01

Mehr

Strassenreglement der Gemeinde Vaz/Obervaz

Strassenreglement der Gemeinde Vaz/Obervaz 621 Strassenreglement der Gemeinde Vaz/Obervaz Art. 1 Einleitung Geltungsbereich Gestützt auf Art. 22 BauG erlässt die Gemeinde Vaz/Obervaz ein Strassenreglement. Es gilt für öffentliche und private Verkehrsanlagen

Mehr

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:

Mehr

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018 15. Oktober 2018 Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Bannwil Über den Stand der Arbeiten

Mehr

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013 Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative

Mehr

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Konzept Biber Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz Rückmeldeformular Name

Mehr

CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten

CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und

Mehr

Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes

Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes 50.3 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes Vom 2. November 2000 (Stand. Januar 202) Die Kantone

Mehr

17. März Samstag, 24. April 2010

17. März Samstag, 24. April 2010 Einwohnergemeinden Brislach und Zwingen, 3. März 2010 Einschreiben Referenz Ordnungsnummer 10, 328 Herr Häner Theodor Jurastrasse 23 4242 Laufen Gesamtmelioration Brislach Dieses Schreiben gilt, in Anwendung

Mehr

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Renaturierung) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt,

Mehr

Eine Dienstleistung der amtlichen Vermessung: Die Nachführung

Eine Dienstleistung der amtlichen Vermessung: Die Nachführung Eine Dienstleistung der amtlichen Vermessung: Die Nachführung Karten und Pläne und die digitalen Datensätze, auf denen sie basieren sind dann nützlich, wenn sie aktuell und rechtsgültig sind. Deshalb ist

Mehr

Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen: Reglement BeE Vom 21. November 2006 (Stand 21. Mai 2018) vom 5. Dezember ), 4)

Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen: Reglement BeE Vom 21. November 2006 (Stand 21. Mai 2018) vom 5. Dezember ), 4) Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen: Reglement BeE 789.0 Reglement zur Ordnung über den Natur- und Landschaftsschutz und die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität ) (Förderung der

Mehr

Verpachtung von landwirtschaftlichen Gemeindeboden

Verpachtung von landwirtschaftlichen Gemeindeboden Verpachtung von landwirtschaftlichen Gemeindeboden Vom Gemeinderat genehmigt am 07.03.2017, mit Wirkung ab 07.03.2017. Die neue Version ersetzt das Reglement von 08.05.2013. Reglement Nr. 038 Version 03

Mehr

Richtlinien für ÖQV-Qualitätsbeiträge

Richtlinien für ÖQV-Qualitätsbeiträge Departement Volkswirtschaft und Inneres Richtlinien für ÖQV-Qualitätsbeiträge auf der Grundlage der Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen

Mehr

E-2 Energie. Windenergie / Gebiete für Windparks. A. Ausgangslage. B. Ziele. C. Grundlagen. D. Darstellung. Richtplan Kanton Solothurn

E-2 Energie. Windenergie / Gebiete für Windparks. A. Ausgangslage. B. Ziele. C. Grundlagen. D. Darstellung. Richtplan Kanton Solothurn E-2 Energie E-2.4 Windenergie / Gebiete für Windparks A. Ausgangslage Der Ausbau von erneuerbarer Energie ist ein zentrales Element der nationalen Energiestrategie sowie des kantonalen Energiekonzepts

Mehr

"1 Pli 1" I'~'I. Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf

1 Pli 1 I'~'I. Quartierplangebiet Böschengut 2.1 , Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf "1 Pli 1" I'~'I Stadt Chur Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 12/2010 631.20.40 Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf Antrag Vom Quartierplan "Böschengut

Mehr

FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERHEBUNG

FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERHEBUNG KANTONALE BAUKOMMISSION DIENSTSTELLE FÜR RAUMPLANUNG DIENSTSTELLE FÜR LANDWIRTSCHAFT BAUBEWILLIGUNGSGESUCH LANDWIRTSCHAFTLICHE(S) BAUVORHABEN AUSSERHALB DER BAUZONE FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN

Mehr

Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte

Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte Landammann Stephan Attiger Vorsteher Departement Bau, Verkehr und

Mehr

Statuten des. Weinbauvereins Zürcher Unterland. Gegründet am 8. Januar 2009

Statuten des. Weinbauvereins Zürcher Unterland. Gegründet am 8. Januar 2009 Statuten des Weinbauvereins Zürcher Unterland Gegründet am 8. Januar 2009 1 Statuten des Weinbauvereins Zürcher Unterland I. Zweck des Vereins Art. 1 Der Weinbauverein Zürcher Unterland bezweckt als politisch

Mehr

LKG. Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen

LKG. Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen LKG Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen Statuten 2009 Geschäftsadresse Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen Unterstrasse 22 9001 St.Gallen Inhaltsverzeichnis

Mehr

Erläuterungen zu den Anhängen I-V 1 )

Erläuterungen zu den Anhängen I-V 1 ) Erläuterungen zu den Anhängen I-V ) 7.5 Die folgenden Schemas zeigen den Ablauf der hauptsächlichen Leitverfahren auf. Dabei geben sie Aufschluss über die Abstimmung von kommunalen und kantonalen Bewilligungsverfahren

Mehr

Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.

Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr. Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 28. März 2012 Nr. 263/2011 Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) G:\01_Baudepartement\Einwohnerrat\B+A\2012\Teilrevision

Mehr

3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.

3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern. Statuten der BDP Wahlkreis Thun 13. September 2012 1. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei im Wahlkreis Thun (BDP Wahlkreis Thun) besteht im Verwaltungskreis

Mehr

Regionalplanungsgruppe Frauenfeld

Regionalplanungsgruppe Frauenfeld Regionalplanungsgruppe Frauenfeld S T A T U T E N A. Persönlichkeit Art. 1 Verein, Name und Sitz Die Regionalplanungsgruppe Frauenfeld ist ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Frauenfeld. Art.

Mehr

Touristische Anlagen im Berggebiet

Touristische Anlagen im Berggebiet Touristische Anlagen im Berggebiet Herausforderungen und Erfolgsfaktoren aus Sicht der kantonalen Umweltfachstellen M. Graf (Amt für Landwirtschaft und Natur, Abt. Naturförderung) I. Roth (Amt für Umweltkoordination

Mehr

Finanzleitbild und Finanzstrategie für die Jahre 2014 bis vom 21. Oktober 2013

Finanzleitbild und Finanzstrategie für die Jahre 2014 bis vom 21. Oktober 2013 Finanzleitbild und Finanzstrategie für die Jahre 2014 bis 2020 vom 21. Oktober 2013 2 Inhaltsverzeichnis Finanzleitbild... 4 Finanzstrategie für die Jahre 2014 bis 2020... 5 a) Ziele und Massnahmen der

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) 1 725.300 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 28. April 1996 1 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 5, 6 und 13 des Bundesgesetzes über

Mehr

4. Die gewählte Lösung

4. Die gewählte Lösung 18 4. Die gewählte Lösung 4.1. IMPULS 21 Konzeptphase Der Regierungsrat will die Gemeinden für Nachhaltige Entwicklung gewinnen. Eine enge Partnerschaft mit den Gemeinden ist dabei unabdingbar. Daher wurde

Mehr

Erschliessung Stöckler Neumatt Ausbau 4. Etappe

Erschliessung Stöckler Neumatt Ausbau 4. Etappe Auftrag Auftragsnummer: 3.18.011. Genehmigt durch den Gemeinderat von Fulenbach am... Der Gemeindepräsident... Der Verwaltungsleiter... Planauflage vom... bis... Bericht Auftraggeber Gemeinde Fulenbach

Mehr

Gemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren

Gemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren STRASSENREGLEMENT Januar 08 / Mitwirkungsverfahren INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen 6 Projekt- und Kreditbewilligung

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.

Mehr

Konzept zum Schutz und der Förderung der Hochstamm-Obstbäume in der Gemeinde Küttigen Überarbeiteter Entwurf nach Vernehmlassung, Juli 2013

Konzept zum Schutz und der Förderung der Hochstamm-Obstbäume in der Gemeinde Küttigen Überarbeiteter Entwurf nach Vernehmlassung, Juli 2013 Gemeinde Küttigen; Revision Kulturlandplan Konzept zum Schutz und der Förderung der Hochstamm-Obstbäume in der Gemeinde Küttigen Überarbeiteter Entwurf nach Vernehmlassung, Juli 0 . Entwurf, 6.0.0 Ausgangslage:

Mehr

Fusionsvorvertrag der Einwohnergemeinden. Solothurn, Bellach, Biberist, Derendingen, Luterbach, Zuchwil

Fusionsvorvertrag der Einwohnergemeinden. Solothurn, Bellach, Biberist, Derendingen, Luterbach, Zuchwil Fusionsvorvertrag der Einwohnergemeinden Solothurn, Bellach, Biberist, Derendingen, Luterbach, Zuchwil 1. Ziel und Zweck Die Gemeinden Solothurn, Bellach, Biberist, Derendingen, Luterbach und Zuchwil erarbeiten

Mehr

Leitbild Eiken Definitive Version vom

Leitbild Eiken Definitive Version vom Leitbild Eiken Definitive Version vom 24.06.2009 In Eiken zu Hause Eiken ist eine moderne Landgemeinde und ein attraktiver, gut vernetzter Wohnort mit einer lebhaften Dorfgemeinschaft und intakter Infrastruktur.

Mehr

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Uri Anpassung Staudammerhöhung Göscheneralpsee Prüfungsbericht 19. Oktober

Mehr

Schutz des Kulturlandes

Schutz des Kulturlandes Beat Röösli Raumplanungspolitik Schutz des Kulturlandes SGAR Tagung Uni Luzern 12.09.2014 Inhalt Verfassungsauftrag Veränderung der Bodennutzung Sachplan FFF RPG Revision 1 und 2 Richtplananpassungen Fazit

Mehr