Landmanagement HS 2016 Einführung in die Gesamtmelioration

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1 Landmanagement HS 2016 Einführung in die Gesamtmelioration Gusti Nussbaumer Manuel Sudau

2 Was ist eine Melioration? Bodenverbesserungen Verbesserung der Produktionsbedingungen Wasserhaushalt (Entwässerungen) Urbarmachung Entsteinung Neuordnung Grundeigentum; Anlagen im kulturtechnischen Tiefbau (Weganlagen) Arrondierung und Erschliessung Strukturverbesserungen Verbesserung landwirtschaftlicher Gebäude Projekte zur regionalen Entwicklung Ausstattung und Vernetzung mit naturnahen Elementen Landmanagement Folie 2

3 Was ist eine Melioration? Landmanagement Folie 3

4 Rückblick Ende 19. Jahrhundert: Melioration ist Privatangelegenheit Freiwilliger Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Grundeigentümern Betriebwirtschaftliche Überlegungen Im Laufe der Zeit entfällt die klare Zuordnung zum privaten Bereich Staat fordert dezentrale Besiedlung, multifunktionale Erschliessungen Staat fördert Landumlegungen mit gezielten Investitionen Heute Gemeinschaftliche Aufgabe unter der Leitung des Staates Landmanagement Folie 4

5 Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen Zielsetzungen gemäss Landwirtschaftsgesetz 1951 kostendeckende Produktepreise zur Sicherung eines paritätischen Einkommens Steigerung der Nahrungsmittelproduktion Schutz der inländischen Produktion Erhaltung möglichst vieler Betriebe Bodenverbesserungen im Sinne dieses Gesetzes sind Massnahmen oder Werke, die zum Zweck haben, die Ertragsfähigkeit des Bodens zu erhalten oder zu steigern, seine Bewirtschaftung zu erleichtern oder ihn vor Verwüstung oder Zerstörung durch Naturereignisse zu schützen. (...) Den allgemeinen Interessen der Umwelt, insb. der Erhaltung des Grundwassers und der damit verbundenen Trinkwasserversorgung sowie dem Schutze der Natur und der Wahrung des Landschaftsbildes ist Rechnung zu tragen. auf die Interessen der Fischerei, der Jagd und der Bienenzucht sowie den Schutz der Vögel ist Rücksicht zu nehmen. Landmanagement Folie 5

6 Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen Folgen Gesteigerte Ertragskraft (zu) hohe Gesamtproduktion hohe Produktionskosten; steigende Differenz zum Ausland ökologische Defizite GATT/WTO Qualität, Herstellungsmethoden Ziele der Landwirtschaft gemäss Art. 104 BV Nahrungsmittelversorgung Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen Pflege der Kulturlandschaft Beitrag zur Lebensfähigkeit des ländlichen Raums Landmanagement Folie 6

7 Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen 5. Titel: Strukturverbesserungen Art. 87 LwG Grundsatz Der Bund gewährt Beiträge und Investitionskredite, um: a) durch die Verbesserung der Betriebsgrundlagen die Produktionskosten zu senken; b) die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum, insbesondere im Berggebiet, zu verbessern; c) Kulturland sowie landwirtschaftliche Bauten und Anlagen vor Verwüstung oder Zerstörung durch Naturereignisse zu schützen; d) zur Verwirklichung ökologischer, tierschützerischer und raumplanerischer Ziele beizutragen; e) den naturnahen Rückbau von Kleingewässern zu fördern. Landmanagement Folie 7

8 Entwicklung des Inhalts von Meliorationen Landmanagement Folie 8

9 Entwicklung des Inhalts von Meliorationen Art. 88 Voraussetzungen für gemeinschaftliche Massnahmen Umfassende gemeinschaftliche Massnahmen wie die Neuordnung des Grundeigentums und Gesamterschliessungen werden unterstützt, wenn sie: a) sich grundsätzlich auf ein natürlich oder wirtschaftlich abgegrenztes Gebiet erstrecken; b) den ökologischen Ausgleich und die Vernetzung von Biotopen fördern. Landmanagement Folie 9

10 Was ist eine Gesamtmelioration? Eine Gesamtmelioration ist ein gesamtheitliches Unternehmen zur Erhaltung, Gestaltung, Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums, das gemeinschaftlich durchgeführt wird. Ziele: produktionsorientierte, ökologische und gemeinwirtschaftliche Aspekte Natur-, Landschafts-, und Ressourcenschutz raumplanerische Ziele Landerwerb Realisierung: Änderung der Bodenordnung: Landumlegung/Landneuordnung Landmanagement Folie 10

11 Was ist eine Gesamtmelioration? Landmanagement Folie 11

12 Beizugsgebiet Äusserer Perimeter Grundsätze Perimeter ist grundsätzlich flächendeckend festzulegen. Einbezug von Flächen, deren Strukturen verbessert werden können; Aber: Einbezug ist auch möglich, wenn an einer Parzelle nichts verändert wird. Einbezug muss auf die gesamtheitlich bestmögliche Zielerfüllung abstellen. Kriterien Landwirtschaftszone; ganzes Gemeindegebiet oder Teile davon natürliche Grenzen / künstliche Grenzen: Gewässer, Bahnlinien, Geländekanten etc. wirtschaftliche Einheit: die von den betroffenen Eigentümern bewirtschafteten Flächen sollen möglichst gesamthaft erfasst sein. Landmanagement Folie 12

13 Beizugsgebiet Innerer Perimeter Weder für die Durchführung nötig, noch ziehen sie einen Nutzen daraus. Teilperimeter Unterteilung des Beizugsgebiets Landmanagement Folie 13

14 Spezialfälle 1) Einbezug von Wirtschaftsflächen in der Nachbargemeinde 2) Einbezug von Flächen für eine Bachöffnung 3) Ausschluss einer Fläche aus dem Perimeter, die weder für das Unternehmen notwendig ist noch daraus Nutzen zieht. 4) Einbezug von Bauland in einem (Bauland-) Perimeter, z.b. Hofstandort mit Obstbaumgarten. 5) Einbezug von Wald in den Waldperimeter je nach Notwendigkeit und Interesse. 6) Ausscheidung eines Kiesperimeters für künftig zum Abbau konzessionierte Kiesvorkommen (z.b. heute noch Landwirtschaftszone) Landmanagement Folie 14

15 Bundesbeiträge Art. 14 SVV: Bodenverbesserungen 1 Beiträge werden gewährt für: a) Landumlegungen und Pachtlandarrondierungen b) Erschliessungsanlagen wie Güterwege, Seilbahnen und ähnliche Transportanlagen; c) Massnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Struktur und Wasserhaushalt des Bodens; d) Wiederherstellung und Sicherung von landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen sowie Kulturland; e) Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach Art. 18 Abs. 1ter NHG f) weitere Massnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft oder zur Erfüllung anderer Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung im Zusammenhang mit Massnahmen nach den Buchstaben a - d, insbesondere die Förderung des ökologischen Ausgleichs und die Vernetzung von Biotopen; g) naturnahen Rückbau von Kleingewässern im Zusammenhang mit Massnahmen nach den Buchstaben a d h) Grundlagenbeschaffungen und Untersuchungen in Zusammenhang mit Strukturverbesserungen. Landmanagement Folie 15

16 Grundlagen Situationsanalyse Raumordnung zur Zeit t 1 Raumplanung definiert die zulässige Bodennutzung und koordiniert unterschiedliche raumrelevante Nutzungsansprüche Strukturverbesserungen Änderung der Bodeneigenschaften Bodeneigenschaften Bodennutzungsordnung Bodenrechtsordnung Infrastrukturverbesserung Landneuordnung Raumordnung zur Zeit t 2 Eigene Darstellung Landmanagement Folie 16

17 Grundlagen Situationsanalyse Bundesinventare Sachpläne, Konzepte des Bundes Kantonale und regionale Richtpläne Kommunale Richtpläne, Landschaftsentwicklungskonzepte Kommunale Bau- und Zonenordnung Landwirtschaftliche Vorplanung, Nutzungseignungskarten, Gewässerschutz- und Gefahrengebiete, usw. Landmanagement Folie 17

18 Abschluss Realisierung Planung Gesamtmeliorationen Verfahrensschritte und Phasen Initiative Vorstudie Vorprojekt Beschlussfassung & Organisation Bodenbewertung Neuzuteilung & Wegnetz Bauprojekte & Ausführung Mehr- & Minderwerte Geldausgleich Kostenverteiler Abschluss- & Unterhaltsregelung Eigene Darstellung Landmanagement Folie 18

19 Vorstudie Spontane Umschreibung der Probleme (max. eine A-4 Seite) Grobe Abgrenzung des Perimeters Zusammenstellung der vorhandenen relevanten Grundlagen Beschaffung/Erarbeitung zusätzlicher Grundlagen Problemorientierte Situationsanalyse, systematische Umschreibung der Probleme Zielformulierung Lösungsideen (Grobkonzept) Grobe Kostenschätzung und voraussichtliche Kostenbeiträge von Bund, Kanton und Gemeinde, voraussichtliche Restkosten der GrundeigentümerInnen Voruntersuchung zur UVP Pflichtenheft für das Vorprojekt und die UVP-Hauptuntersuchung Informations- und Vorgehenskonzept Landmanagement Folie 19

20 Vorprojekt Art. 4 Vollziehungsverordnung MelG GR Die Güterzusammenlegungen im Sinne von Artikel 2 litera a und b des Meliorationsgesetzes gliedern sich in ihrem Ablauf in der Regel wie folgt: a) Festlegung des Beizugsgebietes b) Planungsstudie c) Durchführungsbeschluss d) Generelles Projekt e) Ermittlung der bestehenden Eigentumsverhältnisse f) Bewertung g) Neuzuteilung h) Vermarkung i) Eigentumserwerb j) Kostenverteilung Landmanagement Folie 20

21 Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Gemäss Anhang UVPV sind Gesamtmeliorationen unter den folgenden Bedingungen UVP-pflichtig: Beizugsgebiet 400 ha Kulturtechnische Massnahmen 20 ha Terrainveränderungen 5 ha Gesamterschliessungsprojekte 400 ha Die Festlegung des Perimeters bestimmt über die Pflicht zur Durchführung einer UVP. Landmanagement Folie 21

22 Organisation Trägerschaft Muss eine Körperschaft sein Öffentlich-rechtliche Genossenschaft Hoheitliche Kompetenzen für den Zeitraum des Verfahrens Trägerschaft kann Verfügungen erlassen. Genehmigung durch die Regierung Landmanagement Folie 22

23 Abschluss Realisierung Planung Auflage- / Einspracheverfahren Initiative Vorstudie Vorprojekt Beschlussfassung & Organisation Bodenbewertung Neuzuteilung & Wegnetz Bauprojekte & Ausführung Mehr- & Minderwerte Geldausgleich Kostenverteiler Abschluss- & Unterhaltsregelung prov. Beizugsgebiet, Wegnetz, kulturtechnische Massnahmen, Aufwertung von Landschaft & Natur Perimeter, Verzeichnis der bekannten GrundeigentümerInnen, Statuten der Trägerschaft Alter Bestand, Bonitierung, Tauschwerte der Parzellen Neuzuteilungsentwurf z.b. Entwässerungsprojekte Bestandeswerte, Mehr- und Minderwerte, Geldausgleich Kostenverteiler Unterhaltsreglement Eigene Darstellung Landmanagement Folie 23

24 Auflage- / Einspracheverfahren Entwurf unter Mitwirkung/Wunschäusserung etc. Öffentliche Auflage (20-30 Tage) Einsprache an die Ausführungskommission Überarbeitung des Entwurfs Verfügung der Ausführungskommission Landmanagement Folie 24

25 Rechtsmittel Rekurs an landwirtschaftliche Rekurskommission / Landwirtschaftsgericht evt. Beschwerde beim Verwaltungsgericht Weiterzug ans Bundesgericht Entscheid durch GV oder Vorstand Rekurs Bezirksrat Rekurs an Regierungsrat Weiterzug ans Bundesgericht Landmanagement Folie 25

26 Kosten von Gesamtmeliorationen Grossaffoltern, BE (1996) Grandval, JU (1997) Greifensee, ZH (1999) Gesamtkosten: Fr. 19'217'000 ca. Fr. 4'000'000 ca. Fr. 2'000'000 Perimeterfläche: 1'050 ha 250 ha 107 ha Kosten pro ha Fr. 18'300 /ha Fr. 16'000 /ha Fr. 18'700 /ha Landmanagement Folie 26

27 Anfallende Kosten Beispiel: Grossaffoltern Kosten pro ha % Faustregel CH Vermessungstechnische Arbeiten (inkl. Ingenieurarbeiten, Bodenbewertung, Landneuordnung, Berichte, UVP, usw.) Bauliche Massnahmen Natur und Landschaft, insb. Bäche ca. Fr. 2'700 15% 20% ca. Fr. 4'100 23% 10% Wegebau ca. Fr. 9'600 52% 60% Entwässerungen ca. Fr. 1'900 10% 10% Total ca. Fr. 18' % Landmanagement Folie 27

28 Rechtsmittel Abstufung der Beiträge gemäss SVV Beitragsberechtigte Kosten Nicht anrechenbare Kosten Anteil Kanton: % des Bundesbeitrags Anteil Gemeinde: kantonal geregelt Landmanagement Folie 28

29 Kosten von Gesamtmeliorationen Kostenanteil Faustregel Bund % 35 % Kanton % 35 % Gemeinde, evt. Sponsoren % 15 % Restkosten, GrundeigentümerInnen % 15 % Total 100% Landmanagement Folie 29

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