Revision Waldabstandslinien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Revision Waldabstandslinien"

Transkript

1 Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden

2 Impressum Auftraggeber Auftragnehmer Geschäftsbereich Bereichsleiter Gemeinde Fehraltorf ewp AG Effretikon Raumplanung + Bauberatung Roland Iten Telefon Fax Direktwahl roland.iten@ewp.ch Projektleiterin Sabrina Petrocchi Auftragsnummer Telefon Fax Direktwahl sabrina.petrocchi@ewp.ch Beilagen Waldabstandslinienplan Zelgli 1:1000 Waldabstandslinienplan Halden 1:1000 Kontakt Gemeinde Fehraltorf Bauamt Herr Stefan Mathys, Leiter Bau + Werke Kempttalstrasse Fehraltorf Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgangslage Anstoss Revisionsziel Zweck 4 2 Grundlagen 5 3 Revision Waldabstandslinien Grundsätze Quartier Zelgli Quartier Halden Würdigung 7 4 Verfahren 7 Seite 3

4 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Am 28. März 1994 hat die Gemeindeversammlung Fehraltorf den Ergänzungsplan Wald- und Gewässerabstandslinien festgesetzt. Mit der Revision der kommunalen Bau- und Zonenordnung im Jahr 2013 wurden an diesem Ergänzungsplan keine Änderungen vorgenommen. Der Wald- und Gewässerabstandlinienplan hat bis heute seine Gültigkeit behalten. 1.2 Anstoss Die schlechte Überbaubarkeit infolge des Waldabstandslinienplans beim Grundstück Kat.-Nr hat den Anstoss für eine Überprüfung der Waldabstandlinien auf dem Gemeindegebiet Fehraltorf gegeben. Die innere Verdichtung wird in der Schweiz immer wichtiger. Durch die Annahme der Kulturlandinitiative im Kanton Zürich und der RPG-Revision im Jahr 2013 wurde eine gesetzliche Grundlage zum Schutz vor weiteren Einzonungen geschaffen. Das Kulturland soll geschont und die Verdichtung nach Innen gefördert und entsprechend die Überbaubarkeit von erschlossenem Bauland verbessert werden. Die Revision der Waldabstandslinien kann einen Beitrag dazu leisten. 1.3 Revisionsziel Die Waldabstandslinien in der Gemeinde Fehraltorf sind auf ihre Zweckmässigkeit zu prüfen. Ziel ist es, ohne die Funktion des Waldes zu schmälern, die Überbaubarkeit von erschlossenem Bauland zu verbessern. Damit können die Voraussetzungen zur Erreichung raumplanerischer Ziele, nämlich die Verdichtung nach Innen, verbessert werden. Von der Revision sind die Waldabstandlinien in den Quartieren Zelgli und Halden betroffen. 1.4 Zweck Waldabstandslinien werden im Bauzonengebiet mit dem Zonenplan festgesetzt. Gemäss 66 PBG sind die Waldabstandslinien in einem Abstand von 30 m von der Waldgrenze festzusetzen; bei kleinen Waldparzellen oder bei besonderen örtlichen Verhältnissen können sie näher an oder weiter von der Waldgrenze gezogen werden, sofern die Erhaltung, Pflege und Nutzung des Waldes nicht beeinträchtigt wird. Mit der Festlegung von Waldabstandslinien werden gesundheits- und forstpolizeiliche, landschaftsschützerische und in einem weiteren Sinne raumplanerische Ziele verfolgt (Fritsche / Bösch). Sie dienen dem Schutz waldnaher Bauten und ihrer Bewohner gegen Schädigung durch Windwurf sowie gegen Schatten und Feuchtigkeit. Seite 4

5 2 Grundlagen Bundesgesetz über den Wald (WaG) Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Fehraltorf, Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Fehraltorf 2013 (Genehmigung voraussichtlich 2014) Ergänzungsplan Wald- und Gewässerabstandslinien, AV93 Daten der Gemeinde Fehraltorf, Revision Waldabstandslinien 3.1 Grundsätze Im Rahmen der Revision der Waldabstandslinien sollen Missstände bereinigt bzw. unverhältnismässige Beschränkungen aufgehoben werden. Die neuen Waldabstandslinien werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien festgelegt: Bestehende Gebäude Parzellarstruktur und Überbaubarkeit Nutzung im Waldabstandsbereich Strassen und Wege im Waldabstandsbereich 3.2 Quartier Zelgli Das Gebiet, welches an das Waldareal Zelgli grenzt, ist der zweigeschossigen Wohnzone W2 A zugeteilt. Die meisten Grundstücke sind bereits überbaut, jedoch noch unternutzt. Entlang der Waldgrenze führt im westlichen Abschnitt ein unbefestigter Fussweg. Im Waldabstandsbereich befinden sich Familiengärten, ein Kinderspielplatz und private Gärten der Einfamilienhäuser. Der Übergang von der Wohnsiedlung zum Wald wird als attraktiver Naherholungsraum genutzt. Abbildung 1: bestehende Situation im Quartier Zelgli Im nord-westlichen Bereich wird neu eine Waldabstandslinie mit einem Abstand von m festgelegt. Dadurch werden auf den Kleinparzellen Erweiterungsbauten wie Wintergarten, Wohnraumerweiterungen und dergleichen möglich. Ab der östlichen Grenze des Grundstückes Kat.-Nr verläuft die Waldabstandslinie bis zur westlichen Ecke des Gebäudes Vers.-Nr. Seite 5

6 643 und von dort dem bestehenden Verlauf nach bis zur östlichen Hausecke mit Vers.-Nr Bei den Grundstücken Kat.-Nrn. 1656, 1657, 1522, 4845 und 4846 wird zu Gunsten einer besseren Überbaubarkeit ein Waldabstand von 15 m festgelegt. Der Vorteil für die Bebauungsfreiheit wird insbesondere bei den Grundstücken Kat.-Nrn und 4846 augenfällig. Der Wald wird durch die neue Festlegung der Waldabstandslinie in der Erhaltung, Pflege und Nutzung nicht beeinträchtigt. Abbildung 2: Übersicht Waldabstandslinie Zelgli (best. WAL grün, Revision rot) 3.3 Quartier Halden Das Gebiet, südlich des Waldareals Halden ist ebenfalls der zweigeschossigen Wohnzone W2 A zugeteilt. Die meisten Grundstücke sind bereits überbaut, jedoch teilweise unternutzt. Entlang des Waldrandes führt der Haldenweg, welcher eine feste, gebaute Grenze zwischen Siedlung und Wald ausbildet. Der Haldenweg dient als Zufahrt zu den Einfamilienhäusern. Der Waldabstandsbereich ist damit vom Haldenweg, den Vor- und Parkplätzen, Unterständen, Schöpfen und privaten Vorgärten geprägt. Abbildung 3: bestehende Situation im Quartier Halden Durch eine geringfügige Anpassung der Waldabstandslinie wird die Flexibilität der Überbaubarkeit für die Realisierung einer Nachverdichtung (mehr Ausnützung, innere Verdichtung) wesentlich verbessert, ohne damit die Funktion und die Nutzung des Waldes zu beeinträchtigen. Durch Seite 6

7 die harte bauliche Abgrenzung des Waldes ist der Waldrand bestimmt und die Anpassung der Waldabstandslinie hat keine Konsequenzen auf die Pflege und den Unterhalt des Waldes. Auf dem Grundstück Kat.-Nr wird die Waldabstandslinie auf das neue Gebäude abgestimmt. Die Waldabstandslinie wird von der süd-östlichen Gebäudeecke Vers.-Nr. 532 bis zur westlichen Gebäudeecke Vers.-Nr. 537 festgelegt. Im Übrigen bleibt die bestehende Waldabstandslinie unverändert. Im Bereich Halden wird durch die Revision der Waldabstandslinien damit die Erhaltung, Pflege und Nutzung des Waldes nicht beeinträchtigt. Abbildung 4: Übersicht Waldabstandslinie Halden (best. WAL grün, Revision rot) 3.4 Würdigung Mit der Revision der Waldabstandslinie wird die Überbaubarkeit und Nutzung von erschlossenen Baugrundstücken entscheidend verbessert, ohne dass damit die Funktion, Pflege und Nutzung des Waldes zusätzlich beeinträchtigt wird. Die Waldgrenze gemäss Feststellungsverfahren bleibt unverändert. Die Vorprüfungsrückmeldungen der Baudirektion sind angemessen berücksichtigt worden. Die neuen Waldabstandslinien sind rechtmässig, zweckmässig und angemessen. 4 Verfahren Gemäss 7 PBG müssen die Waldabstandslinienpläne 60 Tage öffentlich aufgelegt werden. Während der Auflage kann sich jedermann zur Planvorlage äussern und Einwendungen vorbringen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird ein Bericht verfasst. Die vorliegenden Mitwirkungsakten wurden mit dem Amt für Landschaft und Natur vorbesprochen und der Baudirektion des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Aus der Stellungnahme des Amtes für Raumentwicklung (ARE) aus dem Schreiben vom 18. März 2014 geht hervor, dass grundsätzlich keine neuen Waldabstandslinien unter 15 m Waldabstand festgelegt werden können. Bei bestehenden Waldabstandslinien mit weniger als 15 m Abstand, ist deren Abstand zu vergrössern oder beizubehalten. Die Waldabstandslinien in den beiden Gebieten Zelgli und Halden wurden entsprechend überarbeitet und angepasst. Die Waldabstandslinienpläne werden durch die Gemeindeversammlung festgesetzt. Die Baudirektion muss die Waldabstandslinie genehmigen. Seite 7

Festlegung Waldabstandslinien Flughafenareal

Festlegung Waldabstandslinien Flughafenareal Kloten, 28. Juli 2011 / Stand: Festsetzung Stadt Kloten Lebensraum + Sicherheit Impressum Projektbeteiligte Marc Osterwalder Stadt Kloten, Leiter Lebensraum und Sicherheit Philipp Lenzi ewp AG Effretikon,

Mehr

Revision der Nutzungsplanung

Revision der Nutzungsplanung Kanton Zürich Gemeinde Wasterkingen Revision der Nutzungsplanung Impressum Verfasserin: Gabriele Horvath Auftraggeberin: Gemeinde Wasterkingen Vorwiesenstrasse 172 8195 Wasterkingen Auftragnehmerin: tsp

Mehr

Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung

Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung Teilrevision Bau- und Zonenordnung Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung In Verbindung mit dem privaten Gestaltungsplan Stadthausareal Erläuternder Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung

Mehr

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche

Mehr

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:

Mehr

Zu verkaufen m 2 Bauland, Wohnzone W2A. Berghaldenstrasse, 8352 Schottikon (Elsau) mit Projektstudie für ein Einfamilienhaus à ca.

Zu verkaufen m 2 Bauland, Wohnzone W2A. Berghaldenstrasse, 8352 Schottikon (Elsau) mit Projektstudie für ein Einfamilienhaus à ca. BODAG IMMOBILIEN AG BLEICHESTRASSE 32 TELEFON 052 633 44 44 POSTFACH TELEFAX 052 633 44 33 CH-8408 WINTERTHUR www.bodag.ch Zu verkaufen 1 427 m 2 Bauland, Wohnzone W2A mit Projektstudie für ein Einfamilienhaus

Mehr

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse

Mehr

Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht

Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3

Mehr

Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2012

Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2012 Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2012 Geschäft Festsetzung fehlender Waldabstandslinien Initiative Alsen, Festsetzung fehlender Waldabstandslinien Gegenvorschlag Gemeinderat betreffend Initiative

Mehr

Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?

Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen

Mehr

Fricktal Regio Planungsverband

Fricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeinderat Zeiningen 4314 Zeiningen Laufenburg, 12. März 2011 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Zeiningen Stellungnahme aus regionaler Sicht

Mehr

Seinerzeitiger Gestaltungsplanzweck

Seinerzeitiger Gestaltungsplanzweck Zonenplan GP Stümel Traktanden 1. Begrüssung 2. Ziel der heutigen Veranstaltung 3. Seinerzeitiger Zweck des Gestaltungsplans 4. Ist-Zustand 5. Handlungsoptionen 6. Revision des Gestaltungsplans Stümel?

Mehr

Revision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung

Revision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung Revision Orts- und Zonenplanung Informationsveranstaltung 5. Januar 2016 Gegenstand der Revision Zur Vorprüfung und Mitwirkung gelangen: Bau- und Zonenreglement (BZR) Gesamtzonenplan Gegenstand der Revision

Mehr

Mutation "Im Link" Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Gemeinde Münchenstein. Planungsbericht gemäss Art.

Mutation Im Link Bau- und Strassenlinienplan Steinweg, Im Link, Im Hintenaus Gemeinde Münchenstein. Planungsbericht gemäss Art. Gemeinde Münchenstein Kanton Basel-Landschaft Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Mutation "Im Link" Beschlussfassung EGV 20. Januar 2016 Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zu

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse (ehemals integriert in die Vorlage Hotel Vetter) Antrag

Mehr

Raumentwicklung Kanton Zürich Wie steuern wir das Wachstum?

Raumentwicklung Kanton Zürich Wie steuern wir das Wachstum? Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Raumentwicklung Kanton Zürich Wie steuern wir das Wachstum? Wohnbaugenossenschaft Winterthur, 15. April 2015 Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung

Mehr

Einbezug von Altbauten in Arealüberbauungen

Einbezug von Altbauten in Arealüberbauungen Einbezug von Altbauten in Schweizerische Bausekretärenkonferenz Amtshaus IV, Aktionsraum 501 08. März 2012 Roland Polentarutti, Leiter Rechtsdienst HBD Übersicht 1. Bauliche Ausgangslage 2. Rechtliche

Mehr

Änderung Zonenplan sowie Teilrichtplan Siedlung undlandschaft "Klinik Zugersee" - Vorprüfung

Änderung Zonenplan sowie Teilrichtplan Siedlung undlandschaft Klinik Zugersee - Vorprüfung Kanton Zug Baudirektion Amt für Raumplanung. Postfach. 6301 Zug Stadtrat von Zug Stadthaus am Kolinplatz Postfach 1258 6301 Zug T direkt 041 728 54 87 and reas. h uenerman n@zg.eh Zu!;). 3.Juni2013 3.2.1.1/30

Mehr

Abgrenzung von Wald und Bauzonen

Abgrenzung von Wald und Bauzonen Departement für Bau und Umwelt Richtlinie Nr. 3 / März 2009 Abgrenzung von und n Ausgangslage Nach dem Forstpolizeigesetz von 1902 galt der sogenannte dynamische begriff noch uneingeschränkt: Einwachsende

Mehr

Besonnungsgutachten Eichhof West

Besonnungsgutachten Eichhof West Gemeinde Kriens Besonnungsgutachten Eichhof West Parzellen GB Nr. 3, Nr. 826, Nr. 2993 und Nr. 2994 7. Januar 2014 Auftrag Auftraggeber/in Besonnungsgutachten Eichhof West BVK Immobilien AG, c/o BVK Personalvorsorge

Mehr

Planungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV

Planungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV Einwohnergemeinde Arboldswil Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone Mutation Hinderdorf Stand: Beschluss EGV Projekt: 11.05.0739 16. November 2017 Erstellt: vme, Geprüft: ppf, Freigabe:

Mehr

Teilrevision Nutzungsplanung Waldabstandslinien und Aussichtsschutz

Teilrevision Nutzungsplanung Waldabstandslinien und Aussichtsschutz Kanton Zürich Gemeinde Stallikon VOM GEMEINDERAT AM 24. NOVEMBER 2015 VERABSCHIEDET ZU HANDEN DER ÖFFENTLICHEN AUFLAGE UND DER VORPRÜFUNG Teilrevision Nutzungsplanung Waldabstandslinien und Aussichtsschutz

Mehr

Grundlageninformation Planen und Bauen Ausgewählte Parzelle: HO4064

Grundlageninformation Planen und Bauen Ausgewählte Parzelle: HO4064 Grundlageninformation Planen und Bauen Ausgewählte Parzelle: HO4064 Erstellungsdatum und Zeit: 17.11.2014, 10:05 Uhr Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Angaben wenden Sie sich bitte an

Mehr

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,

Mehr

Glossar zum Begriff Dichte

Glossar zum Begriff Dichte Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Raumplanung Glossar zum Dichte Allgemeine Hinweise zu Dichtedefinitionen Das vorliegende Dokument enthält einerseits en zu den wichtigsten Dichtebegriffen,

Mehr

Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich

Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich GR Nr. 2005/104 Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich 23.03.2005 Weisung 328 425. Teilrevision Nutzungsplanung, Zonenplanänderung im Gebiet Pfingstweidstrasse und Änderung der

Mehr

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon Kanton Zürich Baudirektion Direktion der Justiz und des Innern Amt für Raumentwicklung Kontakt: Josua Raster An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich Stv. AULeiter Rechtsdienst Stampfenbachstrasse

Mehr

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Kanton Zürich Gemeinde Grüningen Teilrevision Nutzungsplanung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Umzonungen Niderwis und Aussergass Stand: Öffentliche Auflage und Vorprüfung Suter von Känel Wild AG

Mehr

B O T S C H A F T. für die kommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016. Teilrevisionen der Ortsplanung. 1. Gewerbezone Nairs, Ftan

B O T S C H A F T. für die kommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016. Teilrevisionen der Ortsplanung. 1. Gewerbezone Nairs, Ftan CUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T für die kommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016 Teilrevisionen der Ortsplanung 1. Gewerbezone Nairs, Ftan 2. Via da Chantröven, Scuol 3. Gewerbezone Sot Ruinas, Scuol 4.

Mehr

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: BDV-Nr. Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch32249-12.2.2002

Mehr

Preisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ

Preisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ Preisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ Raumplanerische Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung vom 23. Februar 2012 in Einsiedeln Folgende raumplanerischen Instrumente zur Förderung des preisgünstigen

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.

Mehr

Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Kanton Zürich Gemeinde Egg Privater Gestaltungsplan Sandgrueb Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch

Mehr

Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016

Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016 Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016 Ziele des heutigen Abends Information über Entwurf des kommunalen Richtplans Start der öffentlichen Auflage, im Rahmen derer

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerraum Das Wichtigste in Kürze 1 Was ist der Gewässerraum? Der Raum entlang der Gewässer ist begehrt und wird vielerorts immer

Mehr

Quartierplan Talstation Kronbergbahn

Quartierplan Talstation Kronbergbahn AI 30. März 2010 Quartierplan Talstation Kronbergbahn SP:4_5_Gemeinden:451_Gonten:004 Qpl Kronbergbahn:Bericht:Bericht_100330.doc Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Vorhaben 3 1.2 Planerische Vorgaben

Mehr

Umzonung Kat. Nr von der W3/2.40 in die OeB

Umzonung Kat. Nr von der W3/2.40 in die OeB Teilrevision Zonenplan Schulhaus Goldbach Umzonung Kat. Nr. 11423 von der W3/2.40 in die OeB Bericht nach Art. 47 RPV Beschluss Gemeinderat vom 28. November 2012 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 25.

Mehr

Einwohnergemeinde Moosseedorf

Einwohnergemeinde Moosseedorf Einwohnergemeinde Moosseedorf Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 8 Meisenweg Überbauungsordnung (UeO) Nr. 19 Meisenweg 4. Änderung im geringfügigen Verfahren nach BauV Art. 122, Abs. 7 Erläuterungsbericht

Mehr

Kommunale Nutzungsplanung Bericht zum Erschliessungsplan

Kommunale Nutzungsplanung Bericht zum Erschliessungsplan Kommunale Nutzungsplanung Bericht zum Erschliessungsplan Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am Namens der Gemeindeversammlung Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: Johann Jahn Claudia Trutmann

Mehr

Gemeinde Aesch. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV. Teilrevision der Nutzungsplanung (2013) Gattikon, 20. September DCH-cs

Gemeinde Aesch. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV. Teilrevision der Nutzungsplanung (2013) Gattikon, 20. September DCH-cs Gemeinde Aesch Teilrevision der Nutzungsplanung (2013) Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Gattikon, 20. September 2013 21 866 DCH-cs Planungsbüro Daniel Christoffel Architekten und Raumplaner FSU

Mehr

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Einleitung Nutzungsplanung und Erschliessungsplanung gehören seit jeher eng zusammen. Mit der Revision des Baugesetzes

Mehr

Grundlageninformation Planen und Bauen Ausgewählte Parzelle: AU3045

Grundlageninformation Planen und Bauen Ausgewählte Parzelle: AU3045 Grundlageninformation Planen und Bauen Ausgewählte Parzelle: AU3045 Erstellungsdatum und Zeit: 02.12.2011, 16:35 Uhr Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Angaben wenden Sie sich bitte an

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Hotel Vetter

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Hotel Vetter Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Hotel Vetter Antrag des Gemeindevorstandes an die Mitglieder des Gemeindeparlaments Werte

Mehr

Siedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG

Siedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG Siedlungsgebiet BESCHREIBUNG Ausgangslage Art. 8a RPG verlangt die Festlegung des Siedlungsgebiets im Richtplan. Es muss aufgezeigt werden wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie sie im

Mehr

Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD)

Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD) Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD) Medienkonferenz vom 18. September 2015 Regierungsrat Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Agenda Ausgangslage und

Mehr

ÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB)

ÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB) Stadt Zürich Geomatik + Vermessung Weberstrasse 5 8004 Zürich Tel. 044 412 42 56 Fax 044 270 90 46 www.stadt-zuerich.ch/geoz geodaten@zuerich.ch ÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB) Geomatik

Mehr

Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald

Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald Baudirektion Amt für Raumplanung Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald Synopse, November 2007 Verwaltungsgebäude 1 an der Aa Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Schulung vom lic.iur. Christin Kaiser MLaw Beatrice Kempf MLaw Raphael Manser lic.iur. Stephan Schärer Inhalt 1. Ausgangslage 2. Systematik des PBG 3. Bauverordnung

Mehr

Teilrevision Ortsplanung

Teilrevision Ortsplanung Teilrevision Ortsplanung Anpassungen Öreb- Korrekturen Anpassungen Gewässerräume Umsetzung BMBV Botschaft zur Mitwirkung Eingabefrist vom 6. November 2017 bis 8. Dezember 2017 1. Ausgangslage Die Baurechtliche

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Ortsplanungsrevision Steffisburg

Ortsplanungsrevision Steffisburg Ortsplanungsrevision Steffisburg Information des GGR und der Öffentlichkeit vom 21. Oktober 2016 Ortsplanung ist nicht gleich Einzonung? Einzonungen bedeuten Mehrwert für Wenige? 2 Inhalte Vergangenheit

Mehr

Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie

Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie 1 Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie Am 2. Workshop im Rahmen der Überarbeitung

Mehr

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» 701.510 Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» Gemeinderatsbeschluss vom 8. Januar 2003 Art. 1 Geltungsbereich 1 Auf dem Sechseläutenplatz und dem Theaterplatz,

Mehr

Brennholz- und Schnitzellager im Wald

Brennholz- und Schnitzellager im Wald Departement für Bau und Umwelt Richtlinie Nr. 4 / November 2009 Brennholz- und Schnitzellager im Wald Ausgangslage Diese Richtlinie setzt sich unter anderem mit der Frage auseinander, in welchen Fällen

Mehr

Geändertes Planungs- und Baugesetz

Geändertes Planungs- und Baugesetz Geändertes Planungs- und Baugesetz Informationsveranstaltungen des Verbands Luzerner Gemeinden vom 1. und 3. Dezember 2015 Dr. Erik Lustenberger, Leiter Rechtsdienst Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement

Mehr

Richtplananpassung Siedlungsgebiet

Richtplananpassung Siedlungsgebiet DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplananpassung Siedlungsgebiet aargausüd impuls Abgeordnetenversammlung vom 26. Juni 2014 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Strategie Kanton Aargau 3. Eckpfeiler Richtplankapitel

Mehr

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

GESETZLICHE GRUNDLAGEN 12032015 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) in Kraft seit 1 April 1994 1 TG NHG 1 Natur und Landschaft sowie das kulturgeschichtliche Erbe, insbesondere

Mehr

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Siedlung Schützenswerte Ortsbilder und Gebäude Stand: 22.10.1999 Siehe auch Blätter Nr. A.1 / A.2 / A.5 / A.6 / A.8 / A.9 / A.10 Instanzen zuständig für das Objekt

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Teil C Parkplatz-Verordnung

Teil C Parkplatz-Verordnung Kanton Zürich Stadt Opfikon Revision Ortsplanung 2003 Juli 2003 Teil C Parkplatz-Verordnung Vom Gemeinderat festgesetzt am 7. Juli 2003 Verfügung Baudirektion des Kantons Zürich vom 18. Februar 2004 ARV

Mehr

ÜBUNG B GEMEINDEENTWICKLUNG ELGG

ÜBUNG B GEMEINDEENTWICKLUNG ELGG ÜBUNG B GEMEINDEENTWICKLUNG ELGG Ziele der Projektübung Die Planungsinstrumente in ihrem Zusammenspiel und ihrer planungsrechtlichen Bedeutung kennenlernen. Umgang und Anwendung des geltenden Planungsrechtes

Mehr

Änderung baurechtliche Grundordnung

Änderung baurechtliche Grundordnung Änderung baurechtliche Grundordnung - Anpassung Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Weitere Unterlagen: - Mitwirkung 23. September 2016 Verfasser Überbauungsordnung:

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2010 KR-Nr. 364/2009 310. Motion (Sonderbauvorschriften für die Flughafenregion, Neuordnung der Siedlungsstruktur) Die

Mehr

Gemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Gemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Gesamtrevision Siedlung und Kulturland 1 Agenda Vorstellung Grundlagen / Vorarbeiten zur der Planungskommission Verfahren Zeitplan Kreditantrag 2 Vorstellung Stefan Giess, dipl. Ing. FH in Raumplanung

Mehr

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald Kreisforstamt 3, Lenzburg-Freiamt Erwin Jansen, dipl. Forsting. ETH Kreisförster Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Telefon 062 835 28 72 Direkt 062 835

Mehr

Verfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:

Verfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele: Kanton Schaffhausen Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh.ch Neuhausen am Rheinfall, Privater Quartierplan «Posthof Süd» (inkl. Baulinien);

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung. Inventar. der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung. Inventar. der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Inventar der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich Fragen und Antworten zur aktuellen Revision Das Inventar der Denkmalschutzobjekte listet diejenigen

Mehr

Die Umsetzung der planungsrechtlichen Mehrwertabgabe im Kanton Aargau

Die Umsetzung der planungsrechtlichen Mehrwertabgabe im Kanton Aargau Die Umsetzung der planungsrechtlichen Mehrwertabgabe im Kanton Aargau lic. iur. Felix Weber, Rechtsanwalt Seite 1 Planungsrechtliche Mehrwertabgabe Um was geht es? Neue Nutzungsplanung Schärer Rechtsanwälte

Mehr

Gemeinde Bubendorf Bau- und Strassenlinienplan Sappeten. Stellungnahme zur kantonalen Vorprüfung öffentliche Planauflage

Gemeinde Bubendorf Bau- und Strassenlinienplan Sappeten. Stellungnahme zur kantonalen Vorprüfung öffentliche Planauflage Gemeinde Bubendorf Bau- und Strassenlinienplan Sappeten Stellungnahme zur kantonalen Vorprüfung öffentliche Planauflage Einreichung der Unterlagen Der Gemeinderat Bubendorf hat den Bau- und Strassenlinienplan

Mehr

Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt anliker IMMOBILIEN Stehlunch vom 19. Juni 2013 in Kloten Regio-ROK Glattal und Stadt Zürich 2030 (Ausschnitt) Heinz Beiner Raumplaner

Mehr

Waldbaulinienplan Erlenhof

Waldbaulinienplan Erlenhof Waldbaulinienplan Erlenhof Quelle: GeoView Beschluss Gemeindeversammlung Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zuhanden der regierungsrätlichen Genehmigung 2 Inhalt Planungsbericht 3 1 Ausgangslage 3 2 Perimeter

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

Der neue Zonenplan in Riehen

Der neue Zonenplan in Riehen Vorlage an den Einwohnerrat Ablauf der Präsentation 1. Einleitung, Ziele der Zonenplanrevision, öffentliche Planauflage 2. Thema Bauzonen, Einsprachen und Anregungen 3. Thema Landschaftsraum, Einsprachen

Mehr

Baulinienplan. Nr Änderung. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Baulinienplan. Nr Änderung. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Baulinienplan Nr. 40 1. Änderung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV 25. Oktober 2016 I INHALTSVERZEICHNIS 1 Planerischer Kontext... - 1-1.1 Ausgangslage... - 1-1.2 Zentrumsentwicklung... - 2-2 Planungsrechtliche

Mehr

Abteilung Natur, Jagd und Fischerei Vernetzungsachsen für Kleintiere Beschrieb Engnis 44: Spissenegg - Winkel

Abteilung Natur, Jagd und Fischerei Vernetzungsachsen für Kleintiere Beschrieb Engnis 44: Spissenegg - Winkel Abteilung Natur, Jagd und Fischerei Vernetzungsachsen für Kleintiere Beschrieb Engnis 44: Spissenegg - Winkel Kartenausschnitt 1:15'000 INHALT A ÜBERSICHT... 1 B DETAILS... 3 C PLAN... 4 D FOTODOKUMENTATION...

Mehr

Rolle der Raumplanung in der Gemeindeentwicklung

Rolle der Raumplanung in der Gemeindeentwicklung Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Rolle der Raumplanung in der Gemeindeentwicklung G i d f 18 N b 2014 Gemeindeforum, 18. November 2014 Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung Herausforderungen

Mehr

Projekt Nr Januar Teilzonenplan Fernsicht. Umzonung. Planungsbericht. Öffentliche Auflage

Projekt Nr Januar Teilzonenplan Fernsicht. Umzonung. Planungsbericht. Öffentliche Auflage Projekt Nr. 2.012.3.019.00 24. Januar 2017 Teilzonenplan Fernsicht Umzonung Planungsbericht Öffentliche Auflage Heiden AR TZP Fernsicht - Planungsbericht Seite 2 Ingress Zur besseren Lesbarkeit wird generell

Mehr

Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen

Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Martin Müller, Abteilung Energie Kanton TG Energiefachstelle Kanton SH Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis

Mehr

Weisung des Stadtrats von Zürich an den Gemeinderat

Weisung des Stadtrats von Zürich an den Gemeinderat GR Nr. 2016/385 Weisung des Stadtrats von Zürich an den Gemeinderat vom 9. November 2016 Amt für Städtebau, Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Zonenplanänderungen Fronwald Glaubten und Tüfwisen, Neufestlegung

Mehr

Erläuternder Bericht. Aufhebung Verkehrsbaulinie und Niveaulinien RRB 2862/1972, 6039/1976 Steinacher-, Wingert- & Alpenstrasse

Erläuternder Bericht. Aufhebung Verkehrsbaulinie und Niveaulinien RRB 2862/1972, 6039/1976 Steinacher-, Wingert- & Alpenstrasse Aufhebung Verkehrsbaulinie und Niveaulinien RRB 2862/1972, 6039/1976 Steinacher-, Wingert- & Alpenstrasse Verfahren nach 108, 109 PBG Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse

Mehr

Abstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen Strassen

Abstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen Strassen Gemeinde Egg Bauamt Forchstrasse 145 Postfach 8132 Egg Tel: 043 277 11 20 Fax: 043 277 11 29 Mail: bauamt@egg.ch Abstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen

Mehr

Grundlagen für das Mitwirkungsverfahren Herbst 2009

Grundlagen für das Mitwirkungsverfahren Herbst 2009 Grundlagen für das Mitwirkungsverfahren Herbst 2009 09.09.2009 1 Grundlagen für das Mitwirkungsverfahren Inhalt 1. Küsnacht heute 2. Historische und bauliche Entwicklung von Küsnacht 3. Das Küsnachter

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Begründung. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014 An der Eselsfurt

Begründung. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014 An der Eselsfurt Anlage zur Vorlage Nr. 61/20/2009 Begründung zur gemäß 9 (8) Baugesetzbuch Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014

Mehr

Richtlinien über die Berechnung der Anzahl Parkplätze

Richtlinien über die Berechnung der Anzahl Parkplätze Richtlinien über die Berechnung der Anzahl Parkplätze vom 11. April 1997 Stand: 17. November 2004 (PA 469 40/31) 1 Der Stadtrat Brugg beschliesst, gestützt auf das Parkraumkonzept, die nachfolgenden Richtlinien

Mehr

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Teilrevision Nutzungsplanung Russikon Öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30

Mehr

Einleitung & Planungsprotokoll

Einleitung & Planungsprotokoll Kanton Graubünden Region Unterengadin Regionaler Richtplan Öffentliche Auflage Einleitung & Planungsprotokoll Gäuggelistrasse 7 7000 Chur info@stw.ch Tel: 081 254 38 20 Fax: 081 254 38 21 www.stw.ch Impressum

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006

Frühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006 Frühlings-Gemeindeversammlung 16. März 2006 Geschäft 3 Liegenschaften, Grundstück Kat. Nr. 6987, Ebnet Verkauf 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat die

Mehr

Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt:

Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt: GESETZESLAGE: A) Kärntner Straßengesetz 1991: Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt: IV. Teil Bestimmungen zum Schutze der Straße

Mehr

Bewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau

Bewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau Bewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau Martin Müller, Abt. Energie Kanton TG Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen in Kraft ab

Mehr

Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:... Der Protokollführer:...

Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:... Der Protokollführer:... 1 Kanton Zürich Gemeinde Richterswil PRIVATER GESTALTUNGSPLAN "Mülenen" VORSCHRIFTEN mit öffentlich-rechtlicher Wirkung Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:...

Mehr

Merkblatt. Entschädigungspflicht bei Auszonungen. 1. Vorbemerkungen

Merkblatt. Entschädigungspflicht bei Auszonungen. 1. Vorbemerkungen Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Frauenfeld, im November 2015 0779/2015-002/DBU Merkblatt Entschädigungspflicht bei Auszonungen 1. Vorbemerkungen Am 1. Mai 2014 setzte der Bundesrat das

Mehr

Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht

Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht Ueli Strauss-Gallmann Direktor Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Mehr

Richtlinien für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern vom 14. Dezember 2010

Richtlinien für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern vom 14. Dezember 2010 Richtlinien für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern vom 14. Dezember 2010 Sammlung der Rechtsgrundlagen der Gemeinde Udligenswil - 2 - Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 3 II. Aufschüttungen,

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

BLN: Ausgangslage und Handlungsspielräume für die Kies- und Betonunternehmen. Dr. Lukas Pfisterer, FSKB Herbstanlass 2015

BLN: Ausgangslage und Handlungsspielräume für die Kies- und Betonunternehmen. Dr. Lukas Pfisterer, FSKB Herbstanlass 2015 BLN: Ausgangslage und Handlungsspielräume für die Kies- und Betonunternehmen Übersicht 1. Einführung 2. Beschlussfassung 3. Schutzkonzept 4. Änderungen und Rechtsschutz 5. Abbaustandorte im BLN 6. Fazit

Mehr

Handlungsraum H 8.1. Uferplanung Untersee und Rhein. Allmend. Uferabschnitt. Natur und Landschaft. Handlungsraum

Handlungsraum H 8.1. Uferplanung Untersee und Rhein. Allmend. Uferabschnitt. Natur und Landschaft. Handlungsraum Handlungsraum H 8.1 Uferabschnitt Handlungsraum Beschreibung Ziele Allmend Natur und Landschaft Weitgehend natürlicher Uferabschnitt mit dichtem Schilfbestand, der mit einer Reihe Weiden zum Wanderweg

Mehr

Aarau Rohr. Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg. Planungsbericht

Aarau Rohr. Erschliessungsplan Trieschäcker Süd Änderung Einmündung Grenzweg. Planungsbericht Aarau Rohr Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg Planungsbericht Vom Stadtrat beschlossen am 23. April 2012 Auftraggeberschaft Stadt Aarau Stadtbauamt Stadtentwicklung Rathausgasse

Mehr

WOHNANLAGE IM SOZIALEN WOHNUNGSBAU IN SCHNELSEN SAGA SIEDLUNGS AG PROJEKT: HOLSTEINER CHAUSSEE UND SCHLESWIGER DAMM

WOHNANLAGE IM SOZIALEN WOHNUNGSBAU IN SCHNELSEN SAGA SIEDLUNGS AG PROJEKT: HOLSTEINER CHAUSSEE UND SCHLESWIGER DAMM WOHNANLAGE IM SOZIALEN WOHNUNGSBAU IN SCHNELSEN SAGA SIEDLUNGS AG PROJEKT: HOLSTEINER CHAUSSEE 404-408 UND SCHLESWIGER DAMM 213-223 22457 HAMBURG Städtebauliche Situation Lage Der Stadtteil Schnelsen liegt

Mehr