Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

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1 Kanton Zürich Gemeinde Grüningen Teilrevision Nutzungsplanung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Umzonungen Niderwis und Aussergass Stand: Öffentliche Auflage und Vorprüfung Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse Zürich skw.ch Tel. +41 (0)

2 Inhalt 1. Einleitung Anlass für die Teilrevision Bestandteil der gesamthaften Teilrevision 4 2. Anpassung Zonenplan Umzonung Aussergass Umzonung Niderwis 7 3. Auswirkungen 9 4. Mitwirkung 10 Auftraggeber Bearbeitung Gemeinde Grüningen Suter von Känel Wild AG Peter von Känel, Projektleitung Thomas Gasser, Sachbearbeitung 2 Suter von Känel Wild AG

3 1. Einleitung Mehr Flächen für öffentliche Bauvorhaben im Bereich Aussergass Abgelehntes Projekt für eine neue Mehrzweckhalle 2013 (Quelle: zol.ch) Ungefähr ie Hälfte des Grundstücks Kat. Nr soll der Zone OeB zugewiesen werden (Quelle: Mutationsvorschlag des Nachführungsgeometers, ) Vergrösserung der Projektierungsfläche im Gebiet Niderwis 1.1 Anlass für die Teilrevision In Grüningen besteht Bedarf nach einer grösseren Mehrzweckhalle. Zudem benötigt die Schule zusätzliche Räume. Gefordert sind nebst einer Turnhalle Unterrichts-, Betreuungs- und Verwaltungsräume für die Schule, ein Ersatz der Abwartswohnung, die Verbesserung der schulischen Aussenräume und eine genügende Parkierung. Eine Standortevaluation ergab, dass der am besten geeignete Standort die Schulanlage Aussergass ist. Im Anschluss an die Standortevaluation wurde ein Machbarkeitsnachweis für die Bestvariante Hartplatz erbracht. Diese Variante sah den Abbruch der bestehenden Halle vor. Der Machbarkeitsnachweis zeigte, dass die Realisierung unter Berücksichtigung der geltenden Rahmenbedingungen (baurechtlich und konzeptionell) möglich ist. Der mögliche Neubau reorganisiert die Schulanlage und bietet eine verbesserte kompakte Anordnung der Aussenräume an. Die Mehrzweckhalle wird um mehr als ein Geschoss in den Boden gesenkt, um ein gute ortsbauliche Einordnung zu gewährleisten. Die weiteren Räume liegen im Winkel um die Halle. Das Architekturbüro Beat Ernst erarbeitete auf Basis der Bestvariante ein konkretes Bauprojekt, welches der Stimmbevölkerung zusammen mit einer Kreditvorlage zur Abstimmung unterbreitet wurde. Die Stimmbürger haben am den Kredit in der Höhe von 22 Millionen Franken mit 789 zu 768 Stimmen knapp abgelehnt. Damit kann die Mehrzweckhalle Aussergass nicht gebaut und die heutige alte Turnhalle nicht wie geplant ersetzt werden. Das Bedürfnis der Vereine und der Schule nach einer neuen Mehrzweckhalle ist ungebrochen und der Standort Aussergass unbestritten. Damit am Standort Aussergass künftig erweiterter Planungsspielraum entstehen kann, erwarb die politische Gemeinde und die Schulgemeinde kürzlich das Grundstück mit der Kat. Nr südwestlich der Schulanlage. Der Anteil der Schulgemeinde soll neu in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont werden. Im Rahmen der derzeit laufenden Teilrevision der Ortsplanung ist die Standortsicherung für das neue, im öffentlichen Interesse liegende Wohnangebot Wohnen im Alter, im Bereich Niderwis, im Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen (Teil des kommunalen Richtplans) vorgesehen. Die entsprechende Umzonung in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeB) erfolgt im Zonenplan. Die nachfolgende Zonenplanänderung wurde bereits öffentlich aufgelegt und dem ARE zur Vorprüfung zugestellt. In Ergänzung zu dieser Umzonung sollen die zwei nördli- 3 Suter von Känel Wild AG

4 chen angrenzenden Grundstücke ebenfalls der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen werden. Auf dem Grundstück Kat. Nr. 395 befindet sich der Kindergarten und auf dem von der Schulgemeinde erworbenen Nachbargrundstück Kat. Nr soll ein Projektierungsspielraum für künftige Bauvorhaben im öffentlichen Interesse zur Verfügung stehen. Solche Bauvorhaben können für mögliche Bauvorhaben im Bereich Schule und Kindergarten erfolgen. Zusammengefasst: Mit der Umzonung soll die politische Gemeinde mehr Spielraum für künftige Planungen, die im öffentlichen Interesse stehen, erhalten. Ausschnitt aus dem Zonenplan aus der gesamthaften Teilrevision (Stand: öffentliche Auflage und Vorprüfung, 2013) blau = neue Zone OeB (ehemals W3) 1.2 Bestandteil der gesamthaften Teilrevision Ergänzender Bestandteil der gesamthaften Teilrevision Themen der vorliegenden Teilrevision Bestandteile der Teilrevision Derzeit läuft die Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung. Die Vorprüfung beim ARE fand parallel zur öffentlichen Auflage statt. Die Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung wurde, gestützt auf 7 PBG, zwischen dem 17. Mai 2013 und dem 15. Juli 2013 während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Die vorliegenden Umzonungen sollen ergänzender Bestandteil der laufenden Teilrevision der Ortsplanung sein und zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend in die Unterlagen einfliessen. Die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung beschränkt sich auf folgende Anpassungen: Umzonung Aussergass: Kat. Nr (teilweise), Kat. Nr (teilweise), Kat (teilweise) Umzonungen Niderwis: Kat. Nr und Kat. Nr. 395 Die Teilrevision enthält folgende Bestandteile: Anpassung Zonenplan ev. Bericht der nicht berücksichtigten Einwendungen 4 Suter von Känel Wild AG

5 Ablauf der Teilrevision Grundlagen Die einzelnen Arbeitsschritte der vorliegenden Teilrevision können wie folgt zusammengefasst werden: Entwurf Revisionsvorlage Beratung in der Baukommission und Verabschiedung durch den Gemeinderat zuhanden der öffentlichen Auflage und der Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung (ARE) Öffentliche Auflage während 60 Tagen, gleichzeitig Anhörung der Nachbargemeinden sowie der Region Zürcher Oberland (RZO) Auswertung Einwendungen mit allfälligem Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen Bereinigung aufgrund der Vorprüfung Beratung in der Baukommission und Bereinigung Verabschiedung Revisionsvorlage durch den Gemeinderat im Rahmen der gesamten Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung Festsetzung durch die Gemeindeversammlung Publikation und Rekursmöglichkeit während 30 Tagen Genehmigung durch die Baudirektion Es werden folgende Grundlagen verwendet: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung Kantonaler Richtplan Zürich Regionaler Richtplan Zürcher Oberland ISOS Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (BDV Nr. 13 vom ) Schutzliste der kantonalen Denkmalpflege Bau- und Zonenordnung vom 27. März 1998 Zonenplan vom 8. September 1998 Kommunaler Gesamtplan vom 8. September 1998, inkl. der 2 Teilrevisionen aus den Jahren 2009 und 2010 Kommunales Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte (2009) Kommunales Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte (2009) Revisionsentwurf kantonaler Richtplanung 2013 Revisionsentwurf kommunale Richt- und Nutzungsplanung Suter von Känel Wild AG

6 2. Anpassung Zonenplan Umzonung Inhalt Teilrevision 2.1 Umzonung Aussergass Ungefähr die Hälfte des Grundstücks Kat. Nr (2'654 m2 von 5'239 m2) und der überwiegende Teil der Wegparzelle Kat. Nr sowie die noch nicht in der Zone für öffentliche Bauten befindliche Fläche der Strassenparzelle Kat. Nr sollen von der Kernzone K2 in die Zone für öffentliche Bauten (OeB) umgezont werden. Kulturlandinitiative Die Umzonung ist von der Kulturlandinitiative nicht tangiert, da die heutige Zone (Kernzone K2) schon Bauzone ist. Erschliessung Schlüssberg-Str. Lindenweg Aussergass s Linden-Strasse Das Grundstück Kat. Nr ist im Süden über die Linden- Strasse erschlossen. Durch das Grundstück selbst führt die Schlüssberg-Strasse, welche zur Zeit nicht durchgehend ist. Sie soll voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt teilweise nach Rechts verlegt werden. Das Grundstück Kat. Nr ist eine Wegparzelle (Lindenweg) und soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den benachbarten Grundstücken Kat. Nrn und 1876 zu einem Gesamtgrundstück vereint werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Baulinie BDV Nr. 92/2009 aufzuheben, welche entlang des Grundstücks Kat. Nr verläuft. Erschliessungssituation Inventarisiertes Gebäude Auf dem Grundstück Kat. Nr befinden sich im kommunalen Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte zwei inventarisierte Gebäude, eines davon (Nr. 8-13) in der von der vorliegenden Umzonung betroffenen Grundstücksfläche. Die Gemeinde Grüningen möchte im Rahmen einer möglichen Erweiterung der Schulanlage die Abklärungen treffen lassen, ob eine Entlassung des Gebäudes mit der Assek. Nr aus dem kommunalen Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte vertretbar ist. 6 Suter von Känel Wild AG

7 Lärmschutzverordnung Nutzungseignung, Fruchtfolgeflächen, Hochwasser Archäologische Schutzzone Ausschnitt Karte Archäologische Zonen (Quelle: GIS-Browser) Der von der Umzonung betroffene Teil des Grundstücks Kat. Nr war bisher der Kernzone K2 mit der Empfindlichkeitsstufe ES III zugewiesen. Neu wird der bezeichnete Grundstücksteil in die Zone für öffentlichen Bauten und Anlagen umgezont, in der mit der ES II ein tieferer Wert gilt. Somit sind neu die tieferen Immissionsgrenzwerte (IGW) gemäss Lärmschutzverordnung massgebend, was verschärften Anforderungen entspricht. Der Grundstücksteil ist nicht als landwirtschaftliche Nutzungseignungszone und Fruchtfolgefläche gekennzeichnet und nicht durch eine Hochwassergefährdung belastet. Das Grundstück Kat. Nr liegt in der archäologischen Zone. Für archäologische Funde/Befunde und Bautätigkeiten in den bestehenden archäologischen Zonen besteht Meldepflicht. Kommen in Abwesenheit von Mitarbeitern der Kantonsarchäologie Funde zum Vorschein, ist die Befundsituation unverändert zu belassen und unverzüglich die Kantonsarchäologie zu informieren. Umzonung 2.2 Umzonung Niderwis Die beiden Grundstücke Kat. Nr (1'029 m2) und Kat. Nr. 395 (1'023) sollen von der Wohnzone (W3) in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeB) umgezont werden. 7 Suter von Känel Wild AG

8 Kulturlandinitiative Erschliessung Lärmschutzverordnung Nutzungseignung, Fruchtfolgeflächen, Hochwasser Die Umzonung ist von der Kulturlandinitiative nicht tangiert, da die heutige Zone schon Bauzone ist. Die Grundstücke sind über die Frohbüel-Strasse erschlossen. Südwestlich entlang der beiden Grundstücke verläuft mit dem Kindergarten-Weg ein wichtiger Schulweg. Die beiden von der Umzonung betroffenen Grundstücke sind der Empfindlichkeitsstufe ES III (W3, mässig störendes Gewerbe zulässig) zugewiesen. Mit der Umzonung in die Zone für öffentlichen Bauten und Anlagen gilt mit der ES II ein tieferer Wert. Somit sind neu die tieferen Immissionsgrenzwerte (IGW) gemäss Lärmschutzverordnung massgebend, was verschärften Anforderungen entspricht. Die Grundstücke sind nicht als landwirtschaftliche Nutzungseignungszone und Fruchtfolgefläche gekennzeichnet und nicht durch eine Hochwassergefährdung belastet. 8 Suter von Känel Wild AG

9 3. Auswirkungen Stärkung ortsbaulicher Aspekte Handlung im öffentlichen Interesse Einwohnerpotenzial wird leicht verringert Noch liegen keine konkreten Bauprojekte für die von der Teilrevision betroffenen Grundstücke vor. In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen möchte die politische Gemeinde und die Schulgemeinde Bauprojekte mit einer ortsbaulich ansprechenden Qualität erstellen. Die Anforderungen bewegen sich dabei im Minimum an solchen in der Kernzone. Besonders bei der Umzonung Niderwis wird gegenüber der heutigen Regelung (Zone W3, mässig störendes Gewerbe zulässig) eine Verbesserung erreicht, indem bei der künftigen Planung ein ganzheitlicher Ansatz mit Einbezug der angrenzenden Aussenraumbereichen und mit Rücksicht auf bestehende Strukturen verfolgt wird. Bei der Schulanlage Aussergass besteht mit der Umzonung die Möglichkeit, die Schulanlage massvoll zu erweitern und damit ortsbauliche Akzente zu setzen. Die Umzonungen liegen im öffentlichen Interesse. Zum einen befinden sich die Grundstückflächen im Gemeindebesitz und zum anderen möchte sich die Öffentlichkeit für künftige Bauprojekte einen entsprechenden Planungsspielraum sichern. Bei der Umzonung Niderwis besteht eine öffentliches Interesse an einer möglichen Weiterentwicklung im Bereich des Kindergartens. Bei der Schulanlage Aussergass möchte sich die Schulgemeinde den Spielraum für die Erweiterung der Schulanalage sichern, indem beispielsweise ergänzende Schulräumlichkeiten geschaffen werden. Die Siedlungsfläche bleibt mit der vorgesehenen Umzonung unverändert. Obschon noch keine konkreten Bauprojekte vorliegen, darf davon ausgegangen werden, dass kein neues Bevölkerungswachstum geschaffen wird. Die aus der Kernzone resp. aus der Zone W3 wegfallenden Wohnpotenziale dürften aufgrund der Tatsache, dass mit der gesamthaften Teilrevsion genügend Wohnraum erhalten resp. geschaffen wird, vernachlässigbar sein. 9 Suter von Känel Wild AG

10 4. Mitwirkung Vorprüfung Öffentliche Auflage gemäss 7 PBG und Vorprüfung Anhörung Regionalplanung und Nachbargemeinden Die Teilrevision, bestehend aus der Anpassung des Zonenplanes und dem erläuternden Bericht gemäss Art. 47 RPV, wird dem Amt für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung eingereicht. Die Revisionsvorlage wurde am xx.xx.2014 vom Gemeinderat zuhanden der öffentlichen Auflage, Anhörung und Vorprüfung verabschiedet. Die öffentliche Auflage gemäss 7 PBG erfolgte vom xx.xx.2014 bis zum xx.xx Während der Auflagefrist konnte sich jedermann zur Planvorlage äussern und schriftliche Einwendungen dagegen vorbringen. Sämtliche Anliegen wurden auf ihre Zweckmässigkeit geprüft und flossen bei positiver Beurteilung in die Revisionsvorlage ein. Die Nachbargemeinden Egg, Gossau, Oetwil am See, Bubikon, Hombrechtikon sowie der Zweckverband Region Zürcher Oberland (RZO) wurden zur Anhörung eingeladen. Die RZO hat sich mit Schreiben vom xx.xx.2013 zur Teilrevision geäussert. 10 Suter von Känel Wild AG

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