Revision der Nutzungsplanung
|
|
- Leopold Lenz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Zürich Gemeinde Wasterkingen Revision der Nutzungsplanung
2 Impressum Verfasserin: Gabriele Horvath Auftraggeberin: Gemeinde Wasterkingen Vorwiesenstrasse Wasterkingen Auftragnehmerin: tsp raumplanung Theo Stierli + Partner AG Thurgauerstrasse Zürich Datei: J:\11 ZH\34 Wasterkingen \02 Revision OP\41 Einwendungen\Ber_nicht_berücks_Einw_V01.2.docx Änderungsverzeichnis Datum Projektstand 26. September 2014 durch Gemeindeversammlung
3 Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Auflage 1 2 Nicht oder nur teilweise berücksichtigte Einwendungen Einwendungen zum Zonenplan Einzonung Nr. 2 Wasenacker Summe der Umzonungen Bestehende Waldabstandslinie Stig 2
4 Gemeinde Wasterkingen 1 Öffentliche Auflage Der Gemeinderat von Wasterkingen hat die revidierte Nutzungsplanung gemäss 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 6. Juni bis zum 5. August 2014 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist konnte sich jedermann zu den Vorlagen und den Planinhalten äussern und Einwendungen dagegen vorbringen. Insgesamt sind sechs schriftliche Einwendungen eingegangen. Ausserdem wurden im Rahmen einer öffentlichen Sprechstunde drei Einwendungen mündlich vorgebracht, die vom Gemeindeingenieur in Form eines Protokolls festgehalten wurden. Sämtliche Anliegen wurden auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft. Sie flossen bei positiver Beurteilung in die Revisionsvorlage ein. Die Änderungen sind dem Planungsbericht nach Art. 47 RPV zu entnehmen. Vier Einwendungen wurden nicht berücksichtigt. 2 Nicht oder nur teilweise berücksichtigte Einwendungen Die nicht berücksichtigten Einwendungen sind in einem Bericht zu dokumentieren und die Ablehnungen zu begründen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung an der Gemeindeversammlung entschieden. 2.1 Einwendungen zum Zonenplan Einzonung Nr. 2 Wasenacker Antrag Carmen Buergi-Gut, Meierwiesenstrasse 259, Wasterkingen, vom : Keine Umzonung der Freihaltezone im Gebiet Wasenacker (Parzellen Nrn ) in die Wohnzone W2 mit Gestaltungsplanpflicht. Begründung: Die bisherige Begründung sei nach wie vor gültig: Die Pflanzengärten lassen freie Sicht auf die Torsituation am Ortseingang zu. Sie bilden eine klare Trennung zwischen der schützenswerten Bebauung des Ortskerns und der Neubauquartiere im Südosten. Die nicht bewirtschafteten Gärten können auch verpachtet werden. Die Gemeinde soll kein Land kaufen und kein weiteres Quartier wie das im Hueb hinstellen. Wachstum muss nicht gefördert werden. Wasterkingens besonderer Reiz ist sein kleines, historisches und schmuckes Aussehen, das schützenswert ist. Im Rafzerfeld gibt es bereits einen Verkehrskollaps. Diese Situation erlaubt kein weiteres Wachstum. Stellungnahme Gemeinderat: Es geht der Gemeinde nicht um ein flächenmässiges Wachstum, sondern um die sinnvolle Nutzung eines sehr begrenzten Gebietes, das teilweise im Siedlungsgebiet gemäss Kantonalem Richtplan (KRiP) liegt und auf drei Seiten von Bauzonen umgeben ist. Auf der vierten steht ein landwirtschaftliches Gebäude. Es ist vollständig erschlossen. Es lag früher bereits in der Bauzone. Die Einzonung verbindet die vorhandenen Bauzonen, schliesst eine Baulücke und schafft eine kompakte Siedlung. Aus Sicht der Gemeinde handelt es sich um eine zweckmässige Nutzung von Restflächen im Sinne einer haushälterischen Bodennutzung, da die für Pflanzgärten reservierte Fläche grösstenteils brach liegt und nicht anderweitig genutzt werden kann. Weder handelt es sich um ökologisch wertvolle Flächen, die schützenswert wären, noch sind sie aufgrund der Lage inmitten von Bauzonen landwirtschaftlich nutzbar, noch tragen sie zur Durchgrünung der Siedlung bei, die bereits mitten im Grünen liegt. Durch den Waldabstand wird die zur Einzonung vorgesehene Fläche noch reduziert. Eine bessere Gestaltung des Siedlungsrandes und eine Aufwertung der Torsituation zur Kernzone kann in jedem Fall durch Auflagen und Gestaltungsplanvorschriften erreicht werden. Das Freihalten von Bauten ist unverhältnismässig, eine sinnvolle Nutzung der Fläche würde damit verunmöglicht. Der Gemeinderat hält an der Umzonung fest. Die Einwendung wird nicht berücksichtigt. 1
5 Gemeinde Wasterkingen Summe der Umzonungen Antrag Planungsgruppe Zürcher Unterland (PZU) vom : Die Region erwartet, dass die Gemeinde den Umfang der Ein- und Umzonungen von 1.2 ha reduziert. Begründung: Teilweise liegen die Flächen ausserhalb des Siedlungsgebietes gemäss kantonalem Richtplan. Aus regionaler Sicht sind kleinere Arrondierungen in Wasterkingen durchaus denkbar, wenn sie die bestehende Siedlungsstruktur sinnvoll ergänzen. Die PZU begrüsst die Revision und versteht das Anliegen der Gemeinde, gezielt und in vernünftigem Ausmass Alterswohnungen und Wohnmöglichkeiten für junge Familien zu schaffen. Das Ausmass der geplanten Erweiterung der Bauzonen von 1.2 ha widerspricht jedoch dem Regio-ROK (Raumordnungskonzept) der PZU. Die Region erwartet, dass die Gemeinde den Umfang der Ein- und Umzonungen reduziert. Stellungnahme Gemeinderat: Die Umzonungen betreffen insgesamt 1.15 ha, wovon 0.27 ha bereits überbaut sind, 0.26 ha liegen im Waldabstandsbereich und sind unüberbaubar. Weitere Kleinstflächen betreffen Strassen, die der Erschliessung der Bauzonen dienen. Die einzuzonenden Flächen, die der Überbauung dienen, betragen demnach netto 0.62 ha. Das entspricht etwa der Hälfte der Fläche, von der die PZU ausgegangen ist. Die Festlegung des Siedlungsrandes im Kantonalen Richtplan (KRiP) hat im Rahmen einer Gesamtbeurteilung zum Zeitpunkt der erstmaligen Anpassung der BZO nach der Richtplanrevision zu erfolgen. Darum sind die festgelegten Siedlungsbegrenzungen nun grundsätzlich zu überprüfen. Es geht der Gemeinde nicht um ein flächenmässiges Wachstum, sondern um sehr begrenzte Gebiete, die teilweise im Siedlungsgebiet gemäss KRiP liegen. Einige Flächen lagen bereits früher in der Bauzone und wurden bei der letzten Revision ausgezont. Die damaligen Argumente zur Auszonung gelten heute nicht mehr. Die Gemeinde wird nun für ihre frühere Raumplanung bestraft. Aus Sicht der Gemeinde sind für die Flächen, die an das Siedlungsgebiet angrenzen, die Kriterien für die Gewährung des Anordnungsspielraums, der den Gemeinden zugestanden wird, erfüllt. Für die Gemeinde Wasterkingen, die mit Abwanderung und Überalterung zu kämpfen hat, ist es unverständlich, dass ihr keine Entwicklung mehr zugestanden wird. Die Gemeinde wertet das öffentliche Interesse an einer minimalen zukünftigen Entwicklung höher als die Vorbehalte. Der Gemeinderat hält an den Umzonungen fest. Die Einwendung wird nicht berücksichtigt Bestehende Waldabstandslinie Stig Antrag Ulrich Spalinger, Im Stieg 245, Biju Nettorveettil und Deepa Vijayan, Im Stieg 191, Wasterkingen: Die von der Waldabstandslinie angeschnittenen Gebäudeteile auf den Parzellen Nrn und 1291 sind zu umfahren. Stellungnahme Gemeinderat: Die Einwendungen beziehen sich auf die 1994 mit RRB Nr festgelegte und rechtskräftige Waldabstandslinie, welche im Zonenplan als Hinweis dargestellt ist. Die Waldabstandslinie ist nicht Gegenstand der Vorlage. Die Einwendungen hätten im damaligen Verfahren erfolgen müssen, eine nachträgliche Anpassung ist ohne ordentliches Verfahren nicht möglich. Der Gemeinderat informiert die Einsprecher über das mögliche Vorgehen. Die Waldabstandslinie ist nicht Gegenstand der Vorlage. Damit sind die Einwendungen gegenstandslos und werden nicht berücksichtigt. 2
Revision Waldabstandslinien
Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden Impressum Auftraggeber Auftragnehmer
MehrWie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?
Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Teilrevision Nutzungsplanung Russikon Öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30
MehrUmzonung Kat. Nr von der W3/2.40 in die OeB
Teilrevision Zonenplan Schulhaus Goldbach Umzonung Kat. Nr. 11423 von der W3/2.40 in die OeB Bericht nach Art. 47 RPV Beschluss Gemeinderat vom 28. November 2012 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 25.
MehrKanton Zürich. Amt für Raumentwicklung. An die Städte und Gemeinden des Kantons Zürich. Zürich, 7. Juni 2011
Amt für Raumentwicklung Stampfenbachstr. 14, Postfach, 8090 Zürich Telefon: 043 259 30 22 Telefax: 043 259 42 83 Internet: www.are.zh.ch An die Städte und Gemeinden des Kantons Zürich Zürich, 7. Juni 2011
MehrAufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung
Teilrevision Bau- und Zonenordnung Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung In Verbindung mit dem privaten Gestaltungsplan Stadthausareal Erläuternder Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung
MehrMutation "Im Link" Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Gemeinde Münchenstein. Planungsbericht gemäss Art.
Gemeinde Münchenstein Kanton Basel-Landschaft Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Mutation "Im Link" Beschlussfassung EGV 20. Januar 2016 Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zu
MehrFricktal Regio Planungsverband
Fricktal Regio Planungsverband Gemeinderat Zeiningen 4314 Zeiningen Laufenburg, 12. März 2011 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Zeiningen Stellungnahme aus regionaler Sicht
MehrErhöhung der Ausnützungsziffer
Kanton Schwyz Gemeinde Sattel Planungsbericht nach Art. 47 RPV Zürich, 25.07.2017 suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft Thurgauerstrasse 60 8050 Zürich Telefon +41 (0)58 310 57 70 www.suisseplan.ch
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Zürich Gemeinde Grüningen Teilrevision Nutzungsplanung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Umzonungen Niderwis und Aussergass Stand: Öffentliche Auflage und Vorprüfung Suter von Känel Wild AG
MehrAuswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013
Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:
MehrErschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse
Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche
MehrArbeitszonenbewirtschaftung
Kanton Zürich Direktion der Justiz Statistisches Amt Arbeitszonenbewirtschaftung Entscheidungsgrundlagen für Raumplanungsprozesse Magnus Gocke, Themenverantwortlicher Raum- und Immobilien Auftrag des Bundes
MehrGemeinde Bubendorf Bau- und Strassenlinienplan Sappeten. Stellungnahme zur kantonalen Vorprüfung öffentliche Planauflage
Gemeinde Bubendorf Bau- und Strassenlinienplan Sappeten Stellungnahme zur kantonalen Vorprüfung öffentliche Planauflage Einreichung der Unterlagen Der Gemeinderat Bubendorf hat den Bau- und Strassenlinienplan
MehrKanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerraum Das Wichtigste in Kürze 1 Was ist der Gewässerraum? Der Raum entlang der Gewässer ist begehrt und wird vielerorts immer
MehrRevision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung
Revision Orts- und Zonenplanung Informationsveranstaltung 5. Januar 2016 Gegenstand der Revision Zur Vorprüfung und Mitwirkung gelangen: Bau- und Zonenreglement (BZR) Gesamtzonenplan Gegenstand der Revision
MehrBevölkerungsprognose 2040
Bevölkerungsprognose 2040 Abschätzen der Bevölkerungsentwicklung Stand 31. März 2016 Quelle: Studie Planungsbüro Daniel Christoffel, Gattikon Stadtentwicklung - Bevölkerungsentwicklung Stadtentwicklung
MehrRaumentwicklung Kanton Zürich Wie steuern wir das Wachstum?
Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Raumentwicklung Kanton Zürich Wie steuern wir das Wachstum? Wohnbaugenossenschaft Winterthur, 15. April 2015 Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2010 KR-Nr. 364/2009 310. Motion (Sonderbauvorschriften für die Flughafenregion, Neuordnung der Siedlungsstruktur) Die
MehrDie Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes
Die Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes UTA Comunova AG Martin Hitz, Geschäftsleiter / Partner Seite 2 Seite 3 UTA Gruppe - Anlass 1 Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau 700000 600000 500000 2008-2025:
MehrSiedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG
Siedlungsgebiet BESCHREIBUNG Ausgangslage Art. 8a RPG verlangt die Festlegung des Siedlungsgebiets im Richtplan. Es muss aufgezeigt werden wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie sie im
Mehr1. Z U K U N F T S W E R K S T A T T 24. November 2012
Kanton Aargau Gemeinde Ehrendingen «Gemeinsam im Dialog» ZUKUNFTSWERKSTATT 1. Z U K U N F T S W E R K S T A T T 24. November 2012 1 Grundsätzliches 2 Positionierungen 3 Ehrendingen heute, Stärken und Schwächen
MehrPBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht
PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Schulung vom lic.iur. Christin Kaiser MLaw Beatrice Kempf MLaw Raphael Manser lic.iur. Stephan Schärer Inhalt 1. Ausgangslage 2. Systematik des PBG 3. Bauverordnung
MehrFestsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht
Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3
MehrMerkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Bern
Amt für Gemeinden und Raumordnung beco Berner Wirtschaft Dezember 2016 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung
MehrOrtsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016
Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016 Ziele des heutigen Abends Information über Entwurf des kommunalen Richtplans Start der öffentlichen Auflage, im Rahmen derer
MehrMerkblatt. Entschädigungspflicht bei Auszonungen. 1. Vorbemerkungen
Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Frauenfeld, im November 2015 0779/2015-002/DBU Merkblatt Entschädigungspflicht bei Auszonungen 1. Vorbemerkungen Am 1. Mai 2014 setzte der Bundesrat das
MehrTeilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,
MehrVerfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:
Kanton Schaffhausen Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh.ch Neuhausen am Rheinfall, Privater Quartierplan «Posthof Süd» (inkl. Baulinien);
MehrÄnderung Zonenplan sowie Teilrichtplan Siedlung undlandschaft "Klinik Zugersee" - Vorprüfung
Kanton Zug Baudirektion Amt für Raumplanung. Postfach. 6301 Zug Stadtrat von Zug Stadthaus am Kolinplatz Postfach 1258 6301 Zug T direkt 041 728 54 87 and reas. h uenerman n@zg.eh Zu!;). 3.Juni2013 3.2.1.1/30
MehrGemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Gemeinde Gesamtrevision Siedlung und Kulturland 1 Agenda Vorstellung Grundlagen / Vorarbeiten zur der Planungskommission Verfahren Zeitplan Kreditantrag 2 Vorstellung Stefan Giess, dipl. Ing. FH in Raumplanung
MehrRichtplananpassung Siedlungsgebiet
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplananpassung Siedlungsgebiet aargausüd impuls Abgeordnetenversammlung vom 26. Juni 2014 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Strategie Kanton Aargau 3. Eckpfeiler Richtplankapitel
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse
MehrWann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt
Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Einleitung Nutzungsplanung und Erschliessungsplanung gehören seit jeher eng zusammen. Mit der Revision des Baugesetzes
MehrRaumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich
SIA Veranstaltung Frauenfeld 4.Nov. 2011 Raumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich Wilhelm Natrup, Kantonsplaner/Chef Amt für Raumentwicklung art 26520547 Neues Wahrzeichen für Dietikon Architekturwettbewerb
MehrPlanungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV
Einwohnergemeinde Arboldswil Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone Mutation Hinderdorf Stand: Beschluss EGV Projekt: 11.05.0739 16. November 2017 Erstellt: vme, Geprüft: ppf, Freigabe:
MehrGeändertes Planungs- und Baugesetz
Geändertes Planungs- und Baugesetz Informationsveranstaltungen des Verbands Luzerner Gemeinden vom 1. und 3. Dezember 2015 Dr. Erik Lustenberger, Leiter Rechtsdienst Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
MehrInnenentwicklung: Analyse + Masterplan Kernzone Gipf-Oberfrick
Innenentwicklung: Analyse + Masterplan Kernzone Gipf-Oberfrick 1 Analyse + Masterplan Kernzone Gipf-Oberfrick 2 Ablauf: Einführung: Auslöser + Beweggründe Analyse: Ist-Situation Ziele, allgemein + spezifisch
MehrRichtlinien für die Abgabe von Pachtland
Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz
MehrHerbst-Gemeindeversammlung 20. September 2012
Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2012 Geschäft Festsetzung fehlender Waldabstandslinien Initiative Alsen, Festsetzung fehlender Waldabstandslinien Gegenvorschlag Gemeinderat betreffend Initiative
MehrTeilzonenplan Dornacher
Stadt Rapperswil-Jona Kanton St. Gallen Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG Teilzonenplan Dornacher Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV Rapperswil-Jona, 21. August 2017 asa AG 1802 /
MehrGemeinde Schmerikon Kanton St.Gallen. Projekt Nr Juli Teilzonenplan Chürzi. Planungsbericht.
Gemeinde Schmerikon Kanton St.Gallen Projekt Nr. 2.151.3.023.00 05. Juli 2017 Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Stand Auflage Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 2 Ingress
MehrFormular. Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz. vom 25. Mai bis 25. September Sozialdemokratische Partei Kanton Zürich
Kanton Zürich Baudirektion Formular Amt für Raumentwicklung (ARE) Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz vom 25. Mai bis 25. September 2016 Während der Dauer der Vernehmlassung sind
MehrÜbungsbesprechung Baulandumlegung I der Spitzi
Übungsbesprechung Baulandumlegung I der Spitzi Praxisbeispiel 2. Teil Landmanagement Überblick o Ablauf der bisherigen Planungsarbeiten o Analyse der Problemstellungen o Quartierplanpflicht o Erschliessungsplanung
MehrBaureglementsänderungen Umsetzung des Gewässerrauminventars und der Naturgefahrenkarte in der Nutzungsplanung
Kanton Schwyz Gemeinde Sattel Öffentliche Auflage Baureglementsänderungen Umsetzung des Gewässerrauminventars und der Naturgefahrenkarte in der Nutzungsplanung Öffentlich aufgelegt vom bis An der Urnenabstimmung
MehrTEILREVISION NUTZUNGSPLANUNG
Gemeinde Hergiswil TEILREVISION NUTZUNGSPLANUNG Gewässerraumzonen und Baulinien entlang des Sees, Gewässerraumzonen ausserhalb des Siedlungsgebietes, Schutzzonen Abflusswege, Sondernutzungszone für dicht
MehrBewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen
Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Martin Müller, Abteilung Energie Kanton TG Energiefachstelle Kanton SH Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis
MehrDas Massnahmenpaket differenzierte regionale Entwicklung (DR) setzt sich aus folgenden Massnahmen zusammen:
Das Massnahmenpaket differenzierte regionale Entwicklung (DR) setzt sich aus folgenden Massnahmen zusammen: Differenzierte Gewerbeentwicklung (DR 1.1) Regeln für Neueinzonungen (DR 1.2) Aufzonungen und
MehrBewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau
Bewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau Martin Müller, Abt. Energie Kanton TG Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen in Kraft ab
MehrÜberweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich
GR Nr. 2005/104 Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich 23.03.2005 Weisung 328 425. Teilrevision Nutzungsplanung, Zonenplanänderung im Gebiet Pfingstweidstrasse und Änderung der
MehrNeues aus dem Rechtsdienst
RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht
MehrTitelfolie. Teilrevision kantonaler Richtplan Thurgau. 12. März 2013
Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Teilrevision kantonaler Richtplan Thurgau 12. März 2013 (Orientierung im Hinblick auf die öffentliche Bekanntmachung) Medienkonferenz vom 22. Juni 2016 Carmen
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Hotel Vetter
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Hotel Vetter Antrag des Gemeindevorstandes an die Mitglieder des Gemeindeparlaments Werte
MehrWerkstattbericht Umsetzung RPG Anpassung kantonaler Richtplan und Planungs- und Baugesetz
Werkstattbericht Umsetzung RPG Anpassung kantonaler Richtplan und Planungs- und Baugesetz Tagung Bauverwalter Kanton Schwyz vom 23. Oktober 2014 in Rothenthurm Inhalt 1. Einführung 2. Raumentwicklungsstrategie
MehrLandwirtschaftliche Konversion Chancen der Umnutzung ehemaliger Landwirtschaftsbetriebe an den Siedlungsrändern
Landwirtschaftliche Konversion Chancen der Umnutzung ehemaliger Landwirtschaftsbetriebe an den Siedlungsrändern Rebecca Körnig-Pich, ETH Zürich, Professur für Raumentwicklung Inhalt 1. Einführung 2. Problemstellung
MehrPreisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ
Preisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ Raumplanerische Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung vom 23. Februar 2012 in Einsiedeln Folgende raumplanerischen Instrumente zur Förderung des preisgünstigen
MehrDie Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht Ueli Strauss-Gallmann Direktor Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
MehrTeilrevision Nutzungsplanung Baureglement und Zonenplan
Kanton Schwyz Gemeinde Unteriberg Exemplar Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung Baureglement und Zonenplan Erläuterungsbericht, 12. Dezember 2014 IMPRESSUM Auftraggeber Gemeinderat Unteriberg, Waagtalstrasse
MehrBericht nach Art. 47 RPV
Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Öffentliche Auflage Teilnutzungsplanung Zeughaus Galgenen Einzonung von Landwirtschaftsland in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Bericht nach Art. 47 RPV Quelle:
MehrTeilrevision Nutzungsplanung Waldabstandslinien und Aussichtsschutz
Kanton Zürich Gemeinde Stallikon VOM GEMEINDERAT AM 24. NOVEMBER 2015 VERABSCHIEDET ZU HANDEN DER ÖFFENTLICHEN AUFLAGE UND DER VORPRÜFUNG Teilrevision Nutzungsplanung Waldabstandslinien und Aussichtsschutz
MehrÄnderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt anliker IMMOBILIEN Stehlunch vom 19. Juni 2013 in Kloten Regio-ROK Glattal und Stadt Zürich 2030 (Ausschnitt) Heinz Beiner Raumplaner
MehrOrtsplanungsrevision Steffisburg
Ortsplanungsrevision Steffisburg Information des GGR und der Öffentlichkeit vom 21. Oktober 2016 Ortsplanung ist nicht gleich Einzonung? Einzonungen bedeuten Mehrwert für Wenige? 2 Inhalte Vergangenheit
MehrWaldbaulinienplan Erlenhof
Waldbaulinienplan Erlenhof Quelle: GeoView Beschluss Gemeindeversammlung Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zuhanden der regierungsrätlichen Genehmigung 2 Inhalt Planungsbericht 3 1 Ausgangslage 3 2 Perimeter
MehrProjekt Nr Januar Teilzonenplan Fernsicht. Umzonung. Planungsbericht. Öffentliche Auflage
Projekt Nr. 2.012.3.019.00 24. Januar 2017 Teilzonenplan Fernsicht Umzonung Planungsbericht Öffentliche Auflage Heiden AR TZP Fernsicht - Planungsbericht Seite 2 Ingress Zur besseren Lesbarkeit wird generell
MehrKanton Zürich Gemeinde Eglisau. Kernzonenplanung
Kanton Zürich Gemeinde Eglisau Impressum Verfasser: Auftraggeber: Auftragnehmer: Datei: Gabriele Horvath Gemeindeverwaltung Eglisau Obergass 17 8193 Eglisau tsp raumplanung Theo Stierli + Partner AG Thurgauerstrasse
MehrEinbezug von Altbauten in Arealüberbauungen
Einbezug von Altbauten in Schweizerische Bausekretärenkonferenz Amtshaus IV, Aktionsraum 501 08. März 2012 Roland Polentarutti, Leiter Rechtsdienst HBD Übersicht 1. Bauliche Ausgangslage 2. Rechtliche
MehrZonenvorschriften Siedlung
Einwohnergemeinde Hölstein Zonenvorschriften Siedlung Gewerbezone Bärenmatten Mutation Stand: Information und Mitwirkung Projekt: 024.05.0647 20.02.2015 Erstellt: PPF, Geprüft: VME, Freigabe: VME Sutter
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
Mehr28601_05A_110303_1HH-Praes.ppt - 1 - ZPZ Planpartner AG. Hochhausstudien (Hochhauskonzept 2007, HH-Studie Zwischenbericht 2009)
Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg Regionales Raumordnungskonzept (Regio-ROK) ZPZ Hochhausgebiete ROK-Diskussionsgrundlage Entwurf vom 03.03.2010 Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg Sekretariat: Gemeinde
MehrBericht zu den Lärmauswirkungen
Rogenmoser Transporte AG Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden Bericht Nr. Z16719-1 Zürich, 23. Mai 2016 Zürich Luzern Aarau Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1
Mehr1. Berichterstattung nach Art. 47 RPV: Neue Praxis im Kanton Zug Vorprüfung Bebauungspläne / Zonenplanungen: Vorbehalte 3
Baudirektion INFO der Baudirektion Nr. 1/Dezember 2013 Inhalt 1. Berichterstattung nach Art. 47 RPV: Neue Praxis im Kanton Zug 2 2. Vorprüfung Bebauungspläne / Zonenplanungen: Vorbehalte 3 3. Bauanfragen
MehrRaumplanungstreff 2017
Raumplanungstreff 2017 Herzlich willkommen! 11. Mai 2017 Raumplanungstreff 2017 1 Begrüssung, Ablauf, Zielsetzungen Einleitende Bemerkungen 11. Mai 2017 Raumplanungstreff 2017 2 Programm Teil A 14.00 Ausgangslage
MehrAuswertung Stellungnahmen
Kanton Zürich Gemeinde Turbenthal Stossrichtung Revision Ortsplanung Auswertung Stellungnahmen Vom Gemeinderat verabschiedet am 10.7.2012 Orientierungsveranstaltung Am 28. Januar 2012 fand eine Infoveranstaltung
Mehr10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon
Kanton Zürich Baudirektion Direktion der Justiz und des Innern Amt für Raumentwicklung Kontakt: Josua Raster An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich Stv. AULeiter Rechtsdienst Stampfenbachstrasse
MehrImpressum Gemeinde Udligenswil Datum: 7. Okt. 2016
Impressum Gemeinde Udligenswil Datum: 7. Okt. 2016 Büro Telefon E-Mail Ortsplaner Planteam S AG, Luzern 041 469 44 44 luzern@planteam.ch GIS-Dienstleister Planteam S AG, Luzern 041 469 44 44 luzern@planteam.ch
MehrPlanen und Bauen am Zürichseeufer
Kanton Zürich Planen und Bauen am Zürichseeufer Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil vom 30. September 2015 Balthasar Thalmann Ausgangslage - Beweggründe Leitbild Zürichsee 2050
Mehrin der Nutzungsplanung Strassenlärm Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten
Strassenlärm in der Nutzungsplanung Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Tiefbauamt des Kantons Bern Impressum Herausgeber: Amt für Gemeinden
MehrOrtsplanrevision. Herzlich willkommen.
Ortsplanrevision Herzlich willkommen. Begrüssung Gemeindepräsident Karl-Heinz Zeller Zanolari Arlesheim, wo Menschen einander begegnen > Der Siedlungs- und Landschaftsraum wird in seiner Qualität und
MehrDie Sondernutzungsplanung im Kanton Luzern
Die Sondernutzungsplanung im Kanton Luzern Inhaltsverzeichnis 1. Nutzungspläne 2 2. Bebauungsplan 2 2.1 Gegenstand 2 2.2. Inhalt und Form 2 2.3 Verhältnis zum Zonenplan sowie zum Bau- und Zonenreglement
MehrErgebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie
Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie 1 Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie Am 2. Workshop im Rahmen der Überarbeitung
MehrDer neue Zonenplan in Riehen
Vorlage an den Einwohnerrat Ablauf der Präsentation 1. Einleitung, Ziele der Zonenplanrevision, öffentliche Planauflage 2. Thema Bauzonen, Einsprachen und Anregungen 3. Thema Landschaftsraum, Einsprachen
MehrFestlegung Waldabstandslinien Flughafenareal
Kloten, 28. Juli 2011 / Stand: Festsetzung Stadt Kloten Lebensraum + Sicherheit Impressum Projektbeteiligte Marc Osterwalder Stadt Kloten, Leiter Lebensraum und Sicherheit Philipp Lenzi ewp AG Effretikon,
Mehr1 Ist-Zustand 1.1 Zonenplan
Siedlung, Verkehr, Landschaft 1 Ist-Zustand 1.1 Zonenplan Siedlung Verkehr Landschaft 1 Ist-Zustand und Leitbild 1.2 Lagebeschreibung Die Gemeinde Niederweningen mit ihren 2'717 Einwohnern (Stand 31.12.2010)
MehrSeinerzeitiger Gestaltungsplanzweck
Zonenplan GP Stümel Traktanden 1. Begrüssung 2. Ziel der heutigen Veranstaltung 3. Seinerzeitiger Zweck des Gestaltungsplans 4. Ist-Zustand 5. Handlungsoptionen 6. Revision des Gestaltungsplans Stümel?
MehrZonenvorschriften Siedlung und Teilzonenvorschriften Zentrum Mutation Gefahrenzonen. Planungsbericht Planauflage
Zonenvorschriften Siedlung und Teilzonenvorschriften Zentrum Mutation Gefahrenzonen Planungsbericht Planauflage INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage 1 2 Organisation und Ablauf der Planung 2 2.1 Projektorganisation
MehrVorschriften (Synopse alt / neu)
Kanton Zürich Gemeinde Lindau Teil-Änderung Privater Gestaltungsplan Tierstallungen / Vorschriften (Synopse alt / neu) Vom Grundeigentümer bzw. der Bauherrschaft aufgestellt am 9. Januar 2014 Grundeigentümer
MehrÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB)
Stadt Zürich Geomatik + Vermessung Weberstrasse 5 8004 Zürich Tel. 044 412 42 56 Fax 044 270 90 46 www.stadt-zuerich.ch/geoz geodaten@zuerich.ch ÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB) Geomatik
Mehr~ Baudirektion. Kanton Zürich. 2 0, Jan. 20t4
Direktion Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich Telefon: 0432592802 Telefax: 043 259 42 81 An - die Stadt- und Gemeinderäte der Städte und Gemeinden mit Anstoss an den Zürichsee - die Zürcher Planungsgruppe
MehrEinleitung & Planungsprotokoll
Kanton Graubünden Region Unterengadin Regionaler Richtplan Öffentliche Auflage Einleitung & Planungsprotokoll Gäuggelistrasse 7 7000 Chur info@stw.ch Tel: 081 254 38 20 Fax: 081 254 38 21 www.stw.ch Impressum
MehrInnere Nutzungsreserven in der Dorfzone Mandach. 17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann
17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann Studienverfasser & Finanzierung Oliver Tschudin, Ortsbildpfleger Abteilung Raumentwicklung BVU NEU: Samuel Flükiger, Fachberater Ortsbild, Siedlung und Städtebau
MehrInnenentwicklung Schweiz
Innenentwicklung Schweiz Möglichkeiten und Herausforderungen 6./7. Juni 2013 Langfristige Siedlungsentwicklung im urbanen Raum Frank Argast, Leiter Fachbereich Planung, der Vor dem Hintergrund des für
MehrGesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Elsau
Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Elsau Bachelorarbeit an der ETH Zürich, IRL PLUS Autoren: Fabian Bilger Corinna Müller leitende Professorin: Prof. Dr. Adrienne Grêt-Regamey Betreuer: Gustav
MehrDepartement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst. Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung
Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung Urteil des Bundesgerichts vom 3. April 2017 Kantonales Radwegprojekt: Itaslen-Dussnang (Bichelsee-Balterswil und Fischingen) Projekt hätte Verlust
MehrFRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERHEBUNG
KANTONALE BAUKOMMISSION DIENSTSTELLE FÜR RAUMPLANUNG DIENSTSTELLE FÜR LANDWIRTSCHAFT BAUBEWILLIGUNGSGESUCH LANDWIRTSCHAFTLICHE(S) BAUVORHABEN AUSSERHALB DER BAUZONE FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN
Mehr'-6- l J 2 0. Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM GESTALTUNGSPLAN JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA. Gesuchstellerin
T-- T...---~ l J 2 0 JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA Sonnenplätzli 5a 6430 Schwyz T: 041 811 2902 F: 041 811 7451 Mail: info@reichlin-architekt.ch '-6- Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM
Mehr,61. Uberbauungsplan Staudenäcker. Gemeinde Goldach Kanton St. Gallen. 2. Mai 1995 M 1:1000. Öffentliche Planauflage: 8. Mai 1995 bis 7.
:.. Gemeinde Goldach Kanton St. Gallen,61." Uberbauungsplan Staudenäcker M 1:1000 2. Mai 1995 Öffentliche Planauflage: 8. Mai 1995 bis 7. Juni 1995 Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
MehrOrtsplanung Rümlang. Teilrevision BZO. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Ortsplanung Rümlang Teilrevision BZO Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13 90 info@skw.ch 31057 5.12.2013 Inhalt 1. Einleitung
MehrGEMEINDERAT. Der Gemeinderat an das Gemeindeparlament. Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren
GEMEINDERAT Änderungen des Baureglements (Art. 8a, 10a, 23b), Umzonung der Parzelle Nr. 1346 (Teilfläche) von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Wohnzone für Mehrfamilienhäuser viergeschossig
MehrAuszonung und Einzonung von Grundstücken
Kassieren und Zahlen Auszonung und Einzonung von Grundstücken Dr. Peter Gysi Seite 1 Thema Finanzielle Folgen für Landeigentümer Gemeinden infolge Auszonung Einzonung von Grundstücken Seite 2 Bauland Seite
Mehr