Bericht zu den Lärmauswirkungen

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1 Rogenmoser Transporte AG Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden Bericht Nr. Z Zürich, 23. Mai 2016 Zürich Luzern Aarau

2 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgangslage Grundlagen Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Belastungsgrenzwerte Ermittlung des Beurteilungspegels Immissionsorte Verkehr Ermittlung und Beurteilung der Lärmimmissionen Beurteilungspegel Lärmmindernde Massnahmen... 8 Anhang A B Vertikales Isophonen-Raster Grundlagen und Literatur suisseplan Ingenieure AG Zürich Thurgauerstrasse 60 CH-8050 Zürich T: +41 (0) F: +41 (0) zh@suisseplan.ch

3 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden Tabellenverzeichnis Tab. 1 Belastungsgrenzwerte für Strassenlärm (gemäss Anhang 3 LSV)... 2 Tab. 2 Übersicht Empfangspunkte (Immissionsorte) Nordfassade... 5 Tab. 3 Übersicht Empfangspunkte (Immissionsorte) Südfassade... 5 Tab. 4 Lärmemissionen: Übersicht Strassenverkehrsdaten... 6 Tab. 5 Tab. 6 Lärmimmissionen Autobahn A50 (Verkehrszahlen 2014): Übersicht Empfangspunkte Baukörper Parzelle 6716 in einem Abstand zur Autobahn A50 (Strassenmitte) von ca. 88 m... 7 Lärmimmissionen Dorfstrasse: Übersicht Empfangspunkte Baukörper Parzelle 6716 in einem Abstand zur Dorfstrasse (Strassenmitte) von ca. 25 m... 7 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Übersichtsplan Lärmquellen und Empfangspunkte... 4 Abb. 2 Vertikales Isophonen-Raster: Strassenlärm A50 und Dorfstrasse mit angenommener Bebauung auf Parzelle A-1 Abkürzungen, Glossar db db(a) Leq Lr Lr,e Lr,i LSV K F Dezibel(dekadisch logarithmische) Masseinheit für die Schallintensität Dezibel(A), A-bewerteter Schalldruckpegel (Bewertung bezogen auf menschliches Ohr) energieäquivalenter Dauerschallpegel (Mittelungspegel) Beurteilungspegel Beurteilungs-Emissionspegel Beurteilungs-Immissionspegel oder Teilbeurteilungspegel Lärmschutzverordnung Pegelkorrektur Fahrbahnkorrektur suisseplan Ingenieure AG Zürich Thurgauerstrasse 60 CH-8050 Zürich T: +41 (0) F: +41 (0) zh@suisseplan.ch

4 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden 1 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die geplante Einzonung von Parzelle 6716 in Glattfelden liegt in der Nähe der Autobahn A50. Deshalb muss gemäss Lärmschutzverordnung (LSV), Art. 29 (Ausscheidung neuer Bauzonen und neuer Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis), nachgewiesen werden, dass die Lärmimmissionen durch den Strassenverkehr die Planungswerte nicht überschreiten oder dass diese Werte durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können. Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung, , Einzonung Nr. 4 Juchstrasse: bisher LW, neu W/A: "Im Rahmen der Gemeindegespräche wurde die Einzonung bereits thematisiert. Vor dem Hintergrund der Kulturlandinitiative handelt es sich um bereits versiegelte Flächen, die unmittelbar an die Bauzone angrenzen und somit von dem Verbot der Schaffung von Bauzonen ausgenommen sind. Landwirtschaftszonen sind keine Bauzonen und es handelt sich daher um eine Einzonung. Deshalb gelten die Planungswerte der ES II (55/45 db). Die Parzelle liegt im Einflussbereich der Hochleistungsstrasse A50. Gemäss Art. 29 LSV ist die Einzonung nur dann zulässig, wenn die Planungswerte eingehalten sind. Die Lärmsituation ist deshalb abzuklären und die Einhaltung der Planungswerte sicherzustellen. - Die einzuzonende Fläche ist auf die versiegelte Fläche zu begrenzen - Die Lärmsituation auf der Parzelle Nr ist zu beurteilen und die Einhaltung der Planungswerte für potenzielle Wohnbauten nachzuweisen." Planungsbericht zur Revision Ortsplanung , 2. Vorprüfung und öffentliche Auflage, tsp raumplanung, , Kapitel Lärm: "Gemäss Art. 29 der Lärmschutzverordnung (LSV) dürfen neue Bauzonen für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen nur in Gebieten ausgeschieden werden, in denen die Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten oder in denen diese Werte durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können. Dies wurde berücksichtigt. Für die Umzonung Nr. 4 wird der in der Vorprüfung geforderte Lärmschutznachweis bis zur Festsetzung erbracht." Für dieses Lärmgutachten müssen die Lärmimmissionen für zukünftig mögliche Wohnnutzungen auf Parzelle 6716 berechnet und beurteilt werden. Im vorliegenden Dokument werden die Aussenlärmimmissionen durch die Autobahn A50 und durch die Dorfstrasse auf Parzelle 6716 berechnet und gemäss Umweltschutzgesetz sowie Lärmschutzverordnung beurteilt. Der Schallschutznachweis der zukünftigen Gebäude (SIA Norm 181) ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchungen.

5 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden 2 Beurteilungsgrundlagen 1.2 Grundlagen Als Grundlagen für die vorliegenden Lärmbetrachtungen dienen: Vorprüfung des Kantons Zürich, Amt für Raumentwicklung (27. Aug. 2015) Planungsbericht zur Revision Ortsplanung , 2. Vorprüfung und öffentliche Auflage, tsp raumplanung, Bau- und Zonenordung, 2. Vorprüfung und öffentliche Auflage, Kanton Zürich, Gemeinde Glattfelden, tsp raumplanung, Zonenplan, Öffentliche Auflage, 2. Vorprüfung, 1:5'000, Kanton Zürich, Gemeinde Glattfelden, tsp raumplanung, Strassenlärm-Informationssystem, Fachstelle Lärmschutz, Abfrage vom Telefonauskunft des Gemeinde-Ingenieurs von Glattfelden vom Beurteilungsgrundlagen 2.1 Gesetzliche Grundlagen Umweltschutzgesetz (USG) Lärmschutzverordnung (LSV) 2.2 Belastungsgrenzwerte Die Einzonung der Parzelle 6716 soll in die Wohnzone A mit der Empfindlichkeitsstufe II erfolgen (Zonenplan mit Änderungen (2. Vorprüfung und öffentliche Auflage), ). In der Zone W/A sind Wohnungen und nicht störende Betriebe gestattet. Bei der Ausscheidung neuer Bauzonen für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen dürfen gemäss Art. 29 LSV die Planungswerte nicht überschritten werden. Tab. 1 Belastungsgrenzwerte für Strassenlärm (gemäss Anhang 3 LSV) Planungswert Lr [db(a)] Empfindlichkeitsstufe Immissionsgrenzwert Lr [db(a)] Alarmwert Lr [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht II Bei Räumen in Betrieben (Art. 2 Abs. 6 Bst. b: "Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem Betriebslärm"), die in Gebieten der Empfindlichkeitsstufen I, II oder III liegen, gelten um 5 db(a) höhere Planungswerte und Immissionsgrenzwerte.

6 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden 3 Beurteilungsgrundlagen 2.3 Ermittlung des Beurteilungspegels Die Berechnungen der Lärmimmissionen erfolgten im vorliegenden Fall mit der Software CadnaA Version 4.5. Der Strassenlärm wurde gemäss STL86+ ermittelt. Der Bodeneffekt (Agr) wurde gemäss der ISO berechnet. Die Reflexionen wurden bis zur 1. Reflexionsordnung berücksichtigt (bei STL86+ wird genau eine Reflexion berücksichtigt). Das Gelände wurde grob modelliert mit Höhenlinien (gemäss Karte Digitale Höhenmodelle, GIS-Browser Kt. ZH, Abfrage ) und in den Berechnungen berücksichtigt. 2.4 Immissionsorte Bei Gebäuden werden die Lärmimmissionen in der Mitte der offenen Fenster lärmempfindlicher Räume ermittelt (Art. 39 LSV, Abs. 1). Lärmempfindliche Räum sind gemäss Art. 2, Ziffer 6 LSV: "a. Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume und Abstellräume. b. Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, ausgenommen Räume für Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem Betriebslärm." In noch nicht überbauten Bauzonen werden die Lärmimmissionen dort ermittelt, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen erstellt werden dürfen (Art. 39 LSV, Abs. 3). Gemäss der Bau- und Zonenordnung (BZO, 2. Vorprüfung und öffentliche Auflage, tsp Raumplanung, Stand ) ist in der Wohnzone A (W/A) eine Gesamthöhe von 13 m (Gebäudehöhe 7.5 m m Firsthöhe) zulässig (Art. 23 BZO, Grundmasse). Für die Anordnung und Ausdehnung des angenommenen Baukörpers wurden die Grundabstände gemäss Art. 23 BZO verwendet. Der grosse Grundabstand von 8.0 m wird wie Art. 39 BZO besagt, in Richtung Süden eingehalten. Der nach 265 Planungs- und Baugesetz einzuhaltende Strassenabstand beträgt lediglich 6.0 m. Da die Abstände im Kanton Zürich subsidiär betrachtet werden, gilt der grosse Grundabstand. Zu den übrigen Bauzonenrändern im Westen und Süden der Parzelle 6716 muss der kleine Grundabstand von 4.0 m eingehalten werden. Im konservativsten Fall wäre die Baute Ost-West orientiert oder ein Kreuz- oder Kehrfirst nach Art. 46 BZO würde erstellt werden, sodass 4 Geschosse in Richtung Autobahn A50 ausgerichtet sind. Für den Nachweis zur Einhaltung der Planungswerte werden somit im vorliegenden Fall die konservativsten Immissionspunkte (Empfangspunkte) gewählt:

7 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden 4 Beurteilungsgrundlagen Abb. 1 Übersichtsplan Lärmquellen und Empfangspunkte

8 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden 5 Verkehr Tab. 2 Übersicht Empfangspunkte (Immissionsorte) Nordfassade Empfangspunkt (EP) Nordfassade Abstand zur Autobahn A50 (Strassenmitte) Höhe EG ca. 88 m 1.5 m 1. OG ca. 88 m 4.5 m 2. OG ca. 88 m 7.5 m Dachgeschoss ca. 88 m 10.5 m Tab. 3 Übersicht Empfangspunkte (Immissionsorte) Südfassade Empfangspunkt (EP) Südfassade Abstand zur Dorfstrasse (Strassenmitte) Höhe EG ca. 25 m 1.5 m 1. OG ca. 25 m 4.5 m 2. OG ca. 25 m 7.5 m Dachgeschoss ca. 25 m 10.5 m 3 Verkehr Die in den vorliegenden Lärmberechnungen verwendeten Verkehrszahlen für die Autobahn A50 wurden dem Strassenlärm-Informationssystem, Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich sowie der Karte Verkehrsmessstellen (motorisierter Individualverkehr) des Kantons Zürich entnommen (GIS-Browser Kt. Zürich, Abfrage vom ). Die Verkehrszahlen für die Dorfstrasse basieren auf der Telefonauskunft des Gemeinde- Ingenieurs von Glattfelden vom

9 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden 6 Verkehr Tab. 4 Lärmemissionen: Übersicht Strassenverkehrsdaten Strassenabschnitt DTV Nt 2) Anteil Nn 2) Anteil Geschwin- Strassen- Belags- Emissionspegel auf der Nt2 3) Nn2 3) digkeit steigung zuschlag Strassenachse (Lr,e t) (Fhz.) % % km/h % db(a) Tag db(a) Nacht db(a) Autobahn A50 (Messstellen-Nr. ZH1090 Weiacherstrasse, Route Nr. 7) 1) Ein- und Ausfahrt A50 14' ) 2 4) In Lärmberechnungen vernachlässigbar im Vergleich zum DTV auf A50 Dorfstrasse 3'470 5) ) <3% 2 7) Juchstrasse In Lärmberechnungen vernachlässigbar (Zufahrtsstrasse ins Quartier) 1) Verkehrszahlen Jahr 2014 für Messtelle-Nr Weiacherstrasse (Route-Nr. 7) gemäss Karte Verkehrsmessstellen GIS-Browser Kanton Zürich, Abfrage ) Verkehrsmengen Jahr 2014 gemäss Angaben Messtelle-Nr ) Schwerverkehrsanteil am Tag resp. in der Nacht in Prozent des Nt resp. des Nn 4) Gemäss Strassenlärminformationssystem Kanton Zürich, Strassenabschnitt Nr und 1334 (A50+ F Wl und A50- F BS), GIS-Browser Kt. Zürich, Abfrage ) Gemäss Telefonauskunft Gemeinde-Ingenieur Glattfelden vom ) Gemäss Google Street View (Abfrage ) 7) Annahme analog umliegender Strassen gemäss Strassenlärminformationssystem Kanton Zürich, GIS-Browser Kt. Zürich, Abfrage

10 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden 7 Ermittlung und Beurteilung der Lärmimmissionen 4 Ermittlung und Beurteilung der Lärmimmissionen 4.1 Beurteilungspegel Tab. 5 Lärmimmissionen Autobahn A50 (Verkehrszahlen 2014): Übersicht Empfangspunkte Baukörper Parzelle 6716 in einem Abstand zur Autobahn A50 (Strassenmitte) von ca. 88 m Empfangspunkt (EP) Nordfassade Höhe [m] Beurteilungspegel Lr [db(a)] Überschreitung Grenzwert (Planungswert ES II) in db(a) Tag Nacht Tag (55 db(a)) Nacht (45 db(a)) EG 1.5 m OG 4.5 m OG 7.5 m Dachgeschoss 10.5 m Die vorliegenden Immissionsberechnungen zeigen, dass für den angenommenen Baukörper auf Parzelle 6716 am Empfangspunkt im EG (Mitte des offenen Fensters an der Nordfassade) die Planungswerte Tag und Nacht eingehalten werden können. An den übrigen Empfangspunkten der Nordfassade (1., 2. Obergeschoss und Dachgeschoss) werden die Planungswerte am Tag und in der Nacht überschritten. Tab. 6 Lärmimmissionen Dorfstrasse: Übersicht Empfangspunkte Baukörper Parzelle 6716 in einem Abstand zur Dorfstrasse (Strassenmitte) von ca. 25 m Empfangspunkt (EP) Südfassade Höhe Beurteilungspegel Lr [db(a)] Überschreitung Grenzwert (Planungswert ES II) in db(a) Tag Nacht Tag (55 db(a)) Nacht (45 db(a)) EG 1.5 m OG 4.5 m OG 7.5 m Dachgeschoss 10.5 m Die vorliegenden Immissionsberechnungen zeigen, dass für den angenommenen Baukörper auf Parzelle 6716 an allen Empfangspunkten der Südfassade (Mitte der offenen Fenster an der Südfassade) der Planungswert am Tag überschritten wird. In der Nacht kann der Planungswert in allen Geschossen eingehalten werden.

11 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden 8 Ermittlung und Beurteilung der Lärmimmissionen 4.2 Lärmmindernde Massnahmen Wegen der Überschreitung der Planungswerte müssen planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen geprüft werden zur Einhaltung der Planungswerte. Für die notwendige Lärmreduktion müssen folgende Massnahmen an der angenommenen Bebauung überprüft werden Nutzung (Betriebe statt Wohnen) Bauliche Massnahmen am Gebäude An der Nordfassade sind ausser im EG keine lärmempfindlichen Räume Wohnen zulässig. Eine Nutzung des Gebäudes als Betrieb ist aus Sicht Lärmschutz vom EG bis zum 2.OG zulässig. An der Südfassade sind ohne bauliche Massnahmen am Gebäude keine lärmempfindlichen Räume Wohnen zulässig. Eine Nutzung des Gebäudes als Betrieb ist aus Sicht Lärmschutz auf allen Stockwerken zulässig. Gestalterische Massnahmen an der Nordfassade durch Balkone oder Loggien ergeben wegen der relativ grossen Distanz zur Autobahn A50 als Lärmquelle keine bedeutende Lärmminderung. Gestalterische Massnahmen an der Südfassade durch Balkone oder Loggien ergeben gemäss Abschätzung mittels "Berechnungswerkzeug Hinderniswirkung Balkone Loggien" ( Abfrage ) für das 2. OG sowie für das Dachgeschoss eine mögliche Lärmreduktion von ca. 3 db(a), wenn die Balkone entsprechend gestaltet werden (schalldicht geschlossene Ausgestaltung der Brüstung und hoch absorbierende Ausgestaltung der Untersichten und Decken oberhalb des massgeblichen Lüftungsfensters). Im EG und im 1. OG ergeben Balkone oder Loggien keine bedeutende Lärmreduktion. Suisseplan/ALE/JK O:\7 Umwelt_Energie\2016\Z16719 Glattfelden Lärmgutachten\4 Berichte suisseplan\lärmgutachten Einzonung Parzelle 6716.docx

12 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden Anhang Anhang A B Vertikales Isophonen-Raster Grundlagen und Literatur

13 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden A-1 Vertikales Isophonen-Raster A Vertikales Isophonen-Raster Abb. 2 Vertikales Isophonen-Raster: Strassenlärm A50 und Dorfstrasse mit angenommener Bebauung auf Parzelle 6716

14 Einzonung Parzelle 6716 in Glattfelden B-1 Grundlagen und Literatur B Grundlagen und Literatur Projektunterlagen Planungsbericht zur Revision Ortsplanung , 2. Vorprüfung und öffentliche Auflage, Katon Zürich, Gemeinde Glattfelden, tsp raumplanung, Bau- und Zonenordung, 2. Vorprüfung und öffentliche Auflage, Kanton Zürich, Gemeinde Glattfelden, tsp raumplanung, Zonenplan, Öffentliche Auflage, 2. Vorprüfung, 1:5'000, Kanton Zürich, Gemeinde Glattfelden, tsp raumplanung, Vorprüfung des Kantons Zürich, Amt für Raumentwicklung (27. Aug. 2015) Strassenlärm-Informationssystem, Fachstelle Lärmschutz, Abfrage vom Telefonauskunft des Gemeinde-Ingenieurs von Glattfelden vom Grundlagen und Literatur Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983, SR- Nr Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) vom 22. Juni 1979, SR-Nr. 700 Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000, SR-Nr Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986, SR-Nr Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2006, Baulärmrichtlinie Bundesamt für Umwelt (BAFU), Version vom ), Grundlagen Industrie- und Gewerbelärm Cercle bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute), 11. März 2013, Lärmtechnische Beurteilung von Luft / Wasser-Wärmepumpen, Vollzugshilfe 6.21 Cercle bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute), Vollzugshilfe vom 10. März 1999 (Änderung vom 30. März 2007), Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung durch den Betrieb öffentlicher Lokale Cercle bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute), August 2005, Anwendungshilfe zur Baulärm-Richtlinie

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