Schutz vor Lärm Themenübersicht Bauen in lärmbelasteten Gebieten Schallschutz im Hochbau Lärmimmissionen durch Luft- Wärmepumpen

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1 Schutz vor Lärm Themenübersicht Bauen in lärmbelasteten Gebieten Schallschutz im Hochbau Lärmimmissionen durch Luft- Wärmepumpen

2 Bauen in erschlossenen lärmbelasteten Gebieten

3 Ist verdichtetes Bauen und Schutz vor Lärm möglich? Gestaltungsplangebiet Nova Brunnen > nicht erschlossen Raumplanungsgrundsätze vs. Grenzwerte Lärmschutz-Verordnung (LSV) Artikel 31 und ff. LSV «Bauen in lärmbelasteten Gebieten» Grenzwerte Anhang LSV (z.b. für Strassen, Eisenbahn, Industrie & Gewerbe) Empfindlichkeitsstufen (Zonenpläne oder Baureglemente) Seite 3

4 Zuständigkeiten Baubewilligungsbehörde 76 PBG Innerhalb der Bauzone > Gemeinde- / Bezirksrat Ausserhalb der Bauzone > Amt für Raumentwicklung Ausnahmen Art. 31 Abs. 2 LSV (Überschreitungen Immissionsgrenzwerte) > Zustimmung AfU erforderlich Seite 4

5 Mögliche Massnahmen bei übermässigen Immissionen 1. Abstand, Form und Ausrichtung Baukörper (durchgehende Grundrisse, Atrium) 2. Vorlagernde Gebäudeteile (dichte Brüstungen, schallabsorbierende Deckenuntersichten, Erker usw.) 3. Hindernisse (Lärmschutzwände, -dämme, Nebengebäude) zu Lärmquellen 4. Grundrissanordnung Seite 5

6 Verbleibende übermässige Immissionen Massnahmen Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft? Bezug zum Aussenraum ohne übermässige Lärmimmissionen gewähren, unabhängig von kontrollierter Wohnraumlüftung. Begründung überwiegendes Interesse am Bau gemäss Art. 31 Abs. 2 LSV Erhöhte Anforderungen an Schalldämmmung Aussenbauteile (SIA Norm 181) Seite 6

7 Schutz vor Lärm Themenübersicht Bauen in lärmbelasteten Gebieten Schallschutz im Hochbau Lärmimmissionen durch Luft- Wärmepumpen

8 Schallschutz im Hochbau

9 Einführung Schalldämmung für Wohlbefinden, Erholung und Gesundheit! > «Innere Ruhe» Allgemeine Anforderungen an Schalldämmung (SIA 181) Art. 31 Abs. 2, 32ff. LSV Behörden sind mitverantwortlich Seite 9

10 Kontrolle durch Behörden Gesuchsteller / Bauherr / Auftraggeber verlangt bewilligungsfähiges Projekt Auftragnehmer / Projektverfasser muss Projekt auf Einhaltung Vorschriften prüfen Zuständigkeit für Schallschutz bei Neubauten > 39 VVzUSG Gemeinden Gesuchssteller können aufgrund Art. 35 LSV behördliche Kontrollen verlangen! Seite 10

11 Schalldämmnachweise Rechnerische Prognose Messung am Bau Bauakustische Kennwerte (z.b. von Empa Dübendorf) Seite 11

12 Private Kontrolle Seite 12

13 Private Kontrolle Dienstleistungsangebot mittels interkantonalen Vereinbarung mit Kt. ZH, SG, GL Ca. 500 befugte Kontrolleure für Schutz vor Lärm, insgesamt 10 Fachbereiche Behördlich erteilte Befugnisse von AWEL ZH für Kontrolleure Ist freiwillig, keine Pflicht für Bauherr! Kosten zulasten Bauherr Private Kontrolle Schallschutz erst bei Überprüfung der Schalldämm- Anforderungen (Schallschutznachweis, Art. 34c LSV) Immer Projekt- und Ausführungskontrolle Schriftliche Bestätigung Konformität durch private, behördlich befugte Fachpersonen Seite 13

14 Private Kontrolle Vorteile: Keine Kosten für Behörden Freiwillig Etablierte Kontrollen Effizient Interkantonale Vollzugsordner/-hilfen Weiterbildung für Fachpersonen Zentrale Administration bei Baudirektion des Kantons Zürich (für Befugnisse, Verwarnung, Entzug Befugnis) Bestehendes Konkordat des Kt. SZ im Energiebereich mit dem Kanton Zürich Nachteil: Qualitätssicherung mittels behördlichen Stichprobenkontrollen (weiterhin) Seite 14

15 Private Kontrolle: Interkantonale Vereinbarung Baudirektion Kanton Zürich als Initiant und Administrationsstelle Anschluss der Kantone St. Gallen und Glarus mittels interkantonalen Vereinbarung per Anfang 2016 absehbar Interesse im Kanton Schwyz??? Gemeinden und Bezirke müssen aufgrund ihrer Vollzugszuständigkeit im Schallschutz angehört werden, RRB erforderlich Link Infos: Seite 15

16 Fazit: Verdichtung und Schutz vor Lärm möglich? Ja, unter Berücksichtigung Lärmsituation und Anforderungen an Schallschutz Spannungsfeld Verkehrsraum, Ortsbild, Bau- und Zonenreglement, Umgebungs- und Aussenraumgestaltung, Wohn- und Siedlungsqualität Interessensabwägung Direkter Bezug zum Aussenraum trotz teilweiser übermässigen Lärmbelastung gewähren (Vollzugspraxis «Lüftungsfenster») Merkblätter zum «Bauen in lärmbelasteten Gebieten» sowie «Einzonen und Erschliessen in lärmbelasteten Gebieten», 29. September 2014 Seite 16 Weitere Literatur z.b. von Vereinigung für Landesplanung

17 Verdichtung und Schutz vor Lärm möglich? Ausblick: AfU: Merkblatt mit Beispielen, wie Lärmimmissionen reduziert werden Inputs seitens Gemeinden erwünscht! Bund: Revision LSV nach Sanierungsfrist von Strassen bis ? Seite 17

18 Schutz vor Lärm Themenübersicht Bauen in lärmbelasteten Gebieten Schallschutz im Hochbau Lärmimmissionen durch Luft- Wärmepumpen

19 Lärmimmissionen durch Luft-Wärmepumpen

20 RRB 927 / 2015 RRB zu Baubewilligungsverfahren EFH-Erweiterung mit Luft-Wärmepumpe, Altendorf Art. 25 Abs. 1 USG Lärmimmissionen dürfen die Planungswerte in der «Umgebung» nicht überschreiten > auch innerhalb der Betriebsparzelle! Widerspruch zu Art. 1 Abs. 3 a. LSV: Kein Schutz gg. Lärm innerhalb eines Betriebsgebäudes und zugehörige Wohnungen innerhalb des selben Areals Empfehlung für Vollzugspraxis folgt von AfU ca. Anfang 2016

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