Jean-Daniel Colladon
|
|
- Angela Hofer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1
2 Jean-Daniel Colladon
3 Vicenzo Vela Museo Vicenzo Vela in Ligornetto TI Landesmuseum! 3
4 Lärmbekämpfung in der Schweiz was ist realistisch und finanzierbar? Walter Lips Technische Akustik Suva und Hochschule Luzern T&A 4
5 Inhalt Übersicht Wohnbauten Aussenlärm Strassenlärm Eisenbahnlärm Fluglärm Arbeitslärm 5
6 100 Jahre Ruheschutz in der Schweiz Die Geschichte der Lärmbekämpfung in der Schweiz beginnt 1912 mit dem Zivilgesetzbuch. Nach Artikel 684, Nachbarrecht, sind alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Luftverunreinigung, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung (...) verboten verfügt der Bundesrat mit dem Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen erstmals eine Lärmschutzmassnahme wird der Bericht Lärmbekämpfung in der Schweiz publiziert. Er ist das Basisdokument für den künftigen Ruheschutz. 6
7 1971 nehmen Volk und Stände den Umweltschutzartikel mit 93 Prozent Ja-Stimmen in die Verfassung auf: Für den Schutz vor Lärm soll der Bund sorgen tritt das Umweltschutzgesetz (USG) in Kraft. Es bezweckt den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen und lästigen Einwirkungen, zu denen explizit auch der Lärm zählt folgt die Lärmschutzverordnung (LSV) wird ein Programm für den Lärmschutz bei Bahnen lanciert. Diese sollen um 10 Dezibel leiser werden. Das Programm soll in Zukunft erweitert werden beschliesst der Bundesrat, die Subventionen für den Schutz vor Strassenlärm zu erhöhen. 7
8 8
9 90 % betreffen den Wertverlust von Liegenschaften, 10 % lärmbedingte Krankheitsfolgen 9
10 10
11 Welche Lärmbekämpfungsmassnahmen sind realistisch? Beurteilungsgrundlage: verschiedene Grenzwerte Tatsache: Grenzwerte orientieren sich am Stand der Technik der Zumutbarkeit für die Betroffenen der Wirtschaftlichkeit Die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet nicht die absolute Ruhe! Ein Teil der Bevölkerung wird immer noch unzufrieden mit dem Lärmschutz sein. Subjektive Empfindung und Einstellung zum Lärm ist massgebend. Dies gilt sowohl für die Aussenlärmbelastung wie auch die Bauqualität von Miet- und Eigentumswohnungen. 11
12 Nicht geregelte Lärmbelastungen der Bevölkerung, die z.t. nur über das ZGB pauschal beurteilbar sind: Freizeitlärm (Fasnacht, Grossanlässe, Feuerwerk, Brauchtum, Sportveranstaltungen usw.) Lärm von Kinderspielplätzen Vom Verhalten abhängige Lärmquellen (Motorfahrzeuge wie Pw oder Motorräder) Musik im Auto, auf dem Balkon Zuknallen von Autotüren Laute Gespräche nachts in Wohnquartieren usw. Lärm ist nur beurteilbar, wenn er messbar ist und klare Grenzwerte vorhanden sind! 12
13 Wohnbauten Bestehende Wohnbauten Kosten ausgewiesen durch Sanierungsmassnahmen (später) Neubauten Schutz gegen Aussenlärm: Vernachlässigbare Mehrkosten, da Gute Fenster heute Standard Minergie-Standard aus energetischen Gründen Planerische Massnahmen beim Grundriss Zonenplanung Hausintern Allgemein Standard nach SIA 181 (Luft- und Trittschalldämmung, Haustechnik) 13
14 Strassenverkehrslärm 14
15 Wohnqualität und Ruheoasen in Genf, tags 15
16 Lärmsanierungsprogramm für Strassen Bisherige Kosten seit 1985 in Millionen CHF: Bund: 1096 Kantone und Gemeinden: 566 Total 1,66 Milliarden Franken Verbleibende Kosten bis zum Sanierungsende in Millionen CHF: Bund: 965 Kantone und Gemeinden: 1570 Total 2,53 Milliarden Franken Total 4,2 Milliarden Franken! 16
17 Verwendung der bisher eingesetzten Mittel: Lärmschutzwände 48 % Fahrbahnüberdeckungen 30 % Schallschutzfenster 18 % Lärmarme Beläge, Temporeduktionen 1 % Andere Massnahmen 2 % 17
18 NLZ
19 Eisenbahnlärm 19
20 20
21 21
22 Lärmsanierungsprogramm für Bahnen Bisherige Kosten seit Annahme der FinÖV- Vorlage (1998) in Millionen CHF: Sanierung des Rollmaterials (Bremsen) 248 Lärmschutzwände 619 Schallschutzfenster 57 Externe Aufträge und Personalkosten 24 Total 948 Millionen Franken 22
23 Kosten der noch geplanten Massnahmen in Millionen CHF: Sanierung des Rollmaterials (Bremsen) 21 Lärmschutzwände 243 Schallschutzfenster 51 Externe Aufträge und Personalkosten 7 Total 322 Millionen Franken Der Bund stellte 1,854 CHF Milliarden zur Verfügung. Gebraucht werden aber nur etwa CHF 1,3 Milliarden (günstigere Umbaulösungen, modernisierte und verkleinerte Wagenflotte). 23
24 Zusammenfassung Strassen und Schiene Basis Lärmschutz-Verordnung (LSV) Sanierungsprogramme laufen bis 2015 bzw Ziel 1: 1,2 Millionen Personen vor Strassenverkehrslärm schützen Ziel 2: Personen vor Bahnlärm schützen Bei Abschluss der Sanierungsarbeiten wurden etwa CHF 5,5 Milliarden aufgewendet! 24
25 Fluglärm Sonderfall: Die drei Flughäfen Zürich-Kloten, Basel und Genf werden in der LSV explizit ausgeschlossen und durch die Betreiber, Bund und Kantone separat behandelt und teilweise entschädigt. 25
26 Kleinflugplätze und Flugfelder verursachen keine Kosten zu Lasten der Allgemeinheit. Lärmreduktion durch Betriebliche Massnahmen (Flugzeiten, Flugrouten) Beschränkung der Anzahl Flugbewegungen Einsatz leiserer Flugzeuge Restriktive Bewilligung von Aussenlandeplätzen für Helikopter. 26
27 Beispiel Zürich-Kloten Immobilienbesitzer verlangen Fluglärm- Entschädigungen. Total der Forderungen wegen Wertverminderung: CHF 800 Mio bis 1,2 Mrd., entspricht 35 % des Verkehrswertes. Unique will nur die Hälfte bezahlen. Kanton Zürich leistet eine umstrittene verzinsbare Vorfinanzierung. Der Geld-Topf wird vom Lärmfünfliber gespiesen, der für jeden Passagier erhoben wird und reicht aus, um die Forderungen zu erfüllen. Auch weitere Massnahmen wie Schallschutzfenster werden so finanziert. Keine Belastung für den Steuerzahler! 27
28 Industrielärm 28
29 Umgebungslärm Sanierung im Fall der Überschreitung von Grenzwerten immer Sache des Lärmverursachers. Keine Beteiligung der öffentlichen Hand. Bei Neubauten Gegenstand von UVP. Lärmexponierte Beschäftigte Kosten für persönliche Gehörschutzmittel, periodische Gehöruntersuchungen (Suva) sowie Renten liegen unter CHF 5 Millionen/Jahr. Bauliche Massnahmen Kosten für die Erfüllung der gestzlichen Vorschriften (ArG) nicht abschätzbar. 29
30 Weitere Lärmarten, Kosten zu Lasten der Allgemeinheit unbestimmt: Militärflugplätze Schiessanlagen Lärmbekämpfungsmassnahmen, praktisch ohne Mehrkosten, zu Lasten der Firmen und des Einzelnen: Lärmarme Arbeitsräume Lärmarme Maschinen und Anlagen Ruhigere Haushaltsgeräte (auch Rasenmäher) Ruhigere Motorfahrzeuge usw. 30
31 Danke! 31
32 32
AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrDeutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:
Deutsches Rotes Kreuz Kopfschmerztagebuch Kopfschmerztagebuch von: Hallo, heute hast Du von uns dieses Kopfschmerztagebuch bekommen. Mit dem Ausfüllen des Tagebuches kannst Du mehr über Deine Kopfschmerzen
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrFakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.
Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.
Mehr14 Die Berechnung des Gegenstandswertes
14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann
Mehr1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.
1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrDACH- SANIERUNG UND ASBEST
DACH- SANIERUNG UND Impulsvortrag von Marc Allenbach 1 Marc Allenbach Inhaber und Geschäftsführer AHSAG Zimmermann dipl. Ing. FH, Fachrichtung Bau Verheiratet und 2 Kinder Im Betrieb seit 2004 Solarspezialist
MehrRentensicherheit. Rente? Aber sicher!
Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr
MehrSteuerberatungsgesellschaft mbh Bericht des Steuerberaters Wohnwertfonds Grillpartzerstraße 18 und Sebnitzer Straße 50 GbR Steuerbescheide 2002-2006 Im Vorjahr berichteten wir davon, dass die Steuerbescheide
MehrWie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?
Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?
MehrDarlehensvertrag. Zwischen der. und der
Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin
MehrRentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund
Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrLebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit
Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit Mietfreies Wohnen auf Lebenszeit. GDA-Wohnrecht eine clevere Investition in die eigene Zukunft. Mit dem Erwerb Ihres
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrSitua?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde
Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen
MehrFotoprotokoll / Zusammenfassung. des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching. Vertriebs- & Management - Training
Fotoprotokoll / Zusammenfassung Vertriebs- & Management - Training des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching Vertriebs- & Management - Training Herzlich Willkommen auf Schloss Waldeck am
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
Mehr1 791.21. Vom 2. Oktober 1937 (Stand 2. Oktober 1937)
79.2 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und
MehrProdukte Info Touchscreen-Panel
Produkte Info Touchscreen-Panel Electropol AG Arsenalstrasse 4 CH-6005 Luzern Tel.: Fax.: Email Home +41 (0) 41 220 24 24 +41 (0) 41 220 24 26 info@electropol.ch www.electropol.ch Inhalt: 1. KURZINFO...
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrASF 2002_028. Verordnung
Verordnung vom 18. März 2002 Inkrafttreten: 01.02.2002 über die Aufnahmekapazität der Sektion Medizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen
MehrMehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt
Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt 1. Arbeits-Markt bedeutet: Menschen mit Behinderung arbeiten da, wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten. Zum Beispiel: Im Büro,
MehrNachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB
19. Pantaenius-Immobilientagung am 19. November 2015 in Hamburg Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg S. 1 906 BGB [Zuführung unwägbarer Stoffe] (1) Der Eigentümer
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrKfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung
KfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung Stand: 25.02.2016 Inhalt: Energieeffizientes Bauen (Neubau)... 2 Energieeffizientes Sanieren (Effizienzhaus)... 4 Energieeffizientes Sanieren (Einzelmaßnahmen)...
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrEnergetische Klassen von Gebäuden
Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrHören eines der wichtigsten Sinnesorgane
Amplifon AG Sihlbruggstrasse 109 CH-6340 Baar Hören eines der wichtigsten Sinnesorgane Nicht sehen trennt uns von den Dingen. Nicht hören trennt uns von den Menschen!, lautet ein berühmter Ausspruch von
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrNeues Namens- und Bürgerrecht
Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
MehrSparstudie 2014 Ergebnisse Burgenland: Gibt s noch Futter für das Sparschwein?
Sparstudie 2014 Ergebnisse Burgenland: Gibt s noch Futter für das Sparschwein? Hans-Peter Rucker, Landesdirektor der Erste Bank im Burgenland 23.10.2014 Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen
MehrHäufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen
21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen
MehrManager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung
Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrEinzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt
Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Vaudoise Familie und Unternehmen schützen Ihre Bedürfnisse erkennen Über Schicksalsschläge
MehrStrom in unserem Alltag
Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir
MehrStephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3
Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrDie Zukunft der Großstädte
UNIVERSITÄT DES SAARLANDES STUDIENKOLLEG EINSTUFUNGSTEST LESEVERSTEHEN (Prüfungsbeispiel) Leseverstehen (Text) Bearbeitungszeit: 45 Min. Die Zukunft der Großstädte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
MehrTV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze
Gestützt auf die Artikel 1, 2, 3,7 und 8 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) definiert die vorliegende technische Vorschrift: den Netzanschlussbeitrag (NAB) und den Netzkostenbeitrag (NKB); Kosten
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrReglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil
REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde
MehrBlühendes Werder - Befreien Sie sich von Miete und kaufen JETZT!
Blühendes Werder - Befreien Sie sich von Miete und kaufen JETZT! Lage Von der Anlage aus gelangen Sie über einen kleinen Fußweg von ca. 6 Gehminuten zum Strandbad "Plessower See". Einkaufsmöglichkeiten
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrAnhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser
Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch
Mehr152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)
152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten
Mehr1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen
Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf
MehrAnmerkungen einer Haushaltspolitikerin
Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin 1. Bisherige haushaltspolitische Probleme mit der DB AG 2. Risiken eines integrierten Börsengang für den Bundeshaushalt 3. Haushaltspolitische Argumente für das grüne
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrDie richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen
Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die
MehrAnleitung zum Erstellen eines Freihaltetermins
Anleitung zum Erstellen eines Freihaltetermins Im Folgenden wird das Anlegen eines Freihaltetermins im DFB-Net anhand zweier Beispiele Schritt für Schritt erklärt. Die Beispiele sind folgende: Meine Oma
Mehr08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)
Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss
MehrRegionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe
687.0 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 7. November 000 (Stand. Januar 00) Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,
MehrRichtig sanieren. Mit dem Schöck Isokorb R.
Richtig sanieren. Mit dem Schöck Isokorb R. Gebäude wirksam sanieren. Und was ist mit dem Balkon? Wohnkomfort durch Balkone. Neue Fenster, neues Dach und eine gedämmte Fassade. Das klingt nach umfassenden
MehrUntätigkeit der Bürger
1 Untätigkeit der Bürger Es ist zu kurz gesprungen, nur mit dem Finger auf die Finanzpolitiker zu zeigen. Wo liegen unsere eigenen Beiträge? Wir Bürger unterschätzen die Bedrohung. Auf die Frage: Welche
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrMüllgebühren Steiermark
Müllgebühren Steiermark - Veröffentlichung der Kosten und Gebührenberechnung (transparent) - Grundgebühr nicht pro Person (familienfreundlich) - Variable Gebühr mit ökologischen Anreiz (ökologisch) - Gemeindeverbände
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
Mehrs.beat DAP-10X White Paper USB Stromversorgung am Apple Macintosh und deren Auswirkung
White Paper s.beat DAP-10X USB Stromversorgung am Apple Macintosh und deren Auswirkung Date: 19 May 2006 Version: 1.0 Sprache: Deutsch Disposition: öffentlich Dokument: sbeat_dap-10x_mac_information_2006-25-04_de.doc
MehrArbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?
Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli
MehrArgumentarien Pro 13.084. Dokumentation Documentation Documentazione. Familien stärken! Steuerfreie Kinderund Ausbildungszulagen.
Parlamentsdienste Services du Parlement Servizi del Parlamento Servetschs dal parlament 13.084 Argumentarien Pro Familien stärken! Steuerfreie Kinderund Ausbildungszulagen. Volksinitiative Dokumentation
MehrErgebnisse. Umfrage 567537. Kurz-Statistiken Umfrage 567537 'Feedback und Entertain 2.0'
Ergebnisse Umfrage 567537 Anzahl der Datensätze in dieser Abfrage: 386 Gesamtzahl der Datensätze dieser Umfrage: 386 Anteil in Prozent: 100.00% Seite 1 / 41 Feld-Zusammenfassung für Fortsetzung Ist das
MehrWinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...
Mehr431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014
.6 Verordnung vom. März 0 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 0/5 Der Staatsrat des Kantons
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrGemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi
Gemischte Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrArcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG
Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...
Mehr