'-6- l J 2 0. Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM GESTALTUNGSPLAN JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA. Gesuchstellerin

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1 T-- T...---~ l J 2 0 JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA Sonnenplätzli 5a 6430 Schwyz T: F: Mail: info@reichlin-architekt.ch '-6- Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM GESTALTUNGSPLAN Gesuchstellerin Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz AG Riedstrasse 17, 6430 Schwyz Verfasser Josef Reichlin, dip!. Arch. ETH/SIA Sonnenplätzli 5a, 6430 Schwyz Schwyz, rev GP Bericht.doc Seite 1/11

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3 Bericht zum Gestaltungsplan Ausgangslage 1.1 Planungsgegenstand Der Gestaltungsplan umfasst die Parzelle 1576 GB Schwyz in Hinteribach gelegen. Die gesamte Planungsfläche beträgt 7'432 m2 teilweise überbautes Land. Ausschnitt aus dem Zonenplan der Gemeinde Schwyz Gültig seit , Nachführung Oktober Zweck und Ziel der Planung Die Eigentümerin möchte das in der Zone WG 3 liegende Grundstück einer optimalen Nutzung zuführen. Es geht darum, die eigenen Bedürfnisse im gewerblichen Nutzungsbereich abzudecken. Weiter soll Wohnraum für Mietwohnungen geschaffen werden. Die Tatsache, dass die Parzelle in einer Mischzone liegt und Platz für gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung geschaffen werden muss, stellt erhöhte Anforderungen an die Ausarbeitung des Gestaltungsplanes. Gleichzeitig muss man sich bewusst sein, dass für eine Mischnutzung geplant wird und nicht immer die für die eine oder andere Nutzung idealsten Annahmen getroffen werden können. 1.3 Eigentumsverhältnisse Der gesamte Planungsperimeter deckt sich mit den Grundstücksgrenzen der Parzelle 1576 GB Schwyz. Die Planungsparzelle ist im Eigentum des Elektrizitätswerks des Bezirks Schwyz AG. 2 Grundlagen 2.1 Übergeordnete Richt- und Zonenplanung Gesetzliche Grundlagen für die Planung sind: Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz PBG vom Zonenplan der Gemeinde Schwyz vom Nachführung Oktober 2008 Baureglement der Gemeinde Schwyz BR vom Weitere Grundlagen Das Vorhaben wurde der Baukommission der Gemeinde Schwyz zur Vorprüfung eingegeben. In einer Stellungnahme vom gab die Baukommission der Bauherrschaft ihre Sicht der Dinge bekannt. In der Weiterplanung wurden die Vorbehalte überprüft. Ein Grossteil der aufgestellten Forderungen und Vorbehalte konnten in der Weiterplanung umgesetzt werden GP Bericht.doc Seite 3/11

4 Bericht zum Gestaltungsplan 3 Richtprojekt Im 2009 führte die l:jaun~~rr~)cnan. die Elektrizitätswerk des Bezirk einen Wettbewerb durch. Dessen Ziel war, die der Parzelle GB 1576 zu klären. Eine Erkenntnis aus dem Wettbewerb war, dass mit dem eines eine miertere des Grundstücks er licht würde. Es ist ein erklärtes Ziel der 1-.,.",...' ""',... ihre Landparzelle einerseits für die liehe und andererseits für die Wc)nrlnutztlng auszubauen. Der Bedarf an zusätzlichen Büror,äulllen. die von anderen Standorten an die ist au~~ae!wie~sen. Durch die neuer AUfgSlDe!n schaften reicht der Büroraum am HalLlpt:sitz Das umfasst: Die bestehende mit einem 6-'leSch()ss,ige~n Wohnhaus mit unterirdischen Nebenräumen und einer grossen, teilweise Werkhalle. Die drei Hochbauten mit Wohn- und und einem grossen schossigen Sockelbau mit Werk- und sowie einer grossen lietaalracle weiteren Nebenräumen. In den bestehenden Bauten ist folcjerlde!s RaUlmprOQlrarnm vorhanden. 3 x 4 1/2 Zimlmer-WrohrlUn~Jen 4 x 5 1/2 Zimmer-WohrlUn~Jen In den neuen Bauten sind no,.'\f~r\t 1 x 2 1/2 LlrrlmE~r-vvonnurla 4 3 1/2 Zimmelr-Wohrlun~Jen 7 x 4 1/2 Llrrlmer-wronrlun~:)en 5 x 5 1/2 1.IrrlmE~r-vvonlnulnge~n dazu sind noch 670 m2 Gewerbefläche vorhanden. Die neuen VVOtnnlLlnClen werden im nordwestlichen Teil des konzentriert. Sie kommen dadurch den Bauten in eine etwas erhöhte Die tiefer den oder etwas Bauten wirken sich so wenig störend auf die Wohnungen aus. Auch die und Fernsicht kann ideal werden GP Bericht.doc Seite 4/11

5 Bericht zum Gestaltungsplan 3.3 Umgebungskonzept Die Bauparzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone. Es wurde darauf geachtet, für beide Nutzungen optimale Bedingungen zu schaffen. Dies gilt für die verkehrsmässige Erschliessung wie auch für die Anordnung der Frei- und Erholungsräume. Im Verkehrsbereich wurde auch darauf geachtet, den Personenverkehr vom Werk- oder Schwerverkehr zu trennen. Die Freioder Erholungsflächen befinden sich auf einer eigenen Ebene, die frei von jedem Fahrverkehr ist. Grün Gelb Orange Frei- und Erholungsflächen Verkehrsflächen für PW- und Fahrradverkehr Flächen für den Schwer- oder Werksverkehr 4 Gestaltungsplanvorschriften 4.1 Allgemeine Bestimmungen Ein wichtiges Anliegen des Gestaltungsplanes ist die Ordnung der in der Wohn- und Gewerbezone vorgesehenen verschiedenen Nutzungen. Die gewerbliche Nutzung, die Dienstleistungserbringungen und das Wohnen müssen praktisch ungestört nebeneinander funktionieren können. 4.2 Planungs-und Baubestimmungen Im Gestaltungsplan werden die Baubereiche mit Mantel- und Höhenbegrenzungslinien festgelegt. Dabei werden verschiedene Typen von Baulinien unterschieden: Das Sockelgeschoss beherbergt hauptsächlich die Parkierungsflächen, Werk- und Nebenräume und bildet auch die Plattform für die Mantellinien mit den Wohnnutzungen. Die Wohnnutzung lehnt sich in der Anordnung an die Vorgaben der bestehenden Bebauung an. So werden die Wohnungen im Nordteil des Gestaltungsplangebietes angeordnet. Dadurch kann eineentkoppelung von den Gewerbe- und Lagerflächen erreicht werden. Die gewerbliche Nutzung wird folglich im Südteil des Gestaltungsplans konzentriert. Die Höhenbegrenzungslinien werden hier bewusst so niedrig wie möglich gehalten, dass die Besonnung der Wohnräume und Freiflächen gewahrt bleibt. Für die Wohnbauten wird gegenüber der Normalbauweise ein zusätzliches Geschoss beantragt. Dies ist aus zwei Gründen sinnvoll. Einmal kann die Dominanz der Überhöhe der bestehenden Wohnbaute etwas gebrochen werden. Weiter ermöglicht dies, dass mit den Bauten A und B zwei in den Ausmassen identische Baukörper geschaffen werden können GP Bericht.doc Seite 5/11

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