27.13 Gestaltungspläne Erlass des Gestaltungsplanes "Birchli, 112" der Immobirchli Immobilien AG, 8840 Einsiedeln
|
|
- Emma Bruhn
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hauptslrasse 78, Postfach Einsiedeln Tel Fax Info: Bezirk Einsiedeln Bezirksrat Einsiedeln Auszug aus dem Protokoll vom 9. November 2004 Nr Gestaltungspläne Erlass des Gestaltungsplanes "Birchli, 112" der Immobirchli Immobilien AG, 8840 Einsiedeln Mit Eingabe vom 13. Mai 2004 reichte das Architekturbüro Feusi und Partner, Schindellegistrasse 36, 8808 Pfäffikon, im Auftrag der EigenlOmerin, der Immobirchli Immobilien AG, 8840 Einsiedeln, vertreten durch Dr. F. Mattig, Maltig-Suter und Partner, Bahnhofstrasse 28, 6430 Schwyz, den Gestaltungsplan "Birchli, 112", KTN 3773, zur Ausschreibung und Genehmigung ein. Die eingereichten Unterlagen umfassen die nachstehend aufgeführten Akten: Verbindliche Planbestandteile: Kopie aus dem Grundbuch Nr :500 Katasterplan/Situation 1:500 Situation/Mantellinien 1:200 Höhenbegrenzungslinien 1:200 Sonderbauvorschriften SBV) Richtungsweisende Planbestandteile: Richtprojekt zum Gestaltungsplan Darlegung der Vorteile des Gestaltungsplans und Begründung der Ausnahmen dat dat /50 /51 /52 Der Bezirksrat zieht in Erwägung: 1. Der Perimeter des freiwilligen Gestaltungspianes GP) "Birchli, 112" umfasst den Teii der Parzelle mit KTN 3773, welcher in der Wohnzone W2 iiegt. Die restliche Fläche der Parzelle mit KTN 3773 liegt ausserhalb der Bauzone. Die gesamte Parzelle mit KTN 3773 umfasst 4630 m 2 Davon liegen 4281 m 2 in der Zone W2. 2. Der GP "Birchli, 112", wurde in der Zeit vom 28. Mai 2004 bis 28. Juni 2004 öffentlich aufgelegt. Innert Frist wurden von den nachgenannten Parteien EInsprache gegen den GP erhoben: Rene Koch, dip!. Ing. HTL, Sternenweg 3a, 8840 Einsiedein Heinz Leuthold, Sternenweg 3, 8840 Einsiedeln, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Peter Kleb, Utoquai 43, 8032 Zürich Esther und Martin Vogel, Birchli 17, 8840 Einsiedeln, vertreten durch Rechtsanwalt Iic. iur. Thomas Wolf, Postplatz 6, 6430 Schwyz Franz Fuchs, Riedstrasse 28, 8840 Einsiedeln Versand: r1~. DEZ, 2004
2 - 2 - Dabei ist zu erwähnen, dass Franz Fuchs mit seinem Schreiben dat. 26. Juni 2004 Einwände geltend macht. Franz Fuchs ist nicht einspracheberechtigt. Seine Einwände wurden dem Einsprachegegner weitergeleitet. Auf eine Vernehmlassung verzichtete der Einsprachegegner. Der Bezirk nimmt die Einwände zur Kenntnis. 3. Die vorgenannten Einsprachen wurden mit separaten Verfügungen unter Bezugnahme auf die vorliegende Erlassverfügung abgelehnt Einsprache Rene Koch mit BRB 374/2004 und Einsprache Heinz Leuthold mit BRB 375/2004) oder teiiweise gutgeheissen Einsprache Esther und Martin Vogel mit BRB 376/2004). 4. Bezüglich der Auflageunterlagen ist folgendes zu vermerken. Die Gesuchunterlagen wurden in einer Mappe im Rathaus Einsiedein öffentlich aufgelegt. Diese Unterlagen stehen dem Interessierten unbeaufsichtigt vor der Abteilung "Planen Bauen Umwelt" zur Einsicht zur Verfügung. Der Mappe wurde ein Planverzeichnis der aufgelegten Pläne eingeklebt, welches u.a. den Plan "Kopie aus Grundbuchplan Nr. 506" auflistet. Dieser Plan "Kopie aus Grundbuchplan Nr. 506" fehlt heute im aufgelegten Plandossier Es ist davon auszugehen, dass der Plan "Kopie aus Grundbuchplan Nr. 506" während der öffentlichen Auflage aus der Mappe verschwand. In den weiteren Plandossiers ist dieser Plan "Kopie aus Grundbuchplan Nr. 506" weiterhin vorhanden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Plandossier im Weiteren den Plan Nr. /50 Kataster/Situation 1:500 beinhaltet, der den gleichen Ausschnitt im gleichen Massstab und mit den gleichen Informationen wie der Plan "Kopie aus Grundbuchplan Nr. 506", aber mit dem zusätzlich eingezeichneten Perimeter des GP und der Aufsicht des Richtprojektes enthält. In diesem Sinne, ist der vermeintliche Mangel des fehlenden Planes "Kopie aus Grundbuchplan Nr. 506" als geringfügig und ohne nennenswerten Nachteil für die Einsichtnehmenden einzustufen. 5. Die Beurteiiung der eingereichten Planunterlagen ergibt folgendes: 5.1. Das Konzept des Gestaltungsplanes "Birchi, 112" sieht einen Baubereich vor, der zur Kantonsstrasse mittels Grünzone und Lärmschutzmassnahmen abgegrenzt wird. Entlang der Kantonsstrasse wird ein Trottoir ausgewiesen, welches seine Fortsetzung über das Gestaltungsplangebiet in einem öffentlichen Weg mit privater Unterhaltspflicht Weg in Richtung Sihlsee findet. Die strassenmässige Erschliessung erfolgt an der nordwestlichen Perimetergrenze durch eine einzelne Ein- und Ausfahrt in die Kantonsstrasse. Die perimeterinteme Strasse bedient das Nachbargrundstück KTN 3443 und führt in den ausgeschiedenen Bereich für unterirdische Bauten Tiefgarage). Der Baubereich wird in der Höhe durch Mantellinien begrenzt. Damit werden drei oberirdische Geschosse möglich. Das Richtprojekt sieht im Wesentlichen drei kompakte Baukörper vor mit Ausrichtung auf die östliche Sihlseeseite. Die Bauvolumen sind von Grünflächen umgeben und fügen sich damit gut in die Umgebung des GP ein. Die Zonierung des GP-Perimeters und die mit Richtprojekt darin ausgewiesen Baukörper, deren Körnigkeit und deren Ausrichtung sowie die dabei entstehenden Zwischenräume und die Grundrissgestaltung weisen auf eine qualitative Architektur hin Bau- und Niveaulinien werden mit Plan "Situation/Manteliinien", Nr. /51, sowie mit Plan "Höhenbegrenzungslinien", Nr. /52, definiert. Diese Bau- und Niveaulinien ermöglichen einen länglichen Baubereich entlang der Kantonsstrasse mit 3 Geschossen. Diese Anordnung ist als sinnvoll zu beurteiien und die damit generierten Gebäude- und Firsthöhen sowie möglichen Grundrissdimensionen vermögen sich gut in die natürliche und bebaute Umgebung einzufügen Die gesammelte Zufahrt von der Kantonsstrasse auf die interne strassenmässige Erschliessung in den Bereich unterirdische Bauten Tiefgarage) und die
3 -3- Weiterführung auf die Parzelle mit KTN 3443 ist als zweckmässig zu beurteilen. Das der Öffentlichkeit entlang der Kantonsstrasse zur Verfügung gestellte Trottoir und deren perlmeterintere Fortführung über einen öffentlichen Weg mit privater Unterhaltspflicht in Richtung Sihlsee sowie die richtungsweisenden Hauptzugänge für die Wohnbauten überzeugen in funktionell natürlichem und logischem Zusammenspiel. Zu ergänzen ist, dass gemäss Auskunft des Grundbuchamtes auf Parzelle mit KTN 3773 ein "öffentliches Wegverzeichnis" angemerkt ist. Der diesbezügliche Wegrodel Ist derzeit noch in Bearbeitung. Mit Art. 2 der SBV des GP wird der öffentliche Weg mit privater Unterhaltspflicht bestätigt und unabdingbar gesichert Die Erschliessung mit Werkleitungen Wasser, EKZ und Abwasser) ist gewährleistet. Die auf dem Grundstück KTN 3773 vorhandenen Schmutzwasserleitungen inkl. Fortsetzung bis an den Sternenweg sind Privateigentum und müssen soweit sie das Bauvorhaben tangieren, in ihrer Lage korrigiert werden. Die Liegenschaft KTN 3773 wird an der Nordgrenze durch einen offen Bachlauf begrenzt, der im Sihlsee mündet. Dieser Bach eignet sich als Vorfluter und zur Aufnahme der Meteor- und Sickerwässer. Für die Bauausführung ist ein Trennsystem vorzusehen. Die Parkierflächen sind möglichst mit versickerungsfähigem Belag zu gestalten Zwischen Baubereich und Kantonsstrasse ist die Fussgängerverbindung mittels Trottoir sicherzustellen. Ebenso sind im diesem Bereich Schallschutzmassnahmen anzubringen, die durch eine Grünfläche vom Baubereich abgelöst sind Auf dem GP-Perimetergebiet werden mehrere Kinderspiel- und Grünanlagen verbindlich ausgewiesen. Mit dieser Anordnung wird eine parkverwandte Situation im umgebenden Grünen erzeugt, die der Lage des GP entspricht und Wohnqualität erzeugt Neben in den oben erwähnten Planunterlagen Nr. /51 und /52) werden in Art. 10 Abs. 1 bis 3 der Sonderbauvorschriften SBV) zweckmässige Aussagen über Abstände, Höhenbegrenzungen und Geschosszahlen gemacht. Art. 13 der SBV ist, um eine homogene Überbauung zu erzeugen, dahingehend zu präzisieren, dass die Dachform frei wählbar aber in gewählter Form für alle Hauptbauten gleich anzuwenden ist Das Richtprojekt erbringt den Nachweis genereller Angaben über die Grundrisse. Die Anordnung der Wohnungsgrundrisse ist in Zusammenhang mit den darin ausgewiesenen Baukörpern nachvollziehbar und im Sinne von natürlichem Lärmschutz der Bauvolumen und sinnvoller Orientierung der Grundrisse zu beurteilen Insgesamt beansprucht der GP eine Erhöhung der Überbauungsziffer gemäss BauR Art. 62, macht eine teilweise Verringerung der Abstände zwischen den Baukörpern geltend und beantragt die Erhöhung der Gebäude- und FIrsthöhen innerhalb des Baubereiches. Als Vorteile im Sinne von 24 des Planungs- und Baugesetzes PBG) können die zweckmässige Anordnung des Baubereichs, die darin ausgewiesene Körnigkeit der Bauvolumen, welche sich gut in die Umgebung einfügen, der architektonisch qualifizierte Beitrag der Bebauung Anordnung der Bereiche) als solches, die dank Verdichtung haushälterische Bodennutzung, die Sicherstellung des Trottoirs entlang der Kantonsstrasse und vermeintlich die Bestätigung des öffentlichen Weges mit privater Unterhaltspflicht qualifiziert werden GP's dürfen keine Ausnahmen im Bezug auf externe Abstände beanspruchen "Ausgewählte Fragen zum Gestaltungsplan im Kanton Schwyz" von Dr. iur. Mark
4 -4- Gisler). Die gesetzlichen Mindestabstände gegenüber Gewässer und der, Kantonsstrasse werden bei der Containereinfriedung unterschritten. Ebenso wird der gesetzliche Waldabstand durch die Parkplatzanordnung unterschritten. Gemäss Art. 54 des BauR sind Erschliessungsstrassen im Waldabstand zulässig. Die gesetzlichen Mindestabstände im Bezug auf Wald, Strasse und Gewässer sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Abstände in Abänderung zum GP-Projekt ist im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. Da es sich dabei um eine Vergrösserung der Abstände handeit und keine schützenswerten Interessen betroffen werden, kann auf eine Neuausschreibung verzichtet werden. Bezüglich der Dachformenvielfalt ist im Baubewilligungsverfahren darauf zu achten, dass die Dachform grundsätzlich frei wählbar ist, aber die gewählte Form für alle Hauptbauten gleich anzuwenden ist. Die Parkierflächen sind möglichst mit versickerungsfähigem Belag zu gestalten. In Art. 8 der SBV werden die Gebäude innerhalb in der Länge des Baubereiches als frei ausgewiesen. Dies widerspricht dem Baureglement und ist als Ausnahme dazu zu kennzeichnen. Um eine für das Quartier übermässige Länge eines einzelnen Baukörpers zu vermeiden, ist die mit Art. 62 des BauR geforderte maximale Gebäudelänge einzuhalten. 6. Auf Grund der vorstehenden Ausführungen ist festzuhalten, dass der GP "Birchli, 112" planerisch und architektonisch überzeugt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Ausnahmen gegenüber der Normalbauweise gemäss BauR und PBG können durch die im GP erzielten Vorteile als gerechtfertigt qualifiziert werden. Die Voraussetzungen für den Erlass des GP sind damit erfüllt. Der Bezirksrat verfügt: 1. Der Gestaltungsplan "Birchli, 112", enthaltend die nachgenannten Unterlagen: 1.1. Verbindliche Planbestandteile: Kopie aus dem Grundbuch Nr :500 Katasterplan/Situation 1:500 Situation/Manteliinien 1:200 Höhenbegrenzungslinien 1:200 Sonderbauvorschriften dat dat /50 /51 / Richtungsweisende Planbestandteile: Richtprojekt zum Gestaltungsplan Darlegung der Vorteile des Gestaltungsplans und Begründung der Ausnahmen wird gestützt auf 30 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erlassen. 2. Die in den Erwägungen unter Ziffer 5.10 geltend gemachten Auflagen sind im Baubewilligungsverfahren einzuhalten. 3. Der Gestaltungsplan "Birchli, 112" wird gestützt auf 30 Abs. 5 des kantonalen Planungs-und Baugesetzes dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht. 4. Die Kosten dieses Verfahrens werden nach der Genehmigung durch den Regierungsrat beim Gesuchsteller erhoben. Gemäss Art. 88 BauR sind rechtskräftige Gestaltungspläne im Grundbuch anzumerken. Vor der Erteilung der 1. Baubewilligung ist dieser Nachweis zu erbringen.
5 Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen ab Zustellung gemäss der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschwerde geführt werden. 6. Zufertigung: Regierungsrat des Kantons Schwyz, Postfach 555, 6431 Schwyz, zur Genehmigung R) Beilagen: 5-facher Plansatz und Auflageexemplar Kessler Wassmer Giacomini Landolt, Rechtsanwälte und Urkundspersonen, Dr. iur. Sergio Giacomini, Oberer Steisteg 18, Postfach 148, 6431 Schwyz R) Dr. F. Matlig, Matlig-Suter und Partner, Bahnhofstrasse 28, 6430 Schwyz R) Rene Koch, dip!. Ing. HTL, Sternenweg 3a, 8840 Einsiedeln R) RA lic. iur. Peter Kleb, Utoquai 43, 8032 Zürich R) RA lic. iur. Thomas Wolf, Postplatz 6, 6430 Schwyz R) Planungskommission Ressortchef und Ressortleiter) Planen Bauen Umwelt Dossier: Gestaltungsplan "Birchli, 112"
6
Bezirksrat Einsiedeln
Hauplslrasse 78, Postfach 161 8840 Einsiedeln Tel. 05541841 71, Fax 055 418 41 70 E-Mail: bauen@bezirkeinsiedeln.ch www.einsiedeln.ch Bezirksrat Einsiedeln Auszug aus dem Protokoll vom 4. November 2015
MehrBezirk Einsiedeln. Bezirksrat Einsiedeln. Auszug aus dem Protokoll vom 9. Dezember Nr.733
Hauptstrasse 78, Postfach 161 8840 Einsiedeln Tel. 0554184141 Fax 055 418 4142 E~Mall: verwaltung@bezirkeinsiedeln.ch Info: www.einsiedeln.ch Bezirk Einsiedeln Bezirksrat Einsiedeln Auszug aus dem Protokoll
Mehr.. r'~ 8,! 2~1~) Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt", 6430 Schwyz. Sonderbauvorschriften GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA. bis
Architektur. Planung Ausführung' PQM URS WETTSTEIN GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt", 6430 Schwyz Sonderbauvorschriften 26.03.12 Öffentliche Auflage vom: ' : O-e bis... r'~ 8,!
MehrSlmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N
Slmmen GESTALTUNGSPLAN KTN 785, 029, 042 GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING ", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N SCHINDELLEGI DEN DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 785, 029, 042...~.?...4;(...
MehrBEZIRK KÜSSNACHT AM RIGI AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
Fä/rs BEZIRK KÜSSNACHT AM RIGI AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL BEZIRKSRAT 05. April 1995 Versand am: 1 2. April 1995 Nr. 1042 Gestaltungsplan Nr. 1/1994 (3. Ausschreibung) Bauherrschaft: Bauvorhaben: Standort:
MehrGestaltungsplan "Nussbaum" Kat. Nr. 561/563/566, Eisenbahnstr. 3-9, 8840 Einsiedeln. Erlassen vom Bezirksrat Einsiedeln mit BRB Nr... vom...
RUEDI ZEHNDER DIPL. ARCHITEKT HTL/STV FURRENMATTE 3-8840 EINSIEDELN TEL. 055-418 74 84 FAX. 055-418 74 80 e-mail: info@rza.ch Internet: www.rza.ch Planung und Realisation von Wohn und Gewerbebauten Bezirk
Mehr(1 ~~ A Liegenschaften Schweiz AG
Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach 27.5.2002 Gestaltungsplan Ufenaustrasse Sonderbauvorschriften von der Grundeigentümerin genehmigt: Römisch-katholische Kirchgemeinde / Sigristenpfrund o.lf~...~~ Datum
MehrBau- und Justizdepartement GER 4/2006. Überprüfung von Gestaltungsplänen in der Ortsplanungsrevision
Bau- und Justizdepartement GER 4/2006 Bauwesen 4 / 2006 Überprüfung von Gestaltungsplänen in der Ortsplanungsrevision - Sämtliche Nutzungspläne einer Gemeinde sind in einer Totalrevision der Ortsplanung
Mehrzum Gestaltungsplan Nr. 3 GRIENHORGENBERG, EINSIEDELN 10. Juni 1997, Rev. 12. November Genehmigt vom Regierungsrat mit RRB Nr... vom......
BEZIRK EINSIEDELN Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan Nr. 3 GRIENHORGENBERG, EINSIEDELN 10. Juni 1997, Rev. 12. November 1998 Genehmigungsvermerke: 30 Tage öffentlich aufgelegt vom... bis... Vom
MehrKanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am
Kanton Zürich Stadt Wetzikon Privater Gestaltungsplan Lakeside Fassung zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Auflage Von der Grundeigentümerin festgesetzt am Jules Egli AG Vom Stadtrat zugestimmt
MehrNeues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017
Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017 Thomas Furrer, Stadtrat, Ressortvorsteher Bau, Liegenschaften Rapperswil-Jona 13 Ausgangslage Geltendes
MehrDie Sondernutzungsplanung im Kanton Luzern
Die Sondernutzungsplanung im Kanton Luzern Inhaltsverzeichnis 1. Nutzungspläne 2 2. Bebauungsplan 2 2.1 Gegenstand 2 2.2. Inhalt und Form 2 2.3 Verhältnis zum Zonenplan sowie zum Bau- und Zonenreglement
Mehr'-6- l J 2 0. Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM GESTALTUNGSPLAN JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA. Gesuchstellerin
T-- T...---~ l J 2 0 JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA Sonnenplätzli 5a 6430 Schwyz T: 041 811 2902 F: 041 811 7451 Mail: info@reichlin-architekt.ch '-6- Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM
MehrArchitekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel , Fax , Mail:
Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel. 0554101791, Fax 055 410 20 83, Mail: city-haus@bluewin.ch Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach Gestaltungsplan "Summelen" Weidstrasse,
MehrPrivater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:
Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: BDV-Nr. Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch32249-12.2.2002
MehrVorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian
Kanton Graubünden Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian Mitwirkungsauflage Bearbeitungsstand 28. April 2017 Impressum Bauherrschaft
MehrVerfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:
Kanton Schaffhausen Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh.ch Neuhausen am Rheinfall, Privater Quartierplan «Posthof Süd» (inkl. Baulinien);
MehrFlugfeld St. Gallen-Altenrhein Gesuch um Projektänderung für den Neu- und Umbau des Fliegermuseums
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt 3003 Bern, 17. Januar 2017 Verfügung In Sachen Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Gesuch um Projektänderung
MehrBazlrklikllM.loi r;;im~ltldfilln.-.""""""""'...w._. E 18. März 2CQ9. R-Nr.
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 22112009 Schwyz, 10. März 2009/ bz BazlrklikllM.loi r;;im~ltldfilln.-.""""""""'...w._ E 18. März 2CQ9 R-Nr. kantonschwyzcj 0 0 Bezirk Einsiedeln: Gestaltungsplan
MehrLärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO)
Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) 8.6 RRB vom. Dezember 987 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober
MehrFEUSI + PARTNER ARCHITEKTEN PLANER
L...-..-I FEUSI + PARTNER ARCHITEKTEN PLANER 0302 Gestaltungsplan "Sagi", KTN 744 und 1074, Churerstrasse, 8808 Pfäffikon GESTALTUNGSPLAN - SONDERBAUVORSCHRIFTEN (SBV) Pfäffikon: 10. Juni 2003 Bauherrschaft
MehrPrivater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften
KANTON ZÜRICH Privater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften EIGENTÜMER Unterzeichnung vom Grundeigentümer Specogna Immobilien STADTRAT Beschluss vom Stadtratspräsident: Verwaltungsdirektor:
MehrÜberbauungsplan "Meienhalde"
Kanton St. Gallen Stadt Rapperswil-Jona 24. Februar 2015 Überbauungsplan "Meienhalde" Besondere Vorschriften Vom Stadtrat erlassen: Rapperswil-Jona, den... Der Stadtpräsident:... Der Stadtschreiber...
Mehr4-b/103. Gestaltungsplan "Dorfzentrum Deitingen" Sonderbauvorschriften. Gemeinde Deitingen. Kanton Solothurn. vom 11.
Gemeinde Deitingen 4-b/0 Kanton Solothurn Gestaltungsplan "Dorfzentrum Deitingen" Sonderbauvorschriften vom. September 00 Öffentliche Auflage vom. März 009 bis. April 009 Beschlossen vom Gemeinderat am.
MehrGestaltungsplan Mättiwil Sonderbauvorschriften
Gemeinde Horw Gestaltungsplan Mättiwil Sonderbauvorschriften Öffentliche Auflage vom 3. März bis 1. April 014 Vom Gemeinderat beschlossen am... Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:...... Markus
MehrB e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain
EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain Modelldarstellung des Bauvorhabens 1.
MehrBEZIRK KÜSSNACHT AM RIGI AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
BEZIRK KÜSSNACHT AM RIGI AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL BAUKOMMISSION Fä/rs Gestaltungsplan Nr. 1 /1991 Bauherrschaft: Architekt: Bauobjekte: Erbengemeinschaft Rudolf Seeholzer, Seeplatz, 6403 Küssnacht und
MehrEinwohnergemeinde Moosseedorf
Einwohnergemeinde Moosseedorf Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 8 Meisenweg Überbauungsordnung (UeO) Nr. 19 Meisenweg 4. Änderung im geringfügigen Verfahren nach BauV Art. 122, Abs. 7 Erläuterungsbericht
MehrBezirk Einsiedeln. Bezirksrat Einsiedeln
Hauptstrasse 78. Postfach 161 8840 Einsiedeln Tel. 05541841 41 Fax 055 418 4142 E-Mail: verwaltung@bezirkeinsiedeln.ch Info: www.einsiedeln.ch Bezirk Einsiedeln Bezirksrat Einsiedeln Auszug aus dem Protokoll
MehrErläuterungen zum Planungs- und Baugesetz
Departement für Bau und Umwelt Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz 8. Koordinationsrechtliche Fragen Inhaltsverzeichnis 8 KOORDINATION 3 8.1 Einleitung 3 8.2 Baubewilligungsverfahren (ohne Einsprachen)
MehrSONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014
SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014 A U S G A B E 2 6. J U N I 2 0 1 4 N R. 686 INHALT Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Geltungsbereich 3 Art. 3 Bestandteile und Verbindlichkeiten
MehrBestimmungen. Vom Grundeigentümer Kat. Nr festgesetzt am. Für den Grundeigentümer. Für den Grossen Gemeinderat
Revision privater Gestaltungsplan Brandriet Vom Grundeigentümer Kat. Nr. 6914 festgesetzt am Für den Grundeigentümer Zustimmung durch den Grossen Gemeinderat Illnau-Effretikon am Für den Grossen Gemeinderat
MehrGFSTALTUNGSPLAN HAUSMATT 2, 6405 Inmensee IM/gestplan
" HANS BRANDENBERG Architektur und Planung nterbauprajekt ~ Dorfplatz 1 6405 nmensee Tel: 041/ 854 80 54 Fax: 854 80 55 GFSTALTUNGSPLAN HAUSMATT 2, 6405 nmensee 16.04.1998 M/gestplan Sonderbauvorschriften
MehrDER GEMEINDEPRÄSIDENT : ~ ~tl'\ SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1. EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN
EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN GESTALTUNGSPLAN SCHANZENWEG Grundbuch Wangen Nr. 630-634 und 1017 SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1 Berechnung der Ausnützungsziffer) ÖFFENTLICHE AUFLAGE
MehrBebauungs-Richtplan Neufeld Süd
Stadt Sursee Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd Entwurf vom 25. November 2015 Öffentliche Auflage vom... Vom Stadtrat beschlossen am... Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber...... Auftrag: Auftraggeber: Bearbeitung:
MehrTeiländerung Überbauungsplan Ziegelhof
Öffentliche Auflage 13. Mai 2015 Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof Besondere Vorschriften Vom Gemeinderat erlassen am: 25. Mai 2009 Teiländerung vom Gemeinderat erlassen am:... Der Gemeindepräsident:...
Mehr7, Ziffo 5-8, folgende Zonen- und Bauordnung für
).--. -~c---------- -- ----~~~~ ~t.i,[ KANTON SOLOTHURN GEMEINDE BIBERIST SPEZIELLER BEBAUUNGSPLAN "UNTERE NEUMATT 11 -WEST Zonen- und Bauordnung Die Einwohnergemeinde Biberist erlässt hiermit auf Grund
MehrVorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Zoo Zürich», Zürich-Hottingen
701.740 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Zoo Zürich», Zürich-Hottingen Gemeinderatsbeschluss vom 11. Dezember 1996 1 A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich, Bestandteile 1 Der Gestaltungsplan
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse
MehrGestaltungsplan 'Wasserfurri'
Kanton Thurgau Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss 4 Abs. PBG Öffentliche vom: bis: Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident:
MehrVorschriften, Stand Öffentliche Mitwirkung
Privater ergänzender Gestaltungsplan Teilgebiet D Zwicky Areal Vorschriften, Stand.06.05 Öffentliche Mitwirkung Für die Grundeigentümer: Zwicky & Co. AG, mit Sitz in Wallisellen, Zwicky-Strasse, 80 Wallisellen
MehrGestaltungsplan Mühlebach
Kanton Schwyz Gemeinde Altendorf Gestaltungsplan Mühlebach Sonderbauvorschriften 1lt.,- 4, 7. 2 8 20 Tage öffentlich aufgelegt vom bis.. Vom Gemeinderat erlassen am ~..~:..~.. :.:...?.. ~~.. Gemeinde Altendorf.
MehrDas Projekt "Chance Nord Kreuzlingen" wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen.
Stadtrat Sperrfrist für alle Medien eröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Zonenplanänderung Bahnhofstrasse Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
MehrVorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen»
701.760 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen» Gemeinderatsbeschluss vom 8. März 2006 A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Dieser Gestaltungsplan bezweckt die quartierverträgliche
MehrErläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Zürich Gemeinde Egg Privater Gestaltungsplan Sandgrueb Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch
MehrZonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»
Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere
MehrNeues aus dem Rechtsdienst
RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht
MehrGestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften. Einwohnergemeinde Breitenbach. Kanton Solothurn
Einwohnergemeinde Breitenbach Kanton Solothurn Gestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften 1 Zweck Der Gestaltungsplan ~Rohr~ bezweckt die Erstellung einer architektonisch guten, der baulichen und landschaftlichen
MehrTeil C Parkplatz-Verordnung
Kanton Zürich Stadt Opfikon Revision Ortsplanung 2003 Juli 2003 Teil C Parkplatz-Verordnung Vom Gemeinderat festgesetzt am 7. Juli 2003 Verfügung Baudirektion des Kantons Zürich vom 18. Februar 2004 ARV
MehrR+K Büro für Raumplanung AG AUFLAGEEXEMPLAR Juli EINGANG. Erläuterungsbericht. Kanton Schwyz Bezirk Einsiedeln
Kanton Schwyz Bezirk Einsiedeln Öffentliche Auflage EINGANG - 2. Juli 2015 BEZIRK EINSIEDELN Planen Bauen Umwelt und Energie AUFLAGEEXEMPLAR 2 4. 07. 15-13. 08. 15.. Öffentlich aufgelegt Anderung Gestaltungsplan
MehrTeilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.
Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 28. März 2012 Nr. 263/2011 Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) G:\01_Baudepartement\Einwohnerrat\B+A\2012\Teilrevision
MehrVon der Baudirektion genehmigt am: Verfügung Nr... /...
Gemeinde Fischenthal Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Stegweid Vorschriften Stand 0. Januar 09, Entwurf für Mitwirkung / Vorprüfung Von der Grundeigentümerin festgesetzt am: AL Immobilien AG Von
MehrÜberbauungsplan St. Gallerstrasse
Hochbauamt Bahnhofstrasse 25 9201 Gossau Tel. 071 388 41 11 Fax 071 229 13 30 info@stadtgossau.ch www.stadtgossau.ch Überbauungsplan St. Gallerstrasse 91-101 Erläuterungsbericht St. Gallen, 11. August
MehrGestaltungsplan " Panorama" Wollerau überarbeitete Fassung rev
Kanton Schwyz Gemeinde Wollerau Gestaltungsplan " Panorama" Wollerau überarbeitete Fassung 16.11.2015 rev.29.02.2016 Erläuterungsbericht ARCHITEKTEN & PARTNER AG SYDEDRUCKIWEG 5 8805 RICHTERSWIL INFO@ARCHITEKTUR-HAIT.CH
Mehr2 Vom Bericht zur Ortsplanung und dem Bericht zu den nichtberücksichtigten Einwendungen wird im Sinne von 7 Abs. 3 PBG zustimmend Kenntnis genommen.
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Gemeinde Wallisellen Gemeindeversammlung vom 25. September 2017 Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen Telefon 044 832 61 11 praesidialabteilung@wallisellen.ch
MehrVorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»
701.510 Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» Gemeinderatsbeschluss vom 8. Januar 2003 Art. 1 Geltungsbereich 1 Auf dem Sechseläutenplatz und dem Theaterplatz,
MehrQUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE
EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN QUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE (IN KRAFT SEIT 7. APRIL 999) Quartierplan-Reglement Obere Mühle der Einwohnergemeinde Gelterkinden Seite Die Einwohnergemeinde Gelterkinden
MehrQuartierplanung Johanneshof. Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05.
Quartierplanung Johanneshof Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2012 Einreichung der Unterlagen Die Quartierplanunterlagen Johanneshof,
MehrBesonnungsgutachten Eichhof West
Gemeinde Kriens Besonnungsgutachten Eichhof West Parzellen GB Nr. 3, Nr. 826, Nr. 2993 und Nr. 2994 7. Januar 2014 Auftrag Auftraggeber/in Besonnungsgutachten Eichhof West BVK Immobilien AG, c/o BVK Personalvorsorge
MehrB. Das Baugesuch wurde vom 21. Juni 2016 bis und mit 4. Juli 2016 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
Politische Gemeinde Berneck Telefon 071 747 44 77 Rathausplatz 1 Telefax 071 747 44 88 Postfach 158 kanzlei@berneck.ch 9442 Berneck www.berneck.ch Gemeinderat Protokollauszug Beschluss Nr. 388/2016 Registratur
MehrKanton Luzern: Auszug aus Bau-Gesetzen und Bau-Verordnungen
Kanton Luzern: Auszug aus Bau-Gesetzen und Bau-Verordnungen Planungs- und Baugesetz (PBG), Stand 01.01.2018 5.7 Schutz der Gesundheit 157 Behindertengerechtes Bauen 1 Neue öffentlich zugängliche Bauten
MehrKanton Zürich Stadt Dübendorf. Bestimmungen. Von den Grundeigentümern aufgestellt am. Kat. Nr Kat. Nr Stadtgemeinde Zürich Jörg Kohler
Kanton Zürich Stadt Dübendorf Privater Gestaltungsplan Hochbord Kat. Nr. 16939 und Kat. Nr. 16938 Stand: Anhörung, öffentliche Auflage und kantonale Vorprüfung Aufstellung Von den Grundeigentümern aufgestellt
MehrWann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt
Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Einleitung Nutzungsplanung und Erschliessungsplanung gehören seit jeher eng zusammen. Mit der Revision des Baugesetzes
MehrGestaltungsplan Unterdorf Parzellen Nrn
Gestaltungsplan Unterdorf Parzellen Nrn. 84+85 Sonderbauvorschriften - Änderungen 2017 Öffentliche Auflage vom 10.06.2016 bis 29.06.2016 / vom 13.04.2018 bis 02.05.2018 Untersteht dem fakultativen Referendum
MehrWALZENHAUSEN. Änderung Quartierplan «Im Grund» Planungsbericht. 14. Mai 2019
G E M E I N D E WALZENHAUSEN 14. Mai 2019 Änderung Quartierplan Impressum Strittmatter Partner AG Vadianstrasse 37 9001 St. Gallen T: +41 71 222 43 43 F: +41 71 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch Projektleitung
MehrBestimmungen. BDV-Nr. 4^^~ ^^^fe. wetzikon ^^ Privater Gestaltungsplan Zil. Exemplar der Gemeinde. Der Schreiber/.'/f
Exemplar der Gemeinde wetzikon ^^ Von den Grundeigentümern festgesetzt am 1. ^^. ss.f";" 1 l i--u"! J Baugenossenschaft im Zil: Politische Gemeinde Wetzikon: J Vom Gemeinderat zugestimmt am '^ ^. Jan.
MehrDie Harmonisierung der Baubegriffe im Kanton Zürich
Kanton Zürich Baudirektion Generalsekretariat Die im Kanton Zürich Delegiertenversammlung ZPW 20. September 2017 Walter von Büren 1 IVHB Interkantonale Vereinbarung über die. Ziel: Vereinheitlichung der
MehrKanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna
Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN (kommunales Zweitwohnungsgesetz) (komzwg) Gemeinde Celerina / Kommunales Zweitwohnungsgesetz / Stand Dezember 2017 INHALTSVERZEICHNIS
MehrPostfach Schwyz Tel A-Post Herr Urs Beeler Postfach Schwyz
Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Kollegiumstrasse28 Tel. 041 819 26 64 A-Post Herr Urs Beeler Postfach 7 Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Kollegiumstrasse 28 Tel. 041 819 26 64 A IM 2011 161
MehrÖffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften
Gemeinde Egg Kanton Zürich Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West Vorschriften Entwurf für die Gemeindeversammlung vom 31. 3. 2014 Festgesetzt durch die Gemeindeversammlung vom 31. März 2014: Der
MehrTeilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol. Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs
CUMÜN DA SCUOL Teilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs Entwurf für die Mitwirkungsauflage (Stand 12. Januar 2018) Art. 55 und 57 des Baugesetzes
MehrKanton Luzern: Auszug aus Bau-Gesetzen und Bau-Verordnungen
Kanton Luzern: Auszug aus Bau-Gesetzen und Bau-Verordnungen Planungs- und Baugesetz (PBG), Stand 01.01.2018 5.7 Schutz der Gesundheit 157 Behindertengerechtes Bauen 1 Neue öffentlich zugängliche Bauten
MehrFassung Mitwirkung / Vorprüfung vom 12. November Von der Baudirektion genehmigt am: ARE Nr... /...
Kanton Zürich Gemeinde Pfäffikon Privater Gestaltungsplan Zentrum Gestaltungsplan-Vorschriften (GPV) Fassung Mitwirkung / Vorprüfung vom. November 08 Vom Gemeinderat als verbindlich erklärt am: der Präsident
MehrExemplar für die Vorprüfung
Kanton Schwyz Gemeinde Muotathal Gestaltungsplan MUOTAPARK Teilflächen der Parz. 1975 und 2138 SONDERBAUVORSCHRIFTEN Beilage 2 Exemplar für die Vorprüfung 20 Tage öffentlich aufgelegen vom bis Vom Gemeinderat
MehrEinwohnergemeinde Grindelwald EWAP. Baureglement. Art. 46 bis Art. 48d GBR. 25. Juli Grindelwald EWAP_2010/4_resultate / EWAP
Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Baureglement Art. 46 bis Art. 48d GBR 25. Juli 2012 Grindelwald EWAP_2010/4_resultate / EWAP- 110308.doc Einwohnergemeinde Grindelwald 2 Art. 46 Erstwohnungsanteil a
MehrQuartiererschliessungsplan «Serletta Nord, Baubereiche C / E»
1 Gemeinde St. Moritz Gestützt auf Art. 121 ff. des Baugesetzes der Gemeinde St. Moritz und auf die Vorschriften zum Generellen Erschliessungsplan und zum Generellen Gestaltungsplan «Serletta» (lit. A,
MehrPOLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 2. Änderung vom 20. Oktober 2004
POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. Änderung vom 0. Oktober 004 zum Baureglement vom 5. April 1994 Kanton St. Gallen Gemeinde Flums Auflageexemplar UBERBAUUNGSPLAN RUFISTRASSE Vom Gemeinderat erlassen am, Der Gemeindepräsident
MehrBEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993
BEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993 AUSGABE 12. NOVEMBER 2002 NR. 617 INHALT I. ABGRENZUNG UND ZONE 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Zonenzugehörigkeit 3 II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 3 Bau- und Zonenreglement
MehrQuartierplanänderung Rothus II", Weissbadstrasse, Appenzell
Bezirk Schwende Kanton Appenzell I. Rh. Appenzell, 2. Oktober 2018 Projekt Nr. 2009.482 Planungsbericht Quartierplanänderung Rothus II", Weissbadstrasse, Appenzell 1 Ausgangslage und Ziele 1.1 Ausgangslage
MehrG E M EIN D E ALT END 0 R F. Einfamilienhaus-Ueberbauung Bubental Quartiergestaltungsplan/besondere Bauvorschriften
K A N TON S C H W Y Z G E M EIN D E ALT END 0 R F Einfamilienhaus-Ueberbauung Bubental Quartiergestaltungsplan/besondere Bauvorschriften 1. Erlass Rechtsgrundlagen Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 Der Gemeinderat
MehrQuartierplan Blumenrainstrasse 15 - Eggerstandenstrasse, Appenzell
Bezirk Rüte Kanton Appenzell I. Rh. Appenzell, 23. Mai 2018 Projekt Nr. 2017.480 Reglement Quartierplan Blumenrainstrasse 15 - Eggerstandenstrasse, Appenzell Vorprüfung durch die Standeskommission am:
MehrStrassenreglement der Gemeinde Vaz/Obervaz
621 Strassenreglement der Gemeinde Vaz/Obervaz Art. 1 Einleitung Geltungsbereich Gestützt auf Art. 22 BauG erlässt die Gemeinde Vaz/Obervaz ein Strassenreglement. Es gilt für öffentliche und private Verkehrsanlagen
MehrDepartement Volkswirtschaft und Inneres Vorsteher
Departement Volkswirtschaft und Inneres Vorsteher Dr. iur. Urs Hofmann, Regierungsrat Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau Telefon 062 835 14 00 Fax 062 835 14 25 E-Mail urs.hofmann@ag.ch Adressaten gemäss
MehrEinbezug von Altbauten in Arealüberbauungen
Einbezug von Altbauten in Schweizerische Bausekretärenkonferenz Amtshaus IV, Aktionsraum 501 08. März 2012 Roland Polentarutti, Leiter Rechtsdienst HBD Übersicht 1. Bauliche Ausgangslage 2. Rechtliche
MehrBEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987
BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 AUSGABE 5. JULI 1988 NR. 616 INHALT I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Ortsplanung 3 II. BAU- UND GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 3 Art. 3 Bauweise
MehrVorschriften zum privaten Gestaltungsplan SBB-Einschnitt Wipkingen
701.450 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan SBB-Einschnitt Wipkingen Gemeinderatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 1 Art. 1 Geltungsbereich Bestandteile des Gestaltungsplans 1 Für den Bahneinschnitt
MehrEMPFEHLUNG. Schlichtungsverfahren A., Gesuchsteller, gegen. Spezialverwaltungsgericht, Laurenzenvorstadt 9, 5004 Aarau. Gesuchsgegner, betreffend
BEAUFTRAGTE FÜR ÖFFENTLICHKEIT UND DATENSCHUTZ 19. Dezember 2014 / OEDB.14.143-1 EMPFEHLUNG Schlichtungsverfahren A., Gesuchsteller, gegen Spezialverwaltungsgericht, Laurenzenvorstadt 9, 5004 Aarau Gesuchsgegner,
MehrAufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung
Teilrevision Bau- und Zonenordnung Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung In Verbindung mit dem privaten Gestaltungsplan Stadthausareal Erläuternder Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung
MehrPrivater Gestaltungsplan «Weinbergstrasse»
Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan «Weinbergstrasse» Mit öffentlich-rechtlicher Wirkung gemäss 85 und 86 PBG Vorschriften 2. September 2014 GRUNDEIGENTÜMER: Unterzeichnet am...... (Lark Hill AG) STADTRAT
MehrReglement. Behandlung von Rekursen (Beschwerden) 1. Februar 2017
Reglement Behandlung von Rekursen (Beschwerden) 1. Februar 2017 Stand vom 1. April 2010 Reglement über die Behandlung von Rekursen (Beschwerden) Beschluss des Hochschulrates vom 27. Juni 2001 Der Hochschulrat
MehrAnalyse Bestand Herleitung von ÜZ und Gesamthöhe. Beilage 2: Gemeinde Nebikon. Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2018
Gemeinde Nebikon Kirchplatz 1 Postfach 229 6244 Nebikon ÜZ Hauptbauten: Gesamthöhe: ÜZ Nebenbauten: Gemeinde Nebikon Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2018 Beilage 2: 20. Juni 2018 Inhalt 1 Einleitung...
MehrÄnderung Überbauungsordnung «Sagimatta» mit Zonenplanänderung
6.44 MITWIRKUNG / VORPRÜFUNG Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta» mit Zonenplanänderung 2.97 7.93 5.00 B1 5.50 Grindelwaldstrasse 0.50 32.32 21.00 B3 8.18 4903 3.50 B2 60.00 31.00 22.10 1280 0.50 Sagimatta
MehrQuartierplan «Rheingold»
Quartierplan «Rheingold» 700.0.06 Quartierplan «Rheingold» vom 7. April 00 Der Gemeinderat beschliesst:. Erlass Gestützt auf Art. 7 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im
MehrÜberbauungsordnung Nr. 41 "Areal Anliker" mit Zonenplanänderung
Stadt Langenthal Überbauungsordnung Nr. 41 "Areal Anliker" mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Die UeO besteht aus: - Zonenplanänderung - Überbauungsvorschriften - Überbauungsplan 1 : 500 weitere
MehrGesamtrevision öffentlicher Gestaltungsplan Esslinger Dreieck. Vorschriften
Gemeinde Egg Kanton Zürich Gesamtrevision öffentlicher Gestaltungsplan Esslinger Dreieck Vorschriften Festgesetzt durch die Gemeindeversammlung vom: Der Präsident: Der Schreiber: BDV Nr. Von der Baudirektion
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich Geschäfts-Nr.: RU110002-O/U Mitwirkend: Oberrichter lic. iur. P. Diggelmann, Vorsitzender, Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden und Oberrichterin lic. iur. M. Stammbach
MehrÜberbauungsplan Gubel. Planungsbericht
Überbauungsplan Gubel Planungsbericht Rapperswil-Jona, 30. Januar 2014 1 1. Ausgangslage Mit der Zonenplanrevision der Gemeinde Jona 1996 sind das Grundstück Nr. 35J der Erbengemeinschaft Dr. L. Burgerstein
MehrInformationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017.
Informationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017. Ausgangslage. Um eine übergeordnete, richtungsweisende Leitidee für das Areal zu finden, haben sich die zwei Grundeigentümer,
MehrStadt St.Gallen. Gestaltungsplan "Wartensteinstrasse" mit besonderen Vorschriften
Stadt St.Gallen C Stadtrat Vorlage an den Grossen Gemeinderat vom 22. Oktober 2002 Nr. 2546 Sonderbauvorschriften Gestaltungsplan "Wartensteinstrasse" mit besonderen Vorschriften 1 usgangslage Der Überbauungsplan
MehrSchutz vor Lärm Themenübersicht Bauen in lärmbelasteten Gebieten Schallschutz im Hochbau Lärmimmissionen durch Luft- Wärmepumpen
Schutz vor Lärm Themenübersicht Bauen in lärmbelasteten Gebieten Schallschutz im Hochbau Lärmimmissionen durch Luft- Wärmepumpen Bauen in erschlossenen lärmbelasteten Gebieten Ist verdichtetes Bauen und
Mehr