Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta» mit Zonenplanänderung
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1 6.44 MITWIRKUNG / VORPRÜFUNG Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta» mit Zonenplanänderung B Grindelwaldstrasse B B Sagimatta B Die UeO-Änderung besteht aus: Ausschnitt Überbauungsplan Änderung Überbauungsvorschriften weitere Unterlagen: Zonenplanänderung Ausnahmegesuch nach Art. 38 GSchG August 2016 ecoptima Spitalgasse 34 Postfach 3001 Bern Telefon Fax info@ecoptima.ch
2 Impressum Auftraggeber: Spillstattstrasse 2, Postfach Grindelwald Auftragnehmer: ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern Telefon , Fax Bearbeitung: Beat Kälin, Siedlungsplaner HTL Danielle Meyer, Raumplanerin BSc Grindelwald/UeO Sagimatta/ZPÄ_UeOÄ Sagimatta 05672/4/EB/5672_KB_160815_MWVP/dm/bk
3 ecoptima Inhalt 1. Ausgangslage 5 2. Problemstellung Vorhaben Spätere Planänderung 6 3. Planungsrechtliche Umsetzung Änderung Zonenplan Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta» 7 4. Auswirkungen auf die Umwelt Siedlungsentwicklung nach innen Orts- und Landschaftsbild Natur Gewässerschutz / erforderliche Ausnahmebewilligung Verkehr Infrastruktur und Mehrwertabschöpfung 9 5. Vorgehen Zuständigkeit und Termine Mitwirkung Vorprüfung Öffentliche Auflage und Einsprachen Beschlussfassung und Genehmigung 11
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5 1. Ausgangslage Das betroffene Gebiet befindet sich im Ortsteil Schwendi, im westlichen Teil der Gemeinde Grindelwald und liegt am Hang über der Schwarzen Lütschine zwischen der Kantonsstrasse und der Bahnlinie. Für die Umsiedlung der Brawand Zimmerei AG wurde 2007 die UeO «Sagimatta» erlassen und 2015 für einen zusätzlichen Anbau geringfügig ergänzt. Abb. 1 Luftbild mit Standort der Brawand Zimmerei AG (Quelle: swisstopo) Am Standort befindet sich heute der Firmensitz, die Produktionshalle und Büroräumlichkeiten der Brawand Zimmerei AG, Mieterin der Rubi Holzbau und Sägerei AG. Alle Baufelder der UeO sind entsprechend der UeO-Vorgaben bebaut. Die Zufahrt erfolgt direkt ab der Kantonsstrasse. 2. Problemstellung 2.1 Vorhaben Es wird beabsichtigt, die bestehende Werkhalle auf der Parzelle Nr mit einer neuen zweigeschossigen Werkhalle inkl. Zufahrt ab der Parzelle Nr (Eigentum der Einwohnergemeinde) mit Lehnenkonstruktion zu erweitern. Im Weiteren sollen auf der Parzelle Nr in der Bauphase provisorische Abstell- und Lagerflächen bereitgestellt und später eine Halle erstellt werden können. Zur Erschliessung der provisorischen Parkplätze und des Langholzlagerplatzes (zur Zeit auf Parkplatz Männlichenbahn) ist eine neue Brücke über den Wagisbach notwendig. Diese beiden Vorhaben erfordern eine UeO-Änderung und eine Anpassung des Zonenplans. 5 ecoptima
6 6 ecoptima Abb. 2 Situation mit neuer Werkhalle (rot) und Brücke (orange), Quelle: Brawand Zimmerei AG, Februar 2016 Abb. 3 Schnitt B-B mit Zufahrt ins Obergeschoss, Quelle: Brawand Zimmerei AG, Februar Spätere Planänderung Im Rahmen der bevorstehenden Gesamtrevision der Ortsplanung soll die Parzelle Nr eingezont und der Arbeitszone zugewiesen werden, um den Betrieb in nördlicher Richtung erweitern zu können.
7 ecoptima 3. Planungsrechtliche Umsetzung 3.1 Änderung Zonenplan Der Zonenplan wird im Bereich der neuen Zufahrt und der neuen Brücke auf den neuen UeO-Perimeter angepasst. Ausserdem wird die UeO-Fläche im Bereich des bestehenden Strassenanschlusses und des Wagisbachs formal auf den rechtskräftigen UeO-Perimeter angepasst. 0a Fässle a Wagisbach Grindelwaldstrasse 4784 g Schwarze Lütschine UeO Bode Sagimatta Abb. 4 Ausschnitt Zonenplan, neuer Zustand mit Primeter der Zonenplanänderung (rot) 3.2 Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta» Überbauungsplan (UeP) Der UeO-Perimeter wird für die Zufahrt ab der Kantonsstrasse und für die Zufahrt mit Brücke zum provisorischen Abstellplatz und späteren Parkplatz auf Parzelle Nr erweitert. Im UeP wird ein neuer Baubereich B4 von 22 m Breite und 31 m Länge südöstlich des Baubereichs B2 ausgeschieden und der Bereich der neuen Bachquerung als Erschliessung in den UeP aufgenommen. Im Weiteren wird die Erschliessung und das Bankett auf die effektive Lage der besteheden Strasse angepasst.
8 ecoptima B Grindelwaldstrasse B B Sagimatta B Abb. 5 Ausschnitt Überbauungsplan, neuer Zustand Überbauungsvorschriften (UeV) Die fassadenseitige Traufhöhe im Baubereich B4 wird auf 17 m gemessen ab der Kote m ü. Meer festgelegt. Im Weiteren werden die Überbauungsvorschriften an die BMBV angepasst. Dies betrifft insbesondere die zulässige Höhe (bisher Gebäudehöhe, neu traufseitige Fassadenhöhe) wobei sich effektive zulässige Höhe der Gebäude in den Baubereichen B1 bis B3 nur unrelevant verändert. 4. Auswirkungen auf die Umwelt 4.1 Siedlungsentwicklung nach innen Mit der Vergrösserung des Baubereichs kann die bestehende Bauzone erheblich besser genutzt werden. Damit wird ein Beitrag zum haushälterischen Umgang mit dem zunehmend knappen Bauland geleistet. 4.2 Orts- und Landschaftsbild Die zweigeschossige Erweiterung überragt als einziges Gebäude auf dem Areal deutlich das Strassenniveau. Dabei tritt das Obergeschoss (ca. 9.5 m hoch) in Erscheinung. Die Zimmerei wird heute als selbstverständlicher Bestandteil des Ortsbilds wahrgenommen. Daran wird sich durch das zusätzliche Bauvolumen in der Erscheinung kaum etwas ändern. Aufgrund der arealinternen Erschliessung konnten die ursprünglich vorgesehenen Bäume an der Kantonsstrasse nicht gepflanzt werden. Folglich soll auf diese Festlegung mit der UeO-Änderung verzichtet werden.
9 9 ecoptima 4.3 Natur Die von der Änderung betroffenen Flächen weisen mit Ausnahme des Gewässers inkl. Uferraum keinerlei spezielle ökologischen Werte auf. 4.4 Gewässerschutz / erforderliche Ausnahmebewilligung Die Brücke über den Wagisbach beeinträchtig die ökologische Funktion des Bachs und des Uferbereichs bei einer entsprechenden Gestaltung nur minimal. Der Verkehrsübergang erfordert eine Ausnahmebewilligung nach Art. 38 Abs. 2 Bst. b. 4.5 Verkehr Durch die Erweiterung der Zimmerei ist Mehrverkehr von wenigen Fahrten pro Tag zu erwarten. Die neue Zufahrt zum Areal erfolgt über eine bestehende Haltebucht der Gemeinde auf die Kantonsstrasse. Es entsteht somit kein zusätzlicher Kantonsstrassenanschluss. 4.6 Infrastruktur und Mehrwertabschöpfung Das Gebiet der UeO Sagimatta ist mit allen erforderlichen Werkleitungen erschlossen. Der Gemeinde entsteht durch die Zonenplan- und UeO-Änderung kein zusätzlicher Erschliessungsaufwand. Durch die Ausdehnung des UeO-Perimeters auf Strassenland der Gemeinde und in den Gewässerbereich, um die Brücke über den Wagisbach erstellen zu können, entsteht kein erheblicher planungsbedingter Mehrwert, welcher gestützt auf Art. 142 BauG separat ausgeglichen werden müsste. Der Mehrwert wird bei dem Verkauf von Strassenland berücksichtigt.
10 10 ecoptima 5. Vorgehen 5.1 Zuständigkeit und Termine Die Änderung der UeO mit Zonenplanänderung muss im ordentlichen Verfahren mit Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung, öffentlicher Auflage, Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung und kantonaler Genehmigung durchgeführt werden. Für die Planung ergibt sich somit folgender Ablauf: Entwurf und Konsolidierung Mai Juli 2016 Hochbau- und Planungskommission / Beschluss Gemeinderat (GR) Juli 2016 Mitwirkung August / September 2016 Vorprüfung September November 2016 Bereinigung und Beschluss GR Dezember 2016 Öffentliche Auflage Dezember 2016 Januar 2017 Ev. Einspracheverhandlungen 2. Hälfte Januar 2017 Beschluss Gemeindeversammlung Februar 2017 Genehmigung AGR anschliessend 5.2 Mitwirkung Die Mitwirkung wird mit einer öffentlichen Auflage vom... bis... gewährt. Im Rahmen der Mitwirkung kann jedermann Eingaben und Anregungen zuhanden der Planungsbehörde einreichen. Ergebnis der Mitwirkung Vorprüfung Das Amt für Gemeinden und Raumordnung prüft im Rahmen der Vorprüfung die Planungsinstrumente unter Einbezug weiterer Fachstellen auf deren Rechtmässigkeit. Anschliessend erfolgt die Bereinigung. Ergebnis der Vorprüfung Öffentliche Auflage und Einsprachen Im Rahmen der öffentlichen Auflage können Grundeigentümer, die von der Planung in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind und berechtigte Organisationen gemäss Art. 35 und 60 BauG Einsprache erheben.
11 11 ecoptima 5.5 Beschlussfassung und Genehmigung Die Beschlussfassung der Änderung der UeO mit Zonenplanänderung erfolgt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Über allfällige unerledigte Einsprachen entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit der Genehmigungsverfügung.
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