5 PlP best. 3 PlP best. 2'919m2. neu m.ü.m m.ü.m. 1'327m2
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- Viktoria Jaeger
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1 Büro Info Internet / Work Terrasse Bar Küche Essen / Orangerie MITWIRKUNG / VORPRÜFUNG Einwohnergemeinde Ins PlP neu 3 PlP best m.ü.m 39 PlP best. 24 Velo PP best m.ü.m PlP best PlP neu m.ü.m 2'191m m.ü.m Reception / Bar Lounge Platz m.ü.m m.ü.m Velo PP neu m.ü.m 5 PlP best. 3 PlP best '919m m.ü.m 1'327m2 2'045m2 Flächenabtausch ZÖN R - Landwirtschaftzone. 10 Legende Die Änderung besteht aus: Änderung Schutzzonenplan / Zonenplan 2 Auszug Baureglement Inforama, Ins Flächenvergleich Variante 4 GLS ARCHITEKTEN weitere Unterlagen: Februar 2015 ecoptima Spitalgasse 34 Postfach 3001 Bern Telefon Fax info@ecoptima.ch
2 Impressum Auftraggeber: Einwohnergemeinde Ins Auftragnehmer: ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern Telefon , Fax Bearbeitung: Beat Kälin, Siedlungsplaner HTL Danielle Meyer, Raumplanerin BSc Ins/ZPÄ Inforama 05298/4_Resultate//5298_EB_150223/dm/bk
3 Inhalt 1. Ausgangslage Problemstellung und Zielsetzung Vorhaben und Verfahren 5 2. Standort Lage und heutige Nutzung Erschliessung 6 3. Planungsrechtliche Situation Ortsplanung RGSK Biel-Seeland 7 4. Gegenstand der Nutzungsplanänderung Schutzzonenplan / Zonenplan Baureglement Auswirkungen Entwicklung von Ins Schulbetrieb und Landwirtschaft Ortsbild- und Landschaftsschutz Wald und Natur Gewässer Naturgefahren, Altlasten Erschliessung Energie Folgekosten Verfahren Übersicht und Termine Mitwirkung Vorprüfung Öffentliche Auflage und Einsprachen Beschlussfassung und Genehmigung 13
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5 5 1. Ausgangslage 1.1 Problemstellung und Zielsetzung Das Inforama Ins verfügt einerseits über ein Beherbergungs- und Verpflegungsangebot, das seit Jahren schlecht ausgelastet ist. Zudem sind die Gebäude energie- und gebäudetechnisch sanierungsbedürftig. Andererseits besteht seit längerer Zeit die Idee, die Einzigartigkeit des Seelands als Gemüseland und Langsamverkehrseldorado respektive «Erlebniswelt» für Ausflüge, Tagungen und Ferien bekannter zu machen. Neben den diversen Campingplätzen fehlt im Seeland ein ausreichendes und grösseres Beherbergungsangebot. Um das touristische Potenzial nutzen zu können, wird durch die Teilregion westliches Seeland seit längerer Zeit das Projekt «Ferien im Gemüsegarten Seeland» verfolgt. Dieses wurde durch die Konferenz Wirtschaft und Tourismus des Vereins seeland.biel/bienne konkretisiert. Das Vorhaben geniesst die Unterstützung der Berner Wirtschaftsförderung beco. 1.2 Vorhaben und Verfahren Auf dem Gelände des Inforama in Ins soll auf der Basis der bestehenden Beherbergung mit Restaurant ein neuartiges Ferienresort mit insgesamt ca. 300 Betten entstehen. Die Sanierung der Beherbergung und der Gastronomie soll als erste Etappe erfolgen. Für das Vorhaben, das als regionales Entwicklungskonzept lanciert wurde, muss die Zone für öffentliche Nutzung (ZöN R) angepasst werden. Zur Zeit sind als Folge des RPG 1 -Moratoriums keine Einzonungen ohne Kompensation möglich. Vorliegend sollen unter Beibehaltung des Zonenumfangs die Form der Bauzone und die Nutzungsbestimmungen der Zonenvorschriften angepasst werden. Parallel zum ordentlichen Verfahren für die Änderung von Nutzungsplänen ist durch die Region das RGSK 2 von Zwischenergebnis auf Festsetzung zu ändern. Allenfalls kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung der Bauzone geprüft werden, so dass die Beherbergung mit Aussenstationen und speziellen Angeboten erweitert werden könnte. Dazu sind seitens der Projektinitianten weitere Abklärungen zu tätigen und gestützt auf den Betrieb müsste ein konkreter Bedarf ausgewiesen werden können. 1 Raumplanungsgesetz, RPG vom 22. Juni 1979, AS Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept des Vereins seeland.biel/bienne
6 6 2. Standort 2.1 Lage und heutige Nutzung Die Zone für öffentliche Nutzung Inforama / Herrehole (ZÖN R) befindet sich nördlich der Bahnlinie und ist weitgehend überbaut, respektive durch Aussenanlagen genutzt. Die Gebäude des Inforamas werden vorwiegend als landwirtschaftliches Bildungs-, Beratungs- und Tagungszentrum genutzt. Das Areal befindet sich im Eigentum des Kantons Bern. Abb. 1 Luftbild mit Inforama-Standort (Quelle: bingmaps) 2.2 Erschliessung Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab der Müntschemiergasse via Ryfweg. Das Areal liegt nicht im Bereich einer ÖV 1 -Güteklasse. Der Bahnhof Ins ist in ca. 20 Minuten zu Fuss erreichbar. Zusätzlich kann das Areal über attraktive Velo- und Wanderrouten erreicht werden, die in unmittelbarer Nähe verlaufen. Abb. 2 Velo- (blau) und Wanderwege (grün) (Quelle: SchweizMobil) 1 Öffentlicher Verkehr
7 7 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Ortsplanung Das Areal ist gemäss der rechtskräftigen Ortsplanung im Schutzzonenplan / Zonenplan 2 als ZÖN R ausgeschieden. Für diese Zone mit der Zweckbestimmung INFORAMA Herrehole gelten folgende Bestimmungen: Bestehende Anlage. Für Neubauten gelten folgende baupolizeilichen Masse: Gebäudehöhe 12 m Gebäudelänge keine Festlegung Grenzabstände klein 5 m gross 8 m Empfindlichkeitsstufe III (Art. 43 LSV 1 ) Abb. 3 Ausschnitt Schutzzonenplan / Zonenplan 2 (Quelle: Gemeinde Ins) Südlich der ZÖN R befindet sich ein Gehölz in einer ehemaligen Abbaustelle. Ein Gebiet mit Baubeschränkung überlagert dieses Gehölz sowie die Landwirtschaftszone östlich der ZÖN R. 3.2 RGSK Biel-Seeland Mit dem regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Biel- -Seeland vom Juni 2012 wurden Vorranggebiete Erholung / Freizeit / Tourismus ausgeschieden. Dazu gehört das Umsetzungsprojekt «Ferien im Gemüsegarten»: Im Rahmen des NRP-Projektes T2 «Weiterentwicklung von touristischen Angeboten im Seeland» entstand das Projekt «Ferien im Gemüsegarten». Angestrebt wird eine Feriensiedlung mit Bezug zur Gemüseproduktion im Seeland (ca. 50 Wohnungen mit insgesamt Betten).... Als Voraussetzung für die Realisierung wird der Standort im Richtplan/RGSK festgelegt, sobald die Standortwahl getroffen und die Realisierung sichergestellt sind. 1 Lärmschutzverordnung
8 Büro Info Internet / Work Terrasse Bar Küche Essen / Orangerie Einwohnergemeinde Ins 8 Gestützt auf den derzeitigen Projektstand kann das Vorhaben im RGSK parallel zur vorliegenden Zonenplanänderung als Festsetzung aufgenommen werden. 4. Gegenstand der Nutzungsplanänderung Der Schutzzonenplan / Zonenplan 2 und das Baureglement 2 (genehmigt am 1. Februar 2010) sollen so angepasst werden, dass das Konzept «Ferien im Gemüsegarten Seeland» mit zusätzlichen Beherbergungsangeboten ermöglicht wird. 4.1 Schutzzonenplan / Zonenplan 2 Mit der Zonenplanänderung wird die Form der ZÖN R bei gleichbleibender Fläche angepasst m 2 sollen dabei neu der ZÖN zugeteilt werden m 2 der ZÖN werden als Kompensation der Landwirtschaftszone zugewiesen. Das Gebiet mit Baubeschränkung wird auf die östliche Bauzonenerweiterung abgestimmt PlP neu 3 PlP best m.ü.m 24 Velo PP best. 39 PlP best m.ü.m PlP best PlP neu m.ü.m 2'191m m.ü.m Reception / Bar Lounge Platz m.ü.m m.ü.m Velo PP neu m.ü.m 5 PlP best. 3 PlP best '919m m.ü.m 1'327m2 2'045m2 Flächenabtausch ZÖN R - Landwirtschaftzone Legende Abb. 4 Flächenabtausch (Quelle: GLS Architekten AG) 4.2 Baureglement Inforama, Ins Flächenvergleich Variante 4 GLS ARCHITEKTEN Der Zweck der ZÖN R wird mit «Ausbildung, öffentliche Beherbergung» ergänzt. Zudem werden die baupolizeilichen Masse der ZÖN R für Ersatzund Ergänzungsbauten angepasst sowie mit Bestimmungen zur Terrassierung und zur Energie ergänzt:
9 9 Gebäudehöhe 12 m (unverändert) Gebäudelänge frei (neu) Grenzabstand 3 m (neu) Interner Gebäudeabstand frei (neu) Empfindlichkeitsstufe III (Art. 43 LSV) (unverändert) Werden mehr als 6 Wohneinheiten gleichzeitig erstellt und nicht mindestens 75 % des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt, ist eine gemeinsame Anlage für Heizung und Warmwasser zu erstellen. (neu) In Hanglagen sind Terrassierungen mit maximal 3 Stufen mit je max. 4 m Höhe zulässig. (neu) Die weiteren Bestimmungen zu den Zonen für öffentliche Nutzungen im Baureglement 2 werden von der vorliegenden Änderung nicht tangiert. 5. Auswirkungen 5.1 Entwicklung von Ins Die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten wertet das Beherbergungsangebot der Gemeinde Ins durch zusätzliche Gästebetten auf. Im neuen Resort können Erholungssuchende einige Tage im Gemüsegarten Seeland ausspannen, Wanderern und Velofahrenden wird auf der Durchreise ein Übernachtungsort geboten und es besteht die Möglichkeit Lager, Landschulwochen oder Seminare durchzuführen. Ein Ferienresort mit Schwerpunktthema Gemüseanbau unter Einbezug von Landwirtschaft besteht in der Schweiz gemäss Seco bisher nicht. Das Projekt kann daher aufgrund externer Effekte wirtschaftlichen Nutzen bringen. 5.2 Schulbetrieb und Landwirtschaft Mit dem neuen Ferienresort kann die Infrastruktur der heutigen Schule besser ausgelastet werden. Insbesondere während den Sommerferien, aber auch im Frühling und Herbst besteht ein grosses Potential. Die landwirtschaftliche und gartenbaumässige Nutzung wird nicht eingeschränkt oder behindert.
10 Ortsbild- und Landschaftsschutz Ins weist gemäss ISOS-Inventar 1 ein Ortsbild von nationaler Bedeutung auf. Das Inforama-Areal befindet sich ausserhalb des durch das ISOS mit Umgebungszonen erfassten Gebiets. Gemäss Bauinventar der Gemeinde Ins weist das Areal auch keine Schutzobjekte auf und tangiert keine Baugruppe. Das Areal liegt an einem leicht geneigten Südhang auf 450 Meter über Meer oberhalb der BLS-Linie Bern-Neuenburg (ca. 433 m ü. M.). Das durch die Meliorations-Strassen und die Obstkulturen strukturierte Gebiet weist im Nahbereich der bestehenden Gebäude ein Gehölze auf, das den Platz einer ehemaligen Grube einnimmt (vgl. Abb. 1 und 2). Durch die Verschiebung der Bauzone hangbwärts und in östlicher Richtung wird die zukünftig erweiterte Gebäudegruppe kaum wesentlich stärker im landwirtschaftlich geprägten Gebiet in Erscheinung treten, namentlich der östliche Bereich wird aus der Moosebene betrachtet durch das Gehölz abgeschirmt. Das Resortvorhaben wird wohl am auffälligsten durch die vorgesehenen abgetreppten Gebäude am Hangfuss wahrgenommen. 5.4 Wald und Natur Für den Schutzzonenplan / Zonenplan 2 vom 1. Februar 2010 wurde keine Waldfeststellung durchgeführt. Durch den neuen Abstand der Bauzone von mindestens 9 m zum Gehölz, respektive von 12 m zu den Gebäuden, erübrigt sich eine Waldfeststellung. Von der vorliegenden Änderung werden keine Schutzobjekte des Schutzzonenplans / Zonenplan 2 tangiert. Die Zone mit Baubeschränkung hat rein landschaftsästhetische Bedeutung und wird um 110 m 2 reduziert. Durch den neu vorgesehenen Abstand der Bauzone zum südlich gelegenen Gehölz erhält dieses nördlich und westlich einen wertvollen Pufferstreifen von 9 bis 12 m Breite. Die nördlich gelegene Obstanlage wird aus der Bauzone entlassen. 5.5 Gewässer Im Bereich der Zonenplanänderung befinden sich keine Oberflächengewässer. Das Planungsgebiet liegt im Gewässerschutzbereich B. Durch die vorliegende Änderung des Schutzzonenplans / Zonenplan 2 sind keine Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten. 1 Inventar der schützenswerten Orsbilder der Schweiz (ISOS)
11 Naturgefahren, Altlasten Die Zonenplanänderung befindet sich stellenweise im Gebiet mit nicht bestimmter Gefahrenstufe. Im Rahmen eines Baugesuchs ist für Vorhaben im gefährdeten Gebiet eine Detailuntersuchung erforderlich. Von der Zonenplanänderung ist kein belasteter Standort betroffen. 5.7 Erschliessung Durch die Erweiterung des Betriebs in der ZÖN R resultiert eine vertretbare Mehrbelastung von ca. 44 Fahrten pro Tag. 74 bestehende Parkplätze x 2 Fahrten 148 Fahrten/Tag 22 neue Parkplätze x 2 Fahrten 44 Fahrten/Tag betriebliche Fahrten (unverändert) 10 Fahrten/Tag Total 202 Fahrten/Tag 5.8 Energie Mit den Bestimmungen zur Energie soll sichergestellt werden, dass Neubauten und neubauähnliche Umbauten energetisch besser als das gesetzlich verlangte Minimum abschneiden. Zudem fördern die Vorgaben der Zonenvorschriften eine weitgehende Nutzung erneuerbarer Energien und zentrale Wärmeerzeugungsanlagen. 5.9 Folgekosten Durch die Nutzungserweiterung entsteht auch bei gleichbleibender Grösse der Bauzone grundsätzlich ein planungsbedingter Mehrwert. Auf einen Mehrwertausgleich wird zur Stärkung des Inforamas und des regionalen Tourismus verzichtet. Für die Gemeinde entstehen keine Erschliessungskosten.
12 12 6. Verfahren 6.1 Übersicht und Termine Die Zonenplanänderung ist im ordentlichen Verfahren durch die Gemeindeversammlung zu beschliessen. Davor ist der Bevölkerung die Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben, die Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen vorzunehmen. Gestützt auf das Ergebnis dieser Schritte ist die Planänderung zur öffentlichen Auflage zu bringen. Daraus ergibt sich folgender Ablauf: Start Planung November 2014 Entwurf, interne Bereinigung bis Mitte Dezember 2014 Behandlung Baukommission, Beschluss Gemeinderat (GR) 19. Februar 2015 Mitwirkung, Beschluss GR 27. Februar bis 27. März 2015 Vorprüfung März Mai 2015 Bereinigung, Beschluss GR Juni 2015 Öffentliche Auflage Juli 2015 Ev. Einspracheverhandlungen August 2015 Beschluss Gemeindeversammlung Dezember 2015 Genehmigung AGR ab Januar Mitwirkung Die Mitwirkung wird mit einer öffentlichen Auflage vom 27. Februar bis 27. März 2015 gewährt. Im Rahmen der Mitwirkung kann jedermann Eingaben und Anregungen zuhanden der Planungsbehörde einreichen. 6.3 Vorprüfung Das Amt für Gemeinden und Raumordnung prüft unter Einbezug weiterer Fachstellen die Änderung auf ihre Rechtmässigkeit. 6.4 Öffentliche Auflage und Einsprachen Im Rahmen der öffentlichen Auflage können von Grundeigentümern, die von der Planung betroffen sind und von berechtigten Organisationen Einsprachen erhoben werden. Im Rahmen der Einspracheverhandlungen sucht die Gemeinde mit allfälligen Einsprechenden nach Lösungen.
13 Beschlussfassung und Genehmigung Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung wird das Amt für Gemeinden und Raumordnung über allfällige unerledigte Einsprachen entscheiden.
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