Rahmenbedingungen der Gemeinde Erfolgsfaktoren und Stolpersteine beim Vollzug

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1 Türöffner-Events energie-cluster Event 22. März 2016, Münsingen Rahmenbedingungen der Gemeinde Erfolgsfaktoren und Stolpersteine beim Vollzug Beat Moser Gemeindepräsident Münsingen

2 Inhalt Referat 1. Energiestadt Münsingen 2. Ablauf Erarbeitung Grundlagen 3. Inhalt unseres Richtplans Energie (RPE) 4. Inhalte unseres Baureglements und Erfahrungen der Beteiligten - Höchstanteil 50% nicht erneuerbare Energie (nee) - Anschlussplicht an Fernwärmeversorgung - Nutzungsbonus für Energiemassnahmen - Prioritäre Energienutzung 5. Bilanz / Fragen / Diskussion

3 Münsingen grosses Dorf, kleine Stadt

4 Münsingen

5 Münsingen Lage Zentrumsgemeinde im Aaretal zwischen Bern und Thun Grösse Einwohner/innen 12.1 km 2 Fläche Organisation Gemeindeparlament (Legislative) und Gemeinderat (Exekutive) 5 Verwaltungsabteilungen (PRÄ, SOZ, BAU, BIK, FIN) Grosse Gemeinde, volle Baubewilligungskompetenz Bauabteilung ist Bewilligungsbehörde (ca. 120 Bew./Jahr)

6 Energiestadt Münsingen Erstes Energiekonzept (ERFA Gemeinde) 1989 Programmeintritt und Label Energiestadt 1998 GOLD-Auszeichnung 2009 und 2014 Benchmark Energiestädte Rang 11 (80%) Profil 2014

7 Ablauf Erarbeitung Grundlagen 2006 Entwicklungskonzept Ortplanung 2008 Mitwirkungsverfahren Richtpläne, GBR und Zonenplan 2009 Vorprüfung der Richtpläne durch Kanton (AUE) 2009 Genehmigung Richtplan Energie durch Gemeinderat 2009 Öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision (GBR und ZP) 2010 Beschluss des Parlamentes (GBR und Zonenpläne) 2011 Genehmigung der Ortplanung durch das AGR 2012 Inkrafttreten Kantonales Energiegesetz

8 Richtplan Energie (RPE) Münsingen Ziele: Mit Hilfe des Richtplans Energie sollen die Raumentwicklung und die Energienutzung besser aufeinander abgestimmt werden. Der Richtplan soll sicherstellen, dass das Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschöpft und entsprechende Massnahmen bereits bei der Planung und dem Bau von Anlagen berücksichtigt werden.

9 Oel - Sonne - Holz - Wasser - Wind - Atom Raps oder Grips? 26. August 2008/ff 9

10 Richtplan Energie Ansatz Münsingen Raumplanerisches Instrument Richtige Flughöhe Vorhandenes Know-how nutzen Kein detaillierter Massnahmenkatalog (-> BEakom) Ohne Mobilität (-> Richtplan Verkehr) Keine (unnütze) Datensammlung Enge Koordination mit Grundordnung (Zonenplan, Baureglement -> Perimeter mit Anschlusspflicht, Bonus für MINERGIE-P etc.)

11 Inhalte Richtplan Energie Münsingen Massnahmenblätter M 01 Wärmeverbund Nord / Ausbau ZWPA M 02 Wärmeverbund Süd mit Wärme-Kraft-Kopplung M 03 Aufbau Erdgas-Tankstelle M 04 Wärmeverbünde mit erneuerbaren Energien M 05 Energiebestimmungen im Baureglement M 06 Energievorgaben für Neubaugebiete M 07 Förderung erneuerbarer Energie M 08 Erfolgskontrolle

12 Prioritätsgebiete Energienutzung Richtplan Energie (behördenverbindlich) Gebiete mit Priorität Gasnutzung Gebiete mit Priorität Erdsondennutzung Gebiete mit Priorität Grundwassernutzung Gebiete potentieller Nahwärmeverbund

13

14 Zusammenspiel Zonenplan Richtplan Energie Gewisse Massnahmen des Richtplans Energie werden im Rahmen der Ortsplanungsrevision in die Grundordnung übernommen, wie z.b.: Perimeter mit Anschlusspflicht im Zonenplan Vorschriften im Baureglement Dadurch erhalten diese Massnahmen Verbindlichkeit für die GrundeigentümerInnen

15 Energiebestimmungen im GBR Höchstanteil nicht erneuerbare Energie Art. 49 Energie (Wärmebedarf) Anschlusspflicht Fernwärmenetz Art. 50 Energie (Anschlusspflicht) Nutzungsbonus in ZPP s Art. 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 34, 36 Prioritäre Energienutzung Art. 48ff Energie (Allgemeine Bestimmungen)

16 Höchstanteil nicht erneuerbare Energie Art. 49 Energie (Wärmebedarf) 1 Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der kantonalen Energiegesetzgebung. 2 Dort, wo die kantonale Energiegesetzgebung zusätzliche Vorschriften der Gemeinde nicht ausschliesst, müssen Neubauten so erstellt und ausgerüstet werden, dass höchstens 50% des nach den kantonalen Energievorschriften zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden.

17 Erfahrungen der EMN-Kontrollstelle Die erhöhten Anforderungen führen zu besseren Gebäudelösungen Frühzeitige Information an Bauherrschaften ist nötig Der Mehraufwand für die Kontrollstelle ist klein Die 50/50 Regel ist eine grosse Chance für das Tool SIA 380 (Planungshilfe für Optimierungen) Die Rahmenbedingungen sind nun abschliessend geklärt Vorteil: Die Vorgabe verlangt nicht sture Lösungen, sondern nur das Endresultat Eine gute, verhältnismässige und zumutbare Sache!

18 Überlagerung mehrerer Anforderungen Beispiele Anschluss(pflicht) an das Fernwärmenetz Wie gross ist der Anteil EE? Art. 21 KenV (Wassererwärmer und Wärmespeicher) Das Brauchwarmwasser in neuen Wohnbauten,.. muss zu mindestens 50 Prozent mit erneuerbarer Energie wie.. oder mit Fernwärme oder erwärmt werden. Gebiete mit Priorität Grundwasser- bzw. Erdwärmenutzung Grundwasser oder Erdwärme vor Holz

19 Anschlusspflicht Art. 50 Energie (Anschlusspflicht) 1 Innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Perimeter sind alle Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschliessen. 2 Bestehende Bauten sind beim Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen für Heizung und/oder Warmwasser an das Fernwärmenetz anzuschliessen, sofern nicht ein unverhältnismässig hoher zusätzlicher Aufwand nachgewiesen wird und der Betreiber der Fernwärmeanlage genügend Kapazitäten zusichern kann.

20 Erfahrungen des Energieversorgers Anschlusspflicht bedeutet Versorgungspflicht! Erstaunlich grosses Interesse auch ausserhalb der Perimeter mit Anschlusspflicht Wärmeverbund ist preislich konkurrenzfähig Kunden erkennen den rundum Service (Sorglospaket) Die InfraWerke Münsingen investieren aktuell > CHF 12 Mio. in Energiezentralen und Netze, bis 2026 nochmals ca. 10 Mio.

21 Erfahrungen des Energieversorgers

22 Nutzungsbonus Beispiel Art. 36 ZPP M Sandacher - Mass der Nutzung - Werden alle Neubauten nach MINERGIE-P-Standard erstellt, erhöht sich die maximale AZ um Werden alle Neubauten nach MINERGIE-P-Standard und auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des SIA erstellt, erhöht sich die maximale AZ darüber hinaus um Art. 69 Ausgleich von Planungsvorteilen 3 Der in Zonen mit Planungspflicht gewährte Nutzungsbonus bei der Erstellung besonders energiesparender Bauten nach Minergie-P-Standard ist nicht mehrwertabschöpfungspflichtig.

23 Projektwettbewerb Sandacher SIA 142

24 Erfahrungen der Bewilligungsbehörde zum Nutzungsbonus Der Nutzungsbonus ist für Investoren sehr interessant. Die Grundhaltung der Investoren spielt mit eine Rolle, ob der Bonus konsumiert wird. Raumplanerische und energiepolitische Ziele müssen bei der Erarbeitung der UeO oder der Wettbewerbsgrundlagen gut aufeinander abgestimmt werden.

25 Prioritätsgebiete Energienutzung GBR (Grundeigentümerverbindlich) Art 48/3: Bei Ersatz bestehender Erzeugungsanlagen für Heizung und Warmwasser ist der Einsatz erneuerbarer Energien zu prüfen. Art. 48/7: Der Richtplan Energie ist für Planungen und die Erteilung von Baubewilligungen wegleitend. Art. 51/1: Werden mehr als sechs Wohneinheiten oder mehrere Gewerbegebäude gleichzeitig erstellt, ist ein gemeinsames Werk für Heizung und Warmwasser zu erstellen. Der Richtplan Energie ist für die Wahl des Energieträgers wegweisend.

26 Erfahrungen der Bewilligungsbehörde zu den Prioritätsgebieten Die Anwendung der weichen Vorgaben im GBR ist anspruchsvoll. Nicht überall kann Grundwasser oder Erdwärme genutzt werden (z.b. zu knappe Wassermenge, Beeinflussung von anderen Brunnen, zu kleine Parzellen, zu hohe Vorlauftemperaturen, zu hohe Investitionen) Finanzielle Beiträge an hydrogeologische Gutachten oder an Erdsondenbohrungen können helfen. Vergleichstools fehlen

27 Weitere Erfahrungen aus der Umsetzung des Richtplan Energie Aufbau kleine Nahwärmeverbünde Fertigstellung der Wärmeverbünde Nord und Süd Realisierung von Sanierungsprojekten und Zubau von Photovoltaikanlagen bei gemeindeeigenen Gebäuden Projekt Energiezukunft Münsingen, 2000-Watt-Gesellschaft - Einsatz parlamentarische Kommission Erfolgskontrolle

28 Bilanz unseres Richtplan Energie Der Richtplan Energie ist Basis für die Energiewende Verbindliche Vorgaben im Baureglement sind nötig Der Höchstanteil 50% nicht erneuerbare Energie funktioniert gut, ist verhältnismässig und umsetzbar Nutzungsboni in Neubaugebieten sind attraktiv Die Gebäudeeigentümer stehen der Anschlusspflicht sehr offen gegenüber Unsere graue Energie für die Steigerung der Energieeffizienz ist nicht Null

29 Unsere Wunschliste An das AUE und AGR Klarstellung, dass der Ersatz von Oelheizungen bewilligungspflichtig ist bzw. die Zustimmung der lokalen Behörde benötigt Standardisiertes Tool für den Vergleich verschiedener Energieerzeuger (Noch) stärkere Unterstützung der Pilotgemeinden Viele weitere energieaktive Gemeinden

30 Beantwortung von Fragen Kontakte Beat Moser, Gemeindepräsident Tel Martin Niederberger, Leiter Bauabteilung Tel Danke für die Aufmerksamkeit

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