Überbauungsordnung «Zufahrt Alpenstrasse / Lärchenweg 21» Detailerschliessungsplan

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1 MITWIRKUNG / VORPRÜFUNG Gemeinde Interlaken Überbauungsordnung «Zufahrt Alpenstrasse / Lärchenweg 21» Detailerschliessungsplan Die UeO besteht aus: Detailerschliessungs- und Landerwerbsplan weitere Unterlagen: Mai 2016 ecoptima Spitalgasse 34 Postfach 3001 Bern Telefon Fax info@ecoptima.ch

2 Impressum Planungsbehörde: Gemeinde Interlaken General-Guisan-Strasse Interlaken Auftragnehmer: ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern Telefon , Fax Bearbeitung: Beat Kälin, Siedlungsplaner HTL / FSU Abbildung Titelseite: heutige Zufahrt zur Alpenstrasse Matten/UeO Parz. 254 Unterdorf 05404/4_Resultate/ EB/5404_EB_D-Int_160512_MW_VP/bk

3 ecoptima Inhalt 1. Ausgangslage und Zielsetzung Problemstellung Zielsetzung 6 2. Vorhaben Neubaugebiet Matten GB Nr Zufahrt Strassenausbauvorhaben Werkleitungen 9 3. Planungsrechtliche Umsetzung Planungsgegenstände Überbauungsordnung (Detailerschliessungplan) Auswirkungen Ortsbild und Verkehrssicherheit Verkehrsaufkommen Folgekosten Verfahren Übersicht und Termine Orientierung und Mitwirkung Kantonale Vorprüfung Öffentliche Auflage Beschlussfassung und Genehmigung 14

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5 5 ecoptima 1. Ausgangslage und Zielsetzung 1.1 Problemstellung Das Grundstück Matten GB-Nr. 254 mit der erhaltenswerten Chalet-Villa Lärchenweg 21 ist mit drei weiteren Liegenschaften über Interlaken von der Alpenstrasse her erschlossen. Abb. 1 Situation mit Planungsperimeter Neubaugebiet in Matten mit Zufahrt von der Alpenstrasse (Quelle: Bundesamt für Landestopografie swisstopo) Die Villa wird seit Herbst 2015 als Gästeunterkunft genutzt. Im Garten der Villa mit dem neuen Grundstück Matten GB-Nr mit beachtlichem Baumbestand soll eine zweckmässigen Bebauung mit haushälterischer Nutzung des Grundstücks mit ca. 12 neuen Wohnungen und einer gemeinsamen Autoeinstellhalle realisiert werden. Um der speziellen Situation mit bedeutenden Baumbestand und erhaltenswerter Villa Rechnung tragen und eine zweckmässige Bebauung realisieren zu können, ist wie auf dem benachbarten Grundstück am Klostergässli eine Überbauungsordnung nach Art. 88 BauG vorgesehen.

6 6 ecoptima Die Grundstücke sind über eine private Hauszufahrt erschlossen. Die Zufahrt erfolgt von Norden her ab der Alpenstrasse in Interlaken und über die Parzellen Interlaken GB-Nrn. 285, 1326 und Die Werkleitungen sind zum Teil vorhanden. Gestützt auf ein erstes Bebauungskozept schloss der Gemeinderat von Matten mit der Grundeigentümerin eine Planungsvereinbarung ab, mit der das Prozedere und die Kostentragung für den Erlass der Überbauungsordnung geregelt wurde. Für die Erschliessung des Baulands ist die Gemeinde zuständig. Interlaken und Matten sind eng mit einander verzahnt und pflegen ein unkomplizierten Ausbau der erforderlichen Erschliessungsanlagen. 1.2 Zielsetzung Mit dem vorliegenden Detailerschliessungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die heute verkehrstechnisch im Bereich der Einmündung in die Alpenstrasse ungenügende Zufahrt ausbauen und durch die Gemeinde als Detailerschliessungsstrasse übernehmen zu können. Die Gemeinde Matten beabsichtigt für die Neubebauung auf ihrem Gemeindegebiet den Erlass einer Überbauungsordnung (UeO) nach Art. 88 BauG mit einem Werkleitungskorridor zum Lärchenweg. 2. Vorhaben 2.1 Neubaugebiet Matten GB Nr In der Parkanlage sind zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Flachdach ohne Attikageschoss und gemeinsamer Einstellhalle vorgesehen. Das erhaltenswerte Chalet (Parzelle Nr. 254) bleibt unverändert bestehen. Das Chalet weist eine oberirdische Geschossfläche von ca. 350 m 2 auf. Das im Workshopverfahren erarbeitete Bebauungs- und Gestaltungskonzept weist mit 12 Wohneinheiten 18 Autoabstellplätze in einer Einstellhalle und 1 Aussenplatz auf. 2.2 Zufahrt Die strassenmässige Erschliessung des Neubaugebiets erfolgt wie bisher über die ca. 55 m lange Zufahrt ab der Alpenstrasse mit einer Fahrbahnbreite von 3.5 m.

7 7 ecoptima Abb. 2 Bereich Ausweich- und Wendeplatz auf den Parzellen GB-Matten Nrn. 254/1497 Obwohl bei der Ausfahrt auf die Alpenstrasse ein Spiegel die Sicht ermöglichen soll, ist diese Ausfahrt gefährlich, weil der Spiegel primär für die Ausfahrt aus der benachbarten Einstellhalle eingestellt ist, aber ungenügend für die Ausfahrt auf die Alpenstrasse ab der älteren parallelen Hauszufahrt. Das Hauptproblem stellt bezüglich Verkehrssicherheit der ca. 2 m hohe Lebhag dar (vgl. Abb. 3 und 5), der eine ausreichende Sicht bei der Ausfahrt auf die Alpenstrasse und bei der Einfahrt in die heutige Hauszufahrt verhindert. Das Bereitstellen der Kehricht- und Grüncontainer ist zur Zeit ebenfalls ungenügend gelöst (vgl. Abb. 2 und 5). Abb. 3 Einfahrt in die Zufahrtsstrasse mit Lebhang und Zaun im Bereich der Parzelle Nr Nach Strassengesetz dürfen Zäune und Lebhäge im Sichtbereich von Ausfahren höchstens 60 cm hoch sein.

8 8 ecoptima Abb. 4 Heutige ca. 50 m lange Hauszufahrt mit einer Fahrbahnbreite von 3.5 m für Einspurverkehr Abb. 5 Parallele Einstellhalleneinfahrt im Bereich der Parzelle Nr und Grüncontainer auf der Fahrbahn 2.3 Strassenausbauvorhaben Die Zufahrt soll durch die Gemeinde Interlaken als Detailerschliessung übernommen und im Anschlussbereich an die Alpenstrasse normgerecht ausgebaut werden (vgl. Überbauungsplan 1:500/200), so dass im Einfahrtsbereich zwei Fahrzeuge kreuzen und ausreichende Sichtverhältnisse ohne Spiegel gewährleistet werden können.

9 9 ecoptima Im Bereich der UeO der Gemeinde Matten ist ein Wendeplatz ausgeschieden (vgl. Abb. 6). 36d Alpenstrasse 42 36b 42a (1911) Interlaken Matten 36e Abb. 6 Schraffierte hellgelbe Fläche = Wendeplatz und Ausweischtelle auf den Parzellen Matten-GB Nrn. 254 / 1497 Innerhalb der UeO (Gemeinde Matten) wird eine 5 m breite Notzufahrt mit Wendemöglichkeit gewährleistet. Dies wird mittels eines chaussierten Bereichs neben dem mit einem Belag zu versehenen Hauszugang zu den Mehrfamilienhäuser realisiert. Die Notzufahrt kann auch für Warentransporte zu den Häusern benutzt werden. Abb. 7 Geometrie der Notzufahrt mit Wendemöglichkeit 2.4 Werkleitungen Die Erschliessung durch Werkleitungen ist mit den zuständigen Werken abgesprochen und erfolgt primär von Matten her. Dazu wird mit der UeO von Matten ein Werkleitungskorridor ausgeschieden, der im Eigentum der Grundeigentümer verbleibt.

10 10 ecoptima 3. Planungsrechtliche Umsetzung 3.1 Planungsgegenstände Matten Für die Parzellen Nr. 254 und 1497 wird eine Überbauungsordnung nach Art. 88 BauG erlassen, die mit einem Teil Detailerschliessung für die Erschliessung mit Werkleitungen ab dem Lärchenweg ergänzt wird Interlaken Für die strassenmässige Erschliessung erlässt die Gemeinde Interlaken einen Detailerschliessungsplan, um die bestehend Hauszufahrt für das zukünftige Verkehrsaufkommen ausbauen zu können. 3.2 Überbauungsordnung (Detailerschliessungplan) Die vorliegende UeO besteht aus den auf einem Plan dargestellten Teilüberbauungsplänen respektive dem Detailerschliessungsplan (Situation) 1:500/200 und dem Landerwerbsplan 1: Überbauungsplan (Situation) Der Überbauungsplan zeigt den vorgesehenen Ausbau im Kreuzungsbereich und die erforderlichen Sichtbermen für die Alpenstrasse mit einem Zone Tempo 30 Verkehrsregime, die Bus- und erheblichen Veloverkehr aufweist. Das anschliessende ca. 43 m lange Strassenstück auf dem Gemneindegebiet von Interlaken wird nicht ausgebaut. Strassenabstand Wendeplatz und Ausweichstelle Container-Bereitstellungsplatz Der Abstand der von auszubauenden Zufahrt zum Gebäude Alpenstrasse Nr. 36a wird weiterhin grösser als 3.6 m respektive neu noch 6.5 m betragen. Der Wendeplatz zur Zufahrtsstrasse zum Gebäude Matten Lärchenweg 21 und ein Ausweichplatz werden auf Gemeindegebiet von Matten mit der Überbauungsordnung «Unterdorf» sichergestellt. Die Verbereiterung der Zufahrt auf eine Tiefe von 9 m ermöglicht das kurzzeitige Bereitstellen der Abfallcontainer in der Nähe der Alpenstrasse.

11 11 ecoptima Landerwerbsplan Der Landerwerbsplan zeigt den für den geplanten Ausbau erforderlichen Landerwerb. Der grösste Teil im Umfang von m 2 betrifft die bestehende Zufahrt, die durch die Gemeinde unentgeltlich zu Eigentum und Unterhalt übernommen wird. Der zusätzlich erforderliche Landbedarf von der Parzelle Nr betrifft den Lebhang und den Gartenbereich im Umfang von 14.5 m 2, der durch die Gemeinde erworben wird. Es ist selbstverständlich, dass der Landerwerb im üblichen Rahmen entschädigt, der Gartenzaun wieder hergestellt und der Lebhang zu Lasten des Strassenbaus neu angesetzt wird. 4. Auswirkungen 4.1 Ortsbild und Verkehrssicherheit Der Ausbau der Zufahrt im Knotenbereich von 3.5 m auf 4.5 m Fahrbahnbreite auf eine Tiefe von 9 m wird im Orts- und Strassenbild kaum wahrgenommen. Durch das Niederhalten des heute ca. 2 m hohen Lebhangs auf Parzelle Nr wird das Gebäude Lärchenweg 21 erst in Erscheinung treten. Damit die Sicherheit aller Strassenbenützer gewährleistet werden kann, darf der Lebhang auf Parzelle Nr im Bereich der Sichtberme maximal 0.6 m hoch sein. Dies gilt grundsätzlich bereits heute und müsste unabhängig der Erschliessungsplanung durch die Gemeinde durchgesetzt werden. 4.2 Verkehrsaufkommen Der bestehende Verkehr von zwei Einfamilienhäusern (Parzelle Nrn und 1361) und aus der Einstellhalle zum Mehrfamilienhaus Parzelle Nr. 1312, die östlich der Zufahrt in die Alpenstrasse mündet, kann mit ca. 30 Fahrten angenommen werden. Die neuen Nutzungen auf dem Planungsareal der Gemeinde Matten werden gegenüber der heutigen Situation zu Mehrverkehr führen. Für die Beurteilung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens wird von 12 neuen Wohnungen und 350 m² des Beherbergungsbetriebs im Chalet ausgegangen. Gemäss Vorprojekt sind für die Neubauten 18 Bewohner- und 1 Besucher-PP sowie 5 PP für den Beherbergungsbetrieb vorgesehen. Erfahrungsgemäss werden Abstellplätze zu Wohnungen in Agglomerationen mit mässig guter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr 1 2 mal pro Tag umgeschlagen (Annahme 3 Fahrten pro Tag). Bei den Kundenparkplätzen werden 2 Belegungen pro Tag angenommen (4 Fahrten pro Tag).

12 12 ecoptima 18 Bewohner-PP x 3 Fahrten 54 Fahrten/Tag 6 Besucher- und Kunden-PP x 4 Fahrten 24 Fahrten/Tag Schätzung durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (DTV): 78 Fahrten/Tag Gestützt auf diese Annahme wird durch die neue Nutzung ein durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von ca. 78 Fahrten auf der Alpenstrasse anfallen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Fahrten sowohl von der Alpenstrasse als auch von der Zufahrt mit dem vorgesehenen Ausbau im Anschlussbereich an die Alpenstrasse (Zone Tempo 30) aufgenommen werden können. 4.3 Folgekosten Die Kosten für den Bau und den Ausbau von Strassen der Detailerschliessung können gestützt auf Art. 112 BauG bis zu 100 % auf die Grundeigentümer übertragen werden, denen das Vorhaben einen besonderen Vorteil bringt. Dies ist namentlich für die Neubauten auf Matten GB-Nr und die Nutzungsintensivierung durch den Beherbergungsbertrieb auf der Parzellen Matten GB-Nr. 254 der Fall. Der Ausbau der Einmündung in die Alpenstrasse erfolgt auf vertraglicher Basis durch die Gemeinde Interlaken. Dazu schliesst die Gemeinde mit den Grundeigentümern der Parzellen Nrn. 254 und 1497 einen Infrastrukturvertrag ab, der vor der Genehmigung dieser UeO zu unterzeichnen ist. Darin soll festgehalten werden, dass die Strassenbaukosten durch die interessierten Grundeigentümer getragen werden. Die Gemeinde trägt die Kosten des Landerwerbs von der Parzelle Nr. 1326, der Vermarchung und der Beleuchtung sowie des Verfahrens. Weiter werden der Gemeinde in Zukunft die Unterhalts- und Reinigungskosten anfallen. Die übrigen Eigentümer der heutigen Zufahrt erhalten für das abzutretende Strassenland keine Entschädigung, müssen aber auch keine Beiträge an den Ausbau leisten und werden von der Unterhaltspflicht entlastet.

13 13 ecoptima 5. Verfahren 5.1 Übersicht und Termine Der Erlass der UeO für den Ausbau einer Detailerschliessungsstrasse ist im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG mit Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung, öffentlicher Auflage, Beschlussfassung und kantonaler Genehmigung durchzuführen. Zuständig für den Beschluss der UeO ist der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Interlaken. Die Genehmigung der Detailerschliessungsplanung von Interlaken stellt eine Voraussetzung für die Erschliessung der Neubauten voraus und ist auf die Termine der UeO von Matten abzustimmen oder vorzuziehen. Für die vorliegende UeO von Interlaken ist folgender Terminplan vorgesehen: Entwurf UeO Februar/März 2016 Beschluss Gemeinderat 4. Mai 2016 Öffentliche Mitwirkung 19. Mai 20. Juni 2016 Vorprüfung Mitte Mai bis Mitte August 2016 Auswertung und Bereinigung bis 28. September 2016 Öffentliche Auflage 20. Oktober 21. November 2016 Ev. Einspracheverhandlungen November 2016 Beschluss Gemeinderat Dezember 2016 Genehmigung AGR anschliessend 5.2 Orientierung und Mitwirkung Mit den heutigen Eigentümern der Zufahrt wurde seitens der bauwilligen Architekten bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kontakt aufgenommen, namentlich um sie über die bevorstehenden Bebauung und die Holzereiarbeiten zu orientieren. Die Mitwirkung wird vom 19. Mai bis 20. Juni 2016 mit einer öffentliche Mitwirkungsauflage gewährt. Dabei ist jedermann eingeladen und berechtigt schriftliche Eingaben und Einwände zu Handen des Gemeinderates vorzubringen. Ergebnis der Mitwirkung

14 14 ecoptima 5.3 Kantonale Vorprüfung Das Amt für Gemeinde und Raumordnung AGR prüft die UeO im Rahmen der Vorprüfung unter Einbezug weiterer Fachstellen auf ihre Rechtmässigkeit. Anschliessend wird die UeO gemäss den im Vorprüfungsbericht festgehaltenen Vorbehalten und Empfehlungen bereinigt und vom Gemeinderat zuhanden der öffentlichen Auflage beschlossen. Ergebnis der Vorprüfung 5.4 Öffentliche Auflage Nach Abschluss der Vorprüfung und Bereinigung der Planungsunterlagen findet die öffentliche Auflage statt. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache erhoben werden. Diese ist zu begründen. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 35 ff. BauG. Allfällige Einspracheverhandlungen werden vor dem Beschluss durch den Gemeinderat durchgeführt. 5.5 Beschlussfassung und Genehmigung Die Beschlussfassung zur vorliegenden UeO für eine Detailerschliessung erfolgt durch die Gemeinderat von Interlaken. Über allfällige unerledigte Einsprachen entscheidet das AGR im Genehmigungsverfahren.

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