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- Jens Schuster
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1 Inhalt Muster eines Kaufvertrages Kaufgegenstand Kaufpreis Fälligkeit des Kaufpreises Zwangsvollstreckung Anliegerbeiträge Belastungen im Grundbuch Eintragung von Dienstbarkeiten Allgemeiner Haftungsausschluss Rechte des Käufers wegen Mängeln Erschließungsstraße Stellplätze Baulasten Böschung (optional) Bauverpflichtung Auflassungsvormerkung Besitzübergang Bebauungsplan Überbauung (Nur Flurstück 352) Weitere Bestimmungen Kosten
2 Muster eines Kaufvertrages Die Stadt Wuppertal ist Eigentümerin des im Grundbuch von Ronsdorf, Blatt 100, unter lfd. Nr. XXX eingetragenen Grundbesitzes Gemarkung Ronsdorf, Flur 48, Flurstück XXX, Gebäude- und Freifläche Gelegen Holthauser Str. groß XXX m². 1 Kaufgegenstand Die Stadt Wuppertal im Weiteren auch Verkäufer genannt verkauft an XXX - im weiteren "Käufer" genannt - den oben genannten Grundbesitz. Der Käufer nimmt dieses hiermit an. 2 Kaufpreis Der Kaufpreis beträgt XXX Euro/m² und damit bei einer Größe von XXX m² insgesamt (in Buchstaben: XXX Euro) XXX Euro Bei dem Kaufpreis handelt es sich um einen Festpreis. Die bereits gezahlte Reservierungspauschale in Höhe von 3.000,00 wird von dem Kaufpreis abgezogen, sodass noch ein Kaufpreis i. H. v. XXX zu zahlen ist. 3 Fälligkeit des Kaufpreises Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Vertragsabschluss unter Angabe des Kassenzeichens XXX auf das Konto Stadtsparkasse Wuppertal BIC WUPSDE33; IBAN DE zu zahlen. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an bis zum Eingang bei der Stadtsparkasse ist der Kaufpreis mit jährlich 5 Prozent über dem Basiszinssatz ( 288 BGB) zu verzinsen. Der amtierende Notar wird angewiesen, dem Käufer vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises keine die Auflassung enthaltende Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift dieser Urkunde zu erteilen. Der Antrag auf Umschreibung darf erst gestellt werden, wenn die Stadt Wuppertal dem amtierenden Notar bestätigt hat, dass der Kaufpreis vollständig 2
3 gezahlt ist. 4 Zwangsvollstreckung Wegen der Zahlungsverpflichtung des Kaufpreises unterwirft sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen, wegen der gegebenenfalls anfallenden Verzugszinsen aus Gründen der erforderlichen Bestimmtheit für die Zeit seit dem heutigen Tage. 5 Anliegerbeiträge a. Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge sind im Kaufpreis nicht enthalten. Sie sind bereits endgültig abgegolten und fallen auch zukünftig für das Grundstück nicht mehr an. b. Straßenbaubeiträge Straßenbaubeiträge nach 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen sind im Kaufpreis nicht enthalten. Diese Beiträge hat der Käufer - auch für bereits durchgeführte bzw. begonnene Maßnahmen - zu tragen. c. Hausanschlusskosten Hausanschlusskosten sind im Kaufpreis nicht enthalten und sind vom Käufer zu tragen. 6 Belastungen im Grundbuch Die Stadt Wuppertal leistet dafür Gewähr, dass der verkaufte Grundbesitz nach Abteilung III des Grundbuches unbelastet ist. Kommentar: Zurzeit ist das Grundbuch in Abt. II unbelastet. Zur Sicherung der Erschließung werden vor Vertragsabschluss diverse Dienstbarkeiten eingetragen, die dann vom Käufer übernommen werden müssen. Die folgenden vorhandenen Belastungen in Abt. II des Grundbuches von Ronsdorf, Blatt 100, werden vom Käufer übernommen: - lfd. Nr. XXX Grunddienstbarkeit (Geh- Fahr- und Leitungsrecht) zu Gunsten der Grundstücke Gemarkung Ronsdorf, Flur 48, Flurstücke 347, 348, 349, 350, 351, 352 (nur lastend auf Flur 48, Flurstücke 348, 349, 350, 352 und die jeweiligen anderen Flurstücke begünstigend) - lfd. Nr. XXX beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Stellplatznutzung) zur Sicherung der Stellplatznutzung zu Gunsten der Anlieger (nur lastend auf Flur 48, Flurstücke 347, 348, 349, 350, 352) 3
4 - lfd. Nr. XXX: beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Das Recht, eine Transformatorenstation dauerhaft zu haben, zu belassen, zu betreiben und zu erneuern) zu Gunsten der WSW (nur lastend auf Flur 48, Flurstück 347) Für eine bestimmte Flächengröße wird keine Gewähr übernommen. Etwaige Grunddienstbarkeiten, die zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuches der Eintragung nicht bedürfen, werden von dem Käufer übernommen. Solche Dienstbarkeiten sind der Stadt Wuppertal aber nicht bekannt. 7 Eintragung von Dienstbarkeiten Der Käufer verpflichtet sich zukünftig Dienstbarkeiten zur Sicherung der Ver- und Entsorgungsleitungen einzutragen (Mischwasserkanal, Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Telekommunikation, Medien). Kommentar: Sollte die Lage der Leitungen mit den Trägern vor Abschluss des Kaufvertrages abgestimmt sein, behält sich die Stadt Wuppertal vor, die Eintragungen der Dienstbarkeiten vorzunehmen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, diese Dienstbarkeiten zu übernehmen. 8 Allgemeiner Haftungsausschluss Der Grundbesitz wird in dem Zustand übereignet, in dem er sich zurzeit befindet, mit allen Rechten und Pflichten, ganz so, wie er von der Stadt Wuppertal bisher besessen worden ist. Eine Haftung für Mängel, welcher Art sie auch sein mögen, ist ausgeschlossen ( 434 BGB). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 9 Rechte des Käufers wegen Mängeln Die Stellungnahmen des städtischen Ressorts Umweltschutz vom und vom sind dem Käufer dem ganzen Inhalt nach bekannt. Der Käufer ist sich darüber im Klaren, dass die vorerwähnte Stellungnahme und das Gutachten keine Baugrundgutachten darstellen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind auf dem Kaufgegenstand keine Bodenbelastungen zu erwarten. Der Hinweis des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr D. 1. ist zu beachten. 4
5 Bei der Verkaufsfläche handelt es sich um ein ehemaliges Schulgrundstück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Boden Reste des Gebäudefundamentes oder Rückstände des früheren asphaltierten Schulhofes befinden. Unbeschadet des in 8 vereinbarten Gewährleistungsausschlusses gilt Folgendes: Sollte der Käufer Fundamente, Gebäudereste oder Asphaltrückstände vom ehemaligen Schulhof im Boden vorfinden, die entsorgt werden müssen, wird er den Verkäufer innerhalb von X Werktagen benachrichtigen, um in Abstimmung mit dem Verkäufer das weitere Vorgehen festzulegen. In diesem Fall beteiligt sich die Stadt Wuppertal an den Kosten für die Beseitigung von Fundament-, Gebäude-, und Asphaltrückständen mit bis zu maximal Voraussetzung hierfür ist vorab die unmittelbare Benachrichtigung sowie die Vorlage der Originalrechnung. Die Bestimmungen nach dem BBodSchG sind unabhängig von der zuvor genannten Individualregelung einzuhalten. 10 Erschließungsstraße Im Bebauungsplan Nr ist eine Fläche, mit einem Geh-und Fahrrecht zu Gunsten der Anlieger und Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger zu belastende Fläche (Lageplan x), ausgewiesen - im weitern private Erschließungsstraße oder Erschließungsstraße genannt. Diese Fläche wird als private Zuwegung genutzt. Kommentar: Beschreibung des Ist-Zustandes der Bauphase für die private Erschließungsstraße zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Stadt Wuppertal wird die private Erschließungsstraße als Baustraße mit Asphalttragschicht ausbauen. Die endgültige Herstellung der privaten Erschließungsstraße erfolgt, wenn das letzte Grundstück, das über die private Erschließungsstraße angedient wird, bebaut worden ist. Grundlage für den Ausbau ist der Bebauungsplan und die örtlichen Gegebenheiten. Der Ausbau wird spätestens 12 Monate nach Abschluss der letzten privaten Hochbaumaßnahme erfolgen. Wie in Lageplan XXX gekennzeichnet, erstreckt sich die private Erschließungsstraße über mehrere Grundstücke. Der sich auf dem Kaufgegenstand befindliche Abschnitt der privaten Erschließungsstraße geht ins Eigentum des Käufers über. Die Stadt Wuppertal bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen (ggf. WSW AG), wird in der privaten Erschließungsstraße Ver-und Entsorgungsleitungen verlegen. Zudem werden Telekommunikationsleitungen verlegt. Im Rahmen der Baumaßnahmen ist es notwendig, dass das Verkaufsgrundstück durch die Stadt Wuppertal oder durch ein von ihr beauftragtes Unternehmen betreten wird 5
6 und die Baumaßnahme durchgeführt wird. Der Käufer wird dies entschädigungslos dulden und er stimmt einer Betretung des Kaufgrundstückes zu. Die Kosten für die von der Stadt Wuppertal, oder von einem von ihr beauftragten Unternehmen, erbrachten Leistungen aus diesem 10 sind im Kaufpreis enthalten. Ansprüche des Käufers bei Mängeln an den nach diesem 10 von der Stadt Wuppertal bzw. von einem durch die Stadt Wuppertal beauftragten Unternehmen zu errichtenden Anlagen richten sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. 11 Stellplätze Die Stadt Wuppertal bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen wird Stellplatzflächen gem. des Lageplans Nr. XXX entlang der privaten Erschließungsstraße errichten. Diese dienen den Anliegern und sind im Kaufpreis enthalten und werden von dem Käufer samt Eigentumspflichten übernommen. Kommentar: Beschreibung des Ist-Zustandes der Bauphase für die Stellplätze zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Nutzungsregelung wird ggf. angepasst. 12 Baulasten Kommentar: Auf der privaten Erschließungsstraße müssen Baulasten zur Sicherung der Zuwegung und zur Sicherung der Feuerwehrzufahrt sowie aufstellfläche eingetragen werden. Die Stadt Wuppertal behält sich vor, dies vor der Beurkundung der Kaufverträge zu veranlassen. Zur Sicherung der öffentlich-rechtlichen Erschließung der angrenzenden Baugrundstücke sind Baulasten eingetragen. Die Baulasten Nr. XXX werden vom Käufer übernommen. Auf dem Kaufgegenstand sind im Baulastenverzeichnis folgende Baulasten eingetragen: - Nr. XXX: Feuerwehrzufahrt - Nr. XXX: Zuwegungsbaulast Diese Baulasten werden vom Käufer übernommen. Der dazu notwendige schuldrechtliche Baulastvertrag vom XXX wird vom Käufer übernommen und ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Käufer verpflichtet sich, den Baulastenvertrag dem jeweiligen Rechtsnachfolger im Eigentum zu übertragen mit der Verpflichtung, diese Verpflichtung jedem weiteren Rechtsnachfolger aufzugeben. Kommentar: Baulastenvertrag regelt Unterhaltung jeder Eigentümer hat seine Fläche zu unterhalten Der Kaufgegenstand ist auf Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Ronsdorf, Flur 48, Flurstück 237/246/248/249, zur Sicherung der bestehenden Gebäude auf 6
7 ebendiesen Grundstücken, mit einer Abstandsflächen- und/oder Brandabstandsbaulast zu belasten. (Im Vogelsholz 15, 10, 12, 14) 13 Böschung (optional) Kommentar: Die Drainagesituation der östlichen Böschung ist noch zu klären. Eine ggf. entstehende Unterhaltungspflicht fällt unter die in 14 genannten Verpflichtungen eines Eigentümers. 14 Bauverpflichtung Der Käufer ist verpflichtet, auf dem Flurstück XXX einen Neubau nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr und den allgemeinen Bestimmungen der Abteilung Baurecht und Denkmalpflege (Ressort 105.2) zu errichten. Sollte dieser Neubau nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren errichtet und bezugsfertig sein, so hat die Stadt Wuppertal das Recht, ohne Einhaltung einer besonderen Frist die Rückübertragung des Grundbesitzes zu verlangen. Die Bebauungsfrist von zwei Jahren wird ab dem Monatsersten gerechnet, der auf die Umschreibung des Grundbesitzes im Grundbuch folgt. Die Rückübertragung des Grundbesitzes folgt dann zu den gleichen Bedingungen, zum gleichen Preis und auch in dem gleichen Zustand, wie er dem Käufer übereignet worden ist. Entschädigungsansprüche gegen die Stadt Wuppertal sind in diesem Falle ausgeschlossen. Dazu gehören auch Ansprüche wegen Veränderungen, die der Käufer seit dem Zeitpunkt des Erwerbs vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Die durch die Rückübertragung entstehenden Kosten hat der Käufer zu tragen. Der Verkauf des Grundbesitzes vor Fertigstellung des Neubaus ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Wuppertal zulässig. Die Stadt Wuppertal ist berechtigt, bei einem Verkauf des Grundbesitzes, auch vor Ablauf der festgelegten Frist, von ihrem erwähnten Rückauflassungsrecht Gebrauch zu machen. Ein unfertiger Bauzustand ist vom Käufer wieder zu entfernen. Sollte bei Rückübertragung ein vom Käufer verursachter Mehrwert entstanden sein, den die Stadt Wuppertal realisiert, so ist dieser dem Käufer nach Abzug der durch die Übertragung entstehenden Kosten zu erstatten. Entschädigungsansprüche gegen die Stadt Wuppertal sind ausgeschlossen. Dazu gehören auch Ansprüche wegen Veränderungen, die der Käufer seit dem Zeitpunkt des Erwerbs vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Von der zuvor genannten Regelung zur Weiterveräußerung ausgenommen ist die im, als Anlage Nr. XXX, beigefügten Lageplan markierte Böschungsfläche. Hier stimmt die Stadt Wuppertal einer Weiterveräußerung an den jeweiligen Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Ronsdorf, Flur 48, Flurstück 237/246/248/249 (Im Vogelsholz 15, 10, 12, 14) vor Fertigstellung des Neubaus zu. Im Falle dieser Weiterveräußerung ist die Stadt Wup- 7
8 pertal zu informieren. Im Falle der Weiterveräußerung gehen die Pflicht zur Unterhaltungspflege der Böschung sowie die Erfüllungspflicht der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr auf den Rechtsnachfolger über. Kommentar: Derzeit wird ein Baubeginn Anfang 2020 angestrebt. 15 Auflassungsvormerkung Der Käufer bewilligt zur Sicherung der unter 14 festgelegten Bedingungen die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Wuppertal im Grundbuch. Die Eintragung erfolgt auf Antrag der Stadt Wuppertal. Diese Auflassungsvormerkung soll gelöscht werden, wenn der Neubau errichtet und bezogen worden ist. Die Kosten der Löschung dieser Vormerkung werden vom Käufer getragen. 16 Besitzübergang Besitz und Gefahr, Nutzungen und Lasten gehen mit dem Monatsersten, der auf den Eingang des Kaufpreises bei der Stadt Wuppertal folgt, auf den Käufer über. Ab dem Besitzübergang übernimmt der Käufer alle Verpflichtungen des Verkäufers, die sich aus dem Eigentum an dem Grundstück ergeben (insbesondere Verkehrssicherungspflichten und Unterhaltungspflege der Grün- und Straßenflächen). Soweit eine Übertragung dieser Pflichten mit befreiender Wirkung Dritten gegenüber nicht möglich ist, stellt der Käufer den Verkäufer von Ansprüchen aus einer Verletzung dieser Pflichten frei. Unabhängig vom Besitzübergang oder der Eigentumsübertragung stimmt der Käufer allen Eingriffen auf dem Grundstück für die private Erschließung zu, die im Rahmen der Herstellung der unter 10 genannten Erschließungsanlagen sowie der Baustraße notwendig sind. Er duldet ebenfalls das Betreten und Befahren des gesamten Kaufgrundstückes. Der Käufer verpflichtet sich, diese Verpflichtung zur Zustimmung dem jeweiligen Rechtsnachfolger im Eigentum weiterzugeben. 17 Bebauungsplan Die Verkaufsfläche liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Der Käufer wird sich über die Auflagen und Beschränkungen des Bebauungsplanes informieren, insbesondere über die textlichen Festsetzungen. Auf die 39 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde der Käufer hingewiesen. 18 Überbauung (Nur Flurstück 352) Der Kaufgegenstand ist derzeit im südöstlichen Bereich überbaut. Vertragliche Grundlagen hierfür bestehen nicht, sodass der Käufer den Rückbau fordern kann. 8
9 19 Weitere Bestimmungen Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 20 Kosten Die mit der Beurkundung dieses Vertrages verbundenen Kosten, die Kosten der Umschreibung im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. 9
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