SACHSTANDSBERICHT ZUWANDERUNG AUS SÜDOSTEUROPA 2015

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1 5/Dez-SP SACHSTANDSBERICHT ZUWANDERUNG AUS SÜDOSTEUROPA 2015 Inhalt 1. EINLEITUNG 3 2. STATISTISCHE BEFUNDE Umfang und Struktur der EU2-Zuwanderung in Dortmund und im bundesweiten Vergleich Beschäftigung Arbeitslosigkeit SGB II-Bezug Selbstständige EU 2-Studierende in Dortmund ANSPRUCH AUF LEISTUNGEN NACH DEM SOZIALGESETZBUCH Anspruch nach dem SGB II Leistungen nach dem SGB XII UNTERSTÜTZUNG DER TEILHABE NACH BIOGRAFISCHEN PHASEN Handlungsfeld Kinder von 0 bis unter 6 Jahren Schwangerschaft und Geburt: Die aufsuchende Elternberatung durch eine bulgarische Hebamme Gesundheitliche Versorgung der nicht krankenversicherten Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: Sprechstunde des Gesundheitsamtes für Kinder und Jugendliche Frühkindliche Bildung, Beratung und Betreuung, Kinder- und Jugendhilfe: Maßnahmen des Jugendamtes Handlungsfeld schulpflichtige Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 15 Jahren Gesundheitliche Versorgung der nicht krankenversicherten Kinder von 6 bis unter 15 Jahren: Sprechstunde des Gesundheitsamtes für Kinder und Jugendliche Einschulungsuntersuchungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Schulische und außerschulische Bildung Entwicklung im Bereich Kinder- und Jugendförderung Hilfen im Bereich der Jugendhilfe Handlungsfeld nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahre Gesundheitliche Versorgung Ansätze im Bereich der Jugendförderung Teilhabe am Arbeitsmarkt: Kompetenzfeststellung für Jugendliche (ESF-Baustein IIb) 28 1

2 4.4 Handlungsfeld Erwachsene ab 18 Jahren Anmeldung von EU-Bürgerinnen und Bürgern als Basis des weiteren Verwaltungshandelns Erstintegration, Beratung und Unterstützung durch die Anlaufstelle Willkommen Europa (ESF-Baustein IIa) Kompetenzfeststellung für Erwachsene (ESF-Baustein IIb) Unterstützung Arbeitsuchender durch das Jobcenter Sprachkurse der VHS (ESF-Baustein III) Integrationskurse des Bundes Niederschwellige Begegnungsmöglichkeit der AWO (ESF-Baustein IV) Handlungsfeld Frauen Die gynäkologische Sprechstunde Handlungsfeld Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahre ÜBERGREIFENDE ANSÄTZE Gesundheitliche Versorgung Aufbau einer Clearingstelle (Kompetenzzentrum) Behandlung von an Tuberkulose erkrankten Menschen Wohnen und Zusammenleben: Nachbarschaften stabilisieren Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen in den Quartieren Maßnahmen im ordnungsrechtlichen Bereich zur Stabilisierung der Quartiere INITIATIVEN ZUR KOORDINIERUNG, PROFESSIONALISIERUNG UND KOMMUNIKATION Initiativen auf örtlicher Ebene Aufbau der Dortmunder Gesamtstrategie EU-Armutswanderung (ESF-Baustein I) Planungsrunde Dualer Studiengang Initiativen auf überörtlicher Ebene Initiativen auf Landesebene Initiativen auf Bundesebene Initiativen in Richtung der europäischen Ebene Initiativen in Richtung der Herkunftsländer FAZIT UND AUSBLICK 68 2

3 1. EINLEITUNG Im Februar 2014 wurde dem Rat der Sachstandsberichts Zuwanderung aus Südosteuropa 1 vorgelegt. Ein Jahr ist seitdem vergangen, das gleichermaßen für ein Jahr uneingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit steht. Rund um den Jahreswechsel vor einem Jahr war sie zentrales Thema in der medialen Berichterstattung. Ein ums andere Mal wurden die Fragen Wie viele Menschen werden kommen? und Welche Folgen wird die Zuwanderung haben? an das Sozialdezernat herangetragen. Stete Antworten waren: Das kann seriös niemand vorhersagen und Am Ende des Jahres wissen wir mehr. Tatsächlich bestätigt sich heute die Annahme, dass das Jahr 2014 ein Jahr des Sondierens und Sortierens sein würde. Was ist das Ergebnis? Was konnte erreicht werden? Was fehlt noch? Am zentralen Befund hat sich nichts geändert: Ein großer Teil der Zuwanderinnen und Zuwanderer, die aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien nach Dortmund kommen, hat im Herkunftsstaat Armut, Ausgrenzung und Perspektivlosigkeit erlebt. Diese Menschen suchen in Deutschland neue Perspektiven für sich und ihre Kinder. Sie werden bleiben, eine sinnvolle Alternative zu ihrer Integration gibt es nicht. Ihre Teilhabe in der Stadtgesellschaft zu sichern stellt in Anbetracht der gegebenen Rahmenbedingungen indes eine große Herausforderung dar. Nicht nur die persönlichen Voraussetzungen der Zuwandernden erschweren ihre gesellschaftliche Teilhabe. Auch die strukturell vorhandenen Instrumente - gesetzliche, fiskalische und andere - lassen nachhaltige Perspektiven häufig nicht zu. Mit den resultierenden Problemlagen haben die Menschen in den Ankunftsgebieten, neu zugewanderte und alteingesessene Dortmunderinnen und Dortmunder, umzugehen. Die bereits länger im Umfeld wohnenden Menschen erleben die Veränderung in ihrer Nachbarschaft, die über die Jahre zu ihrem Quartier geworden ist. Auch wenn viele sich engagieren, für ihre Nachbarschaft ebenso wie für die Neu-Bürgerinnen und Neu-Bürger: Häufig scheitern solche Lösungsversuche, die engagierte Akteure - professionelle Träger ebenso wie die Menschen in den Nachbarschaften - auf die Beine stellen. Politik, Verwaltung und freie Träger sind gefordert, im Rahmen dieser schwierigen Bedingungen nachhaltige Lösungen zu finden. Dafür hatte sich Dortmund früh auf den Weg gemacht. Verwaltung und freie Träger gemeinsam haben ihre Möglichkeiten genutzt, hier Lösungen über die Ebenen einzufordern. Der Sachstandsbericht 2014 stellt die Initiativen über die unterschiedlichen Ebenen dar. 1 Drucksache Nr

4 Der nun vorliegende Bericht 2015 schließt inhaltlich an den Bericht des vorangegangenen Jahres an, häufig wird auf die dort gelieferten Informationen verwiesen. Als zusammenfassender Rückblick legt er den Fokus auf ein Jahr uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dabei beleuchtet er zunächst die wesentlichen statistischen Befunde und die Entwicklungen im Bereich des Sozialgesetzbuches. Anschließend zeigt er die Sachstände der einzelnen entwickelten Ansätze auf. Allerdings ordnet er sie nicht mehr den Handlungsschwerpunkten zu, die im Handlungsrahmen Zuwanderung Südosteuropa entwickelt wurden und durch den ersten Bericht führten. Vielmehr greift er die konzeptionellen Fortentwicklungen des zurückliegenden Jahres auf. Die Erkenntnisse hieraus ermöglichen es nun, die unterschiedlichen miteinander verzahnten Ansätze - Regelangebote wie auch Projektvorhaben - lebensbiografischen Phasen zuzuordnen, die ihrerseits mit den identifizierten Problemlagen der jeweiligen Lebenslage hinterlegt sind. Vorteil einer solchen Systematik ist es, dass die konkreten Bedarfe einerseits und die vorhandenen Angebote andererseits abgeglichen und auf diesem Wege Überschneidungen wie auch Lücken erkannt werden können. Sie bietet die Chance, Umsteuerungsbedarfe in der Gesamtstruktur eines äußerst dynamischen Handlungsfeldes zu erkennen und so Schritt für Schritt den notwendigen Lückenschluss im Sinne lebensbiografischer Förderketten zu erreichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusammenstellung der dargestellten Ansätze nicht alle Dortmunder Maßnahmen im Handlungsfeld abbildet. Dargestellt ist lediglich ein Ausschnitt der Angebote, die in Regie der Stadt oder im Rahmen eines von ihr federführend koordinierten Vorhabens umgesetzt werden. Viele weitere gute Projekte, große und kleine, runden das Gesamtangebot ab. Auch der vorliegende Sachstandsbericht, der aus zahlreichen Beiträgen unterschiedlicher Fachbereiche zusammengestellt werden konnte, schließt wieder mit einem Ausblick auf die konkret zu erledigenden Schritte. 4

5 2. STATISTISCHE BEFUNDE 2 Methodische Hinweise Die Entwicklung der Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien im ersten Jahr der vollständigen Freizügigkeit statistisch verlässlich zu beschreiben, stößt auf eine Reihe von Schwierigkeiten. Zunächst handelt es sich bei den EU2-Zuwandernden um eine vergleichsweise mobile Gruppe. Das hat regelmäßig, aber in den Städten in unterschiedlichen Zyklen, Mengen von amtlichen Ersatzvornahmen (i.d.r. Abmeldungen) zur Folge. So hat Duisburg Anfang 2014 Hunderte bulgarische und rumänische Staatsangehörige von Amts wegen abgemeldet, wodurch die Bestandsentwicklung verzerrt dargestellt ist. In geringerem Umfang gilt das für Dortmund im letzten Quartal Die allermeisten Daten liegen Anfang des Folgejahres noch nicht für das Jahresende vor (Ausnahme: Arbeitslosenzahlen). Das gilt in einigen Städten sogar für die Einwohnerbestände, immer aber etwa für die Beschäftigtenzahlen, die mit halbjährlichem Zeitverzug veröffentlicht werden. Andere Daten, wie die Angaben zur beruflichen Qualifikation der Beschäftigten, sind zu lückenhaft, um zuverlässige Befunde zu erzeugen. Für diesen Bericht kommt hinzu, dass die Daten nicht durchgängig für dieselben Gebietseinheiten zur Verfügung standen. Nicht alle angefragten Städte sind der Bitte um Übermittlung der aktuellen Zahlen nachgekommen, so dass je nach Fragestellung z.t. sehr unterschiedliche Gebietskulissen beschrieben werden. Die Beschränkung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner wäre die schlechtere Option gewesen. 2.1 Umfang und Struktur der EU2-Zuwanderung in Dortmund und im bundesweiten Vergleich Zahl der bulgarischen und rumänischen Zuwanderer in den Zielstädten gestiegen, in Dortmund im Stadtvergleich moderat Seit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien (EU2) Anfang 2007 ist die Zahl der Menschen, die aus diesen beiden Ländern nach Dortmund gekommen sind, kontinuierlich gestiegen. Das gilt in besonderem Maße für das Beitrittsjahr und für die Jahre 2013 und Im Dezember 2014 waren in Dortmund bulgarische und rumänische Staatsangehörige offiziell gemeldet, mehr als Ende Dieser deutliche Zuwachs ist insoweit nicht ganz überraschend, da die vollständige Freizügigkeit am Arbeitsmarkt seit Anfang 2014 durchaus als zusätzlicher wichtiger Zuwanderungsanreiz einzuschätzen war. 2 Autor des zweiten Kapitels (mit Ausnahme 2.4): Berthold Haermeyer. 5

6 Letztendlich ist der Anstieg über das Jahr 2014 aber weniger stark ausgefallen, als es nach den Wanderungssalden der ersten Monate des Jahres ausgesehen hatte. In den letzten drei Monaten ist (begünstigt durch verstärkte amtliche Abmeldungen) im Gegenteil sogar ein Rückgang der Zahlen zu verzeichnen. Ende 2006, vor dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU, lebten bundesweit bulgarische und rumänische Staatsangehörige, davon 573 oder 0,51 % in Dortmund. Ende 2013 lebten von insgesamt Menschen mit bulgarischer oder rumänischer Staatsangehörigkeit in Deutschland in Dortmund. Seit 2006 hatte sich damit der Dortmunder Anteil auf 1,08 % der bundesweit registrierten EU2-Bevölkerung mehr als verdoppelt. Deutschland: Entwicklung der EU2-Bevölkerung 2006 bis Bulgarien Rumänien EU2 gesamt Vgl. Vorjahr Vgl. Vorjahr (%) 16,9 12,9 12,5 20,7 25,7 27,9 27,9 30,0 Quelle: Statistisches Bundesamt bzw. IAB (2014) auf Basis des Ausländerzentralregisters Dortmund: Entwicklung der EU2-Bevölkerung 2006 bis Bulgarien Rumänien EU2 gesamt Vgl. Vorjahr Vgl. Vorjahr (%) 178,2 0,7 4,3 35,0 11,7 23,2 43,7 47,2 Quelle: dortmunderstatistik auf Basis des Melderegisters Dieser Trend setzte sich 2014 mit Eintritt der vollen Freizügigkeit fort. Dem Dortmunder Anstieg um Menschen oder 47 % von auf steht bundesweit ein Anstieg um 30 % bzw auf rund gegenüber. Der Dortmunder Anteil an der bundesweit registrierten EU2-Bevölkerung lag Ende 2014 bei 1,23 %. 6

7 Der Vergleich der Dortmunder Zahlen mit den Entwicklungen auf Bundesebene lässt allerdings außen vor, dass sich die Zuwanderung von Menschen aus Rumänien und Bulgarien nicht gleichmäßig auf die deutschen Städte verteilt, sondern sich nach wie vor konzentriert. Aus einer Erhebung im Rahmen der AG Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien des Deutschen Städtetages liegen kommunale Daten zur EU 2-Bevölkerung für Hamburg, München, Dortmund, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Mannheim, Gelsenkirchen und Offenbach vor. Im Vergleich dieser Städte sind weder die Zahl noch der Anteil der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen in Dortmund außergewöhnlich, beide Werte rangieren eher im unteren Bereich. Der Vergleich der Bestandszahlen, die für München, Hamburg und Mannheim nur für 2013 vorliegen, zeigt, dass insbesondere in München, aber auch in Hamburg und Nürnberg deutlich mehr Menschen aus den beiden Herkunftsstaaten leben, als in Dortmund. In NRW liegt Duisburg mit EU 2- Zugewanderten Ende 2013 und knapp Ende 2014 deutlich vor Dortmund. Ende 2014 haben 1,12 % der Dortmunder Bevölkerung eine rumänische oder bulgarische Staatsangehörigkeit, der Anteil liegt deutlich unter dem in den Vergleichsstädten mit Ausnahme Hannovers (wobei Daten für München, Hamburg und Mannheim noch nicht vorliegen). In Duisburg und Nürnberg ist die Quote annähernd doppelt so hoch. Den mit Abstand höchsten EU2-Bevölkerungsanteil weist Offenbach mit 5,38 % aus. Konzentration auf die Innenstadt-Nord Der gesamtstädtisch vergleichsweise geringe Bevölkerungsanteil verdeckt die Verteilung innerhalb der Stadt. Rund 60 % der Menschen aus Bulgarien oder Rumänien wohnen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, insgesamt rund Der Anteil der bulgarischen und rumänischen Personen an der Bevölkerung liegt hier aktuell bei 7%. 7

8 Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Betrachtung allein der Bestandszahlen die realen Verhältnisse nur unzureichend abbildet. Sie verkennt, dass dahinter wesentlich größere Bevölkerungsströme stehen. So stehen hinter dem Bestandszuwachs um im Laufe des Jahres 2014 in Dortmund fast Wanderungsfälle (Zu- oder Abwanderungen). Ähnliche Trends registrieren die Vergleichsstädte. Bestandsdaten und Entwicklung 2013/14 im Städtevergleich 2013 Bulgarien Rumänien EU2 gesamt Bulgarien Rumänien EU2 gesamt EU2: Vgl. Vorjahr EU2: Vgl. Vorjahr (%) Bevölkerungsanteil (%) Bevölkerungsanteil (%) Dortmund , ,2 1,1 dar. Innenstadt-Nord , ,4 7,0 Duisburg , ,5 2,2 Gelsenkirchen , ,3 1,7 Hamburg ,6 Hannover , ,4 0,9 Offenbach , ,0 5,4 Mannheim ,2 Nürnberg , ,3 2,1 München ,6 Quelle: Angaben der Städte, eigene Berechnungen 2014 Junge EU2-Bevölkerung Der Altersaufbau der EU2-Bevölkerung in Dortmund war Ende 2013 im Städtevergleich eher unauffällig. Ein Fünftel der Bevölkerung war unter 15 Jahre, vier Fünftel im erwerbsfähigen Alter; Personen im Alter von 65 oder mehr Jahren gab es nur sehr wenige. Im Laufe des Jahres 2014 hat sich dieses Bild merklich gewandelt. Es hat eine deutliche Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen speziell aus Rumänien gegeben. Insgesamt lag die Zahl der unter 15-jährigen EU2-Bevölkerung Ende des Jahres um rund höher als zu Jahresbeginn, 85 % des Zuwachses entfällt auf Rumänien. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus der EU2 ist damit von 19,9 % auf 28,5 % gestiegen. Dieser Zuwachs legt den Schluss nahe, dass nicht allein die Freizügigkeit am Arbeitsmarkt das Wanderungsverhalten aus den EU2-Staaten bestimmt hat. Insgesamt fällt die Altersstruktur der bulgarischen und rumänischen Bürgerinnen und Bürger aus dem Rahmen. Fast 60 % der EU2- Zuwanderer sind jünger als 30 Jahre; der entsprechende Anteil in der Gesamtbevölkerung ist mit weniger als einem Drittel gerade einmal halb so hoch. Umgekehrt sind lediglich 11,5 % der EU2-Zuwanderer älter als 44 Jahre; dieser Anteil liegt in der Gesamtbevölkerung mehr als viermal so hoch (48,8 %). 8

9 Fazit 2014: Entwicklung der EU 2-Zahlen in Dortmund vergleichsweise moderat Alles in allem bestätigt die Auswertung der im Rahmen der EU 2-Zuwanderung verfügbaren Zahlen für das Jahr 2014 zweierlei: 1. Die Entwicklung der Zuwanderung auf Ebene der Zielstädte liegt oberhalb der Entwicklung auf Bundesebene. Das belegt, dass die Verteilung der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien nicht gleichverteilt ist, sondern nach wie vor bestimmte Städte betrifft. 2. Sowohl was die absoluten EU 2-Bestandszahlen, als auch was die Anteile der Menschen mit rumänischer oder bulgarischer Staatsangehörigkeit an der Gesamtbevölkerung angeht, liegt Dortmund im Vergleich der Zielstädte im unteren Bereich. Dabei ist die Zuwanderung nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt, sondern betrifft insbesondere den Stadtbezirk Innenstadt-Nord. 2.2 Beschäftigung Arbeitslosigkeit SGB II-Bezug Beschäftigungsquoten bei EU2-Angehörigen im Ruhrgebiet deutlich niedriger als im Bund Die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist entscheidende Unterschiede zwischen den Städten im Hinblick auf die Integration der EU2- Bevölkerung in den Arbeitsmarkt nach. Während bundesweit im Oktober 2014 knapp die Hälfte aller bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt war, lag der Anteil in Dortmund (Stand Juni 2014) bei nur 17,7 %, in Duisburg bei 13,0 %, in Gelsenkirchen sogar bei nicht mehr als 11,6 %. Selbst wenn lediglich der Bezug zur erwerbsfähigen Bevölkerung der 15- bis unter 65-Jährigen gewählt wird, verbleibt der Anteil der Beschäftigten in Dortmund bei rund einem Viertel. Drei Viertel der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter gehen keiner gemeldeten Beschäftigung nach. Die Struktur der Zuwanderer ist also in Dortmund eine andere als in anderen Großstädten wie etwa Nürnberg, wo der Beschäftigtenanteil immerhin 43,5 % der Bevölkerung beträgt. 9

10 Die Entwicklung in der ersten Jahreshälfte 2014 hat diesen Befund eher bekräftigt als entschärft. Das wird vor allem daran deutlich, dass in Dortmund die Zahl der Beschäftigten bei weitem nicht so stark gestiegen ist, wie die Bestandszahlen insgesamt. Konkret: In der ersten Jahreshälfte 2014 ist die Zahl der EU2-Staatsangehörigen in Dortmund um gestiegen, die der Beschäftigten um 476. In allen anderen betrachteten Städten ist die Relation günstiger, vielfach sind - wie im Bund auch - die Beschäftigtenzahlen sogar stärker gestiegen als die Bestandszahlen: So in Nürnberg mit einem Plus von bei den Beschäftigten und bei den EU2-Angehörigen. Bundesweit waren im Oktober 2014 rund mehr Menschen aus Bulgarien und Rumänien sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt als Ende Die Bestandszahlen sind im gleichen Zeitraum um rund gestiegen. Die Gründe für diese regional unterschiedlichen Entwicklungen im Vergleich der Ruhrgebietsstädte mit weiteren Städten bundesweit können sowohl in einer besseren Ausgangsqualifizierung der jeweils dorthin zuwandernden Menschen als auch in günstigeren Bedingungen des Arbeitsmarktes - z.b. mehr Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich - liegen. Der Anteil der Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen Beschäftigten liegt bundesweit (Juni 2014) bei 81,5 %, bei den EU2-Beschäftigten bei 74,7 %. In Dortmund ist der Anteil der geringfügig Beschäftigten bei den EU2-Angehörigen mit knapp 30 % überdurchschnittlich; ihre Zahl ist im ersten Halbjahr 2014 mit einem Plus von 112 % auch stärker gestiegen als die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 67 %. EU 2-Arbeitslosenquote 2014 entgegen dem Trend in Dortmund gestiegen Das IAB hat für den Bund und verschiedene Städte Arbeitslosenquoten für EU 2-Bürger berechnet. Die ermittelte Rate (die anders berechnet ist als in der monatlichen Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit) für Oktober 2014 liegt wiederum in den Ruhrgebietsstädten deutlich höher als in allen anderen betrachteten Städten. In Dortmund beträgt sie 23,5 % und ist im Jahresverlauf entgegen dem Trend in den anderen hier betrachteten Städten um 1,1 Prozentpunkte gestiegen, in Duisburg sogar 32,2 % (minus 0,5 Prozentpunkte). Zum Vergleich: In München beträgt die EU 2-Arbeitslosenquote laut IAB 7,2 % (-0,6 Prozentpunkte), also weniger als ein Viertel des Duisburger Wertes. Im Vergleich zur Arbeitslosenquote insgesamt liegt die EU2-Quote in Dortmund um zwei Drittel höher, in Duisburg um mehr als das Doppelte, in München dagegen nur ein Viertel. Durchgängig ist die Arbeitslosenquote bei den bulgarischen Staatsangehörigen höher als bei den rumänischen. 10

11 SGB II-Quote im 1. Halbjahr unter die von Duisburg und Gelsenkirchen gesunken 15 von 100 bulgarischen bzw. rumänischen Staatsangehörigen in Dortmund haben Mitte 2014 SGB II-Leistungen in Anspruch genommen, das waren insgesamt 914 Menschen. Ende 2013 lag dieser Anteil noch bei 11,5 %. Damit ist der Anstieg deutlich geringer als in Duisburg und Gelsenkirchen, wo 16,5 % bzw. 17,5 % der EU 2-Bürger/innen im SGB II-Bezug stehen. Ende 2013 lag der Anteil in beiden Städten noch unter dem in Dortmund, so dass sich hier binnen eines halben Jahres die Gewichte merklich verschoben haben. Mit dem Anteil von 15 % liegt die Quote für Bulgarien und Rumänien auf dem Niveau der Gesamtbevölkerung in Dortmund (14,3 %). Rund 90 % der gemeldeten EU 2-Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung Verlässliche Zahlen zur schulischen und beruflichen Qualifikation der EU 2-Zuwanderer liegen nicht vor. Lediglich für Teilgruppen werden entsprechende Angaben erhoben, und das zum Teil noch sehr unvollständig. Das gilt insbesondere für die Beschäftigtenstatistik, wo nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit nur für weniger als die Hälfte der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen Angaben zu beruflichen Abschluss gemacht werden können. Deutlich bessere Angaben liegen in der Statistik der Arbeitslosen vor. Hier sind nur vergleichsweise wenige EU 2-Personen von ihrer beruflichen Qualifikation her nicht zuzuordnen. Die Bundesagentur für Arbeit hat diese Daten für die NRW-Städte zum Stand Juni 2014 zur Verfügung gestellt. Danach verfügt der allergrößte Teil der bulgarischen und rumänischen Arbeitslosen über keinen beruflichen Abschluss. In Dortmund liegt dieser Anteil mit 87,3 %, das sind 226 Menschen, auf dem NRW-Niveau. In den Vergleichsstädten liegt er ausnahmslos über 90 % und damit noch höher. Auch im Vergleich zu den Nicht-Deutschen insgesamt verfügen die EU 2-Arbeitslosen damit über ein noch geringeres Qualifikationsniveau. 11

12 Noch sehr viel größer ist der Abstand zu den deutschen Arbeitslosen, obwohl auch von ihnen die meisten (60 % oder mehr) nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. 2.3 Selbstständige 2014: Weniger Gewerbeanmeldungen, mehr Abmeldungen Vollständige Daten zum Ausmaß der Selbstständigkeit bei den EU2-Angehörigen liegen nicht vor. Als Indikator kann lediglich die Gewerbeanzeigenstatistik heran gezogen werden. Danach sind von EU2-Angehörigen zwischen 2007 und 2014 (vor 2007 hat es nur sehr wenige Anzeigen gegeben) insgesamt knapp Gewerbeanmeldungen angezeigt worden. Gleichzeitig sind rund Gewerbeabmeldungen erfolgt, so dass rechnerisch heute von EU2-Angehörigen geführte Betriebe mehr in Dortmund existieren als vor acht Jahren. Davon sind knapp 800 bulgarische und etwas mehr als 900 rumänische Betriebe. Ihren Höhepunkt erreichten die Gewerbeanmeldungen im Jahr 2013, als allein 458 rumänische Staatsangehörige ein Gewerbe aufgenommen haben. Auch der Saldo aus An- und Abmeldungen erreicht in diesem Jahr hier mit +433 sein Maximum. Die Gewerbeabmeldungen spiegeln zu Großteilen amtliche Abmeldungen wider. Das gilt ausgeprägt im Jahr 2011 im Zuge der Schließung des Straßenstrichs für Bulgarien und 2014 für Rumänien. Nicht zufällig war nur in diesen beiden Jahren der Saldo der Anzeigen negativ, d.h. es hat mehr Gewerbeab- als - anmeldungen gegeben. Losgelöst davon haben sowohl bulgarische als auch rumänische Staatsangehörige 2014 weniger Gewerbeaufnahmen angezeigt als im Jahr zuvor. 2.4 EU 2-Studierende in Dortmund Die Zahl der Studierenden aus Rumänien und Bulgarien hat sich an der Technischen Universität und der Fachhochschule Dortmund seit 2006 kontinuierlich verringert: An beiden Hochschulen ist sie seit dem Wintersemester 2006/2007 von insgesamt 222 Studentinnen und Studenten aus den EU 2-Staaten (Bulgarien: 186, Rumänien: 36) auf 95 (Bulgarien: 71, Rumänien: 24) im Wintersemester 2013/2014 gesunken (vgl. Sachstandsbericht 2014). 12

13 Im Jahr 2014 kann zum Wintersemester ein leicht gegenläufiger Trend auf insgesamt 99 Studierende erkannt werden, der ausschließlich aus den Entwicklungen an der Fachhochschule Dortmund resultiert. Dort ist die Gruppe der EU 2-Studentinnen und -Studenten von 14 im Wintersemester 2013/2014 auf 21 im Wintersemester 2014/2015 gestiegen. Davon hatten zehn die bulgarische (WS 2013/2014: 11) und elf die rumänische Staatsangehörigkeit (WS 2013/2014: 3). Dieser moderate Anstieg ist insbesondere auf Immatrikulationen im ersten Fachsemester zurückzuführen. Es liegt nahe, dass sie auf den Start des dualen Studienganges Armut und (Flüchtlings-)Migration im Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften zurückzuführen sind. An der TU Dortmund hat sich dagegen der Trend hin zu weniger Studierenden aus den beiden EU-Mitgliedsstaaten fortgesetzt. Die Zahl der Studierenden aus Rumänien liegt hier zum Wintersemester 2014/2015 bei 20 (WS 2013/2014: 21). Gleichzeitig waren 58 Studentinnen und Studenten mit bulgarischer Staatsangehörigkeit eingeschrieben (WS 2013/2014: 60). 13

14 3. ANSPRUCH AUF LEISTUNGEN NACH DEM SOZIALGESETZBUCH Der Sachstandsbericht 2014 beschreibt, dass Unionsbürgerinnen und -bürger grundsätzlich einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt anderer EU-Mitgliedsstaaten haben. Nach dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens im Jahr 2007 hatte die Bundesrepublik allerdings von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für einen Zeitraum von insgesamt sieben Jahren einzuschränken. Seit dem haben nun auch die Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den beiden Staaten das uneingeschränkte Recht auf freien und uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, die bislang erforderliche Arbeitsgenehmigung-EU ist seitdem nicht mehr notwendig. Nach wie vor gilt, dass ein großer Teil der zuwandernden Menschen die Voraussetzungen für ein aus Erwerbstätigkeit eigenfinanziertes Familieneinkommen nicht mitbringt (vgl. Ziff. 1.2). Daher wird auch die seit Januar 2014 geltende uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit keine schnellen Lösungen ermöglichen, denn für nicht qualifizierte Menschen gibt es kaum Nischen auf dem Dortmunder Arbeitsmarkt. 3.1 Anspruch nach dem SGB II Rumänische und bulgarische Unionsbürgerinnen und -bürger können, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und sie erwerbsfähig und wirtschaftlich hilfebedürftig sind, grundsätzlich nur einen aufstockenden Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende geltend machen, wenn das aus selbstständiger oder abhängiger Tätigkeit erzielte Einkommen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Für Ausländerinnen und Ausländer, die keine Arbeit haben und deren Aufenthaltsrecht sich allein aus der Arbeitssuche ergibt, formuliert das SGB II einen Leistungsausschluss. Zur Europarechtskonformität dieser im SGB II normierten Ausschlusstatbestände hatte das Bundessozialgericht 2013 ein Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Anspruch auf SGB II-Listungen Der EuGH hat am über den Anspruch von Zuwanderern auf SGB II-Leistungen entschieden. Konkret war die Frage zu klären, ob Deutschland EU-Zuwanderinnen und - Zuwanderern diese Leistungen unter bestimmten Umständen verweigern darf. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, von bestimmten Sozialleistungen ausschließen dürfen. 14

15 Eine Gleichbehandlung mit den Bürgerinnen und Bürgern des Mitgliedstaats könne durch EU- Ausländerinnen und -Ausländer nur dann verlangt werden, wenn sie mit dem Aufenthalt die Voraussetzungen der Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG) erfüllten. Auswirkungen des EuGH-Urteils auf Leistungen nach dem SGB XII Eine unmittelbare Auswirkung auf einen Leistungsanspruch nach dem SGB XII (vgl. unten) hat das Urteil des EuGH nicht. Zwar ist im SGB XII formuliert, dass Personen, die nach dem SGB II dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, keine Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten. Bereits in der Vergangenheit wurde diese gesetzliche Vorgabe von den Sozialgerichten teilweise jedoch ausgeblendet und der Sozialhilfeträger zu Zahlungen verpflichtet. Wie das EuGH-Urteil nun von den Sozialgerichten umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten. 3.2 Leistungen nach dem SGB XII Für nicht erwerbsfähige Menschen und für Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, ist grundsätzlich das SGB XII anzuwenden. Zu beachten ist aber, dass kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wenn die Einreise nach Deutschland vorwiegend mit dem Ziel erfolgte, Sozialhilfe zu erhalten. Im Übrigen sind nach dem Freizügigkeitsgesetz EU nicht erwerbstätige Menschen, die sich nicht zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, nur dann freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über einen geklärten Krankenversicherungsschutz und über ausreichende Existenzmittel verfügen. Aus diesem Grunde kommen aus Sicht des Sozialamtes auch für den Personenkreis der nichterwerbsfähigen Zuwanderer Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII regelmäßig nicht in Betracht. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob unabweisbar gebotene Nothilfen (beispielsweise die Übernahme der Kosten der Rückreise) im Rahmen einer Ermessensleistung zu erbringen sind. Aktuell gibt es keine Leistungsfälle aus dem Personenkreis der Neuzugewanderten aus Rumänien und Bulgarien, was sicherlich auch dem Umstand geschuldet ist, dass der Anteil der Zuwanderinnen und Zuwanderer im nicht mehr erwerbsfähigen Alter verschwindend gering ist. 15

16 4. UNTERSTÜTZUNG DER TEILHABE NACH BIOGRAFISCHEN PHASEN Vorab: Alle ESF-Projektbausteine zur Stärkung der EU-Zuwandernden sind gestartet Der Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2014 beschreibt die Bausteine des beantragten Projekts Stärkung der Teilhabe benachteiligter EU-Zuwanderer und - Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Alle Bausteine, die aufsuchende Soziale Arbeit und Kompetenzfeststellung durch Caritas, Diakonie und Grünbau in der ökumenischen Anlaufstelle Willkommen Europa (Baustein II), die Alphabetisierungs- und Sprachkurse der Volkshochschule Dotmund, VHS (Baustein III), die Niederschwellige Begegnungsmöglichkeit bei der Arbeiterwohlfahrt, AWO, im IKUZ (Baustein IV) und die von der Stadt Dortmund im Sozialdezernat getragene Projektkoordinierung mit dem Ziel einer Gesamtstrategie (Baustein I) konnten im Laufe des zurückliegenden Jahres an den Start gehen. Auch der im Bericht 2014 beschriebene Einsatz studentischer Integrationshelferinnen und -helfer (Baustein V) setzte mit dem Beginn des dualen Studiengangs Armut und (Flüchtlings-)Migration im Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund zum Wintersemester 2014/2015 ein wie geplant. Insgesamt 26 Studierende im gesamten Handlungsfeld tätig (ESF-Baustein V) Seit dem sind, aus ESF-Mitteln gefördert, insgesamt 23 Studierende eingesetzt, davon zehn in unterschiedlichen städtischen Fachbereichen und weitere 13 bei den freien Trägern. Darüber hinaus konnten weitere drei Studierende freifinanziert beim Caritasverband Dortmund e.v., bei der AWO und bei der GrünBau ggmbh angestellt werden. Bei der Stadt Dortmund aus ESF-Mitteln eingesetzte Studierende nach Fachbereichen Zahl der Studierenden Fachbereich Schulverwaltungsamt, Regionales Bildungsbüro Sozialamt, Fachdienst Wohnen Jugendamt, Familienprojekt Jugendamt, Jugendhilfedienst Innenstadt-Nord Jugendamt, Jugendförderung Gesundheitsamt, Infektionsschutz, Hygiene, Umwelt und Tuberkulose 2 Jobcenter 10 gesamt 16

17 Bei den Dortmunder freien Trägern aus ESF-Mitteln eingesetzte Studierende Zahl der Studierenden Anstellungsträger 2 Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund 4 Diakonisches Werk Dortmund und Lünen ggmbh 1 Dobeq GmbH 3 GrünBau ggmbh 1 Planerladen e.v. 2 Soziales Zentrum e.v., Beratungsstelle Westhoffstraße 13 gesamt Der praktische Einsatz der Studierenden, die sämtlich über rumänische, bulgarische und/oder türkische Sprachkenntnisse verfügen, erfolgt in den städtischen Fachbereichen grundsätzlich in allen Diensten, die den Zugewanderten Beratung und Hilfen bieten. Die Integrationshelferinnen und -helfer sind hier mit 19,25 Stunden pro Woche von montags bis mittwochs angestellt. Daneben absolvieren sie den dualen Studiengang Armut und (Flüchtlings-)Migration. Die Anleitung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte und umfasst durchschnittlich rund 11,74 % der regulären Arbeitszeit einer vollzeitverrechneten Arbeitskraft, das sind 4,58 Stunden pro Woche. Regelmäßig findet ein über das Personalamt moderierter Austausch der Fachanleiterinnen und Fachanleiter statt, bei dem die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den einzelnen Einsatzbereichen ausgetauscht werden können. Einsatz der Studierenden bereichert bereits jetzt die Soziale Arbeit Die Studierenden verfügen über unterschiedliche fachliche und persönliche Erfahrungen in der sozialen Arbeit. Sie sind hoch motiviert und übernehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits angeleitete Beratungsaufgaben, dolmetschen bei Einsätzen und Beratungsgesprächen und unterstützen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Sie haben begonnen, Vernetzungen zu anderen Einrichtungen und Organisationen im Stadtbezirk zu schaffen und formulieren erste Überlegungen zu künftigen neuen Zugangswegen und Angeboten, die auf die Zielgruppe abgestimmt sind. Die ersten Erfahrungen mit dem Einsatz der studentischen Integrationshelferinnen und -helfer lassen sich als positiv zusammenfassen. Obwohl ein unterschiedlich hoher Arbeitsanteil an fachlicher Anleitung erforderlich ist, verfügen die Studierenden über gute Akzeptanz in den Institutionen. Es ist bereits absehbar, dass die Studierenden mit sukzessiver Zunahme der eigenständigen Arbeitseinsätze einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der sozialarbeiterischen Arbeit in dem Handlungsfeld EU-Armutswanderung leisten werden. 17

18 Verzögerter Einsatz der Integrationslotsen Weiterhin hat das Land mit seinem 2013 angekündigten und schließlich Mitte April 2014 an die Städte gerichteten Förderaufruf zum Pilotprogramm "Integrationslotsen für Kommunen, die besonders von Neuzuwanderung aus Südosteuropa betroffen sind Förderkriterien definiert, nach denen der unkomplizierte Einsatz flexibel einsetzbarer Integrationslotsinnen und -lotsen im Umfang von zehn Stunden wöchentlich einerseits und vollzeitbeschäftigter Arbeitsmarktlotsinnen und -lotsen andererseits ermöglicht werden sollte. Zusätzlich waren eine umfängliche Koordinierung des Einsatzes und die Qualifizierung der Lotsinnen und Lotsen geplant. Auch hierzu wurde im Sachstandsbericht 2014 bereits ausführlich informiert. Der Antrag wurde fristgerecht binnen sechs Wochen gestellt und der dort konzipierte Ansatz bewilligt. Im Wege der konkreten Umsetzung stellten sich in Dortmund wie auch in den anderen Antragskommunen jedoch zunehmend - insbesondere personalrechtliche Fragen. So war auf Grundlage der im Aufruf formulierten Vorgaben unter anderem zu klären, mit welchem Vertragsverhältnis die Lotsinnen und Lotsen beschäftigt werden können, ohne dass ihnen hieraus ein einklagbarer Anspruch auf unbefristete Einstellung entsteht. Dieser Klärungsprozess nahm in Dortmund, wie auch in den anderen Projektstädten, mehrere Monate in Anspruch. Außerdem führte das seitens des Landes nicht erwartete hohe Interesse der Kommunen dazu, dass die zunächst in Aussicht gestellte Zuwendung zur Koordinierung des Aufgabenbereiches deutlich reduziert wurde. Mittlerweile konnten die Planungen soweit abgeschlossen werden, dass der Einsatz aller Lotsinnen und Lotsen in den Bereichen Jugend, Gesundheit und Arbeit sukzessive zu Beginn des Jahres 2015 möglich ist. Der Sachstandsbericht 2014 beschreibt Hintergrund, Erfordernis und Konzept für die unterschiedlichen Projekt-Bausteine ausführlich. Die jeweiligen Fortschritte, aber auch die festgestellten Herausforderungen und Knackpunkte werden im Folgenden - zugeordnet zu den einzelnen biografischen Phasen - vertieft dargestellt. 4.1 Handlungsfeld Kinder von 0 bis unter 6 Jahren Die Zahl der bulgarischen und rumänischen Kinder im Alter von 0 bis unter sechs Jahren hat sich in Dortmund von 445 im Dezember 2013 auf 958 im Dezember 2014 mehr als verdoppelt. In der Nordstadt leben 829 Kinder dieser Altersstufe. Die Lebensumstände der Kinder und ihrer Familien haben sich nicht wesentlich verbessert. Sie leben zum großen Teil weiterhin in finanzieller Not und schlechten Wohnbedingungen. 18

19 4.1.1 Schwangerschaft und Geburt: Die aufsuchende Elternberatung durch eine bulgarische Hebamme Familienstrukturen müssen gestärkt werden Seit Oktober 2012 verstärkt unter anderem eine bulgarische Hebamme das Team der aufsuchenden Elternberatung (AEB) im Gesundheitsamt. Die AEB ist ein freiwilliges Angebot. Hier werden junge Eltern begleitet und unterstützt und Familien in belasteten Situationen betreut. Besonderes Augenmerk liegt auf den Familienstrukturen. Ziel der AEB ist es, eine starke Bindung zwischen Kind und Eltern herzustellen. Die bulgarische Familienhebamme kooperiert u.a. mit Ärzten und Kliniken und den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Ebenso betreut sie die Schwangeren in der gynäkologischen Sprechstunde des Gesundheitsamtes. Die meisten betreuten Familien leben in der Nordstadt Voraussetzung für die Arbeit mit den Familien ist ein besonderes Vertrauensverhältnis, das nur in intensiver Beschäftigung mit den Eltern erreicht werden kann. Der Zeitaufwand pro betreuter Familie ist daher vergleichsweise hoch konnten insgesamt 15 Familien mit rumänischer oder bulgarischer Staatsangehörigkeit der Eltern erreicht, aufgeschlossen und betreut werden. Dies liegt unterhalb der Zahlen in 2012 (21) und 2013 (22). Wie in den Jahren zuvor lebten auch 2014 die meisten der betreuten Familien in den Aktionsräumen Nordmarkt, Borsigplatz und Hafen: Obwohl insgesamt weniger junge Eltern betreut wurden, als in den Vorjahren, blieb die Zahl der Fälle in diesen drei Aktionsräumen mit zwölf auf dem Stand der Vorjahre. Durch bulgarische Hebamme betreute Familien mit rumänischer oder bulgarischer Staatsangehörigkeit der Eltern in Dortmund 11 Aktionsräume Nordmarkt, Borsigplatz, Hafen Familien 6 andere Aktionsräume 4 kein Aktionsraum Aktionsräume Nordmarkt, Borsigplatz, Hafen 22 Familien 6 andere Aktionsräume 3 kein Aktionsraum 12 Aktionsräume Nordmarkt, Borsigplatz, Hafen Familien 2 andere Aktionsräume 1 kein Aktionsraum Herausforderungen Die Hausbesuche erfordern einen hohen organisatorischen Aufwand, weil es den Familien an grundlegenden Dingen zum Leben fehlt (z.b. Nahrung, Kleidung und Hygieneartikel). 19

20 Hinzu kommen vielfältige soziale Probleme aufgrund von chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder zu früh geborenen Kindern. Häufig sind Frauen aufgrund kurz aufeinander folgender Schwangerschaften untergewichtig. Oftmals existiert kein Krankenversicherungsschutz und es besteht Unkenntnis über das deutsche Gesundheitssystem sowie die deutsche Bürokratie Gesundheitliche Versorgung der nicht krankenversicherten Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: Sprechstunde des Gesundheitsamtes für Kinder und Jugendliche Das Gesundheitsamt bietet spezielle Angebote als Basisversorgung für zugewanderte Menschen aus Südosteuropa ohne Krankenversicherungsschutz. Dazu gehört neben der gynäkologischen Sprechstunde für nicht krankenversicherte - schwangere - Frauen (vgl. unten) seit dem auch die Sprechstunde für Kinder und Jugendliche ohne bzw. mit ungeklärtem Krankenversicherungsschutz. Das Beratungs- und Untersuchungsangebot umfasst Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), Untersuchung einzelner Funktionsbereiche bei Erkrankungen, Mitgabe von Medikamenten, Beratung und die Vermittlung in weitere Angebote. Die Sprechzeiten wurden seit dem wöchentlich für zwei Stunden und seit dem zwei Mal pro Woche für zwei Stunden angeboten. Ausweitung der Sprechstunden notwendig Am hat der Rat der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Sprechstundenangebote beschlossen (Drucksache Nr ). Mit der geplanten Entwicklung wurde auch eine Erweiterung der räumlichen Kapazitäten notwendig. Durch Umzugsmaßnahmen im Gesundheitsamt konnten im Erdgeschoss Umbaumaßnahmen realisiert und entsprechende Praxisräume für die erweiterten Sprechstundenangebote gewonnen werden. Im Zuge der Sprechstundenausweitung hat am eine Kinder- und Jugendärztin mit einem Stellenanteil von 19,25 Stunden pro Woche den Dienst aufgenommen. Damit können seit dem die Sprechzeiten drei Mal pro Woche für drei Stunden angeboten werden. Zusätzlich gehören Sprachmittlerinnen (bulgarisch und rumänisch) zum Untersuchungsteam. Die Kindersprechstunde wird weiterhin zusätzlich von zwei Kolleginnen des Projekts Start- Hilfe (ursprünglich: Projekt Schritt-Weise ) in der ökumenischen Anlaufstelle unterstützt, die den zugewanderten Familien Beratung und Informationen zum Leben in Deutschland bzw. in Dortmund anbieten und an andere soziale Dienste vermitteln. 20

21 Inanspruchnahme der Kindersprechstunde des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund Jahr Kontakte behandelte Kinder Gesamt Die Inanspruchnahme der Sprechstunde ist weiterhin ansteigend wurden 376 Kinder erstmalig behandelt. Insgesamt gab es Kontakte zu Kindern, die mehrfach in der Sprechstunde behandelt wurden. Bei über 70 % der Kinder wurden akute Erkrankungen behandelt. Herausforderungen Die Stelle der Kinderkrankenschwester konnte noch nicht besetzt werden Frühkindliche Bildung, Beratung und Betreuung, Kinder- und Jugendhilfe: Maßnahmen des Jugendamtes Um den sich ergebenden besonderen Anforderungen der Kinder gerecht zu werden, wurden mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen einige Projekte auf den Weg gebracht. Im Einzelnen waren dies: 1. der Einsatz eines Beratungsmobils, 2. der Einsatz muttersprachlicher Familienbegleiterinnen und 3. die Einrichtung von Kinderstuben. Niederschwellige Angebote werden zunehmend akzeptiert Gerade die niederschwelligen Projekte muttersprachliche Familienbegleitung und Beratungsmobil, die in Zusammenarbeit mit den freien Trägern durchgeführt werden, werden von der Zielgruppe gut angenommen. Zwar haben die Zuwanderinnen und Zuwanderer - wie einige andere Bevölkerungsgruppen auch - Vorbehalte gegenüber staatlichen Institutionen wie dem Jugendamt. Allerdings erleben gerade die im Beratungsmobil eingesetzten Fachkräfte hier einen positiven Prozess. Die sukzessiv wachsende Akzeptanz der im Handlungsfeld eingesetzten Helferinnen und Helfer hat mit dazu beigetragen, dass die Zahl der pro Monat durch die Jugendhilfedienste zu leistenden Hilfen (unter anderem Beratungen, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahmen) von Januar 2014 bis November 2014 trotz einer Verdoppelung der Kinderzahlen lediglich um 17 % (von 222 auf 260) gestiegen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familienbüros Innenstadt-Nord führen Willkommensbesuche bei allen Familien mit Neugeborenen in der gesamten Nordstadt durch. Bis zu viermal versuchen sie, einen Kontakt zu den Familien aufzubauen, um den Menschen die Möglichkeiten und Angebote für Familien vorzustellen. 21

22 Mit spezifischer Ansprache können die meisten Familien erreicht werden Für die im Jahr 2014 in Innenstadt-Nord geborenen Kinder aller Nationalitäten wurde der Willkommensbesuch für die im Januar bis Oktober geborenen Kinder bei 499 Familien (93,62 %) erfolgreich durchgeführt. Zu den 34 (6,37 %) Familien, die in dem Stadtbezirk nicht erreicht wurden, gehören Familien, die zum Besuchstermin bereits wieder verzogen sind und andere, die an der gemeldeten Adresse nicht angetroffen wurden. Der Kontakt zu den Familien ist am erfolgreichsten, wenn Personen (z.b. Familienhebamme oder Stadtteilmutter) mit gleichem oder ähnlichem Migrationshintergrund und einem großen Zeitkontingent die Familien mit ihren Problemen persönlich begleiten. Die Integrationsbereitschaft der Zuwandererfamilien wird unter anderem daran deutlich, dass die Familien, die schon länger in Dortmund leben und erste Schritte geschafft haben, ihre Erfolge den Helfern präsentieren und in der Community kommunizieren. Eine große Erleichterung im Zugang zu den Menschen und im Aufbau der notwendigen Vertrauensbasis ist der Einsatz der studentischen Integrationshelferinnen und -helfer. Hier zeigen sich bereits innerhalb des ersten halben Jahres positive Effekte, die im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit weiter intensiviert werden und durch die Arbeit der hinzukommenden und Brücken bauenden Integrationslotsinnen und -lotsen ergänzt werden können. Kindertagesbetreuung noch unterdurchschnittlich Die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsplätzen als eine Voraussetzung gelingender frühkindlicher ganzheitlicher Bildung ist bei Menschen aus dem Kontext der Armutswanderung aus Südosteuropa noch unterdurchschnittlich. Drei Kinderstuben, die in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen, werden gezielt Kinder aus Armutswanderungsfamilien aufnehmen und integrative Elternarbeit leisten. Außerdem plant das Jugendamt in zwei neuen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft zum jeweils zehn zusätzliche Plätze für Kinder der Zielgruppe im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht für ein Jahr befristet einzurichten (insgesamt 20 Plätze). In 2016 sollen in einer weiteren neuen Einrichtung in freier Trägerschaft ebenfalls vorübergehend für ein Jahr befristet zehn zusätzliche Plätze eingerichtet werden. Eine erste Abstimmung mit dem Landesjugendamt hierzu ist erfolgt. Die Abstimmung mit den Trägern startete Anfang des Jahres Herausforderungen Die Familien leben häufig in prekärsten Verhältnissen (Kleidung, Hygiene, Zustand der Wohnung). Auch wenn die Zugänge zu den Menschen zunehmend gelingen: es sind nach wie vor Unterschiede in Kultur, Traditionen, Werten und Lebenserfahrungen zu überwinden, Ängste und Distanz der Zugewanderten gegenüber Fremden generell und insbesondere gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden erschweren die Beratungssituation. 22

23 Dies gilt auch für die Teilnahme an Unterstützungs- und Förderangeboten des Familienprojektes und seiner Kooperationspartner bei den freien Trägern, wie z.b. den Griffbereit- oder den Iss-was-Kursen, Baby-Eltern-Treffs oder Bewegungsbaustellen, an denen bisher nur wenige Familien aus Südosteuropa teilnehmen. 4.2 Handlungsfeld schulpflichtige Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 15 Jahren Auch die Zahl der schulpflichtigen bulgarischen und rumänischen Kinder ist weiter gestiegen. So hat sich die Gruppe der 6 bis unter 15-Jährigen von 446 im Dezember 2013 auf 917 im Dezember 2014 mehr als verdoppelt Gesundheitliche Versorgung der nicht krankenversicherten Kinder von 6 bis unter 15 Jahren: Sprechstunde des Gesundheitsamtes für Kinder und Jugendliche Das oben unter beschriebene Angebot richtet sich auch an die Gruppe der Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und unter 15 Jahren Einschulungsuntersuchungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Starker Anstieg von Seiteneinsteigeruntersuchungen seit 2013 Seit dem ist die schulärztliche Untersuchung von zugewanderten Schülerinnen und Schülern aus dem Ausland vor der Aufnahme ins deutsche Schulsystem eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG). Bis dahin hat das Gesundheitsamt nur in Einzelfällen sogenannte Durchgeführte Einschulungsuntersuchung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund 2013 und 2014 Jahr Zahl der Untersuchungen (ab 1.9.) Herausforderungen 23 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger auf Wunsch der Schulen untersucht. Seit 2013 ist ein starker Anstieg von Seiteneinsteigeruntersuchungen insbesondere für Kinder mit rumänischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. Die Untersuchungsanzahl von Seiteneinsteigern steigt kontinuierlich und kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht mehr bewältigt werden. Aufgrund von Sprachbarrieren, fehlenden Unterlagen (z.b. Impfausweise), schlechtem Gesundheitszustand, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen kann eine Seiteneinsteigeruntersuchung bis zu 45 Minuten in Anspruch nehmen und muss zusätzlich zu den Schuleingangsuntersuchungen vom Gesundheitsdienst für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden.

24 4.2.3 Schulische und außerschulische Bildung Ein Themenschwerpunkt im Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) ist die Bildungsberatung für neu aus dem Ausland zugereiste Kinder und Jugendliche. Im Fachbereich Schule wird zur Zielgruppenbeschreibung der Begriff Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger verwendet. Damit sind alle neu aus dem Ausland zugereisten Schülerinnen und Schüler gemeint - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Klassen speziell für Kinder und Jugendliche aus Südosteuropa gibt es nicht, diese Zielgruppe wird auch nicht gesondert statistisch erfasst. Strategie zur Verbesserung der Lern- und Lebenschancen der jungen Menschen Die Beratung der neu aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen findet auf Grundlage der gesamtstädtischen Strategie zur Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern statt. Im Mittelpunkt der gemeinsamen, kommunal koordinierten Strategie steht dabei die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen der zugewanderten Kinder und Jugendlichen entlang ihrer Biografie. Insbesondere soll ihnen neben dem Zugang zur schulischen Bildung auch der Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Themen der Anschlusssicherung im Übergang von der weiterführenden Schule zu den aufnehmenden Systemen im Bildungsbereich und im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt berücksichtigt werden neuangemeldete Schülerinnen und Schüler in 2014 Die Kinder und Jugendlichen werden zunächst in Auffangklassen unterrichtet, wo sie vorrangig deutsche Sprachkenntnisse erwerben und innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Jahren in Regelklassen integriert werden. Seit Januar 2014 wurden im DLZB ca Schülerinnen und Schüler zur Anmeldung in einer Auffangklasse registriert. Das erste Kriterium der Zuweisung ist die Wohnortnähe. Hier ist das DLZB bemüht, die Kinder und Jugendlichen möglichst an Schulen unterzubringen, die in der Nähe ihres Wohnortes liegen. Im Beratungsgespräch werden auch die unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen berücksichtigt. So wird es zum Beispiel ab Februar 2015 eine spezielle Alphabetisierungsklasse geben. Diese richtet sich an Kinder und Jugendliche, die nicht alphabetisiert sind bzw. das lateinische Alphabet nicht gelernt haben. Hierunter befinden sich erfahrungsgemäß auch viele Kinder und Jugendlichen aus Südosteuropa. Schüler/innen in Auffangklassen in Dortmund nach Schulen und Schulform zum Grundschulekollegs Berufs- SEK I Gesamt Schulen Klassen Schüler/innen Im Dezember 2014 waren in Dortmund 23 Auffangklassen an 18 Grundschulen und 32 Auffangklassen an 23 Schulen der Sekundarstufe I (alle Schulformen) eingerichtet. 24

25 Insgesamt wurden in diesen Klassen 997 Schülerinnen und Schüler beschult, davon 418 in Grundschulen und 579 im SEK I-Bereich. Bis Februar 2015 kamen zwölf weitere Grundschulen sowie vier weitere Schulen der Sekundarstufe I hinzu. Im SEK II-Bereich sind an acht Berufskollegs 17 Klassen mit insgesamt 292 Schülerinnen und Schülern eingerichtet. Studierender unterstützt die Arbeit des DZLB Seit dem ist im DZLB ein studentischer Integrationshelfer tätig. Sein Einsatz erleichtert den Kontaktaufbau zu den Beratungssuchenden deutlich, die Hemmschwellen sind geringer und die Kommunikation wird erleichtert. Allein im Zeitraum September bis Dezember 2014 sind 482 Kinder und Jugendliche im Dienstleistungszentrum Bildung beraten und in Auffangklassen an Dortmunder Schulen vermittelt worden. Koordinierungskreis für Kooperationspartner eingerichtet Um die Schülerinnen und Schülern wie auch die Schulen zu unterstützen, gibt es zahlreiche Projekte zur ganzheitlichen Bildung, die von unterschiedlichen Institutionen und externen Kooperationspartnern des DLZB angeboten werden (VHS, Institut für Logopädie, Schulpsychologische Beratungsstelle, Gesundheitsamt, dobeq GmbH, Polizei, Die Brücke Dortmund, Soziales Zentrum). Darüber hinaus findet eine Unterstützung der Lehrkräfte unter anderem durch Fortbildungsangebote, pädagogische Beratung und Arbeitskreise zum Erfahrungsaustausch statt. Ein Koordinierungskreis in gemeinsamer Verantwortung des DLZB und des Regionalen Bildungsbüros koordiniert die Entwicklung eines fachbereichsübergreifenden gesamtstädtischen, regionalen, zielgruppenspezifischen, bedarfsgerechten, kompetenzorientierten und ganzheitlichen Bildungsangebotes. Alle am Thema beteiligten Akteure sind eingebunden (Stadtämter, Schulen, Freie Träger). Im Handlungsfeld EU-Armutswanderung können durch die Vernetzung im AK Koordinierung Doppelstrukturen verhindert werden. Herausforderungen Die regelmäßig neu eingerichteten Auffangklassen sind durch den starken Zuzug schnell besetzt. Dadurch kommt es zu Engpässen bei der Versorgung von neuen Schülerinnen und Schülern, einige von ihnen müssen auf die Zuweisung in eine Auffangklasse warten. Durch die höhere Fluktuation der Kinder in den Auffangklassen kommt das System der Schulpflichtüberwachung durch die Schulen an seine Grenzen. Zudem sind viele der neugewanderten Kinder und Jugendlichen nicht alphabetisiert. Dies stellt das Schulsystem vor große Herausforderungen, da die erforderlichen Kapazitäten der Lehrkräfte nicht ausreichend vorhanden sind. 25

26 4.2.4 Entwicklung im Bereich Kinder- und Jugendförderung Junge Menschen nehmen Angebote zunehmend an Nach Aussagen der bei der AWO eingesetzten Streetworker in der Nordstadt werden zunehmend jugendliche Neuzuwanderer in die Angebote der Jugendtreffs in der Nordstadt vermittelt. Speziell der Jugendtreff Stollenpark verzeichnet inzwischen einen hohen Zuwachs an Besucherinnen und Besuchern aus Osteuropa. Etwa 60 % der jungen Menschen ab 14 Jahren gehören zu dieser Community. Für die Kinder ist eine Kooperation zwischen der Arbeiterwohlfahrt, dem Interkulturellen Zentrum in der Blücherstraße und dem Kindertreff Kezz in der Martha-Gillessenstraße vereinbart worden, die eine Mittagsversorgung und Angebote für diese Kinder im Nachmittagsbereich umfasst. Das Angebot steht 30 bis 40 Kindern aus den Neuzuwandererfamilien zur Verfügung. Herausforderungen Sprachprobleme erschweren die Verständigung während der pädagogischen Arbeit. Während im Kinder- und Teensbereich eine Integration in das Programm möglich ist, kommt es im Jugendbereich öfter zu Kommunikationsproblemen Hilfen im Bereich der Jugendhilfe Präventionsprojekt Klarkommen gestartet Zu den Angeboten der Jugendhilfe wird auf die Ausführungen zu den Kindern im Alter von 0 bis sechs Jahren verwiesen. Neben der schulischen Integration der sechs bis 14-Jährigen, auf die im Weiteren gesondert eingegangen wird, war hier für die Jugendhilfe der Umgang mit einer kleinen Gruppe von Kindern, die durch eine große Zahl von Straftaten auffiel, eine besondere Herausforderung. Gemeinsam mit der Polizei wurde das aus Landesmitteln des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) finanzierte Präventionsprojekt Klarkommen in Angriff genommen. Durch dieses Projekt sollen Intensivtäterkarrieren verhindert werden. Wie erfolgreich das Projekt sein wird, kann heute noch nicht beurteilt werden. Allerdings konnten durch die intensive Arbeit der Jugendhilfedienste und das konsequente Einschalten des Familiengerichtes die Zahlen der aufgrund von Straftaten notwendigen Inobhutnahmen in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 deutlich gesenkt werden. Im ersten Halbjahr 2014 mussten monatlich im Durchschnitt 12,3 Inobhutnahmen durchgeführt werden, im 2. Halbjahr 2014 waren es durchschnittlich sechs. 26

27 Herausforderungen Grade in den letzten Monaten registrieren sowohl die Jugendhilfedienste als auch die freien Träger vermehrt Mädchen zwischen 13 und 17 Jahren, die rituell verheiratet sind und bereits ein bis zwei Kinder haben. Hier wird zurzeit in Kooperation von Stadt und Trägern nach geeigneten Hilfemaßnahmen gesucht. Bei den beschriebenen Maßnahmen im Kontext der Jugendhilfe handelt es sich zum überwiegenden Teil um zeitlich befristete Projekte. Die Entwicklung der Zuwandererzahlen zeigt jedoch, dass die Probleme der Kinder und Jugendlichen, die aus EU-Staaten nach Dortmund kommen, in denen ihre Familien Armut und Ausgrenzung erlebt haben, die Jugendhilfe langfristig fordern werden. Hier muss in den nächsten Jahren die Implementierung der Hilfen in das Regelangebot noch weiter optimiert werden. Die Integration der Kinder im Alter von 0 bis sechs Jahren in das System der Kindertagesbetreuung stellt eine große Herausforderung dar, da in der Nordstadt aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der engen Bebauung so gut wie keine Bauflächen für neue Kindertagesstätten existieren. Hinzu kommt, dass das Betreuungssystem auch noch die steigende Zahl der Flüchtlingskinder versorgen muss. 4.3 Handlungsfeld nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahre Gesundheitliche Versorgung Das Sprechstundenangebot des Gesundheitsamtes (vgl. Punkt 3.1.2) richtet sich auch an die Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 18 Jahren Ansätze im Bereich der Jugendförderung Bis auf einige Einzelprojekte freier Träger gibt es keine besonderen Maßnahmen der Jugendförderung für junge Menschen aus Südosteuropa. Vielmehr werden zukünftig vier aus Landesmitteln geförderte und bei der AWO eingesetzte Integrationslotsinnen und -lotsen diese Jugendlichen in die bestehenden Regelangebote integrieren. In diesem Jahr wird außerdem das ESF-Projekt des Jugendamtes Jugend stärken im Quartier, das sich an junge Menschen im Alter bis zu 25 Jahren wendet, das Handlungsfeld verstärken. Ziel des Projektes ist, in den nächsten vier Jahren Angebote für benachteiligte junge Menschen am Übergang Schule-Beruf auszubauen und einen Mehrwert für benachteiligte Quartiere zu schaffen. 27

28 Herausforderungen Die Bereitschaft der Betriebe und Unternehmen, junge Menschen der Zielgruppe in Ausbildung zu übernehmen, ist gering. Die Integration in Ausbildung wird zusätzlich durch mangelnde Sprachkenntnisse, nicht vorhandene oder nicht anerkannte Bildungsabschlüsse erschwert. Die jungen Menschen müssen motiviert werden, die formalen Voraussetzungen für eine Integration in Ausbildung zu erlangen und langfristig ihren Lebensweg zu planen Teilhabe am Arbeitsmarkt: Kompetenzfeststellung für Jugendliche (ESF-Baustein IIb) Jugendliche und junge Erwachsene können im Rahmen des ESF-Projektes Stärkung der Teilhabe benachteiligter EU-Zuwanderer und -Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt seit April 2014 ein sogenanntes Kompetenzfeststellungsverfahren durchlaufen, das im Trägerverbund der Grünbau ggmbh und der dobeq GmbH durchgeführt wird. Dabei werden altersgemäß angepasste und speziell für Jugendliche entwickelte Instrumente angewendet. Die jungen Menschen lernen durch die Teilnahme an der Kompetenzfeststellung die Anforderungsprofile zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktreife und des lokalen (Berufs-) Bildungssystems kennen. Sie bekommen die Chance, sich mit ihren individuellen Kompetenzen, Talenten und Voraussetzungen an diesen Kriterien zu messen und durch die Aufträge und Instrumente des Verfahrens ihren persönlichen Förder- und Bildungsbedarf zu ermitteln und nachzuvollziehen. Insgesamt ist es aufwändig, junge Menschen für die Teilnahme an einem Kompetenzfeststellungsverfahren zu motivieren: Von den insgesamt 72 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die im Jahr 2014 ein solches Verfahren durchlaufen haben, waren 17 (23,6 %) unter 27 Jahre alt. Davon hatten elf die rumänische und sechs die bulgarische Staatsangehörigkeit. Die Verzahnung der Kompetenzfeststellung mit den Angeboten der übrigen ESF-Bausteine, insbesondere der aufsuchenden Arbeit und der Niederschwelligen Begegnungsmöglichkeit wurde daher im Laufe des vergangenen Jahres weiter optimiert. So ist es möglich, die jungen Menschen besser zu erreichen und zu motivieren. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Jugendlichen nicht mehr schulpflichtig und damit nicht mehr über das System Schule zu erreichen sind. Daher wurde im vergangenen Jahr eine intensive Kooperation mit den Dortmunder Berufskollegs aufgebaut, in deren Rahmen ein Verfahren zum gemeinsamen Vorgehen aufgebaut wurde und sukzessive fortentwickelt wird. Kernstück ist ein Kompetenzfeststellungsverfahren mit Berufsorientierungstests für 16 bis 18- Jährige. Geplant sind außerdem ein Potenzialanalyseverfahren für Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen und ein Ausbildungscoaching für alle Seiteneinsteigerklassen in den Berufskollegs im Rahmen des Werkstattjahres. Herausforderungen Besonders hemmend wirkt sich die schlechtere Erreichbarkeit der nicht mehr schulpflichtigen jungen Menschen aus. 28

29 4.4 Handlungsfeld Erwachsene ab 18 Jahren Anmeldung von EU-Bürgerinnen und Bürgern als Basis des weiteren Verwaltungshandelns Durch die vermehrte Zuwanderung aus den EU 2-Staaten haben sich die Anforderungen an die einwohnermelderechtliche Anmeldung verändert. Die Veränderungen sind jedoch nicht rein quantitativer, sondern insbesondere auch qualitativer Natur. Die sichere Identifizierung und vor allem die Zuordnung von Familienverbänden gestalten sich dabei oftmals problematisch. Die Zuwanderinnen und Zuwanderer haben die Daten mit entsprechenden Personenstandsurkunden zu belegen, die Ausweisdokumente reichen hier als Nachweis regelmäßig nicht aus. So kann beispielsweise nur über eine Geburtsurkunde die Elternschaft zu einem Kind nachgewiesen werden. Der Umgang mit internationalen Personenstandsurkunden richtet sich nach internationalen Abkommen und den sich daraus ergebenden Vorgaben des Auswärtigen Amtes. Das Anmeldeverfahren wird hierdurch deutlich komplexer und kann nicht immer - wie sonst üblich - bei der ersten Vorsprache abschließend erledigt werden. Gleichwohl ist die Erfassung im Einwohnermelderegister und die daraus resultierende Datenübermittlung an andere Behörden die Grundlage für das weitere Verwaltungshandeln, so dass der Prüfung der Daten eine besondere Bedeutung zukommt. Zusammenarbeit mit der Ökumenischen Anlaufstelle Willkommen Europa Zur Verhinderung von Mehrfachvorsprachen an unterschiedlichen Standorten der Bürgerdienste und zur Vermeidung von Missbrauchsfällen wird die Anmeldung von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus der Europäischen Union Anfang 2015 in der Innenstadt zusammengefasst. Flankierend werden Beschäftigte der Ökumenischen Anlaufstelle Willkommen Europa einmal in der Woche vormittags in den Räumen der Bürgerdienste in der Innenstadt zur Verfügung stehen, um muttersprachliche Hilfsangebote platzieren (aufsuchende Hilfe) und gleichzeitig bei Sprachproblemen vermitteln zu können. Hierdurch wird auch die Arbeit von mutmaßlichen Schlepperorganisationen erschwert, da die Aufklärung der Zuwanderinnen und Zuwanderer vereinfacht wird. Parallel werden Informationsblätter zu den Rechten und Pflichten bei einer Anmeldung und insbesondere auch bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges in mehreren Sprachen entwickelt und eingesetzt. Um Scheinanmeldungen zum Bezug von Sozialleistungen oder als Basis für kriminelle Handlungen zu verhindern oder zumindest deutlich zu erschweren, wurde für die Anmeldung an bestimmten Immobilien ein besonderes Prüfverfahren entwickelt und in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt umgesetzt. Hierdurch ist die Anzahl von Abmeldungen von Amts wegen deutlich angestiegen. 29

30 Herausforderungen Da die Vorgehensweise (insbesondere die Prüftiefe der vorgelegten bzw. vorzulegenden Nachweise und Urkunden) nicht von allen Kommunen gleich gehandhabt wird und das Thema oftmals Verfahrensunsicherheiten auslöst, kommt es hier regelmäßig zu Diskussionen in den zuständigen Gremien des Deutschen Städtetages und des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Hier wäre eine grundsätzliche Regelung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) oder auf Bundesebene zu begrüßen Erstintegration, Beratung und Unterstützung durch die Anlaufstelle Willkommen Europa (ESF-Baustein IIa) Multiprofessionelles muttersprachliches Team Wie bereits im Sachstandsbericht 2014 beschrieben ist es Aufgabe des aus ESF-Mitteln finanzierten Teams Aufsuchende Arbeit, den Kontakt zu der - heterogenen - Zielgruppe der Menschen aus Rumänien und Bulgarien aufzunehmen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Maßnahme startete am mit einer vorbereitenden Planungsphase. Insbesondere galt es, ein fachlich kompetentes Team auf die Beine zu stellen. Trotz der Schwierigkeit, geeignete sprachkompetente Fachkräfte zu akquirieren, konnte im Laufe des zweiten Quartals 2014 ein multiprofessionelles Team aus Fach- und Ergänzungskräften unterschiedlicher Disziplinen (Soziale Arbeit, Psychologie, Pädagogik und weitere) aufgebaut werden. Einige der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über mehrjährige Erfahrungen in der (aufsuchenden) Arbeit mit der Zielgruppe und in besonderen Arbeitsschwerpunkten (Arbeit mit Jugendlichen, Kindern, psychisch erkrankten Menschen oder Prostituierten aus der Zielgruppe in Dortmund). Ein Teil der Fachkräfte hat außerdem das Studium in einem der Herkunftsländer absolviert und war dort bereits berufstätig, was sich in der Arbeit mit Klienten als großer Vorteil erweist. Insgesamt besteht das Team der aufsuchenden Arbeit, das seit August 2014 komplett ist, aus acht Mitarbeitenden, die bei drei Umsetzungsträgern (Caritasverband Dortmund e. V., Diakonisches Werk Dortmund und Lünen ggmbh, GrünBau ggmbh Dortmund) angestellt sind. Spezifische Zugangsstrategien für spezifische Gruppen Die aufsuchende Arbeit nutzt verschiedene Ansätze, Methoden und Strukturen, um in Kontakt zur Zielgruppe zu kommen. Im Laufe der Maßnahme bestätigt sich zunehmend, dass spezielle Zielgruppen (Jugendliche, ältere Personen, Menschen mit Behinderung oder unterschiedlichen Bildungsniveaus, ), spezielle Ansprachestrategien, individuelle Methoden zur Weitergabe von Informationen und zum Vertrauensaufbau benötigen. Mit dem Ziel des Aufschließens der Zielgruppe müssen hier unterschiedliche Zugangsweisen entwickelt und erprobt werden. 30

31 Das zentrale und wichtigste Angebot und Instrument zum Aufschließen der Zielgruppe ist die muttersprachliche Ansprache der Menschen und die Begleitung zu Institutionen und Behörden. Auf dem Weg dorthin und während der Wartezeiten können Informationen ausgetauscht und Vertrauen aufgebaut werden. Durch das gemeinsame Schreiben von Lebensläufen, Durchsicht und Erläutern von Unterlagen, Erklären der Strukturen in Deutschland, Bekanntmachen mit und Begleiten zu anderen Angeboten u.a. wird zudem praktische lebensweltnahe Hilfe geleistet. Schon in der Phase der Vor- und Erstintegration wird niederschwellig auf das Prinzip von Fördern und Fordern und Hilfe zur Selbsthilfe hingearbeitet. Aufbau von Komm- und Gehstrukturen Die aufsuchende Arbeit ist organisatorisch in die ökumenische Anlaufstelle Willkommen Europa in der Bornstraße 64 eingegliedert, in der auch das bundesfinanzierte Projekt Start- Hilfe und die aus Landesjugendplan-Mitteln geförderten Muttersprachlichen Familienbegleiterinnen und -begleiter angesiedelt sind. Die Arbeit wird von dort organisiert und gesteuert und ergänzt durch ein Beratungsangebot, das mittlerweile gemeinsam mit verschiedenen Projektpartnern (Kompetenzfeststellung, Jugendmigrationsdienst, Sprachkurse und weitere) aufgebaut werden konnte und über deren zeitweise Präsenz, z.b. im Rahmen regelmäßiger Sprechstunden, gesichert ist. Um möglichst viele Menschen aus der heterogenen Zielgruppe zu erreichen, wurde ein Mix aus Komm- und Gehstrukturen etabliert. Insgesamt wurden im Jahr Ansprachen, Kurzberatungen, Beratungen und 188 Aktivierungen durchgeführt. Komm-Strukturen Offene Sprechzeiten (Montag: 14:00-16:00 Uhr; Mittwoch/Freitag: 10:00-12:00 Uhr) Zu diesen Zeiten können die Klienten ohne Terminvereinbarungen kommen; es ist gewährleistet, dass sprachkompetente Mitarbeiter/innen (bulgarisch und rumänisch) anwesend sind. im November/Dezember 2014 kamen durchschnittlich zwischen 60 bis 80 Personen in der Woche zu den offenen Sprechstunden. Zugänge zu Experten/Fachdiensten schaffen, Schwellenängste abbauen Konzept: Experten an einem Ort 31

32 Montag: 14:00-16:00 Uhr: Beratung des Jugendmigrationsdienstes, der Kompetenzfeststellung und des Ausbildungscoachings für junge Menschen vor Ort Mittwoch 13:00-16:30 Uhr: Die Migrationsberatung bietet zusammen mit der Kompetenzfeststellung individuelle Auswertungsgespräche und Beratungen zur weiteren Berufs- und Lebensplanung in Deutschland an. Individuelle Beratungen nach Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten Enge Zusammenarbeit mit Key-Persons aus der Community, die auf die Anlaufstelle verweisen bzw. Neuzuwanderer/innen dorthin empfehlen. Interne/externe zielgruppenspezifische Infoveranstaltungen zu relevanten Themen Geh-Strukturen Die Mitarbeiter/innen der aufsuchenden Arbeit gehen zu den Orten, an denen sich die Zielgruppe aufhält, z.b. Sprechstunden des Gesundheitsamtes für Nichtkrankenversicherte VHS-Kurse Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose Gasthaus Weitere Orte (Parks, Straßenzüge), an denen sich die Menschen aufhalten. Enge Kooperation mit weiteren Partnern Das Team Aufsuchende Arbeit kooperiert eng mit weiteren Partnern. Dazu gehören unter anderem die Kompetenzfeststellung (GrünBau/dobeq), die Sprachkurse der VHS, Straßensozialarbeiter anderer Projekte, die Migrationsberatungsstellen, die Niederschwellige Begegnungsmöglichkeit der AWO, unterschiedliche städtischen Fachbereichen und weitere Akteure. In 2015 sind zudem Akquiseeinsätze in den Räumen der Bürgerdienste und des Jobcenters geplant. 32

33 Herausforderungen Die Arbeit bestätigt, dass Menschen mit geringem Bildungsstand und wenig finanziellen Ressourcen selten langfristige Perspektiven entwickeln. Sie erleben absolute Notlagen - medizinisch, psychologisch und finanziell - und können für langfristig angelegte Teilhabemaßnahmen nicht oder nur schwer gewonnen werden. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer erleben die zugewanderten Familien auch eine Kumulation ihrer Problemlagen (keine Deutschkenntnisse, kein Krankenversicherungsschutz, ausbeuterische Arbeits- oder Wohnverhältnisse, keine Perspektive auf faire Arbeitsverhältnisse und ausreichenden Lebensunterhalt, ). Vorbehalte gegenüber Behörden und offiziellen staatlichen Stellen auf Seiten der Zielgruppe werden nicht abgebaut, wenn der persönliche Kontakt nicht ausreichend möglich ist. Das bedingt einen hohen Personalaufwand. Hinzu kommt, dass ausbeuterische Parallelstrukturen, die sich für (vermeintliche) Beratungsangebote und Begleitung bezahlen lassen, die professionelle Beratung als Konkurrenz sehen; hier kommt es teilweise zu Bedrohungssituationen für die Fachkräfte. Aus Sicherheitsgründen muss daher in Teams mindestes zu zweit gearbeitet werden, was den Personalaufwand nochmals erhöht Kompetenzfeststellung für Erwachsene (ESF-Baustein IIb) Sobald - im Rahmen des ESF-Projekts zur Stärkung der Teilhabe benachteiligter EU-Zuwanderer und -Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt - über aufsuchende soziale Arbeit der Kontakt zu den EU-Bürgerinnen und -Bürgern hergestellt ist, kann das im Sachstandsbericht 2014 beschriebene ebenfalls aus ESF-Mitteln finanzierte Kompetenzfeststellungsverfahren beginnen. Kompetenzfeststellung endet mit konkreten Förderempfehlungen Im Verlauf dieses Verfahren, das dobeq GmbH und Grünbau ggmbh als Trägerverbund im Februar 2014 starteten, werden die individuellen schulischen und beruflichen Qualifikationen der Zuwandernden und ihre sonstigen Fähigkeiten als Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Qualifizierung individuell herausgearbeitet. Das Verfahren ermöglicht damit Aussagen über entwicklungsfähige Potenziale und über den Bedarf an gezielter Förderung, Unterstützung, bzw. Qualifizierung in verschiedenen Bereichen (Sprache, Lernausgangslage, berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten, soziale und personale Schlüsselkompetenzen, Kulturfertigkeiten u.a.). Es hilft den Zugewanderten zudem, ihre Fähigkeiten selbst einzuschätzen und vermittelt Kenntnisse über Berufsleben und Arbeitsmarkt. Im Anschluss an die Kompetenzfeststellung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat und - als schriftliche Auswertung der erzielten Ergebnisse - ein Kompetenzprofil, das ihnen durch ein Team aus Kompetenzfeststellung und Migrationsdienst (bei Jugendlichen: Jugendmigrationsdienst) muttersprachlich vermittelt wird. 33

34 Das Kompetenzprofil enthält eine Qualifizierungs-, Förder- und Integrationsempfehlung sowie einen individuell zu vereinbarenden Entwicklungsplan, der die nächsten Schritte auf den Weg in die Arbeit definiert. Dieser Entwicklungsplan gibt nachfolgenden Stellen die Möglichkeit, zielgerichtet weiter zu unterstützen. Kompetenzfeststellung erreicht vor allem besser Qualifizierte Insgesamt führen dobeq GmbH und Grünbau ggmbh die Kompetenzfeststellung in enger Kooperation mit den übrigen ESF-Projektbausteinen und weiteren (Regel-)Angeboten durch. Die ersten Verfahren starteten im April 2014 im Rahmen der VHS-Sprachkurse. Seitdem haben insgesamt 72 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Kompetenzfeststellung teilgenommen. Eine Auswertung der bisherigen Ergebnisse zeigt folgende Personenstruktur: 55,6 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten die rumänische und 44,4% die bulgarische Staatsangehörigkeit. 61,1 % waren weiblich, 39% männlich, 23,6 % gehörten zur Gruppe der Jugendlichen unter 27 Jahre. 91,6 % haben in ihrem Heimatland mindestens acht Schuljahre absolviert, 41,7% haben mindestens zwölf Jahre die Schule besucht. 25,0 % waren zum Zeitpunkt der Kompetenzfeststellung erwerbstätig (meist in den Berufsfeldern Gastronomie, Lager oder Lagerlogistik, Berufskraftfahrer, Baubereich oder Reinigungssektor; es wurde nicht zwischen Voll-, Teilzeit oder Minijob unterschieden), davon hatten zwei Drittel die rumänische und ein Drittel die bulgarische Staatsangehörigkeit. 40,3% waren weniger als ein Jahr in Deutschland. Darüber hinaus konnte eine freiwillige Gruppe von überwiegend aus Rumänien stammenden Menschen in der aus ESF-Mitteln finanzierten Niederschwelligen Begegnungsstätte der AWO akquiriert werden. Hier waren die sehr geringen Deutschkenntnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine besondere Herausforderung, die allerdings mit Hilfe der studentischen Integrationshelferinnen und -helfer sehr gut bewältigt werden konnte. Nach anfänglichen Schwierigkeiten in der Gewinnung der Teilnehmer/innen konnten durch eine intensivierte Kooperation u.a. mit der ökumenischen Anlaufstelle, der VHS und der Niederschwelligen Begegnungsstätte die Akquise, aber auch die Durchführung der Verfahren selbst zunehmend strukturiert und integriert werden. Herausforderungen Größte Herausforderungen bei der Durchführung der Kompetenzfeststellung sind die Sicherung des Lebensunterhalts und die fehlenden weiterführenden Angebote in Arbeit und/oder Existenzsicherung (Arbeitsplätze). So ist Grund für einen Abbruch oder unregelmäßige Teilnahme häufig die zur Sicherung des Familienunterhalts notwendige Arbeitsaufnahme. 34

35 Problematisch sind auch fehlende oder wenig passgenaue Qualifizierungs- und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten Unterstützung Arbeitsuchender durch das Jobcenter Im Jobcenter Dortmund sind eine studentische Integrationshelferin und ein studentischer Integrationshelfer tätig, die über den Träger Stadt Dortmund eingestellt wurden. Durch die enge Anbindung und Anleitung über professionelle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden die Studierenden nicht nur als pädagogische Hilfskräfte im direkten Bürgerkontakt eingesetzt, sondern über den Maßnahmezeitraum von Beginn an auf die professionelle Soziale Arbeit vorbereitet. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre eigene Arbeit mit den Migrantinnen und Migranten zugewandt und höflich zu vollziehen und die Menschen in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Studierende ermöglichen stärkeren Fokus auf Zuwanderergruppen Die Soziale Arbeit im Jobcenter ist zuständig für die kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II. Es handelt sich hier um besondere Leistungen, um Hemmnisse bei der Vermittlung in Beschäftigung oder reguläre Arbeit zu überwinden. Zu diesen Hilfen gehören Suchtberatung, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung, die Beratung psychisch Kranker und Kinderbetreuung. Das Jobcenter betreut einen hohen Anteil an ausländischen und zugewanderten Bürgerinnen und Bürgern. Einen Schwerpunkt bilden hier auch die Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Es liegt im besonderen Interesse des Jobcenters, sie möglichst schnell und möglichst umfassend zu verstehen, zu begreifen und einzuschätzen. Nur dann kann die eigentliche Aufgabe erfüllt werden, sie in eine Arbeit zu vermitteln und über diesen Weg unabhängig zu machen von der staatlichen Grundsicherung. Zuwandernde sollen verfügbare Instrumente besser nutzen können Die Studierenden dienen hier als Bindeglied zwischen den Akteuren des Jobcenters und den Bürgerinnen und Bürgern. Damit sie nicht nur als sprachlicher Übersetzer mit kulturellem Erfahrungshintergrund eingesetzt werden, sondern mit dem professionellen Ansatz der Sozialen Arbeit die besonderen Schwierigkeiten und Anpassungsprobleme der zugewanderten Menschen angehen und überwinden helfen, sind Begleitung und Anleitung durch professionelle Soziale Arbeit notwendig. Die Anleitung zielt darauf, dass die studentischen Integrationshelferinnen und -helfer eigenständig professionell nach den geltenden Hilfestandards tätig sein können. Sie soll außerdem dazu führen, dass die sinnvollen und notwendigen Hilfeleistungen der zur Verfügung stehenden Hilfesysteme von den Menschen der genannten besonderen Zielgruppen schneller, häufiger und nachhaltiger genutzt werden. 35

36 4.4.5 Sprachkurse der VHS (ESF-Baustein III) Seit Juni 2014 bietet die VHS Dortmund auf Basis des Sonderaufrufes Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung Sprachkurse für Zugewanderte aus Südosteuropa (Bulgarien, Kroatien, Rumänien) im Vormittags- oder Abendbereich an. Die Sprachkurse werden an unterschiedlichen Standorten durchgeführt und sind in drei Kategorien untergliedert: Deutsch Alphabetisierung Basiskurs (Laufzeit über 900 Unterrichtsstunden) Deutsch Alphabetisierung Aufbaukurs (Laufzeit über 450 Unterrichtsstunden) und Deutsch für den Beruf (Laufzeit über 610 bzw. beim Abendkurs 327 Unterrichtsstunden). In 2014 starteten bei der VHS Dortmund insgesamt elf Sprachkurse mit insgesamt 87 Teilnehmenden. Teilnehmerakquise gelingt in Kooperationen mit anderen Partnern Seit Dezember 2014 kooperiert die VHS mit der Entsorgung Dortmund (EDG), der Stadt Dortmund, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Dortmund im Rahmen des Projekt- Sprachkurses Entwicklung von Sprach- und Handlungskompetenzen im Rahmen von konkreten Entsorgungsmaßnahmen - Berufsbezogene Förderung Deutsch als Zweitsprache für die Dortmunder Nordstadt für Zuwander/innen aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Neben dem 610 Unterrichtsstunden umfassenden Sprachkurs absolvieren die Teilnehmenden zusätzlich ein vierwöchiges Praktikum bei der EDG. Für das Jahr 2015 ist die Durchführung weiterer Sprachkurse in den unterschiedlichen Kurstypen am Vormittag und am Abend geplant. Um einen niederschwelligen Zugang zu ermöglichen, werden unter anderem Kurse in der aus ESF-Mitteln finanzierten Begegnungsmöglichkeit der AWO angeboten. Herausforderungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Leistungsanspruch sind zur Existenzsicherung ihrer Familie auf jegliche Erwerbsarbeit angewiesen, häufig gehen unregelmäßige Teilnahme und Abbrüche daher auf eine notwendige Arbeitsaufnahme zurück. Im Ergebnis muss die Einsicht der Notwendigkeit des deutschen Spracherwerbs hinter die existenziellen Problemlagen der Familien zurücktreten. Vorwiegend werden besser qualifizierte Zuwandernde erreicht, gering Qualifizierte sind für die Sprachförderung schwerer erreichbar und mühsam zu motivieren. Sprachdefizite wirken sich negativ aus. Häufig halten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im eigenen Kulturkreis auf, leben oft isoliert und erlernen so die Sprache nicht in Erwerbsleben oder Freizeit, sondern ausschließlich im Sprachkurs. Viele benötigen eine Betreuung für ihre Kinder, die aber aktuell nicht angeboten werden kann. 36

37 Die Angebote sind häufig zu hochschwellig. Starre Vorgaben zum Stundenumfang, zur Verbindlichkeitserwartung, zeitlichen Durchführung und Gruppengrößen schränken die notwendige flexible Gestaltung der Kurse ein. Dies stellt hohe Anforderungen an den Kursträger. Es fehlen Räume, auch um Kurse wohnortnah oder angebotsnah anzubieten Integrationskurse des Bundes Mit dem Abschlussbericht der Staatssekretäre hat im August 2014 auch die Bundesregierung bestätigt, dass der Bedarf an Integrationskursen innerhalb der Gruppe der EU 2-Zuwanderinnen und -Zuwanderer stark gestiegen ist. Gleichzeitig kündigte sie an, schnellstmöglich erste Projektsprachkurse zu starten. Die ersten Kurse starten in den Pilotstädten Dortmund, Duisburg, Berlin und München. Alle vier Städte hatten sich dem Bund gegenüber bereits Anfang 2013 massiv dafür eingesetzt, die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) faktisch - und damit für EU 2-Zuwandernde ohne ausreichendes Einkommen kostenlos - zu öffnen. Kostenlose Teilnahme für EU-Zuwandernde ohne ausreichendes Einkommen Ziel der Projektsprachkurse ist es, gangbare Wege beim Nachweis der Bedürftigkeit und beim Abbau von Teilnahmehemmnissen zu entwickeln; die Menschen sollen zur kontinuierlichen Teilnahme an einem Integrationskurs gewonnen und motiviert werden. Zielgruppe der Sprachkurse sind nach Vorgabe des Bundes neben Zugewanderten den EU 2 Staaten Bulgarien und Rumänien auch Migrantinnen und Migranten aus den EU 8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) und den von der Wirtschafts- und Finanzkrise besonders betroffenen südeuropäischen Ländern, die Lerndefizite und bildungsfernere Biographien haben, oft verbunden mit und resultierend aus prekären Lebenslagen. Dazu werden folgende Schritte umgesetzt: 1. der Bund fördert - befristet auf zwei Jahre und in Vollzeit - den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte, die direkt bei einem Sprachkursträger angestellt sind. Die Fachkräfte leisten aufsuchende Sozialarbeit, beraten und begleiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Kurses und arbeiten eng mit den Lehrkräften und anderen Akteuren im Handlungsfeld zusammen; 2. der für die Teilnahme erforderliche Bedürftigkeitsnachweis erfolgt über sogenannte Berechtigungsscheine, die von einer zentralen Stelle ausgegeben werden. In Dortmund ist die Planungs- und Antragsphase abgeschlossen. Die Bewilligungen des Bundes für den Einsatz von insgesamt vier sozialpädagogischen Fachkräften bei vier Sprachkursträgern - VHS Dortmund, Projekt Deutsch lernen (pdl), Stadtteilschule und Internationaler Bund (IB) - liegen seit Mitte Februar vor. 37

38 Auf dieser Basis können die Träger, abhängig vom Fortschritt der Personalauswahl und der personalrechtlichen Verfahren, sukzessive mit der sozialpädagogischen Begleitung starten. Dortmund ist damit die erste Pilotstadt bundesweit, in der die Integrationskurse mit sozialpädagogischer Begleitung beginnen. Die für Dortmund vorgesehenen bis zu 600 Berechtigungsscheine jährlich werden nach einem vom Bund vorgegebenen Muster zentral von der Anlaufstelle Willkommen Europa ausgegeben. Dabei gelten die Berechtigungsscheine gemäß der freien Trägerwahl der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht nur für die vier Anstellungsträger der sozialpädagogischen Begleitung, sondern für sämtliche Integrationskursträger. Herausforderungen Mit Ablauf des Monats September 2014 hat das BAMF die bisherige Förderung der Kinderbetreuung im Rahmen von Integrationskursen eingestellt. Bisher waren nach Angaben der Sprachkursträger insbesondere die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts der Familie und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten die Hauptgründe für den Abbruch der Kursteilnahme. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Entscheidung auswirken wird Niederschwellige Begegnungsmöglichkeit der AWO (ESF-Baustein IV) Die in der Nordstadt angesiedelte Begegnungsstätte bietet über ihre einfache Struktur und die muttersprachlichen Kräfte (rumänisch, bulgarisch) einen niederschwelligen Zugang und hat sich zu einem weiteren Beratungsangebot für Zuwandernde aus Südosteuropa in allen Fragen des Alltags und der gesellschaftlichen Teilhabe entwickelt. Sie ist von montags bis freitags jeweils sechs Stunden von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und wird von der Zielgruppe stärker angenommen, als bei der Planung absehbar. Angebote des Interkulturellen Zentrums, wie das Frauensprachcafe, ergänzen den Treffpunkt und konnten so auch für die Zielgruppe der EU-Neuzuwandernden aufgeschlossen wurden. Hauptanliegen der Besucherinnen und Besucher, die zum überwiegenden Teil aus Rumänien und zu einem kleineren Teil aus Bulgarien stammen, sind Fragen rund um die Bereiche Wohnen, Arbeit und Gesundheit. Über die örtliche Nähe zur Migrationsberatung für erwachsene Zuwandernde (MBE) im selben Gebäude ist eine unbürokratische Anbindung an die bereits bestehenden, klassischen Beratungsangebote gelungen. Ausschlaggebend war hier, dass der derzeit in der MBE eingesetzte Mitarbeiter über rumänische Sprachkenntnisse verfügt. Die Begegnungsstätte arbeitet außerdem eng verzahnt mit den übrigen ESF-Projektbausteinen und weiteren Trägern und ihren Angeboten. 38

39 Alles in allem wurden Kurzberatungen bei insgesamt Kontakten zu Personen aus Rumänien und Bulgarien durchgeführt. Darüber hinaus wurden in regelmäßigen Abständen insgesamt fünf gruppenbezogene Informations- und Beratungsveranstaltungen in Kooperation mit der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (2), der Agentur für Arbeit in Dortmund (1) und dem Mieterschutzbund Dortmund (2) durchgeführt. Ergänzt wurde das ESF-finanzierte Angebot durch eine über Spendenmittel der AWO finanzierte Speisung (2 mal Mittagstisch, 1 mal Frühstückstreff) für besonders bedürftige Menschen aus Rumänien und Bulgarien - insbesondere Eltern mit Kindern - deren Lebensunterhalt nicht gesichert war und bei denen ein erheblicher Mangel an Grundversorgung (Nahrung, Kleidung) deutlich wurde. Über Sachspenden aus der Bevölkerung konnte zudem vor Ort eine Kleiderkammer eingerichtet werden, die kostenfrei gebrauchte Kleidung an die Bedürftigen aus der Zielgruppe weitergibt. Einsatz einer studentischen Integrationshelferin Eine in der Begegnungsstätte eingesetzte studentische Integrationshelferin gibt Informationen weiter, stellt den Neubürgerinnen und Neubürgern die wichtigsten Unterstützungsangebote in Dortmund vor und unterstützt und begleitet sie bei den ersten Integrationsschritten. Durch ihre muttersprachlichen Kenntnisse und den eigenen Zuwanderungshintergrund ist sie eine entscheidende Brücke im Zugang zur Zielgruppe. Vor dem Hintergrund des Mangels an muttersprachlichen Angeboten für die Zielgruppe innerhalb der etablierten Beratungs- und Unterstützungsangebote für Zuwanderinnen und Zuwanderer trägt der Einsatz der studentischen Integrationshelfer dazu bei, eine gravierende Lücke bei der Integration von EU-Neuzuwandernden aus Südosteuropa zu schließen. Herausforderungen Eine Vermittlung zu anderen Diensten war oft durch die fehlenden oder sehr geringen Deutschkenntnisse der Betroffenen unmöglich oder anhängig von der Begleitung durch einen Dolmetscher. Über die Kontakte zur Zielgruppe wurde deutlich, dass viele auf Tätigkeiten angewiesen waren, die sie in Abhängigkeitsverhältnisse und Ausbeutungsstrukturen zwangen, aus denen sie sich mangels Alternativen und der nicht gesicherten Grundversorgung nicht lösen konnten und können. Eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt ist nur in Einzelfällen gelungen, da die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Arbeit in Deutschland (Kenntnis der deutschen Sprache, berufliche Vorbildung, schulische Bildung) bei den meisten der aus Südosteuropa Zugewanderten nicht oder nur minimal vorhanden waren. 39

40 Dabei stellte die Rückkehroption in die Herkunftsländer für die Mehrheit der Betroffenen keine Alternative dar. Einige der Zugewanderten haben bereits Erfahrungen in anderen europäischen Staaten, insbesondere in Spanien und Italien, gesammelt. Vereinzelt wandern Zugewanderte in andere europäische Staaten, insbesondere nach England, weiter. Gelegentlich wandten sich auch Menschen anderer Migrantengruppen an das Angebot der niederschwelligen Unterstützung. Ihr Beratungsbedarf kann im Rahmen des bestehenden Projektes jedoch aufgrund der Förderrichtlinien nicht bedient werden. 4.5 Handlungsfeld Frauen Die gynäkologische Sprechstunde Für (schwangere) Frauen mit fehlendem oder ungeklärtem Krankenversicherungsschutz bietet der Gesundheitsdienst für Kinder und Jugendliche des Gesundheitsamtes seit eine gynäkologische Sprechstunde an. Das Beratungs- und Untersuchungsangebot umfasst folgende Leistungen: Untersuchung und Behandlung bei sexuell übertragbaren Erkrankungen, Basis- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen in Anlehnung an die Mutterschaftsrichtlinien, Ausstellung von Privatrezepten für die Antibabypille, Kostenlose Ausstellung von Privatrezepten für die Spirale (Untersuchung, Einsetzen), Vergabe von Medikamenten, Beratung und die Vermittlung in weitere Angebote. Öffnungszeiten Seit : 14-tägig 2 Stunden Seit : wöchentlich 2 Stunden Seit : 2 mal pro Woche für insgesamt 7,5 Stunden + 2,5 Stunden für Terminvergaben Team der gynäkologischen Sprechstunde ausgeweitet Im Zuge der Ausweitung des Sprechstundenangebotes seit dem konnte hier eine Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe (19,25 Stunden pro Woche) eingestellt werden. 40

41 Zusätzlich unterstützt eine medizinische Fachangestellte mit türkischem Migrationshintergrund die Sprechstunde (19,25 Stunden pro Woche). Sprachmittlerinnen komplettieren das Team. Kontakte und Fälle in der gynäkologischen Sprechstunde des Dortmunder Gesundheitsamtes behandelte Kontakte Frauen Gesamt Die Sprechstunden finden in den erweiterten Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gesundheitsamtes statt. Auch die gynäkologische Sprechstunde verzeichnet eine ansteigende Inanspruchnahme wurden 186 Frauen erstmalig behandelt. Insgesamt gab es 745 Kontakte zu Frauen, die mehrfach die Sprechstunde aufgesucht haben. Herausforderungen In den Sprechstundenangeboten kann nur eine medizinische Basisversorgung angeboten werden. Wie auch in den Jahren zuvor können weiterführende Untersuchungen nicht durch das Gesundheitsamt geleistet werden. Weitergehende Untersuchungen, Diagnostiken, Therapien oder Heil- und Hilfsmittel müssen von den Menschen selbst bezahlt werden. Da die Personengruppe in der Regel mittellos ist, können diese Kosten nicht beglichen werden. Letztendlich bleiben die Menschen bei ernsteren Erkrankungen medizinisch unversorgt. Nach über drei Jahren Erfahrungen mit den Sprechstundenangeboten ist auffällig, dass eine Vielzahl der Hilfesuchenden weiterhin regelmäßig auf die Angebote der Basisversorgung im Gesundheitsamt zurückgreift. Diese Entwicklung legt nahe, dass viele EU-2 Migrantinnen und Migranten in Dortmund auch nach über einem Jahr noch keine gültige Krankenversicherung besitzen. Die Idee, die Sprechstundenangebote kurzfristig als medizinische Basisversorgung anzubieten, bis die Menschen in die medizinische Regelversorgung integriert sind, funktioniert in der Praxis nicht. Die Gründe, warum die Menschen auch nach längerem Aufenthalt in Dortmund keine Krankenversicherung aufweisen, sind vielschichtig: Oft werden die Zugangsvoraussetzungen zum Krankenversicherungssystem nicht erfüllt. Die Klärung mit den zuständigen Stellen (Krankenkassen im In- und Ausland) muss in aufwändigen Einzelfallprüfungen, die größtenteils ergebnislos verlaufen, erfolgen. Für die Aufnahme in die private Krankenversicherung fehlen die finanziellen Mittel. Die Problematik des Krankenversicherungsschutzes kann nicht vor Ort gelöst werden, sondern bedarf einer Lösung auf Bundes- bzw. EU-Ebene. Zielsetzung muss sein, dass der Krankenversicherungsschutz bzw. die Übergänge zwischen den Mitgliedsstaaten funktionieren und die Systeme der Mitgliedsstaaten besser miteinander verzahnt werden. 41

42 Ein sogenanntes Kompetenzzentrum auf Bundesebene, unter Federführung der Spitzenverbände der Krankenkassen, könnte Abhilfe schaffen. Durch geregelte Verfahrensabläufe und feste Ansprechpartner in den Heimatländern bei den staatlichen Krankenversicherungen könnten die unklaren Krankenversicherungsfälle geklärt werden. Für den Teil der Menschen, die nach einer Prüfung ihrer krankenversicherungsrechtlichen Situation keine medizinische Absicherung im Krankheitsfall hätten, muss ein Notfallfonds bei der medizinischen Versorgung einspringen (vgl. Sachstand Clearingstelle/Kompetenzzentrum). 4.6 Handlungsfeld Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahre Die Dortmunder Angebote für Senioren und Seniorinnen stehen grundsätzlich auch den Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern zur Verfügung, insbesondere die Angebote in den Seniorenbegegnungsstätten. Allerdings werden diese Angebote nicht in Anspruch genommen, was auch daran liegt, dass die Zahl der Neuzuwanderer im höheren Lebensalter bislang verschwindend gering ist. 42

43 5. ÜBERGREIFENDE ANSÄTZE 5.1 Gesundheitliche Versorgung Aufbau einer Clearingstelle (Kompetenzzentrum) Ausgangspunkt für die Einführung der Sprechstundenangebote für nicht krankenversicherte Menschen im Juni 2011 ist die Tatsache, dass das Gesundheitsamt verstärkt mit Familien konfrontiert ist, die medizinisch schlecht versorgt sind. Nach wie vor viele Menschen mit ungeklärtem Krankenversicherungsschutz Der Krankenversicherungsstatus der Menschen in den Sprechstunden des Gesundheitsamtes kann in der Regel nicht festgestellt werden. Die Klärung mit den zuständigen Stellen (Krankenkassen im In- und Ausland) erfolgt teilweise in aufwändigen Einzelfallprüfungen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Hilfesystem. Erschwerend kommen Sprachbarrieren und Kompetenzdefizite beim Umgang mit der deutschen Bürokratie auf Seiten der EU 2- Migrantinnen und Migranten hinzu. Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Mai 2013 im Gesundheitsamt ein Konzept zur Einrichtung einer Clearingstelle zur medizinischen Versorgung von nicht krankenversicherten EU-2 Migrantinnen und Migranten entwickelt. Die Idee ist nicht neu und wird auch auf Landes- und Bundesebene unter dem Stichwort Kompetenzzentrum diskutiert. Zentrale Säulen des Konzeptes sind: 1. Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums auf Bundesebene zur Klärung der krankenversicherungsrechtlichen Situation von EU-2 Migrantinnen und Migranten als Schnittstelle zu den Heimatländern. 2. Die Sicherung einer medizinischen Basisversorgung aus Mitteln eines Notfallfonds zur Behandlung von nicht krankenversicherten Menschen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und schwangeren Frauen. Den Forderungen nach einem Kompetenzzentrums sowie die Bereitstellung eines Notfallfonds wurde durch die Verabschiedung der Dortmunder Erklärung zur medizinischen Versorgung von Menschen aus Südosteuropa der kommunalen Gesundheitskonferenz am 7. Mai 2014 weiter bekräftigt. Auch auf überörtlicher Ebene wird eine solche Einrichtung nachdrücklich gefordert. Problemanalyse abgeschlossen Parallel dazu hat im Rahmen des Netzwerkes EU-Armutszuwanderung die Fachgruppe Gesundheit eine umfangreiche Problemanalyse des Krankenversichertenstatus der EU-2 Migrantinnen und Migranten in Dortmund erstellt. 43

44 Hier wurde festgestellt, dass die Krankenversicherung von bulgarischen und rumänischen Zuwanderern nur theoretisch geregelt ist. In der Praxis werden Zugangsvoraussetzungen häufig nicht erfüllt oder die Klärung mit den zuständigen Krankenkassen im In- und Ausland muss in aufwändigen Einzelfallprüfungen erfolgen, die dann größtenteils ergebnislos verlaufen. Ein Großteil der Zugewanderten hat keine Kenntnis von der bürokratischen Struktur des Krankenversicherungssystems. Problematisch ist auch der Umstand, dass die Zuwandernden oft die Krankenkassenbeiträge nicht leisten können. Auf Seiten der Beraterinnen und Berater und den KV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern bestehen außerdem Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Regelungen. Diese Ergebnisse wurden durch das Gesundheitsamt in eine Arbeitsgruppe auf Landesebene vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) eingespeist, die die Entschließung der 23. Landesgesundheitskonferenz NRW vom ( Für ein solidarisches Gesundheitswesen in NRW - Gesundheitliche Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen verbessern ) 3 inhaltlich vorbereitet hat. Herausforderungen Das MGEPA hatte 2014 dem Gesundheitsamt eine finanzielle Förderung für ein Modellprojekt Clearingstelle in Aussicht gestellt. Es sollten die Ursachen ermittelt werden, welche den Beitritt der EU-2 Migrantinnen und Migranten in eine Krankenversicherung in den Heimatländern sowie in Deutschland verhindern. Das geplante Vorhaben konnte aufgrund der Landeshaushaltssperre letztendlich (noch) nicht realisiert werden. Dennoch wurde die Idee mit in die 23. Entschließung der LGK am eingebracht: Die LGK sondiert gemeinsam mit dem MGEPA ein Konzept zum Aufbau eines Informations- und Beratungsangebotes und lokaler Clearingstellen mit integriertem Hilfsfonds. (S. 30) Inwiefern die Finanzierung eines geplanten Modellprojektes Clearingstelle 2015 durch das MGEPA umgesetzt wird, bleibt abzuwarten Behandlung von an Tuberkulose erkrankten Menschen Im Zusammenhang mit der Behandlung von Menschen, die an Tuberkulose erkrankt sind, ist im Sachgebiet der Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes eine studentische Integrationshelferin eingesetzt. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Betreuung und Begleitung von Menschen aus Südosteuropa, die an einer Tuberkulose erkrankt sind oder die engen Kontakt zu erkrankten Personen hatten

45 Studierende bringt Voraussetzung zur Begleitung der Menschen mit Dieser Personenkreis benötigt eine besondere Unterstützung, weil hier umfassender Betreuungs- und Beratungsbedarf besteht. Zu den notwendigen Recherchen gehören die persönliche Kontaktaufnahme zu den Erkrankten mit Erhebung von Angaben zur Erkrankung sowie zu Angaben aus dem Lebensumfeld (Familie, Beruf, Freizeit, Freundeskreis). Für diese Aufgaben werden besondere Kompetenzen benötigt, die von der Studierenden entweder bereits mitgebracht wurden (wie Sprachkompetenz und Kenntnis der Lebensverhältnisse aus dem Herkunftsland) oder die sie noch im Rahmen ihres Studiums der Sozialen Arbeit erwerben wird. Konkret führt die Studierende in diesem Aufgabenfeld folgende Aufgaben durch: Unterstützung und Durchführung von Ermittlungsgesprächen zur Tuberkuloseerkrankung der gemeldeten Person (Informationsbeschaffung zur Erkrankung, Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, Erhebung von Angaben aus dem Lebensumfeld wie Familie, Beruf, Freizeit, Freundeskreis) Klärung des Status des Krankenversicherungsschutzes der erkrankten Person und deren Umfeld Hilfestellung und Begleitung zu den entsprechenden Behörden und Einrichtungen, um die notwendigen Versorgungssysteme einzuleiten und sicherzustellen (z.b. für die Kostenübernahme der notwendigen Behandlungen, Beachtung und Inanspruchnahme von notwendigen Untersuchungen etc.) Unterstützung beim Erwerb von Gesundheitsbewusstsein bzw. Umgang mit einer langwierigen Infektionskrankheit wie der Tuberkulose Hinweise geben auf weitere gesetzliche Notwendigkeiten (z.b. Schulpflicht für Kinder, Meldewesen etc.) sowie Angebote und Hilfestellung aufzeigen zur gezielten Verbesserung der Lebensumstände wie z.b. Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, Kontaktanbahnung zum Arbeitsamt / Jobcenter, Aufzeigen von Lösungsvorschlägen für die teilweise prekären Wohnund Lebensverhältnisse etc. Vermittlung zu Unterstützungsangeboten anderer Behörden und sozialer Einrichtungen Diese Kompetenzen konnten bisher im Fachbereich in der erforderlichen Form nicht vorgehalten werden, weshalb der Einsatz der Studierenden ausgesprochen begrüßt wird. Herausforderungen Neben mangelndem Vertrauen gegenüber Ämtern im Allgemeinen und Unkenntnis darüber, an wen sie sich im Falle gesundheitlicher Probleme auch ohne Krankenversicherungsschutz wenden können, verfügen die Migrantinnen und Migranten aus Südosteuropa nur über ein sehr geringes Gesundheitsbewusstsein. Insofern steht für die Studierende der Vertrauensaufbau an erster Stelle. 45

46 5.2 Wohnen und Zusammenleben: Nachbarschaften stabilisieren Die Wohnsituation der EU-Armutszuwanderer stellt sich nach einem Jahr uneingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit eher unverändert dar. Nach wie vor bestätigt sich, dass der Zugang zu den Wohnungen häufig durch ausbeuterische Parallelstrukturen organisiert wird: Verwahrloste Immobilien werden weiterhin an Zuwanderinnen und Zuwanderer vermietet und zu lukrativen Einnahmequellen für Geschäftemacher. In der Folge leiden viele Familien unverändert unter prekären Lebensbedingungen, die - neben dem ungesicherten Lebensunterhalt, fehlende Krankenversicherung und teils ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen - insbesondere mit diesen unzumutbaren Wohnbedingungen einhergehen. Problemimmobilien belasten Familien und Quartiere Auch wenn die Vermieterseite, insbesondere in der Nordstadt, mit Nachdruck angehalten wurde, vorhandene Missstände in Wohnungen zu beseitigen, sind positive Veränderungen nur in abgeschwächter Form erkennbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den angemieteten Wohnungen um Unterkünfte handelt, die von breiten Schichten der Dortmunder Bevölkerung aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr angenommen wurden. Nur durch die Situation vieler Neubürgerinnen und -bürger und weiterer Wohnungssuchender, die wegen ihrer besonderen sozialen Notlagen anderweitig keinen geeigneten Wohnraum finden konnten, ist es einigen Vermietern überhaupt erst möglich, den teilweise sehr maroden Wohnraum zu vermieten. Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord sind aktuell 104 Immobilien mit mehr oder weniger schwerwiegenden Mängeln registriert. 68 dieser Häuser liegen allein im Sozialraum Nordmarkt, davon werden 29 als verwahrloste Objekte geführt. Auch wenn die hygienischen und baulichen Zustände vielfach weiterhin problematisch sind, musste in 2014 lediglich für eine Immobilie eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden. Die überwiegende Anzahl der bei 205 Kontrollen allein in der Nordstadt festgestellten 376 Missstände konnte durch konsequentes gemeinsames Handeln der städtischen Fachbereiche abgestellt werden. Breiter Ansatz verzahnt Hilfen für die Menschen im Quartier und notwendige Repression Eine signifikante Verbesserung in der Wohnsituation der Neubürgerinnen und -bürger ist nur möglich, wenn Barrieren im Zugang zu Wohnraum abgebaut werden können. Dafür sind Unterstützungsangebote sowohl für die Wohnungssuchenden als auch für die Vermieterseite erforderlich. Insgesamt kann so die Balance in diesem Bereich des Wohnungsmarktes erhöht werden. Die Dortmunder Akteure haben ein ganzes Bündel unterschiedlicher Maßnahmen entwickelt, die in ihrem Zusammenwirken der Ansätze zur Unterstützung der Menschen im Quartier und dem Ausschöpfen ordnungsrechtlicher Möglichkeiten perspektivisch helfen werden, solchen Missständen entgegenzuwirken. Nach einem Jahr uneingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit ist erkennbar, dass dieser Prozess Zeit braucht. 46

47 5.2.1 Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen in den Quartieren Wohnungszugangsstrategie im Zusammenwirken von Arbeit, Wohnen und Teilhabe Der Arbeitsmarkt ist ein wesentlicher Integrationsmotor, wenn es um nachhaltige Teilhabe geht. Vor diesem Hintergrund ist das aus dem ESF geförderte Maßnahmenpaket zur Stärkung der Teilhabe benachteiligter EU-Zuwanderer und -Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt ein wichtiger Meilenstein. Um den engen Wirkungszusammenhängen zwischen den Lebensbereichen Arbeit, Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe gerecht zu werden, sind aber parallel Zugänge auch im Handlungsfeld Wohnraumversorgung nötig: Ohne regelmäßiges Einkommen lässt sich kein Konto eröffnen, ohne Konto kann keine reguläre Wohnung angemietet werden und ohne Wohnung fällt es schwer, einen Arbeitsvertrag zu erhalten. Daher wird das Sozialdezernat die Ziele der Wohnungszugangsstrategie, die der Sachstandsbericht 2014 bereits umfänglich beschreibt, so weit fortentwickeln, dass sie im Rahmen eines Modellprojektes praktisch umgesetzt werden können. Dafür sollen in Zusammenarbeit mit Wohnungsgebern, unterstützenden Diensten und den Zuwandererfamilien selbst Wohnraum erschlossen und bestehende Wohnverhältnisse legalisiert und normalisiert werden. Hierzu wurden folgende Ziele formuliert: Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Ziel 4 Die Wohnraumversorgung einzelner Haushalte aus der Gruppe der rumänischen und bulgarischen Zuwanderinnen und Zuwanderer in Dortmund wird konkret verbessert und gesichert. Selbst organisierte, stabile Wohnformen sollen im Zuge der Umsetzung verbessert, solche, die nicht mietvertraglich abgesichert sind sollen legalisiert werden. Ebenso sollen neue Mietverhältnisse (möglichst dezentral im Dortmunder Stadtgebiet) begründet werden. Dabei werden Mieter- und Vermieterseite gleichermaßen unterstützt. Neu entstehende sowie bestehende Nachbarschaften werden unterstützt, so dass sie Konflikte im Zusammenleben verhindern oder lösen können. Die an der Wohnraumversorgung unmittelbar (Wohnungsgeber, Verwaltung) und mittelbar (soziale Träger, Quartiersmanagement) beteiligten Akteure gewinnen in einem systematischen Lernprozess Erkenntnisse über die erfolgreiche Wohnraumversorgung von rumänischen und bulgarischen Zuwanderinnen und Zuwanderern in Dortmund. Es werden Strukturen etabliert, die die Wohnraumversorgung von rumänischen und bulgarischen Zuwanderinnen und Zuwanderern in Dortmund systematisch beobachten und im Sinne der Wohnungszugangsstrategie effektiv steuern. Verzahnung mit ESF-Bausteinen Das Modellvorhaben greift hierzu auf die bereits etablierten Zugänge zur Zielgruppe zurück und verzahnt die Wohnungszugangsstrategie aktiv mit den Ansätzen zur Integration in Arbeit. 47

48 Es wird erwartet, dass Synergien zwischen einer angemessenen Wohnraumversorgung und dem Zugang zu Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung zu beobachten sein werden. Um diese Effekte zu erzielen, wird das Modellprojekt in enger Vernetzung mit den bereits installierten ESF-Bausteinen und eingebettet in den gesamtstrategischen Ansatz umgesetzt werden. Das Sozialdezernat hat zu diesem Ansatz im September 2014 einen Antrag auf Förderung aus dem Aktionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen Obdachlosigkeit verhindern - Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen gestellt und direkt nach Ablauf der Landeshaushaltssperre im Dezember 2014 eine Förderzusage erhalten. Die Konzeption des Modellprojektes wurde vom Sozialdezernat der Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit StadtRaumKonzept GmbH in Dortmund erarbeitet. Hilfen für Zugewanderte in prekären Wohnsituationen durch engere Kooperation der Akteure Im Arbeitsfeld Umgang mit Problemimmobilien (vgl. unten) zeigt sich immer wieder, dass insbesondere Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien in unzumutbaren Wohnbedingungen leben. Überproportional häufig sind sie bei der Versorgung mit Strom, Heizung, Gas und Wasser von Sperrmaßnahmen betroffen. Anliegen des Sozialamtes ist es hier, in Zusammenarbeit mit den übrigen Fachbereichen und über das Engagement im Arbeitskreis Problemhäuser adäquate Hilfestellungen anzubieten. Aus diesem Grunde wurden zwei studentische Integrationshelferinnen und -helfer eingesetzt, die mit ihrem sprachlichen und kulturellen Know-how den Zugang zu den Menschen herstellen und Hilfen vermitteln können. Schwerpunkt ihres Einsatzes sind der Bereich Wohnraumsicherung und der Bereich Hilfen in vergleichbaren Notlagen (abgesperrte Energiezufuhr). Quartiersmanagement Nordstadt vernetzt und aktiviert Das Quartiersmanagement (QM) aktiviert Bewohner und fördert vernetztes Handeln unterschiedlicher Akteure. Es ermittelt Anliegen und Stimmungslagen der Bewohner sowie Handlungsbedarfe auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und berichtet darüber in Gremien und Arbeitskreisen. Das QM stellt bei der Bewohnerschaft Transparenz hinsichtlich des Handelns der unterschiedlichen Zuständigkeiten her. Es bietet niederschwellige und bedarfsgerechte Sprechzeiten u.a. in türkischer Sprache an. Am neuen Standort in der Mallinckrodtstraße ist es nun präsenter platziert. Methoden der Aktivierung, wie die Nachbarschaftskreise, finden in allen drei Quartieren Anwendung. Im Themenfeld "Zuwanderung aus Südosteuropa" beteiligt sich das QM u.a. im Netzwerk Armutswanderung (FG Zusammenleben im Quartier) und beim Kulturfestival. Das QM aktiviert über das Eigentümerforum, kleinräumige Zusammenkünfte und Einzelansprachen private Eigentümer und arbeitet im IdEE-Nordstadt Netzwerk mit. 48

49 Fünf Wohnungsunternehmen und die EDG unterstützen Projekte, die das QM in der gemeinsam geplanten Form umsetzt. Systematische Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen zur Imageverbesserung des Stadtteils bei. Das QM pflegt die Webseite versendet quartalsweise Newsletter an mehr als Adressen, veröffentlicht jährlich drei Ausgaben der Stadtteilzeitung und bleibt selbst über die Pflege eines umfangreichen Pressespiegels auf dem Laufenden. Das QM trägt zur Ausdifferenzierung des Veranstaltungsprofils bei und koordiniert Veranstaltergemeinschaften, z.b. beim Hafenspaziergang. Es gestaltet den Prozess des Nordstadtmarketings mit: Unter intensiver Beteiligung der Bewohner und Akteure produzierte es ein Stadtteilbuch und eine Ausstellung "Wir: Echt Nordstadt" und unterstützte die Aktivitäten zur Entwicklung der Webseite Die Projektaktivitäten erreichten in 2014 insgesamt Beteiligte. Davon sind 53 % weiblich, 36 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund. Quartiersmanagement Schleswiger Viertel nach kleinräumiger Quartiersanalyse Ausgelöst durch eine kleinräumige Quartiersentwicklung im Schleswiger Viertel und auf Initiative des Runden Tisches Nordstadt arbeitet seit dem zusätzlich ein Quartiersmanager mit einer halben Stelle an der Stabilisierung des Schleswiger Viertels. Das QM fungiert hier als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und Bewohnerschaft und übernimmt somit eine wichtige Aufgabe im Interessensausgleich, zur Transparenz und zur Aktivierung der Bewohnerschaft im Stadtteil. Neben der kleinräumigen Quartiersanalyse dienen die Ergebnisse einer Ideensammlung vom Oktober 2012 als Leitfaden für die konkrete Ausgestaltung der Arbeit. Aus der Veranstaltung heraus hat sich ein Arbeitskreis mit den Akteuren des Viertels zu regelmäßigen Treffen gefunden, die sich alle gemeinsam für Verbesserungen im Quartier einsetzen. Kooperationspartner sind: Initiative Bunte Schule, Wohnhaus St. Martin (Caritas), Projekt Standortentwicklung Nord (BASTA), Gewerbetreibende, Eigentümer, Beratungsstelle Kober, Soziales Zentrum, Familienbüro Innenstadt Nord, Werkstatt Passgenau, Projektbüro Aktionsplan Soziale Stadt, EDG, Jugendhilfedienst, Jugendförderkreis e.v., Schulsozialarbeiterin der Diesterweg-Grundschule, Café Berta, Bezirksdienst der Polizeiwache Nord, Nordstadtbüro des Ordnungsamtes, Katholische Bildungsstätte Dortmund. Vernetztes Handeln entsteht über diesen Arbeitskreis. Eine Lenkungsgruppe koordiniert die Schnittstellenarbeit zu Polizei, Ordnungsamt, Wirtschaftsförderung, Grünpflege etc. Durch Vor-Ort Aktionen sowie verlässliche Präsenz und Ansprechbarkeit entstehen Kontakte zur Bewohnerschaft. Das QM leistet dazu aufsuchende Arbeit. Der Quartiersmanager ist im Viertel etabliert und bekannt. Es gelang, neben dem Blick auf die Probleme des Viertels, auch die Wahrnehmung hinsichtlich der Potenziale zu schärfen. Mit aktiven Anwohnern und der Initiative Bunte Schule wird ein Nachbarschaftsgartenprojekt betrieben. Kleine Events stärken das Zusammenwirken, Sauberkeitsaktionen und Patenschaften fördern die soziale Kontrolle. Systematische Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen zur Imageverbesserung bei. 49

50 Das QM bringt Eigentümer zusammen und fördert deren gemeinsames Handeln. Ergebnis ist die Einrichtung der Stelle eines Quartiershausmeisters unter finanzieller Beteiligung der Eigentümer. Eigentümer werden zur Antragstellung zur Förderung von Hof-, Fassaden- und Lichtgestaltung motiviert. Die Einbeziehung der Katholischen Bildungsstätte Dortmund führte zur Einrichtung eines Begegnungs- und Bildungsangebots für Neu-Zuwanderer und Alt- Eingesessene. Die Verstetigung wird vorangetrieben. Die vorhandenen Medien des Quartiersmanagements (Webseite, Stadtteilzeitung, Newsletter) beinhalten jeweils Rubriken für die Arbeit im Schleswiger Viertel. Insgesamt wurden seit Projektbeginn 85 meist kleinere Veranstaltungen zur Bewohneraktivierung durchgeführt. Der Quartiersmanager beriet in Fällen in einem Gespräch unter einer Stunde und 485 Beratungen dauerten länger als eine Stunde. Beteiligt wurden insgesamt Personen. Die Projektaktivitäten erreichten im Jahr 2014 insgesamt Beteiligte. Davon waren 57% weiblich und 90% Personen mit Migrationshintergrund. Innovation durch EinzelEigentümer - IdEE Nordstadt Das Projekt Innovation durch EinzelEigentümer - IdEE Nordstadt unterstützt die Aktivierung und Mobilisierung der Immobilieneigentümer mit dem Ziel, in private Immobilien zu investieren und darüber den Wohnungsbestand zu pflegen. In diesem Rahmen wurden in 2012 die Strukturen des Netzwerkes IdEE (Innovation durch Einzeleigentümer) aufgebaut und Eigentümerinnen und Eigentümer aktiviert (vgl. Sachstandsbericht 2014). Das Netzwerk besteht derzeit aus 17 Institutionen, die sich an der Aktivierung und Beratung beteiligen. Der Schwerpunkt der Eigentümeraktivierung und -beratung lag auf der Durchführung von monatlichen Eigentümerstammtischen, die mittlerweile etabliert und gut besucht sind. Die angebotenen Quartierstreffen und Sprechstunden hatten hingegen wenig Resonanz. Deshalb wurden die Quartierstreffen in Quartiersspaziergänge überführt. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer führten die Kooperationspartner Spar- und Bauverein eg, die DOGEWO 21 sowie zwei private Eigentümer zwei Quartiersspaziergänge mit Eigentümern (Oktober 2013/April 2014) durch. Thema waren Praxisbeispiele, die auch den Umgang mit Immobilien beinhalteten. Darüber hinaus wurde ein Thermografiespaziergang zu Immobilien von interessierten Eigentümern veranstaltet, bei dem sie Gelegenheit hatten, ihre Immobilie von einem Fachmann mit einer Wärmebildkamera betrachten zu lassen. Ergänzend wurde ein Patenschaftsmodell (ImmoCoaching) entwickelt: einzelne Netzwerkpartner betreuen ausgewählte Immobilieneigentümer und gehen wiederholt aktiv auf diese zu, um individuelle Lösungen zu entwickeln. Daneben besteht weiterhin das Angebot ImmoCheck (Erstberatung zur Immobile mit Besuch vor Ort). Seit Projektbeginn wurden insgesamt 346 Eigentümer auf Veranstaltungen, in der Sprechstunde, über ImmoChecks oder ImmoCoaching beraten. Hinzu kommen weitere telefonische Beratungen. 50

51 Die Eigentümer kommen selten eigeninitiativ auf das Beratungsnetzwerk zu. Aus diesem Grund hat der Netzwerkpartner Haus & Grund Dortmund ab Januar 2014 Teile der Koordinations- und Aktivierungsaufgaben vor Ort übernommen und ist selbst aktiv auf die Menschen zugegangen. In 2014 fanden auch die Stammtische bei Haus & Grund statt. Darüber hinaus wurden durch Haus & Grund alle Eigentümer erneut kontaktiert, die Interesse an einem ImmoCheck hatten bzw. die in den ersten Kontakten durch den Auftragnehmer größeres Interesse geäußert hatten. Auch für die Zeit nach Ablauf der Förderphase wird Haus & Grund die Rolle des ersten Ansprechpartners übernehmen. Auch die übrigen Netzwerkpartner möchten sich weiterhin einbringen. Da die Räumlichkeiten für die Stammtische nicht mehr zur Verfügung stehen, wird dieses Angebot mit dem Eigentümerforum zusammengelegt. Vorträge werden zukünftig weiterhin von den Partnern übernommen, ebenso wie die Durchführung von Quartiers- und Thermografiespaziergängen. Darüber hinaus sind neue Angebote geplant, wie die modellhafte Sanierung eines Hauses, die stärkere Präsenz in der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an einem Stadtteilfest und die Durchführung eines studentischen Projekts zur Visualisierung von möglichen Maßnahmen. Die Organisation der Netzwerktreffen wird durch das Wohnungsamt der Stadt Dortmund übernommen. Damit ist die Nachhaltigkeit des Netzwerks sichergestellt. Auf der Eigentümerseite ist das Beratungsnetzwerk bekannt, da alle Eigentümer von Mehr- und Einfamilienhäusern in der Nordstadt angeschrieben wurden und regelmäßig über Newsletter, Quartierszeitung und Presse informiert werden. In-Wert-Setzung von Problemimmobilien wirkt - in mehrfacher Hinsicht Die In-Wert-Setzung problematischer Bestandsimmobilien durch die DOGEWO21 bzw. durch die Stiftung Soziale Stadt wurde bereits im Sachstandsbericht 2014 beschrieben. Sie hat deutlich zur qualitativen Aufwertung in den Quartieren beigetragen. Hierdurch wurden Problemimmobilien vom Markt genommen und somit Ausbeutungspotenziale reduziert konnten durch die Dogewo21 insgesamt 17 Häuser mit 142 Wohnungen angekauft werden. Die Stiftung Soziale Stadt hat 2013 ein Haus mit 10 Wohnungen erworben. Die angekauften Problemimmobilien wurden zwischenzeitlich komplett modernisiert. Herausforderungen Eine systematische Beratung und Begleitung war im Rahmen der bestehenden Hilfestrukturen bisher nicht möglich. Weder reichten die personellen und finanziellen Ressourcen dazu aus, noch waren die Dienste ausreichend professionalisiert, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Trotz der mittlerweile bestehenden Beratungsangebote für Zugewanderte haben viele Zuwanderinnen und Zuwanderer auf Grund formaler Hürden und fehlender Sprachkenntnisse keinen Zugang zu Informationen über das Wohnen in Deutschland. Normen und Standards sind ihnen unbekannt. 51

52 Zudem haben sie häufig kein regelmäßiges Einkommen und kein Konto, dies begünstigt die Abhängigkeitsspirale keine Arbeit - kein Konto - kein Mietvertrag - keine Wohnadresse - keine Arbeit - kein Konto -. Regeltreue, seriöse Wohnungsunternehmen und Privatvermieter stellen klare Mietbedingungen, die von vielen Zugewanderten nicht erfüllt werden können. Dazu zählen ein Konto, Nachweis über die Mietzahlungsfähigkeit, ein verlässlicher Leumund oder eine Bürgschaft für Mietausfälle, Sprachkenntnisse und Kenntnisse über die Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland. Darüber hinaus schwächen negative Erfahrungen, Berichte und Vorurteile die Bereitschaft vieler Wohnungsgeber, an rumänische und bulgarische Staatsangehörige zu vermieten. Eine staatliche Übernahme der Wohnkosten, etwa im Rahmen des SGB II, kann den EU- Bürgerinnen und EU-Bürgern nur unter konkreten gesetzlichen Voraussetzungen gewährt werden. Daran hat auch die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem nichts Grundlegendes geändert. Die Gesamtsituation begünstigt Parallelstrukturen, die den Zuwandernden vermeintliche Hilfen in Form von Zugang zu Wohnung und Lebensunterhalt bieten und oftmals in ausbeuterischen Abhängigkeitsverhältnissen münden. Auch das Quartiersmanagement registriert - trotz der erzielten Verbesserungen - größer werdende Herausforderungen in der Nachbarschaft. Dazu gehören auch steigende Personenzahlen auf den Freiflächen und im öffentlichen Raum. So werden um den Spielplatz Düppelstraße herum teilweise bis zu 200 Personen gezählt. Eine sehr enge Vernetzung ist erforderlich, um den verbesserten Status aufrechtzuerhalten Maßnahmen im ordnungsrechtlichen Bereich zur Stabilisierung der Quartiere Um gegen die beschriebenen Ausbeutungsstrukturen schnell und konsequent vorgehen zu können, wurden unter dem Dach des Ordnungsamtes unterschiedliche miteinander verzahnte Maßnahmen etabliert, die bereits im Sachstandsbericht 2014 ausführlich beschreiben sind. Dazu gehören: monatliche Zusammenkünfte des Arbeitskreis Problemhäuser unter Federführung des Ordnungsamtes mit zahlreichen in- und externen Beteiligten zwecks Informationsaustausch und Verabredung gemeinsamer Vorgehensweisen Koordinierung sämtlicher, die öffentliche Sicherheit und Ordnung berührender Belange im Nordstadtbüro sowie Einrichtung eines Fallmanagements Problemhäuser Erfassung von Problemimmobilien und deren regelmäßige Überprüfung durch das Nordstadtbüro, z. T. ergänzt durch weitere Fachdienststellen; Dokumentation der Kontrollergebnisse und Überwachung der Beseitigung vorgefundener Mängel 52

53 konsequentes Ausschöpfen aller vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern zur Beseitigung festgestellter Mängel (Bauordnungs-, Hygiene-/Seuchenrecht, Wohnungsaufsichts- oder Umweltrecht) Datenbank Problemhäuser zur lückenlosen Dokumentation sämtlicher Erkenntnisse, offener Arbeitsaufträge und Bearbeitungsschritte zu jedem Objekt; differenzierte Zugriffsrechte für sämtliche Beteiligten; Klassifizierung von Problemhäusern zudem wurde fachbereichsübergreifend ein Frühwarnsystem zur Vermeidung überbelegter Immobilien entwickelt. Integrierter Ansatz im Arbeitskreis Problemhäuser In dem im Jahr 2008 unter Federführung des Ordnungsamtes eingerichteten Arbeitskreis Problemhäuser sind Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsamtes und der Bürgerdienste, der Fachbereiche Soziales, Jugend, Gesundheit, Umwelt, Bauordnung und Wohnen und Stadtplanung genauso beteiligt wie die externen Partner der Polizei, der EDG, der DEW21, des Jobcenters sowie des für die Nordstadt zuständigen Finanzamtes Dortmund-Ost. Ziel des gemeinsamen Vorgehens ist es, Immobilien mit besonderen Problemlagen aufzusuchen und gegen die vor Ort festgestellten Mängel und Verstöße, soweit sie öffentlich-rechtlicher Natur sind, konsequent vorzugehen. Der Fokus der Bemühungen liegt dabei nicht auf Maßnahmen gegen Bewohnerinnen und Bewohner solcher Problemhäuser, bei denen es sich überwiegend um Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien handelt. Vielmehr soll Eigentümerinnen und Eigentümern dieser Immobilien durch regelmäßige Kontrollen und beispielhafte Aktionen deutlich gemacht werden, dass eine mutwillige oder fahrlässige Verwahrlosung von Wohnraum in Dortmund nicht hingenommen wird. Viele Maßnahmen sind nicht nachhaltig Zwar ist es dem Arbeitskreis Problemhäuser in den letzten Jahren gelungen, Strukturen zu schaffen, die auf das bis vor wenigen Jahren noch weitgehend unbekannte Phänomen der Problemhäuser zeitnah reagieren können. Gefahrdrohende Zustände können auf der Grundlage der vorhandenen gesetzlichen Eingriffsgrundlagen (überwiegend Bauordnungs- oder Seuchen-/Hygienerecht) meist unverzüglich beseitigt werden. Aufgrund mangelnder Mitwirkungsbereitschaft oder -fähigkeit mancher Hauseigentümer und der teils schwierigen Bewohnerstruktur einzelner Immobilien fehlt es den getroffenen Maßnahmen allerdings oft an Nachhaltigkeit. So müssen einzelne Objekte über Monate und teilweise über Jahre immer wieder kontrolliert und die Eigentümer zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Das zum in Kraft getretene neue Wohnungsaufsichtsgesetz NRW (WAG) hat den Kommunen weitere Instrumente zur Verbesserung der Situation problematischer Immobilien an die Hand gegeben. 53

54 So wurden zahlreiche Verfahren gegen Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit dem Ziel eingeleitet, nicht mehr funktionsfähige Mindestausstattungen von Wohnraum wiederherstellen zu lassen. Der Zustand einer Immobilie hat auf der Grundlage des WAG zur Erklärung der Unbewohnbarkeit geführt. Konzept für ein Frühwarnsystem zur Vermeidung von überbelegten Immobilien Fachbereichsübergreifend konnte ein Konzept entwickelt und getestet werden, mit dessen Hilfe - quasi als Frühwarnsystem - die mögliche Überbelegung einer Immobilie erkannt werden kann. Das System basiert auf dem regelmäßigen Abgleich von Daten zum vorhandenen Wohnraum einer Immobilie mit dem Bedarf an Wohnraum, welcher sich aus der Anzahl der dort gemeldeten Personen ergibt. Dabei wird der vorhandene Wohnraum mit Hilfe der Daten des Katasteramtes ermittelt. Die Höhe des Bedarfs richtet sich nach den Regelungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Dieses legt für Personen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres einen Bedarf von sechs Quadratmetern und für ältere Personen von neun Quadratmetern fest. Mit Hilfe der Daten aus dem Einwohnermelderegister kann dann der konkrete Bedarf an Wohnraum ermittelt und mit der vorhandenen Wohnfläche abgeglichen werden. Die so gewonnenen Erkenntnisse dienen als Hinweis einer möglichen Überbelegung und werden im Rahmen der durch das Ordnungsamt aufgebauten Strukturen zum Umgang mit Problemimmobilien überprüft und ggf. zu einer weiteren Bearbeitung den zuständigen Behörden zugeführt. Das System befindet sich in der Realisierungsphase. Aktuell werden die erforderlichen Basiszahlen durch den Fachbereich Vermessungs- und Katasteramt ermittelt. Weitere ordnungsrechtliche Aktivitäten Neben den bereits oben beschriebenen Maßnahmen im Bereich der Problemimmobilien konnten in den Geschäftsbereichen Recht, Ordnung und Bürgerdienste weitere Aktivitäten aufgebaut und laufend fortentwickelt werden, die - teils in Verknüpfung mit der Hilfeseite - das gesamtstrategische Angebot zur Unterstützung der Teilhabe flankieren. Nach wie vor wird hier das bewährte Konzept umgesetzt, das bereits im Sachstandsbericht 2014 beschrieben wurde und neben den bereits oben unter Wohnen und Zusammenleben im Quartier beschriebenen Aktivitäten insbesondere die folgenden Maßnahmen umfasst: Nach Schließung des Straßenstrichs zum : Überwachung der Sperrbezirksverordnung durch die Task Force Nordstadt Kooperation von Streifendienstkräften der Ordnungspartnerschaft und bedarfsweise weiteren Fachdienstkräften mit intensivierter Präsenz im Schichtbetrieb, 54

55 lageangepasste örtliche und zeitliche Schwerpunktsetzungen, zeitweilig an sieben Tagen/wöchentlich einschließlich temporärer Verlagerung von Streifendienstpersonal aus anderen Stadtbezirken, Einschreiten bei jedweden Ordnungsverstößen im öffentlichen Raum, gleichzeitig Ansprechpartner und Mittler für Hilfsangebote, mehrfache Schwerpunktkontrollen von Gaststätten, Kiosken, Teestuben, Internetcafés etc. in unregelmäßigen Abständen und Sanktionieren festgestellter Mängel einschließlich Betriebsschließungen, regelmäßige Unterstützung des Nordstadtbüros bei Problemhauskontrollen, enge Kooperation und gemeinsame Teambildung mit der Polizei, wöchentliche Berichterstattung zum Lagebild der Nordstadt an den Verwaltungsvorstand. Zentrale räumliche Unterbringung des stadtweit tätigen Service- und Präsenzdienstes in der Nordstadt (Nordstadtbüro) zentrale Dienstaufnahme und -beendigung aller z. Zt. 80 Streifendienstkräfte im Nordstadtbüro, damit sichtbare Priorisierung der Präsenz zugunsten der Nordstadt. durchgängige Öffnung des Nordstadtbüros für Besucherinnen und Besucher an Wochentagen in der Zeit von 7:30 Uhr bis 20:30 Uhr (im Winter bis 18:00 Uhr). Organisatorische Verlagerung der Gewerbemeldestelle zum Ordnungsamt zur Stärkung der ordnungsrechtlichen/-politischen Handlungsansätze kritische Prüfung bei Gewerbeanzeigen ausführliche Beratungsgespräche auch im Bereich der erlaubnisfreien Gewerbe zur Verhinderung von Scheinselbständigkeit. Nutzung sämtlicher ausländerrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen von Ausweisungs- und Abschiebungsverfahren bei straffällig gewordenen Ausländerinnen und Ausländern Mit der im Jahr 2014 gestiegenen Zuwanderung aus Südosteuropa nach Dortmund, und hier besonders in die Nordstadt, zeigten die Menschen auch stärkere Präsenz im öffentlichen Straßenraum, in Grünanlagen sowie auf Kinderspielplätzen. Dies traf in besonderem Maße auf den Nordmarkt zu, auf dem sich in den Sommermonaten zeitweise 150 bis 180 Personen aus dem Kreis der Neubürgerinnen und -bürger, darunter eine Vielzahl von Kindern, aufhielten. Gleichzeitig war auf dem Nordmarkt ein Anstieg von Personen, die der Drogen- und Alkoholikerszene zuzurechnen sind, zu beobachten. 55

56 Störungen, wie Verunreinigungen des Straßenbildes, öffentliches Verrichten der Notdurft, Campieren und Nächtigen, Lärmbelästigungen, waren die Folge. Zeitweise hielten sich den Gehwegen der Mallinckrodtstraße so viele Menschen auf, dass diese kaum passierbar waren. Nach rund zehnwöchiger Schwerpunktsetzung und durch konsequentes Vorgehen des Ordnungsamtes ist die Situation im öffentlichen Raum aktuell als befriedet anzusehen. Herausforderungen Trotz erfolgreich geführter strategischer Zieldiskussion verfügt die Stadt Dortmund nach wie vor nicht über aktive Steuerungsinstrumente, mit denen sie hilfebedürftigen Neuzuwanderinnen und -zuwanderern einen Zugang zu angemessenem Wohnraum bieten kann. Mit dem Ankauf einzelner Häuser durch das städtische Wohnungsunternehmen DOGEWO sowie dem restriktiven Vorgehen der Task Force und des AK Problemimmobilien unter Federführung des Ordnungsamtes ist es gelungen, verwahrloste Häuser punktuell vom Markt zu nehmen und die Situation vor allem in der Dortmunder Nordstadt zu beruhigen. Eine mess- und spürbare Integration der Zugewanderten in Normalwohnraum und Nachbarschaften ist allerdings noch nicht absehbar. Die erstmals erlassenen Regeln zur "Überbelegung" von Wohnraum durch die Definition von Mindestwohnflächen je Person (6 m² für Kinder bis 6 Jahren, 9 m² für jeden älteren Bewohner) nach dem Wohnungsaufsichtsgesetzt haben bislang in der praktischen Arbeit so gut wie keine Auswirkungen gezeigt. Sogenannte Matratzenlager, denen mit dieser Vorschrift begegnet werden sollte, wurden bislang in Dortmund nur in Ausnahmefällen vorgefunden. Zur Umsetzung der neuen rechtlichen Möglichkeiten wurden die personellen Ressourcen des Amtes für Wohnen und Stadtplanung entsprechend aufgestockt. Als eine besondere Herausforderung stellten sich für die Einsatzkräfte der Ordnungspartnerschaft im Laufe des Jahres die vielfach bestehenden Sprachbarrieren heraus. Unter Vermittlung des Obmanns für die Nordstadt und mit finanzieller Unterstützung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ist es im zweiten Halbjahr 2014 gelungen, zwei Sprachmittler der Auslandsgesellschaft Dortmund zu gewinnen, die stundenweise die Außendienstkräfte begleiten und auf diesem Weg gesellschaftliche Normen, im Bedarfsfall aber auch Sanktionierungen verständlich vermitteln. 56

57 6. INITIATIVEN ZUR KOORDINIERUNG, PROFESSIONALISIERUNG UND KOMMUNIKATION 6.1 Initiativen auf örtlicher Ebene Aufbau der Dortmunder Gesamtstrategie EU-Armutswanderung (ESF-Baustein I) Koordination aller vorhandenen und beantragten Maßnahmen Im Zusammenhang mit der Zuwanderung marginalisierter Bevölkerungsgruppen aus Bulgarien und Rumänien war bis Ende 2013 ein komplexes und dynamisches Handlungsfeld mit einer Vielzahl von Akteuren, Angeboten und Strukturen entstanden. Dennoch standen in Zeiten knapper finanzieller Optionen dem hohen Hilfe- und Beratungsbedarf auf Seiten der Zugewanderten nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Akteure gegenüber. Auch war trotz guter Kooperation der im Dortmunder Netzwerk EU-Armutswanderung engagierten freien und städtischen Träger eine systematische Vernetzung nicht überall vorhanden. Einige wichtige Partner fehlten ganz. Dazu gehörten staatliche Akteure und freie Träger, Organisationen, potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber auch engagierte Bürgerinnen und Bürger. Folge war die Gefahr von Informationsdefiziten, zufallsabhängigen Erfolgen und Doppelstrukturen bei gleichzeitig knappen Ressourcen. Hier war es notwendig, alle engagierten Träger und ihre vorhandenen und zukünftigen Maßnahmen optimal zu vernetzen und zu koordinieren. Ziel war es, durch die systematische und strukturelle Koordinierung des Zusammenwirkens aller, z.b. aus Landes- oder ESF-Mitteln, beantragten Maßnahmen und aller weiteren vorhandenen und der Zielgruppe offen stehenden Hilfen eine umfassende Gesamtstrategie zu entwickeln, die ein professionelles und den faktischen Bedarfen entsprechendes, flexibles Gesamtangebot und dessen höchstmögliche Effizienz zulässt. Von Beginn an war klar: Eine solche Dortmunder Gesamtstrategie EU-Armutswanderung als Rahmen gebende Struktur funktioniert nur, wenn es gelingt, alle Akteure und Aktivitäten zu erfassen und an den Entwicklungen aktiv zu beteiligen. Angesichts der strukturellen und inhaltlichen Vielfalt sowohl der Dortmunder Akteure als auch ihrer Angebote stellt ein solches Anliegen hohe Anforderungen an die Koordinierung. Dies gilt umso mehr, als das Handlungsfeld durch die bereits erwähnte große Dynamik bei gleichzeitig - aufgrund der vielfach beschriebenen besonderen rechtlichen Situation - geringen Steuerungsmöglichkeiten gekennzeichnet ist. 57

58 Dortmunder Netzwerk EU-Armutswanderung als Keimzelle des gesamtstrategischen Vorgehens In einem ersten Schritt wurde auf die mit dem Dortmunder Netzwerk EU-Armutswanderung entwickelten Strukturen zurückgegriffen, in dem seit 2011 und mit jeweiligem thematischem Fokus Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster Akteure aus Verbandsszene (Wohlfahrtsverbände, Organisationen, Vereine) und Verwaltung (Stadt, Polizei, Kammern, Staatsanwaltschaft, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kliniken u.a.) gemeinsam an der Neu- und Fortentwicklung nachhaltiger Lösungsstrategien 4 arbeiten. Aufgrund der Vielzahl der Akteure und der Notwendigkeit einer arbeitsfähigen Gruppenstruktur wurden thematische Fachgruppen - etwa zu den Themen Kinder und Jugendliche, Erstintegration/Beratung, Arbeitsmarkt/Kompetenzfeststellung, Bildung, Übergang Schule- Beruf, Gesundheit u.a. - eingerichtet, die das Know-how unterschiedlichster Expertinnen und Experten bündeln und so effektiv vorhandene Ansätze weiterentwickeln und umsetzen können. Für jede Fachgruppe konnte ein paritätisch besetztes Koordinatoren-Team gewonnen werden, in dem jeweils mindestens ein/e Vertreter/in eines freien Trägers und mindestens ein/e Vertreter/in aus dem Bereich der Verwaltung die Koordinierung der Fachgruppenarbeit gemeinsam verantworten. Nach Vorbild des Netzwerks: Koordinatoren für Verwaltungsbereiche und Projektvorhaben Zur Entwicklung nachhaltiger Strategien ist es notwendig, auch solche Regelstrukturen verantwortlich einzubinden, die bisher noch keine Berührungspunkte zum Thema hatten. Aus diesem Grunde wurde für die Bereiche der städtischen Verwaltung und des Jobcenters ähnlich verfahren, wie oben beschrieben: Auch hier sind nun Koordinatorinnen und Koordinatoren mit einem Teil ihrer Arbeitszeit für das Handlungsfeld freigestellt, um die eigenen Arbeitsfelder auf mögliche Beiträge zur Lösung der unterschiedlichen Herausforderungen zu prüfen. Wie im Netzwerk arbeiten auch hier zumeist Teams aus mehreren Bereichen an der Entwicklung und Optimierung konkreter Lösungen. Nicht zuletzt wurden im Rahmen des ESF-Projekts Projektverantwortliche für jeden Baustein bestimmt. Nach dem gleichen Muster wurde für weitere, aus Landesmitteln finanzierte Projekte (Wohnungszugangsstrategie, Projekte für Kinder, Jugendliche und deren Familien, Integrationslots/innen u.a.) und für die Integrationskurse des Bundes verfahren. Gewährleistung von Wissenstransfer, Transparenz und Abstimmung Die im Zuge des ESF-Projekts aufgebaute gesamtstrategische Projektsteuerung und - koordinierung beteiligt sämtliche Koordinierungsteams im Handlungsfeld. 4 Auf Basis des aus KOMM IN NRW-Mitteln entwickelten Handlungsrahmens. 58

59 Gesamtstrategische Projektsteuerung und -koordinierung

60 Ihren Austausch sichert die als Kommunikations-, Kooperations- und Arbeitsstruktur eingerichtete Koordinierungsgruppe EU-Zuwanderung. Leitung und Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe sind über die ESF-Projektleitung und -koordinierung organisiert. Tragfähige Kommunikations-, Kooperations- und Steuerungsstruktur über alle Ebenen Der Projektverlauf verdeutlichte zunehmend die Notwendigkeit eines überregionalen Wissenstransfers und verlässlicher Strukturen. Nur so können verbindliche Arbeitsergebnisse erzielt werden, die das nachhaltige Funktionieren und Wirken der einzelnen Bausteine und der Strategie als Ganzes gewährleisten. Hierzu werden überregional vorhandene Vernetzungsstrukturen genutzt. Auf Bundesebene ist das in erster Linie die AG Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien des Deutschen Städtetages, auf Landesebene sind es die durch die Interministerielle Arbeitsgruppe EU-Armutswanderung initiierten Austauschtreffen der Landesebene mit den Zielkommunen. Die oben skizzierte Koordinierungsgruppe trägt in ihren Sitzungen im Rahmen einer ständigen Tagesordnung Erkenntnisse und Informationen über die aktuellen örtlichen und überörtlichen Entwicklungen im Handlungsfeld und aus dem Projektverlauf sowie aus den Regelstrukturen zusammen. Auf diesem Wege werden Informationen gebündelt, transparent an alle Koordinator/innen weitergegeben und von dort in die jeweiligen Netzwerke (Regeldienste, Fachgruppen und sonstige Arbeitsgruppen) implementiert. 1. Dort, wo dies notwendig ist, optimiert die Koordinierungsgruppe vorhandene Maßnahmen und Angebote oder ihr Zusammenwirken oder sie entwickelt passgenaue weitere Lösungsansätze. Problemlagen und Schnittstellenbarrieren können so erkannt und gelöst werden, der Wissenstransfer ist gesichert. 2. Die Ergebnisse der Koordinierungsgruppe und Informationen über aktuelle Entwicklungen im Handlungsfeld auf örtlicher und überörtlicher Ebene werden durch die Projektleitung und -koordinierung aufbereitet und auf die Ebene der Projektsteuerung gehoben, die bei der Sozialdezernentin in Kooperation mit der Jugenddezernentin angesiedelt ist. Unter Leitung der Dezernentinnen wurde auch hier ein Abstimmungsgremium eingerichtet, in dem - jeweils auf Leitungsebene - neben den städtischen Fachbereichen und dem Jobcenter auch die Wohlfahrtsverbände und die Fachhochschule Dortmund als zentrale Partnerin im Baustein Einsatz studentischer Integrationshelfer/innen vertreten sind. Die Steuerungsgruppe führt auf Basis des Inputs verbindliche Vereinbarungen - z.b. zur Kooperation einzelner Träger, Zielen, Beantragung von Fördermitteln usw. - herbei. 3. Die Lenkung des gesamten Prozesses liegt beim Verwaltungsvorstand, der in seinen Sitzungen ebenfalls regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert wird. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an die politischen Gremien. 60

61 Lenkung, Steuerung und Koordinierung des Dortmunder Gesamtansatzes Aufbau des Projektcontrollings Die örtlich aufgebauten Strukturen stützen maßgeblich die aus ESF-Mitteln geförderten Bausteine des Projekts Stärkung der Teilhabe benachteiligter EU-Zuwanderer und - Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt. Über die beschriebenen Strukturen hinaus ist daher zu gewährleisten, dass die bewilligten und in Anspruch genommenen Fördermittel verwaltet und zweckentsprechend verwendet werden. Hierzu wurde im Sozialdezernat das ESF-Controlling eingerichtet. Für den optimalen kontinuierlichen Austausch aller stadtinternen und -externen Projektpartner in abwicklungstechnischen Fragen tagt seit Juni 2014 der AK Umsetzung ESF- Projekt regelmäßig einmal im Monat. Herausforderungen Zur Abfederung der Belastungen in den von der EU 2-Zuwanderung besonders betroffenen Kommunen kündigte das Land Nordrhein-Westfalen frühzeitig das ESF-Förderprogramm an, der Projektaufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales erreichte die Städte allerdings erst am Nach den dort definierten Kriterien war binnen sechs Wochen - bis zum ein konkretes und mit den verschiedenen berührten städtischen Fachbereichen und örtlichen Sozialträgern schlüssig abgestimmtes Projekt zu konzipieren und basierend auf belastbaren Daten und Fakten in einen Förderantrag zu fassen. Auch wenn im Dezember 2013 auf Antrag der Stadt der vorzeitige Maßnahmebeginn zum zugelassen wurde, waren doch die konkreten Förderkonditionen erst mit dem am ergangenen Zuwendungsbescheid bekannt. Bis dahin mussten sowohl die Stadt als auch die örtlichen Träger auf eigenes Risiko in Vorleistung treten. Darüber hinaus belastet der hohe Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der spezifischen ESF-Förderkonditionen sowohl die städtischen als auch örtlichen Träger. 61

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