LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Bundesregierung plant ab dem 4. Quartal 2014 ein ESF-Bundesprogramm für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte erwerbsfähige SGB II-Leistungsbeziehende ohne Berufsabschluss ab 35 Jahre, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sollen 18 Monate lang über einen degressiven Lohnkostenzuschuss von 75 bis 25 Prozent in Unternehmen gefördert, qualifiziert und gecoacht werden. Darüber hinaus ist eine Intensivförderung für besonders Benachteiligte geplant, die in den letzten 5 Jahren keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind und die zudem ein zusätzliches Vermittlungshemmnis, z. B. keinen Schulabschluss haben. 1. Wie viele erwerbsfähige SGB II-Leistungsbeziehende gab es mit Stichtag bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt, ohne Berufsabschluss bzw. die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? Eine Kombination der statistischen Merkmale Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht möglich. Zur Beantwortung der Frage werden daher die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ausgewiesen. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2014 beantwortet.

2 Drucksache 6/3208 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Mecklenburg-Vorpommern, Juli 2014: Bestand an Arbeitslosen im SGB II nach dem Alter, ausgewählter Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Geschlecht und der Berufsausbildung insgesamt Männer Frauen Altersgruppe Dauer der Arbeitslosigkeit gesamt ohne gesamt ohne gesamt ohne BA 1 BA 1 BA 1 insgesamt insgesamt Jahre und länger bis unter insgesamt * * Jahre 2 Jahre und länger bis unter insgesamt Jahre 2 Jahre und länger bis unter insgesamt Jahre 2 Jahre und länger bis unter insgesamt Jahre 2 Jahre und länger bis unter insgesamt * * Jahre 2 Jahre und länger Jahre insgesamt 9 * * * * - und älter 2 Jahre und länger Quelle: Bundesagentur für Arbeit ohne BA 1 = ohne abgeschlossene Berufsausbildung *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 2. Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende gab es mit Stichtag bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern, die zu dem Zeitpunkt länger als drei, vier, fünf usw. Jahre arbeitslos waren (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? Eine Kombination der statistischen Merkmale Leistungsbezug nach dem SGB II und Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht möglich. Zur Beantwortung der Frage werden daher die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ausgewiesen. 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3208 Altersgruppe Mecklenburg-Vorpommern, Juli 2014: Bestand an Arbeitslosen im SGB II nach dem Alter, der Dauer der Arbeitslosigkeit und dem Geschlecht Dauer der Insgesamt Männer Frauen Arbeitslosigkeit Insgesamt 3 bis unter 4 Jahre bis unter 5 Jahre Jahre und länger bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und älter 3 bis unter 4 Jahre * * 11 4 bis unter 5 Jahre * * - 5 Jahre und länger bis unter 4 Jahre * * bis unter 5 Jahre * * Jahre und länger bis unter 4 Jahre bis unter 5 Jahre Jahre und länger bis unter 4 Jahre bis unter 5 Jahre Jahre und länger bis unter 4 Jahre bis unter 5 Jahre Jahre und länger bis unter 4 Jahre bis unter 5 Jahre Jahre und länger Quelle: Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 3. Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende gab es mit Stichtag bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern, die zu dem Zeitpunkt seit wie vielen Jahren kein eigenes Einkommen erzielt haben und ausschließlich Transferleistungen bezogen haben (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? In der Leistungsstatistik SGB II wird die bisherige Verweildauer in der Grundsicherung nach dem SGB II ausgewiesen. Die bisherige Dauer misst die Zeitspanne vom Beginn der Hilfebedürftigkeit einer Person bis zu einem bestimmten Auswertungsstichtag. Charakteristisch für diese Betrachtung ist, dass die Hilfebedürftigkeit der Person nach dem Messzeitpunkt weiter andauert. Die abgeschlossene Dauer umfasst den Zeitraum vom Zugang bis zum Abgang und damit die gesamte Verweilzeit einer Person in der Grundsicherung. Das Merkmal ohne Bruttoeinkommen bezieht sich auf den ausgewiesenen Stichtag. Eine Ermittlung des Zeitpunkts eines letztmaligen Bruttoeinkommens ist nicht möglich. 3

4 Drucksache 6/3208 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Mecklenburg-Vorpommern, Dezember 2013: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Brutto-Einkommen 1 ) (mit Unterbrechungen von maximal 31 Tagen) Altersgruppe bisherige Verweildauer (mit Unterbrechungen von 31 Tagen) Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Insgesamt Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 65 Jahre Insgesamt Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Insgesamt Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Insgesamt Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Insgesamt Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Insgesamt Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Jahre und älter Insgesamt Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Jahre und länger Quelle: Bundesagentur für Arbeit 1 ) Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Leistungsanspruch in der Grundsicherung, die gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger und/oder selbstständiger Erwerbstätigkeit beziehen. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende gab es mit Stichtag bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern, die ohne Berufsabschluss, 35 Jahre oder älter und mindestens zwei Jahre arbeitslos waren (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? Eine Kombination der statistischen Merkmale Leistungsbezug nach dem SGB II und Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht möglich. Zur Beantwortung der Frage werden daher die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ausgewiesen. Mecklenburg-Vorpommern, Juli 2014: Bestand an Arbeitslosen im SGB II im Alter von 35 Jahren und älter, ausgewählter Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Geschlecht und der Berufsausbildung insgesamt Männer Frauen Altersgruppe Dauer der Arbeitslosigkeit gesamt ohne gesamt ohne gesamt ohne BA 1 BA 1 BA 1 insgesamt insgesamt Jahre und länger 35 Jahre insgesamt und älter 2 Jahre und länger Quelle: Bundesagentur für Arbeit ohne BA 1 = ohne abgeschlossene Berufsausbildung *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 5. Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende ohne Berufsabschluss ab 35 Jahren, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind und in den letzten 5 Jahren keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind und die zudem ein zusätzliches Vermittlungshemmnis, z. B. keinen Schulabschluss, haben, gab es mit Stichtag bzw. zum letzten erfassten Stand in Mecklenburg-Vorpommern (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)? Die Merkmale Zeitpunkt der letzten beruflichen Tätigkeit und zusätzliches Vermittlungshemmnis können durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgewiesen werden. 5

6 Drucksache 6/3208 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6. Was ist ein Vermittlungshemmnis und welche gibt es? a) Wie stellt sich die Situation bezüglich der Anzahl der Vermittlungshemmnisse bei den SGB II-Leistungsbeziehenden in Mecklenburg-Vorpommern zum bzw. zum letzten erfassten Stand dar? b) Wie viele SGB II-Leistungsbeziehende in Mecklenburg- Vorpommern haben ein, zwei, drei, vier oder fünf Vermittlungshemmnisse (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht darstellen)? c) Wie stellt sich die Situation bezüglich der Häufigkeit (Gewichtung) der jeweiligen Vermittlungshemmnisse bei den SGB II- Leitungsbeziehenden in Mecklenburg-Vorpommern zum bzw. zum letzten erfassten Stand dar (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht - absolut und/oder in Prozent - darstellen)? Eine feststehende rechtliche oder fachliche Definition des Begriffs Vermittlungshemmnis gibt es nicht. Im Leitkonzept der Bundesagentur für Arbeit spricht man von vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfen. Hierunter versteht man Bedarfe einer Kundin beziehungsweise eines Kunden, die einer Vermittlung beziehungsweise Integration mit Blick auf den Zielberuf/die Zieltätigkeit im Wege stehen und an denen im Rahmen der Integrationsarbeit systematisch gearbeitet werden soll (zum Beispiel Erwerb einer beruflichen Qualifikation, Sicherstellung der Betreuung von betreuungsbedürftigen Kindern des Kunden). Gleichfalls gibt es keine abschließende Auflistung aller Vermittlungshemmnisse. Die Gründe, die einer erfolgreichen Vermittlung von Kunden in eine Arbeit entgegenstehen können, sind vielfältig. Exemplarisch genannt seien: - Langzeitarbeitslosigkeit, - Keine oder nur geringe berufliche und/oder schulische Kenntnisse, - Lohn- und Gehaltspfändungen, - keine ausreichenden oder nur geringe Kinderbetreuungsmöglichkeiten, - Negatives Erscheinungsbild, - Schlechtes Berufsbild/Lücken im Lebenslauf, - vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, - Geringe Deutschkenntnisse, - Geringe Motivation, - Geringe Mobilität (regional und/oder beruflich), - Unselbständiges Verhalten, - Eintragungen im Führungszeugnis / Vorstrafen, - Erhebliche Schwierigkeiten im familiären Umfeld. Zu a), b) und c) Eine statistische Auswertung von Vermittlungshemmnissen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit nicht. 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Inwieweit ist die Landesregierung in die Erarbeitung des Konzeptes der Bundesregierung eingebunden? a) Welche Tätigkeiten sollen die SGB II-Leistungsbeziehenden ohne Berufsabschluss ab 35 Jahre, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, in den Unternehmen, die für eine Einstellung der Langzeitarbeitslosen geworben werden sollen, ausüben? b) Welchen Bedarf an diesen Tätigkeiten sieht die Landesregierung bei Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern? c) Inwieweit will die Landesregierung die Umsetzung des Konzeptes in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen oder begleiten? Zu 7, a), b) und c) Die Landesregierung ist nicht in die Erarbeitung des Konzeptes der Bundesregierung eingebunden. Der Landesregierung sind derzeit weder das endgültige Programm noch konkrete Einzelheiten zu dessen Umsetzung bekannt. Insofern sind Aussagen zu Tätigkeiten und deren Bedarf sowie zur Begleitung und Unterstützung des Programms auf Landesebene derzeit noch nicht möglich. 8. Inwieweit ist die Landesregierung mit der Bundesregierung im Gespräch, um ein Nachfolgeprogramm für das auslaufende Bundesprogramm Bürgerarbeit oder ein anderes Beschäftigungsprogramm für Langzeitarbeitslose bei Kommunen und gemeinnützigen Trägern auf den Weg zu bringen? Die Landesregierung ist laufend mit dem Bund im Gespräch und bemüht, neue Ansätze zur Förderung Langzeitarbeitsloser zu finden. 9. Welche konkreten und im Land zu koordinierenden Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und zur besseren Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose, insbesondere ältere Menschen (Koalitionsziffer 239), plant die Landesregierung in den Jahren 2014 und 2015? Das Land plant auch in den Jahren 2014 und 2015 Maßnahmen der Qualifizierung und besseren Wiedereingliederung zu fördern. Mit Maßnahmen wie der Ergänzung der Leistungen nach 180 Absatz 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) durch Übernahme der Lehrgangskosten im dritten Umschulungsjahr zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger, Maßnahmen der Beratung, Information und Eingliederung (Integrationsprojekte), Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und zur Unterstützung langzeitarbeitsloser Eltern, ergänzt das Land die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit gemäß SGB II und SGB III. 7

8 Drucksache 6/3208 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Um Förderziele und Förderprogramme des Landes und der Bundesagentur für Arbeit enger zu verzahnen und um zusätzliche Beschäftigungspotentiale zu erschließen, hat das Land 2012 erstmalig eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen, die 2014/2015 fortgeschrieben wird. 10. Welche konkreten Initiativen zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für diejenigen, die trotz Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, hat die Landesregierung seit Beginn des Jahres bei der neuen Bundesregierung angestoßen bzw. plant sie in nächster Zeit dort vorzutragen (Koalitionsziffer 241)? Die Landesregierung strebt für diejenigen Personen, die trotz Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Hilfe des Bundes an. Die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und programmatischen Ansätze dafür sind auf der bundesgesetzlichen Ebene zu schaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 8

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