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- Nelly Brandt
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 19/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 19/906 Bundesagentur für Arbeit Vermittlung in Leiharbeit Vorbemerkung der Fragesteller Der ehemalige Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Frank-Jürgen Weise, räumte Anfang des Jahres 2013 Fehlentwicklungen bei der Vermittlung in Leiharbeit ein. Seither ist die Vermittlungspraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) Gegenstand der politischen Debatte. Die Antworten der Bundesregierung auf die seither eingebrachten Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vermittlungstätigkeit der BA in Leiharbeit (18/4022, 18/7819, 18/12339) haben immer wieder ergeben, dass weiterhin eine hohe Zahl von Arbeitslosen in Leiharbeit vermittelt wurden. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Vermittlungstätigkeit der BA verändert und nachhaltiger ausgerichtet wurde. Vorbemerkung der Bundesregierung Es ist zwischen der Zeitarbeitsbranche und Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern zu unterscheiden. In Betrieben mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung sind nicht nur Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, sondern mit dem internen Personal auch Nichtleiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beschäftigt. Umgekehrt gibt es Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer auch in Betrieben, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht in der Arbeitnehmerüberlassung haben. Für die Beantwortung der Fragen wurden je nach Fragestellung Auswertungen zur Branche oder zu Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern vorgenommen. Die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 10 stellen auf Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie Verleihbetriebe aus der Beschäftigungsstatistik ab, wofür Daten ab dem Jahr 2013 vorliegen. Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 1. Wie viele offene Stellen insgesamt waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet, und wie viele davon absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche (bitte in einer Anlage mit Vergleichszahlen für die Jahre 2013 bis 2016 und differenziert nach Regionaldirektionen auflisten)? Im Jahresschnitt 2017 waren sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet, davon in der Zeitarbeitsbranche. Dies entspricht einem Anteil von 33 Prozent. Weitere Angaben können im Anhang der Tabelle zu Frage 1 entnommen werden. 2. Wie viele Erwerbslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 insgesamt von der BA in Arbeit vermittelt, und wie viele davon prozentual und absolut in die Leiharbeitsbranche a) Auswahl und Vorschlag, und Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2017 rund Personen im engeren Sinne Auswahl und Vorschlag vermittelt. Von diesen Personen nahmen Personen (33 Prozent) eine Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche auf. Die Vermittlungsdienstleistung nach Auswahl und Vorschlag liegt immer dann vor, wenn nach Auswahl und Vorschlag eine Arbeitsvermittlerin oder einen Arbeitsvermittler einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird und ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zustande kommt. Die statistisch nachweisbare Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag erfüllt dabei folgende enge Kriterien: Der Vermittlungsfachkraft liegt das Stellenangebot eines Arbeitgebers vor, der die Arbeitsagentur oder das Jobcenter mit der Vermittlung beauftragt hat. Die Vermittlungsfachkraft schlägt dem Arbeitgeber und der Bewerberin oder dem Bewerber vor, die Stelle mit der Bewerberin oder dem Bewerber zu besetzen. Die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber erhält den Zuschlag für dieses Stellenangebot und schließt einen Arbeitsvertrag ab. Die Bewerberin oder der Bewerber beendet diese Beschäftigungsaufnahme die Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsuche. Die Übereinstimmung zwischen dem Beruf im Stellenangebot und dem Beruf der aufgenommenen Tätigkeit muss dabei auf der Ebene der Berufsgruppe liegen (3-Steller in der Berufsklassifikation). b) wie viele davon waren zuvor den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. SGB III zugeordnet (bitte in einer Anlage mit Vergleichszahlen für die Jahre 2013 bis 2016 und differenziert nach Regionaldirektionen auflisten)? Von den Personen, die über Auswahl und Vorschlag im Jahr 2017 eine Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung gefunden hatten, waren Personen (69 Prozent) zuvor im Rechtskreis SGB III und Personen (31 Prozent) im Rechtskreis SGB II registriert. Weitere Angaben können im Anhang der Tabelle zu Frage 2 entnommen werden. Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
3 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/ Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 mit Eingliederungszuschüssen flankiert; a) wie hoch waren die Aufwendungen für diese Eingliederungszuschüsse insgesamt, und b) wie hoch waren die Aufwendungen schnittlich je Vermittlung in Leiharbeit (bitte jeweils mit Vergleichszahlen für die Jahre 2013 bis 2016 und differenziert nach SGB II und III auflisten)? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann keine Aussagen zu den jährlichen Ausgaben für Eingliederungszuschüsse an Betriebe der Leiharbeitsbranche vornehmen. In vielen Fällen entstehen geförderte Beschäftigungsaufnahmen zudem die Initiative der Arbeitsuchenden und der Betriebe. In solchen Fällen wurde zwar die Agenturen und Jobcenter informiert und beraten. Die sehr engen Kriterien der Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag wurden aber nicht erfüllt, so dass die Beschäftigungsaufnahme nicht als Vermittlung die BA gezählt wurde. 4. Wie viele Menschen haben sich in den Jahren 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitslos gemeldet und Leistungen erhalten, die innerhalb der letzten drei Monate, sechs Monate, neun Monate bzw. zwölf Monate in der Leiharbeit tätig waren (bitte differenziert nach den Rechtsbereichen SGB II und SGB III angeben)? Auf Basis der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit lässt sich darstellen, in welcher Branche die zugegangenen Arbeitslosen unmittelbar zuvor beschäftigt waren. Dabei wird auf den Zugang in Arbeitslosigkeit aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt abgestellt. Eine zeitliche Differenzierung entsprechend der Fragestellung ist nicht möglich. Eine Differenzierung nach Rechtskreisen ist möglich, jedoch nicht nach Leistungs- bzw. Nichtleistungsbezug. Der Zugang in Arbeitslosigkeit von Personen, die unmittelbar zuvor in der Leiharbeitsbranche beschäftigt waren, lag im Jahr 2017 bei rund Personen ( SGB III und SGB II) und im Jahr 2016 bei rund Personen ( SGB III und SGB II). 5. Bewertet die Bundesregierung die Vermittlungszahlen der BA in Leiharbeit als nachhaltig bzw. erfolgreich? Wenn ja, wie wird dies begründet? Wenn nein, warum, und welche konkreten Maßnahmen erwartet die Bundesregierung von der BA? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Vermittlung in Leiharbeit die Bundesagentur für Arbeit auf Bundestagsdrucksache 18/7819 und zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Leiharbeit Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit auf Bundestagsdrucksache 18/12339 verwiesen. Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
4 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Statistische Daten: 6. Wie viele Leiharbeitsunternehmen mit Sitz in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017; a) wie viele hatten einen Betriebsrat, und b) wie viele Leiharbeitsunternehmen mit Sitz im Ausland waren in Deutschland tätig (bitte differenziert nach Ländern und jeweils mit Vergleichszahlen für die Jahre 2009 und 2013 beantworten)? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2017 deutschlandweit knapp Verleihbetriebe. Weitere Angaben können im Anhang der Tabelle zu Frage 6 entnommen werden. Zu den Fragen 6a und 6b liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Wie viele Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 insgesamt in Deutschland eingesetzt, und wie viele davon waren in Verleihfirmen mit Sitz im Ausland angestellt (bitte differenziert nach Ländern und jeweils mit Vergleichszahlen für die Jahre 2009 und 2013 beantworten)? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2017 deutschlandweit Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beschäftigt. Weitere Angaben können im Anhang der Tabelle zu Frage 7 entnommen werden. Zum zweiten Teil der Frage liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 8. Wie viele Beschäftigte waren insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 absolut und prozentual auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen, und wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 2009 und 2013 beantworten)? Im Juni 2017 gab es sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitslosengeld II-Beziehende (mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit) und ausschließlich geringfügig beschäftigte Arbeitslosengeld II-Beziehende (mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit). Das waren 1,9 Prozent aller 15- bis unter 65-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bzw. 9,6 Prozent aller 15- bis unter 65-jährigen ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Weitere Angaben können im Anhang den Tabellen zu Frage 8 entnommen werden. Für die Beantwortung des zweiten Teils der Frage liegen für das Jahr 2017 keine Daten vor. Deshalb werden Daten für das Jahr 2016 verwendet. Grundsicherungsleistungen für beschäftigte Arbeitslosengeld II-Beziehende fallen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft an, weil nicht nur beschäftigte Arbeitslosengeld II-Beziehende, sondern auch die Angehörigen, die mit in der Bedarfsgemeinschaft leben, Anspruch auf Leistungen haben. Im Jahresschnitt 2016 gab es 1,1 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer erwerbstätigen Arbeitslosengeld IIbeziehenden Person, darunter Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld II-beziehenden Person und Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer ausschließlich geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld II-beziehenden Person. Die Zahlungsansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer erwerbstätigen Arbeitslosengeld II- Beziehenden Person beliefen sich im Jahr 2016 auf rund 10,8 Mrd. Euro. Weitere Angaben können im Anhang den Tabellen zu Frage 8 entnommen werden. Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
5 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/ Wie viele der Beschäftigten, die im Jahr 2017 ergänzend Arbeitslosengeld II erhielten, waren nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche tätig; Die Branche, in der erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und -bezieher beschäftigt sind, kann nur für Personen festgestellt werden, die Arbeitslosengeld II beziehen und für die eine Meldung für ein sozialversicherungspflichtiges oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2017 bundesweit sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitslosengeld II-Beziehende (mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit) in Betrieben der Branche der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Für die ausschließlich geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld II-Beziehenden (mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit) in dieser Branche wird ein Wert von ausgewiesen. Weitere Angaben können im Anhang den Tabellen zu Frage 8 entnommen werden. a) wie viele dieser Beschäftigten wurden von der BA in Leiharbeit vermittelt, und Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II für Leiharbeitskräfte (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 2009 und 2013 beantworten)? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresschnitt Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen und Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem ausschließlich geringfügig Beschäftigten Arbeitslosengeld II-Bezieher in der Arbeitnehmerüberlassung. Die Zahlungsansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende für diese Bedarfsgemeinschaften beliefen sich im Jahr 2016 auf 349 Mio. Euro für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 48 Mio. Euro für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem ausschließlich geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld II- Bezieher. Weitere Angaben können im Anhang den Tabellen zu Frage 8 entnommen werden. 10. Welche aktuellen Erkenntnisse für das Jahr 2017 hat die Bundesregierung zur Beschäftigungsdauer von Leiharbeitskräften in Verleih- und Entleihbetrieben (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 2009 und 2013 beantworten)? Auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, aus der Informationen zu Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ab dem Jahr 2013 vorliegen, kann dargestellt werden, wie lange Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beim Verleihbetrieb beschäftigt sind. Kenntnisse über die Dauer, die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer von den Verleihbetrieben an die Entleihbetriebe verliehen werden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit dauerten von den im ersten Halbjahr beendeten Beschäftigungsverhältnissen von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern 47 Prozent bis unter 3 Monate, 24 Prozent der beendeten Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern hatten eine Dauer von einem Jahr und mehr. Weitere Angaben können im Anhang der Tabelle zu Frage 10 entnommen werden. Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
6 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Tabelle zu Frage Nr. 1 Sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen* in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) Regionaldirektionen 2013 bis 2017 (Jahresschnitt) * ohne geringfügige und sonstige Arbeitsstellen Regionaldirektion Anteil in Anteil in Anteil in 1) , , , , ,1 darunter Nord , , , , ,8 Niedersachsen-Bremen , , , , ,9 Nordrhein- Westfalen , , , , ,2 Hessen , , , , ,4 Rheinland- Pfalz-Saarland , , , , ,6 Baden- Württemberg , , , , ,3 Bayern , , , , ,5 Berlin- Brandenburg , , , , ,4 Sachsen- Anhalt-Thüringen , , , , ,2 Sachsen , , , , ,3 1) einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort im Ausland Anteil in Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
7 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/1167 Tabelle zu Frage Nr. 2 Abgänge aus Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt in der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) Regionaldirektionen (Jahressummen) Nord Niedersachsen- Bremen Regionaldirektion Wirtschaftszweig Rechtskreis SGB III SGB II SGB III SGB II ,1 35,0 19,8 34,9 19,1 34,1 18,8 32,7 18,7 32,7 SGB III 17,4 33,6 16,9 33,1 16,5 32,3 16,3 31,2 16,1 31,3 SGB II 26,1 37,8 25,9 38,5 24,7 37,8 24,3 35,9 25,3 36, SGB III SGB II SGB III SGB II ,5 29,1 14,9 28,7 14,2 27,4 13,5 25,4 13,6 27,3 SGB III 12,6 26,7 12,3 26,4 11,6 24,9 11,0 22,9 11,2 25,3 SGB II 21,2 32,7 20,0 32,0 18,8 31,3 18,3 29,5 19,4 31, SGB III SGB II SGB III SGB II ,4 36,7 21,0 38,5 20,4 35,7 19,7 33,6 19,4 32,6 SGB III 17,5 34,8 17,9 36,1 17,4 33,0 17,1 31,8 17,2 31,9 SGB II 26,3 40,0 27,5 42,8 26,5 40,6 25,0 37,2 25,0 34,3 Nord- rhein- Westfalen SGB III SGB II SGB III SGB II ,1 39,0 23,4 37,1 22,8 37,5 22,6 36,2 22,3 35,5 SGB III 20,8 37,5 20,2 35,4 19,9 35,8 19,4 34,2 19,0 33,8 SGB II 30,1 41,9 29,1 40,4 27,7 40,6 28,0 40,1 28,8 39,1 Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
8 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Hessen Bayern Regionaldirektion Wirtschaftszweig Rechtskreis SGB III SGB II SGB III SGB II ,9 34,2 19,3 32,0 18,7 29,6 17,8 28,0 18,8 30,8 SGB III 17,9 34,1 16,9 31,7 16,4 29,8 15,9 27,8 16,3 30,0 SGB II 24,8 34,4 24,9 32,4 23,8 29,2 22,0 28,4 25,5 33,0 Rhein- land- Pfalz- Saarland SGB III SGB II SGB III SGB II ,9 34,5 20,8 34,5 20,2 33,7 19,4 31,3 20,2 32,7 SGB III 17,8 32,0 17,4 31,2 17,2 30,8 16,5 28,7 17,1 29,9 SGB II 28,3 40,6 28,9 43,0 26,8 41,0 25,8 38,2 28,2 41,3 Ba- den- Württemberg SGB III SGB II SGB III SGB II ,3 43,3 22,5 42,1 21,8 40,9 21,7 39,0 21,3 39,2 SGB III 20,7 40,6 19,8 39,1 19,5 38,2 19,8 37,4 19,4 37,6 SGB II 31,3 52,2 30,5 52,9 28,9 51,4 27,5 45,6 28,2 47, SGB III SGB II SGB III SGB II ,4 39,1 17,8 38,9 17,5 37,7 17,3 35,6 17,1 36,2 SGB III 15,8 36,6 15,3 36,1 15,0 35,2 15,0 33,8 14,9 34,6 SGB II 29,0 47,9 28,4 48,8 27,0 47,1 26,6 43,2 27,5 43,9 Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
9 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9 Drucksache 19/1167 Tabelle zu Frage Nr. 6 Anzahl Verleihbetriebe Deutschland Zeitreihe Regionaldirektion Wirtschaftszweig Rechtskreis Berlin- Brandenburg SGB III SGB II SGB III SGB II ,8 20,9 12,7 21,9 12,4 23,0 12,1 23,0 11,4 21,8 SGB III 10,7 19,3 10,3 19,7 9,9 20,3 9,6 20,7 9,2 18,8 SGB II 15,9 22,8 16,0 24,6 15,7 26,2 15,5 25,6 15,4 26,3 Sach- sen- Anhalt- Thüringen SGB III SGB II SGB III SGB II ,5 33,8 22,4 35,1 21,9 34,7 22,0 33,1 21,2 31,8 SGB III 19,5 32,2 19,2 32,7 18,3 31,8 18,4 30,1 17,8 29,3 SGB II 28,4 36,1 28,1 38,3 28,1 38,8 28,1 37,2 28,8 36,3 Sachsen SGB III SGB II SGB III SGB II ,4 28,0 21,1 30,2 19,2 28,2 19,4 28,8 18,8 27,3 SGB III 17,8 26,9 17,7 28,2 16,0 25,8 16,4 26,9 15,9 24,7 SGB II 25,5 30,1 27,6 33,5 24,6 32,2 24,8 32,0 25,8 33,6 Berichtsmonat Deutschland Juni Juni Juni Juni Juni Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
10 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Tabelle zu Frage Nr. 7 Bestand an Leiharbeitnehmern Deutschland, Länder Zeitreihe Berichtsmonat Deutschland 1) Schles- wig- Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nord- rhein- Westfalen Hessen Rhein- land- Pfalz Juni Juni Juni Juni Juni ) einschließlich keine Zuordnung möglich darunter Bayern Berlin Baden- Württemberg Saarland Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sach- sen- Anhalt Thüringen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
11 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 11 Drucksache 19/1167 Tabelle zu Frage Nr. 8 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Erwerbstätigkeit insgesamt und in der Arbeitnehmerüberlassung (WZ 08: 782, 783) Deutschland Juni 2009, 2013 und 2017 Berichtsmonat Jun 17 Jun 13 Merkmal alle Beschäftigten 1) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte dar. ALG II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Vollzeit (ohne Azubi)- Beschäftigung mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit absolut absolut absolut Anteil beschäftigter Alg II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit an allen Beschäftigten in % (Sp.2 an Sp.1) alle Beschäftigten 1) absolut Ausschließlich geringfügig Beschäftigte dar. ALG II-Bezieher absolut Anteil beschäftigter Alg II-Bezieher an allen Beschäftigten in % (Sp.6 an Sp.5) , ,6 mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit Arbeitnehmerüberlassung (782, 783) , , , ,3 Arbeitnehmerüberlassung (782, 783) , , , ,2 Jun 09 Arbeitnehmerüberlassung (782, 783) , ,9 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Beschäftige im Alter von 15 bis 64 Jahre nach Wohnort in Deutschland. Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
12 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Tabelle zu Frage Nr. 8 Bestand BG mit mindestens einem erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Zahlungsansprüche in Euro Deutschland Jahreswerte 2009, 2013 und 2016 Bedarfsgemeinschaften Arbeitnehmerüberlassung (782; 783) mit mindestens einem Merkmal erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten AL- GII-Bezieher darunter: sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leistungsberechtigten ausschließlich geringfügig beschäftigten Leistungsberechtigten Zahl der BG Leistungen (Jahressumme in Euro) Zahl der BG Leistungen (Jahressumme in Euro) Zahl der BG Leistungen (Jahressumme in Euro) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
13 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 13 Drucksache 19/1167 Tabelle zu Frage Nr. 10 Beendete Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmern nach Dauer Deutschland Zeitreihe Halbjahr Veränderung gegenüber Vorjahr in % 0 bis unter 1 Monat davon (nach Dauer des beendeten Beschäftigungsverhältnisses) 1 bis unter 2 Monaten 2 bis unter 3 Monaten 3 bis unter 6 Monaten 6 bis unter 12 Monaten 1 Jahr und mehr 1. Halbjahr x Halbjahr x Halbjahr , Halbjahr , Halbjahr , Halbjahr , Halbjahr , Halbjahr , Halbjahr , Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - wird die lektorierte Version ersetzt.
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16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, Saarbrücken, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, Heimsheim, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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