Selbstständige im SGB II-Bezug Bewertung des Einkommens und Berufsfreiheit
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- Monica Fried
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11830 Selbstständige im SGB II-Bezug Bewertung des Einkommens und Berufsfreiheit Vorbemerkung der Fragesteller MitdemErlassderArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnung (AlgII-V)zum 1.Januar2008wurdedieAnrechnungdesEinkommensvonSelbstständigen undfreiberuflerinnenundfreiberuflervomsteuerrechtabgekoppelt.dieregelungendessteuerrechtssindseitdemnichtmehrdieverbindlichegrundlage zurermittlungdeseinkommensbeiselbstständigerwerbstätigen.vondenbetriebseinnahmensindlautverordnungdie tatsächlichgeleistetennotwendigen Ausgaben [ ]ohnerücksichtaufsteuerrechtlichevorschriftenabzusetzen ( 3Absatz2AlgII-V).TatsächlicheAusgabensollendabeinichtabgesetzt werden,soweitdiesevermeidbarsindoder offensichtlichnichtdenlebensumständenwährenddesbezugsderleistungenzurgrundsicherungfürarbeitsuchendeentsprechen ( 3Absatz3AlgII-V).AbweichendvondersteuerlichenAbsetzbarkeitwerdenstatt0,30Eurolediglich0,10EuroKilometerpauschalegewährt.Mitder1.ÄnderungderAlgII-Verordnungzum1.Januar 2009istletzterPunktinsofernkorrigiertworden,alsbeiüberwiegendbetrieblichgenutztenFahrzeugendietatsächlichgeleistetennotwendigenAusgaben angerechnet werden. AusderAbkopplungderEinkommensermittlungvomSteuerrechtergebensich erheblicheauswirkungenaufdenleistungsanspruch sowohlhinsichtlichder Frage,obeineBedürftigkeitvorliegtundhinsichtlichderzugewährenden Leistungshöhe.DieExistenzsicherungundinsbesonderederAufbaueiner selbstständigenexistenzgrundlagewerdendurchdiesemaßnahmegefährdet. FürdiebetroffenenLeistungsbeziehendenwirdzudemeinedoppelteBuchführung notwendig. MitdemGesetzzurNeuordnungderarbeitsmarktpolitischenInstrumentewird 10desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)insoferngeregelt,alsnunmehrdieAusübungeinerErwerbstätigkeitnichtdieUnzumutbarkeitdurchdie arbeitsmarktpolitischeninstitutionenvermitteltentätigkeitbegründet.selbstständigtätigeimsgbii-bezugkönnendemnachdurchdiezuständigenträger in eine abhängige Beschäftigung vermittelt werden. BeidegenannteVeränderungenscheinenverfassungsrechtlichproblematisch (Fall1:UngleichbehandlungbetrieblicherAusgaben;Fall2:EingriffinArti- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 17.Februar 2009übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode kel12desgrundgesetzes Berufsfreiheit)undvermittelndenEindruck,dass diebundesregierungdavonausgeht,dassselbstständigerwerbstätigemitprekäreneinkommensverhältnissenüberwiegendinmissbräuchlicherweiseihr Anrecht auf SGB II-Leistungen nutzen würden. 1.WiehatsichdieZahlderselbstständigErwerbstätigenimSGBII-Bezug seit 2005 entwickelt? DerBundesagenturfürArbeit (BA)liegenDatenbisSeptember2008vor.Eine statistischeberichterstattungübereinkommenauserwerbstätigkeitistvon Januar bis September 2005 und ab Januar 2007 möglich. DieZahlderselbstständigerwerbstätigenArbeitslosengeldII-Bezieheristseit EinführungderGrundsicherungfürArbeitsuchendekontinuierlichgestiegen. ImEinführungsmonatwarenrund34000Selbstständigeregistriert,diegleichzeitigLeistungenausderGrundsicherungfürArbeitsuchendebezogen.Das waren0,8prozentallerbeziehervonarbeitslosengeldii (ALGII).Zahlund Anteilhabensichüberca.48000und0,9ProzentimSeptember2005bisauf rund oder 2,2 Prozent im September 2008 erhöht. IndenausgewiesenenDatensindselbstständigerwerbstätigeArbeitslosengeldII-BezieherunabhängigvonderFrageerfasst,obEinkommenausder selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt wurde. 2.WelcheLeistungeninwelcherHöhehabenselbstständigErwerbstätigein Anspruchgenommen (DurchschnittswerteproJahr bittegetrenntnach Leistungen der Grundsicherung und Kosten der Unterkunft angeben)? JahresdurchschnittswertekönnenfürdasJahr2007berechnetwerden.EskönnenPersonenoderBedarfsgemeinschaftenbetrachtetwerden.Soerhielten selbstständigerwerbstätigeunderwerbsfähigehilfebedürftige2007jahresdurchschnittlich510euroangeldleistungenausdergrundsicherungfür Arbeitsuchende,wovon190EuroaufkommunaleLeistungenentfielen.KommunaleLeistungenumfasseninersterLinieKostenderUnterkunftunddarüber hinauseinmaligeleistungennach 23Abs.3SGBII.Bedarfsgemeinschaften, dieeinkommenausselbstständigererwerbstätigkeitbeziehen,bekamenjahresdurchschnittlich845euroangeldleistungen,wovon358euroaufkommunale Leistungen entfielen. BetrachtetwurdenhierbeiallePersonen,beidenenmindestenseinEuroausder selbstständigen Tätigkeit als Einkommen berücksichtigt wurde. 3.WielangewarenselbstständigErwerbstätigedurchschnittlichimLeistungsbezug nach dem SGB II? DerBundesregierungliegenkeineDatenzumdurchschnittlichenLeistungsbezug selbstständig Erwerbstätiger vor. 4.WiehochwarendieGesamtausgabenfürSelbstständigeimSGBII-Bezug in den Jahren seit 2005 (bitte pro Jahr angeben)? DieAusgabenfürSelbstständigeinderGrundsicherungfürArbeitsuchende werdennichtgetrennterfasst.zurnäherungkönnenaberdieleistungenfür Selbstständigeherangezogenwerden.Jahreswertekönnenallerdingsnurfür 2007berechnetwerden (vgl.antwortzufrage2).danachergibtsichfür2007 einausgabenvolumenfürselbstständigepersonenvon439mio.euroundfür
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12021 BedarfsgemeinschaftenmitEinkommenausselbstständigerErwerbstätigkeit von714mio.euro.umeineneinblickindieausgabenentwicklunggebenzu können,werdenhilfsweiseindennachfolgendentabellendiemonatlichen Ausgaben inihrenkomponentenempfängerundleistungen imjahresverlauf2007undindenanderenjahrenjeweilsfürdenseptemberdargestellt.danachhatsichdasmonatlicheausgabenvolumenfürselbstständigepersonen von25mio.euro (September2005)auf54Mio.Euro (September2008)und fürbedarfsgemeinschaftenmiteinkommenausselbstständigererwerbstätigkeitvon44mio.euro (September2005)auf83Mio.Euro (September2008) etwaverdoppelt.ausschlaggebendfürdiesenanstiegwarensowohlsteigende EmpfängerzahlenalsauchzunehmendeZahlungsansprüche.DerdurchschnittlicheZahlungsanspruchproPersonhatsichvon502Euroauf546Euroerhöht. DasssichgleichzeitigderZahlungsanspruchproBedarfsgemeinschaftvon 905Euroauf856Euroverringerthat,kannauseinergleichzeitigen durchschnittlichen Verkleinerung der Bedarfsgemeinschaften resultieren. Tabelle: Personen und Leistungen, wenn Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt wird Anzahl Pesonen Zahlungsansprüche in Euro absolut BA-Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 SGBII) kommunale Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) durchschnittlicher Zahlungsanpruch je Perosn in Euro BA-Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 SGBII) kommunale Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) September Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember September Quelle: Statistik der BA. Hochrechnung.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Tabelle:BedarfsgemeinschaftenundLeistungen,wennEinkommenausselbstständigerTätigkeiterzielt wird Anzahl BG Zahlungsansprüche in Euro absolut durchschnittlicher Zahlungsanpruch je BG in Euro BA-Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 SGBII) kommunale Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) BA-Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 SGBII) kommunale Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) September Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember September Quelle: Statistik der BA. Hochrechnung. 5.WelcheGründeunddokumentiertenFaktenhabendieBundesregierungzu derentwicklungeinersozialrechtlichenbewertungdeseinkommensvon SelbstständigenimSGBII-Bezug unabhängigvomsteuerrecht bewogen? EinederAufgabenderGrundsicherungfürArbeitsuchendeistdieSicherstellungdesLebensunterhalts,wennundsoweiteinerwerbsfähigerHilfebedürftigerseinenLebensunterhaltnichtauseigenenMittelnundKräften,insbesondere ausdemzuberücksichtigendeneinkommenausdererwerbstätigkeit,sichern kann ( 1 SGB II). MitderArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnung (AlgII-V)inderseit1.Januar2008geltendenFassungwirddiesemPrinzipauchdannRechnunggetragen,wenndererwerbsfähigeHilfebedürftigeselbstständigtätigist.Dabeiwird daseinkommen entsprechenddemfürsorgeprinzip jeweilsregelmäßigfür denbewilligungszeitraumberechnet ( 3Abs.1Satz1AlgII-V).Durchdie BerechnungdesEinkommensnachdentatsächlichenBetriebseinnahmenund BetriebsausgabenimlaufendenBewilligungszeitraumwirdsichergestellt,dass nurdaseinkommenberücksichtigtwird,dasfürdenlebensunterhalttatsächlichzurverfügungsteht.diesisterforderlich,umdaszustehendearbeitslosengeldiibedarfsgerechtzuermitteln.demselbstständigtätigenerwerbsfähigen HilfebedürftigenstehtlediglichdertatsächlicheGewinn (DifferenzausBetriebseinnahmenundBetriebsausgaben)ausseinerErwerbstätigkeitzurBestreitung seines Lebensunterhalts zur Verfügung. Diebiszum31.Dezember2007amEinkommensteuerrechtorientierteGewinnermittlungwarproblematisch,weilesfürdasEinkommensteuerrechtnur aufdiefeststellungdersteuerlichenleistungsfähigkeitankommt.dieseliegt deutlichoberhalbdessozio-kulturellenexistenzminimumsundmussdaher nichtdentatsächlichengewinnabbilden.imeinkommensteuerrechtwerden daherauchfiktiveeinnahmenundausgaben,d.h.solche,dieentwedernoch gar nicht oder nicht in der Höhe getätigt worden sind, berücksichtigt.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12021 JederAbzugvondentatsächlichenEinnahmenführtdazu,dasssichdieim BewilligungszeitraumzuzahlendenArbeitslosengeldII-Leistungenumeben diesenbetragerhöhen.deshalbwurdegleichzeitigmitderabkehrvonder steuerlichengewinnermittlunggeregelt,dassnurtatsächliche,notwendige Ausgaben abzusetzen sind ( 3 Abs. 2 Satz 1 Alg II-V). NotwendigistdabeieineAusgabe,dieüblicherweiseimRahmenderselbstständigenTätigkeitanfälltunddieauchohneLeistungsbezugnachdemSGBII beiwirtschaftlichemausgabeverhaltengetätigtwordenwäre.imhinblickauf diehilfebedürftigkeitdesselbstständigerwerbstätigenistdaraufeinbesonderes Augenmerk zu legen. DamitkönnenimBewilligungszeitraumzwarkeinesteuerlichenVerlustvorträgeoderAbschreibungenvomEinkommenabgesetztwerden,dafürabertatsächlichzuzahlende,betrieblichnotwendigeKredittilgungenund-zinsen.Insbesonderewirddadurchausgeschlossen,dasswährenddesBezugesvon ArbeitslosengeldIIBeträgefürInvestitionsvorhaben ausöffentlichenmitteln finanziert angespartwerden,weilderselbstständigeentsprechendeinvestitionsabsichtenglaubhaftgemachthat.mitderseitdem1.januar2009gültigen FörderungvonSelbstständigkeitnach 16cSGBIIkönnensolcheVorhabenin einembegrenztenumfangkünftigbezuschusstwerden,sofernsiefürdieausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. ZudemistdieTatsache,dassnurnotwendigeAusgabenabgesetztwerden dürfen,bereitsin 11Abs.2Satz1Nr.5SGBIIvorgesehen.DerAbzugnicht notwendigerausgabenüberdiearbeitslosengeldii/sozialgeld-verordnung würde damit gegen höherrangiges Recht verstoßen. 6.WelcheAuswirkungenhatnachdenbisherigenErfahrungendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales (BMAS)fürdasJahr2008dieAlgII- VerordnunginBezugaufdieInanspruchnahmevonSGBII-Leistungenund die Leistungshöhe? InihrerVorbemerkunggehendieFragestelleroffensichtlichdavonaus,dassdie InanspruchnahmevonSGBII-LeistungenunddieLeistungshöhewegender ÄnderungeninderArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnungseit1.Januar 2008gesunkensind.DieAusführungeninderAntwortzuFrage4zeigenjedoch, dass dies nicht der Fall ist. DiefestzustellendeErhöhungdesAusgabevolumensistabernichtzwangsläufigaufdiegeänderteAlgII-Vzurückzuführen.EineErhöhungkannsichbeispielsweiseauchdarausergeben,dassNeuzugängeanselbstständigtätigen HilfebedürftigeninderRegelübereinniedrigeresEinkommensniveauverfügen. 7.WievieleAlgII-BeziehendehabenaufgrundderNeuberechnungihrerEinnahmenalsSelbstständigeihrenAnspruchaufAlgIIverloren,undwie vielepersonenhabeninfolgederverordnungihreselbstständigeerwerbstätigkeit aufgegeben? Zu dieser Frage liegen keine Zahlen vor.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 8.WiehochistderzusätzlicheadministrativeAufwandeinzuschätzen,dermit der Neukalkulation der Einkommen bei Selbstständigen im SGB II a) bei den betroffenen Leistungsberechtigten und b)bei den Verwaltungsstellen entsteht? a)derzusätzlicheaufwandbeidenselbstständigenwirdalsgeringeingeschätzt.bereitsaussteuerlichengründenmüssenselbstständigebilanzen erstellenbzw.geschäftsergebnisseineinereinnahmen-überschuss-rechnungdarlegen (Buchführung).DieseBuchführungkannalsGrundlagezum AusfüllenderAnlageEKS (ErklärungzumEinkommenausselbstständiger Tätigkeit,GewerbebetrieboderLand-undForstwirtschaftimBewilligungszeitraum)zumAntragaufSGBII-Leistungendienen.GrundsicherungsspezifischeAbweichungen,insbesonderedieNichtberücksichtigungvonAbschreibungen, sind dabei zu beachten. ZudemmusssicheinUnternehmer,insbesondereeinhilfebedürftigerUnternehmer,stetsselbsteinenÜberblicküberdietatsächlicheEinnahmen-und Ausgabensituationverschaffen.EineAusgabekannnurdanngetätigtwerden,wennentsprechendeMittelfürdieseAusgabevorhandensind.Deshalb istdavonauszugehen,dasseinwirtschaftlichhandelnderunternehmer nebenderfiktivensteuerlicheneinnahmen-undausgabenbuchung die häufigexterndurchgeführtwird auchimmerüberseinetatsächlicheneinnahmenundausgabenbuchführt.fallsdiesnichtderfallseinsollte,istes zumutbar,vondemselbstständigerwerbstätigenhilfebedürftigeneineentsprechendeberechnungzuverlangen,wennereinesteuerfinanziertefürsorgeleistung begehrt. b)derverwaltungsaufwandindenarbeitsgemeinschaftenundagenturenfür ArbeitingetrennterAufgabenwahrnehmungistwegendergeändertenBerechnungdesEinkommensausselbstständigerTätigkeitgestiegen.SelbstständigeLeistungsempfängererfahrenaberohnehineineintensiveBetreuungdurchdieGrundsicherungsstellen.Zielistes,denSelbstständigenzu befähigen,ausseinertätigkeitdenlebensunterhaltbestreitenzukönnen. ZurBetreuunggehörtauchdieBeratunghinsichtlichnotwendigerAusgaben. 9.WiebewertetdieBundesregierungmitheutigemKenntnisstanddieAussagederBundesagenturfürArbeit (zitiertinbundestagsdrucksache16/ 7838),dassderadministrativeAufwandmehrKostenimVollzugalserwarteteEinsparungen produzieren werde? ImHinblickaufdietatsächlichhöherenAufwendungen (sieheantwortzu Frage 6) ist die Aussage überholt. 10. Wie hoch ist die Zahl der a)widersprüche und b)klagen aufgrundvonangefochtenenkalkulationenhinsichtlichdeseinkommens? StatistischgesonderterfasstwerdennurWidersprüche,diesichallgemeingegendieEinkommensanrechnungrichten;eineweitereDifferenzierungnach Einkommensarten erfolgt nicht.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WiebewertetdieBundesregierungdieAussage,dassdiesozialrechtliche BewertungderEinnahmenvonSelbstständigenrechtswidrigist,und welchediesbezüglichenurteilemitwelcheminhaltsindderbundesregierung bekannt? DieBundesregierunghältdiesozialrechtlicheBewertungderEinnahmenvon Selbstständigennichtnurfürzulässig,sondernfürerforderlich (sieheantwort zu Frage 5). Relevante obergerichtliche Urteile sind der Bundesregierung nicht bekannt. 12.MitwelcherBegründunganerkanntedieBundesregierungbeiSelbstständigenimSGBII-BezuglediglicheineKilometergeldpauschaleinHöhe von 0,10 Euro gegenüber 0,30 Euro im Steuerrecht? Welche Regelung und Praxis gilt derzeit? DerFragestellungliegtdieunzutreffendeAnnahmezugrunde,dassnach 3 Abs.2Satz2derArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnunginderab1.Januar 2008geltendenFassung (AlgII-V2008)betrieblichveranlassteWegeaufwendungennurpauschalmit10CentprogefahrenemKilometerberücksichtigt werdenkonnten.richtigist,dassbeidergewinnermittlungselbstständigerdie tatsächlichenbetriebsausgabenvondentatsächlicheneinnahmenabgezogen werden ( 3 Abs. 2 Satz 1 Alg II-V). BeiNutzungeinesvorhandenenPrivat-PKWauchfürbetrieblicheZweckewar in 3Abs.2Satz2AlgII-V2008geregelt,dasshierfürpauschal10Centfür jedenbetrieblichgefahrenenkilometerabgesetztwerden.dabeiverbliebes aberbeidemgrundsatz,dassgrundsätzlichdietatsächlichenbetrieblichen Ausgabenabsetzbarsind.DiePauschalegaltalsonicht,wennHilfebedürftige diegenauehöhederausschließlichbetrieblichveranlasstenwegeaufwendungennachwiesen.indiesemfallwurdendietatsächlichenaufwendungenabgesetzt.diepauschalierungerfolgteimhinblickdarauf,dassdiesetatsächlichen Ausgaben nur schwer zu ermitteln sind. DiePauschaleinHöhevon10Centsolldieunmittelbardurchdenjeweiligen WegentstandenenAufwendungen (Treibstoff)abgelten.DiemittelbarenAufwendungen (z.b.anschaffungskosten,verbrauchsunabhängigebetriebskosten, Steuern)habenHilfebedürftigebeieinemPrivat-KraftfahrzeugaufGrundihrer privatenlebensführungzutragen;siesindnichtbestandteilderbetrieblichen KostenunddamitauchnichtvondenBetriebseinnahmenabsetzbar.DieKosten fürdiehaftpflichtversicherungdesfahrzeugessindindiesemzusammenhang aberüberdieallgemeineregelungin 11Abs.2Satz1Nr.3SGBIIdennoch vom Einkommen abzusetzen. WenndasFahrzeugdagegenüberwiegendbetrieblichgenutztwird,sindzunächstalleKostenfürdasKraftfahrzeugalsBetriebsausgabenvomEinkommenabzusetzen;fürgelegentlicheprivateFahrtensinddieAusgabendannum 10CentjegefahrenenKilometerfürdieunmittelbarenAufwendungen (Treibstoff) zu vermindern. BeieinemVergleichdersteuerrechtlichenmitdenRegelungenderGrundsicherungfürArbeitsuchendeistzudemzuberücksichtigen,dasseinsteuerlicher AbzugzueinemwirtschaftlichenVorteilnurinHöhederSteuerersparnisführt, wohingegeneinabzugbeidereinkommensberücksichtigungnachdemsgbii zueinerleistungserhöhungumdenabgesetztenbetragführt.einsteuerlicher Ausgabenabzugvon30CentfüreinengefahrenenKilometerführtbeieinem Steuersatzvon20ProzentzueinerSteuerermäßigungvon6Cent eineminderungdeszuberücksichtigendeneinkommensum10centdemgegenüberzu einem um 10 Cent höheren Arbeitslosengeld II.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13.WelcheGründehabendieBundesregierungzuderbegrenztenNovellierung durch die 1. Änderung der Alg II-Verordnung bewogen? InderPraxiswarumstritten,wiediebeiBenutzungeinesKraftfahrzeugesentstehendenAusgabenzuverrechnensind,wenneinKraftfahrzeugzumTeilprivatundzumTeilbetrieblichgenutztwird.DieZuordnungderAusgabensollte daher klargestellt werden und zu einer einheitlichen Rechtsanwendung führen. BeiausschließlichbetrieblichgenutztenKraftfahrzeugensindnach 3Abs.7 AlgII-V2009dietatsächlichennotwendigenKostenfürdenBetriebs-PKW von den Einnahmen abzusetzen. WirddasFahrzeugsowohlbetrieblichalsauchprivatgenutzt,sinddievollständigentatsächlichenAusgabenzunächstdemBereichzuzuschlagen,indemdas Fahrzeugüberwiegendgenutztwird.FürdenjeweilsanderenBereichsindpauschal10CentfürjedengefahrenenKilometerentwedervondenBetriebsausgabenfürprivateFahrtenabzusetzenoderalsBetriebsausgabenfürbetriebliche Fahrten mit dem Privat-PKW anzuerkennen. 14.WelcheGründeunddokumentiertenFaktenhabendieBundesregierung zuderergänzungderzumutbarkeitsregelungimsgbii ( 10Absatz2) bewogen,wonachnunmehreinebereitsbestehendeerwerbstätigkeit keine Unzumutbarkeit eines Arbeitsangebots begründet? BeiderÄnderungdes 10Abs.2SGBIIdurchArtikel2Ziffer4desGesetzes zurneuausrichtungderarbeitsmarktpolitischeninstrumentehandeltessichum eine Klarstellung. ZudenGründenwirdaufdieBegründungdesGesetzentwurfsderBundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/10810) verwiesen. 15.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieVerpflichtungzur BeendigungeinerbereitsbestehendenErwerbstätigkeitzugunsteneiner anderentätigkeiteinerheblichereingriffindenartikel12desgrundgesetzes (GG) (Berufsfreiheit)darstellt,undwierechtfertigtdieBundesregierung diesen Eingriff? EinEingriffindieBerufsfreiheitimSinnedesArtikels12GGliegtnichtvor. Insofern bedarf es auch keiner verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. DieRegelungdes 10Abs.2Nr.5SGBIIbeinhaltetkeineVerpflichtungdes oderderhilfesuchenden,seineoderihreerwerbstätigkeitaufzugeben.dievorschriftregeltauchnicht,wieeineberuflichetätigkeitauszuübenist.daher erfolgtdurchdievorschriftauchkeinunmittelbarereingriffzulastenderleistungsbezieherbzw.ihrerberuflichentätigkeit.vielmehrergibtsichdiebelastungmittelbarerstdadurch,dasskeinwichtigergrundvorliegt,wennein zumutbares Arbeitsangebot durch den Hilfesuchenden abgelehnt wird. Mittelbarebzw.tatsächlicheAuswirkungenkönnendenSchutzbereichdesArtikels12Abs.1desGrundgesetzes dieberufsausübungsfreiheit beeinträchtigen,wennsieeineobjektiveberufsregelndetendenzbesitzen.eineobjektiv berufsregelndetendenzhatdasbundesverfassungsgerichtangenommen,wenn RegelungeninfolgeihrerGestaltungineinemengenZusammenhangmitder AusübungdiesesBerufesstehenunddahereineberufsregelndeTendenzdeutlicherkennenlassen (vgl.bverfge80,209,224).einengerzusammenhang mit einer Berufsausübung ist vorliegend nicht gegeben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
MehrWettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrDienunaufderInternetplattformWikiLeaksveröffentlichtenmilitärischenGeheimdokumenteüberdenEinsatzinAfghanistanwerfenFragennachdem
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2884 17. Wahlperiode 08. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Abgeordneter
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehr1.WiebewertetdieBundesregierungdiesichverschlechterndenZugangsmöglichkeitenfürältereBürgerinnenundBürgerinländlichenRäumenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
MehrPraktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
Mehr1.WelcheRechtsfolgenhateineArbeitsunfähigkeitsmeldungjeweilsinder Arbeitslosenversicherung (SGBIII)undinderGrundsicherungfürArbeitsuchende
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13637 17. Wahlperiode 24. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrZwischenbilanz der Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/499 16. Wahlperiode 31. 01. 2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar
MehrDeutschlandnachwievorineinerschwierigenHaushaltslage.Somitstellt sichdiefrage,inwelchemumfanggeradederaufkommunalegebäudegerichteteteildesco
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8165 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11135
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11484 17. Wahlperiode 15. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrErste Erfahrungen mit Riester-Renten Gründe für die häufig unter den Erwartungen liegenden Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9469 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1663 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Mai 18, 2010, /data/bt_vorab/1701663.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping,
Mehrderfdpfungierteundzugleichvizepräsidentdesstiftungsratesderarbeitsgemeinschaftist.geschäftsführerderstiftungistmichaeljäger.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5460 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11998 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4354 16. Wahlperiode 20. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/344 16. Wahlperiode 05. 01. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9243 16. Wahlperiode 21. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5299
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5508 16. Wahlperiode 29. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
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Mehreinernsthaftesvermittlungshindernisdarstellen.nachderoffiziellenarbeitslosenstatistikhatten2010nahezu542000arbeitslosevermittlungsrelevante
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9860 17. Wahlperiode 04. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Mehr1.NachwelchenKriterienwurdedieIPCalsprivaterPartnerbeiderEtablierung der ProCredit Banken ausgewählt?
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
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