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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5299 Steigerung der Attraktivität von Au-pair-Beschäftigungen Vorbemerkung der Fragesteller Au-pair-AufenthaltewerdenalswichtigesKulturgutanerkannt,dasdeminternationalenJugendaustauschundderVerständigungundKontaktpflegeunter dennationendient,indemfremdsprachenerlerntundanderekulturkreise kennengelerntwerden.durchdiekinderbetreuungindenprivathaushalten fördernau-pairsdievereinbarkeitvonfamilieundberufunderlernenselbst wichtige Kompetenzen und Verantwortungsgefühl. DerEuroparatarbeitete1969ein ÜbereinkommenüberdieAu-pair-Beschäftigung ausmitdemziel,diebedingungenfüreineau-pair-beschäftigungin allenmitgliedstaatenfestzustellenundzuvereinheitlichen.desweiteren begrenztartikel3diebeschäftigungsdaueraufeinjahr,deraufenthaltkann jedochaufzweijahreausgedehntwerden.artikel4enthälteinealtersgrenze, undartikel6schreibteinenschriftlichenvertragzwischendemau-pair- BeschäftigtenundderGastfamilievor.DieKommissionderEuropäischen Gemeinschaftenempfahlam20.Dezember1984denMitgliedstaaten,das EuropäischeAbkommenüberdieAu-pair-Beschäftigungumgehendzuunterzeichnenundzuratifizieren,soferndiesnochnichtgeschehenseinsollte.Nach AuffassungderKommissionistdasAbkommengeeignet,umaufeuropäischer EbenedierechtlicheStellungderAu-pair-Beschäftigtenzuregeln,indem GrundnormenfürdieLebens-undArbeitsbedingungen,denSprachunterricht, diesozialesicherungunddierechteundpflichtendergastfamiliebzw.des Au-pair-BeschäftigtenfestgelegtundeinzelstaatlicheBeratungs-undInformationsstelleneingerichtetwerden (Empfehlung85/64/EWG,ABl.Nr.L24vom 29.Januar1985,S.27).DennochwurdedasÜbereinkommenbislangnurvon Dänemark,Frankreich,Italien,NorwegenundSpanienratifiziert;Luxemburg hatdasübereinkommen1990ratifiziert,dieratifikationjedoch2002zurückgenommen.am22.september2006wurdeinbonneineinitiativefürein sicheresau-pair-programmineuropa (EuropeanCommitteeforAuPairStandards E.C.A.P.S.)gegründetmitdemZiel,AbsprachenimRahmenderfreiwilligenSelbstverpflichtungfüreineuropäischesAu-pair-Programmzutreffen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom25.Mai 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode FragenderAu-pair-BeschäftigungsindauchGegenstandvonparlamentarischenInitiativen (vgl.etwabundestagsdrucksache14/7288;bundestagsdrucksache14/7098;bundestagsdrucksache15/1315bzw.dieunterrichtungdurch diebundesregierungvom27.januar2005,bundestagsdrucksache15/4791). InderUnterrichtung BerichtderBundesregierungüberdieSituationundEntwicklungderAu-pair-Vermittlung (Bundestagsdrucksache15/4791)erklärte diebundesregierunginderletztenwahlperiode,dassdasübereinkommenfür diebundesrepublikdeutschlandrechtlichnichtverbindlichist,gleichwohl seienseinewesentlichenkriterienauchinderbundesrepublikdeutschlandals maßgeblichanerkannt (S.2).MitInkrafttretendesZuwanderungsgesetzesam 1.Januar2005wurdefürdrittstaatsangehörigeAu-pairsdieArbeitserlaubnis durchdiezustimmungzurbeschäftigungersetzt,dieineineminternenverfahrenzwischenderdeutschenauslandsvertretung,derausländerbehördeundder AgenturfürArbeiteingeholtundalsNebenbestimmungdemVisumbzw.der Aufenthaltserlaubnis beigefügt wird. 1.InwieweitsindimRahmenderdeutschenEU-Ratspräsidentschaftundder EuropäischenAllianzfürFamilien oderauchaufnationalerebenemaßnahmen im Bereich der Au-pair-Beschäftigung geplant? ImRahmenderEU-RatspräsidentschaftsindkeinebesonderenMaßnahmenaus diesembereichgeplant.allerdingssetztdeutschlanddeneu-jugendpaktsowohlaufeuropäischeralsauchaufnationalerebenemitprioritätum.wesentlicheforderungendespaktessinddieförderungvonjugendmobilitätunddie besserevereinbarkeitvonfamilieundberuf.imrahmenderinitiativefüreinen europäischenpaktfürdiejugendarbeiteneu-kommissionunddiebundesregierunggemeinsamdaran,u.a.auchdasthemaau-pair-tätigkeitzuintegrieren.dadurchsollenaufeuropäischerebeneneueimpulsefüreinequalitätssteigerung in der Au-pair-Vermittlung gegeben werden. DiemitHilfevonKinder-undJugendplan-MittelninsLebengerufeneGütegemeinschaftAuPaire.V.bemühtsich,demRAL-Gütezeichen Au-pairincoming unddendamitverbundenengütekriterienbesseregeltunginderpraxiszuverschaffen.dabeiwirdsievonderbundesregierungunterstütztund gefördert.diegütegemeinschaftistvondeutscherseiteausgemeinsammitder InternationalAuPairAssociation (IAPA)aufAnregungdesBMFSFJ (BundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend)hierzuinitiativgeworden.SiewilldieeuropäischeDiskussionüberdasAu-pair-Wesenanregen und damit zu einheitlichen europäischen Standards gelangen. DieBundesregierungunterstütztundfördertanteiligdieBemühungendes EuropeanCommitteeforAuPairStandards EU-weitzugemeinsamenQualitätsstandards für die Au-pair-Tätigkeiten zu gelangen. 2.AuswelchenGründenhatdieBundesrepublikDeutschlanddasEuropäischeÜbereinkommenüberdieAu-pair-Beschäftigungam1.Oktober 1976 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert? EinGrunddafür,dassdasÜbereinkommennichtratifiziertwordenist,liegtin demindeutschlandseitjehernichtgesetzlichgeregeltenversicherungsschutz vonau-pairs.dasübereinkommenforderteineversicherungspflichtzurabsicherungvonkrankheit,mutterschaftundunfallvonau-pairs.aufgrunddes StatusderAu-pairsinDeutschlandalsNicht-Beschäftigtebestehtjedochkeine Versicherungspflicht.SiehabendementsprechendauchkeineAnsprücheim LeistungsfallausderSozialversicherung.EinefreiwilligeVersicherunginder gesetzlichenkranken-undunfallversicherungistnichtmöglich.dahermüsste einegesetzlicheverpflichtungzumabschlussvonprivatenversicherungsverträgendurchdiegastfamiliengeschaffenwerden,wasmitdemgeltendendeutschen Sozialversicherungsrecht nicht vereinbar ist.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/5508 WeitereGründefürdienichterfolgteRatifizierungsind,dassdasÜbereinkommengegenüberdennationalenRegelungeneinelängereTätigkeitderAu-pairs undeinehöherealtersgrenzefürdieau-pairsvorsieht.hierzuwirdaufdieantwort zu Frage 4 verwiesen. 3.WelcheBestimmungendesEuropäischenÜbereinkommensüberdieAupair-Beschäftigungbzw.welchewesentlichenKriteriendiesesÜbereinkommenswerdenausjeweilswelchenGründeninderBundesrepublik Deutschland als maßgeblich anerkannt? DieBestimmungendesEuropäischenÜbereinkommensüberdieAu-pair-Beschäftigung,dieeinensicherenAufenthaltdesAu-pairsunddenSchutzvor Ausbeutungsicherstellensollen,sindimRahmenderAu-pair-Beschäftigungzu berücksichtigen.siewerdenimmerkblattderbundesagenturfürarbeitfüraupairsalsvoraussetzungfürdiegenehmigungderau-pair-tätigkeitaufgeführt und lassen sich wie folgt zusammenfassen: MindestalterbeiBeginnderBeschäftigunggrundsätzlich18Jahre,beiStaatsangehörigenandererEU-/EWR-StaatenundderSchweiz17Jahre;MinderjährigebenötigeneineschriftlicheEinverständniserklärungihrergesetzlichen Vertreter, Integration in die Gastfamilie, MitwirkunginsbesonderebeileichtenHausarbeitenundbeiderKinderbetreuungeinschließlichBabysitting (insgesamtgrundsätzlichnichtmehrals 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich), GewährungvonmindestenseinemfreienTagproWoche (dermindestens einmalmonatlichaufeinensonntagfällt)undvonmindestensvierfreien Abenden pro Woche, FreistellungfürSprachkurse,Religionsausübung,kulturelleVeranstaltungen und Exkursionen, bezahltererholungsurlaubvon4wochen (beikürzerertätigkeitalseinem Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat), VersicherungdurchdieGastfamiliefürdenFallderKrankheit,Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls, ZahlungeinesbestimmtenBetragesalsTaschengeldunabhängigvonder Dauer der Hausarbeitszeit (zurzeit 260 Euro monatlich), angemesseneunterkunft (grundsätzlicheigeneszimmerinderfamilienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie, AbschlusseinesschriftlichenVertragesüberdiegegenseitigenRechteund Pflichten. 4.AuswelchenGründenwerdenwelchePunktedesEuropäischenÜbereinkommens über die Au-pair-Beschäftigung nicht anerkannt? NichtanerkanntePunktedesEuropäischenÜbereinkommensüberdieAu-pair- BeschäftigungsinddieMöglichkeit,dieDauerdesAu-pair-Verhältnissesaufbis zuzweijahrezuverlängernunddiealtersgrenzefürdietätigkeitalsau-pair vonbiszu30jahren.indeutschlandistdiezulassungzumau-pair-aufenthalt auf längstens ein Jahr und auf Personen unter 25 Jahren beschränkt. DieseAltersbegrenzungorientiertsichdaran,dassmitderAu-pair-Tätigkeit jungenmenschennachihrerschul-oderberufsausbildungdiemöglichkeiteröffnetwerdensoll,imaustauschfüreinemithilfeinprivatenhaushaltenihre SprachkenntnissezuvertiefenundihreAllgemeinbildungzuerweitern.DieBe-

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode grenzungaufeinjahrsollgewährleisten,dassdieau-pair-tätigkeitnichtentgegenihremzweckdazugenutztwird,diebeschäftigunghauswirtschaftlicher Kräfte zu ersetzen. 5.Inwiefernwirdvonwemsichergestellt,dassdiealsmaßgeblichanerkannten Kriterien auch eingehalten werden? 6.Wirdundfallsja,wiewirdsichergestellt,dassdiealsAu-pair-Beschäftigten wieauchdieaufnehmendenfamiliendieentsprechendenpunktedesübereinkommens, die in Deutschland gelten sollen, auch durchsetzen können? DieEinhaltungderinderAntwortzuFrage3aufgeführtenBedingungenfürdie AusgestaltungdesAu-pair-VerhältnisseswirdvondenAgenturenfürArbeitals VoraussetzungfürdieGenehmigungdesAu-pair-Aufenthaltsgeprüft.DieGastfamiliensindverpflichtet,denAgenturenfürArbeitAuskunftüberdieAufenthaltsbedingungenzuerteilen.DieBundesagenturfürArbeitstelltimInternet einenstandardisiertenmustervertragfürdasau-pair-verhältnisbereit.außerdemhatdasau-pairgegenüberdenagenturenfürarbeitvordergenehmigung desaufenthaltsdenempfangdesmerkblattes AupairbeideutschenGastfamilien zubestätigen,ausdemsichdiewesentlicheninhaltedesau-pair-verhältnisses ergeben. DarüberhinaushabendieAu-pair-OrganisationeninDeutschlandimJahr2004 MaßnahmenzurSicherungderQualitätihrerLeistungenergriffen.UnterModerationdesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendund derbeteiligungderbundesministerienfürarbeitundsoziales,desinnernund desauswärtigenamteshabensieaufdergrundlagederalsmaßgeblichanerkanntenkriterienfüreineau-pair-beschäftigungnachdemeuroparatsübereinkommenunddergesetzlichenbestimmungengemeinsamequalitätsstandards füreineordnungsgemäßevorbereitung,vermittlungundbetreuungeinesaupair-aufenthaltesentwickelt ( alsverbindlichanerkanntworden.damitistdervomdeutschenbundestagin seinerentschließung FüreineVerbesserungderprivatenVermittlungimAupair-BereichzurwirksamenVerhinderungvonAusbeutungundMissbrauch (Bundestagsdrucksache15/1315)erteilteAuftragumgesetztworden.DieQualitätsstandardssindvonderGütegemeinschaftAupaire.V.inzwischenzudem RAL-Gütezeichen Aupairincoming weiterentwickeltworden.dieleistungenderral-gütezeichenbenutzerund-benutzerinnenwerdeneinerlaufenden Eigen- und Fremdüberwachung unterzogen. 7.WiehatsichderAnteilderAu-pairsinsbesondereausdeneinzelnenEU- MitgliedstaatenundausDrittstaatenwährendderletztenfünfJahrejeweils entwickelt? DieGenehmigungenfüreineAu-pair-TätigkeitwerdenvonderBundesagentur fürarbeitstatistischnichtgesonderterfasst,sodasskeineangabenhierzuvorliegen. 8.WelchessinddiejeweilsgeltendenEinreise-,Aufenthalts-undArbeitsgenehmigungsbestimmungenfürdieAu-pairsausdeneinzelnenHerkunftsstaaten? Staatsangehörigeausden15altenEU-Mitgliedstaatenbedürfenaufgrundder ArbeitnehmerfreizügigkeitfüreinenAu-pair-AufenthaltkeinerErlaubnis. Au-pairsausdenneuenEU-MitgliedstaatenbenötigenwährendderÜber-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/5508 gangszeiteinearbeitserlaubnis-eu ( 284SGBIII, 2Abs.2Nr.4derVerordnungüberAusnahmeregelungenfürdieErteilungeinerArbeitserlaubnisan neueinreisendeausländischearbeitnehmer).beiau-pairsausdrittstaatenist einezustimmungderagenturenfürarbeitzurerteilungdesaufenthaltstitels erforderlich ( 20derVerordnungüberdieZulassungvonneueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung). 9.UnterwelchenVoraussetzungenwerdenAu-pair-BeschäftigungsverhältnissezunächstnichtfürdenganzenZeitraum,sonderngegebenenfallsnur für drei Monate bewilligt? Arbeitserlaubnisse-EUundZustimmungenzurBeschäftigungderAu-pairswerdenvondenAgenturenfürArbeitzunächstnurfürdreiMonatebewilligt,wenn Hinweisevorliegen,dieeinenMissbrauchderAu-pair-Regelungvermutenlassen.BeiderBeantragungderVerlängerungwirdvondenAgenturenfürArbeit ineinemgesprächmitdenbeteiligtengeklärt,obdievoraussetzungenfürdie Au-pair-Beschäftigung vorliegen. DieVisa-ErteilunganDrittstaatsangehörigeerfolgtnacheinereinzelfallbezogenenZustimmungdurchdiezuständigeAusländerbehördeamvorgesehenen AufenthaltsortdurchdiebeteiligteAuslandsvertretungmiteinerGültigkeitvon dreimonaten.nachdereinreiseerteiltdieausländerbehördedennotwendigen Aufenthaltstitel als Aufenthaltserlaubnis. 10.AuswelchenGründenwirddieZustimmungzueinemAufenthaltstitelim Rahmenvon 20derVerordnungüberdieZulassungvonneueinreisenden AusländernzurAusübungeinerBeschäftigung (BeschV)nurbiszueinem JahrbeiAu-pair-Beschäftigtenerteilt,undinwieweitbestehenbzw.be- standenmitblickaufdaseuropäischeübereinkommenüberdieau-pair- BeschäftigungÜberlegungen,eineVerlängerungfüreinweiteresJahr zuzulassen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 11.InwieweitsollteeineVerlängerungdesAufenthaltsunabhängigvonden VorgabendesEuropäischenÜbereinkommensüberdieAu-pair-BeschäftigunginbestimmtenAusnahmefällen etwabeiabschlusseinessprachkurses in Betracht kommen? NachdemAufenthaltsgesetzbestehtdieMöglichkeitderErteilungeinesAufenthaltstitelszumBesucheinesSprachkurses.EinerVerlängerungdesAufenthalts eines Au-pairs in Ausnahmefällen bedarf es daher nicht. 12.WelchessinddieGründedafür,dasseineerneuteZulassungalsAu-pair auchdannnichtmöglichist,wenndiemaximaledauervoneinemjahr nicht ausgeschöpft wurde? DerAu-pair-AufenthaltsollimRegelfall12Monatebetragen.BeidiesemzusammenhängendenZeitraumkönnendieZieledesAu-pair-Aufenthaltsbesser erreichtwerdenalsbeimehrmaligenkurzaufenthalten.beimehrmaligenkurzaufenthaltenkanndavonausgegangenwerden,dassnichtdieindemübereinkommenbestimmtenziele,sondernderaufenthaltszweckzurbeschäftigung imvordergrundsteht.derausschlusseinererneutenzulassungnacheinerausreisevonau-pairs,diediehöchstdauerderau-pair-tätigkeitvoneinemjahr nichtausgeschöpfthaben,solleinerstückelunginkurzfristigeaufenthalteent-

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode gegenwirken.umvermittlungenvonau-pairsinanderegastfamilieninnerhalb des Jahreszeitraums bleiben davon unberührt. 13.AuswelchemGrundwurdedievorherigeRegelungdes 2Abs.2Nr.4 derverordnungüberausnahmeregelungenfürdieerteilungeinerarbeitserlaubnisanneueinreisendeausländischearbeitnehmer (ASAV)in 20BeschVumdiezusätzlicheVoraussetzungvonGrundkenntnissender deutschen Sprache ergänzt? GrundkenntnissederdeutschenSprachesindelementareVoraussetzungendafür,dieZielederAu-pair-TätigkeitzuerreichenundMissbrauchentgegenzuwirken.DieFraktionenvonSPD,CDU/CSU,BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN undfdphabeninderentschließungdesdeutschenbundestages Füreine VerbesserungderprivatenVermittlungimAu-pair-BereichzurwirksamenVerhinderungvonAusbeutungundMissbrauch vom1.juli2003 (Bundestagsdrucksache15/1315)u.a.gefordert, sicherzustellen,dassdiedeutschenauslandsvertretungenbeiderprüfungunderteilungvonvisafürau-pairsbesondersauchaufvorhandenesprachkompetenzalsvoraussetzungfürden Au-pair-Statusachten,damitAu-pairsbeiBedarfwährenddesAufenthaltesin DeutschlandbeiProblemenmitdenGastfamilienHilfesuchenkönnen.InbekanntgewordenenFällenderAusbeutungvonAu-pairswarfestgestelltworden,dassdieseüberkeinedeutschenSprachkenntnisseverfügtenundsichauch ausdiesemgrundeankeinenaußenstehendenwendenkonnten,umihrelage zu verbessern. 14.DurchwenwerdendieKenntnissedesLevelsA1des Gemeinsamen EuropäischenReferenzrahmensfürSprache festgestellt,undwiewird gewährleistet,dassgleichemaßstäbebeiderbeurteilungzugrundegelegt werden? DieÜberprüfungderSprachkenntnissevonAu-pair-Bewerberinnenund-BewerbernausDrittstaatenwirdineinemGesprächmiteinemMitarbeiterder VisastelleüberAlltagsthemenüberprüftunddasErgebnisaktenkundigfestgehalten.DieDefinitiondesLevelsA1liegtallenVisastellenvor.AnausgewähltenVertretungenmiteinemhohenAufkommenanAu-pair-Bewerberinnenund -BewerbernbestehtzurEntlastungderVisastelledieMöglichkeit,denNachweis dersprachkenntnissedurchablegenderstandardprüfungderniveaustufea1 desgoethe-instituts (Start1)zuerbringen,wobeivondenörtlichenGoethe- InstitutenspeziellePrüfterminefürAu-pair-Bewerberinnenund-Bewerberangeboten werden. BeiAu-pair-Bewerberinnenund-BewerbernausdenneuenEU-Mitgliedstaaten erfolgtdieprüfungdersprachkompetenzvordererteilungderarbeitserlaubnis-eu durch die Agenturen für Arbeit. DieBewertungderSprachkompetenzderAu-pairserfolgteinheitlichnachdem imgemeinsameneuropäischenreferenzrahmenfürsprachendefinierten Sprachlevel A1. 15.WelcheweiterenVoraussetzungenwerdenvorderEinreisevonAu-pair- BeschäftigtenindieBundesrepublikDeutschlandgeprüft,undinwieweit bestehenmöglichkeiten,denhierfürerforderlichenverwaltungsaufwand zu reduzieren? NebendenSprachkenntnissenwerdenimRahmendesVisumverfahrensdieallgemeinenausländerrechtlichenErteilungsvoraussetzungensowiedasAlterder BewerberalsTatbestandsmerkmaldes 20derBeschäftigungsverordnung

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/5508 durchdieauslandsvertretungengeprüft.durchdiearbeitsagenturenwirdim RahmendesbeschäftigungsrechtlichenZustimmungsverfahrensaufderGrundlagedeszwischendemAu-pairundderAufnahmefamilieüberdiegegenseitigenRechteundPflichtenabzuschließendenschriftlichenVertragesgeprüft,ob essichumeinefamiliehandelt,inderdeutschalsmuttersprachegesprochen wirdundinderau-pairszugelassenwerdenkönnen.alsfamiliezählenehepaare,unverheiratetepaare,eingetragenegleichgeschlechtlichelebenspartner sowiealleinerziehende.voraussetzungistinallenfällen,dasssiemitmindestenseinemkindunter18jahrenimgemeinsamenhaushaltleben.dadiebetreuungvonkindernzudenaufgabeneinesau-pairszählt,kannaufdieseprüfungnichtverzichtetwerden.möglichkeitenderreduzierungdesverwaltungsaufwandes,derohnehineinzelfallabhängigist,werdennichtgesehen,ohne sicherheits- und beschäftigungsrechtliche Aspekte zu vernachlässigen. 16.AuswelchenGründenwurdedieAltersgrenzevon25Jahrenundnicht wieimeuropäischenübereinkommenüberdieau-pair-beschäftigung die Obergrenze von 30 Jahren eines Au-pairs gewählt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 17. Wie viele Au-pairs reisen nach ihrem Aufenthalt nicht wieder aus? StatistischeAuswertungendazu,wievieleAu-pairsnachihremAufenthaltnicht wiederausreisen,liegeninfolgedermeistnichtoffiziellbekanntgegebenenverlängerungdesaufenthaltsnichtvor.eineauswertungdesausländerzentralregisterszudiesemsachverhaltistnichtmöglich,dadieausgeübtebeschäftigungnichtgegenstandderstatistischenerfassungzumsachverhalteinerbeschäftigung nach 18 des Aufenthaltsgesetzes ist. Esistjedochbekannt,dasseinTeilderAu-pairsnachihremAufenthaltin Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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