HESSISCHER LANDTAG. Antwort der Landesregierung
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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/2997 HESSISCHER LANDTAG Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Cárdenas, Schaus, Schott, von Ooyen, Dr. Wilken und Wissler (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Armut und Arbeitslosigkeit in Hessen Drucksache 18/2614 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Hessische Landesregierung verfügt in den von den Fragestellern angesprochenen Bereichen über keine eigenen Statistiken. Zur Beantwortung der vorliegenden Großen Anfrage wurde daher auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. des Statistik-Service Südwest der Bundesagentur für Arbeit sowie auf Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes (HSL) zurückgegriffen. Vonseiten des Statistik-Service Südwest wurde angemerkt, dass die erhobenen Daten grundsätzlich der Geheimhaltung nach 16 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) unterliegen. Aus diesem Grund wurden Zahlenwerte kleiner als drei anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantwortet der Hessische Sozialminister im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie lauteten für die Jahre 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 für das Land Hessen, die einzelnen Landkreise in Hessen, die kreisfreien hessischen Städte und die einzelnen Gemeinden folgende Zahlen: a) Anzahl der Arbeitslosen, aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, b) Anzahl der Bezieher(innen) von Arbeitslosengeld I, c) Anzahl der Personen, die Grundsicherung im Alter bezogen, d) Anzahl der Personen, die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung bezogen, e) Anzahl der Personen, die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) erhielten, f) Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekamen, g) Anzahl der Haushalte und der Personen, die Wohngeld bekamen? Die gewünschten Daten können den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden. Hinsichtlich der vom Hessischen Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellten Daten zu den Buchstaben c bis g ist anzumerken, dass Daten über einzelne Gemeinden nicht erhoben werden bzw. nicht ausgewertet sind. Darüber hinaus liegen für das Jahr 2009 nur teilweise Daten vor. Frage 2. Wie viele Personen bezogen in den Jahren 2003, 2004 im Land Hessen, in den einzelnen Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Gemeinden Arbeitslosenhilfe? Die vom Statistik-Service Südwest der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Daten sind als Anlage 4 beigefügt. Frage 3. Wie lauteten für die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 für das Land Hessen, die einzelnen hessischen Landkreise, die kreisfreien Städte und die einzelnen Gemeinden folgende Zahlen: a) Anzahl der Bezieher(innen) von Arbeitslosengeld II, b) Anzahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, c) Anzahl der Personen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, d) Anzahl der Erwerbsfähigen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, e) Anzahl der Kinder in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, f) Anzahl der Aufstocker(innen) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, aufgeschlüsselt nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten, Eingegangen am 29. Oktober 2010 Ausgegeben am 3. November 2010 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/2997 g) Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Personen in Bedarfsgemeinschaften, die Kinderzuschlag bekamen? Falls eine Aufschlüsselung nach Kreisen und Gemeinden nicht möglich ist, sollten die Zahlen für die einzelnen 13 Familienkassenbezirke genannt werden. Die Angaben sollen sich auf einen Stichtag, möglichst gegen Ende des jeweiligen Jahres, beziehen. Die gewünschten Daten sind in den Anlagen 5 bis 10 dokumentiert. Zu den Daten wurden vom Statistik-Service Südwest der Bundesagentur für Arbeit noch folgende Erläuterungen gegeben: Für 2005 und 2006 konnten beim Fragenkomplex Nr. 3 in einigen Kreisen keine nach Gemeinden differenzierten Daten zur Verfügung gestellt werden, Kreisdaten lagen z.t. ebenfalls nicht in tiefer Gliederung vor. Zu Frage 3 a und Frage 3 d: Diese Fragen sind leistungsrechtlich identisch. Unterschiede können sich nur ergeben, wenn nach Personen, die auf die Regelleistung Arbeitslosengeld II (Alg II) Anspruch haben, gefragt ist. Aufgrund der Einkommensanrechnung und ihrer Kürzungsreihenfolge kann es vorkommen, dass Erwerbsfähige z.b. nur Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung haben, nicht aber auf die eigentliche Regelleistung Alg II. Da solche Anfragen eher unüblich sind, wird vom allgemeinen Sprachgebrauch ausgegangen, der beide Personengruppen gleichsetzt. Nach dem SGB II gehören nur solche Personen zur Bedarfsgemeinschaft, die auch einen individuellen Leistungsanspruch haben. Die Statistik der BA erweitert den Begriff des Alg-II- (oder auch Sozialgeld-) Beziehers auch auf erwerbsfähige oder nicht erwerbsfähige Personen, die in Bedarfsgemeinschaften leben, deren Einkommen zwar ihren Bedarf übersteigt, das aber nicht bei anderen Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern angerechnet wird ( 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Diese Personen haben dann keinen individuellen Leistungsanspruch auf Alg II bzw. andere Leistungen nach dem SGB II. Davon sind hauptsächlich Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren betroffen. Der Grund für den erweiterten Begriff des Alg-II-Beziehers liegt darin, dass über die soziale Situation der Hilfebedürftigen umfassend berichtet werden soll. Bei Kindern und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften, die aus Unterhalt, Wohngeld oder anderen Quellen Einkommen erzielen, das ihr soziokulturelles Existenzminimum deckt, ist davon auszugehen, dass sie in vergleichbaren Verhältnissen aufwachsen wie Kinder in Bedarfsgemeinschaften, deren Existenzminimum durch Leistungen nach dem SGB II gedeckt wird. Daher zählt die Statistik der BA Daten zu Kindern und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften, die bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, ebenfalls zu den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft. Daher werden Frage 3 a und 3 d gemeinsam beantwortet. In einigen Kreisen stehen keine nach Geschlecht gegliederten Daten für 2005 oder 2006 zur Verfügung. Aufgrund von Datenrevisionen und dem Hochrechnungsverfahren weichen in 2005 und 2006 die Summe der Kreisergebnisse von der Gesamtsumme für Hessen leicht ab. Zu Frage 3 b und Frage 3 c: Aufgrund von Datenrevisionen und dem Hochrechnungsverfahren weichen in 2005 und 2006 die Summe der Kreisergebnisse von der Gesamtsumme für Hessen leicht ab. Zu Frage 3 e: Um für 2005 und 2006 in einer möglichst großen Zahl von Kreisen Daten auswerten zu können, wurden die nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 15 Jahren in den Tabellen dargestellt. Trotzdem stehen in 2005 und 2006 nicht in allen Kreisen Daten zur Verfügung. Der Wert für Hessen insgesamt wurde hochgerechnet. Zu Frage 3 f: Hier wird die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die gleichzeitig zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit haben, ausgewertet. Alternativ können auch über eine Verknüpfung mit der Beschäftigtenstatistik Daten gewonnen werden, hier gäbe es auch trennschärfere Angaben zum Umfang der Beschäftigung. Diese Daten liegen allerdings
3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ über den gesamten Zeitraum für Kreise mit zugelassenen kommunalen Trägern nicht vor. Zudem gibt es zwischen der Zahl der Alg-II-Bezieher mit Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und den beschäftigten Alg-II-Beziehern Differenzen. Zum einen gehen die Beschäftigungsmeldungen (Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung) von Arbeitgebern nicht immer rechtzeitig ein. Des Weiteren gibt es Alg-II-Bezieher, für die es eine Beschäftigungsmeldung vom Arbeitgeber gibt, bei denen allerdings kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei der Antragstellung angegeben wurde. In der Regel handelt es sich hier um verzögerte Gehaltszahlungen des Arbeitgebers oder Bezieher von Krankengeld, die durch das nun geringere Einkommen hilfebedürftig wurden. Während der Krankheitszeit bleiben sie nach wie vor sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aus diesen Gründen hat sich die Statistik der BA entschieden, Daten über erwerbstätige Alg-II-Bezieher grundsätzlich über das Merkmal aus der Einkommensanrechnung zu ermitteln, weil sie den Sachverhalt der Erwerbstätigkeit genauer wiedergeben. Um zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten zu unterscheiden, wurde die Zahl der abhängig erwerbstätigen Alg-II-Bezieher nach der Höhe ihres zu berücksichtigenden Einkommens differenziert. Bis 400 ist davon auszugehen, dass es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dieser Personenkreis dürfte eher die SGB-II-Leistung durch Erwerbstätigkeit aufstocken als umgekehrt. Zwischen 400 und 800 kann von einem Midi- Job ausgegangen werden und bei einem Einkommen von über 800 von einer Vollzeitbeschäftigung. Die Zahl der erwerbstätigen Alg-II-Bezieher wird grundsätzlich auf Personen mit (individuellem) laufendem Leistungsanspruch eingegrenzt. Da die Abgrenzung 2009 umgestellt wurde, können sich Abweichungen zu früheren Auswertungen ergeben. Für zugelassene kommunale Träger liegen ab Juli 2009 Daten über zu berücksichtigende Einkommen vor. Davor war dieses Merkmal kein Bestandteil des Katalogs nach 51b SGB II (derzeit gültige Fassung); es gab daher keine Verpflichtung zur Datenübermittlung. In Kreisen mit Arbeitsgemeinschaften wurden Daten über zu berücksichtigende Einkommen im Jahr 2007 über eine Excellösung erfasst (sog. Umgehungslösung). Diese Daten können von der Statistik nicht ausgewertet werden. Daher stehen für 2007 keine Daten über diesen Sachverhalt zur Verfügung. Die Daten für Hessen insgesamt wurden vor 2009 hochgerechnet. Aufgrund von Datenrevisionen und dem Hochrechnungsverfahren weichen in 2005 und 2006 die Summe der Kreisergebnisse von der Gesamtsumme für Hessen leicht ab. Zu Frage 3 g: Die gewünschten Daten sind der Anlage 10 zu entnehmen. Es gibt in Hessen sieben Familienkassenbezirke. Kinderzuschlagsbezieher im Sinne der hier zur Verfügung gestellten Auswertung sind alle Eltern bzw. Elternteile, die Kinderzuschlag laufend erhalten. In aller Regel deckt sich der Personenkreis mit denjenigen Personen, die einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II angehören. Wiesbaden, 18. Oktober 2010 Stefan Grüttner Anlagen Die Anlagen können in der Bibliothek des Hessischen Landtags eingesehen oder im Internet im Dokumentenarchiv ( abgerufen werden.
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