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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Elke Brunnemer u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Kinderreiche Familien in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Familien in Baden-Württemberg drei oder mehr Kinder (gegliedert nach Geburtsjahrgängen der Mutter zwischen 1900 und 1975 und Alter der Kinder, Angaben in en und relativen Zahlen) haben; 2. wie viele Familien drei, vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren (Angaben bitte nach en und relativen Zahlen gliedern) haben und wie viele Kinder unter 18 Jahren in Familien mit drei, vier oder mehr Kindern (Angaben in e und relative Zahlen gegliedert) leben; 3. welche Erkenntnis sie über das Alter der Mutter von Müttern mit drei oder mehr Kindern bei der ersten Geburt hat; 4. wie viel Prozent der Familien mit drei oder mehr Kindern einen Migrationshintergrund im Vergleich zu allen baden-württembergischen Familien haben; 5. über welche Erkenntnisse sie hinsichtlich des höchsten Bildungsabschlusses aller Eltern mit Kindern unter 18 Jahren und Eltern mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren in Baden-Württemberg verfügt; 6. in welchen Lebensformen kinderreiche Familien im Vergleich zu allen Fami - lien mit Kindern unter 18 Jahren in Baden-Württemberg leben (Angaben in e und relative Zahlen gegliedert); 7. wie sich die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit drei und mehr Kindern im Vergleich zu Kinderlosen und Eltern mit einem bzw. zwei Kindern in Baden-Württemberg darstellt (Angaben nach Geschlecht sowie in e und relative Zahlen gegliedert); Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. wie sich in den vergangenen zehn Jahren das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen von Kinderlosen, Familien mit einem, zwei sowie drei und mehr Kindern in Baden-Württemberg entwickelt hat; 9. welche Bedeutung das Kindergeld für das Gesamteinkommen einer Familie mit einem, mit zwei sowie mit drei und mehr Kindern hat; 10. wie viele kinderreiche Familien aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten und für wie viele kinderreiche Familien Leistungen nach dem SGB II alleinige Einnahmequelle sind (Angaben in e und relative Zahlen gegliedert) Brunnemer, Teufel, Schreiner, Dr. Engeser, Raab, Schiller, Rüeck, Kunzmann CDU Begründung Gerade für das Kinderland Baden-Württemberg ist die Unterstützung von Fami - lien ein wesentlicher Faktor. Kinder sollen glücklich aufwachsen können und die bestmöglichen Startchancen haben. Dies gelingt nur, wenn die notwendige Förderung und Unterstützung gewährleistet ist. Mit dem Antrag soll die Situation kinderreicher Familien näher beleuchtet werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 12. Mai 2015 Nr /15/6756 nimmt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Familien in Baden-Württemberg drei oder mehr Kinder (gegliedert nach Geburtsjahrgängen der Mutter zwischen 1900 und 1975 und Alter der Kinder, Angaben in en und relativen Zahlen) haben; Geburtsjahrgänge (im Jahr 2012 erreichtes Alter) Mütter insgesamt in Kinder der Mütter insgesamt in Kinder der Mütter mit 3 oder mehr Kindern in Anteil der Kinder von Müttern mit 3 und mehr Kindern in % (16 24) (25 34) (35 44) (45 54) (44 64) (65 75) Quelle: Statistisches Bundesamt Daten zu Geburt, Familien und Kinderlosigkeit Ergebnisse des Mikrozensus 2012 S. 14 2

3 Die statistische Auswertung bezieht sich auf die Zahl der Kinder einer Mutter des jeweiligen Jahrgangs in den Geburtsjahrgängen in Baden-Württemberg zwischen 1937 und Erkenntnisse zum Alter der Kinder sowie für frühere Geburtsjahrgänge liegen nicht vor. 2. wie viele Familien drei, vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren (Angaben bitte nach en und relativen Zahlen gliedern) haben und wie viele Kinder unter 18 Jahren in Familien mit drei, vier oder mehr Kindern (Angaben in e und relative Zahlen gegliedert) leben; Im Jahr 2012 leben in Baden-Württemberg rund Familien. Hiervon bestanden rund (17,8 %) Familien aus mindestens einem Elternteil und drei oder mehr Kindern. Im selben Jahr lebten in Baden-Württemberg rund (6,5 %) Kinder in einer Familie mit drei Kindern und rund Kinder in einer Familie mit vier und mehr Kindern (Quellen: Statistisches Bundesamt Daten zu Geburt, Familien und Kinderlosigkeit Ergebnisse des Mikrozensus 2012 und Auswertung Privathaushalte in den Regionen und im Stadtkreis Stuttgart nach Zahl der ledigen Kinder im Haushalt 2012 i. V. mit Diagramm Kinder nach Anzahl der Ge - schwister 2013 ). 3. welche Erkenntnis sie über das Alter der Mutter von Müttern mit drei oder mehr Kindern bei der ersten Geburt hat; Zum Alter von Müttern mit drei oder mehr Kindern bei deren ersten Geburt liegen keine Angaben vor. Verfügbar sind lediglich Angaben zum durchschnittlichen Alter der verheirateten Mütter differenziert nach der Geburtenfolge: Im Jahr 2012 lag das Alter der verheirateten Mütter bei der Geburt des ersten Kindes im Schnitt bei 30,3 Jahren, bei der Geburt des zweiten Kindes bei 32,2 Jahren und bei der Geburt des dritten Kindes bei 33,6 Jahren (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Durchschnittliches Alter der Mütter bei der Geburt ihrer lebendgeborenen Kinder in Baden-Württemberg seit 1960 ). 4. wie viel Prozent der Familien mit drei oder mehr Kindern einen Migrationshintergrund im Vergleich zu allen baden-württembergischen Familien haben; 5. über welche Erkenntnisse sie hinsichtlich des höchsten Bildungsabschlusses aller Eltern mit Kindern unter 18 Jahren und Eltern mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren in Baden-Württemberg verfügt; In Baden-Württemberg sind 16 % aller zusammenlebenden Eltern kinderreich (drei oder mehr Kinder). Es existieren Familienkonstellationen, die überdurchschnittlich oft drei oder mehr Kinder haben. So sind in Baden-Württemberg von den Eltern mit Migrationshintergrund 25 % kinderreich. Der Anteil kinderreicher Familien mit niedriger Schulbildung und niedrigerem Einkommen beträgt 28 %. Der Anteil kinderreicher Familien mit höherer Schulbildung und höherem Einkommen liegt bei 27 % (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 3/2007 ). 6. in welchen Lebensformen kinderreiche Familien im Vergleich zu allen Fami - lien mit Kindern unter 18 Jahren in Baden-Württemberg leben (Angaben in e und relative Zahlen gegliedert); Das statistische Material erlaubt lediglich Auskunft über die Familien bzw. Lebensformen mit Kindern ohne Altersbegrenzung. Hiernach leben in Baden-Württemberg rund Kinder in Familien mit mindestens einem Elternteil zusammen. Hiervon leben (80 %) Kinder in Familien mit zwei Eltern - teilen zusammen. Weitere (17 %) Kinder leben in einer Familie mit der Mutter und (3 %) Kinder in einer Familie mit dem Vater zusammen. Von allen erfassten Kindern in einer Familie leben rund (13 %) Kinder in einer kinderreichen Familie (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Auswertung Mikrozensus 2012/2013 ). 3

4 7. wie sich die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit drei und mehr Kindern im Vergleich zu Kinderlosen und Eltern mit einem bzw. zwei Kindern in Baden-Württemberg darstellt (Angaben nach Geschlecht sowie in e und relative Zahlen gegliedert); Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat im Statistischen Monatsheft Baden-Württemberg 3/2015, S. 16 f hierzu Folgendes ausgeführt: Das mittlere monatliche Familieneinkommen kinderreicher Familien unterscheidet sich kaum von dem der Eltern mit zwei Kindern, obwohl kinderreiche Fami - lien mehr Kinder zu versorgen haben. Bei Müttern und Vätern ohne Migrationshintergrund und mit fünf oder mehr Kindern liegt das mittlere Familieneinkommen sogar unter jenem von Eltern mit zwei, drei oder vier Kindern. Durchweg verfügen Eltern mit Migrationshintergrund im Mittel über deutlich weniger Einkommen als Eltern ohne Migrationshintergrund. Deshalb ist, das belegt auch die Studie des BMFSFJ, die finanzielle Situation in kinderreichen Familien oft wesentlich angespannter als in Familien mit weniger Kindern. Fällt der Blick auf ausgewählte Einkommensquellen, mit denen der Lebensunterhalt der Familie überwiegend bestritten wird, dann sichert die überwiegende Mehrheit aller Eltern den Lebensunterhalt der Familie mithilfe eines Erwerbseinkommens. Kinder - reiche Eltern mit drei oder vier Kindern und ohne Migrationshintergrund beziehen kaum häufiger Transferzahlungen wie Arbeitslosengeld, Leistungen nach Hartz IV oder Sozialhilfe als wichtigste Einkommensquelle als Eltern mit weniger Kindern. Erst bei Müttern und Vätern mit fünf und mehr Kindern verliert das Er - werbs einkommen an Bedeutung.(...). Das Armutsrisiko ist bei kinderreichen Familien besonders hoch. Etwa 24 % der Paarfamilien mit drei oder mehr Kindern gelten als armutsgefährdet gegenüber 11 % und 10 % der Paarfamilien mit zwei Kindern oder mit einem Kind. Ein Grund für das höhere Armutsrisiko kinderreicher Familien ist, dass die Fami - lieneinkommen nicht in dem Maße steigen, wie die Bedarfe der Familien durch weitere Kinder zunehmen. Dennoch findet sich die überwiegende Mehrheit der kinderreichen Familien in ökonomisch gesicherten Verhältnissen. Auch nach der Studie des BMFSFJ (2013: S. 69) lebt etwa ein Drittel der Mehrkindfamilien in einer ausgesprochen günstigen wirtschaftlichen Situation, ein weiteres Drittel weist eine durchschnittliche Lage auf. Sie können mit dem Einkommen den Lebensunterhalt selbst erwirtschaften. Allerdings sind die finanziellen Spielräume begrenzt. Das letzte Drittel der Mehrkindfamilien befindet sich in einer eher prekären wirtschaftlichen Lage. Vergleichsweise oft sichern erst Transferleistungen den Lebensunterhalt der Familie und vergleichsweise oft sind die Eltern nicht erwerbstätig. 8. wie sich in den vergangenen zehn Jahren das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen von Kinderlosen, Familien mit einem, zwei sowie drei und mehr Kindern in Baden-Württemberg entwickelt hat; Durchschnittliches monatliches Pro-Kopf-Einkommen der Familien in Baden-Württemberg 2012 Mit Kindern Ohne Anzahl der Kinder Merkmal Einheit Kinder insgesamt 3 und mehr 1 Kind 2 Kinder Kinder Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (Median)1) Euro 1.813, , , , ,60 Anteil am Einkommen der Familien ohne Kinder % ,2 79,0 89,7 83,8 1) Durchschnittliches Nettoeinkommen (Median); Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende; Alter der Bezugsperson in der Familie 35 bis unter 45 Jahre; Familien ohne Einkommen bzw. ohne Angaben zum Einkommen wurden hier nicht berücksichtigt. 4

5 Durchschnittliches monatliches Pro-Kopf-Einkommen der Familien in Baden-Württemberg 2003 Mit Kindern Ohne Anzahl der Kinder Merkmal Einheit Kinder insgesamt 3 und mehr 1 Kind 2 Kinder Kinder Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (Median)1) Euro Anteil am Einkommen der Familien ohne Kinder % ,2 95,5 91,3 74,8 1) Durchschnittliches Nettoeinkommen (Median); Ehepaare, Familien ohne Einkommen bzw. ohne Angaben zum Einkommen wurden hier nicht berücksichtigt. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Diagramm Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der Familien in Baden-Württemberg 2012 und Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 10/2005 Die Situation von Familien kann die Nettoeinkommenssituation nicht realitätsnah abbilden. Es muss ein Bezug zur Haushaltsgröße hergestellt werden. Dies gewährleisten gewichtete Pro-Kopf-Einkommen, die anders als das Nettoeinkommen die Unterschiede zwischen den Lebensformen hinsichtlich Anzahl und Alter ihrer Mitglieder berücksichtigen. 9. welche Bedeutung das Kindergeld für das Gesamteinkommen einer Familie mit einem, mit zwei sowie mit drei und mehr Kindern hat; Im Endbericht Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland der Prognos AG vom 2. Juni 2014 wird hinsichtlich des Kindergelds im Abschnitt Wirtschaftliche Stabilität und soziale Teilhabe von Familien (S. 119) ausgeführt: Kindergeld wird grundsätzlich allen Eltern unabhängig von ihrem Familienstand und bis zur Altershöchstgrenze unabhängig vom Alter des Kindes gewährt. Es ist nach der Kinderanzahl gestaffelt. Reicht das Kindergeld zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums eines Kindes nicht aus, kommen die Freibeträge zur Anwendung. Kindergeld und Kinderfreibeträge tragen maßbeglich zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien bei. Die Leistung bewirkt einen Ausgleich zwischen Familien und Kinderlosen sowie zwischen Familien mit unterschiedlicher Kinderzahl. Dies gilt für Familien außerhalb der Grundsicherung. Das Kindergeld erhöht/die Kinderfreibeträge erhöhen das bedarfsgewichtete Medianeinkommen von Familien mit Kindern insgesamt um durchschnittlich 105 Euro. Der Einkommensgewinn unterscheidet sich nach dem Einkommen der Haushalte. Sowohl die Anrechnung des Kindergelds auf das Arbeitslosengeld II als auch auf den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende reduzieren den direkten Einkommensgewinn für die entsprechenden Empfängerhaushalte: Familien mit mittleren und hohen Einkommen werden durch die Leistung finanziell spürbar besser gestellt. Familien mit geringen Einkommen verbessern ihre Einkommensposition durch das Kindergeld im Durchschnitt nur geringfügig, weil das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Durch das Kindergeld vermeiden rund 1,26 Mio. Familien den Bezug von Arbeitslosengeld II. Für Familien, die mit ihrem Einkommen an der Schwelle zur Anrechnung des Arbeitslosengeldes II liegen und bereits Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen, entfaltet das Kindergeld einen wirksamen Anreiz, kraft eigener Erwerbstätigkeit den Transferbezug und mit ihm die Anrechnung des Kindergelds zu vermeiden: Väter und Alleinerziehende steigern ihr Arbeitsangebot, um das Familieneinkommen spürbar zu erhöhen. 5

6 Das Kindergeld trägt dazu bei, das Armutsrisiko zu senken: Im Durchschnitt aller Familien um 3,4 Prozentpunkte, besonders stark bei Familien mit mehr als zwei Kindern ( 9,4 Prozentpunkte) und bei Familien mit Kindern unter 2 Jahren ( 4,4 Prozentpunkte). 10. wie viele kinderreiche Familien aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten und für wie viele kinderreiche Familien Leistungen nach dem SGB II alleinige Einnahmequelle sind (Angaben in e und relative Zahlen gegliedert). Familien können bei Vorliegen aller Voraussetzungen Leistungen nach dem So - zialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten. In Baden-Württemberg erhielten insgesamt im Dezember 2014 nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitssuchen nach dem SGB II. Davon erhielten Alleinerziehende mit 3 oder mehr Kinder Leistungen nach dem SGB II und davon 94 ohne weiteres verfügbares Einkommen Partner-Bedarfsgemeinschaften mit 3 oder mehr Kindern erhielten Grund - sicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, davon 164 ohne weiteres verfügbares Einkommen. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten statistischen Erhebung Bedarfsgemeinschaften (BG) mit verfügbaren Einkommen nach Einkommensarten (Anlage) zu entnehmen. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 6

7 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften (BG) mit verfügbaren Einkommen nach Einkommensarten Baden-Württemberg Dezember 2014 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. darunter aus 1) Typ der BG BG Insgesamt darunter. mit verfügbaren Einkommen Erwerbstätigkeit Kindergeld anderen Sozialleistungen 2) Unterhalt sonstiges Einkommen Kapital, Vermietung oder Verpachtung Insgesamt , , , , , , ,4 darunter: Alleinerziehende BG , , , , , , ,4 davon mit: 1 Kind , , , , , , ,4 2 Kindern , , , , , ,4 49 0,3 3 Kindern , , , , , ,9 18 0,4 4 Kindern , , ,2 62 6, , ,0 * * 5 und mehr Kindern , , ,2 12 3, , ,9 * * Partner-BG mit Kindern , , , , , , ,6 davon mit: 1 Kind , , , , , ,0 70 0,6 2 Kindern , , , , , ,4 65 0,6 3 Kindern , , , , , ,4 30 0,5 4 Kindern , , , ,9 87 4, ,7 18 0,9 5 und mehr Kindern , , ,5 69 7,6 35 3, ,9 5 0,6 Erstellungsdatum: , Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Mehrfachnennung möglich 2) Arbeitslosengeld, Rente und Krankengeld *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 7

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