Vorlage Nr. 2017/057. Bezogen auf die Reeser Verhältnisse sieht die aktuelle Fallzahlenentwicklung wie folgt aus:
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- Erica Messner
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1 Vorlage Nr. 2017/057 Fachbereich 5 Rees, den Michael Becker Beratungsplan: öffentlich Gremium Status Voraussichtlich Sitzung am Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales Kenntnisnahme "Hartz IV": Erfahrungsbericht 2016 Wie in jedem Jahr, berichtet die Verwaltung nachfolgend über die Entwicklungen zu den in Rees in Anspruch genommenen Sozialleistungen. Insbesondere wird hier die Entwicklung im Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II) dargestellt. Bezogen auf die Reeser Verhältnisse sieht die aktuelle Fallzahlenentwicklung wie folgt aus: Im nachfolgenden Diagramm sind die Anzahlen der Bedarfsgemeinschaften für das ganze Jahr 2016 sowie für die ersten 4 Monate in 2017 dargestellt. Seit Januar 2014 ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften kontinuierlich angestiegen. Im Januar 2014 waren 658 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug. Im Januar 2015 betrug die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bereits 683 und aktuell liegen seit April 2017 insgesamt 746 Bedarfsgemeinschaften vor. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Nach einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit sind viele SGB-II-Leistungsbezieher sehr lange auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Seit der Einführung 2005 haben etwa 16 % der Leistungsbezieher die Grundsicherung für Arbeitsuchende 10 Jahre lang ununterbrochen erhalten. Ein Drittel verbleibt darüber hinaus lange im Leistungsbezug und nur einem Viertel der SGB-II-Leistungsbezieher gelingt es, relativ schnell wieder in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu kommen. Die meisten der dauerhaften Leistungsbezieher haben entweder keinen oder nur einen Hauptschulabschluss. Die Zahlen des IAB belegen Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, zum einen die Investitionen in Bildung und Ausbildung zu stärken und zum anderen, sich Gedanken über einen sozialen Arbeitsmarkt für diejenigen zu machen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt haben. Seite 1
2 Für Langzeitarbeitslose wird der Zugang zum Ersten Arbeitsmarkt auch aufgrund der stetigen Veränderungen der Arbeitsplatzstrukturen immer schwieriger. Dieser Personenkreis profitiert kaum von der aktuellen positiven wirtschaftlichen Entwicklung und dem damit verbundenen leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit. Ferner stellt die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt die Leistungs- und Integrationsfachkräfte in den Jobcentern vor besondere Herausforderungen. Etwa 1 ½ Jahre nach der Einreiswelle sind die Flüchtlinge auch in den Arbeitsmarktstatistiken sichtbar. Sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag positiv entschieden hat, wechselt die Person in den Rechtskreis des SGB II. Bedingt durch die eingeführte Wohnsitzbindung gibt es seit Oktober 2016 keine Abwanderung in Ballungsräume mehr, so dass die Zahl der SGB-II-Leistungsempfänger in Rees entsprechend angestiegen ist (siehe nachfolgendes Diagramm). Im Jahr 2016 wechselten 40 Bedarfsgemeinschaften vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in den des SGB II. Allein in den Monaten Januar bis April 2017 wurden insgesamt 31 Bedarfsgemeinschaften im SGB II neu erfasst, die zuvor Leistungen nach dem AsylbLG erhielten. Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ab : Seite 2
3 Entwicklung der Anzahl der Neuzugänge ab : Ursachen der insgesamt 163 neuen Bedarfsgemeinschaften in 2016: Ursache: % Anzahl Zuzüge insgesamt 22,70 37 davon von kreisfremder Kommune ( 14,11 ) ( 23 ) davon von kreisangehöriger Kommune ( 7,36 ) ( 12 ) davon vom Ausland ( 1,23 ) ( 2 ) Von SGB III (ALG I ausgelaufen) 7,36 12 Eigene BG nach Scheidung / Trennung 7,98 13 Nicht ausreichender Anspruch ALG I (ALG II aufstockend) 6,14 10 Kein / geringes Einkommen aus abhängiger Beschäftigung 1,84 3 Auslaufen sonstiger staatlicher Leistungen 3,68 6 Eigene BG nach Verlassen der elterlichen BG 7,98 13 Wegfall privater Unterstützungsleistungen 4,29 7 Verlust des Arbeitsplatzes (ohne ALG I Anspruch) 6,14 10 Beendigung/Abbruch Studium / Schule / Ausbildung 1,23 2 Kein / geringes Einkommen aus selbst. Tätigkeit 0 0 Schwangerschaft / Elternzeit 0 0 Verbrauch von Vermögen 0,61 1 Von AsylbLG 24,54 40 Aufgabe der Selbständigkeit 1,84 3 Von SGB XII 0 0 Aufnahme in Obdachloseneinrichtung 0,61 1 BAFöG-Bezug 0,61 1 Haftentlassung 0,61 1 Sonstiges 1,84 3 Seite 3
4 Ursachen der insgesamt 36 (datentechnisch insgesamt 128!) Abgangsfälle in 2016: Ursache: % Anzahl Arbeitsaufnahme 38,66 11 Wegzüge insgesamt 24,37 10 davon innerhalb des Bundesgebietes ( 25,00 ) ( 10 ) davon außerhalb des Bundesgebietes ( 0,00 ) ( 0 ) Eigene Abmeldung 12,61 1 Gewährung oder Erhöhung anderer staatlicher Leistungen 7,56 2 Aufnahme Studium/Ausbildung 3,36 1 Ausreichendes Einkommen wg. Eheschließung/eheähnl. Gemein. 3,36 1 Altersrente 2,52 1 Gewährung von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII 2,52 2 Ausreichendes Einkommen wg. erhöhter Einkünfte Erwerbstätigkeit 1,68 1 Gewährung von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII 0,84 0 Vermögen über Schongrenze 0,84 1 Tod des Leistungsberechtigten 0,84 1 Erstmaliger Erhalt o. Erhöhung privater Unterstützungszahlungen 0,84 1 Sonstige Gründe 0,84 3 Unbekannt (128 36) Keine Angabe 92 Übersicht der Bedarfsgemeinschaften mit so genannten Aufstockerleistungen (Stand: 04/2017): Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 746 (100,00 %) davon BG mit Aufstockerleistungen insgesamt 325 ( 43,57 %) davon BG mit Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung 185 ( 24,80 %) Einkommen aus sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 95 ( 12,73 %) Arbeitslosengeld I 12 ( 1,61 %) Einkommen aus geringf. Beschäftigung u. Arbeitslosengeld I 2 ( 0,27 %) Einkommen aus geringf. Beschäftigung u. sv-pfl. Beschäftigung 29 ( 3,89 %) Einkommen aus Arbeitslosengeld I u. sv-pfl. Beschäftigung 2 ( 0,27 %) In 2016 waren durchschnittlich monatlich 725 Bedarfsgemeinschaften auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Im Jahre 2015 betrug die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch 699 (minus 26). Demnach lag für 2016 ein durchschnittlicher Anstieg der Bedarfsgemeinschaften um 3,72 % vor. Für 2016 betrug der Bundeszuschuss zu den Kosten der Unterkunft wie im Vorjahr 26,4 %. Die Höhe der zugewiesenen Ersparnis aus Wohngeldmitteln war für 2016 ebenfalls unverändert. Durch das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration von Flüchtlingen und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ergab sich für das Land NRW für 2016 eine um 2,2 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung. Für Rees betrug dieser erhöhte Bundeszuschuss ,79. Durch diesen erhöhten Bundeszuschuss verringerte sich die Finanzierungsbeteiligung der Stadt Rees an den Aufwendungen für die kommunalen Leistungen trotz des Anstiegs der Bedarfsgemeinschaften in 2016 um ,17 auf ,78. Die Aufwendungen verringerten sich demnach gegenüber 2015 um 2,11 %. Seite 4
5 Für die Jahre 2017 und 2018 werden die flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft im Rechtskreis des SGB II vollständig durch den Bund übernommen. Aufstellung der Finanzierungsbeteiligungen der Stadt Rees ab 2007: Jahr Zahlbetrag Differenz zum Vorjahr , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,17 In Rees werden insgesamt aktuell 1097 Personen von der Arbeitsvermittlung betreut. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden insgesamt 983 Personen betreut. Die Altersstruktur der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stellt sich wie folgt dar (in Klammern die Werte des Vorjahres): unter 25-Jährige 250 Personen = 22,79 % ( 192 Personen = 19,53 % ) Jährige 252 Personen = 22,97 % ( 258 Personen = 26,25 % ) Jährige 417 Personen = 38,01 % ( 370 Personen = 37,64 % ) über 55-Jährige 178 Personen = 16,23 % ( 163 Personen = 16,58 % ) Der größte Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat keine Ausbildung. Personen ohne Ausbildung haben in der heutigen hochtechnologischen Arbeitswelt nur noch sehr geringe Chancen, einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden. Daher stellt eine fehlende Ausbildung ein klares Vermittlungshemmnis dar. Ferner liegen beim o. g. Personenkreis weitere Vermittlungshemmnisse vor: 50 Personen mit anerkannter Schwerbehinderung 148 Alleinerziehende 318 Personen sind älter als 50 Jahre Zudem kommen als weitere Vermittlungshemmnisse sehr häufig Krankheiten, zunehmend auch psychische Erkrankungen, Drogen- und Suchtprobleme hinzu. Anhand dieser Konstellationen lässt sich deutlich erkennen, dass eine schnelle und umfangreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt sehr schwer ist und zunächst viele Aufbaumaßnahmen mit den Kunden erforderlich sind. Seite 5
6 Von den aktuell erfassten 250 Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren sind 81 Personen Schüler 27 Personen in Ausbildung, Arbeit oder berufsvorbereitende Maßnahmen 103 Personen arbeitslos und arbeitssuchend 25 Frauen Mütter von Kindern unter 3 Jahren oder schwanger 14 Personen im Integrationskurs Trotz der sehr schwierigen Voraussetzungen in Bezug auf die Vielzahl der o. g. Vermittlungshemmnisse konnten im Berichtsjahr folgende Erfolge erzielt werden: Vermittlungserfolge 2016 Vermittlungserfolge 1. Quartal 2017 Vermittlg. in den 1. Arbeitsmarkt 317* Vermittlg. in den 1. Arbeitsmarkt 67** über 16 e SGB II 5 über 16 e SGB II 1 über Lohnkostenzuschuss 25 über Lohnkostenzuschuss 5 über Vermittlungsgutschein 2 über Vermittlungsgutschein 2 über Ausbildungsvertrag 19 über Ausbildungsvertrag 0 [* 167 sozialversichungspfl. Beschäftigungen / 124 geringfügige Beschäftigungen (= Basis) / 7 Selbständige, 19 Ausbildungen] [** 31 sozialversicherungspfl. Beschäftigungen / 35 geringfügige Beschäftigungen (= Basis) / 1 Selbständige] Nachfolgend ist ferner eine Übersicht der wichtigsten Maßnahmen des letzten Jahres aufgelistet: Finanzierung Führerscheine bzw. PKW 24 Personen davon in Arbeit: 16 Qualifizierungen (Dauer unter 9 Monate) 17 Personen davon in Arbeit: 8 1 Jobs (ohne Träger) 29 Personen davon in Arbeit/Ausbild.: 4 Ausbildungen bzw. Umschulungen 3 Personen davon abgebrochen: 0 davon in Arbeit: 2 davon noch in Ausbildungen: 1 Unterstützung Selbständige (Einstiegsgeld) Teilnahme am Integrations- bzw. Sprachkurs 4 Personen 17 Personen 20 Flüchtlinge sind dafür vorgemerkt bzw. auf Wartelisten Seite 6
7 Ausblick vom SGB-II ins SGB-XII: Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist seit Jahren bundesweit eine vermehrte Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel, SGB-XII) festzustellen. Grund dafür sind die Minderungen der vor gelagerten Transfersysteme (Erwerbsminderungsund Altersrenten). Im Jahr 2013 war ein leichter Rückgang der durchschnittlichen Leistungsfälle zu verzeichnen. Aber seit 2014 steigt die Anzahl der Leistungsfälle wieder stetig an. Auf lange Sicht wird die Tendenz weiter steigend sein. Die Wohngeldreform 2016 hat nicht zur Reduzierung der Leistungsfälle im SGB II und XII beigetragen. Die Entwicklung der Jahresdurchschnittswerte seit 2009 stellt sich wie folgt dar: Jahr ,90 Leistungsfälle Jahr ,50 Leistungsfälle Jahr ,67 Leistungsfälle Jahr ,67 Leistungsfälle Jahr ,67 Leistungsfälle Jahr ,67 Leistungsfälle Jahr ,17 Leistungsfälle Jahr ,92 Leistungsfälle Seite 7
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