FRACHTKATEGORIE-EINORDNUNG VON SUBSTANZEN UND MATERIALIEN
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- Agnes Kurzmann
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1 FRACHTKATEGORIE-EINORDNUNG VON SUBSTANZEN UND MATERIALIEN Das nachstehende Verzeichnis stellt eine gekürzte Wiedergabe dar von der Datenbank Ladungen Straßentransport, wobei die Ladungseinstufung der Digitaldatenbank jedoch immer maßgeblich ist. LR: Frachtkategorie im Roadtransport (Straßentransport) A. Trockene Reinigung B. Reinigung mit Wasser C. Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel D. Desinfektion nach einem der Reinigungsverfahren A, B oder C X. Verbotene Ladung Frachtkategorie 1 Tierische Erzeugnisse Geschmacksverstärkende Fleischextrakte/Innereien (bestimmt für Heimtierfuttermittel) X Material der Kategorie 1, verarbeitet und nicht verarbeitet (Gemäss der Definition aus X Vo. (EG) 1774/2002) Material der Kategorie 2, verarbeitet und nicht verarbeitet (gemäss der Definition aus X VO (EG) 1774/2002) Material der Kategorie 3, nicht verarbeitet (gemäss de Definition aus Vo. (EG) 1774/2002) X Düngemittel Champignonsubstrat (für Anbau) (Pilzsubstrat) X Gartenerde/Blumenerde gedüngt mit tierischem Dung X Tierischer Mist / Dung X Sonstige (anorganische) Stoffe/Produkte ,4 -Isopropylidendiphenol (DPP, 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan) (Cas-nr ) X Aktivkohle (gebraucht) X Alkane, C9-12-iso (Cas-nr (EINECS )) X Asbest oder asbesthaltig Material X Asphalt (frisch) und Schuttasphalt X Blei(II)-oxid (Cas-nr ) X Flugasche (Steinkohlengas, Pulverkohlenflugasche) (Cas-nr ) 2 X Gasöl (Dieselkraftstoff, Heizöl) X Gips, der zur Filterung / Klärung verwendet worden ist X Hüttensand von Nichteisenmetallen (Hochofenschlacke von Nichteisenmetallen, X Hüttenkalk von Nichteisenmetallen, Schlackensand von Nichteisenmetallen) Lösungsmittelnaphtha (Erdöl) (Hydrosol A170) (Cas-nr (EINECS X 0)) Lösungsmittelnaphtha (Erdöl) (Hydrosol A200) (Cas-nr (EINECS X 5)) Metallschrott und Drehspäne (nicht entfettet, gewaschen und getrocknet) X Mineralöl X Mineralischer, zur Entgiftung verwendeter Lehm X Seite 1 / 16
2 Frachtkategorie Naphtha (Erdöl) (Spezialbenzin 60/95) (Cas-nr (EINECS )) X Petrolkoks (Feuchter und trockner Petrolkoks, Grünkoks) (Cas-nr , X 05-1) Präpagen HY X Radioaktives Material X Schmieröl X Styrol (Cas-nr ) X Toxische Materialien X Verbrauchte Katalysatoren aus dem katalytischen Kracken (FCC), Pulver X Verbrennungsschlacke/Hochofenschlacke 2 X Sonstige (organische) Stoffe/Produkte Dioctylphthalat (DEHP) (Bis(2-ethylhexyl)phthalat) (Cas-nr ) X Haushaltsmüll und alle daraus entstandenen Bruchteile, sofern sie keiner Hygienebehandlung X unterzogen worden sind Klärschlamm (Faulschlamm) X Saatgut lose, gebeitzt mit toxischen Stoffen X Unbehandelte Lebensmittelreste (Swill) X Wirtschaftsdünger X Seite 2 / 16
3 Frachtkategorie 1 (E) Düngemittel Biologische Düngemittel, die andere verarbeitete tierische Eiweissstoffe als Fischmehl enthalten 3 X Biologische Bodenverbesserer, die andere verarbeitete tierische Eiweissstoffe als Fischmehl X enthalten Blutmehl und Blutprodukte von Nichtwiederkäuern 3 X Dicalciumphosphat (tierischen Ursprungs) 3 X Fischfutter, das Blutmehl enthält. 4 X Fischmehl 5 X Futtermittel mit Blutprodukten von Nichtwiederkäuern 6 X Futtermittel mit Fischmehl, Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat tierischen X Ursprungs Futtermittel mit verbotenem verarbeitetem tierischem Eiweiss für landwirtschaftliche X Nutztiere Keramine 2 X Tricalciumphosphat (tierischen Ursprungs) 3 X Verarbeitete tierische Eiweissstoffe, die für landwirtschaftliche Nutztiere verboten sind. 3 X Seite 3 / 16
4 Frachtkategorie 2 Tierische Erzeugnisse Muschel D Düngemittel Champignonsubstrat, das nachweislich aus einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb D stammt (VO (EG) Nr. 1774/2002) Dünger (gekörnt oder granuliert) D Dünger (Organischer gekörnt), Gemäss den Bedingungen, ohne Pathogen, aus einer D anerkannten Einrichtung Vo. (EG) 1774/ Organischer hygienisierter Dünger (lose) (Pathogenfrei) 7 D Sonstige (anorganische) Stoffe/Produkte Haushaltsverpackungen und Altpapier (siehe Beschreibung) D Sonstige (organische) Stoffe/Produkte Fermentationreste der Herstellung von Säureweckerkonzentrat D Fettsäuren von Tierischen Ursprung im Interesse der Kosmetischen Industrie (Cas-nr ) D Erzeugnisse oder Ausgangerzeugnisse für Nahrungs Mayonnaise D Futtermittel Futtermittel-Ausgangserzeugnisse tierischen Ursprungs (die nicht unter Frachtkategorie 1 (E) fallen). 8 D Öle und Fette tierischen und marinen Ursprungs (non food/non feed) (Cas-nr ) Unbekannt Kompost aus Gemüse-, Obst- und Gartenabfällen von Privatpersonen 9 D Materialien mit wahrnehmbaren Fäulniserscheinungen D Materialien, die mit Salmonellen oder anderen Erregern infiziert sind D Teppich-, Matratzen- und Folienreste, gebrauchte. D Wiederverwertbares Altglas D D Seite 4 / 16
5 Frachtkategorie 3 Düngemittel Champost B Dünger (gekörnter organische), ohne tierische Inhaltsstoffe B Kalzinierter Geflügeldünger B C Sonstige (anorganische) Stoffe/Produkte Methoxy-2-propanol (Cas-nr ) C Methoxy-1-methylethylacetat (1-Methoxy-2-propanolacetat) (Cas-nr ) C Aktivkohle (frisch) (Norit) B Aluminium Fluorid (max. 10% Aluminium Oxide) (Cas-nr /EINECS No.: 232- C 051-1) Aluminium-Eisen (III)-Sulfate (AVR, Aluminium Ferrisulfate) ((AlxFe 1 -x) 2 (SO 4 ) 3 ) B Aluminiumhydroxid-Pulver (Al(OH) 3 ) (Cas-nr ) B Aluminiumoxid (Al 2 O 3 ) (Cas-nr ) B Aluminiumsulfat (Al<sub> 2 </sub>(so<sub> 4 </sub>)<sub> 3 </sub>) (Cas-nr. B ) Ammoniumhydroxid (Ammonium, Ammoniaklösung, Salmiakgeist) (NH 4 OH) (Cas-nr (EINECS )) Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung (UAN) 10 C Ammoniumpolyphosphat (APP) (Cas-nr , ) 10 C Argalum B Autoreifen B Ball clay (China clay, Fire clay, Kaolin) (Al 2 Si 2 O 5 (OH) 4 ) B Bariumsulfat (Barit, Schwerspat) (BaSO 4 ) (Cas-nr ) C Batterien, gebrauchte (Cas-nr. ) C Bauschutt und Abbruchreste B Bauxit, gebranntes (Pulver) (Al, O en H (Al 2 O 3.nH 2 O)) B Behälterglasmehl (Cas-nr. ) B Bentonit (Cas-nr ) B Berwilit B Biodieselpolymer (Cas-nr / EINECS nr ) C Bleicherde B Borax Pentahydrat (Cas-nr ) B Borsäure (Orthoborsäure) (H 2 BO 3. 3 H 2 O, BH 3 O 3 ) (Cas-nr ) 10 C Branntkalk (ungelöschter Kalk) (CaO) (Cas-nr ) C Calciumchlorid-Lösung (CaCl 2 ) (Cas-nr ) 10 C Calciumfluorid (Flussspat, Fluorit) (CaF 2 ) (Cas-nr ) B Calciumhydroxid (gelöschter Kalk, Löschkalk) (Ca(OH) 2 ) (Cas-nr ) B Calciummagnesiumoxid (CaMgO 2 ) (Cas-nr / EINECS nr ) B Chrom Korund B Compound 26, 29, 31 B Deinkingschlamm aus Papierrecycling C Diatomeenerde (Kieselsäure, Diatomit) (Cas-nr ) B Dipropylenglykolmethylether (Cas-nr ) C Dosen (gepresst) B Seite 5 / 16
6 Frachtkategorie Eisen-chrom (Chromite) (FeCr) (Cas-nr ) B Eisen(II)-sulfat, keine Futtermittel-/Lebensmittelqualität (FeSO 4. 7 H 2 O, Fe.H 2 O 4 S) (Casnr. B , ) Eisenchromoxid (Chromite) (FeCr 2 O 4 ) (Cas-nr ) B Eisenkarbonat (Siderit) (FeCO 3 ) (Cas-nr ) B Eisenoxid (Ferrooxid, Eisenmonoxid) (FeO) (Cas-nr ) B Ethylen Diglycol Monoethyl Ether (2-(2-ethoxyethoxy)Ethanol, EDGE, Diethylen glycol B monoethyl ether) (Cas-nr ) Ferro-Chrom affine C Ferro-mangan (FeMn) (Cas-nr ) B Ferro-silizium (FeSi 2 ) (Cas-nr ) B Ferronickel B Fettsäuregemisch aus Biodieselproduktion (Cas-nr ) C Flachglasmehl (Cas-nr. ) B Glas aus Bauschutt B Glyoxal (Cas-nr ) C Granulierte Schmelzkammerschlacke (neu und ungebraucht) B Granulierter Schwefel C Graphit (Silicium + Kohlenstoff) (Cas-nr. CAS , EINECS ) B Harnstoff-Formaldehydharz D Hochofenschlacke / Hüttensand von Eisenmetallen (Schlackensand von Eisenmetallen B ) (CaO, SiO 2, MgO, Al 2 O) (Cas-nr ) Kaliumcarbonat (Pottasche, Kohlensaures Kalium) (K 2 CO 3 ) (Cas-nr ) B Kaliumhydroxid (Kalilauge, Kaliumhydroxid Lösung) (KOH) (Cas-nr ) 10 C Katalysatoren aus dem katalytischen Kracken (FCC), neu und ungebraucht, Pulver B Kunstharz zur Papierbeschichtung mit Glyoxal C Kunstterpentin (Stoddard Lösungsmittel) (Cas-nr ) 10 C Kupferoxid (CuO) (Cas-nr ) B Lösung von Natriummethanolat in Methanol C Leim, flüssig C Lithiumcarbonat (Cas-nr ) C Magnesiumchlorid-Lösung (Magnogen) (MgCl 2 ) (Cas-nr ) 10 B Mangandioxid (MnO 2 ) (Cas-nr ) B Melamin (1,3,5-triamino-2,4,6-triazin) (C 3 N 6 H 6 ) (Cas-nr ) B Metallpartikel aus der Hausmüllverbrennung (entfettet) B Metallschrott und Drehspäne, die entfettet, gewaschen und getrocknet wurden, mit Teilchen B die kleiner als 10 mm sind Motorengusseisen, entfettet, gewaschen und getrocknet B Natriumhydroxid (Natronlauge) (NaOH) (Cas-nr ) 10 C Natriumperborat-Tetrahydrat (Bleichmittel) (NaBO 3. 4 H 2 O) (Cas-nr ) 10 C Natriumtetraborat (Dinatriumtetraborat) (Na 2 B 4 O 7 ) (Cas-nr ) B Oxybis(methyl-2,1-ethandiyl)diacrylat (Dipropylenglykol diacrylat) (Cas-nr ) C Pentakaliumtriphosphat (K 5 P 3 O 10 ) (Cas-nr ) 10 C Phosphorsäure (Orthophosphorsäure) (H 3 PO 4 ) (Cas-nr ) 10 C Phosphorsäuregips (Phosphorgips) (CaSO 4, 2 H 2 O) B Seite 6 / 16
7 Frachtkategorie Polyethylenglykol (flüssig) (PEG) (Cas-nr ) C Polyisobuten (PIB) C Polymerdispersion zur Textilbeschichtung C Polyoxyalkylene triol (Cas-nr ) C PolyTetraMethylenEtherGlycol (PTMEG) (Cas-nr ) C Polyvinylalkohol (PVOH, PVA, PVAL) (Cas-nr ) C Polyvynilchlorid (PVC in Pulverform) (PVC) B Porzellanmehl (Cas-nr. ) B Propionsäure (Propansäure) (Cas-nr ) B Rauchgasgips C Recyceltes Altglas B Recyclinggranulat aus Bau- und Abrissabfall B Salpetersäure (HNO 3 ) (Cas-nr ) 10 C Salz (keine Lebensmittel- o. Futtermittelqualität) B Sandzement A Schlamm erhalten von Säurebehandlung titanhaltigen Erze (Cas-nr ) B Schrott aus Buntmetall 10 C Schwefelsäure (H 2 SO 4 ) (Cas-nr ) 10 C Serox C Siliciumdioxid (Mikrosilika, Cristobalit, Tridymit) (SiO 2 ) (Cas-nr ) 10 C Silikomangan (SiMn) B Soda (Na 2 CO 3 ) (Cas-nr ) B Splitt mit Korngrösse < 10 mm B Spodumeen (Lithium aluminium silikat, Kunzit, Hiddenit) (LiAlSi 2 O 6 ) B Steinwolle für Hydrokultur (nicht verwendet) B Superverflüssiger / Wasserreduktionsmittel auf der Basis von modifizierte Polycarboxylat B Terephtalsäure (Cas-nr ) C Titandioxid (Anatas, Rutil, Titanweiss) (TiO 2 ) (Cas-nr ) B Tripolyphosphat 10 C Vaseline (Cas-nr ) B Wälzoxid (Zinkoxid) (ZnO) (Cas-nr ) B Weisstöner (siehe Beschreibung) (Cas-nr ) C Zeolit ((Na 2 O)(Al 2 O 3 )(SiO 2 ) 2 ) (Cas-nr ) B Zinkpulver (Zinkstaub) (Zn, 2 NO) (Cas-nr ) B Sonstige (organische) Stoffe/Produkte (tert-buthyl)methylether (TBME) (C 5 H 12 O) (Cas-nr ) 10 C ,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C9-11-verzweigte Alkylester, C10-reich (Ftalatester) C (Ester van ftaalzuur en diverse alcoholen.) (Cas-nr ) ,3-Propylenglykol (1,3-Propandiol, Trimethylenglykol) (Cas-nr ) 10 C Ethylhexanol-1-ol (2-Ethylhexanol) (C 8 H 18 O) (Cas-nr ) B Ölsäure (n-oktadecensäure) (C 18 H 34 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Äther (Cas-nr. CAS nrs , , ) D Aceton (Dimetylketon, Propan-2-on) (C 3 H 6 O) (Cas-nr ) 10 C Seite 7 / 16
8 Frachtkategorie Adipinsäure (1,4-Butandicarbonsäure) (C 6 H 10 O 4 ) (Cas-nr ) 10 C Arachidonsäure (Eicosansäure) (C 20 H 32 O 2, C 20 H 40 O 2 ) (Cas-nr , ) 10 C Arachinsäure (Arachidsäure, Eicosansäure) (C 20 H 40 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Behensäure (Docosansäure) (C 22 H 44 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Benzyl (C 14 H 10 O 2 ) (Cas-nr ) B Benzylalkohol (C 7 H 8 O) (Cas-nr ) 10 C Bienenwachs (weiss und gelb), bestimmt für technische Zwecke. (Cera flava, Cera alba) C (Cas-nr , ) Butandiol (Butylenglykol) (C 4 H 10 O 2 ) (Cas-nr , , ) 10 C Butanon (Methylethylketon, MEK) ( C 4 H 8 O) (Cas-nr ) 10 C Buttersäure (Butansäure, Ethylessigsäure, Propylameisensäure) (C 4 H 8 O 2 ) (Cas-nr. C ) Butylacetat (n-, sec- en ter-butylacetat, Entfetter, Buthylethanoat) (C 6 H 12 O 2 ) (Cas-nr. C , , ) Butylalkohol (Butan-1-ol) (C 4 H 10 O) (Cas-nr ) 10 C Butylenglycol (1,2-Butandiol) (C 4 H 10 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Candelillawachs (Candelilla cera) (Cas-nr ) 10 C Caprinsäure (n-decansäure) (C 10 H 20 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Capronsäure (n-hexansäure) (C 6 H 12 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Caprylsäure (n-octansäure) (C 8 H 16 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Carnaubawachs (Brasilwachs) (Cas-nr ) 10 C Cenospheres, Hohlkugeln aus Aluminiumsilikat extrahiert aus Flugasche B Cetyl-Stearylalkohol (C 18 H 38 O en C 16 H 34 O) (Cas-nr ) 10 C Cyclohexan (Hexamethylen, Hexahydrobenzen) (C 6 H 12 ) (Cas-nr ) 10 C Decylalkohol (Decan-1-ol, Antak) (C 10 H 22 O) (Cas-nr ) 10 C Di- isononyl phthalat (DINP) (Cas-nr ) C Erucasäure (Z-Docos-13-ensäure) (C 22 H 42 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Essigsäure (Ethansäure, Methancarbonsäure, Eisessig) (CH 3 COOH) (Cas-nr C 7) Essigsäureanhydrid (Ethananhydrid) (C 4 H 6 O 3 ) (Cas-nr ) 10 C Ethylacetat (Acetidin) (C 4 H 8 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Fette und Öle pflanzlicher Herkunft (mit Ausnahme von Cashewnussschalenöl und rohem C Tallöl) (keine Lebensmittel- o. Futtermittelqualität) Fettsäuren, nicht von Tierische Ursprung im Interesse der Kosmetische Industrie (Casnr. C / / ) Fettsäurerester 10 C Fettsäurerester 10 C Frostschutzmittel (Ethylenglykol, EG, Ethan-1,2-diol) (C 2 H 6 O 2 ) (Cas-nr ) B Furfurylalkohol (Cas-nr ) B Gartenbauholz, behandelt B Heptansäure (C 7 H 14 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Heptylalkohol (Heptan-1-ol) (C 7 H 16 O) (Cas-nr ) 10 C Hexadecylalkohol (Hexadecan-1-ol, Cetylalkohol, Hexadecanol) (C 16 H 34 O) (Cas-nr ) 10 C Seite 8 / 16
9 Frachtkategorie Hexylalkohol (1-Hexanol, Amylcarbinol, Caproylalkohol) (C 6 H 14 O) (Cas-nr ) 10 C Iso-Tridecanol (Isotridecan-1-ol) (C 13 H 28 O) (Cas-nr , ) 10 C Isobuthylacetat (2-Methylpropylacetat, essigsaure Isobutylester) (C 6 H 12 O 2 ) (Cas-nr. C ) Isodecanol (Isodecylalkohol) (C 10 H 22 O) (Cas-nr ) 10 C Isononanol (Isononylalkohol, Isononanol) (C 9 H 20 O) (Cas-nr ) 10 C Isooctanol (Isotylalkohol) (C 8 H 18 O) (Cas-nr ) 10 C Isophtalsäure (1,3-Benzendicarbonsäure) (C 8 H 6 O 4 ) (Cas-nr ) B Konverterkalk (Cas-nr ) B Latex (Vinamul 3231) ((CH 3 ) 3 SiO(Si(CH 3 ) 2 O)nSi(CH 3 ) 3 ) (Cas-nr ) C Laurinsäure (n-dodecansäure) (C 12 H 24 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Lauroleinsäure (Dodecensäure) (C 12 H 22 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Lauryl-Myristylalkohol (C 12 H 26 O en C 14 H 30 O) (Cas-nr ) 10 C Laurylalkohol (Dodecylalkohol, Dodecan-1-ol, Dodecanol) (C 12 H 26 O) (Cas-nr C 8) Linolensäure (9,12,15-Oktadecatriensäure) (C 18 H 30 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Linolsäure (9,12-Oktadecadiensäure) (C 18 H 32 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Methanol (Methylalkohol) (CH 4 O) (Cas-nr ) 10 C Methylisobuthylketon (4-Methyl-2-Pentanon, MIBK) (C 6 H 12 O) (Cas-nr ) 10 C Methyllaurat (Methyldodecanoat) (C 13 H 26 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Methyloleat (Methyloctadecenoat) (C 19 H 36 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Methylpalmitat (Methylhexadecanoat, Mehtyl palmitate) (C 17 H 34 O 2 ) (Cas-nr C 0) Methylstearat (Methyloctadecanoat) (C 19 H 38 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Montanwachs (Cas-nr ) 10 C Myristinsäure (n-tetradecansäure) (C 14 H 28 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Myristoleinsäure (Tetradecensäure) (C 14 H 26 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C n-heptan (Dipropylmethan) (C 7 H 16 ) (Cas-nr ) 10 C n-hexan (C 6 H 14 ) (Cas-nr , ) 10 C Natriumgluconat (C 6 H 12 O 7.Na) (Cas-nr ) B Natriumsilikat (Wasserglas) (Na 2 SiO 3 ) (Cas-nr ) 10 C Nonylalkohol (Nonan-1-ol) (C 9 H 20 O) (Cas-nr ) 10 C Oktadecylalkohol (Oktadecan-1-ol, Stearylalkohol) (C 18 H 38 O) (Cas-nr ) 10 C Oktylalcohol (1-Octanol, Caprylalkohol) (C 8 H 18 O) (Cas-nr ) 10 C Oleylalkohol (C4-Oktadec-9-enol) (C 18 H 36 O) (Cas-nr ) 10 C Palmitinsäure (n-hexadecansäure) (C 16 H 32 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Palmitoleinsäure (Z-Hexadec-9-ensäure) (C 16 H 30 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Paraffinwachs (Paraffinkerze, Paraffin) (Cas-nr , ) 10 C Pelargonsäure (n-nonansäure) (C 9 H 18 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Pentan (C 5 H 12 ) (Cas-nr ) 10 C Pflanzenöl, wiederverwendet (non feed/non food) (Cas-nr ) C Polypropylenglykol (PPG) (C 3 H 8 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Propylacetat (C 5 H 10 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Propylalkohol (1-Propanol) (C 3 H 8 O) (Cas-nr ) 10 C Seite 9 / 16
10 Frachtkategorie Propylenglykol (1,2-Propandiol, 1,2-Dihydroxypropan) (C 3 H 8 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Propylentetramer (Tetrapropylen) (C 9 H 13 ) (Cas-nr ) 10 C Rizinolsäure (cis-12-hydroxyoctadec-9-ensäure, Rizinusölsäure) (C 18 H 34 O 3 ) (Cas-nr. C ) Rizinusöl (Cas-nr ) C Saturationsschlamm (Betacal, Carbokalk, Carbonatationsschlamm) B Saure Öle und Fettsäuredestillate 10 B Sojabohnenöl (epoxiert) (Cas-nr ) 10 C Sorbitol (Sorbit, Glucitol) (C 6 H 14 O 6 ) (Cas-nr ) 10 C Stearinsäure (n-oktadecansäure) (C 18 H 36 O 2 ) (Cas-nr ) 10 C Tetrahydrofuran (1,4-epoxybutaan, Butyleenoxide, Diethyleenoxide) (C 4 H 8 O) (Cas-nr. C ) Tetramethylolmethan (C 5 H 12 O 4 ) B Unbrauchbare Fasern und durch mechanische Trennung entstandener Faser-, Füllstoffund B Beschichtungsschlamm Valeriansäure (n-pentansäure, Propylessigsäure, 1-Butancarbonsäure) (C 5 H 10 O 2 ) C (Cas-nr ) Verarbeitete Holzprodukte (möglicherweise behandelt und / oder recyceltet) B Weissöle (Paraffinöl) (Cas-nr ) 10 C Weingeläger (Vinasse, Weinstein, Rohes Kaliumbitartrat) (C 4 H 5 KO 6 ) (Cas-nr ) 11 C Produkte mit Erde Erde von gewaschenen Rüben (Rübenerde) B Gartenerde/Pflanzerde, die mit Grünkompost angereichert wurde. B Grünkompost 9 B Zusatzstoffe Bulkladung Transport Anerkannte Futtermittelzusatzstoffe (lose Transport) 1 B Erze Andalusit, Teilchen < 10 mm (Al 2 SiO 5 ) B Magnetit (granulat, körnig) B Quarzpulver (Siliciumdioxid) (SiO 2 ) (Cas-nr ) B Futtermittel Vormischungen (in flüssiger Form) B Feste minerale Brennstoffe Anthrazit B Braunkohle und Braunkohlebriketts (Brennende Erde, Lignit) B Eierkohlen B Halbkoks B Holzkohle und -briketts B Koks (Cas-nr ) B Kokskohlen B Steinkohle (bituminöse) B Steinkohle und Steinkohleagglomerate (Anthrazit, Dampfkesselkohle) B Seite 10 / 16
11 Frachtkategorie 3 Unbekannt Lilamin C Lilamin AC-CI-95 C Schleimstoffe C Seite 11 / 16
12 Frachtkategorie 4 Düngemittel mineralischer Dünger 12, 13 A Sonstige (anorganische) Stoffe/Produkte Aluminiumsilikat (Mullit, Kieselsäure) ( 2 AL 2 O 3 x 3 SiO 2, SiO 3 ) A Anhydrit (Calciumsulfat) (CaSO 4 ) (Cas-nr ) A Bicalciumphosphat A Blähglasgranulat (Cas-nr ) A Brechsand-Splitt-Gemisch A Calciumkarbonat (Kohlensaurer Kalk) (CaCO 3 ) A Calciumphosphat (dibasich oder monobasisch) A Calciumsilicat (Wollastonit) (CaSiO 3 ) (Cas-nr ) A Demineralisiertes Wasser (H 2 O) A Eisen(II)-sulfat Futtermittel-/Lebensmittelqualität (FeSO 4. 7 H 2 O, Fe.H 2 O 4 S) (Cas-nr. A , ) Expandierte belgische Ton (Lehm ) (Argex) (Cas-nr ) A Gebrannter Gips (Cas-nr. ) A Gips (Calciumsulfat) (CaSO 4 ) (Cas-nr ) A Kaliumchlorid (Sylvin) (KCl) (Cas-nr ) A Kalk Mörtel (Cas-nr ) A Kalkschlamm, das bei der Milchsäurebereitung freigesetzt wird (CaCO3 + H2O) (CaCO 3 A + H 2 O) Kalziumsulfathalbhydrat (Cas-nr. CAS nr ) A Kaolin (Schamotte) (Cas-nr ) A Kies (Kiesel) A Klinkersteine A Kunststoff (Plastik) A Magnesiumoxid (Magnesiumpulver) (MgO) (Cas-nr ) A Magnesiumphosphat A Metallteile > 10 mm und sie sind fett- und ölfrei A Metamix A Monocalciumphsphat A Muschelschalen A Natriumbicarbonat (Natron) (NaHCO 3 ) (Cas-nr ) A Natriumsulfat (Na 2 SO 4 ) (Cas-nr ) A Nepheline Syenite A Perlit (nicht in Pulverform) (Cas-nr /3, ) A Polyethylen Terephtalat (feste Kunststoffkörner) (PET) (Cas-nr ) A Polyethylene (feste Kunststoffkörner) (PE) (Cas-nr ) A Polyethylenglykol (fest) (PEG) (Cas-nr ) A Polypropylen (feste Kunststoffkörner) (PP, Polypropen) (Cas-nr / A / ) Polystyrol (feste Kunststoffkörner) (PS) (Cas-nr / ) A Polyvynilchlorid (PVC) in fester Kunststoffkörnerform (PVC) A Portlandzement (Cas-nr ) A Seite 12 / 16
13 Frachtkategorie Pumice / Bims A Roter Schiefer A Spinell (MgO-A 12 O 3 ) A Splitt A Steine A Talk ((Mg 3 H 2 (SiO 3 ) 4 )) (Cas-nr ) A Vermiculit A Zementmörtel (Cas-nr ) A Ziegelgrus (zermahlte Backsteine) A Sonstige (organische) Stoffe/Produkte (Alt-)Papier A Apfeltrester, getrocknet A Baumrinde A Calciumlignosulfonat A Chips A Ethanol (Ethylalkohol) (C 2 H 5 OH) (Cas-nr ) A Gartenbauholz, unbehandelt A Grassamen, nur von gesunder handelsüblicher Qualität in Bezug auf Tierfutter. A Holz, unbehandelt (Grünhäcksel, Holzhackschnitzel, Scheitholz) A Holzpellets A Kaffee Membranen (trockenes) A Kirschkerne, getrocknet A Maissilage für Biogas (Cas-nr. ) A Malzsprösslinge A Nephelin Syenit ((Na,K)AlSiO 4 ) (Cas-nr ) A Netzen,... A Rapsstroh A Restbestände aus Obst- und Gemüseversteigerungen A Sägemehl A Schilfrohr A Stärkemehlprodukten A Traubenkerne, getrocknet A Produkte mit Erde Erde aus Moorabgrabungen/Schwarzmoor (aus Hochmooren)/schwarze Erde (Lehm) A Gartenerde/Pflanzerde, die mit Düngelmitteln aus der Frachtkategorie LR 4 gedüngt A wurde Gartentorf 2 A Sand, nicht veruntreinigd oder aus einem (ehemaligen) Industriegelände A Erze Andalusit, Teilchen >= 10 mm (Al 2 SiO 5 ) A Granit (Cas-nr. n.v.t) A Grubegestein (Naturgestein) A Labradorit ((Ca,Na)(Si,Al) 4 O 8 ) A Lava (Si, Fe, Mg) A Seite 13 / 16
14 Frachtkategorie Magnetit (Stein) A Quarz (SiO 2 ) (Cas-nr ) A Rhyolith A Erzeugnisse oder Ausgangerzeugnisse für Nahrungs Erzeugnisse oder Ausgangserzeugnisse für Nahrungsmittel, die für den menschlichen A Verzehr bestimmt sind Hochwertige Brötchen und Broterzeugnisse ohne Fleisch- oder Milcherzeugnisfüllung A Stärkemehl (Cas-nr ) A Futtermittel Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralen und pflanzlichen Ursprungs 14 A Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralen Ursprungs 14 A Mischfutter ohne tierisches Eiweiss 15 A Vormischungen (in fester Form) A Zusatzstoffe in fester oder trockener Form (in verpackter Form transportiert) A Unbekannt Teppich-, Matratzen- und Folienreste, ungebrauchte. A Seite 14 / 16
15 Frachtkategorie 4 (E) Futtermittel Fischfutter, das Blutprodukte oder Blutmehl enthält, sofern es sich bei der Folgefracht A um Futtermittel für karnivore Pelztiere handelt Futtermittel mit Blutprodukte (aus Nichtwiederkäuern stammend), sofern es sich bei der A Folgefracht um Futtermittel für Nichtwiederkäuer handelt Futtermittel mit Dicalciumphosphat tierischen Ursprungs, sofern es sich bei der Folgefracht A um Futtermittel für Nichtwiederkäuer handelt Futtermittel mit Fischmehl, sofern es sich bei der Folgefracht um Futtermittel für Nichtwiederkäuer A handelt Futtermittel mit Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs 8, 16 A Futtermittel, die (verarbeitetes) tierisches Eiweiss enthalten, sofern die Folgefracht nachweislich für Heimtierfutter bestimmt ist. A Seite 15 / 16
16 1 Sofern Substanzen mit den specifischen Namen in Frachtkategorie LR2, LR3 oder LR4 eingestuft sind, gilt jeweils die betreffende Frachtkategorie 2 Dieses Produkt ist registriert auf der Liste mit Unterschieden. Bitte diese Liste heranziehen. Das meist strenge Reinigungsverfahren muss angewendet werden. 3 Spezialtransport. Die Transportmittel dürfen nur für andere Zwecke verwendet werden, nachdem sie gereinigt und von der zuständigen Behörde inspiziert worden sind. 4 Sofern das Transportmittel anschliessend für den Transport von Futtermitteln für andere Landwirtschaftliche Nutztiere als Fisch eingesetzt wird, muss das Fahrzeug einer gründlichen Reinigung nach einen von der zuständigen Behörde genehmigten Reinigungsverfahren unterzogen werden. 5 Sofern das Unternehmen über ein von der zuständigen Behörde zugelassenes Kontrollsystem zur Vermeidung von Verschleppung verfügt, dürfen Fahrzeuge, die Fischmehl transportieren, für andere Zwecke verwendet werden. Handelt es sich bei der Folgefracht um dasselbe tierische Eiweiss, gelten für den Einsatz der Fahrzeuge keine zusätzlichen Anforderungen. 6 Spezialtransport. Die Transportmittel dürfen nur für andere Zwecke verwendet werden, nachdem sie gereinigt und von der zuständigen Behörde inspiziert worden sind. Der Transport von Futtermitteln, die Eiweiss enthalten, als Schüttgut erfolgt in Einrichtungen, die räumlich von den entsprechenden Einrichtungen für Futtermittel für Wiederkäuer getrennt sind. Futtermittel als Schüttgut, die diese Eiweissstoffe enthalten, werden nicht zugleich in Fahrzeugen transportiert, die Futtermittel für Wiederkäuer befördern. Sofern das Transportmittel anschliessend für den Transport von Futtermitteln für Wiederkäuer eingesetzt wird, hat zur Vermeidung von Verschleppung eine gründliche Reinigung nach einem von der zuständigen Behörde genehmigten Reinigungsverfahren zu erfolgen. Handelt es sich bei der Folgefracht um dasselbe tierische Eiweiss gelten für den Einsatz der Fahrzeuge keine zusätzlichen Anforderungen. 7 Es geht dabei um verarbeiteten Dung und verarbeitete Produkte aus Dung aus einer durch die zuständige Behörde zugelassenen Einrichtung. Sie müssen frei sein von Salmonellen und Enterobacteriaceae (nach der Messung der äroben Keimzahl: < 1000 kve pro Gramm behandelten Produktes) und die Bildung von Sporen und Toxinen muss unterdrückt worden sein. 8 Die Reinigung und Desinfektion hat gemäss der geltenden Gesetzgebung (VO (EG) 1774/2002) zu erfolgen. Nach dem Transport von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen tierischen Ursprungs muss das jeweils von der befugten Behörde des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, vorgeschriebene Reinigungs- und Desinfektionsverfahren durchgeführt werden. (sehe F&A Liste Strassentransport) Für die Niederlande gelten folgende Ausnahmen: - Sofern es sich bei der Folgefracht um dasselbe Futtermittel- Ausgangserzeugnis desselben Herstellers handelt, erübrigt sich die Reinigung und Desinfektion nach jedem Einsatz des Transportmittels. In diesem Fall darf die Reinigung und Desinfektion periodisch am Ende des Arbeitstags erfolgen. - Schmelzfett für die Verwendung in Futtermitteln: Die Reinigung und Desinfektion darf periodisch erfolgen, und zwar auf der Grundlage einer betriebsinternen Risikobewertung, z.b. 1-mal je Tag oder 1-mal pro Woche. - Für niederländische Transporteure von Erzeugnissen auf Milchbasis ausreicht eine (trockene) Reinigung. 9 Wenn es sich zweifelsfrei um Grünkompost handelt, der einzig und allein aus Schnittholz, Pflanzenresten, Resten von geschnittenen Hecken, gemähtem Rasen, gemähten Wegrändern und Blättern hergestellt wurde, ist Frachtkategorie 3 zutreffend. Dies muss bei der Auftragserteilung für den Transport explizit vermerkt werden. 10 Vorausgesetzt wird eine verpflichtete Reinigung mit einem geeigneten Reinigungsmittel (Reinigungsverfahren C) und ausserdem ein Transportbehälter aus Edelstahl oder ein Tank mit einer Epoxidharz- oder technisch gleichwertigen Beschichtung (gemäss Ri. 96/3/EG und Königlichem Erlass ). 11 Damit wird kein Zuckerrohrdrusen und/oder Zuckerrübendrusen gemeint. Diese Futtermittel-Ausgangserzeugnisse sind in Frachtkategorie 4 eingeordnet. 12 Der Transporteur übergibt dem Auftraggeber des unmittelbar folgenden Futtermitteltransports nach jeder Fahrt eine schriftliche Reinigungsbestätigung. Natürlich gilt auch hier die allgemeine GMP-Bedingung, dass grundsätzlich eine Nassreinigung durchzuführen ist, wenn nach einer trockenen Reinigung noch Frachtreste im Transportmittel vorhanden sind. 13 Im Falle von mineralischen Düngermischungen muss der Unternehmer eine Bewertung der einzelnen Zutaten erstellen. Jene einzelnen Zutaten (etwa Kupfer oder Kobalt) sind mitunter in eine andere Frachtkategorie eingeordnet. Auf der Grundlage jener Bewertung könnte ein anderes Reinigungsverfahren erforderlich sein. Dies könnte dann bedeuten, dass eine Trockenreinigung nicht ausreicht. 14 Zusätzliche Reinigung mit Wasser (oder Wasser und Reinigungsmittel), sofern nach der trockenen Reinigung noch Reste vorhanden sind. 15 Die genannten Reinigungsvorschriften sind nur anwendbar, sofern der Hersteller nachweisen kann, dass das Endfuttermittel unter den Gesamtverschleppungsgrenzwerten bleibt (Verschleppung im Werk einschliesslich Verschleppung während des Transports). Für die Verschleppung von Nicarbazin u. Sulfa-Mitteln während des Transports kann, sofern Schüttgutwagen verwendet werden, bei denen die Entladung der Frachträume unter Druck erfolgt, von einer Rate von 0,03 Prozent ausgegangen werden. Wenn ein Unternehmen nicht nachweisen kann, dass das Endfuttermittel unter den Gesamtverschleppungsgrenzwerten bleibt, ist ein sehr gründliches und strenges Reinigungsverfahren anzuwenden. Hierbei muss deutlich dokumentiert nachgewiesen werden, Seite 16 / 16
17 in welcher Weise eine Verschleppung wirksam kontrolliert wird (beispielsweise mit Hilfe von Spülchargen). 16 Diesbezüglich gelten die Reinigungs- und Desinfektionsvorschriften der einschlägigen Gesetzgebung Seite 17 / 16
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