Jahresbericht 2014 Projekt ORANGE Täterarbeit Häusliche Gewalt
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- Bernd Rudolph Schmitt
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1 Jahresbericht 2014 Täterarbeit Häusliche Gewalt Kurzdarstellung der Entwicklung Der Verein Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen wurde im November 2012 seitens des Thüringer Justizministeriums mit der Umsetzung der Täterarbeit in Thüringen als Modellprojekt beauftragt. Zunächst begann die Arbeit im Jahr 2013 im Landgerichtsbezirk Gera. Im September 2013 wurde dann mit der Umsetzung im Landgerichtsbezirk Erfurt begonnen. Oberstes Ziel der Täterarbeit ist der Opferschutz. Durch eine intensive Arbeit mit dem Täter soll dieser sich mit den Ursachen und Folgen seiner Tat auseinandersetzen, Verantwortung übernehmen und langfristig sein Verhalten verändern. Zuständigkeitsbereiche ORANGE Der Landgerichtsbezirk Gera umfasst ca Einwohner und der Landgerichtsbezirk Erfurt ca Einwohner (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik 2013). Damit wird das derzeit in den zwei größten Landgerichtsbezirken angeboten.
2 Gegenwärtig besteht für Personen aus den zwei weiteren Landgerichtsbezirken Meiningen und Mühlhausen die Möglichkeit, das Beratungsangebot in Gera und Erfurt mit zu nutzen. Dieses Angebot wird in der Beratungsstelle Erfurt auch genutzt. Aufgrund der großen territorialen Zuständigkeiten ist es zwingend erforderlich, das Beratungsangebot regional und somit auch personell auf die zwei verbleibenden Landgerichtsbezirke auszuweiten, um so mehr Ratsuchenden das Angebot unterbreiten zu können. Lange Anfahrtswege sind, aufgrund des damit verbundenen zeitlichen Aufwands, einerseits ein Motivationshemmnis. Zum anderen ist, aufgrund der damit verbundenen Fahrtkosten, einigen Betroffenen eine Teilnahme an regelmäßigen Beratungen bzw. dem sozialen Gruppenangebot einfach nicht möglich. Das Projekt befindet sich nach wie vor im Aufbau. Die Modellprojektphase wurde Ende 2014 abgeschlossen. Allerdings muss die Modellprojektphase in Gera mit 2 Jahren und in Erfurt mit weniger als 1,5 Jahren als sehr knapp angesehen werden. Zur erfolgreichen Fortführung der Arbeit, musste eine stundenweise Personalstellenerweiterung stattfinden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Täterarbeit Häusliche Gewalt Zielgruppe des Projektes ORANGE sind erwachsene Männer, welche in (Ex-) Partnerschaften Gewalt ausüben bzw. ausgeübt haben. Es wird sowohl mit Selbstmeldern als auch mit institutionell zugewiesenen bzw. vermittelten Männern gearbeitet. Die Anzahl der Selbstmelder ist erfahrungsgemäß eher gering (Selbstmelder = Personen, die aus tatsächlichem eigenen Antrieb/Leidensdruck kommen und keine Empfehlung o.ä. erhalten haben). Daher sollen durch eine Kooperation der Polizei und Justiz vor allem geeignete Männer, bei denen die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach 153a StPO in Betracht kommt, an die Täterarbeit überwiesen werden. Hinzukommen aber ebenso die weiteren Möglichkeiten der Zuweisung wie Bewährungsauflagen, Auflagen der Familiengerichte oder Jugendämter. Außerdem richtet sich das Angebot an Personen, bei denen die gewalttätigen Handlungen bisher nicht angezeigt wurden bzw. die befürchten, in ihrer Beziehung gewalttätig werden zu können und daher Beratung wünschen. Frauen, welche häusliche Gewalt ausüben, können ebenso beraten werden, allerdings existiert für diese Zielgruppe kein soziales Gruppentrainingsprogramm. Es wird mit den Ratsuchenden sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting gearbeitet. Als soziales Verhaltenstrainingsprogramm wird die Form der sozialen Gruppenarbeit stets vorgezogen. Die Gruppendynamik und die Interaktionen fördern das soziale Lernen. In diesem Setting werden die Männer von anderen Teilnehmern, mit ähnlichen Erfahrungen, mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert und können so ihr bisheriges Ver-
3 halten infrage stellen. Die so gemachten Erkenntnisse sind einprägsam und führen zur gegenseitigen Unterstützung bzw. kritischen Hinterfragung des eigenen Verhaltens und befördern somit Veränderung (vgl. Bundesstandards Täterarbeit/Materialen zur Gleichstellungspolitik Nr.109/2008 BFSFJ). Sowohl die Einzel- als auch die Gruppenarbeit soll über einen längeren Zeitraum (i.d.r. mindestens 9 Monate) stattfinden, da eine langfristige Verhaltensveränderung nicht über kurzfristige Interventionen erreicht werden kann (vgl. Studie: Veränderung von Partnerschaftsvariablen durch ambulante Opferbetreuung und Täterarbeit nach dem Auftreten Häuslicher Gewalt von Nicole Kratky, Nadia Abou Youssef, Heike Küken). Aufgrund dieser langfristigen und intensiven Arbeit sind mit den derzeitigen personellen und regionalen Ressourcen auch sicher nicht alle möglichen Adressaten erreichbar. Gera Das Gera setzte seine Arbeit auch 2014 erfolgreich fort. Die Leitung des Projektes in Gera wurde von Herrn Dipl.Soz.päd. Jörg Nacke übernommen. Dieser wird vor allem im Rahmen der Gruppenarbeit stundenweise von Frau Manuela Völkel als Co-Trainerin unterstützt. Frau Völkel übernimmt außerdem Tätigkeiten im Bereich der Netzwerkarbeit. Die Mitarbeiter befinden sich in 7 regionalen Netzwerken zum Thema Häusliche Gewalt. Außerdem nehmen sie an 2 Arbeitskreisen mit dem Fokus auf justiznahe Beratungen teil. Hier sind vor allem Familienrichter, Familienberatungsstellen, Anwälte, Jugendamtsmitarbeiter etc. vertreten. Insgesamt wurden 14 Netzwerkreffen wahrgenommen. Herr Nacke schloss im Jahr 2014 die Ausbildung Täterarbeit Häusliche Gewalt der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit HG erfolgreich ab. Gemeinsam entwickelten die Mitarbeiter das soziale Gruppenprogramm, welches seit September 2013 in Gera angeboten wird, weiter fort. Hinzu kamen regelmäßige gemeinsame Fallbesprechungen sowie Supervision. Die Aufgabe der Projektleitung umfasst, neben der Gruppenarbeit, die Einzelfallarbeit im Rahmen der Anamnese, der Krisenintervention bzw. in Ausnahmefällen eine langfristige Einzelberatung. Ferner umfasst die Arbeit Gespräche mit der betroffenen Partnerin (nur um das Angebot transparent zu machen und um weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu vermitteln) und möglichen beteiligten Dritten (nach Entbindung von der Schweigepflicht und nur soweit für die Arbeit notwendig und sinnvoll). Weitere Aufgaben sind die Dokumentation der Fälle, das Führen einer Statistik, die allgemeinen Verwaltungsaufgaben (Termine, Berichte etc.), die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sowie die Teilnahme an Fortbildung und Supervision.
4 Aufgrund dieser Arbeitsvielfalt konnte festgestellt werden, dass die personelle Ausstattung nicht ausreichend ist, so dass eine stundenweise Erhöhung des Arbeitszeitvolumens von Herrn Nacke für 2015 stattfinden musste. Die soziale Gruppenarbeit findet in Gera in der Regel wöchentlich in einem Gruppenraum des Streetwork Gera e.v., welcher für alle zentral in Bahnhofsnähe erreichbar ist, statt. Die Installation einer Gruppe ist, aufgrund der beschränkten Aufnahmekapazitäten (max. 8 Teilnehmer) und der individuellen Verhältnisse der Teilnehmer (Schichtdienst, Montagetätigkeiten, Anfahrtswege etc.), eine anspruchsvolle Aufgabe. Bislang kann die Gruppenarbeit nur freitags in den Nachmittags- und Abendstunden umgesetzt werden. In der Gruppe befinden sich derzeit 7 Teilnehmer. Im Jahr 2014 wurden im Täterarbeitsprojekt Gera insgesamt 49 Personen beraten. 37 Personen kamen im Jahr 2014 neu in die Beratung. 12 Ratsuchende wurden aus dem Jahr 2013 mit in die Beratung 2014 genommen. Seitens der Staatsanwaltschaft wurden Personen zugewiesen. Durch Amtsgerichte erfolgten 2 Zuweisungen. Somit kamen insgesamt 9 Personen über eine justizielle Zuweisung ins Projekt. 2 Männer recherchierten selbständig nach einem Angebot der Täterarbeit und nahmen Kontakt auf. Die anderen 26 Ratsuchenden kamen über die Empfehlung von Netzwerkpartnern in die Beratung. Zugangsweg Selbstmelder Empfehlung Justiz N= 37 Im Jahr 2014 wurden im Landgerichtsbezirk Gera insgesamt 289 Gespräche mit Tätern geführt und 33 Gruppensitzungen angeboten. Die 1.Gruppenarbeit, welche 2013 begonnen wurde, wurde erfolgreich abgeschlossen. Eine 2. Gruppenarbeit hat im Herbst 2014 begonnen und wird 2015 beendet.
5 Landgerichtsbezirk Erfurt Auch im Landgerichtsbezirk Erfurt wurde die im Herbst 2013 begonnene Arbeit mit Erfolg im Jahr 2014 fortgeführt. Eine Zuweisung von möglichen Teilnehmern seitens der Staatsanwaltschaft begann erst ab dem Die Aufgaben der Projektleitung sind analog zu denen im Landgerichtsbezirk Gera und werden von Frau Dipl.Soz.päd. Alexandra Erdmann übernommen. In der Gruppenarbeit wird Frau Erdmann stundenweise von Herrn Marc Schwarze als Co-Trainer unterstützt. Hinzukommen gemeinsame Fallberatungen und Einzelgespräche mit Teilnehmern der Gruppenarbeit. Im Jahr 2014 wurden im Erfurt insgesamt 40 Personen betreut. 37 Betroffene wurden 2014 zugewiesen. 3 Männer wurden aus dem Jahr 2013 in 2014 weiter betreut. Unter den beratenden Personenwaren auch 2 Frauen. 4 Männer waren nicht aus dem Landgerichtsbezirk Erfurt (2 Männer aus dem Landgerichtsbezirk Meiningen, 2 Männer aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen) nahmen aber Beratungsgespräche in Erfurt wahr. Insgesamt wurden 249 Einzelgespräche geführt und 20 Gruppensitzungen angeboten. Seitens der Staatsanwaltschaft wurden 9 Personen zugewiesen, bei denen eine Eignung zur Teilnahme am Projekt überprüft werden sollte. Von Amtsgerichten bzw. den Sozialen Diensten in der Justiz erfolgten 5 Zuweisungen. 1 Person hatte selbständig im Internet nach dem Angebot der Täterberatung recherchiert. 22 Personen kamen auf Empfehlung von Netzwerkpartnern. Zugangsweg Selbstmelder Empfehlung Justiz N = 37
6 Die erste Gruppenarbeit wurde im Dezember 2014 abgeschlossen. Eine neue soziale Gruppenarbeit hat im Januar 2015 mit 9 Teilnehmern begonnen. Aufgrund der unterschiedlich weiten Anfahrtswege (1 Teilnehmer aus Nordhausen, 1 Teilnehmer aus Meiningen) und Arbeitszeiten musste die Gruppenarbeit nun auf einen 14-tägigen Rhythmus mit einer längeren Sitzungszeit umstrukturiert werden. Frau Erdmann hat als Projektleiterin im Landgerichtsbezirk Erfurt im Jahr 2014 ebenfalls die Ausbildung Täterarbeit HG der BAG TäHG aufgenommen und wird diese 2015 abschließen. Zudem schulte sie ihren Co-Trainer und entwickelte mit ihm gemeinsam ein Gruppenprogramm. Frau Erdmann übernimmt einerseits die Projektleitung im Landgerichtsbezirk Erfurt und anderseits die Gesamtkoordination der beiden Projekte Gera und Erfurt. Im Rahmen der Koordinationstätigkeit ist es unter anderem ihre Aufgabe an überregionalen Netzwerken teilzunehmen und mit dem Thüringer Justizministerium, im Sinne einer Optimierung des Angebots, zusammenzuarbeiten. Im Februar 2014 besuchte der damalige Justizminister Dr. Holger Poppenhäger die Geschäftsstelle Erfurt, um sich über die Projekte Erfurt und Gera zu informieren. Er begrüßte die erfolgreiche Umsetzung des Projektes und sprach sich für eine Ausweitung der Täterarbeit in Thüringen aus. Frau Erdmann nahm an 16 regionalen und überregionalen Arbeitskreisen zum Thema Häusliche Gewalt teil und stellte das Projekt in verschiedenen Thüringer Einrichtungen (bspw. Sozialpädagogische Familienhilfe, Suchthilfe etc.) vor. Mit den Frauenunterstützungseinrichtungen fand ein Austausch zu den möglichen Zusammenarbeitsformen statt (sowohl auf regionaler als auch überregionaler Ebene mit der LAG Interventionsstellen). Gemeinsam mit dem Landesfrauenrat, den Frauenunterstützungseinrichtungen, der LAG Kinder- und Jugendschutz, der LAG der Erziehungsberatungen und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband wurde im Sommer 2014 ein Positionspapier mit Anforderungen an die zukünftige Landesregierung im Kontext Häuslicher Gewalt erarbeitet und im Rahmen einer Veranstaltung am mit den Vertretern der jeweiligen Fraktionen diskutiert. Frau Erdmann war zudem bis November 2014 im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit (BAG TäHG) tätig. Diese Tätigkeit musste sie jedoch, aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im, beenden. Im November 2014 besuchten die Mitarbeiter den Fachtag und die Mitgliederversammlung der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt in Landau, bei der die aktuellen Standards der BAG TäHG besprochen und verabschiedet wurden. Diese Standards wurden zusammen mit Vertreterinnen
7 der deutschen Frauenunterstützungseinrichtungen entwickelt und werden in Kürze veröffentlicht. Das Augenmerk wurde insbesondere auf eine stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit der Interventionspartner im Sinne des Opferschutzes gelegt. Festgestellt werden konnte, dass das Thüringer bereits jetzt die Standards der BAG TäHG weitestgehend erfüllt. Im Rahmen einer Projektarbeit führten zwei Studentinnen der Universität Erfurt eine Wirkungsevaluation zum durch. In dieser Evaluation befragten sie sowohl Täter als auch die Geschädigten aus den Projekten Erfurt und Gera über mögliche Veränderungen aufgrund der Teilnahme der Männer am Projekt und kamen zu dem Fazit: Dazu kann grundlegend gesagt werden, dass Projekt Orange nach Einschätzung der Teilnehmer ein Erfolg für die Männer war. Sowohl die Teilnehmer, als auch die dazugehörigen (Ex-) Partnerinnen können von positiven Veränderungen des Verhaltens sprechen. (vgl. Seminararbeit Universität Erfurt: Evaluation des Projektes Orange von Sandra Hesse und Johanna Stosiek, 2014). Auch die vom selbst durchgeführten schriftlichen, anonymen Befragungen der Gruppenteilnehmer ergaben, dass die Absolventen des Trainings dieses grundlegend als hilfreich und positiv für eine Verhaltensänderung empfanden. Alle gaben an, ruhiger geworden zu sein und in Konfliktsituationen nun besser zu wissen, wie sie sich verhalten können ohne Gewalt auszuüben. Zum Abschluss ein Zitat eines Teilnehmers auf die Frage, welche Wünsche er noch an das Programm hätte: Keine, immer weiter so, war spitze. Die Erfahrungen der Modellprojektphase haben eindeutig gezeigt, dass ein Bedarf an Täterarbeit in Thüringen vorhanden ist. Sowohl die Täter als auch die Geschädigten äußerten sich positiv über die festgestellten Verhaltensänderungen der Teilnehmer. Unserer Auffassung nach, ist es daher dringend geboten, dass vorhandene Angebot zu sichern bzw. zu erweitern sowie die entsprechenden Zugangswege zum Projekt weiter auszubauen.
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