KOMMUNALE FÖRDERPROGRAMME DER STADT HALLSTADT
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- Ralph Christian Fürst
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1 KOMMUNALE FÖRDERPROGRAMME DER STADT HALLSTADT
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3 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Hallstadter und Dörfleinser, um Sie bei verschiedenen baulichen Maßnahmen bestmöglichst zu unterstützen, haben wir ein kommunales Förderprogramm aufgelegt. Dies greift im gesamten Stadtgebiet bzw. im speziell definierten Sanierungsgebiet. Um zu sehen, ob Ihr Eigentum im Sanierungsgebiet liegt, genügt ein Blick auf die gegenüberliegende Karte. Die folgenden Seiten bieten Ihnen einen guten Überblick der möglichen Förderungen. Angefangen von Fassadeninstandsetzungen und Verbesserung der (Hof)Begrünung (Förderungen im Sanierungsgebiet) über die Nutzung von Solar thermie (Förderungen im gesamten Stadt gebiet) bis hin zum Bau einer Regenwassernutzungsanlage (Förderungen im gesamten Stadtgebiet). Wichtig zu wissen Vor Maßnahmenbeginn muss stets die Genehmigung erfolgen. Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter im Bauamt und der Kämmerei gerne weiter. Melden Sie sich bei uns! Neben unserem kommunalen Förderprogramm gibt es weitere Zuwendungen von Land und Bund. Diese gelten insbesondere für die Bereiche Denkmalpflege, Wohnungsbauförderung, Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Städtebauförderung. Wichtige Kontaktdaten finden Sie am Ende unserer Ausführungen. Viel Spaß beim Lesen! Thomas Söder Erster Bürgermeister, Stadt Hallstadt 3
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5 INHALTSVERZEICHNIS Allgemeine Informationen Seite 6 Ich möchte meine Fassade instandsetzen oder meine (Hof)Begrünung verbessern Seite 8... Solarthermie nutzen Seite eine Regenwassernutzungsanlage bauen Seite 12 Weitere Ansprechpartner Seite 14 Kontaktdaten bei der Stadt Hallstadt Seite 15 5
6 Unser kommunales Förderprogramm möchte Sie bei privaten Investitionen zur Renovierung oder Neugestaltung von Gebäuden und den dazugehörigen Freiflächen unterstützen. So bezuschussen wir beispielsweise Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden oder die Erneuerung von öffentlich wirksamen Außenanlagen wie Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen. Wenn Sie eine kommunale Förderung für private bauliche Maßnahmen beantragen wollen, sollten Sie zuerst überprüfen, ob Ihr Gebäude im Fördergebiet liegt. Ist dies der Fall, müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahme unbedingt einen Förderantrag bei der Stadt Hallstadt stellen. Falls Sie hierzu baufachliche Fragen haben, hilft Ihnen unser Bauamt gerne weiter. Bei Unklarheiten zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an unsere Kämmerei. 6
7 Das Thema Umweltschutz nimmt bei uns einen hohen Stellenwert ein. So setzt die Stadt konsequent ihren Energienutzungsplan um. Auch Sie können einen wichtigen Beitrag leisten. Um dabei Ihren Geldbeutel etwas zu entlasten, fördern wir zum einen Solarthermie und zum anderen Regenwassernutzungsanlagen mit unterschiedlichen Fördersätzen (siehe jeweilige Richtlinien). Dieses Angebot steht Ihnen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Selbstverständlich müssen Sie auch bei diesen Maßnahmen vorab einen Förderantrag stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Bauamt. Denken Sie an das Wichtigste! 1. Liegt mein Gebäude im Fördergebiet? Kontakt mit der 2. Stadt Hallstadt aufnehmen. 3. Förderantrag bei der Stadt Hallstadt stellen. 7
8 Ich möchte... MEINE FASSADE INSTANDSETZEN ODER MEINE (HOF)BEGRÜNUNG VERBESSERN Im Rahmen unseres kommunalen Förderprogrammes bezuschussen wir sämtliche private Baumaßnahmen, die zur Verschönerung des Stadtbildes beitragen und als förderfähig eingestuft werden. 8
9 Das sind beispielsweise Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenstern, Fensterläden, Türen und Tore oder Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten und Dacheindeckungen. Außerdem fördert die Stadt die Umgestaltung von öffentlich wirksamen Außenanlagen, wie Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen sowie Entsiegelung und / oder Begrünung von Vorflächen und Hofräumen. Die Stadt Hallstadt übernimmt 30 Prozent der anfallenden Bau- und Baunebenkosten bis zu einer maximalen Höhe von Euro, sofern die Kosten Ihres Vorhabens mindestens Euro betragen. Mehrmalige Förderungen innerhalb von zehn Jahren sind dann möglich, wenn sie den genannten Förderbetrag nicht übersteigen. Weiterer Vorteil: steuerliche Abschreibungsvorteile nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) sind möglich. Vorrausetzung: Vor Baubeginn müssen Sie stets Ihren Antrag einreichen. Diesem Antrag sollten Sie eine konkrete Beschreibung der Maßnahmen mit Bestandsfotos und Angaben zum Baubeginn und -ende sowie einen Lageplan, ggf. weitere Pläne, eine Kostenschätzung und einen Finanzierungsplan beifügen. Wir benötigen pro Vorhaben je drei Angebote von verschiedenen Firmen. Wichtige Informationen zum Förderprogramm Was Kommunales Förderprogramm zur Instandsetzung von Fassaden oder Verbesserung der (Hof)Begrünung. Wer Eigentümer Wo Im festgelegten städtischen Sanierungsgebiet (Seite 2). Wie Vorab Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen. Baufachliche Fragen Bauamt. Fragen wegen Zuschüssen Kämmerei. 30 Prozent des Maßnahmenwertes bis zu einem Zuschuss von maximal Euro je Einzelobjekt. Mehrfachförderungen innerhalb von zehn Jahren sind möglich, wenn sie obigen Maximalbetrag nicht übersteigen. 9
10 Ich möchte... SOLARTHERMIE NUTZEN Umweltschutz ist uns wichtig. Deshalb haben wir eigene Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen und Kosten bei der Beschaffung und des Einbaus von Anlagen zur Nutzung von Solarthermie. 10
11 Wir fördern sowohl private Haushalte als auch Landwirte und Gewerbetreibende bei der Anschaffung, Errichtung und Inbetriebnahme von handelsüblichen Anlagen zur Nutzung der Sonnenkraft mit einer Leistung von mindestens 0,5 kw. Ausgenommen sind allerdings Sonnenkollektoranlagen für Schwimmbäder und Anlagen zur Stromerzeugung. Die Stadt Hallstadt übernimmt dabei 20 Prozent der anfallenden Kosten bei maximal Euro pro Anlage, sofern Sie auf keine anderen Förderprogramme (von Bund oder Land) zurückgreifen. Vorrausetzung: Sie müssen im Voraus Ihren Antrag einreichen. Außerdem benötigen wir eine formlose Beschreibung der Anlage, einen Lageplan und eine Kostenaufstellung mit Kostenvoranschlägen oder Schätzungen. Zudem wird innerhalb eines Anwesens (wirtschaftliche Einheit) nur eine Anlage bezuschusst. Jede Solarthermieanlage muss mindestens fünf Jahre betrieben werden. Wichtige Informationen zum Förderprogramm Was Anschaffung, Errichtung und Inbetriebnahme von marktgängigen Anlagen zur Nutzung von Solarthermie zur Brauchwassererwärmung mit einer Leistung von mindestens 0,5 kw. Wer Eigentümer, Pächter und Mieter also für private, landwirtschafliche und gewerbliche Zwecke (ausgenommen Schwimmbäder und Anlagen zur Stromerzeugung). Wo Innerhalb der Stadtgrenzen Hallstadts. Wie Vorab Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen. Fragen Bauamt. Die Förderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens Euro je Anlage, wenn keine Zuwendung von Bund oder Land oder vergleichbaren Förderprogrammen gewährt wird. 11
12 Ich möchte... EINE REGENWASSERNUTZUNGS- ANLAGE BAUEN Trinkwasser ist wertvoll. Deshalb gewähren wir beim Bau von Regenwassernutzungsanlagen Zuschüsse. Denn durch die Nutzung von Regenwasser für die Gartenbewässerung oder beispielsweise die Toilettenspülung können Sie Ihren Trinkwasserverbrauch und natürlich auch Ihre Kosten senken. 12
13 Sie erhalten eine Förderung von bis zu 260 Euro pro Kubikmeter Speichervolumen bei einem maximalen Zuschuss von Euro bzw. 80 Prozent der Gesamtsumme Ihres Vorhabens, sofern Sie keine anderen Förderprogramme (z. B. vom Bund oder Land) nutzen. Ihre Regenwassernutzungsanlage muss einen unter- oder oberirdischen, geschlossenen Speicherbehälter haben, der mindestens drei Kubikmeter Wasser fasst. Außerdem müssen mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche angeschlossen sein. Falls Sie das gesammelte Regenwasser nicht ausschließlich zur Gartenbewässerung nutzen, benötigen Sie zusätzlich die Zustimmung des Landratsamts Bamberg, um hygienische und gesundheitliche Risiken auszuschließen. Nebeneffekt: positive Auswirkung auf die Niederschlagsgebühr. Voraussetzungen: Selbstverständlich müssen Sie vorab Ihren Antrag einreichen. Zusätzlich sind eine formlose Beschreibung der Anlage, ein Lageplan und eine Kostenaufstellung mit Kostenvoranschlägen oder Schätzungen beizufügen. Wichtige Informationen zum Förderprogramm Was Förderung von Maßnahmen zur Regenwassernutzung als Brauchwasser und Zuwendungen für die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage. Wer Eigentümer und Erbbauberechtigte. Wo Innerhalb der Stadtgrenzen Hallstadts. Wie Vorab Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen. Fragen Bauamt. Förderung der Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung mit 160 Euro pro m³ Speichervolumen maximal 800 Euro. Bei einer zusätzlichen Nutzung für die Toilettenspülung beträgt die Fördersumme 260 Euro pro m³ Speichervolumen maximal Euro. Die Förderung ist nur möglich, wenn keine Zuwendung von Bund oder Land oder vergleichbaren Förderprogrammen gewährt wird. 13
14 WEITERE ANSPRECHPARTNER WOHNUNGSBAU FÖRDERUNG KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 bis Frankfurt am Main 0800 / infocenter@kfw.de Bafa, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Straße 29 bis Eschborn / DENKMALSCHUTZ Untere Denkmalschutzbehörde Landratsamt Bamberg Ludwigstraße Bamberg 0951 / 85 0 poststelle@lra-ba.bayern.de ENERGIEEFFIZIENZ Klimaallianz Landratsamt Bamberg Ludwigstraße Bamberg 0951 / 85 0 poststelle@lra-ba.bayern.de UNSERE EMPFEHLUNG Um neben unserem kommunalen Förderprogramm auch alle anderen möglichen Zuschüsse zu nutzen, empfehlen wir Ihnen zusätzlich den Förderkompass für private Investitionen. Dieses interessante, leichtverständliche Nachschlagewerk hat die Regierung von Oberfranken herausgebracht. Gedruckte Exemplare sind bei uns im Rathaus (Bürgeramt) erhältlich. 14
15 IHRE ANSPRECHPARTNER IN DER STADTVERWALTUNG WIR HELFEN IHNEN GERNE WEITER! Unser Ansprechpartner im Bauamt Marc Hilbert 0951 / marc.hilbert@hallstadt.de Unsere Ansprechpartnerin in der Kämmerei Denise Schallenberg 0951 / denise.schallenberg@hallstadt.de STÄDTEBAUFÖRDERUNG IN OBERFRANKEN Dieses Projekt wird im Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Leben findet Innenstadt mit Mitteln des Bundes und des Freistaats Bayern gefördert. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 15
16 IMPRESSUM Herausgeber Stadt Hallstadt Marktplatz Hallstadt Postanschrift: Postfach Hallstadt Telefon: 0951 / Telefax: 0951 / stadt@hallstadt.de Konzeption und Design medienreaktor GmbH Werbeagentur Druck Caro Druck & Verlag GmbH 2. Auflage 16
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