Fassaden- und Gestaltungsprogramm

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1 Richtlinien für ein Fassaden- und Gestaltungsprogramm in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt Roth

2 Geltungsbereich: Das kommunale Förderprogramm umfasst die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete nach dem Bund - Länder Programm Im Bereich der Altstadt von Roth. Zweck der Förderung: Zweck der Förderung ist die Erhaituifig des historischen Altstadtkerns von Roth. Die städtebauliche Entwicklung soll durch gee ^!gnete Instandsetzungs-, Sanierungs- und Gestaltungs maßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichts punkte unterstützt werden. Förderungsfähige Maßnahmen: Im Rahmen dieses kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden; Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäude mit ortsbildprägenden Charakteren; Maßnahmen an Fassaden (Putz - Anstrich - Beseitigung von Feuchteschäden) Einbau neuer Fenster und Türen In denkmalgerechter Form nach den einschlägigen gestalterischen Auflagen (konstruktive Fensterteiluhg bei der Breite größer als 0,90 m) Anbringung von Fensterladen, soweit dies gestalterisch wünschenswert ist. Maßnahmen an Dächern einschließlich DachaufbaUten (Eindeckung, Konstruktion, Trauf- und Ortgangnlagen gesimse) Fassadenbegrünung Maßnahmen an Treppen? Maßnahmen an Einfriedungen 3.2 Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhal tung und Gestaltung des Ortsbildes; Hofbegrünung Entsiegelung Einbau altstadtgerechter fjeläge Art und Umfang der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen im Rahmen derstädtebauförderung 4.1 Die Zuschüsse werden wie folgt festgelegt; Maximal bis zu 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, jedoch höchs tens maximal gesamt Eine Doppelförderung der Maßns hme aus anderen Programmen ist nicht möglich. Soll te für das Objekt wegen städtebaulichen Mängel und Missstände im Gebäudeinneren eine Gesamtsanierung erforderlich sein, kann eine Förderung durch dieses Fassaden programm ausgeschlossen werden. Die Förderung ist nur möglich, wenn gestalterische Missstände im Bereich Dach - Fas sade behoben wurden, die über reine Unterhaltsmaßnahmen hinausgehen. Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht. 4.2 Grundsätze der Förderung; I Grundlage dieser Förderung ist ^ie Einhaltung der Vorgaben der Gestaltungsverord nung der Stadt Roth in ihrer jeweiligen Fassung, sowie Vorgaben des Baurechts und der Denkmalpflege. I

3 Antrags- und Bewilligungsverfahren: 5.1 Antragsberechtigt sind die Eigept:ümer der Objel^te. 5.2 Der Eigentümer beantragt bei der Stadt eine Beratung für vorgesehene / geplante ivlaßnahmen an Fassade / Dach koll, Angebote für die geplanter^ Gewerke). 5.6 Nach Vorliegen aller Angebote v Maßnahme aufstellen, der von werden muss. Dieser Vertrag regelt den Umfa zeitlichen Rahmen und die AuflJiigen, die Bedingungen und die Fristen für die Gewährung der Förderung. Durchführung der Maßnahme: likungsbeauftragter Architekt, erstellt ein Beratungspro 5.3 Die Stadt, bzw. ein von ihr sani tokoll und spricht Empfehlungen aus. Gleichzeitig prüft er, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist. 5.4 Nach Abstimmung mit Stadt / Rlegierung von Mittelfranken teilt er dem Eigentümer mit, ob die Maßnahme gefördert werdlen kann. 5.5 Ist eine Förderung möglich, wirc der Eigentümer aufgefordert, gemäß Beratungsproto- Arbeiten einzuholen (Mindestens drei Angebote pro /ird die Stadt einen Sanierungsvertrag für die geplante allen Beteiligten (Eigentümer, Stadt) gegengezeichnet ipg der durchzuführenden Maßnahmen, den geplanten 6.1 Erst nach Abschluss dieses Vertrages, oder nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, kann mit d^n Arbeiten begonnen werden. 6.2 Falls das Anwesen ein Einzelde schutzgesetz steht, ist zusätzlich des Landratsamtes über die Stac t einzuholen. 6.3 nkmal ist, oder im Ensemblebreich gemäß Denkmaldie Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Für genehmigungspflichtige baul ehe Änderungen gemäß der Bayerischen Bauordnung ist ein Bauantrag einzureichen. Nach Abschluss der Arbeiten wirjd als End- bzw. Erfolgskontrolle die Stadt oder der sanierungsbeauftragte Architekt die Maßnahme abnehmen. Auszahlung: 7.1 Für die Auszahlung des verein dungsnachweis auf, der folgendejs beinhaltet: a) Zusammenstellung sämtlicl er Rechnungen b) Kopie des Erlaubnis- bzw. E c) Pläne d) Fotos vor und nach der Sar e) Beratungsprotokoll f) Abnahme / Erfolgskontrolle 7.2 Ergibt der Kostennachweis, dass ten geringer sind, als die in der jarten Zuschusses stellt der Bauherr einen Verwenaugenehmigungsbescheides ierung die tatsächlich entstandenen förderungsfähigen Kos- Sanierungsvereinbarung veranschlagten Beträge, so können die Zuschüsse entsprechend anteilig gekürzt werden. Bei einer Kostenmehrung, ist eine Erhöhung des bewilligten Zuschusses nicht möglich. 7.3 Nach Prüfung des vorgelegten \/erwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Zuschüsse (in der Fegel innerhalb von 6 Wochen).

4 8 Vertragsverstöße: 8.1 Der Bewilligungsbescheid l<ann bei einem Verstoß gegen die Vereinbarungen des Sanierungsvertrages und bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel jederzeit widerrufen werden. Die ausgezahlten Zuschüsse sind dann in voller Höhe, zuzüglich Zinsen von 6 %, zurückzuzahlen. ' 9 Inkrafttreten: Dieses Förderprogramm tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisherige Förderprogramm außer Kraft. Anlage: Lageplan mit Umgriff Fassaden- und Gestaltungsprogramm Roth, 1. September 2015 Stadt Roth Ralph ^irffelhäußer/ Erster Bürgermeister

5 'k-'l^'r-t ä0 Vr-V..^ - 'i' "1-:^' '.-ry'w-s" ^Jry>c^' Lr-s'-^'i-'/,!'ii'%!il!l!, Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete Jsß^ roth Umgnff Fassaden- und Gestaltungsprogramm Roth

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