Welche Vorteile bietet die Altstadt:
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- Swen Adenauer
- vor 8 Jahren
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1 Welche Vorteile bietet die Altstadt: Wohnen: Modernes Wohnen mit historischem Flair und das mitten in der Stadt Kurze, meist fußläufige Wege zur Versorgung des täglichen Bedarfs : Einzelhandel, Bäcker, Metzger, Gaststätten, usw.; wichtige Dienstleistungseinrichtungen, wie Post, Banken, Ärzte, usw.
2 In welchen Bereichen können Sie investieren? Verschiedene Nutzungsmöglichkeiten: Eigenheim Mietwohnungen Ferienwohnungen Mietflächen für Handel und Dienstleistungen
3 Warum jetztin die Altstadt investieren? Baufinanzierung: derzeit sehr günstig Sparanlagen: nahezu keine Zinserträge Verschiedene Fördermöglichkeiten hier erhöhte steuerliche Abschreibung möglich
4 Welche Vorteile bieten sich im Detail?
5 Zuschüsse aus der Städtebauförderung für Fassadensanierung Ordnungsmaßnahme (Abbruch von Nebengebäuden) Freiflächengestaltung Modernisierungsgutachten Gesamtmodernisierung
6 Fassadensanierung Bedingungen: Kein bzw. geringer Modernisierungsbedarf im Gebäudeinneren Einhaltung Baurecht und Denkmalschutz Beseitigung sämtlicher Missstände an der Fassade Einholung von 3 Angeboten pro Gewerk Abschluss einer Sanierungsvereinbarung vor Beginn der Arbeiten Förderung: Maximal bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Gebäude, jedoch maximal
7 Ordnungsmaßnahme Bedingungen: Einhaltung Baurecht und Denkmalschutz Abbruch von Gebäude zur Entsiegelung von Hofflächen anschließende Gestaltung in Abstimmung mit Bauamt und Städtebauförderung Einholung von 3 Angeboten pro Gewerk Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Arbeiten Förderung: biszu 80 % der Abbruchkosten
8 Freiflächengestaltung Bedingungen: Einhaltung Baurecht und Denkmalschutz Altstadtgerechte Gestaltung in Abstimmung mit Bauamt und Städtebauförderung Einholung von 3 Angeboten pro Gewerk Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Arbeiten Förderung: biszu 30 % der Herstellungskosten
9 Modernisierungsgutachten Das Gutachten ist notwendig zur Ermittlung der möglichen Förderung sowie der Nutzungsmöglichkeiten bei einer Gesamtsanierung Inhalt: Grundlagenermittlung Bestandsplanung grobe Schadensanalyse Entwurfsplanung Nutzungskonzept Flächenermittlung Bauteilkostenschätzung Die Honorarkosten werden zu 2/3 aus der Städtebauförderung übernommen. Der Anteil des Eigentümer beträgt zunächst 1/3. Bei Realisierung wird dies Anteil ebenfalls übernommen.
10 Gesamtmodernisierung Bedingungen: Einhaltung Baurecht und Denkmalschutz Beseitigung sämtlicher Missstände an und im Gebäude VOB-gerechte Vergabe Abschluss einer Modernisierungsvereinbarungvor Beginn der Arbeiten Förderung: biszu 45 % des unwirtschaftlichen Teils
11 Zuschüsse für Einzeldenkmäler vom Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Einzeldenkmälern. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Finanzkraft des Eigentümers und den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Bezuschusst werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Detaillierte Auskünfte erteilt das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Neustadt a.d.aisch Bad Windsheim.
12 Zuschüsse und Darlehen aus dem Entschädigungsfond vom Landesamt für Denkmalpflege Förderung für umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung und einer akuten Gefährdung. Voraussetzung: Die Übernahme der vollen Instandsetzungskosten kann dem Eigentümer wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Bedingung: eine eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Denkmaleigentümers. Detaillierte Auskünfte erteilt das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Neustadt a.d.aisch Bad Windsheim.
13 Zuschüsse vom Landkreis und Bezirk Bedeutsame Denkmäler, die die Kultur-und Denkmallandschaft in besonderer Weise kennzeichnen und die regionale Baukultur prägen. Die Zuschüsse betragen für eine Einzelmaßnahme in der Regel bis zu 10 v.h. des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, höchstens jedoch bis zu Detaillierte Auskünfte erteilt die Stadt Bad Windsheim und das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch Bad Windsheim.
14 erhöhte steuerliche Abschreibung ( 7h, 10f EStG) Bedingungen: Das Gebäude steht in einem Sanierungsgebiet An dem Gebäude werden Modernisierungs- /Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von 177 BauGB durchgeführt Vereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde über Modernisierungsmaßnahmen nach 177 BauGB vor Beginn der Sanierung
15 erhöhte steuerliche Abschreibung ( 7h, 10f EStG) Abschreibung: Hauseigentümer : 7 h EStG 12 Jahre bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten (acht Jahre je 9% und vier Jahre je 7% nach Abschluss der Sanierung) Eigennutzer: 10 f EStG 10 Jahren je 9 % der Sanierungskosten Kapitalanleger: 7 h EStG 12 Jahre bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten (acht Jahre je 9% und vier Jahre je 7% nach Abschluss der Sanierung)
16 Fassadensanierung an einem Eigenheim Bestand: Erforderliche Arbeiten: Nach der Sanierung: Entfernung des Bewuchses Erneuerung des Daches Erneuerung der Dachentwässerung Austausch der Fenster und Sanierung der Fensterläden Putz-und Malerarbeiten
17 Fassadensanierung an einem Kostentragung: Eigenheim: Rechenbeispiel Gesamtkosten der Sanierung: Zuschuss von 30 % aus dem Fassadenprogramm: Investition: Erhöhte Abschreibung: 10 Jahre je 9 % der Investition Investition = Abschreibungshöhe: Bei einem Steuersatz von 25 % ergibt das jährlich: Steuervorteil auf 10 Jahre gerechnet: Tatsächliche Investition:
18 Gesamtmodernisierung an einem Mietobjekt: Rechenbeispiel Modernisierungskosten: Mietfläche: Wohnen: 245 m²(5,00 /m²) Mieteinnahmen pro Jahr: Bewirtschaftungs-/Instandsetzungskosten pro Jahr: Hypothek aufgrund der Mieteinnahmen (3 % Zins): Eigenleistung 25 %: Unwirtschaftlicher Teil: Zuschuss pauschal 40 % vom unwirtschaftlichen Teil:
19 Gesamtsanierung an einem Mietobjekt: Rechenbeispiel Sanierungskosten Städtebauförderungszuschuss Abschreibungshöhe / Gesamtinvestition Ermittlung der steuerlichen Entlastung mit einem Steuersatz von 35 % für die ersten acht Jahre für die letzten vier Jahre 9 % der Gesamtinvestition 7 % der Gesamtinvestition , , / Jahr / Jahr
20 Gesamtsanierung an einem Mietobjekt: Rechenbeispiel Zusammenstellung: Sanierungskosten Städtebauförderungszuschuss Steuervorteil der ersten acht Jahre gesamt: Steuervorteil der letzten vier Jahre (hier Berücksichtigung von zwei Jahren): Tatsächliche Investition: Abzüglich 1. Hypothek aufgrund der Mieteinnahmen: Verbleibende Investition nach 10 Jahre:
21 Beispiel einer Kapitalanlage Ermittlung der steuerlichen Entlastung mit einem Steuersatz von 30 % Anschaffungskosten Wohnung gesamt: Begünstigte Sanierungskosten für die ersten acht Jahre für die letzten vier Jahre (hier Berücksichtigung von zwei Jahren) 9 % der Gesamtinvestition 7 % der Gesamtinvestition / Jahr / Jahr Hypothek auf 10 Jahre aufgrund der Mieteinnahmen (70 m² á 5,00 abzgl. Bewirtschaftungs-/Instandsetzungskosten) Verbleibende Investitionssumme nach 10 Jahren:
22 Was muss man beachten?
23 Das bedeutet: Bauliche Maßnahmen aller Art, auch Instandsetzungsund Unterhaltsarbeiten, an Gebäuden innerhalb des Ensemblebereiches sind genehmigungspflichtig Die Vorgaben des Baurechts, der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Windsheim und der Denkmalpflege sind einzuhalten
24 Finanzierungsmöglichkeiten
25 Ansprechpartner Baurecht / Denkmalschutzrecht: Stadtverwaltung Bad Windsheim Marktplatz Bad Windsheim Stadtbauamt Ralf Spyra Dipl.-Ing. (TU) Architektur u. Stadtplanung Telefon / Telefax / ralf.spyra@bad-windsheim.de Städtebauförderung: Sanierungstreuhänderin der Stadt Bad Windsheim BayernGrund GmbH Georg-Strobel-Straße Nürnberg Jörg Schwarz, Architekt und Stadtplaner Telefon: 0911/ j.schwarz@bayerngrund.de Michaela Stähle, Sachbearbeitung Telefon: 0911/ staehle@bayerngrund.de
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