Fassadenprogramm - praktische Hinweise
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- Ursula Huber
- vor 5 Jahren
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1 Projektgebiet Oberhausen-Mitte Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 7 Flurstraßenviertel Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 10 Hettenbachviertel Fassadenprogramm - praktische Hinweise i Kommunales Förderprogramm der Stadt Augsburg zur Durchführung kleiner privater Baumaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung im Projektgebiet t Oberhausen-Mitte Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf die Soziale Stadt
2 Wie ist der Ablauf? 1. Kontaktaufnahme mit Stadtplanungsamt 2. Besprechungs- und Beratungstermin 3. Antragstellung mit Unterlagen - Kurzbeschreibung der Maßnahme, - Bestandsplan und Fotos des derzeitigen Zustandes, - Gestaltungsplan der zukünftigen Form und Nutzung, - Prüfbare Kostenschätzung, Angebote 4. Prüfung des Antrages 5. Abschluss einer Fördervereinbarung 6. Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises 7. Auszahlung des Zuschusses 2
3 Was ist Gegenstand der Förderung? Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen mit städtebaulicher Wirkung Dächer, Dachaufbauten Fassaden, einschließlich Fenster, Türen und Tore Werbeanlagen, soweit sie mit der Fassaden verbunden sind Beleuchtung an Fassade und Hauseingang Hauseingänge, einschließlich äußerer Zugangstreppe Hofräume und Vorgärten (zur Straße orientiert), t) einschließlich h Einfriedungen i 3
4 Worin liegt der Zweck der Förderung? Eh Erhaltung und derneuerung des privaten Gebäudebestandes b d und zugehöriger höi Freiflächen Beseitigung baulicher Mängel Stärkung der Wohnfunktion Stabilisierung und Weiterentwicklung der Bevölkerungsstruktur 4
5 Umfang und Höhe der Förderung Gefördert wird der sanierungsbedingte Mehraufwand der über die übliche Instandhaltung hinausgeht 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt (max ) 50% der zuwendungsfähigen Kosten bei schwierigen Gebäude- und Grundstückssituationen (max ) Bereitgestellt werden seitens der Stadt Augsburg / Jahr, voraussichtlich auf die Dauer von 3 Jahren 5
6 Was ist ein sanierungsbedingter Mehraufwand In den vergangenen Jahren wurden Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung im Projektgebiet Oberhausen-Mitte deutlich länger zurückgestellt und mit signifikant geringerem baulichen Anspruch und Aufwand durchgeführt als in vergleichsweise besser aufgestellten Gebieten. Dadurch ist das Projektgebiet Oberhausen-Mitte durch überdurchschnittlich viele private Gebäude und Freiflächen mit einem erheblichen Sanierungs- bzw. Modernisierungsstau geprägt. Gegenüber dem in Oberhausen-Mitte heute vorherrschenden geringen baulichen und architektonischen Standard, der nachfolgend als gebietsüblich bezeichnet wird, stellen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen welche hierzu überdurchschnittlich gut gestaltet und ausgeführt werden einen erhöhten Aufwand für die Eigentümer bzw. Bauherren dar. Da aus Gründen der städtebaulichen Sanierung der bauliche und architektonische Standard im Projektgebiet Oberhausen- Mitte angehoben werden soll, z.b. um auch eine nachhaltige soziale Entwicklung zu gewährleisten, liegt hier der Mehraufwand gegenüber dem gebietsüblichen Erhaltungsstandard im öffentlichen Interesse. Aus diesem Grund werden Maßnahmen welche einem erhöhten städtebaulichen bzw. architektonischen Aufwand zu Gunsten der Aufwertung des Gebietes Rechnung tragen, durch das kommunale Förderprogramm dort unterstützt, wosieüberdenimgebietderzeit üblichen Erhaltungsstandard hinausgehen (= sanierungsbedingter Mehraufwand). 6
7 Wie wird der Förderbetrag ermittelt? Es werden Vorteile und Nachteile für den Bauherrn bzw. Eigentümer gegenübergestellt, um die durch den sanierungsbedingten Mehraufwand ausgelösten unrentierlichen Kosten durch den Förderbetrag auszugleichen. Differenzbetrag Die Differenz aus (geringeren) Vorteilen und (größeren) Nachteilen ergibt vereinfacht ausgedrückt den unrentierlichen Anteil an den Gesamtkosten und damit den Förderbetrag. Es erfolgt zu jedem Antrag eine Einzelfallbetrachtung, um die objektspezifischen Merkmale berücksichtigen zu können. Vorteile Der Eigentümer bzw. Bauherr erhält ein höherwertig saniertes Bauteil, z.b. Fassade oder Dach, bzw. eine höherwertig beschaffene Freifläche. Als Kostenansatz werden hier die tatsächlichen Sanierungskosten rechnerisch angesetzt. Nachteile Gegenüber dem gebietsüblichen Erhaltungsstandard entstehen dem Eigentümer bzw. Bauherren reale Mehrkosten. Zur Gegenrechnung gegenüber den Vorteilen werden hier rechnerisch die Kosten für den gebietsüblichen Erhaltungsaufwand angesetzt. Gegebenenfalls gehen durch die Sanierung noch nutzbare Anlagen verloren, so dass Verluste im Sinne von noch nicht abgeschriebenen Anlagen bzw. von Buchwertverlusten entstehen. 7
8 Beispiel - Einfamilienhaus Bestand - was ist zum Beispiel verbesserungsbedürftig ungestaltete Fensteröffnungen / ungegliederte Fensterflächen. unattraktive Haustüre unattraktive Farbgestaltung 8
9 Beispiel - Einfamilienhaus Was kann gefördert werden zum Beispiel sanierungsbedingter Mehraufwand bei Fenstergliederung Faschen / Farbanstrich Türen 9
10 Beispiel - Einfamilienhaus Was kann gefördert werden zum Beispiel sanierungsbedingter Mehraufwand bei Fenstergliederung Faschen / Farbanstrich Türen Fensterläden 10
11 Beispiel - Einfamilienhaus Was kann gefördert werden zum Beispiel sanierungsbedingter Mehraufwand bei Fenstergliederung g Faschen / Farbanstrich Türen Fensterläden Im Bild zum Beispiel neue Dacheindeckung ohne Förderung 11
12 Beispiel Geschäfts- und Mehrfamilienhaus Was ist verbesserungsbedürftig zum Beispiel ungestaltete Fensteröffnungen / ungegliederte Fensterflächen. unattraktiver Geschäftsbereich im Erdgeschoss, Mängel bei Schau- fenstern, Eingang und Werbeanlagen unattraktive Farbgestaltung 12
13 Beispiel Geschäfts- und Mehrfamilienhaus Was kann gefördert werden zum Beispiel sanierungsbedingter Mehraufwand bei Fenstergliederung Schaufenstergliederung Türe Faschen / Farbanstrich 13
14 Beispiel Geschäfts- und Mehrfamilienhaus Was kann gefördert werden zum Beispiel sanierungsbedingter Mehraufwand bei MODE TREND MODE TREND Fenstergliederung Schaufenstergliederung Türe Faschen / Farbanstrich Werbeanlage Treppe / Eingangsbereich Außenbeleuchtung Im Bild zum Beispiel neue Dacheindeckung ohne Förderung 14
15 Beispiele - förderfähiger sanierungsbedingter Mehraufwand * Neue Fenster Einfache Erhaltung / Sanierungsmit verbesserter Instandsetzung bedingter städtebaulich / architektonischer ohne Aufwertung Mehraufwand Gliederung berücksichtigt gebietsüblichen Erhaltungsstandard z.b. z.b. 800 / Fenster / Fenster 300 / Fenster * Nur einfaches Beispiel zur Veranschaulichung bei der Berechnung des förderfähigen Betrages werden alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt. Zu beachten ist insbesondere, dass das kommunale Förderprogramm nur zum Einsatz kommen kann, nachdem die einschlägigen Fachprogramme abgefragt bzw. eingesetzt wurden. Auf die Richtlinien der Stadt Augsburg zum kommunalen Förderprogramm darf Bezug genommen werden. 15
16 Beispiele - förderfähiger städtebaulicher Mehraufwand Erneuerung und Einfache Erhaltung / Sanierungs- Aufwertung der Fassade Instandsetzung, bedingter mit Faschen um nur Farbanstrich Mehraufwand Fenster und Türen, sowie Rankgerüst berücksichtigt gebietsüblichen etsüb e Erhaltungstandard z.b. Kosten für eine Fassade z.b. Kosten für eine Fassade * Nur einfaches Beispiel zur Veranschaulichung bei der Berechnung des förderfähigen Betrages werden alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt. Zu beachten ist insbesondere, dass das kommunale Förderprogramm nur zum Einsatz kommen kann, nachdem die einschlägigen Fachprogramme abgefragt bzw. eingesetzt wurden. Auf die Richtlinien der Stadt Augsburg zum kommunalen Förderprogramm darf Bezug genommen werden. 16
17 Mögliche Abschreibung - 7h Einkommensteuergesetz Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von 7Absatz4und5imJahrderHerstellungundinden folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des 177 des Baugesetzbuchs absetzen (Zitat aus 7h EStG). Wenn bei Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen durch den Eigentümer besondere steuerliche Absetzungen gemäß 7h Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen werden, ist eine Doppelförderung von Gewerken, die bereits über das kommunale Förderprogramm bezuschusst werden, auszuschließen. Bescheinigung Das Stadtplanungsamt stellt auf Antrag eine gebührenpflichtige Bescheinigung aus, mit der die Höhe der abschreibungsfähigen Kosten festgesetzt wird. Diese Bescheinigung muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, das dann über die steuerliche Zuordnung entscheidet. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die Maßnahmen entsprechen den Zielen und Zwecken der Sanierung und es werden Mängel beseitigt bzw. behoben. Vor Baubeginn muss mit dem Stadtplanungsamt eine Vereinbarung zu den Maßnahmen abgeschlossen werden. Die Arbeiten müssen während der Gültigkeit der Sanierungssatzung durchgeführt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen aß a sind die entstandenen e Kosten durch die Originalrechnungen ge zu belegen. ege 17
18 Haben Sie Interesse, möchten Sie Fragen stellen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne. Ihre Ansprechpartner sind: Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt Augsburg Team Besondere städtebauliche Planung und Sanierungsmaßnahmen Helmut Seibold Zimmer 350, 3. Stock Rathausplatz 1, Augsburg Telefon 0821/ Telefax 0821/ helmut.seibold@augsburg.de Fachliche Beratung im Auftrag der Stadt Augsburg D I S DÜRSCH INSTITUT FÜR STADTENTWICKLUNG Rosenbuschstraße 2, München Telefon 089 / Telefax 089 / info@duersch-stadtentwicklung.de 18
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