Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren; Synopsis

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1 G Beilage Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren; Synopsis 70 Bauordnung der Stadt Zug (BO vom ); Übergangsregelung Gebühren und Praxis GGR-Vorlage Bericht und Antrag des Stadtrates vom 0. Dezember 06 Benchmark Gebühren Für die Behandlung von Gesuchen jeder Art sind Gebühren zu erheben. Die Gebühr beträgt in der Regel der ; sie kann je nach Aufwand um 0,5 gesenkt werden. total Gebühren total < 5'000 keine Gebühren Mio. 00 '000 Mio Mio. '000 '000 Mio Mio. '000 6'000 Mio Mio. 6'000 8'000 Mio 5 Mio. 8'000 0'000 5 Mio 5 Mio. über 5 Mio. 0'000 0'000 0'000 max. 50'000 Grundgebühr Die Grundgebühr für die Prüfung des Baugesuchs für Neu-, Um-, An- und Aufbauten einschliesslich Kontroll- und Abnahmegebühren und den Entscheid über das Baugesuch wird wie folgt erhoben: für die ersten Mio. für die restlichen Ansatz total Gebühren total Mio. 000 '600.0 Mio Mio. '600 8'600.5 Mio Mio. 8'600 '00.0 Mio Mio. '00 5'00.5 Mio 5 Mio. 5'00 7' Mio 5 Mio. 7'600 7'600.0 über 5 Mio. 7'600 max /..6 Husm

2 der Mio. 5 Mio. 0 Mio. Max. Gebühr Chur ¼ 50 '50 '500 Luzern '50-7'50 7'50- '50 '50-6'00 80'000 Winterthur -8 '00-6'00 6'00- '750 '750-6'750 Uster -7 7'000 0' Biel Die Gebührenbestimmungen der Baudirektion stützen sich auf den Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif) vom. März 97. Die Gebühren werden nach kantonaler Praxis seit. Januar 06 wie folgt berechnet: Gebühr in Interner Aufwand in Stunden bzw. effektive nicht verrechenbare Ausgaben in geringer Aufwand ' ' ' '00.-- '00.-- über über ' weniger als 5'000: keine Gebühren. Maximal werden verlangt. Wenn die effektiven den Betrag von , gegenüber den angegebenen Bau- Die Mindestgebühr beträgt 00. Die maximale Grundgebühr beträgt Für die Berechnung der Grundgebühr massgebliche umfasst die Gebäudekosten (gemäss plan BKP ) und die Umgebung (BKP ). Wenn die effektiven den Betrag von , gegenüber den angegebenen gemäss Baugesucheingabe überschreiten, wird eine Nachgebühr in Rechnung gestellt. Chur Mindestgebühr Max. Gebühr keine Luzern 80'000 Winterthur keine Uster keine Baar 50'000 Walchwil 50'000 Bei Erhöhung der Bausumme gemäss Bauabrechnung wird die Behandlungsgebühr neu überprüft und die Differenz in Rechnung gestellt, sofern sie bezogen auf die Ursprungsgebühr, mindestens 0 % und wenigstens beträgt. (Uster) /..6 Husm

3 kosten gemäss Baugesucheingabe überschreiten, wird eine Nachgebühr in Rechnung gestellt. Nicht geregelt. Fällig innert 0 Tagen nach Rechnungstellung. 5 Die Gebühr wird mit der Erteilung der Baubewilligung fällig. 5 Wird ein Bauvorhaben nicht ausgeführt, kann der Gesuchsteller 0 %, bei nur teilweiser Ausführung einen verhältnismässigen Anteil, der für dessen Beurteilung auferlegten Gebühr zurückfordern. Der Rückforderungsanspruch verjährt ein Jahr nach Erlöschen der Baubewilligung. (Uster) Reduktion der Grundgebühren Die Gebühr kann je nach Aufwand um 0,5 gesenkt werden. Nicht geregelt Bauermittlungsgesuch keine Gebühren 00-'500 keine Gebühren Kosten für notwendige Expertisen, spezielle Abklärungen usw. sind separat in Rechnung zu stellen. Die Gebühren können je nach Aufwand um gesenkt werden. Reduzierte Gebühren Für ein Bauermittlungsgesuch ist je nach Aufwand eine Gebühr von 00, höchstens aber 5 % der Grundgebühr zu entrichten. Wird ein Baugesuch zurückgezogen, ist nach Massgabe des Verfahrensstandes eine anteilsmässige Gebühr zu entrichten. Wird das Bauvorhaben nicht ausgeführt, können Gesuchstellende 50 % der Gebühr zurückfordern. Der Rückforderungsanspruch verjährt ein Jahr nach Erlöschen der Baubewilligung. Für die Bearbeitung eines Wiedererwägungsgesuchs ist je nach Aufwand eine Gebühr von 00 höchstens 5 % der Grundgebühr zu entrichten. Gebührenzuschläge Ist der Beizug von Sachverständigen ausserhalb der Verwaltung notwendig, werden deren Ex-pertisen und Abklärungen nach Aufwand separat verrechnet. Kontrollen und Dienstleistungen von externen Stellen (wie z.b. Schnurgerüst, energetische Kontrolle) werden nach Aufwand separat verrechnet. Bei besonderen Verhältnissen kann die Bearbeitungsgebühr angemessen reduziert werden oder entfallen. (Uster) '00.00 (Menzingen) (Risch) Rückzug BG: 0-00 % Grundgebühr (Luzern) Nach Aufwand, mind. 00 (Zürich) max. 5 % der Grundgebühr (Höchstens '500) (Baar) Nach Zeitaufwand, mind (Luzern) max. 5 % der Grundgebühr (Höchstens '500) (Baar) Externe Kosten für Expertisen, spezielle Abklärungen, Kanalisationsnachführungen, Brandschutzkontrollen etc. werden in der Höhe der tatsächlichen Kosten verrechnet. (Walchwil) /..6 Husm

4 . Abschnitt: Die Erhebung von Pauschalgebühren Bebauungspläne: keine Gebühren Bauanfragen: keine Gebühren Nutzungsänderung: 00 Aussendämmung: 00 5'000: keine Gebühren Änderungspläne ohne Publikation 00 mit Publikation 500 Verlängerung Baubewilligung 00 Teilbaufreigabe: keine Gebühren Nachkontrollen: keine Gebühren Bauplatzinstallation Bewilligung 00 Benützung vom öff. Grund: Verwaltungsgebührentarif Kanton Zug: 0.50 pro m /Woche Benützung von öffentlichen Autoabstellplätze 0 pro Parkplatz/Woche Erdanker: 5 pro m tangierte Fläche 5 Pauschalgebühren für Bewilligungen und Kontrollen Bewilligungen und Kontrollen Bebauungspläne Erarbeitung von Bebauungsplänen in einfachen Verfahren oder kleinen Änderungen '500 5'000 Erarbeitung von ordentlichen Bebauungsplänen 0'000 0'000 Bauanfragen Schriftliche Bauanfragen 500 Nutzungsänderung Bewilligungspflichtige Zweckänderungen 500 Gebäudesanierung mit Aussendämmung '000 Kleinbauten und gemäss a der Verordnung zum Planungs- 00 untergeordnete Bauten und Baugesetz (V PBG) Änderungspläne ohne Publikation 500 mit Publikation 800 Verlängerung pro Verlängerung 00 Baubewilligung Teilbaufreigabe vorzeitiger Baubeginn 00 Baukontrollen Nachkontrollen Baubewilligung, je 00 Kontrollgang Bauplatzinstallation Bewilligung 00 Benützung von öffentlichem Grund 0.0 pro m /Tag (6x0.0=.80 pro m /Woche) Erdanker pro provisorischen Erdanker im öffentlichem Grund 00 Bauanfragen Bebauungspläne Nutzungsänderung Gebäudesanierung Kleinbauten und untergeordnete Bauten Änderungspläne nach Zeitaufwand (Luzern) Änderungen oder Nacheinreichungen (Menzingen) Walchwil 0-00 % der Grundgebühr oder nach Zeitaufwand (Luzern) Je nach Aufwand (Menzingen) Pro Verlängerung (Walchwil) vorzeitiger Baubeginn (Luzern) max (Baar) Verlängerung Baubewilligung Teilbaufreigabe Baukontrollen Bauplatzinstallation Erdanker Bewilligungen und Kontrollen Geringer Aufwand:'000, hoher: 0'000 (Baar); Durchnittl. Aufwand (Baar) Begleitung von Gestaltungsplänen (Zürich) Winterthur Schwyz Schriftliche Bauanfragen, Vorabklärungen (Baar) und (Walchwil) Nutzungsänderungen (Baar) Walchwil Isolation der Gebäudehülle (St. Gallen) '500-0'000 7' '000 7'500 '000-0' ' ' ' ' Kleinbauten, Anbauten, Umbauten (Menzingen) ' Kontrollen: 0 % der Grundgebühr (Luzern) Nachkontrollen Gebühren nach Zeitaufwand (Zürich) und (Walchwil) Bewilligung (Baar) Benützung von öff. Grund pro m /Woche (Kt. SZ) Benützung von öff. Gr. pro m /Woche (Luzern) 0.5 pro m /W.50 pro m /W (Baar) Benützung von öff. Grund inkl. Autoabstellplätze (Sursee) pro m /Tag pro prov. Erdanker im öff. Grund (Kt. ZG) pro Laufmeter prov Erdanker (Kt. ZH) pro Laufmeter def. ERdanker (Kt. ZH) /..6 Husm

5 Keine Gebühren Plankopien durch Dritte erstellt, werden einschliesslich Porto und Verpackungskosten weiterverrechnet. Keine Gebühren. Abschnitt: Abweichende Regelungen 6 Plankopien, Akteneinsicht Bis zu zehn A-Dokumente werden unentgeltlich kopiert. Ab zehn Kopien wird für A oder A Kopie.00/Blatt verrechnet. Gebühren für Pläne a) Plot ab File 5/m b) Scan 0/m (Scan Speicherung als PDF, exkl. Datenbearbeitung und Sicherung auf CD oder USB-Stick. Speicherung auf USB- Stick 0). Tarife für Plot ab File und Scan gelten S/W und farbig. Breite max. 90 cm, Länge ab Rolle. c) Kopie (Scan und Plot) 5/m d) Schneiden,50/m e) Falten,50/m Durch Dritte erstellte Plankopien werden einschliesslich Porto und Verpackungskosten weiter verrechnet. Für die Bereitstellung von Archivunterlagen zur Einsicht wird der Zeitaufwand mit einem Ansatz von 0 pro Stunde verrechnet. Stadt Zürich Pro Kopie.00 Herausgabe von Plänen aus dem Archiv zwecks Einsichtnahme oder Erstellung von Fotokopien wird eine Gebühr von.00 pro Dossier erhoben. (Luzern). A:.00, A:.00 Bereitstellung von Archivunterlagen nach Aufwand (Durchschnittstarif 00.00/Std) (Baar) Bereitstellung von Archivunterlagen nach Aufwand (Walchwil) Verwaltungsgebührentarif Kanton Zug: Pro A Kopie Das Notariat von Stadt Zug wird für eine Sachbearbeiterstunde 0 verrechnet. (Notariat Stadt Zug) Für Bewilligungen von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen sowie weiteren Anlagen wie beispielsweise Erd- und Umweltwärme, Holzenergie, Biogas, Biomasse, Wärme-Kraft-Koppelung oder Windenergie wird eine Gebühr von der erhoben. weniger als keine Gebühren; Für stadteigene Bauten werden keine Gebühren erhoben. Bauanzeige: keine Gebühren 7 Gebührenbefreite Gesuche Keine Gebühr wird erhoben: a) für Bewilligungen von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen sowie weiteren Anlagen wie beispielsweise Erd- und Umweltwärme, Holzenergie, Biogas, Biomasse, Wärme-Kraft-Koppelung oder Windenergie. b) für stadteigene Bauten. c) für die Erarbeitung von Quartiergestaltungsplänen. Gleiche Regelung in Baar Grundgebühr für alternativ Energie (Menzingen) Bauanzeige (Menzingen) (Risch) /..6 Husm 5

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