LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei."

Transkript

1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Entwurf eines Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetzes und ANTWORT der Landesregierung Im Bundesrat wurde im Mai 2006 der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG) beschlossen (Drucksache 16/1994). 1. Hat die Landesregierung der Einbringung des Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag zugestimmt? a) Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Notwendigkeit, den Inhalten und den förmlichen Regelungen? b) Hat die Landesregierung die Absicht, gegebenenfalls Änderungsvorschläge in weitere Gesetzgebungsverfahren einzubringen, und wenn ja welche? Bei der Abstimmung im Bundesrat am 19. Mai 2006 hatte sich die Landesregierung der Stimme enthalten. Zu a) Die Landesregierung hält Änderungen im Recht der Prozesskostenhilfe mit dem Ziel einer Ausgabenbegrenzung für notwendig. Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Rechtsänderungen sind nach Auffassung der Landesregierung mit Blick auf dieses Ziel in Inhalt und Form ausgewogen und zweckmäßig. Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21.Februar 2007 beantwortet.

2 Drucksache 5/203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Zu b) Nein. 2. Welche konkreten Neuregelungen im Gesetzentwurf unterstützt die Landesregierung? Die Landesregierung hält insbesondere die Verschärfung der Bestimmungen über das anrechenbare Einkommen, die Erhöhung gegebenenfalls zu zahlender Raten und die Verpflichtung des durch die Prozessführung Erlangten nach dem Nettoprinzip für angezeigt. Dasselbe gilt für die Änderung von Verfahrensvorschriften, mit denen Möglichkeiten des Gerichts zur Aufklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden und das Beschwerderecht der Staatskasse erweitert werden. Nicht zuletzt erwartet die Landesregierung eine qualitative Verbesserung dieses Teils der gerichtlichen Prüfung davon, dass künftig von Anfang an der Rechtspfleger funktionell zuständig sein soll. 3. Sieht die Landesregierung die verfassungsrechtlichen Vorgaben in dem Gesetzentwurf durchgängig gewahrt, insbesondere hinsichtlich des verfassungsrechtlich verankerten Justizgewähranspruchs jedes Einzelnen? Ja. Die Landesregierung teilt insbesondere nicht die Bedenken, die insoweit von der Bundesregierung in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 16/1994) erhoben worden sind. 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Wie beurteilt sie insbesondere die geplante Einführung einer Bearbeitungsgebühr von 50,-, die Absenkung der Freibeträge auf das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum, die Aufhebung der Ratenobergrenze sowie die Verpflichtung der Partei zur Herausgabe sämtlicher Vermögenswerte, die sie mit Hilfe der Prozesskostenhilfe erstritten hat? a) Zielt der Gesetzentwurf nach Auffassung der Landesregierung darauf ab, auch solche Beiträge abzuschöpfen, die ein Existenzminimum sichern sollen oder ein so genanntes Schonvermögen darstellen? b) Wird nach Auffassung der Landesregierung in solchen Fällen der bedürftigen Partei im Prozesskostenhilfeverfahren das weggenommen, was ihr der Staat bei der Sozialhilfe sogleich wieder zukommen lassen müsste? Die Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro wird nur dann erhoben, wenn Raten von wenigstens 30,00 Euro monatlich oder Beträge aus dem Vermögen der Partei zu zahlen sind. Die Zahlungen werden zunächst darauf verrechnet, sodass der Betrag, der der Partei regelmäßig für den Lebensunterhalt verbleiben muss, dadurch nicht gemindert wird. Die einmalige Gebühr stellt nur einen geringen und zumutbaren Beitrag zu dem Aufwand dar, der der Justiz im Zusammenhang mit der Prozesskostenhilfe entsteht. Derjenige Teil des Einkommens, der dem Hilfesuchenden verbleiben muss (Freibeträge), soll nach dem Vorschlag des Entwurfs nicht auf das sozialhilferechtliche Existenzminimum abgesenkt, sondern ihm lediglich weiter angenähert werden. Anknüpfungspunkt ist der jeweils höchste nach der Rechtsverordnung gemäß 28 Abs. 2 Satz 1 und 5 SGB XII bestimmte Eckregelsatz in dem Bundesland, in dem die Hilfe suchende Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz) hat; nach geltendem Recht ist es dem gegenüber der bundesweit höchste Eckregelsatz. Der für die Prozesskostenhilfe maßgebliche Freibetrag ist auch nach dem Entwurf um 25 Prozent (bislang 50 Prozent) höher bei Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, ansonsten gilt ein um 5 Prozent (bislang 10 Prozent) höherer Betrag für den Haushaltsvorstand. Für den Ehegatten der Partei oder ihren Lebenspartner werden weitere 80 Prozent des der Partei zustehenden Freibetrags, somit 84 Prozent des Eckregelsatzes berücksichtigt (bislang 110 Prozent des Eckregelsatzes) sowie für jede weitere unterhaltsberechtigte Person bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent, danach 80 Prozent des Freibetrags für die Partei, somit 63 Prozent beziehungsweise 84 Prozent des Eckregelsatzes (bislang unterschiedslos 70 Prozent des Eckregelsatzes). Dazu kommen (unverändert) die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie weitere Beträge, soweit dies mit Rücksicht auf besondere Belastungen angemessen ist. Nach Auffassung der Landesregierung sind die genannten neuen Parameter zur Ermittlung der Freibeträge angemessen. Auch bei Familien mit kleinem Einkommen wird der verfassungsrechtlich garantierte Justizgewährungsanspruch nicht dadurch in Frage gestellt, dass ihnen zukünftig ein höherer Beitrag an den damit verbundenen Kosten abverlangt wird. 3

4 Drucksache 5/203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Entsprechendes gilt für die Aufhebung der zeitlichen Begrenzung von höchstens 48 Monaten für die Ratenzahlungsverpflichtung. Es ist weder verfassungsrechtlich noch sozialpolitisch geboten, einer Partei, die nach ihrem Einkommen zu Ratenzahlungen in der Lage ist, dessen ungeachtet nach einer bestimmten Laufzeit den Rest der von der Staatskasse (zinslos) verauslagten Prozesskosten zu erlassen. Mit der Verpflichtung, dass durch die Prozessführung Erlangte zunächst für die Kosten des Prozesses zu verwenden, wird die hilfebedürftige Partei einer Partei gleichgestellt, die in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses von vornherein selbst aufzubringen. Soweit nicht der Gegner unterliegt und deshalb die Kosten des Rechtsstreits erstatten muss, kann eine obsiegende Partei den Vermögenszuwachs daraus stets nur nach Abzug der bei ihr verbleibenden Kosten behalten. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Rechtsgrund der Ertrag des Prozesses beruht oder ob er den Betrag des sozialrechtlichen Schonvermögens nicht übersteigt. Aus Sicht der Landesregierung gibt es weder verfassungsrechtliche noch sozialpolitische Gründe dafür, die arme Partei insoweit besser zu stellen. Ihr laufendes Existenzminimum und bereits vorhandenes Schonvermögen wird davon nicht berührt. Die mit Rücksicht darauf gewährte Prozesskostenhilfe ermöglicht der Partei die Führung des Rechtsstreits. Er dient nicht dazu, ihr einen mit seiner Hilfe erzielten Vermögenszuwachs ohne Abzug der dafür entstandenen Kosten zu sichern, um damit neues Schonvermögen erstmals aufzubauen. Zu a) Insoweit wird auf die Ausführungen zu Frage 4 Bezug genommen. Die Verpflichtung zur Verwendung des durch die Prozessführung Erlangten berührt weder das zur Sicherung des Existenzminimums erforderliche laufende Einkommen noch das bereits vorhandene Schonvermögen der Partei. Zu b) Nein, die Neuregelung führt dazu, dass sich die staatlichen Aufwendungen für bedürftige Parteien in solchen Fällen per Saldo verringern. Dort, wo eine Bedürftigkeit nach allgemeinem Sozialhilferecht besteht, könnte sie zwar grundsätzlich durch den Einsatz des erstrittenen Vermögenszuwachses behoben werden. Es kämen dann der bedürftigen Partei jedoch die Bestimmungen über das sozialhilferechtliche Schonvermögen zu Gute. Die Partei könnte aus dem Erlangten neues Schonvermögen behalten und dennoch zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes laufende Unterstützung nach Sozialhilfegrundsätzen beanspruchen. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der Ausgabenentwicklung für Prozesskostenhilfe einerseits und den Rechtsänderungen im Bereich des Sozialrechts, insbesondere durch die Hartz-Gesetze, den steigenden Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie der Zunahme von einkommensschwachen Haushalten andererseits? Soweit sozialrechtliche Änderungen dazu geführt haben, dass die Zahl der einkommensschwachen Haushalte ansteigt, führt dies - zumal in Verbindung mit einem Ansteigen der Verfahrenskosten - nach Auffassung der Landesregierung dazu, dass Rechtssuchende vermehrt die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfüllen. Die dadurch bedingten höheren Fallzahlen insgesamt sind ebenso wie die gestiegenen Kosten für die Vergütung beigeordneter Rechtsanwälte und die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige in jedem Einzelfall unmittelbare Ursachen für die Zunahme der Ausgaben für Prozesskostenhilfe. 6. Die empirische Grundlage des Gesetzentwurfes beruht auf einer verfahrensbezogenen Kosten- und Leistungsrechnung des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg. Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat ausweislich seines Jahresberichts 2006 (Drucksache 5/93) 227 PKH-Verfahren aus dem Jahr 2001 untersucht. Sind nach Auffassung der Landesregierung die vorliegenden Zahlen belastbar und kann insbesondere anhand dieser die Ursache für den Zuwachs der Ausgaben für Prozesskostenhilfe hinreichend geklärt werden? Die in Baden-Württemberg bereits zur Verfügung stehenden Kosten- und Leistungsrechnungsdaten erlauben es, die Zahlungsabflüsse im dortigen Landeshaushalt verfahrensbezogen zu betrachten und so die genaue Beziehung zwischen Fallzahlen und einschlägigen Verfahrensausgaben herzustellen. Die aufgrund der dortigen Zahlen festgestellte prozentuale Steigerung der Ausgaben für Prozesskostenhilfe ist nach Einschätzung der Landesregierung auch hinsichtlich der Verhältnisse in den anderen Bundesländern in der Tendenz belastbar. Für Mecklenburg-Vorpommern spiegeln sich die entsprechenden Steigerungsraten im Haushaltstitel so, wie sie im Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2006 dargestellt sind. Diese unverkennbare Entwicklung sagt allerdings nichts über die Ursachen dafür aus. Die Prüfung des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern erstreckte sich auf die Handhabung der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe in der gerichtlichen Praxis. Strukturelle oder organisatorische Schwächen des Verfahrens beziehungsweise seiner praktischen Handhabung, die dort angemerkt werden, kommen nach Einschätzung der Landesregierung nicht als Ursache für einen ständig steigenden Zuwachs der Ausgaben in Betracht. 5

6 Drucksache 5/203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und worin bestehen diese im Wesentlichen? Missbrauch im Sinne einer mutwilligen Prozessführung tritt erfahrungsgemäß am ehesten dort auf, wo das Kostenrisiko als anerkanntes und legitimes Steuerungsmittel für vernünftiges und maßvolles Prozessverhalten ausfällt, vor allem also bei ratenfreier Prozesskostenhilfe. Nach Berichten aus der gerichtlichen Praxis kommt es in solchen Fällen nicht selten insbesondere zu zeitaufwändigen und kostspieligen Beweiserhebungen, die auf Antrag der Prozesskostenhilfepartei durchgeführt werden müssen, obwohl der Erfolg zweifelhaft ist und eine vernünftige selbst zahlende Partei deshalb davon absehen würde. Über verlässliche Erkenntnisse zum Umfang solcher oder ähnlicher Konstellationen verfügt die Landesregierung nicht. 8. Welche Einsparungen erwartet die Landesregierung im Ergebnis der Neuregelungen? Sowohl die materiellen Verschärfungen bei den Voraussetzungen und sonstigen Bedingungen der Prozesskostenhilfe als auch die Veränderungen im Verfahren lassen Einsparungen erwarten. Da ihre Wirkung von den tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Hilfesuchenden in jedem Einzelfall abhängt, ist der Landesregierung eine Aussage zur Höhe nicht möglich. 9. Wie viele Personen haben in Mecklenburg-Vorpommern Prozesskostenhilfe beantragt und wie viele haben sie bewilligt bekommen und wie viele Mittel sind durch das Land dafür aufgewendet worden (bitte in Zahlen von 2002 bis 2006 für alle Gerichtsbarkeiten angeben)? Die der Landesregierung zu Verfügung stehenden statistischen Daten zu den Fallzahlen und dem Inhalt der Entscheidungen (Bewilligung beziehungsweise Ablehnung der Prozesskostenhilfe) in den Jahren 2002 bis 2005 sind in der Tabelle 1 dargestellt. Die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2006 sind vom statistischen Landesamt noch nicht übermittelt worden. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und bei dem Finanzgericht wird bislang keine Statistik darüber geführt. 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/203 Tabelle 1: Fallzahlen und Entscheidungen über Prozesskostenhilfe Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Land Mecklenburg-Vorpommern I. Amtsgericht 1. Zivilsachen über PKH wurde entschieden, davon Prozesskostenhilfe wurde bewilligt Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt Familiensachen über PKH wurde entschieden, davon Prozesskostenhilfe wurde bewilligt Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt II. Landgericht 1. Zivilsachen - I. Instanz - über PKH wurde entschieden, davon Prozesskostenhilfe wurde bewilligt Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt Zivilsachen - Berufungen - über PKH wurde entschieden, davon Prozesskostenhilfe wurde bewilligt Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt III. Oberlandesgericht 1. Zivilsachen - Berufungen und Beschwerden - über PKH wurde entschieden, davon Prozesskostenhilfe wurde bewilligt Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt Für 2006 liegen noch keine Angaben vor. 2. Familiensachen - Berufungen und Beschwerden gegen Endentscheidungen über PKH wurde entschieden Prozesskostenhilfe wurde bewilligt Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt IV. Sozialgerichte Eingegangene Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erledigte Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe Von den erledigten Anträgen hatten Erfolg

8 Drucksache 5/203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode V. Landessozialgericht Eingegangene Anträge auf Bewilligung von Prozess-kostenhilfe Erledigte Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe Von den erledigten Anträgen hatten Erfolg VI. Verwaltungsgerichte/ Oberverwaltungsgericht Hier wurden bisher keine statistischen Daten über die Anträge auf Bewilligung von PKH erhoben VII. Finanzgericht Hier wurden bisher keine statistischen Daten über die Anträge auf Bewilligung von PKH erhoben VIII. Arbeitsgerichte/Landesarbeitsgericht Hier wurden bisher keine statistischen Daten über die Anträge auf Bewilligung von PKH erhoben Die im Haushaltstitel verbuchten unmittelbaren Ausgaben des Landes für die im Rahmen von Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte in den Jahren 2002 bis 2006 ergeben sich aus der Übersicht in Tabelle 2. Sonstige gerichtliche Auslagen in diesem Zusammenhang (insbesondere für die Entschädigung/Vergütung von Zeugen und Sachverständigen) werden dort nicht ausgewiesen. Tabelle 2: Ausgaben und Rückflüsse bei Prozesskostenhilfe Kapitel Ausgaben in TEUR Ordentliche Gerichte 7.250, , , , , Verwaltungsgerichtsbarkeit 113,6 99,1 97,3 87,5 73, Sozialgerichtsbarkeit 76,5 110,5 119,7 140,4 193, Finanzgerichtsbarkeit 2,4 1,7 1,9 2,4 3, Arbeitsgerichtsbarkeit 901,0 975, , , ,8 Einnahmen in TEUR Ordentliche Gerichte - 2,8 63,4 152,0 202,3 10. Wie hoch sind die Rückflüsse an den Justizfiskus aufgrund von Rückzahlungen oder Erstattungen von Prozesskostenhilfe (bitte in Zahlen von 2002 bis 2006 für alle Gerichtsbarkeiten angeben)? Die Rückflüsse werden erst seit Mitte des Jahres 2003 und nur bei den ordentlichen Gerichten gesondert gebucht. Zuverlässige Angaben sind deshalb insoweit erst seit 2004 möglich. Sie ergeben sich ebenfalls aus der Tabelle 2 ( Einnahmen ). 8

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1609 7. Wahlperiode 05.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Personalsituation in den Gerichten und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe

Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe Hier können Sie überprüfen, ob für Sie Beratungshilfe gewährt werden kann. Wichtig ist, dass über die Gewährung letztlich der Rechtspfleger beim zuständigen

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/1750 10.02.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Brandner (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Prozesskostenhilfe

Mehr

Prozesskostenhilfe. Verwaltungsgericht Braunschweig. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Prozesskostenhilfe. Verwaltungsgericht Braunschweig. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Verwaltungsgericht Braunschweig Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Mit

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2647 7. Wahlperiode 17.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten 2016 und 2017 und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/11472)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/11472) Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Ru/Gl Tel.: +49 30 240087-13 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: berufsrecht@bstbk.de 10. Dezember 2012 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung

Mehr

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Werner Hesse Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.v. Berlin, 30. April 2014 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V.,

Mehr

2. welche Kosten in den unter Ziffer 1 genannten Fällen in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe anfielen;

2. welche Kosten in den unter Ziffer 1 genannten Fällen in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe anfielen; Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 834 18. 10. 2016 Antrag der Abg. Emil Sänze u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa Gerichtskosten bei Klagen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLEURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2240 5. Wahlperiode 17.03.2009 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Belastung der Sozialgerichtsbarkeit des Landes im Jahr 2008

Mehr

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/1330 Landtag (zu Drs. 16/1279) 16. Wahlperiode 06.03.07

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/1330 Landtag (zu Drs. 16/1279) 16. Wahlperiode 06.03.07 Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/1330 Landtag (zu Drs. 16/1279) 16. Wahlperiode 06.03.07 Mitteilung des Senats vom 6. März 2007 Rückkehr zum Armenrecht? (Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Hartz IV

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Hartz IV LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4530 5. Wahlperiode 22.09.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 W 13/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 65/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit der Frau S K - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Beklagte

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz PKHBegrenzG)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz PKHBegrenzG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/1994 16. Wahlperiode 28. 06. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz

Mehr

Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren,

Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren, Leitsätze: Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren, wenn der Antragsteller Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II ist und sein Nettoeinkommen deshalb von

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/334 5. Wahlperiode 05.04.2007 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Klagen an den en von Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2226 4. Wahlperiode 16.05.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Höhe des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II

Mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund. Beschluss

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund. Beschluss Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund In dem Beschwerdeverfahren Beschluss 1) 2) 3) Kläger und Beschwerdeführer 4) gegen Jobcenter Märkischer Kreis

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Eingliederungshilfe für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Eingliederungshilfe für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2862 6. Wahlperiode 6.04.204 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Eingliederungshilfe für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern und

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER BESCHLUSS

SOZIALGERICHT HANNOVER BESCHLUSS SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 59 AS 2948/12 In dem Rechtsstreit A., BESCHLUSS Klägerin, Proz.-Bev.: B., g e g e n C., Beklagter, hat das Sozialgericht Hannover - 59. Kammer - am 28. Dezember 2012 durch

Mehr

Beschluss: 1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom , Az.: 9 Ca 1157/15, abgeändert.

Beschluss: 1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom , Az.: 9 Ca 1157/15, abgeändert. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 71/15 9 Ca 1157/15 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 03.07.2015 Rechtsvorschriften: 115, 118, 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO Orientierungshilfe: Keine Berücksichtigung von vom Jobcenter

Mehr

zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften Stand: 6.6.2017 SYNOPSE zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems BR-Drs. 431/17; BT-Drs. 18/12589 mit Wirkung zum 1.7.2017 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 1 Berechtigte

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/12799 20. Wahlperiode 02.09.14 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 25.08.14 und Antwort des Senats Betr.: Verfahrensdauer

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2312 5. Wahlperiode 17.03.2009 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Neue Amtsperiode bei den Richterdienstgerichten des Landes

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Finanzierung und Absicherung der psychosozialen Prozessbegleitung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Finanzierung und Absicherung der psychosozialen Prozessbegleitung LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/330 7. Wahlperiode 22.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Finanzierung und Absicherung der psychosozialen Prozessbegleitung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/726 7. Wahlperiode 05.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Die Qualität und Effektivität der Richter und Staatsanwälte

Mehr

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin,

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin, Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter B e s c h l u s s In der Familiensache der X, Klägerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen Y Beklagten, Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Entwicklung der Situation an den Sozialgerichtsbarkeiten des Landes Baden-Württemberg in Hinblick auf Auslastung und Kosten

Entwicklung der Situation an den Sozialgerichtsbarkeiten des Landes Baden-Württemberg in Hinblick auf Auslastung und Kosten Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1249 20. 12. 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Entwicklung der Situation

Mehr

SOZIALGERICHT AURICH BESCHLUSS

SOZIALGERICHT AURICH BESCHLUSS SOZIALGERICHT AURICH S 25 AS 250/06 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit,,, Antragstellerin, Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Kroll, Haarenfeld 52 c, 26129 Oldenburg, g e g e n ARGE Arbeit und Soziales

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/1466 4. Wahlperiode 04.01.2005 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Fraktion der CDU Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung von Jugendlichen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. September in dem Prozesskostenhilfeverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. September in dem Prozesskostenhilfeverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 305/05 BESCHLUSS vom 21. September 2006 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 114 Satz 1, 120 Abs. 4 a) Die Änderung eines Beschlusses über

Mehr

Auszug aus Denkschrift 2009

Auszug aus Denkschrift 2009 Auszug aus Denkschrift 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2007 Beitrag Nr. 14 Kostendeckung in der Justiz

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/2503 10.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Sanktionen und Widersprüche im Zusammenhang mit Hartz IV

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Sanktionen und Widersprüche im Zusammenhang mit Hartz IV LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3423 5. Wahlperiode 18.05.2010 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Sanktionen und Widersprüche im Zusammenhang mit Hartz IV und ANTWORT

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Eltern in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Eltern in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/113 7. Wahlperiode 08.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Eltern in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe)

Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe) Berufsfeld Anwaltschaft Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe) Franz Lutz, Rechtsanwalt, Augsburg, 15./16. Januar 2018 1 Arten der Gewährung von PKH Zwei Möglichkeiten

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 10l1703 -

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 10l1703 - Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/1 751 16.07.84 Sachgebiet 404 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Dezember in der Familiensache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Dezember in der Familiensache BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 207/15 BESCHLUSS vom 14. Dezember 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 115 Abs. 1 Satz 2; SGB XII 82 Abs. 1 Satz 3 Kindergeld ist im Sinne des

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3869 6. Wahlperiode 22.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Arbeit der Jobcenter Optionskommunen des Landes, Sanktionen

Mehr

Zahlen aus der Justiz

Zahlen aus der Justiz Zahlen aus der Justiz I. Personalbestand des Bundesministeriums der Justiz und seines Geschäftsbereichs am 1. August 2000 Beschäftigte davon Juristen davon Juristinnen Diplom Juristen/ Juristinnen Bundesministerium

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3686 5. Wahlperiode 23.08.2010 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2002 bis 2010

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. August in dem Prozesskostenhilfeverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. August in dem Prozesskostenhilfeverfahren BUNDESGERICHTSHOF III ZA 42/16 BESCHLUSS vom 10. August 2017 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 688 ff a) Für das Mahnverfahren (

Mehr

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008 Haufe TaschenGuide 134 Elternunterhalt Wenn Kinder zahlen sollen von Michael Baczko 3. Auflage 2008 Elternunterhalt Baczko schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Errichtung von Windkraftanlagen sowie Ausgleichmaßnahmen und -zahlungen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Errichtung von Windkraftanlagen sowie Ausgleichmaßnahmen und -zahlungen LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5930 6. Wahlperiode 26.09.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Errichtung von Windkraftanlagen sowie Ausgleichmaßnahmen

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts Nr. 21/12 Juni 2012 Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts Der Deutsche Richterbund nimmt zum Referentenentwurf

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4023 5. Wahlperiode 18.01.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Marianne Linke, Fraktion DIE LINKE Freiwilliges Soziales Jahr und andere Freiwilligendienste

Mehr

Der Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/211 6. Wahlperiode 11.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neuregelung der Beförderung von Schülerinnen und

Mehr

Sozialrechtliche Schlechterstellung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Sozialrechtliche Schlechterstellung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Deutscher Bundestag Drucksache 16/7574 16. Wahlperiode 14. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Markus Kurth, Volker Beck (Köln), weiterer

Mehr

Drucksache 7/2304neu 7. Wahlperiode

Drucksache 7/2304neu 7. Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2304neu 7. Wahlperiode 14.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Rückholquoten Unterhaltsvorschuss und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/964 7. Wahlperiode 12.09.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Verfahrensdauer in Strafsachen und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 24. Zivilsenat Familiensenat Beschluss vom , Az.: 24 WF 116/09

Leitsatz: OLG Dresden, 24. Zivilsenat Familiensenat Beschluss vom , Az.: 24 WF 116/09 Leitsatz: Im PKH-Verfahren kann ein Antragsteller nicht geltend machen er zahle seinem Lebensgefährten Unterhalt. Er kann aber als besondere Belastung den Betrag geltend machen mit dem sein Einkommen nach

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 1 U 4/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit P... S...,, Kläger und Antragsteller, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte... - g e g e

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/3376 27.01.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bühl (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Schulbegleiter

Mehr

Die Grundprinzipien der Verfassung

Die Grundprinzipien der Verfassung Die Grundprinzipien der Verfassung Verfassung rechtliche Grundordnung des Gemeinwesens Ziel: politische Einheit des Staates Bestimmung von Leitprinzipien Wertordnung Bestimmung der staatlichen Aufgaben

Mehr

Die Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht Vorwort 5 5 Wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim ausreichen, bekommen Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/448 5. Wahlperiode 29.05.2007 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.PDS Finanzieller Ausgleich für Kommunen nach dem SGB II

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS L 2 SB 172/11 B PKH S 10 SB 446/06 PKH SG Lübeck SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Klägerin und Beschwerdeführerin - g e g e n Land Schleswig-Holstein,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/190 7. Wahlperiode 13.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung

Mehr

Oberlandesgericht Braunschweig 2 W 18/11 8 O 884/08 (078) Landgericht Braunschweig. Beschluss. In dem Beschwerdeverfahren

Oberlandesgericht Braunschweig 2 W 18/11 8 O 884/08 (078) Landgericht Braunschweig. Beschluss. In dem Beschwerdeverfahren Leitsätze: 1. Eine Zahlung, die der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt von seinem Mandanten oder einem Dritten auf den Teil der Geschäftsgebühr erhalten hat, der auf die Verfahrensgebühr

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/372 (15/308) 06.03.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Beratungshilfe im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin:

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes Bundesrat Drucksache 407/08 04.06.08 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Sachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes A. Problem und Ziel Seit dem 01.09.2007

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/1592 5. Wahlperiode 21.07.2007 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Grabow, Fraktion der FDP Betriebsabrechnung bei Selbstständigen mit ALG II-Bezug und ANTWORT

Mehr

Übersetzungskosten im Prozesskostenhilfeverfahren

Übersetzungskosten im Prozesskostenhilfeverfahren LArbG Nürnberg, Beschluss v. 21.09.2017 7 Ta 115/17 Titel: Übersetzungskosten im Prozesskostenhilfeverfahren Normenketten: ZPO 114, 127 RL 2003/8/EG Art. 7 Buchst. b, Art. 8 Buchst. b, Art. 12 RVG 46 Leitsätze:

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3700

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3700 Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Gottorfstraße 2 24837 Schleswig Sozialausschuss@landtag.ltsh.de Schleswig-Holsteinischer Landtag

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/163 7. Wahlperiode 31.01.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten und ANTWORT der

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4305 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 02.05.16 und Antwort

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode 03.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG) Bundesrat Drucksache 250/06 10.04.06 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg R - AS - Fz Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7175 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann und Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 06.12.16 und Antwort

Mehr

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung 192 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung 28. Teurer Kurswechsel beim Landesblindengeld Die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Erhöhung des Landesblindengeldes ist willkürlich.

Mehr

Geschäfts-, Kosten- und Personalentwicklung bei den gemeinsamen Fachobergerichten

Geschäfts-, Kosten- und Personalentwicklung bei den gemeinsamen Fachobergerichten Antwort Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2894 des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/7062 Geschäfts-, Kosten- und Personalentwicklung bei den gemeinsamen Fachobergerichten

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 D 228/09 1 K 724/08 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwaltskanzlei - Kläger - - Beschwerdeführer -

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 36/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 192/00 Landgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben,

Mehr

SOZIALGERICHT AURICH BESCHLUSS

SOZIALGERICHT AURICH BESCHLUSS SOZIALGERICHT AURICH S 15 AS 147/07 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit,,, Antragstellerin, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kroll, Haarenfeld 52 c, 26129 Oldenburg, g e g e n Landkreis Leer Zentrum

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung

Mehr

... Geschäftsnummer des Amtsgericht Eingangsstempel des Amtsgerichtes

... Geschäftsnummer des Amtsgericht Eingangsstempel des Amtsgerichtes Absender:... Geschäftsnummer des Amtsgericht An das Amtsgericht... Eingangsstempel des Amtsgerichtes Die Beratungshilfe wird beantragt von (Name, Vorname, ggf. Geburtsnarne) Beruf, Erwerbstätigkeit Geburtsjahr

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 31. Januar 2013, Az.: 20 WF 36/12

Leitsatz: OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 31. Januar 2013, Az.: 20 WF 36/12 Leitsatz: Eltern schulden ihren minderjährigen Kindern einen Verfahrenskostenvorschuss auch dann, wenn sie ihn zwar nicht in einer Summe zahlen können, aber nach 115 Abs. 1 ZPO für eine eigene Verfahrensführung

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/329 20. Wahlperiode 03.05.11 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff (DIE LINKE) vom 26.04.11 und Antwort des Senats

Mehr

Beschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt.

Beschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 136/14 4 Ca 843/10 (Arbeitsgericht Bayreuth - Kammer Hof -) Datum: 30.10.2014 Rechtsvorschriften: 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 13, 49, 50 RVG Leitsatz: Nach 50 RVG i. V. m.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2805 5. Wahlperiode 05.10.2009 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Irene Müller, Fraktion DIE LINKE Beschäftigte in Werkstätten und Abteilungen für Menschen mit

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4448 19. Wahlperiode 03.11.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) vom 26.10.09 und Antwort des Senats Betr.: Mehr

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1002 16. Wahlperiode 2006-09-27 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzes zum

Mehr

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 121/14 9 Ca 1253/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum:

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 121/14 9 Ca 1253/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 Ta 121/14 9 Ca 1253/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum: 08.01.2015 Rechtsvorschriften: 114, 115, 127 ZPO Leitsatz: Anteilige Berücksichtigung der

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 10 WF 261/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5.3 F 188/06 Amtsgericht Frankfurt (Oder) 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau S Q, Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 E 237/06 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt gegen das Studentenwerk Leipzig

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 26 Ca 4136/12 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin D. D-Straße, D-Stadt

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/6496

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/6496 Schleswig Holstein Der echte Norden Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/6496 Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein Postfach 71 45 24171 Kiel An den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. Dezember in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. Dezember in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 140/10 BESCHLUSS vom 8. Dezember 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 517, 520 Abs. 2 Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 5 W 15/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 O 556/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Prozesskostenhilfeverfahren der J W, - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin

Mehr

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/881 Landtag 18. Wahlperiode 30.04.13 Mitteilung des Senats vom 30. April über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Entwurf

Mehr

Große Anfrage. der Abgeordneten Dr. Carola Timm, Mareike Engels, René Gögge, Antje Möller, Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion vom

Große Anfrage. der Abgeordneten Dr. Carola Timm, Mareike Engels, René Gögge, Antje Möller, Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion vom BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1018 21. Wahlperiode Neufassung 02.09.15 Große Anfrage der Abgeordneten Urs Tabbert, Peri Arndt, Hendrikje Blandow-Schlegel, Dr. Andreas Dressel,

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1391 11.05.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wohnsituation

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 83/12 - der Frau F, IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Sozietät Beier & Beier Rechtsanwälte, Gröpelinger Heerstraße

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 D 41/15 5 K 280/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: - Kläger - - Beschwerdeführer - gegen das Anstalt

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 D 135/11 1 L 419/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss 1. der Frau 2. des minderjährigen Kindes 3. des minderjährigen Kindes die Antragstellerinnen zu 1. bis 3. sämtlich wohnhaft:

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 59 AS 5162/11 Verkündet am: 24.09.2012 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Klägerin, Proz.-Bev.:

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5294 6. Wahlperiode 05.04.2016 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien

Mehr

Bericht zur Belastung der bremischen Justiz Fortschreibung 2014

Bericht zur Belastung der bremischen Justiz Fortschreibung 2014 Bericht zur Belastung der bremischen Justiz Fortschreibung 2014 I. Ordentliche Gerichtsbarkeit a) Richterdienst Amtsgerichte Zivilsachen 1 Eingänge je Richter 728,4 677,8 687,7 719,3 670,9 630,0 671,0

Mehr