MA 29, Sicherheitstechnische Prüfung; Instandhaltungsmaßnahmen an Brücken

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1 TO 24 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: Fax: post@kontrollamt.wien.gv.at DVR: KA V /08 MA 29, Sicherheitstechnische Prüfung; Instandhaltungsmaßnahmen an Brücken Tätigkeitsbericht 2008

2 KA V /08 Seite 2 von 26 KURZFASSUNG Das Kontrollamt hat die Instandhaltungsmaßnahmen der Magistratsabteilung 29 - Brückenbau und Grundbau an Brücken einer Prüfung unterzogen, wobei ein Schwerpunkt auf sicherheitsrelevante Aspekte gesetzt wurde. Es zeigte sich, dass die bautechnische Überwachung in zweckmäßiger Weise und unter Einhaltung der erforderlichen Prüfintervalle durchgeführt wurde. Verbesserungspotenzial ortete das Kontrollamt bei der Aktualisierung der Baudatenbank, der Archivierung und Auffindbarkeit der Bauwerksunterlagen sowie der Durchführung von Prüfungen an Schweißnähten. Weiters ergab die Prüfung, dass die Magistratsabteilung 29 vertiefte Untersuchungen und Bewertungen der Tragfähigkeit bestehender Brücken nur anlassbezogen durchführte. Auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens und aktueller Entwicklungen in den technischen Regelwerken empfahl das Kontrollamt der Magistratsabteilung 29 die diesbezügliche Evaluierung des in ihrer Verwaltung stehenden Brückenbestandes.

3 KA V /08 Seite 3 von 26 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines Prüfungsanlass Prüfungsgegenstand Prüfungsumfang Prüfungsmethode des Kontrollamtes Bautechnische Überwachung von Brücken Intervalle der bautechnischen Überwachung Unterlagen für die bautechnische Überwachung: Durchführung der bautechnischen Überwachung Teilnahme des Kontrollamtes bei der Prüfung der Floridsdorfer Brücke Beschreibung des Prüfobjektes Allgemeine Feststellungen des Kontrollamtes Feststellungen des Kontrollamtes zu einzelnen Mängeln Feststellungen des Kontrollamtes zu Schäden an Beschichtungen Feststellungen des Kontrollamtes zu Schäden an Untersichten Instandhaltung von Brücken Allgemeine Feststellungen Feststellungen zur Organisation Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Brückenbauwerke Allgemeine Feststellungen Stand der Technik Notwendigkeit zur Bewertung der Tragfähigkeit Feststellungen des Kontrollamtes zur bisherigen Vorgangsweise der Magistratsabteilung Bewertung der Tragfähigkeit der Floridsdorfer Brücke Nachrechnung der Floridsdorfer Brücke Feststellungen des Kontrollamtes zur Nachrechnung Maßnahmen der Magistratsabteilung Feststellungen des Kontrollamtes zur Bewertung...23

4 KA V /08 Seite 4 von 26 Anhang ALLGEMEINE HINWEISE...25 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...26

5 KA V /08 Seite 5 von 26 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Allgemeines 1.1 Prüfungsanlass Bei Brücken gegenwärtiger Bauweisen soll gemäß Richtlinien und Vorschriften für das Straßenbauwesen (RVS) RVS Allgemeines, Qualitätskriterien für die Planung von Brücken die technische Gebrauchstauglichkeit auf rd. 100 Jahre erstreckt werden. Die RVS werden (oftmals im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit [BMWA]) von der Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr erarbeitet und laufend aktualisiert und spiegeln ähnlich den ÖNORMEN den aktuellen Stand der Technik wider und werden zur Anwendung empfohlen bzw. durch das BMWA für verbindlich erklärt. Um die Zuverlässigkeit und Verkehrssicherheit von Brückenbauwerken während der gesamten Lebensdauer sicherzustellen, sind diese bautechnisch zu überwachen, zu warten und zu pflegen sowie auf Basis einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Strategie in Stand zu halten. Eine große Herausforderung für die bautechnische Überwachung und Instandhaltung von Brücken stellt das in den letzten Jahrzehnten immer höher gewordene Verkehrsaufkommen, vor allem die stetig ansteigende Zahl an Lkw sowie deren zunehmende Achslasten dar. Eine Kombination von Alter, Zustand und Belastung der Brückenbauwerke kann erfahrungsgemäß problematische Situationen ergeben, die rechtzeitig erkannt und entschärft werden müssen. Das Kontrollamt nahm diesen Umstand zum Anlass, um die Vorgehensweise der Magistratsabteilung 29 in Bezug auf bautechnische Überwachung und Instandhaltung von Brücken einer Einschau zu unterziehen. 1.2 Prüfungsgegenstand Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien ist die Magistratsabteilung 29 u.a. für die Planung, den Neu- und Umbau sowie das Bauwerksmanagement (Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung, Prüfung und Verwaltung) von Brücken zuständig.

6 KA V /08 Seite 6 von 26 Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind in der Magistratsabteilung 29 mehrere Bereiche eingerichtet; für das Kontrollamt waren bei der gegenständlichen Prüfung in erster Linie die Fachbereiche "Bauwerksprüfung" und "Brückenbau und Straßentunnel" maßgeblich. Die bautechnische Überwachung von Brücken wird hauptsächlich durch Bedienstete der Magistratsabteilung 29 vorgenommen. Sonderprüfungen, wie z.b. die Kontrolle der Spannkraft von Seilen, die Prüfung des Verpresszustandes von Spannkabeln in den Hüllrohren sowie für Stromgrundaufnahmen im Bereich der Donau und Neuen Donau werden an Externe vergeben. Im Rahmen der bautechnischen Überwachung durch das Referat "Bauwerksinspektion" (im Fachbereich "Bauwerksprüfung") werden die Brückenbauwerke hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes, ihrer Funktionsfähigkeit und Belastbarkeit überprüft. Allenfalls erforderliche Maßnahmen werden in Checklisten eingetragen und mit einem Auftragsschreiben elektronisch dem Referat "Brückenerhaltung" (im Fachbereich "Brückenbau und Straßentunnel") weitergeleitet. Die Veranlassung daraus resultierender Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wird von der Dringlichkeit und darauf abzustimmenden Instandhaltungsstrategie bestimmt. Im Zuge der bautechnischen Überwachung festgestellte Mängel oder wahrgenommene Schäden sind jedenfalls zu beheben, um größeren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden oder die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. 1.3 Prüfungsumfang Die gegenständliche Prüfung setzte sich vorwiegend mit sicherheitsrelevanten Aspekten bei der bautechnischen Überwachung und Instandhaltung von Brücken auseinander. Bei der Einschau in die Tätigkeit der Magistratsabteilung 29 wurde ihre Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Prüfpraxis auf ihre Eignung dahingehend untersucht, ob eine zweckmäßige und ordnungsgemäße Durchführung von bautechnischen Überwachungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Brücken gegeben ist. Von den im Sommer 2008 angesetzten Brückenprüfungen der Magistratsabteilung 29 unterzog das Kontrollamt die Floridsdorfer Brücke einer Einschau, da diesem Bauwerk bzgl. sicherheitsrelevanter Fragestellungen erhöhte Bedeutung beigemessen wurde.

7 KA V /08 Seite 7 von Prüfungsmethode des Kontrollamtes Das Kontrollamt nahm stichprobenweise Einsicht in das Brückenprüfbuch und die Bauwerksakten der Floridsdorfer Brücke sowie in die elektronische Datenverwaltung, in das Auftragsmanagement und in die Bauwerksdatenbank, wobei sich die diesbezügliche Prüfung mit der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit befasste. Im Zuge der Hauptprüfung der Floridsdorfer Brücke erfolgten durch das Kontrollamt stichprobenweise Begehungen sowie Befahrungen mit dem Brückeninspektionsfahrzeug der Magistratsabteilung Bautechnische Überwachung von Brücken 2.1 Intervalle der bautechnischen Überwachung Die bautechnische Überwachung sieht gemäß RVS Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Kunstbauten, Straßenbrücken eine "laufende Überwachung" durch den Streckenwartdienst zumindest alle vier Monate, eine "Kontrolle" durch entsprechend geschultes und erfahrenes Fachpersonal spätestens alle zwei Jahre sowie eine "Prüfung" durch eine sachkundige bzw. einen sachkundigen, in der Brückenprüfung bzw. im Brückenbau erfahrene Ingenieurin bzw. erfahrenen Ingenieur in der Regel alle sechs Jahre vor. Darüber hinaus sind "Sonderprüfungen" durchzuführen, wenn Schäden festgestellt oder durch äußere Anzeichen vermutet werden, deren Ausmaß mit den üblichen einfachen Prüfgeräten und Werkzeugen nicht ausreichend genau ermittelt oder deren Einfluss auf die Zuverlässigkeit der Brücke nicht verlässlich abgeschätzt werden kann. Dabei sind besondere Prüfmethoden anzuwenden oder die statische Nachrechnung zur Feststellung der derzeitigen Funktionsfähigkeit durchzuführen. Die stichprobenweise Einschau des Kontrollamtes in die Vorgangsweise der Magistratsabteilung 29 bei der bautechnischen Überwachung von Wiener Brückenbauwerken anhand der Floridsdorfer Brücke ergab, dass die oben genannten Fristen eingehalten werden. 2.2 Unterlagen für die bautechnische Überwachung: Als Unterlagen für die Überwachung und Prüfung von Brücken dienen gemäß DIN Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung ein

8 KA V /08 Seite 8 von 26 Bauwerksverzeichnis sowie je Brücke ein Bauwerksbuch und die Bauwerksakten. Mangels einer diesbezüglichen ÖNORM zum vorliegenden Themenkomplex orientierte sich das Kontrollamt wie auch die Magistratsabteilung 29 an dieser deutschen Norm. Das Bauwerksverzeichnis verschafft einen Überblick über alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ingenieurbauwerke im Zuge einer Straße und ist in Österreich bundesweit als Bauwerksdatenbank eingerichtet. Die Magistratsabteilung 29 gibt die wichtigsten Daten der Wiener Brückenbauwerke in diese Datenbank ein bzw. verwaltet sie auf diesem Weg. Das Kontrollamt nahm daher stichprobenartig Einschau in die Datenbank. Dabei wurde festgestellt, dass vereinzelte Daten nicht dem aktuellen Stand entsprachen bzw. ohne genauen Bezug zu einzelnen Bauwerken gleichsam als Basis (z.b. Brückenklasse, Belastbarkeit) im Zuge der Erstbefüllung der Datenbank eingegeben wurden. Um eine Verwendung unzutreffender Daten etwa auch im Weg von auf die Datenbank zugreifenden Bundesdienststellen zu verhindern, empfahl das Kontrollamt eine Überarbeitung bzw. die laufende Aktualisierung der Daten. Das Bauwerksbuch gibt eine Übersicht über die wichtigsten Daten eines Ingenieurbauwerkes und dient zur Eintragung der vorgenommenen Prüfungen. Es soll jederzeit Auskunft über den aktuellen Zustand des Bauwerkes geben und in einer Weise gegliedert sein, dass wichtige Daten in eine Datenbank direkt übernommen werden können. Das Kontrollamt konnte sich bei seiner stichprobenweisen Einschau von der ordnungsgemäßen Führung der in der Magistratsabteilung 29 als Prüfbücher bezeichneten Bauwerksbücher insbesondere auch in Bezug auf die Floridsdorfer Brücke überzeugen. Die Bauwerksakten enthalten alle für die Erhaltung und laufende Bearbeitung wichtigen Angaben zum Ingenieurbauwerk; diese werden im Bereich der Magistratsabteilung 29 in der Zentrale aufbewahrt. Im Zuge einer Einschau gewann das Kontrollamt jedoch den Eindruck, dass der Gesamtbestand an Unterlagen je Bauwerk nicht genau bekannt war bzw. nicht griffbereit war. Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 29 daher die Führung eines diesen Bestand dokumentierenden Verzeichnisses. Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Die Überarbeitung und laufende Aktualisierung der Daten in der bestehenden Datenbank wird im Rahmen der Kontrollen und Prü-

9 KA V /08 Seite 9 von 26 fungen der Bauwerke vorgenommen, sodass mit Ende des Jahres 2009 ein gesicherter Datenbestand vorliegen wird. Selbstverständlich erfolgt auch eine Aktualisierung bei Feststellung von unrichtigen Inhalten im Zuge von Projektbearbeitungen. Eine allfällige Datenweitergabe an Bundesdienststellen erfolgt erst nach interner Überprüfung der Daten. Im Fachbereich Bauwerksprüfung liegt ein Verzeichnis über die vorhandenen Kurzstatiken (Zusammenfassung einer statischen Berechnung) und Bestandspläne (charakteristische Pläne) auf, mit welchen bei Bedarf in kürzester Zeit Aussagen über statische Verhältnisse (charakteristische Abmessungen, Normenlage des Bestandes, Besonderheiten der Konstruktion etc.) gemacht werden können (z.b. für die Beurteilung von Sondertransporten). Des Weiteren wird derzeit die Gesamtarchivierung der bestehenden Brückenbauunterlagen im Hinblick auf die Einführung eines Wissensmanagements betrieben. Unterstützt werden soll die in Hinkunft bessere Auffindbarkeit der Unterlagen durch die EDV. 2.3 Durchführung der bautechnischen Überwachung Gemäß der schon im Pkt. 2.1 dieses Berichtes erwähnten RVS besteht die "laufende Überwachung" aus der Durchführung von Kontrollfahrten, bei denen vom Fahrzeug aus auf sichtbare Mängel und Veränderungen der Brücke geachtet wird. Im Rahmen der "Kontrolle" wird der Erhaltungszustand bzw. die Funktionstüchtigkeit aller Bauteile der Brücken durch Augenschein festgestellt. Beide Vorgehensweisen erfolgen im Allgemeinen ohne Verwendung besonderer Rüstungen und Geräte. Die umfassendste Begutachtung der Brücke findet im Rahmen der "Prüfung" unter Verwendung von Prüfgeräten und Werkzeugen sowie Leitern, Rüstungen oder Brückeninspektionsgeräten statt. Dabei wird der Erhaltungszustand nicht nur erhoben, sondern auch dokumentiert und bewertet.

10 KA V /08 Seite 10 von 26 Wie die stichprobenweise Einschau des Kontrollamtes in die Dokumentation der Floridsdorfer Brücke zeigte, nahm die Magistratsabteilung 29 diese Bewertung zweckmäßigerweise getrennt nach den einzelnen Bauteilen Unterbau, Überbau, Lager, Gelenke, Fahrbahnübergangs-Konstruktion, Beläge, Abdichtung, Entwässerung, Randbalken und Ausrüstung vor. Positiv fiel auf, dass im Sinn einer Qualitätssicherung entsprechende Checklisten zum Einsatz gelangten, die ein Abarbeiten sämtlicher Prüfinhalte im Sinn der RVS sicherstellten. 3. Teilnahme des Kontrollamtes bei der Prüfung der Floridsdorfer Brücke 3.1 Beschreibung des Prüfobjektes Die im Jahr 1978 für den Individualverkehr freigegebene Floridsdorfer Brücke führt über die Donau und verbindet den 20. und 21. Wiener Gemeindebezirk. Sie verfügt in beiden Richtungen über zweispurige Fahrbahnen. Stromabwärts schließen ein 5 m breiter Geh- und Radweg und der Gleiskörper für die Straßenbahn an die Fahrbahn an. Die Breite der Floridsdorfer Brücke variiert zwischen 31 m und 37 m. Das Verkehrsbauwerk besteht im Wesentlichen aus: a) Der rd. 95 m langen "Kaibrücke" - einem Spannbeton-Durchlauftragwerk mit zwei Hohlkästen zur Überbrückung des Handelskais, b) der rd. 333 m langen "Strombrücke" über die Donau und c) der rd. 215 m langen "Flutbrücke" über die Neue Donau. Die beiden letztgenannten Teile sind Stahltragwerke mit Hohlkastenquerschnitt und auskragender Fahrbahnplatte. 3.2 Allgemeine Feststellungen des Kontrollamtes Im Zuge der stichprobenweisen Teilnahme des Kontrollamtes an der Prüfung der Floridsdorfer Brücke konnte nach dem Augenschein ein dem Alter der Brücke entsprechender guter Zustand der Brücke festgestellt werden. Lediglich der Fahrbahnbelag, die Bewegungsfugen sowie die Fahrbahn- und Abdichtungsentwässerungen zeigten sich stellenweise in einem Zustand, der in Stand zu setzen wäre.

11 KA V /08 Seite 11 von 26 Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Für Instandsetzungsarbeiten des Fahrbahnbelages im Jahr 2009 ist die Koordination mit der Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten bereits im Laufen. Die Ausrüstung der Magistratsabteilung 29 mit einer fahrbaren teleskopartigen Hebebühne erschien zweckmäßig und zur Erreichung der zu inspizierenden Stellen der Brücke, auch an der Brückenunterseite, gut geeignet. Abgesehen von stichprobenartigen visuellen Begutachtungen und stellenweise durchgeführten Messungen der Schichtdicke der Beschichtungen führten die Mitarbeiter der Magistratsabteilung 29 keine eingehenderen Prüfungen der Tragwerke durch. Insbesondere fiel auf, dass keine im Sinn der RVS durchzuführenden Prüfungen der Schweißnähte mit Lupe erfolgten. Das Kontrollamt empfahl daher die künftige Durchführung dieser Untersuchungen. 3.3 Feststellungen des Kontrollamtes zu einzelnen Mängeln Im Bereich des auf der Donauinsel befindlichen (oberstromigen) Widerlagers der "Strombrücke" wurde ein vertikaler Riss an der Stahlbetonaußenwand im Nahbereich einer seinerzeit mangelhaft ausgeführten Arbeitsfuge vorgefunden. Dieser war nach Angabe der Magistratsabteilung 29 bereits vor mehreren Jahren aufgetreten und für die Standsicherheit der Brücke nicht von Bedeutung. Nach Ansicht des Kontrollamtes sind jedoch auch Risse an Bauteilen mit geringem bzw. keinem Einfluss auf die Standsicherheit der Brücke zu beobachten und in weiterer Folge fachgerecht zu verschließen, da Risse ein ständiges Potenzial für den Eintritt von Feuchtigkeit und damit eine Korrosionsgefahr für die Stahlbewehrung sind und weitere Beschädigungen des Stahlbetonbaues bewirken können. Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Der festgestellte Riss wurde in der Zwischenzeit bereits fachgerecht verschlossen.

12 KA V /08 Seite 12 von 26 An der vorhin bezeichneten Stelle wurden Verkabelungen vorgefunden, die außerhalb der Kabeltassen geführt sind und den lichten Durchgang des Revisionsbereiches in Kopfhöhe queren. Das Kontrollamt empfahl daher, diesen Sicherheitsmangel zu beheben und die Kabel in die vorgesehenen Führungen zu legen. Weiters konnten zwei an der Unterseite der "Strombrücke" zwischen den Hohlkästen geführte sprossenartige Kabeltassen vorgefunden werden, die mit scharfkantigen Enden in den lichten Durchgang des Revisionsbereiches hineinragten und daher eine Verletzungsgefahr darstellten. Das Kontrollamt empfahl daher die Entschärfung dieser Situation. Bei Begehung eines Hohlkastens der "Strombrücke" fielen von Verwitterung stark gekennzeichnete Kabelleitungen auf, wobei die Zuordnung dieser Leitungen durch die Magistratsabteilung 29 nicht ohne Weiteres getroffen werden konnte, da Kennzeichnungen bzw. Beschriftungen von Leitungen großteils fehlten. Das Kontrollamt empfahl die Überprüfung sämtlicher Leitungen auf Kennzeichnung sowie die Entfernung allfällig nicht mehr in Verwendung stehender Leitungen. Ferner wurden Wasserpfützen in einem Kollektorgang der "Flutbrücke" verursacht durch Kondensation von feuchter Luft am nicht isolierten Wasserrohr der Magistratsabteilung 31 - Wasserwerke vorgefunden. Um möglichen Schäden am Beton vorzubeugen, empfahl das Kontrollamt der Magistratsabteilung 29 daher, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung dieses Kondensates zu ergreifen. Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Die festgestellten Mängel wurden einer Bearbeitung übergeben. Bezüglich des Kondensatanfalles des Wasserrohres der Magistratsabteilung 31 wird eine Abstimmung der weiteren Vorgangsweise erfolgen. Stellungnahme der Magistratsabteilung 31: Eine nachhaltige Vermeidung des beschriebenen Kondensats am Wasserrohr und der dadurch entstehenden Wasserpfützen im Be-

13 KA V /08 Seite 13 von 26 reich der "Flutbrücke" der Floridsdorfer Brücke ist nur durch aufwändige und kostenintensive Isolierungsmaßnahmen des bestehenden Wasserrohres zu erzielen. Die Magistratsabteilung 31 wird in Abstimmung mit der Magistratsabteilung 29 die Magistratsabteilung 39 - Versuchs- und Forschungsanstalt der Stadt Wien mit der Prüfung bzw. Beurteilung der Auswirkungen des Kondensats auf das bestehende Betonbauwerk beauftragen und in Abhängigkeit der Ergebnisse die weitere Vorgangsweise festlegen. 3.4 Feststellungen des Kontrollamtes zu Schäden an Beschichtungen An der Unterseite der "Strombrücke" fiel ein kürzlich beendeter Einbau der Fernwärmeleitungen auf. Im Bereich der Anschlüsse der Rohrbefestigungen an den Altbestand des Tragwerkes waren Beschichtungserneuerungen sichtbar, die von der ausführenden Firma an vereinzelten Stellen augenscheinlich unzureichend vorgenommen worden waren. Da die Fertigstellung der Umbauarbeiten gemäß Schlussfeststellungsprotokoll vom November 2007 bereits rd. ein Jahr zurücklag, war für das Kontrollamt nicht erkennbar, warum bis zum Prüfungszeitpunkt eine Behebung der offensichtlich schon zum Zeitpunkt der Übernahme bestandenen Mängeln an der Beschichtung von der Magistratsabteilung 29 von der verantwortlichen FERNWÄRME WIEN GmbH nicht angefordert worden war. Beschädigungen dieser Art an den Beschichtungen fielen dem Kontrollamt auch im Bereich des Pfeilers der "Strombrücke" auf der Seite des Handelskais auf, wo kürzlich ein Unternehmen im Auftrag der Magistratsabteilung 29 Vergitterungen zur Unterbindung des Zutrittes zum Brückentragwerk für Unbefugte montierte. Es wurde der Magistratsabteilung 29 daher empfohlen, im Zuge von Bauabnahmen verstärkt auf allfällige durch Bauführungen erfolgte Beschädigungen an den Beschich-

14 KA V /08 Seite 14 von 26 tungen der Stahlkonstruktionen zu achten bzw. deren Behebung mit größerem Nachdruck einzufordern. Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Der Hinweis des Kontrollamtes wird aufgenommen, um die Behebung mit Nachdruck einzufordern. 3.5 Feststellungen des Kontrollamtes zu Schäden an Untersichten Im Bereich des donauinselseitigen Treppelweges waren diverse Abschürfungen an den Unterseiten der Stahlhohlkästen der "Strombrücke" sichtbar, die von Berührungen von darunter durchfahrenden Fahrzeugen stammen dürften. An der Kante des stromabwärts gelegenen Hohlkastens der Stahlbrücke war im Bereich der genannten Unterführung eine Reparaturstelle sichtbar, wo nach Anprall eines durchfahrenden Fahrzeugs Teile der Untergurtversteifung ausgewechselt werden mussten, was auf eine große Wucht des Anpralls schließen ließ. Um künftigen ähnlichen Unfällen vorzubeugen, empfahl das Kontrollamt der Magistratsabteilung 29, die Anbringung einer entsprechenden Höhenkennzeichnung oder andere geeignete Maßnahmen ins Auge zu fassen. Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Eine Maßnahme wird in Absprache mit der Magistratsabteilung 46 erarbeitet werden. 4. Instandhaltung von Brücken 4.1 Allgemeine Feststellungen Im Bereich der Magistratsabteilung 29 wird grundsätzlich die Strategie der stetigen Aufwendungen und präventiven Wartungen verfolgt. Gleichzeitig werden je nach Bauwerk größere Instandsetzungsmaßnahmen soweit hinausgezögert, bis Aufträge möglichst in Einem vergeben und wirtschaftlich durchgeführt werden können. Am Beispiel der Floridsdorfer Brücke konnte das Kontrollamt feststellen, dass eine be-

15 KA V /08 Seite 15 von 26 reits erforderliche Sanierung von Entwässerungen der Fahrbahnabdichtung erst im Zuge einer künftigen Generalinstandsetzung des Fahrbahnoberbaues geplant war. Nach Ansicht des Kontrollamtes erschien diese Vorgangsweise wirtschaftlich und zweckmäßig. 4.2 Feststellungen zur Organisation Die im Zuge der bautechnischen Überwachung festgestellten Mängeln oder Schäden sind zu beheben, um größeren wirtschaftlichen Schaden zu verhindern oder die Verkehrssicherheit auf der Straße zu gewährleisten. Diese beiden Aufgaben werden in der Magistratsabteilung 29 durch verschiedene Organisationseinheiten wahrgenommen. Zur Sicherstellung, dass erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen rechtzeitig und im notwendigen Ausmaß erfolgen, ist das Zusammenwirken dieser Organisationseinheiten von großer Bedeutung. Darüber hinaus übt auch der Informationsaustausch der für die Planung, Bauabwicklung und den Neubau von Brücken zuständigen Organisationseinheiten entscheidenden Einfluss auf eine größtmögliche Vermeidung bekannter konstruktiver Schwachstellen und Planungsfehler aus. Das Kontrollamt konnte im Rahmen der gegenständlichen Prüfung den Eindruck gewinnen, dass dieses Zusammenwirken innerhalb der Magistratsabteilung 29 sowohl durch die räumliche Situierung dieser Organisationseinheiten in unmittelbarer Nähe, durch die gemeinsame Datenverwaltung als auch durch einen laufenden Informationsaustausch etwa im Rahmen von Besprechungen gegeben war. 5. Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Brückenbauwerke 5.1 Allgemeine Feststellungen Brückenbauwerke werden durch ein immer höheres Verkehrsaufkommen belastet. Neben der ständig zunehmenden Anzahl an Lkw sind auch deren steigende Achslasten von großem Einfluss auf den Bauwerksbestand. Durch den wachsenden Verkehr ist bei bestehenden Brücken eine überproportionale Belastungszunahme gegeben, die in vielen Fällen bei der ursprünglichen Planung der

16 KA V /08 Seite 16 von 26 Bauwerke in diesem Umfang nicht berücksichtigt worden war. Überladungen der Fahrzeuge und die rasant steigende Zahl von Schwertransporten sind weitere Komponenten, die diesen Faktor verstärken. Alter, Zustand und Belastung stehen hinsichtlich der Auswirkung auf Brückenbauwerke in einem Verhältnis, das erfahrungsgemäß sicherheitstechnische problematische Situationen bedingt. Früherkennung und Entschärfung von sich daraus ergebenden Gefahrenpotenzialen sind somit Priorität einzuräumen. Dabei ist zu beachten, dass bei Brückenbauwerken nach einer Betriebszeit von 30 bis 50 Jahren in aller Regel die ersten großen Instandsetzungsarbeiten zu erwarten sind. Auf solche Brückenbauwerke ist daher bei der bautechnischen Überwachung besonderes Augenmerk zu richten. 5.2 Stand der Technik Um eine möglichst wirklichkeitsnahe Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Brückenbauwerke unter Berücksichtigung geänderter Verkehrsbelastungen und nach dem letztgültigen Stand der Technik zu ermöglichen, wurde im Dezember 2006 die ON-Regel (ONR) Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Eisenbahn- und Straßenbrücken vom Österreichischen Normungsinstitut herausgegeben. Die ONR schließt die Lücke zwischen den auf breitem Konsens ausgearbeiteten ÖNORMEN und Spezifikationen, die beispielsweise von einem oder einigen wenigen Unternehmen oder Institutionen erarbeitet werden. Nach der Beschreibung des Österreichischen Normungsinstituts hat die in Rede stehende ONR auf Grund ihres Anwendungsbereiches vornormativen Charakter und dient als normenähnliches Regelwerk hier dazu, eine mögliche Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit der Brückenbauwerke rechtzeitig zu erkennen. Wenn diese ONR auch noch keine verbindlichen Regelungen enthält, kam ihr im gegebenen Zusammenhang dennoch bei Beurteilung von Sachverhalten erhöhte Bedeutung zu, da sie den neuesten Stand der Technik widerspiegelt.

17 KA V /08 Seite 17 von 26 Als Varianten einer möglichst wirklichkeitsnahen, rechnerischen Bewertung der Tragfähigkeit kann - der ONR folgend - ein Nachweis der Tragfähigkeit nach letztgültigem Normenstand bzw. bei taxativ aufgezählten Sonderfällen ein Nachweis gemäß dem bei der Errichtung des Bauwerkes gültigen Normenstand geführt werden. Bei Vorliegen von Erfahrungen mit vergleichbaren Bauwerken sowie ingenieurmäßigen Überlegungen besteht die Möglichkeit einer qualitativen Beurteilung der Tragfähigkeit, womit eine rasche sicherheitstechnische Bewertung von Brücken erfolgen kann. Können rechnerische Nachweise nicht erbracht werden und besteht dennoch eine begründete Aussicht auf ein positives Ergebnis, ist eine experimentelle Tragfähigkeitsbewertung am Bauwerk möglich, wobei durch Aufbringung von Lasten in Annäherung zu den Grenzlasten die Reaktion des Bauwerkes gemessen und dadurch auf seine Tragfähigkeit geschlossen werden kann. Beim rechnerischen Nachweis der Tragfähigkeit nach letztgültigem Normenstand muss dieser ONR folgend eine dem Objekt angemessene Zustandsaufnahme vorliegen, welche die Abmessungen der Tragstruktur, die verwendeten Baustoffe mit deren Eigenschaften sowie Mängel und Schäden zum untersuchten Zeitpunkt beinhalten. Materialkennwerte dürfen dabei den Bestandsunterlagen oder den zur Zeit der Planung bzw. Errichtung gültigen Regelwerken entnommen werden. Die statische Nachrechnung erfolgt sodann stufenweise. In der ersten Stufe erfolgt eine Berechnung nach letztgültigem Normenstand. Kann dieser Nachweis der Tragfähigkeit nicht erbracht werden, folgt die zweite Stufe, bei der die gleiche Berechnung unter Verwendung aktualisierter Daten auf der Einwirkungs- und Widerstandsseite mit konkret festgelegten Abweichungen von den letztgültigen Teilsicherheitsbeiwerten durchgeführt wird. Bei Nachrechnung nach der dritten Stufe mittels probabilistischer Methoden erfolgt eine Beurteilung anhand der errechneten Gesamtzuverlässigkeit des Tragwerkes. Wird dabei ein bestimmtes Zuverlässigkeitsniveau unterschritten, kann in der vierten Stufe eine bewusste Akzeptanz einer reduzierten Zuverlässigkeit in Sonderfällen in Kauf genommen werden. Diese bedarf jedoch einer detaillierten Begründung und entsprechender Ersatzmaßnahmen.

18 KA V /08 Seite 18 von Notwendigkeit zur Bewertung der Tragfähigkeit Die Notwendigkeit zur Überprüfung der Tragfähigkeit eines bestehenden Brückenobjektes kann sich gemäß ONR ergeben, wenn Bauschäden und konstruktive Mängel und Eingriffe in die Tragstruktur festgestellt werden, nach außergewöhnlichen Ereignissen sowie beim Verkehr von Schwertransporten, die das Bauwerk höher beanspruchen als in der ursprünglichen Berechnung und beim Auftreten von neuen Erkenntnissen, welche die Tragfähigkeit betreffen. Das Erfordernis der Durchführung einer rechnerischen Bewertung im Sinn der ONR wird dabei von den Sicherheitsüberlegungen im Einzelfall sowie von der Qualität des zur Anwendung gelangenden Risikomanagements abhängen. Bekannt ist, dass es eine generelle Zunahme bei den Verkehrslasten gegeben hat. Dieser Umstand fand auch in den im Dezember 2006 herausgegebenen und ab 1. Jänner 2009 auch für Österreich verbindlichen Europäischen Normen (EN) seinen Niederschlag, in denen an das gegenwärtige Verkehrsaufkommen angepasste Verkehrslasten für Neubauten definiert wurden. Diese als Eurocodes bezeichneten und vom Österreichischen Normungsinstitut in nationale Normen übernommenen EN beinhalten auch Nachweise gegen Materialermüdung für Brückenbauwerke. Nach altem Normenstand gab es solche Nachweise nicht. Beispielsweise war nach ÖNORM B Massivbau, Straßenbrücken vom 1. März 1975, Pkt. 2.4 kein Nachweis der Ermüdungsfestigkeit für Betonbrücken erforderlich. Gemäß ÖNORM EN , Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken sind im Pkt. 4.6 sämtliche Lastmodelle für Ermüdungsberechnungen an Tragwerken definiert. Mit ÖNORM EN , Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken, Teil 2: Betonbrücken - Bemessungs- und Konstruktionsregeln sind diese Nachweisführungen für Betonbrücken bei Neubauten zur Anwendung vorgegeben. Auch bestanden nach Normenstand im Prüfungszeitpunkt höhere Anforderungen an die Erdbebensicherheit als zu früheren Zeiten.

19 KA V /08 Seite 19 von 26 Nach Ansicht des Kontrollamtes konnte auf Grund der oben erfolgten Ausführungen bzw. Entwicklungen der Anlass zur Bewertung der Tragfähigkeit eines bestehenden Brückenbauwerkes im Sinn der ONR gegeben sein. Dieser Umstand sollte im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen an Brücken durch die Magistratsabteilung 29 Berücksichtigung finden. Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Der Empfehlung wurde bereits nachgekommen, und es wurde die grundsätzliche interne Vorgangsweise für die Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Brückenbauwerke entsprechend ONR in das Qualitätsmanagementsystem aufgenommen. 5.4 Feststellungen des Kontrollamtes zur bisherigen Vorgangsweise der Magistratsabteilung 29 In der Magistratsabteilung 29 erfolgten bereits anlassbezogene Untersuchungen und punktuelle Bewertungen der Tragfähigkeit bestehender Brücken. Beispielsweise wurden sämtliche Strompfeiler der in der Verwaltung der Magistratsabteilung 29 stehenden Donaubrücken hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit bei einem etwaigen Schiffsanprall untersucht. Diese Untersuchung erfolgte durch ein Zivilingenieurbüro, das zum Ergebnis kam, dass mit Ausnahme der Pfeiler des Nordsteges (eine ehemalige Behelfsbrücke neben der Nordbrücke, die derzeit als Fuß- und Radverbindung Verwendung findet) alle Pfeiler auch für die erhöhten Lasten nach Eurocode ausreichend dimensioniert waren. Hinsichtlich der Pfeiler des Nordsteges berücksichtigte die Magistratsabteilung 29 in weiterer Folge, dass diese zwar nicht den Anforderungen des Eurocodes, jedoch jenen des Normenstandes bei Errichtung entsprachen. Außerdem sah die Dienststelle die Wahrscheinlichkeit eines Schiffsanpralls sowie die Anpralllast durch die stromaufwärts vorgelagerten Pfeiler der Nordbrücke als gering an, sodass weitere Maßnahmen als nicht erforderlich erachtet wurden. Die Einschau des Kontrollamtes ergab weiters, dass eine Evaluierung des in der Verwaltung der Magistratsabteilung 29 stehenden Brückenbestandes in Bezug auf die

20 KA V /08 Seite 20 von 26 Notwendigkeit der Anwendung der ONR bis dato nicht erfolgt war. Zwar stand im Prüfungszeitpunkt - wie bereits erwähnt - der in der ONR definierte Stand der Technik (noch) nicht im Rang einer ÖNORM, dennoch hätten diese Empfehlungen im Sinn der Qualitätssicherung nach Ansicht des Kontrollamtes nicht unberücksichtigt bleiben sollen. Es wurde der Magistratsabteilung 29 daher empfohlen, die Frage der Anwendung der ONR im Einzelfall auf den gesamten in ihrer Verwaltung stehenden Brückenbestand mit den Methoden des Risikomanagements nachvollziehbar zu eruieren und die im Sinn dieser ONR erforderlichen Nachweise gegebenenfalls zu erbringen. 5.5 Bewertung der Tragfähigkeit der Floridsdorfer Brücke Nachrechnung der Floridsdorfer Brücke Auf der Floridsdorfer Brücke befindet sich die Trasse der Straßenbahnlinie 31, welche vom sonstigen Verkehr getrennt in offener Bauweise auf Kunststoffschwellen geführt ist. Aufgrund des anstehenden Sanierungsbedarfs der Kunststoffschwellen hatte die WIENER LINIEN GmbH & Co KG (WL) eine Erneuerung des Straßenbahnoberbaues angedacht. Um eine künftige Verschmutzung des Fahrtroges zu erschweren sowie die Befahrung der Straßenbahntrasse auch durch Einsatzfahrzeuge zu ermöglichen, wurde ein Umbau in ein geschlossenes Oberbausystem in Erwägung gezogen. Dieser Umbau hätte zur Folge gehabt, dass die Brücke mit 4 t/lfm zusätzlich belastet worden wäre. Zum Nachweis der Aufnahme dieser zusätzlichen, ständig wirksamen Last war von der WL im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 29 eine umfassende Nachrechnung der Floridsdorfer Brücke nach aktuellem Normenstand in Auftrag gegeben worden. Ergebnis der im April 2006 durchgeführten Berechnung war, dass das Tragwerk der "Strombrücke" bereits ohne diese zusätzliche Last stark ausgenutzt und eine Mehrbelastung der Brücke daher nicht möglich war. Vor allem im Bereich der Fahrbahnplatte konnte ein Nachweis der Tragfähigkeit des Brückenbestandes nicht geführt werden, da die Nachrechnung im Bereich der Fahrbahnplatte bereits damals eine Überschreitung der zulässigen Beanspruchung um 22 % ergab.

21 KA V /08 Seite 21 von 26 Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Die Nachrechnung erfolgte unter Berücksichtigung der Eurocodes unter Verwendung der dort vorgeschriebenen Lastannahmen, die im Vergleich zu den bei der Errichtung der Brücke gültigen Normen deutlich höher sind. Somit ergaben sich Lastüberschreitungen, da die Brücke entsprechend der Normenlage optimiert wurde Feststellungen des Kontrollamtes zur Nachrechnung Die von der WL in Auftrag gegebene Nachrechnung erfolgte bereits mit Annahmen entsprechend der - wie schon erwähnt - im Dezember 2006 herausgegebenen ONR Sie erfolgte gemäß dieser ONR entsprechend der zweiten Stufe einer Tragfähigkeitsbewertung mit dem rechnerischen Nachweis der Tragfähigkeit nach letztgültigem Normenstand unter Verwendung aktualisierter Daten auf der Einwirkungsseite, wobei zu erwähnen war, dass der Berechnung dabei eine maximale Reduktion der Teilsicherheitsbeiwerte bei den ständigen Lasten und bei den Materialkennwerten zu Grunde gelegt wurde. Obwohl im Sinn der ÖNORM EN , Eurocode 3 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten, Teil 2: Stahlbrücken für die Ermittlung der lokalen Spannungen in der Fahrbahnplatte die Verkehrslastannahme auf 70 % verringert wurde, gelang es trotz Ausschöpfung aller nach geltendem Normenstand bestehenden Möglichkeiten nicht, einen positiven Nachweis der Tragfähigkeit zu führen, sodass eine genannte Überschreitung der zulässigen Ausnutzung des Brückenbestandes um 22 % hervorkam. Die Berechnung wurde zwar unter zusätzlicher maximaler Reduktion bei den Anpassungsfaktoren der Verkehrslasten weitergeführt, ohne jedoch Argumente oder Nachweise für die Zulässigkeit dieser Annahmen anzuführen. Inwieweit die dann ermittelte Überschreitung der zulässigen Beanspruchung von nunmehr 1 % der Bewertung tatsächlich zu Grunde gelegt werden konnte, war vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.

22 KA V /08 Seite 22 von 26 Eine Reduktion der Anpassungsfaktoren bei den Verkehrslasten ist in ÖNORM EN definiert und mit einem Ausmaß von bis zu 20 % vorgegeben. Damit sollen Verkehrsbelastungen berücksichtigt werden, die alltäglichen Verkehrszusammensetzungen bei Autobahnen und Schnellstraßen entsprechen. Auch wenn die tatsächliche Verkehrszusammensetzung auf der Floridsdorfer Brücke eine maximale Reduktion dieser Anpassungsfaktoren u.u. begründen hätte können, war diese zufolge einer Festlegung im nationalen Anhang zum Eurocode in Österreich nicht möglich, da dort Faktoren mit dem Wert 1,0 fixiert worden waren, eine solche Reduktion also nicht vorgesehen war. Dem Kontrollamt fiel auf, dass der in der ÖNORM EN definierte Nachweis der Sicherheit gegen Ermüdungsbeanspruchung (auch wenn diese Beanspruchung bei Straßenbrücken geringer als z.b. bei Eisenbahnbrücken scheint) sowie der Nachweis betreffend die Benützung der Brücke durch Sonderfahrzeuge unberücksichtigt blieben. Da eine eindeutige Aussage zur Tragfähigkeit der Floridsdorfer Brücke fehlte, regte das Kontrollamt an, eine diesbezügliche Nachrechnung nachzuholen Maßnahmen der Magistratsabteilung 29 In die Fragestellung hinsichtlich der Tragfähigkeit der "Strombrücke" der Floridsdorfer Brücke waren neben der WL, der Magistratsabteilung 29 und von ihr beauftragten Ziviltechnikern auch Expertinnen bzw. Experten der Technischen Universität Wien eingebunden. Einem Besprechungsprotokoll der WL vom März 2006 über die geplanten Umbaumaßnahmen im Gleisbett war dabei zu entnehmen, dass eine Nachrechnung nach altem Normenstand grundsätzlich als nicht zielführend erachtet wurde. Als Begründung wurde angeführt, dass bekannt gewesen sei, dass die Nachweise mit den "damals üblichen Verfahren" nicht zu erbringen waren und daher mit Nachweiskonzepten gearbeitet wurde, die "den Rahmen der üblichen Normenverfahren überschritten" hatten. Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Die Bemessung erfolgte mit Nachweiskonzepten, welche den Stand der Technik abbildeten.

23 KA V /08 Seite 23 von 26 Auf Grund der erfolgten Nachrechnung und durchgeführten Ermittlungen sowie einer zusammenfassenden Feststellung eines Zivilingenieurs entschied die Magistratsabteilung 29 im Juli 2006, dass eine Mehrbelastung der "Strombrücke" und daher auch die Herstellung eines geschlossenen Oberbausystems nicht möglich gewesen wären Feststellungen des Kontrollamtes zur Bewertung Durch die Einberufung des im Pkt erwähnten Expertinnen- und Expertengremiums und die Beauftragung der erfolgten Nachrechnungen wurden erste Schritte für eine fundierte Bewertung des Tragwerkes der "Strombrücke" der Floridsdorfer Brücke sowohl den Bestand als auch den geplanten Umbau des Oberbausystems der Trasse der Straßenbahn betreffend unternommen. Anhand der durchgeführten Ermittlungen war es der Magistratsabteilung 29 daher auch möglich, eine Bewertung hinsichtlich der geplanten Mehrbelastung der Floridsdorfer Brücke durchzuführen. Eine Bewertung der Tragfähigkeit des Brückenbestandes selbst war jedoch nur insoweit möglich, als lediglich eine bestehende Grenzsituation hinsichtlich der statischen Ausnutzung des Brückentragwerkes attestiert werden konnte. Auch wenn der zum Zeitpunkt der Nachrechnung und Bewertung geltende Stand der ÖNORMEN weitergehende Untersuchungen und Bewertungen von bestehenden Brücken nicht regelte und für rechnerische Nachweise noch keinen im Sinn von Normen legitimierten Standard in der Brückenüberwachung darstellten, wurde vom Kontrollamt dennoch empfohlen, aufbauend auf einer zu ergänzenden Nachrechnung eine nachvollziehbare Bewertung auch der Floridsdorfer Brücke durchzuführen. Stellungnahme der Magistratsabteilung 29: Die Konstruktion des Brückentragwerkes der Floridsdorfer Brücke erfolgte mit den Grundlagen der zur Errichtung gültigen Bemessungsnormen und erfüllt in dieser Hinsicht die erforderliche Sicherheit. Unter dem Blickwinkel, dass die Eurocodes im Laufe des Jahres 2009 in Kraft gesetzt werden, wird die Magistratsabteilung 29 Überlegungen gemäß ONR anstellen, ob eine Nachrechnung aus ihrer Sicht erforderlich ist.

24 KA V /08 Seite 24 von 26 Zusammenfassend sind aus Sicht der Magistratsabteilung 29 sowohl die Floridsdorfer Brücke als auch alle anderen Wiener Brücken als sicher und für den heutigen Straßenverkehr als tragfähig einzustufen. Die Stellungnahmen der geprüften Einrichtungen sind den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Erich Hechtner Wien, im Jänner 2009

25 KA V /08 Seite 25 von 26 ALLGEMEINE HINWEISE Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflichtung zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.

26 KA V /08 Seite 26 von 26 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS BMWA... Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit DIN... Deutsches Institut für Normung EDV... Elektronische Datenverarbeitung EN... Europäische Norm Lkw... Lastkraftwagen ÖNORM EN... Europäische Norm im Status einer Österreichischen Norm ÖNORM... Österreichische Norm ONR... Österreichische Normungsinstitut-Regel RVS... Richtlinien und Vorschriften für das Straßenbauwesen WL... WIENER LINIEN GmbH & Co KG

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