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1 Informationsveranstaltung Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten Herbst

2 Inhalt Arbeitszeit Freistellung/Studienurlaub Sabbatical Kündigung Nebenbeschäftigung Pensionskasse Laufbahnmodell Betriebsvereinbarungen Überblick ausgewählter MitarbeiterInnengruppen Überleitung

3 Arbeitszeit Wissenschaftliches Personal Allgemeines Personal IST KV IST KV 13 h Höchstgrenzen/ Tag 13 h Lehre Mo-Fr von 8-21 Uhr Abweichung mit BV 13 h 9 h (fixe AZ) 10 h (Gleitzeit) Höchstgrenzen/ Woche 48 h 48 h (60 in einzelnen Wochen) 48 h 48 h Durchrechnungszeitraum 17 Wochen 52 Wochen 17 Wochen 17 Wochen (52 mit BV)

4 Freistellung/Studienurlaub IST-Situation ProfessorInnen jedes 9. Semester max. 6 Monate (bei begründeten Ausnahmefällen Vorverlegung möglich) Zeitpunkt und Ziele der Forschungstätigkeit sind zu vereinbaren Kollektivvertrag ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen Assoziierte ProfessorInnen Senior Scientists Senior Lecturers nach 7 Jahren max. 6 Monate zu Lehr-/Forschungszwecken nähere Ausgestaltung durch BV möglich Zeitpunkt, Dauer und Ziele der Lehrund Forschungstätigkeit sind zu vereinbaren

5 Bildungsurlaub/Sabbatical IST-Situation Karenzurlaub Keine Mindestdauer der Beschäftigung erforderlich, max. 10 Jahre zu privaten Zwecken Kollektivvertrag (BV notwendig) Bildungsurlaub je ununterbrochener 7-jähriger Beschäftigung max. 2 Monate mit/ohne Entgelt zu Weiterbildungszwecken Sabbatical Ununterbrochene Beschäftigung >7 Jahre: Anspruch auf mehrjährige Herabsetzung der AZ/Woche für geblockte Freistellung am Ende dieser Herabsetzung

6 Kündigung und Kündigungsschutz Gemäß Angestelltengesetz (AngG) sind keine Kündigungsgründe erforderlich. Jedoch dürfen ArbeitnehmerInnen gemäß KV, die seit 20 Jahren an der Universität Wien beschäftigt sind, oder das 45. Lebensjahr vollendet haben und seit 15 Jahren an der Universität Wien beschäftigt sind, oder das 50. Lebensjahr vollendet haben und seit 10 Jahren an der Universität Wien beschäftigt sind, nur unter Angabe der taxativ aufgezählten Gründe gekündigt werden

7 Kündigungsgründe VBG Gröbliche Dienstpflichtenverletzung Dienstpflichtenerfüllung gesundheitlich nicht möglich Kein ausreichender Arbeitserfolg trotz Ermahnung Vorwerfbare Nichtabsolvierung von Ausbildungen Handlungsunfähigkeit Vertrauensverlust Erreichung des Pensionsalters KV Gröbliche Dienstpflichtenverletzung Ausübung einer zu unterlassenden Nebenbeschäftigung Unfähigkeit zur Leistungserbringung Arbeitserfolg wird trotz 2x Ermahnung nicht erreicht Schuldhafte Unterlassung einer angeordneten Fortbildung Abträglichkeit des Verhaltens Vollendung des 65. Lebensjahrs

8 Nebenbeschäftigung BDG/VBG-Regelung entspricht der KV-Regelung. Meldepflicht im Vorhinein bei erwerbsmäßiger Nebenbeschäftigung und deren wesentlichen Änderungen Tätigkeit im Vorstand, Aufsichts- und Verwaltungsrat einer gewinnorientierten juristischen Person Unterlassungspflicht bei Beeinträchtigung der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder Beeinträchtigung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen der Universität Wien (kann durch BV präzisiert werden) Folgen bei Zuwiderhandeln Kündigung oder Entlassung (Unzumutbarkeit)

9 Beitragsorientiertes Pensionskassenmodell Erfasste ArbeitnehmerInnen 18. Lebensjahr Ein länger als 24 Monate ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis zur Universität Wien Arbeitsverhältnis nach begründet oder gemäß 126 UG 2002 übergeleitet Nicht erfasste ArbeitnehmerInnen Geringfügig Beschäftigte Lehrlinge Drittmittel-Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse vor dem Inkrafttreten des KV begründet wurden

10 Staffelung der AG-Beiträge gemäß KV Zeiträume UniversitätsprofessorInnen Sonstige ArbeitnehmerInnen bis 09/09 10% 0,75% 10/09-09/11 7,27% 2,18% ab 10/11 10% 3% bzw. 10% (HBGL)

11 Laufbahnstellen Strukturplanung Strukturplanung, Kriterien Festlegen der Anzahl der Stellen, für die eine Qualifizierungsvereinbarung in Betracht kommt sowie des Zeitpunktes wann und an wen das Angebot der Vereinbarung tatsächlich gestellt wird. Festlegen der Laufbahnstellen (und der Senior Lecturer/Senior Scientist- Stellen) im Rahmen der Zielvereinbarung 2010 Bis spätestens steht fest, an welcher Fakultät, in welchem Fachgebiet, zu welchem Zeitpunkt im Zeitraum 2010 bis 2012 Laufbahnstellen (und Senior Lecturer/Senior Scientist-Stellen) ausgeschrieben werden

12 Laufbahnstellen Ausschreibung Ausschreibung Klare Definition der zwingenden Aufnahmevoraussetzungen ise einheitlichen Qualitätsstandards Internationale Ausschreibung Größerer wissenschaftlicher Fachbereich unter Berücksichtigung des Bedarfs in Forschung und Lehre Laufbahnstellen sollen auch das Eröffnen neuer Forschungsfelder ermöglichen (unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanung der Fakultät)

13 Laufbahnstellen Auswahlkriterien Zwingende Voraussetzungen für eine Aufnahme Abgeschlossenes Doktorat und mind. 3 Jahre post doc-erfahrung Facheinschlägige wissenschaftliche Publikationstätigkeit Lehrerfahrung oder ein Lehrkonzept Qualitative Kriterien Wissenschaftliche Reputation und internationale Sichtbarkeit (Publikationen, Vorträge, nationale und internationale Forschungskooperationen, wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland) Lehre und falls vorhanden Nachwuchsbetreuung Drittmitteleinwerbung (gemessen an den Standards des Fachs) Facheinschlägige Praxiserfahrung (gemessen an den Standards des Fachs) Künftiges wissenschaftliches Potenzial, Beitrag zur Entwicklung des Profils der Fakultät bzw. Universität

14 Laufbahnstellen Auswahlprozess 1. Internationale Ausschreibung der zu besetzenden Stellen zum festgelegten Zeitpunkt (im Job Center) 2. Einreichen der Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist 3. Erstellen einer Short List durch das Auswahlpanel (Vizerektor Forschung/Nachwuchsförderung, DekanIn und VizedekanInnen) 4. Einholen von internationalen vergleichenden Gutachten 5. Bewertung durch das Auswahlpanel 6. Erstellen eines Vorschlags an den Rektor durch das Auswahlpanel auf Basis der Gutachten 7. Personalentscheidung des Rektors

15 Laufbahnstellen Qualifizierungsvereinbarung Anbot einer Qualifizierungsvereinbarung (längstens nach 2 Jahren nach Vertragsbeginn), Dauer: im Regelfall 4 Jahre Eckpunkte für die Formulierung von Qualifizierungsvereinbarungen sind durch das Rektorat universitätsweit festgelegt (qualitative und quantitative Standards in der Forschung entsprechend den Fächern; Lehrleistung und Drittmitteleinwerbung). Die konkrete Ausgestaltung der Qualifizierungsvereinbarung erfolgt gemeinsam mit dem/der DekanIn/ZentrumsleiterIn unter Einbeziehung von FachvertreterInnen und dem/r jeweiligen WissenschafterIn. Bei positiver Beurteilung Wechsel zur/m Assozierte/n ProfessorIn Bei negativer Beurteilung Kündigung

16 Betriebsvereinbarungsermächtigung des KV Zu folgenden Themen können durch Betriebsvereinbarung ergänzende Regelungen getroffen werden: Bereits abgeschlossene Betriebsvereinbarungen: Lehrveranstaltungskategorien Auszahlungstermine bei ProjektmitarbeiterInnen Betriebsvereinbarungen in Verhandlung: Pensionskasse Lehrtätigkeiten zu außergewöhnlichen Zeiten

17 Betriebsvereinbarungsermächtigung des KV Studienurlaub Durchrechnungszeitraum der Normalarbeitszeit beim AUP Überprüfung einer Einreihung des allgemeinen Universitätspersonals Qualifikationskriterien für den ExpertInnenstatus Fahrtkostenzuschuss Abgeltungen für Dienstreisen Zuschüsse zum Besuch Fortbildungsveranstaltungen Jubiläumszuwendung Gehaltsvorschuss Richtlinien zum MitarbeiterInnengespräch (Jahresgespräch) Vermeidung und Bewältigung von innerbetrieblichem Mobbing Bildungsurlaub / Sabbatical Wesentliche dienstliche Interessen izm Nebenbeschäftigungen Qualifizierungsvereinbarungen

18 Überblick WissenschafterInnen Kollektivvertrag UniversitätsprofessorIn 25 Assoziierte ProfessorIn 27 AssistenzprofessorIn 27 UniversitätsassistentIn 26 Senior Scientist 26 Senior Lecturer 26 ProjektmitarbeiterIn 28 LektorIn 29 Studentische MitarbeiterIn

19 UniversitätsprofessorIn KV 25 IST-Situation Verpflichtende Lehrbeauftragung 12 SWS/Studienjahr 16 SWS/Studienjahr Maximale Lehrbeauftragung 20 SWS/Studienjahr Kollektivvertrag Maximale Lehrbeauftragung gem. Arbeitsvertrag Maximale Vertragsdauer Grundsätzlich unbefristet, Ausnahmen: Ersatzkraft, Stiftungsprofessur, Entwicklungsplan Maximale Vertragsdauer Unbefristet, Befristung möglich Befristetes AV unbefristete Verlängerung möglich, wenn Bedarf entsprechend Entwicklungsplan und positive Evaluierung für alle Aufgabenbereiche vorhanden sind; 2 aufeinander folgende negative Evaluierungen gelten als schriftliche Ermahnung und berechtigen die Universität zur Kündigung

20 Assoziierte ProfessorIn KV 27 IST-Situation DozentIn Verpflichtende Lehrbeauftragung 12 SWS/Studienjahr Kollektivvertrag Wissenschaftliche MA, die eine Qualifizierungsvereinbarung erfüllt haben. Maximale Lehrbeauftragung 16 SWS/Studienjahr Maximale Vertragsdauer Unbefristet Maximale Lehrbeauftragung 12 SWS, aber 8 SWS als Durchschnitt von 2 aufeinander folgenden Studienjahren Maximale Vertragsdauer Unbefristet

21 AssistenzprofessorIn KV 27 IST-Situation Personengruppe in dieser Form derzeit nicht vorgesehen Kollektivvertrag Wissenschaftliche MA, mit denen Qualifizierungsvereinbarung getroffen wurde. Maximale Lehrbeauftragung 6 SWS, aber 4 SWS als Durchschnitt von 2 aufeinander folgenden Studienjahren Maximale Vertragsdauer Befristet oder unbefristet Maximale Befristung gemäß 109 UG 2002 weiterhin gültig

22 UniversitätsassistentIn (post doc) KV 26 IST-Situation AssistentIn Säule 2 Kollektivvertrag Wissenschaftliche MA, die nach Abschluss eines Doktorats- bzw. Ph.D.-Studiums aufgenommen werden. Maximale Lehrbeauftragung 4 SWS Maximale Lehrbeauftragung 6 Semesterstunden aber 4 SWS als Durchschnitt von 2 aufeinander folgenden Studienjahren Maximale Vertragsdauer 6 Jahre Maximale Vertragsdauer Befristet (4-6 Jahre, außer Ersatzkräfte) Maximale Befristung gemäß 109 UG 2002 weiterhin gültig

23 UniversitätsassistentIn (prae doc) KV 26 IST-Situation AssistentIn Säule 1 Kollektivvertrag Wissenschaftliche AN, die nach Abschluss eines Master-(Diplom-)Studiums aufgenommen werden. Beschäftigungsausmaß 30 Wochenstunden (75 %), davon 10 Stunden für die Erbringung selbständiger wissenschaftlicher Leistungen Maximale Lehrbeauftragung 1. Arbeitsjahr 2 SWS Arbeitsjahr 4 SWS Maximale Vertragsdauer 4 Jahre Lehrbeauftragung 2. und 3. Jahr: 1,5 SWS Lehre als Durchschnitt von 2 aufeinander folgenden Studienjahren, im 4. Jahr 3 SWS Vertragsdauer befristet (4 Jahre, Ausnahmen in Einzelfällen, Ersatzkräfte) Maximale Befristung gemäß 109 UG 2002 weiterhin gültig

24 Senior Scientist KV 26 IST-Situation Wissenschaftliche Vertragsbedienstete MitarbeiterInnen mit überwiegend wissenschaftsunterstützenden Aufgabenbereich; jedenfalls ohne Lehrverpflichtung Unbefristet angestellte ProjektmitarbeiterIn Voll- oder teilzeitbeschäftigte AN, Mitarbeit im Rahmen des jeweiligen Forschungsprojekts tätig sind. Vertragsdauer Unbefristet Kollektivvertrag Wissenschaftliche AN, die nach Abschluss eines Master-(Diplom-) bzw eines Doktorats- bzw. Ph.D.- Studiums aufgenommen werden. Qualifizierungsvereinbarung könnte angeboten werden Maximale Lehrbeauftragung 1. Arbeitsjahr: 3 SWS nur bei Vorerfahrung! Arbeitsjahr: 3 SWS ab 4. Arbeitsjahr: 6 SWS aber 2 bzw. 4 SWS als Durchschnitt von 2 aufeinander folgenden Studienjahren Vertragsdauer Befristet oder unbefristet Maximale Befristung gemäß 109 UG 2002 weiterhin gültig

25 Senior Lecturer KV 26 IST-Situation Kollektivvertrag Maximale Lehrbeauftragung 16 SWS (Staff Lehrer) 13 SWS (Senior Lecturer) Maximale Lehrbeauftragung mit wissenschaftlicher Lehre 18 SWS, aber 16 SWS als Durchschnitt von 2 aufeinander folgenden Studienjahren Maximale Vertragsdauer Befristet oder unbefristet Maximale Vertragsdauer Befristet oder unbefristet Maximale Befristung gemäß 109 UG 2002 weiterhin gültig

26 LektorIn KV 29 IST-Situation Kollektivvertrag Maximale Lehrbeauftragung Lt. BV Maximale Lehrbeauftragung Lt. BV Maximale Vertragsdauer 6 Monate Maximale Vertragsdauer 6 Monate Maximale Befristung gemäß 109 UG 2002 weiterhin gültig

27 Studentische MitarbeiterIn KV 30 IST-Situation TutorIn, StudienassistentIn Maximale Vertragsdauer TutorIn 5 Monate pro Semester mit max. 4 Stunden/Woche StudienassistentIn 4 Monate mit max. 20 h/woche 5 Monate mit max. 16 h/woche 6 Monate mit max. 14 h/woche 1 4 Jahre mit max. 14 h/woche Kollektivvertrag Teilzeitbeschäftige AN, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Master-(Diplom-)Studium noch nicht abgeschlossen haben Maximale Arbeitszeit 20 Wochenstunden Maximale Vertragsdauer 4 Jahre, bei Abschluss des Master-(Diplom-) Studiums endet das Arbeitsverhältnis automatisch am Ende des Semesters, in dem das Studium abgeschlossen wurde (auch wenn zeitliche Befristungsende noch nicht erreicht ist)

28 ProjektmitarbeiterIn KV 28 IST-Situation Voll- oder teilzeitbeschäftigte AN, Mitarbeit im Rahmen des jeweiligen Forschungsprojekts Kollektivvertrag AN, die von Dritten finanziell gefördert werden. Soweit Bestimmungen der/des GeldgeberIn nicht entgegenstehen, können sie im Rahmen ihrer Arbeitszeit auch zur Mitwirkung bei oder zur selbständigen Abhaltung von LVs herangezogen werden. Arbeitszeit Voll- oder teilzeitbeschäftigt Vertragsdauer Befristet Vertragsdauer Befristet Maximale Befristung gemäß 109 UG 2002 weiterhin gültig

29 Verwendungsgruppenschema des allgemeinen Universitätspersonals I IIa Verwendungsgruppen ArbeitnehmerInnen, die einfache, nicht schematische oder mechanische Tätigkeiten nach gegebenen Richtlinien und genauer Arbeitsanweisung verrichten. ArbeitnehmerInnen, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen fachliche oder administrative, überwiegend mitwirkende und unterstützende Tätigkeiten erledigen. Einreihungskriterien Einschlägig erworbene Kenntnisse oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse bzw. Praxis Einschlägige erworbene Kenntnisse oder Nachweise der entsprechenden Berufserfordernisse, z.b. abgeschlossenen Lehre, Fachschulabschluss IIb ArbeitnehmerInnen, die auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen fachliche oder administrative Tätigkeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages weitgehend selbständig erledigen IIIa ArbeitnehmerInnen, die qualifizierte Tätigkeiten aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen verantwortlich selbständig ausführen. Einschlägig erworbene Kenntnisse oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z.b. abgeschlossene Lehre, Fachschulabschluss Kaufmännische, fachliche und organisatorische Kenntnisse oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z.b. Matura

30 Verwendungsgruppenschema des allgemeinen Universitätspersonals IIIb ArbeitnehmerInnen, die qualifizierte Tätigkeiten verantwortlich selbständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und/ oder mehrjährige praktische Erfahrungen erforderlich sind. IVa ArbeitnehmerInnen, die schwierige, verantwortungsvolle Tätigkeiten mit entsprechendem Entscheidungsspielraum verrichten. IVb ArbeitnehmerInnen die besonders schwierige, verantwortungsvolle Tätigkeiten mit entsprechendem Entscheidungsspielraum verrichten. Kaufmännische, fachliche und organisatorische Spezialkenntnisse oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z.b. Fachmatura, postsekundäre und tertiäre Abschlüsse bis sechs Semester Wissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, technische und organisatorische Expertentätigkeit mit Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse und/ oder mit der Qualifikation zur Führung von Organisationseinheiten zb. Fachhochschul- und Universitätsabschlüsse, Fachmatura mit Spezialkenntnissen Wissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, technische und organisatorische Expertentätigkeit mit Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse und/ oder mit der Qualifikation zur Führung von Organisationseinheiten zb. Fachhochschul- und Universitätsabschlüsse V ArbeitnehmerInnen in leitenden, die Universität Wissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, technische in ihrem Wirkungsbereich entscheidend beeinflussenden und organisatorische Expertentätigkeit. Qualifi- Stellungen, mit erhöhtem Verantwortungsbereich, kation zur Führung großer Organisationseinheiten mit sowie mit umfassenden Spe- ausgewiesener Erfahrung zur Mitarbeikation zialkenntnissen und mehrjährigen einschlägigen ter(innen)führung, Erfahrungen

31 ExpertInnenstatus - Vorgang Vorschlag für die Zuerkennung des ExpertInnenstatus im Rahmen eines Zielvereinbarungsgesprächs oder Jahresgesprächs (bei Kriterienerfüllung) Anzahl der notwendig zu erfüllenden Kriterien: Verwendungsgruppe I: 3 Kriterien Verwendungsgruppe IIa bis IIIb: 4 Kriterien Verwendungsgruppe IVa bis V: 5 Kriterien Zuerkennung durch Universitätsleitung (genauer Ablaufprozess wird noch erarbeitet) Folgen Vorrückung in die nächst höhere Entgeltstufe Vorrückungsbonus (Verkürzung des Zeitraums, der dann in dieser Entgeltstufe zurückgelegt werden muss)

32 ExpertInnenstatus - Kriterien Maßgebliche Qualifikationskriterien a) Aktive Gestaltung und Optimierung von Arbeitsabläufen b) Wiederholte Durchführung von internen (Ein-)Schulungen c) Wiederholte, die Organisationseinheiten übergreifende Koordinations- und Abstimmungstätigkeiten; d) Wiederholte, verantwortliche Mitwirkung an bereichsübergreifenden Projekten e) Übernahme der Position eines/einer "verantwortlichen Beauftragten" nach den jeweiligen rechtlichen Grundlagen f) Erfolgreiche Absolvierung einschlägiger inner- und außerbetrieblicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Hinblick auf fachliche und Leitungsqualifikation g) Überdurchschnittliche Fachkompetenz h) Besondere Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Serviceorientierung i) Überdurchschnittliches Wissen zu innerbetrieblichen bereichsübergreifenden Abläufen, sowie Kompetenz zu dessen Weitergabe j) Wiederholte Wahrnehmung von temporären Leitungsfunktionen in Vertretung der LeiterInnen von Organisationseinheiten k) Besorgung besonderer Aufgaben im IT-Bereich oder im Bereich des medizinisch-, chemisch- oder sonstigen technischen Personals

33 Vorrückungen und Umreihungen Bei Vorrückung in eine höhere Qualifikationsstufe (nach Erfüllung des Vorrückungszeitraums oder durch Zuerkennung des ExpertInnenstatus) gebührt das Entgelt ab dem folgenden Monatsersten Ist das derzeitige Entgelt höher als das Mindestentgelt gemäß KV, erfolgt keine Anhebung des derzeitigen Entgelts (Aufsaugungsregel) Beispiel: Verwendungsgruppe IIIa/Grundstufe, Gehalt: 2000 EUR, Eintritt: , Vorrückung am in R1 ergibt keine Anhebung, da das KV- Mindestentgelt 1907,7 EUR beträgt. Umreihung in eine höhere Verwendungsgruppe durch die Universitätsleitung: - Einstufung in die betragsmäßig höhere Entgeltstufe - Mitnehmen der vorhandenen Überzahlung in der niederen Verwendungsgruppe

34 Gehaltsschema des allgemeinen Universitätspersonals

35 Einordnung des wissenschaftlichen Personals* UniversitätsprofessorIn UniversitätsprofessorIn ( 25) AssistentIn in Ausbildung (Säule 1) UniversitätsassistentIn ( 26) AssistentIn (Säule 2) UniversitätsassistentIn ( 26) Wissenschaftliche MitarbeiterIn (FSP prae doc, KollegassistentIn) UniversitätsassistentIn ( 26) Senior Lecturer Senior Lecturer ( 26) StudienassistentIn, TutorIn Studentische MitarbeiterIn ( 30) Drittmittelangestellte/r ProjektmitarbeiterIn ( 28) Lehrbeauftragte/r LektorIn ( 29) * Anführung der zahlenmäßig größten MitarbeiterInnengruppen unter Beachtung der Übergangsregelungen, ausgenommen BeamtInnen

36 Einordnung des allgemeinen Personals Einordnung aller MitarbeiterInnen gemäß ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit (außer BeamtInnen) Vorgangsweise Erstellen von Aufgaben- und Tätigkeitsprofilen durch den/die OrganisationseinheitsleiterIn Kategorien des Aufgaben- und Tätigkeitsprofils Aufgaben und Tätigkeiten (bei Führungskräften inkl. funktionsspezifischer Führungsaufgaben) Verantwortungen und Befugnisse Ausbildungen Fachkompetenzen weitere Kompetenzen Einreihung durch die Universitätsleitung in Abstimmung mit OE-LeiterIn, Leitung Personalwesen/Frauenförderung und Betriebsrat

37 Zeitplan 07-10/2009 Einordnungsgespräche mit den LeiterInnen der Dienstleistungseinrichtungen Ab 11/2009 Einordnungsgespräche mit den LeiterInnen der Fakultäten und Zentren SoSe 2010 Gesamtvorschlag an die Universitätsleitung bis Ende Übermittlung der Überleitungs- / SoSe 2010 Optierungsschreiben an die betroffenen MitarbeiterInnen per Post an die Wohnadresse

38 Informationen Servic adresse Homepage und FAQ Homepage der Betriebsratskörperschaften

Antrag auf ExpertInnenstatus (PA / EXP)

Antrag auf ExpertInnenstatus (PA / EXP) Name des/der MitarbeiterIn: Rektorat der Universität Wien im Wege der DLE Personalwesen und Frauenförderung Dr. Karl Lueger-Ring 1 A 1010 Wien oder per Mail an: kollektivvertrag@univie.ac.at Antrag auf

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