Amtsblatt der Stadt Hattingen

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1 Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 10 vom Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis: Seite Ortsrecht 2 Ortsrecht 3-5 Ortsrecht 6-7 Ortsrecht 8 Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Unterkünften für ausländische Flüchtlinge in der Stadt Hattingen vom Entgeltordnung für Kulturveranstaltungen der Stadt Hattingen vom Friedhofssatzung Bekanntmachung über abgelaufene / demnächst ablaufende Wahlgrabstätten Sonstiges 9 Bekanntmachung des Amtsgerichtes Hattingen Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadt Hattingen, Rathaus, Zimmer 26, Rathausplatz 1, im Bürgerbüro, Bahnhofstr. 48, in der Tourist-Information, Haldenplatz 3 und in der Verwaltungsnebenstelle Welper, Im Welperfeld 23. Bezugsentgelt als Abo (Zustellgebühr) 16,-- / Jahr Herausgeber: Sachbearbeitung: Stadt Hattingen Der Bürgermeister Fachbereich 10, Thomas Surmann, Rathaus, Zimmer 26, Rathausplatz 1, Hattingen, Telefon 02324/ , Telefax , t.surmann@hattingen.de Internet Rubrik Rathaus

2 Öffentliche Bekanntmachung ======================== Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hattingen für das Haushaltsjahr 2017 Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hattingen für das Haushaltsjahr 2017 liegt mit Anlagen gem. 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GV NRW S. 496), ab dem für die Dauer des am in der Stadtverordnetenversammlung endenden Beratungsverfahrens im Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 5c, während der Besuchszeiten (montags bis donnerstags Uhr, freitags Uhr) öffentlich aus. Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Einwendungen sind zu richten an die Stadtverwaltung - Fachbereich Finanzen -, Rathausplatz 1. Über die Einwendungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung. Hattingen, den Der Bürgermeister gez. Glaser 2

3 1. Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Unterkünften für ausländische Flüchtlinge in der Stadt Hattingen vom Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) und der 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. S. 666) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattingen in ihrer Sitzung am folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Unterkünften für ausländische Flüchtlinge in der Stadt Hattingen vom beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Unterkünften für ausländische Flüchtlinge in der Stadt Hattingen 1. In 1 Abs. 1 entfällt das Wort ausländischen und die Wörter ab werden durch die Wörter zur Zeit ersetzt. 2. In 1 Abs. 4 wird das Wort Stadtdirektors durch das Wort Bürgermeisters ersetzt. 3. In 2 Abs. 3 S. 2 wird das Wort Sie durch das Wort Diese ersetzt. Ferner entfällt das Wort ordnungsgemäßen. 4. In 2 Abs. 4 werden die Wörter die Stadtkasse Hattingen durch die Wörter den Fachbereich Finanzen ersetzt. 5. In 2 Abs. 5 S. 1 entfällt das Wort gebührenpflichtige. 6. In 3 Abs. 2 werden die Wörter Gebührensatz DM durch die Wörter Gebührensatz 119,64 ersetzt. 7. In 3 Abs. 4 werden die Wörter Heizkosten 30 DM durch die Wörter Heizkosten 19,94 ersetzt. 8. In 3 Abs. 5 werden die Wörter Stromkosten DM pro Einzelperson bzw. erstem Familienmitglied durch die Wörter Stromkosten 39,88 pro Einzelperson bzw. erstem Familienmitglied und im zweiten Halbsatz 30 DM durch 19,94 ersetzt. 9. In 3 Abs. 6 werden die Wörter Wasser- und Abwasserkosten 30 DM durch die Wörter Wasser- und Abwasserkosten 19,94 ersetzt Abs. 7 wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung: Die sich ergebenden Monatsgebühren zu den Punkten 2. bis 6. werden kaufmännisch gerundet. 11. Der bisherige 3 Abs. 7 wird zu 3 Abs. 8. 3

4 12. In 4 Abs. 1 S. 1 wird das Wort Stadtdirektors durch das Wort Bürgermeisters ersetzt. 13. In 4 Abs. 2 S. 2 entfallen die Wörter mit einer Frist von 2 Tagen Abs. 3 P. 2 wird nach den Wörtern Stadt Hattingen ergänzt um die Wörter oder beauftragten Dritten. 15. In 4 Abs. 5 P. 1 entfällt das Wort oder Abs. 7 wird nach dem Wort Bediensteten ergänzt um die Wörter oder beauftragte Dritte Abs. 2 wird nach den Wörtern Stadt Hattingen ergänzt um die Wörter oder beauftragte Dritte Abs. 4 wird nach den Wörtern Stadt Hattingen ergänzt um die Wörter oder beauftragte Dritte. 19. In 5 Abs. 11 entfallen die Wörter insbesondere Hunde und Katzen Abs. 14 wird nach dem Wort Stadt ergänzt um die Wörter oder beauftragte Dritte Abs. 15 wird nach den Wörtern Stadt Hattingen ergänzt um die Wörter oder beauftragten Dritten. Ferner entfallen in S. 3 die Wörter oder genehmigten erhält folgende neue Überschrift: Rechte der Bediensteten der Stadt Hattingen oder beauftragter Dritter 23. In 7 S. 2 werden die Wörter länger als 1 Woche durch die Wörter länger als 1 Woche ersetzt. 24. Es wird ein neuer 8 mit der Überschrift Anpassung des Gebührenmaßstabes eingeführt, der wie folgt lautet: Der Gebührenmaßstab wird jährlich im Hinblick auf eintretende Preisänderungen überprüft und entsprechend angepasst. 25. Der bisherige 8 wird zu 9 und erhält folgende Neufassung: Die Änderungssatzung tritt am in Kraft. Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Änderungssatzung tritt am in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Unterkünften für ausländische Flüchtlinge in der Stadt Hattingen vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht 4

5 mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hattingen, Glaser, Bürgermeister 5

6 Entgeltordnung für Kulturveranstaltungen der Stadt Hattingen vom Geltungsbereich (1) Für Kulturveranstaltungen der Stadt Hattingen werden Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. 2 Einzelkarten Die Eintrittspreise betragen: normal ermäßigt (1) Kleinkunstveranstaltungen: (a) Kabarett- und Musikveranstaltungen 16,00 Euro 11,00 Euro (b) Literaturveranstaltungen 10,00 Euro 7,00 Euro (2) Kindertheaterveranstaltungen 4,00 Euro 2,50 Euro (3) Im Einzelfall können von der Leitung des Fachbereiches Weiterbildung und Kultur andere Entgelte festgesetzt werden. 3 Ermäßigungen (1) Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld I oder II sowie Auszubildende, Studentinnen und Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Inhaber und Inhaberinnen der Jugendleitendencard und Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte erhalten bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen die angegebene Ermäßigung. (2) Kindertheaterveranstaltungen: Für Kindergartengruppen ab 12 Personen wird ein Entgelt von 2,50 pro Person erhoben. Ermäßigung gem. Abs. 1 werden nicht gewährt. (3) Im Einzelfall können von der Leitung des Fachbereiches Weiterbildung und Kultur andere Entgelte festgesetzt werden. 4 Zahlungsweise Die Entgelte sind beim Erwerb von Eintrittskarten zu entrichten. 5 Erstattung Bereits bezahlte Eintrittskarten werden nur erstattet, wenn die angekündigte Veranstaltung ausfällt. 6

7 6 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung für Kulturveranstaltungen der Stadt Hattingen tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 20. Mai 2010 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Entgeltordnung für Kulturveranstaltungen der Stadt Hattingen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hattingen, Glaser, Bürgermeister 7

8 Öffentliche Bekanntmachung Gemäß 15 der Friedhofssatzung beträgt die Nutzungszeit für Wahlgrabstätten 25 Jahre. Für die nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten ist das Nutzungsrecht bereits abgelaufen bzw. läuft in den nächsten Monaten ab. Die jeweiligen Nutzungsberechtigten können nicht ermittelt werden. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit gemäß 15 Abs. 7 der Friedhofssatzung auf den Ablauf des Nutzungsrechtes öffentlich hingewiesen. Das Nutzungsrecht kann vom Nutzungsberechtigten bis zwei Monate nach Ablauf der Ruhefrist des/r zuletzt Bestatteten beim Fachbereich Stadtbetriebe und Tiefbau, -Friedhofsverwaltung-, Engelbertstr. 3-5, 1. Obergeschoss bis zu weiteren 25 Jahren verlängert werden. Friedhof I in Hattingen Mitte an der Waldstraße Grabnummern: 1/ , 5/1528, 7/101, 8/ Friedhof II in Hattingen-Blankenstein an der Hauptstraße Grabnummern: F/10 Friedhof III in Hattingen-Welper am Friedhofsweg Grabnummern: 2B/01-02, 7X/22-23, 11B/10-11, 11C/03, 11W/01, 12B/25-26, 12D/13, 12E/03-04,14X/ , 20/38-40, 26B/27-28, 27/ , 28B/17-18, 31B/13-14, 40-6/ , E/56, H/09-10, K/ , K/ , O/28A Grabnummern: 07/01-02 Friedhof IV Hattingen-Holthausen an der Holthauser Straße Hattingen, Der Bürgermeister I.A. Holste 8

9 Geschäfts-Nr.: HT Bitte bei allen Schreiben angeben! Amtsgericht Hattingen Bekanntmachung Vermessungsingenieur Ralf Arnscheidt aus Essen ram angeregt, für das bisher nicht gebuchte, in der Gemarkung Hattingen liegende Grundstück Hattingen Flur 26 Flurstück 274 das Grundbuch anzulegen und den Erwerber des angrenzenden Teilgrundstückes aus Flurstück 612- nunmehr Flurstück als Eigentümer einzutragen. Eigentümer des aus dem Flurstück 612 neu entstandenen Grunstücks Flurstück 891 sind: a) Frau Dr. Jihan Mohasseb b) Herr Dr. Falk Mohasseb Dem Antrag wird entsprochen, wenn nicht Einwendungen Berechtigter innerhalb einer Frist von einem Monat - vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet - beim Amtsgericht Hattingen, Bahnhofstr. 9, Hattingen, angemeldet und glaubhaft gemacht werden. Anderenfalls kann Ihr Recht bei der Anlegung nicht berücksichtigt werden. Hattingen, Amtsgericht Sondermann Rechtspflegerin Ausg fertigt Urkundsbeardt r er Geschäftsstelle 9

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