Hybridbus Kaufen Losfahren alles gut? Organisatorische Herausforderungen bei der Einführung von Fahrzeugen mit Hoch-Volt-Anlagen
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- Sarah Schulz
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1 Hybridbus Kaufen Losfahren alles gut? Organisatorische Herausforderungen bei der Einführung von Fahrzeugen mit Hoch-Volt-Anlagen Dipl.-Kfm. Robert Roch Leiter Center Kraftfahrzeuge DVB AG
2 DVB in Zahlen ( ) Fahrgäste Fahrgastanzahl p. a. 148,3 Mio Entwicklung zum Vorjahr + 2,5 Mio Mitarbeiter Auszubildende Linien 150 (inkl. Ausbildungsverbund) 12 Straßenbahnlinien 29 Buslinien 4 Fährverbindungen 1 Standseilbahn, 1 Schwebebahn Wirtschaftliche Daten Umsatzerlöse 100,7 Mio EUR Kostendeckungsgrad 75,0 % Unternehmensergebnis Mio EUR Fahrzeugflotte 166 Stadtbahnwagen (Niederflur) 18 Tatrafahrzeuge (Hochflur) 145 Busse, davon 18 Hybridbusse 5 Fährboote, 1 Autofähre 4 Bergbahnwagen
3 Gliederung Normative Grundlagen, Handlungsfeld Personal Handlungsfeld Organisationsvorschriften Handlungsfeld technische Ausstattung
4 Was ist ein Hybridfahrzeug? Fahrzeug mit mindestens zwei Antriebsquellen (Energiewandler zur Erzeugung mechanischer Energie) - Dieselmotor, Brennstoffzelle, Gasmotor - Elektromotor, Hydraulikmotor, Druckluftmotor zwei Energiespeichern - Kraftstofftank, Gasflaschen, H 2 Tank - Batterie, Kondensatoren, Druckbehälter Definition in Anlehnung an UNO-Definition 2003
5 Kraftfahrzeug - Geltungsbereich STVZO - Geltungsbereich BO Kraft - Geltung Handwerksordnung (Nebenbetrieb des Kfz-Handwerks) Hoch-Volt-Anlage????????
6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Unternehmer trägt Verantwortung für Arbeitsbedingungen, Schutzmaßnahmen, Übertragung Arbeiten an geeignetes Personal 823 BGB Organisationsverschulden wenn was passiert und Organisationsmängel bestehen aber, Verantwortung darf delegiert werden lt. 13 ArbSchG an fachkundige, zuverlässige Mitarbeiter
7 DIN VDE : Abs. 1 Buswerkstatt wird zum elektrotechnischen Betriebsteil, da sich die Werkstatt mit elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben befassen muss u.a. - Planen, Projektieren, Konstruieren - Einsetzen von Arbeitskräften (Organisieren, Arbeitverfahren, Auswahl an Personal und Aufsicht, Arbeitsschutz, Schulungen) - Errichten - Prüfen (Besichtigen, Messen, Erproben) - Betreiben (Inbetriebsetzen, Instandsetzen) - Ändern o.g. Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Aufsicht/Anleitung einer Elektrofachkraft erfolgen
8 DIN VDE : Abs. 3.1 und 3.2 Definition, was eine Elektrofachkraft alles wissen und können muss - Unterschiede in Kompetenzzuweisung, elektrotechnischen Verantwortung, Selbständigkeit in der Arbeitsausführung a) Verantwortliche Elektrofachkraft b) einfache Elektrofachkraft mit oder ohne fachlicher Leitung DIN VDE : Abs. 3.1 DIN VDE : Abs. 3.2
9 DIN VDE : Abs. 3.1 und 5.3 Anforderungen an eine verantwortliche Elektrofachkraft mit fachlicher Leitung gem Abs. 5.3: Abschluss: Meister, Techniker, Bachelor, Master oder Dipl.-Ing der E-Technik Kenntnisse: DIN-VDE-Normen, allg. techn. Regeln, ArbSchG, BetrSichV sowie gesetzliche Regelungen zum Führen des Betriebsteils (z.b. HGB etc.) Anforderungen an eine verantwortliche Elektrofachkraft ohne fachliche Leitung gem. Abs. 3.1 Abschluss: Geselle, Facharbeiter gem Abschnitt 3.2 mit fachbezogener Ausbildung in Elektrotechnik (Mechatroniker, Elektriker, Energieelektroniker ) Delegation von elektrotechnischer Verantwortung bedingt die Beauftragung und Berufung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK nach Abs.3.1)
10 DIN VDE : Abs. 6 Übertragung der Verantwortung Anforderungen an die rechtssichere Pflichtenübertragung - Festlegung Verantwortung/Aufgaben - Festlegung Kompetenzen - Weisungsfreistellung - Bereitstellung Arbeitsmittel und Weiterbildungen
11 Prüfungen von Elektrischen Anlagen Prüfpflicht gem. 2 und 3 BetrSichV 5 BGV A3 Zweck der Prüfungen: DIN VDE : Erstprüfungen nach oder während der Herstellung und vor Inbetriebnahme DIN VDE : Abs. 61 Wiederholungsprüfungen - regelmäßige Prüfungen DIN VDE : Abs. 62 DIN EN VDE : Abs Prüfungen nach Reparaturen
12 DIN VDE : Abs Prüfen Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht. Produktpräsentation EVO-Bus
13 Prüfpflicht nach DIN VDE : Abs. 61 Abs Jede Anlage muss soweit sinnvoll durchführbar während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird.... Abs Abs Bei Erweiterungen oder Änderungen einer bestehenden Anlage muss nachgewiesen werden, dass die Änderungen oder Erweiterungen der DIN VDE 0100 entsprechen und die Sicherheit der bestehenden Anlage nicht gefährdet ist. Die Erstprüfung muss von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt ist. Inbetriebnahmeprotokolle müssen vor dem ersten Einsatz vom Hersteller der Busse übergeben worden sein oder es muss eine Erstprüfung von der Elektrofachkraft durchgeführt werden!!!!!
14 Inbetriebnahmeprotokoll (Isolationsmessung nach Beregnung)
15 Inbetriebnahmeprotokoll (Isolationsmessung trocken)
16 Inbetriebnahmeprotokoll (Potentialausgleich Auszug)
17 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS ergänzen bzw. sind inhaltlich sehr ähnlich den Vorschriften der BGV, von Strafverfolgungsbehörden werden jedoch verstärkt die TRBS herangezogen! Relevante Regelungen: TRBS 1001, Struktur und Anwendung der Technischen Regeln TRBS 1111, TRBS 1112, TRBS 1122, TRBS 1151, TRBS 1201, TRBS 1203, Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechn. Bewertung Instandhaltung Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV Ermittlung der Prüfund Erlaubnispflicht Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch Arbeitsmittel Ergonomische und menschliche Faktoren Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen Befähigte Person
18 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Relevante Regelungen: TRBS 2111, TRBS 2111, I TRBS 2111, II TRBS 2111, III TRBS 2111, IV TRBS 2121 TRBS 2121, I TRBS 2121, II Mechanische Gefährdungen Allgemeine Anforderungen Mechanische Gefährdungen Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen Mechanische Gefährdungen Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen Mechanische Gefährdungen Maßnahmen zum Schutz vor Gefährlichen Oberflächen Mechanische Gefährdungen Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel Gefährdung von Personen durch Absturz Allgemeine Anforderungen Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten - Gefährdung von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
19 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Relevante Regelungen: TRBS 2121, IV TRBS 2210, Gefährdung von Personen durch Absturz Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln Gefährdungen durch Wechselwirkungen
20 Handlungsfeld Personal 1.) Wer trägt die Verantwortung für HV-Systeme? Qualifikation, Fachwissen Unternehmer/Bereichsleiter ist selbst in der Lage oder Delegation an externen Anbieter oder Mitarbeiter 2.) Elektrofachkraft bzw. -fachkräfte für Prüfungen und Außerbzw. Inbetriebnahmehandlungen je nach Fahrzeuganzahl min. 1 Elektrofachkraft, besser wenigstens ) Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) Alle gewerblich an Hybridfahrzeugen arbeitenden Mitarbeiter, die im Bereich bzw. in der Nähe der HV-Komponenten tätig werden. (Wartung, Reparatur auch ein Kollege bei Unfallinstandsetzung) 4.) HV-Sensibilisierung Jeder Mitarbeiter im Bereich, der nicht 2). und 3) erfüllt.
21 Handlungsfeld Organisationsanweisungen Organisationsanweisung des Unternehmens Unternehmensfestlegungen zu: - Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln - Bestellungen von VEFK - Verantwortlichkeiten - Schalt- und Schaltanweisungsberechtigungen - Verhalten bei Unfällen mit E-Anlagen Bestellung Verantwortliche Elektrofachkraft im Fachbereich - Auswahl geeignete Person - rechtssichere Bestellung - externe Unterstützung empfohlen! z.b. MEBEDO GmbH, Züchnerstr. 8 in Koblenz - Checkliste
22 Bestellung Verantwortliche Elektrofachkraft im Fachbereich
23 Handlungsfeld Organisationsanweisungen Betriebsanweisung des Fachbereiches - fachspezifische Umsetzung der Unternehmens-Organisationsanweisung - Allgemeine Festlegungen zu Sicherheitsaspekten - Umgang mit HV-Komponenten Arbeitsanweisungen - Wartungsplan für Hybridkomponenten - Abschleppanweisung - spezielle Arbeits- und Reparaturanleitungen (z.b. Entlüftung Kühlsystem, IH von HV-Nebenaggregaten etc.) Schulungsplan - Erstschulungen Elektrofachkräfte, Erstschulungen Mechaniker zu EuP, Sensibilisierung sonstige Mitarbeiter und externe Servicekräfte - Wiederholungsschulungen zu HV-Themen - Arbeitsschutzbelehrungen
24 Handlungsfeld technische Ausstattung Nutzung von Checklisten der Hersteller (z.b. EVO-Bus, MAN, Hess/VKD) HV-Prüftechnik (Isolationsmessung und Widerstandsmessung) Isoliertes Werkzeug und Kurzschlussbrücken Warnschilder, Schaltprotokolle, PSA Dacharbeitsstand Absperrungen Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung mit anderen Unternehmen (z.b. DVB und VGM, RVD) und Servicepartner
25 Vielen Dank Kontaktdaten: Robert Roch, Tel.: ,
26 BetrSichV 2 Begriffsbestimmung (1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen im Sinne von Satz 1 setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen (2) Benutzung im Sinne dieser Verordnung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffenden Maßnahmen wie Erprobung, Ingangsetzen, Gebrauch, Instandsetzung 3 Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach 4 Arbeitsschutzgesetz die notwendigen Maßnahmen zu ermitteln. (3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln... die Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung zu beauftragen sind.
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