Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen
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- Lilli Fleischer
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen Seite 1 Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag Seite 2 1
2 Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag Seite 3 Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag Deshalb schreibt der Gesetzgeber zum Schutz der Anwender von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln spezielle Schutzsysteme vor, die sich je nach Art der Anlage und Bauart des Gerätes noch weiter unterscheiden können. Seite 4 2
3 Schutz gegen den elektrischen Schlag-Fehlerursachen Materialermüdung und witterungsbedingte Einflüsse auf Anlagenteile in einer elektrischen Anlage Verwendung ungeeigneter oder defekter Betriebsmittel Mangelhafte Instandhaltung oder Instandhaltungsfehler Nichtbeachtung der Sicherheitsabstände Mangelnde Kenntnis der Sicherheitsvorschriften Seite 5 Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen Die Sorgfaltspflicht ist die Verpflichtung, sich umsichtig zu verhalten, dies gilt insbesonders für elektrische Anlagen. Eine selbstständige Wartung durch den Anlagenbetreiber gilt nicht als Nachweis seiner Sorgfaltspflicht. Eine professionelle Wartung durch ein befugtes Unternehmen ist notwendig. Seite 6 3
4 Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen Wer diese Sorgfaltspflicht nicht beachtet, handelt fahrlässig und haftet für die daraus entstehenden Schäden. Seite 7 Elektrotechnikgesetz ETG 1992 Errichter Betreiber Die Herstellung, Änderung, Instandhaltung elektrischer Anlagen erfolgt nach gesetzlich verbindlichen Normen und Vorschriften Elektroschutzverordnung ESV 2003 und ESV 2012 Arbeitnehmerschutzgesetz Bauarbeiterschutzverordnung BauV (1994) Arbeitsmittelverordnung B-AM-VO (2002) Seite 8 4
5 Errichter Wer darf elektrische Anlagen herstellen, ändern oder instand halten Befugnis für nicht gewerbsmäßige Herstellung, Änderung, Instandhaltung Befugnis für gewerbsmäßige Herstellung, Änderung, Instandhaltung von elektrischen Anlagen ist im Gewerberecht geregelt (konzessioniertes Unternehmen) nur Personen gestattet, welche die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben, oder unter Aufsicht einer Person mit gewerbsmäßiger Befugnis Seite 9 Betreiber Elektroschutzverordnung ESV 2003 und ESV 2012 Arbeitnehmerschutzgesetz Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel Elektrische Arbeitsmittel und Anlagen Prüfintervalle elektr. Anlagen 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre Prüfintervalle je nach Gerät und Geräteanschluss Seite 10 5
6 sensible elektrische Anlagen der Kommunen Schulen, Kindergärten, Amtsgebäude, Klär- und Wasserversorgungsanlagen, Bauhöfe mit Werkstätten, Veranstaltungsräume, öffentliche Anlagen wie z.b. Weg- und Parkbeleuchtungen, Straßenbeleuchtungsanlagen usw. Seite 11 Neuanlagen und bestehende elektrische Anlagen Wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen Erstprüfung von elektrischen Anlagen Prüfintervalle elektrischer Anlagen 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre Seite 12 6
7 ÖVE/NORM- E 8001, Teil Erstprüfung - Neuanalgen Bei Neuerrichtung einer elektrischen Anlage ist immer ein E- Befund vom ausführenden Unternehmen zu erstellen Allgemeine und technische Daten Sichtprüfung Messprüfung Zusammenfassung und Bericht Seite 13 ÖVE/ NORM- E 8001, Teil Wiederkehrende Prüfung und Außerordentliche Prüfung - bestehende Anlagen Bei bestehenden elektrischen Anlagen ist entsprechend dem gesetzlichen Prüfintervallen eine wiederkehrende Prüfung vorzunehmen und auch ein E- Protokoll, zu erstellen Allgemeine und technische Daten Sichtprüfung Messprüfung Zusammenfassung und Bericht Seite 14 7
8 Inhalt: ÖVE/ NORM- E 8001, Teil Anlagenbuch 1. Informationen des Anlagenerrichter an den Betreiber der Anlage 2. Daten (Kunde oder Betreiber) und allgemeine technische Anlagendaten 3. Planunterlagen- Fotos, Hauptverteiler und Unterverteiler 4. Planunterlagen- Fotos, Installationspläne 5. Planunterlagen- Fotos, Blitzschutzanlage Seite 15 ÖVE/ NORM- E 8001, Teil Anlagenbuch Inhalt: 6. Prüfbefundsammlung (- E-Installation) 7. Prüfbefundsammlung (- Blitzschutzanlage) 8. Produkt und Gerätebeschreibungen- Anwenderbeschreibungen 9. Sonstiges Seite 16 8
9 Elektrische handgeführte Geräte: Alle elektrischen Geräte die ihren Mitarbeitern zur Verfügung stehen, müssen von einem Fachmann periodisch überprüft werden. Die e sind abzulegen und aufzubewahren. Seite 17 Gesetzliche Grundlagen: handgeführte elektrische Betriebsmittel Dem Gerätebenutzer muss ein insgesamt sicheres Gerät zur Verfügung stehen. Eine Einschränkung des Prüfumfanges auf ausschließlich elektrische Sicherheitsmerkmale ist nicht zielführend. Es sind auch die von den Geräten ausgehenden Gefahren, wie z. B. fehlende, überalterte oder nicht mehr zufriedenstellend arbeitende mechanische Schutzeinrichtungen usw... mit zu beurteilen. Seite 18 9
10 Durch Regelungen die mit der Elektroschutzverordnung- ESV sowie mit der Arbeitsmittelverordnung- AM-VO und mit der Bauarbeiterschutzverordnung- BauV getroffen wurden, haben Arbeitgeber/Innen dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und elektrische Arbeitsmittel periodisch geprüft werden. Über die Prüfungen müssen auch Aufzeichnungen geführt werden. Seite 19 Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen Seite 20 10
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