eidas Status Anerkennungsverpflichtung notifizierter Systeme Was ist zu beachten?
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- Dominik Böhme
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1 eidas Status Anerkennungsverpflichtung notifizierter Systeme Was ist zu beachten? Anwenderforum AusweisApp2 Berlin, den 21. Januar 2019 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat DG I 2 Identitätsmanagement, Pass- und Ausweiswesen
2 eidas-anbindung ist freiwillig da muss ich eh nichts machen! eidas-anbindung macht viel Arbeit da hilft mir niemand! Neeeeee... Das schauen wir uns jetzt mal genauer an eidas macht eh kaum einer in der EU! eidas ist soooo schwierig und ich muss das alles verstehen! Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 2
3 Agenda 1. Basics über die eidas Verordnung 2. Status der Notifizierungen 3. Anerkennungsverpflichtung nach eidas - Das müssen Diensteanbieter beachten
4 Regelungsbereiche der eidas-verordnung Rechtliche Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung seit Elektronische Identifizierung Elektronische Vertrauensdienste Regelungen seit wirksam Elektronische Identifizierungsmittel Elektronische Identifizierungssysteme Elektronische Signaturen Elektronische Siegel Elektronische Zeitstempel Website-Authentifizierung Elektronische Zustelldienste Bürgerinnen und Bürger sollen mit ihren eigenen eids Online- Dienste in anderen EU-Ländern nutzen können. Vertrauensdienste sollen grenzüberüberschreitend funktionieren und den gleichen Rechtsstatus wie Papierverfahren haben. Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 4
5 Ziele im Bereich Elektronische Identifizierung 1 Interoperabilität durch gegenseitige Anerkennung bestehender Systeme statt Harmonisierung durch Einführung einer einheitlichen EU-eID 2 freiwillige Notifizierung nationaler eids rechtlich bindende Anerkennung notifizierter eids (für öffentl. Sektor) 3 Kategorisierung der notifizierten eids in drei Vertrauensniveaus* Zuordnung abhängig von der Sicherheit der eid und anderen Kriterien 4 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten: Kooperationsnetzwerk, gemeinsame Bewertung der (prä-)notifizierten eids durch Peer Reviews * Vertrauensniveaus (in den Texten zur VO auch Sicherheitsniveaus ): niedrig, substantiell und hoch (low, substantial, high). Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 5
6 Zeitplan 09/ /2018 Sep./Nov Anfang 2020 Inkrafttreten eidas- Verordnung EU-VO unmittelbares Recht in EU-MS EU-VO steht über nationaler Gesetzgebung Novellierung PAuswG und anderer Gesetze Notifizierung der eid- Funktion gemäß eidas Erweiterung deutscher eid-server für eids anderer MS Implementierung der eidas-fähigkeit in deutsche Online-Dienste Verpflichtung zur Anerkennung notifizierter eid-systeme Anerkennung Online- Ausweisfunktion seit verpflichtend Anerkennung erster notifizierter eid- Systeme der Mitgliedstaaten aus dem EU- Ausland Anerkennung von mindestens 11 eid-systemen Die Verordnung gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung und findet für alle öffentlichen Stellen Anwendung, soweit diese elektronische Verwaltungsdienste anbieten. Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 6
7 Agenda 1. Basics über die eidas Verordnung 2. Status der Notifizierungen 3. Anerkennungsverpflichtung nach eidas - Das müssen Diensteanbieter beachten
8 Notifizierung der eid-funktion 2017 erfolgt Juni / Juli 2017 Abschluss des Peer Reviews durch Bericht des Cooperation Networks 2. und 3. Mai 2017 Peer Review Meeting im BMI in Berlin August 2017 Abschluss der Notifizierung Anerkennungsverpflichtung greift Anerkennung der eid-funktion (MW- Integration) Wirkbetrieb mit 13 EU-MS Vorbereitungen / Testbetrieb mit 11 EU-MS Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 8
9 Notifizierungen anderer Mitgliedsstaaten der EU Notifizierung der eid Systeme von fünf Mitgliedsstaaten erfolgt: EE, ES, HR, IT und LU Verpflichtende Anerkennung: Sep (IT), Nov (EE, ES, HR und LU) Peer Review abgeschlossen: BE, PT Verpflichtende Anerkennung: circa Anfang 2020 Peer Review läuft gerade: UK; prä-notifiziert haben: CZ, NL Verpflichtende Anerkennung: Q1 bis Q Quelle: AND Inc / shutterstock.com Anerkennung von insgesamt 11 eid Systemen bis Q Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 9
10 Agenda 1. Basics über die eidas Verordnung 2. Status der Notifizierungen 3. Anerkennungsverpflichtung nach eidas - Das müssen Diensteanbieter beachten
11 Verpflichtende Anerkennung (DE als empfangender MS) Notwendig: Erweiterung des Dialogs um ein Login with eidas inklusive Länderauswahl Quelle: AND Inc / shutterstock.com Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 11
12 Anerkennung eid des Personalausweises in MS am Beispiel der Slowakei Quelle: AND Inc / shutterstock.com 4. Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 12
13 Hilfestellung für eid-diensteanbieter Quelle: AND Inc / shutterstock.com Download unter Auszug Seite 13 Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 13
14 Weitere Informationen Artikel in Kommune21 1/2019 Digitale Identität: Deutsche eid gemäß eidas-verordnung zertifiziert eid: Warum der Umgang mit elektronischen Identitäten zu einer komplexen Herausforderung geworden ist Personalausweis: Bester Ansatz zur Feststellung digitaler Identität Argenbühl: Bürger-Terminal steigert Bekannheitsgrad der eid-funktion Aktueller Artikel des BMI über die eid im Kontext der eidas-vo Quelle: AND Inc / shutterstock.com Referat DG I 2 Anwenderforum AA Seite 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat DG I 2 Alt-Moabit 140, Berlin DGI2@bmi.bund.de
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