Monitoring für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach

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1 Monitoring für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach An der Eschollmühle 30, Darmstadt, Tel / , Fax / info@.net Bearbeiter: Dipl.-Biol. Dr. Marcus Fritsch Dr. Karsten Böger November 2017 Erstellt im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt / Obere Naturschutzbehörde Proj Datei: Text_Monitoring_ _Steinachtal_Abtsteinach_Endfassung

2 Proj Datei: Text_Monitoring_ _Steinachtal_Abtsteinach_Endfassung

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung, Aufgabenstellung FFH-Lebensraumtypen LRT 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis and des Callitricho-Batrachion Aktuelle Nutzung und Pflege Beeinträchtigungen und Störungen Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen LRT *6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden Aktuelle Nutzung und Pflege Beeinträchtigungen und Störungen Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen LRT 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caerulea) Aktuelle Nutzung und Pflege Beeinträchtigungen und Störungen Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen LRT 6431 Feuchte Hochstaudenfluren, planar bis montan Aktuelle Nutzung und Pflege Beeinträchtigungen und Störungen Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Aktuelle Nutzung und Pflege Beeinträchtigungen und Störungen Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen LRT *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Aktuelle Nutzung und Pflege Beeinträchtigungen und Störungen Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen Entwicklung von Flächengröße und Erhaltungszustand der FFH- Lebensraumtypen Arten nach Anh. II FFH-Richtlinie Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) [1059] Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) [1061] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) [*1093] Erhaltungszustand der FFH-Anhang-II-Arten im Überblick Ausgewählte Biotoptypen nach hessischer Biotopkartierung Vegetation, aktuelle Nutzung und Pflege Beeinträchtigungen und Störungen Vorschläge für Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von FFH- Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten nach Anh. II Erhaltungs- und Entwicklungsziele Vorschläge zu Nutzung und Pflegemaßnahmen (Erhaltungsmaßnahmen) Fließgewässer-Lebensraumtypen und -Lebensstätten Grünland-FFH-Lebensraumtypen und -Lebensstätten sowie gesetzlich geschützte Biotope

4 6.3 Vorschläge zu Entwicklungsmaßnahmen Hinweise zum Vertragsnaturschutz Literatur Anhang Fotodokumentation Kartenausdrucke Tabellenverzeichnis Tab. 1: Statistik der Veränderungstypen LRT-bezogen Tab. 2: Flächenstatistik der FFH-LRT im FFH-Gebiet Tab. 3: Bewertung des Erhaltungszustandes auf Gebietsebene Tab. 4: Ergebnisse der Bestandskontrolle des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Regierungspräsidium Darmstadt Tab. 5: Ergebnisse der Bestandkontrolle des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Regierungspräsidium Darmstadt

5 1 Einleitung, Aufgabenstellung Das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach wurde im Jahr 2004 gemeldet und als ein naturnaher Bachlauf mit begleitenden Gehölzsäumen, sowie eine von Wiesen geprägte Auenzone in einem Talraum des Vorderen Odenwalds charakterisiert. Die Grunddatenerfassung für das FFH-Gebiet stammt aus dem Jahr 2006, in dem auch die Geländeaufnahmen erfolgten. Im Rahmen der Grunddatenerhebung wurden Lebensraumtypen nach Anhang I und Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, die zu den Schutzgütern der FFH- Gebiete gehören, vollständig erhoben und nach einem vorgegebenen Schema bewertet. Zur Dokumentation der Lebensraumtypen wurden außerdem im Jahr 2006 insgesamt 9 dauerhaft markierte, vegetationskundliche Dauerbeobachtungsflächen angelegt und erstmals aufgenommen. Die Aufgabe des Monitorings für das FFH-Gebiet ist es, die aktuelle Ausdehnung und den aktuellen Erhaltungszustand der FFH-Schutzgüter (FFH-Lebensraumtypen, Lebensstätten von Arten des Anh.II der FFH-Richtlinie) zu dokumentieren und mit den Ergebnissen des Ausgangszustandes aus dem Jahr 2006 zu vergleichen. Daneben soll auch die quantitative und qualitative Entwicklung der Schutzgüter innerhalb dieses Zeitraums bewertet werden. Abschließend gibt der Monitoringbericht Maßnahmenvorschläge für die Erhaltung, Verbesserung oder (Neu)-Entwicklung von LRT-Flächen und Lebensstätten der Anhang-II-Arten. Grundlegend für die formulierten Maßnahmen wurde u. a. der vorliegende Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach (REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT 2010) und der aus dem Jahre 2004 stammende Gewässerentwicklungsplan (PLANUNGSBÜRO PLESSING 2004) berücksichtigt. Für das Monitoring 2017 wurde eine flächendeckende Wiederholungskartierung der FFH- Lebensraumtypen mit Bewertung des Erhaltungszustandes durchgeführt und alle damals angelegten Dauerbeobachtungsflächen erneut aufgenommen. Darüberhinaus wurden ausgewählte Biotoptypen des Feucht- und Nassgrünlands, u.a. Biotope mit gesetzlichen Schutzstatus, ebenfalls flächig kartiert. Die Kartierung ergibt eine aktuelle Karte der Verbreitung und des Zustandes der FFH-Lebensraumtypen mit Darstellung der erfassten Biotopkulisse (Karte 1). Aus einer Verschneidung der Kartierung 2006 mit den aktuellen Ergebnissen wurde eine Vergleichskarte hergestellt, aus der sich Veränderungen der Ausdehnung (quantitativ) und des Erhaltungszustandes (qualitativ) der FFH-Lebensraumtypen flächenscharf ablesen lassen (Karte 2). In der Karte 3 werden Maßnahmenempfehlungen zur Erhaltung, Wiederherstellung und (Neu-) Entwicklung der FFH-Schutzgüter und zur Pflege der geschützten Feuchtbiotope und des Magergrünlands flächenbezogen dargestellt. 3

6 2 FFH-Lebensraumtypen Folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) kommen im FFH-Gebiet vor: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis and des Callitricho-Batrachion *6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Böden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6431 Feuchte Hochstaudenfluren, planar bis montan 6510 Magere Flachland-Mähwiese (Alopecurus pratensis, Sangiusorba officinalis) *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Im Rahmen des Monitorings wurden keine weiteren Lebensraumtypen festgestellt. 2.1 LRT 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis and des Callitricho-Batrachion Der Lebensraumtyp wurde in der Grunddatenerfassung auf verschiedenen Abschnitten der Steinach festgestellt und wurde damals durch reine Wassermoosgesellschaften charakterisiert. Aktuell wurden die meisten Abschnitte bestätigt, darüberhinaus sind weitere Abschnitte der Steinach als Lebensraumtyp neu erfasst worden. Die für die standörtlichen Gegebenheiten typische Artenzusammensetzung der aktuell anzutreffenden Wassermoosgesellschaft besteht überwiegend aus den Moosarten Platyhypnidium riparioides, Chiloscyphus polyanthos und Fontinalis antipyretica. Neben reinen Wassermoosgesellschaften treten dabei Populationen des Wassersterns (Callitriche spec.) stellenweise hinzu, abschnittsweise bildet dies Art bei Ausbleiben der Wassermoose aufgrund fehlender Steine die gesamte Unterwasservegetation Aktuelle Nutzung und Pflege Eine wasserwirtschaftliche Nutzung der Steinach ist aktuell nicht vorhanden, so ist z. B. eine historische Wasserkraftnutzung, wie sie in der Vergangenheit vorkam, nicht mehr ersichtlich. Aufgrund angrenzender Weidenutzung werden an verschiedenen Bach-Abschnitten Uferstellen als Viehtränke benutzt. Davon sind auch Stecken betroffen, die als LRT 3260 erfasst wurden. Viehtränken führen zu einer Beeinträchtigung des Gewässerufers und des Lebensraumtyps (s. u.). 4

7 Darüberhinaus dient die Steinach als Vorfluter für die Regenwasser/Mischwasserentlastung von Ober-Steinach und ist Vorfluter der Kläranlage am südlichen Ende des FFH-Gebietes. Entlastende Regenwasserüberläufe des Kanalsystems leiten entlang des gesamten Steinachverlaufs überschüssiges Regenwasser der Steinach zu. Die Zahl der vorhandenen Überläufe und die Menge des so in die Steinach eingeleiteten Regenwassers ist den Verfassern nicht bekannt. Die Gewässerunterhaltung der Steinach zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses findet durch den Bauhof der Gemeinde Abtsteinach statt. Bei Bedarf entfernen Mitarbeiter des Bauhofs u. a. Abflusshindernisse. Die Gewässerunterhaltung beschränkt sich dabei auf das Gewässerbett, Uferbereiche sind gewöhnlich nicht Bestandteil von Maßnahmen. Darüberhinaus sind keine wiederkehrenden Arbeiten im Form eines geregelten Gewässerunterhaltungsplans vorgesehen (Bauhofleiter K. Deschl mdl. Okt. 2017) Beeinträchtigungen und Störungen Zur Beurteilung der Entwicklung von Beeinträchtigungen werden im Folgenden die in der Grunddatenerhebung von 2006 genannten Beeinträchtigungen im einzelnen durchgegangen und mit dem aktuellen Stand verglichen. Nachfolgend werden ggf. aktuelle Beeinträchtigungen aufgeführt, die damals nicht erfasst wurden. Zu einer Veränderung des biologischen Gewässerzustands der Steinach sind keine aktuellen Daten vorhanden. Der Zustand der biologischen Gewässergüte liegt aus einer Erfassung aus dem Jahr 2006 vor. Somit kann nur aus Beobachtungen im Rahmen des Monitorings ein aktueller Zustand bzw. Veränderungen abgeschätzt werden. Aufgrund der Ortslage von Ober-Abtsteinach im Quellgebiet und der Randlage zum Ortsgebiet von Unter-Abtsteinach ist mit Gewässerbelastungen durch oberflächlich abfließendes Regenwasser zu rechnen. Auch führt die überwiegend bis an den Gewässerrand stattfindende Nutzung des umliegenden Grünlands zu einem Eintrag von Nähr-, Dünge- oder Schadstoffen. Sofern eine extensive Nutzung vorliegt sind diese Einträge als gering zu werten. Bei intensiver Nutzung oder punktuell an Viehtränken werden die Einträge jedoch deutlich höher eingeschätzt und können sich negativ auf die natürlichen abiotischen Verhältnisse des Gewässers auswirken. Eine Veränderung des biologischen Gewässerzustands im Vergleich zum Jahr 2006 ist nicht ersichtlich, weil die auf den biologischen Gewässerzustand einwirkenden Faktoren (s. o.) sich augenscheinlich nicht verändert haben. Die Besiedlung der Ufer durch das neophytische Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) ist als Beeinträchtigung des LRTs und des gesamten Bachlaufs der Steinach im Vergleich zur Grunddatenerhebung 2006 weiterhin vorhanden. Stellenweise, z. B. direkt unterhalb der Alla-Hopp-Anlage, oder entlang der nördlichen LRT-Abschnitte, sind kleine bis größere Dominanzbestände der Art vorzufinden. Reste von Uferverbau sind ebenfalls weiterhin zu erkennen. Stellenweise ist der Bachverlauf durch eingebrachten und angeschwemmten Gehölzschnitt aufgestaut, an dem sich weiteres organisches Material bzw. auch Müll sammelt. 5

8 LRT-Abschnitte, die direkt an Weidegrünland angrenzen, weisen abschnittweise oder auch auf größerer Strecke Beeinträchtigungen ihrer Bachufer durch Viehtritt (z. B. Schädigung der Uferstruktur oder -vegetation) auf. Zwar ist der Gewässerlauf bis auf Abschnitte im nördlichen Bachverlauf ausgezäunt, jedoch führt der Weidezaun meist direkt an der Uferlinie entlang. Stellenweise sind Uferbereiche zudem als Viehtränken etabliert, die naturgemäß größere Beeinträchtigungen durch stark trittgeschädigte Ufer und Bachsohlen aufweisen. Der dadurch verursachte Eintrag von Feinsediment stellt nicht nur eine Beeinträchtigung für den Lebensraumtyp, sondern auch für die Lebensstätte des Steinkrebses, dar. Die ehemals starke Beeinträchtigung des Bachbettes im Seitental (kein Lebensraumtyp) wurde durch eine Auszäunung des direkten Bachbettes verringert. Aufgrund der Auszäunung überwiegend entlang des Ufers (der Bachlauf tritt stellenweise unter dieser hervor) ist eine Beeinträchtigung des Bachlaufes weiterhin vorhanden. Die Beschattung des Fließgewässers durch bachbegleitende Galeriegehölze stellt zwar keine Beeinträchtigung dar, hat aber eine Auswirkung auf die Ausbildung der Unterwasservegetation. In LRT-Abschnitten, die in Galeriegehölzen liegen (wie z. B. größere Bereiche der beiden nördlichen LRT-Abschnitte), ist eine sichtbar geringere Dichte der Wassermoose festzustellen. An besonnten Sohlabschnitten mit Sohlen aus Feinsubstrat tritt auch Wasserstern auf, vereinzelt in Ufernähe auch Bachbunge (Veronica beccabunga). Fehlen in diesen feinsubstrathaltigen Abschnitten größere Steine, treten Wassermoose zurück Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen Im Folgenden werden die Ergebnisse der Wiederholungsaufnahmen (DBF 7 u. DBF 9) textlich erläutert und mit den Ergebnissen von 2006 verglichen. Die vollständigen Dauerflächen-Aufnahmen sind im Anhang dokumentiert, Fotos zu den Gewässerabschnitten der Aufnahmeflächen finden sich in der Fotodokumentation. DBF 7: Die Aufnahme umfasst neben den wassergebundenen Moosen auch höhere Pflanzen unmittelbar am Ufer des erfassten Gewässerabschnittes. Im Vergleich mit der Aufnahme aus dem Jahr 2006 sind mit Chilocyphus polyanthos und Fontinalis antipyretica zwei Wassermoose neu aufgenommen worden. Mit Platyhypnidium riparioides ist auch ein Wassermoos vorhanden, das im Jahr 2006 schon erfasst wurde, dagegen konnte Hygroamblystegium fluviatile aktuell nicht nachgewiesen werden. Mit insgesamt drei vorhandenen, standörtlich typischen Wassermoosarten (zwei Arten in 2006) zeigt sich die Unterwasservegetation für diesen Gewässerabschnitt im Vergleich zu 2006 gering artenreicher. Es ist hierbei jedoch zu berücksichtigen, dass die Deckungen der einzelnen Arten meist sehr gering sind, was vor allem auf die Beschattung durch den angrenzenden Gehölzbestand zurückzuführen ist. Die überwiegend krautige Ufervegetation stellt sich für diesen Gewässerabschnitt typisch dar. Es finden sich Arten, wie u. a. Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara) oder Gundermann (Glechoma hederacea), die für den angrenzenden Auwald typisch sind und die vorherrschenden nassen und nährstoffreichen Standortfaktoren widerspiegeln. Ein Vergleich des Arteninventars mit dem aus dem Jahr 2006 zeigt einen fast kompletten Artenaustausch. Welche Gründe für diese Veränderung des Arteninventars verantwortlich sind, ist nicht klar, 6

9 denn bei den nicht wieder erfassten Pflanzen finden sich auch standörtlich typische Arten, wie z. B. Giersch (Aegopodium podagraria). Nur wenige Arten, wie z. B. Hain-Rispengras (Poa nemoralis), wurden auch aktuell wieder aufgenommen. DBF 9: Der Gewässerabschnitt liegt im südlichen Steinachtal und wird überwiegend bis an den Uferbereich gemäht. Die Aufnahme umfasst die Unterwasservegetation und die unmittelbar angrenzende Ufervegetation, die z. T. sehr gering ausgebildet ist. Am Beginn des erfassten Gewässerabschnitts stockt eine größere Erle, sonst finden sich nur zwei weitere, junge Erlen entlang der Aufnahmefläche. Im Vergleich mit der Aufnahme aus dem Jahr 2006 liegt die Gesamtartenzahl etwas höher bei aktuell 13 Arten (11 Arten 2006). Dabei gab es jedoch Veränderungen im Arteninventar und in der Ausprägung der Ufervegetation. Die Uferflur wird aktuell durch Sumpfsegge (Carex acutiformis) gekennzeichnet, dazwischen finden sich weitere, typische Arten der Uferfluren, wie z. B. Mädesüß (Filipendula ulmaria), die auch schon im Jahr 2006 vorhanden waren. Dagegen ist z. B. das Vorkommen der Pestwurz (Petasites hybridum), das im Jahr 2006 die Uferflur prägte, nicht mehr vorhanden. Die Moosgesellschaft der Unterwasservegetation ist in diesem Abschnitt der Steinach mit aktuell vier verschiedenen Moosarten am artenreichsten im Vergleich zu den weiteren, im Gebiet vorkommenden LRT-Abschnitten (bis zu drei Moosarten). Im Vergleich zu 2006 wurde an dieser Stelle, wie auch in den anderen LRT-Abschnitten, das Wassermoos Hygroamblystegium fluviatile nicht mehr gefunden. Neben Fontinalis antipyretica, das auch 2006 vorhaden war, wurden aktuell jedoch drei weitere Wassermoose (Chiloscyphos polyanthos, Leptodictyum riparium und Platyhypnidium riparioides) nachgewiesen. Die Wiederholungsaufnahmet dokumentiert somit die gute und standörtlich typische Ausstattung der Wassermoosgesellschaft und die Veränderung der begleitenden Uferflur. 2.2 LRT *6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden Der prioritäre Lebensraumtyp *6230 wurde im Rahmen der Grunddatenerfassung 2006 nur auf zwei Flächen innerhalb des Seitentals des Steinachtals festgestellt. Bei der Überprüfung der beiden LRT-Flächen konnte die sehr kleine (nur 85 m² große), nördlich gelegene LRT- Fläche nicht mehr bestätigt werden. Nur die verbliebene LRT-Fläche, auf der auch die Dauerbeobachtungsfläche liegt, wurde erfasst und bewertet Aktuelle Nutzung und Pflege Der verbliebene Borstgrasrasen befindet sich an einem westexponierten Hang und ist Teil einer großflächigen, extensiv bewirtschafteten Rinderweide. Eine Düngung der hängigen Fläche scheint nicht zu erfolgen. Der Borstgrasrasen wurde erst ab Mitte Juli beweidet, davor wurde die Fläche von der übrigen Weide ausgezäunt. Ob eine Nachmahd als Weidepflege gelegentlich durchgeführt wird, ist nicht bekannt. 7

10 2.2.2 Beeinträchtigungen und Störungen Aktuell wurden keine Beeinträchtigungen der LRT-Fläche festgestellt. Dies stimmt mit dem Befund der Grunddatenerfassung aus dem Jahr 2006 überein Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen Im Folgenden wird das Ergebnis der Wiederholungsaufnahme der Dauerbeobachtungsfläche (DBF2) textlich erläutert und mit dem Ergebnis von 2006 verglichen. Die vollständige Dauerflächen-Aufnahme ist im Anhang dokumentiert, Fotos zu den einzelnen Probeflächen finden sich in der Fotodokumentation. DBF 2: Die Aufnahme der Dauerbeobachtungsfläche fand im stark abgeweideten Zustand mit einer sehr kurzen Grasnarbe statt, in der durch den Viehtritt kleine offene Bodenstellen auftraten. Daher besteht die Möglichkeit, dass vereinzelte Pflanzenarten nicht zu erkennen waren. Die Artenzahl der Probefläche liegt mit 32 Arten im Vergleich zu 2006 (39 Arten) etwas unter dem damaligen Wert. Die im Vergleich fehlenden Pflanzenarten sind mit Ausnahme von Kreuzblümchen (Polygala vulgaris) und Augentrost (Euphrasia rostkoviana) keine kennzeichnenden Arten des Lebensraumtyps, sondern meist begleitende Grünlandarten. Das Kreuzblümchen als Verbandscharakterart (Violion) wurde jedoch bei der Begehung der LRT-Gesamtfläche vor der Beweidung festgestellt und für die LRT-Bewertung herangezogen. Die meisten wertgebenden und den Lebensraumtyp kennzeichnenden Arten sind im Vergleich zu 2006 weiterhin vorhanden. Auch Parameter wie die Deckung von Kraut- und Moosschicht oder die lückige Bestandsstruktur etc. sind zwischen den beiden Aufnahmejahren fast unverändert. Somit dokumentiert die Wiederholungsaufnahme den unverändert guten Zustand des Borstgrasrasens. 2.3 LRT 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caerulea) Der Lebensraumtyp wurde im Rahmen der Grunddatenerfassung im Jahr 2006 nur auf einer Fläche am oberen Ende des Seitentals festgestellt. Bei der diesjährigen Erhebung wurde die Fläche des Lebensraumtyps im Vergleich zu 2006 etwas kleiner abgegrenzt Aktuelle Nutzung und Pflege Die Pfeifengraswiese befindet sich am oberen Ende des hier nach Süden abfallenden Seitentals und wird im Osten und Westen von Gehölzen bzw. dem Wald gesäumt. Am unteren Rand, außerhalb des Lebensraumtyps, liegt eine Quellfassung der Abtsteinacher Trinkwasserversorgung, deren Andienung über die LRT-Fläche erfolgt. Nördlich, oberhalb der LRT- Fläche schließt kleinflächig mageres Grünland (kein LRT) und ein Adlerfarnbestand an. Die LRT-Fläche, die auf gemeindeeigenem Grund liegt, wird einschürig vom Bauhof der Ge- 8

11 meinde gemäht. Die Nutzung erfolgt am Ende des Sommers (August), eine Düngung der Fläche unterbleibt. Die westlichen und südlichen ehemaligen LRT-Bereiche sind aktuell nicht als Lebensraumtyp erfasst worden. Sie wurden im Rahmen des Monitorings als Feuchtbrache angesprochen. Insbesondere der westliche Bereich, der von einem kleinen Graben durchzogen ist, weist eine charakteristische Feuchtbrachevegetation mit Dominanz weniger Kräuter, wie z. B. Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), und Gräser, vor allem Weiches Honigras (Holcus mollis) und Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), auf Beeinträchtigungen und Störungen Auffällige Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps wurden im Rahmen der Grunddatenerfassung 2006 nicht beobachtet. Als eine potentielle Gefährdung galt eine Verringerung der Nässeperioden durch Wasserentnahme an den nahen Quellen. Aktuell ist eine Beeinträchtigung durch die Wasserentnahme nicht festzustellen. Auswirkungen der Wasserentnahme auf das Wasserregime der Pfeifengraswiese sind jedoch weiterhin zu beobachten und zu überprüfen, insbesondere falls sich die Wasserentnahmen ändern sollten. Eine gravierende Beeinträchtigung und Gefährdung stellt aktuell die Verringerung der gemähten Fläche und der Verlust von ca. 15 % der ehemaligen LRT-Fläche dar. Durch ausbleibende Mahd sind große Randbereiche verloren gegangen und nicht mehr als Lebensraumtyp erfasst worden. Eine Wiederaufnahme der Mahdnutzung ist zur Wiederherstellung der Verlustfläche und zur Sicherung der verbliebenen LRT-Fläche notwendig. Neben den randlichen Feuchtbrachen, die nicht mehr als Lebensraumtyp erfasst wurden, sind auch die Ränder der aktuell erfassten LRT-Fläche durch Verbrachungstendenzen beeinträchtigt, sie entsprechen jedoch noch dem Lebensraumtyp. Eine weitere Beeinträchtigung ist die Andienung der Quellfassung über die LRT-Fläche. Zum Zeitpunkt der Wiederholungsaufnahme waren auf der Fläche breite Fahrspuren zu beobachten, die eine Schädigung der vorhanden Vegetation bedeuten und zu Bodenverdichtung mit negativen Auswirkungen auf die Pflanzengemeinschaft führen können. Eine Andienung der Quellfassung über die LRT-Fläche sollte vermieden werden oder unmittelbar nach der jährlichen Mahd stattfinden, damit die Schädigung der Vegetation verringert wird Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen Im Folgenden wird das Ergebnis der Wiederholungsaufnahme der Dauerbeobachtungsfläche (DBF1) textlich erläutert und mit dem Ergebnis von 2006 verglichen. Die vollständige Dauerflächen-Aufnahme ist im Anhang dokumentiert, Fotos zu den einzelnen Probeflächen finden sich in der Fotodokumentation. DBF 1: Die Wiederholungsaufnahme der Dauerbeobachtungsfläche fand Ende Juli vor dem ersten Schnitt, in optimalem Zustand der Pfeifengraswiese, statt. Im Vergleich zum Jahr 2006 sind nur sehr geringe Veränderungen vorhanden, die keine negativen Entwicklungen darstellen. Die Aufnahmen dokumentieren den unverändert guten Zustand der aktuell kleiner 9

12 erfassten Fläche. Die Artenzahl ist im Vergleich mit aktuell 38 Arten fast identisch zum Jahr 2006 mit 37 Arten. Dabei treten nur sehr geringe Veränderungen des Arteninventars auf. Unter anderem wurde Zittergras (Briza media), ein Magerkeitszeiger und auf der hessischen Vorwarnliste, nicht wieder gefunden. Die Art findet sich jedoch in der zur Dauerbeobachtungsfläche angrenzenden LRT-Fläche. Neu erfasst wurden drei Arten, u. a. Brennender Hahnenfuß (Ranunculus flammula), häufig in Feuchtwiesen und Kleinseggenriede. Die Deckungen der verschiedenen Pflanzenarten weisen im Vergleich zum Jahr 2006 ebenfalls nur geringe Veränderungen auf, die im Bereich natürlicher Varianz liegen. Bemerkenswert ist allerdings die Zunahme der Deckung von Teufelsabbiß (Succisa pratensis), einer charakteristischen Art basenarmer Pfeifengraswiesen, auf 25% der Fläche. Auch das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorrhiza majalis), eine stark zurückgehende Orchideenart und auf der hessischen Roten Liste, wurde wie im Jahre 2006 wieder gefunden. Zwar sind beide Arten Beleg des unverändert guten Zustands der LRT-Fläche, nachteilig ist jedoch, dass sich die Fläche verkleinert hat. 2.4 LRT 6431 Feuchte Hochstaudenfluren, planar bis montan Die unter diesem Lebensraumtyp erfassten Hochstaudensäume der Fließgewässerufer wurden im Jahr 2006 im Zuge der Grunddatenerfassung an drei Stellen der Steinach mit jeweils ca. 50 m langen Beständen festgestellt. Im Zuge der aktuellen Überprüfung des Lebensraumtyps wurden diese LRT-Bestände wieder erfasst und bewertet. Den im Vergleich zum Jahr 2006 unverändert bewerteten Erhaltungszuständen der LRT-Flächen steht nachteilig gegenüber, dass sich eine LRT-Fläche verkleinert hat Aktuelle Nutzung und Pflege Die LRT-Flächen unterliegen keiner Nutzung. Sie stellen Uferrandstreifen dar, die vom angrenzenden Weidegrünland ausgezäunt oder von umliegenden Grünlandbrachen umschlossen sind. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Flächen einer Pflege z. B. in Form einer in bestimmten Zeiträumen wiederkehrenden Mahd oder Mulchmahd unterliegend, da auf den Flächen keine Gehölzsukzession zu beobachten ist. Ein großer Teil der südlichen LRT-Fläche wurde in die angrenzende Mähweide einbezogen. Die regelmäßig intensive Bewirtschaftung führte zum Verlust der Saumvegetation und Etablierung einer artenarmen Grünlandvegetation Beeinträchtigungen und Störungen Zur Beurteilung der Entwicklung von Beeinträchtigungen werden im Folgenden die in der Grunddatenerhebung von 2006 genannten Beeinträchtigungen im einzelnen durchgegangen und mit dem aktuellen Stand verglichen. Nachfolgend werden ggf. aktuelle Beeinträchtigungen aufgeführt, die damals nicht erfasst wurden. 10

13 In Übereinstimmung mit der Grunddatenerfassung 2006 werden alle Bestände auch aktuell durch das Drüsige Springkraut in ihrer Artenzusammensetzung beeinträchtigt. Der Neophyt findet sich entlang der Steinach im gesamten FFH-Gebiet, bildet stellenweise Dominanzbestände. Innerhalb der LRT-Flächen tritt die Art bisher nicht dominant auf. Ein mögliches Zurückdrängen der Art gilt als schwierig, da die einjährige Pflanze durch Samen, die über den Wasserkörper entlang des Bachlaufs verteilt werden, den gesamten Uferbereich wiederbesiedeln kann. Weitere flächige Beeinträchtigungen wurden nicht festgestellt. Es existiert jedoch auf einer LRT-Fläche eine punktuelle Störung durch Gehölzschnittablagerung. Wie der Flächenverlust der südlichen LRT-Fläche zeigt, steht die z. T. unmittelbar bis an die Ufer heranreichende Grünlandnutzung der Etablierung artenreicher Hochstaudenfluren entgegen. Zur Entwicklung weiterer Ufersaumbestände des LRT 6431 ist eine Herausnahme des Uferbereichs aus der Grünlandnutzung notwendig Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen Für das aktuelle Monitoring wurden für die im Jahr 2006 im Rahmen der Grunddatenerfassung für den LRT 6431 angelegten und aufgenommenen Dauerbeobachtungsflächen (DBF 5 u. 8) Wiederholungsaufnahmen durchgeführt. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Wiederholungsaufnahmen textlich erläutert und mit dem Ergebnissen von 2006 verglichen. Die vollständigen Dauerflächen-Aufnahmen sind im Anhang dokumentiert, Fotos zu den einzelnen Probeflächen finden sich in der Fotodokumentation. DBF 5: Die aktuelle Aufnahme des Ufersaums dokumentiert eine Filipendulion-Gesellschaft, die Elemente der Feuchtwiesen (Calthion) und der Urtica dioica-convolvulus sepium- Gesellschaft besitzt. Im Vergleich zum Jahr 2006 ist die Artenzahl des Bestandes fast identisch und mit 26 Arten unwesentlich geringer als im Jahr 2006 (27 Arten). Veränderungen zum Jahr 2006 sind zum einem im Arteninventar und zum anderen in Deckungen einzelner Pflanzenarten festzustellen. Das aktuell erfasste Arteninventar umfasst mit Mädesüß weiterhin eine kennzeichnende Art der Filipendulion-Gesellschaft, deren Deckung im Vergleich zur Erstaufnahme aber abgenommen hat. Die Dominanz ist immernoch ersichtlich, jedoch bedeckt Mädesüß nur noch die Hälfte der Fläche. Neben der Abnahme dieser krautigen Art ist insbesondere im Norden der Aufnahmefläche eine Zunahme des Gräseraspekts zu beobachten. So sind aktuell neben Süßgräsern, wie Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) o- der Knäulgras (Dactylis glomerata), auch Binsen und Sauergräser, u. a. Behaarte Segge (Carex hirta), Waldsimse (Scirpus sylvatica), Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus) oder Kamm-Segge (Carex disticha), vermehrt am Bestandsaufbau beteiligt. Insgesamt wurden im Vergleich zu neue Pflanzenarten aufgenommmen, die überwiegend dem frisch bis feucht ausgeprägten Wirtschaftsgrünland angehören. Dieses grenzt unmittelbar im Westen an die LRT-Fläche an. 12 Arten sind im Vergleich zu 2006 nicht wieder aufgenommen worden. Überwiegend sind dies Arten, die geringe Deckungen aufwiesen. Mit Pestwurz (Petasites hybridus) ist aber auch eine kennzeichnende Art der Uferfluren und mit Blutweiderich (Lythrum salicaria) eine weitere Kennart des Filipendulions betroffen. 11

14 Der Bestand weist im Vergleich zum Jahr 2006 einen gewissen Artenaustausch und eine Verschiebung der Deckungsanteile auf, ist aber in einem unverändert guten Erhaltungszustand. DBF 8: Die Dauerbeobachtungsfläche liegt aktuell zu ca. 50 % auf der zur Hochstaudenflur angrenzenden Mähweide und wird durch einen Weidezaun geteilt. Bei der Aufnahme war die Mähweide bereits abgeweidet. Aufgrund der Bewirtschaftung hat sich dort eine artenarme Grünlandvegetation entwickelt, die von Gräsern dominiert wird. Der Lebensraumtyp ist hier verschwunden. Zur Dokumentation der Flächenentwicklung wurde weiterhin die gesamte Dauerbeobachtungsfläche erfasst. Ein Vergleich der Ergebnisse mit Schlüssen zur Entwicklung der Vegetation ist durch die teilweise Nutzungsänderung nur eingeschränkt möglich. Im Vergleich zu 2006 stieg die Artenzahl von 16 auf 20 Pflanzenarten, dabei wurden 10 neue Arten aufgenommen und 6 Arten nicht wieder festgestellt. Dabei sind keine Arten ausschließlich auf die bewirtschaftete Grünlandfläche beschränkt gewesen. Hier dominieren u. a. mit Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) und Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis) Gräser, die auch in der Hochstaudenflur anzutreffen sind. Neben der Artenzahl und dem Arteninventar unterscheiden sich die Deckungsanteile einzelner Arten im Vergleich zur Grunddatenerfassung durch die oben beschriebene Nutzungsveränderung. Damals dominierte Pestwurz die Uferflur mit 100 % Deckung, übrige Pflanzen kamen unter dem Blätterdach der Art nur mit geringen Deckungen vor. Aktuell liegt die Deckung der Pestwurz als kennzeichnende Ufersaumart bei 40 %. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Art nicht auf der bewirtschafteten Fläche vorkommt. Im Ufersaum zwischen der hier dominierenden Pestwurz kommen weitere typische Arten vor. Insbesondere Nährstoffzeiger wie Brennnessel (Urtica dioica), Gunderman (Glechoma hederacea) oder Giersch (Aegopodium podagraria) besitzen dabei auch höhere Deckungen, daneben nehmen Rohrglanzgrasbestände kleinere Stellen ein. Der Bestand ist aktuell nur noch zur Hälfte als Pestwurz-Ufersaumgesellschaft anzusprechen. Diese weist Elemente des Rohrglanzgras-Röhrichts sowie höhere Anteile an Nährstoffzeigern auf. 2.5 LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Die mageren Flachland-Mähwiesen des Lebensraumtyps 6510 wurden im Jahr 2006 im Rahmen der Grunddatenerfassung auf fünf Flächen festgestellt. Von den ehemals fünf LRT- Flächen konnten im Zuge des Monitoring noch vier Flächen erfasst und bewertet werden. Eine sehr kleine Fläche ist vermutlich im Zuge der Errichtung der Alla-Hopp-Anlage verschwunden. Auf einer LRT-Fläche des oberen Steinachtals hat sich der größte Teil der Fläche zu einer gesetzlich geschützten und wertvollen Feuchtwiese entwickelt, die nicht die Kriterien des Lebensraumtyps erfüllt. Nur der nördliche Bereich dieser Fläche, eine grasreiche Magerweide, ist weiterhin als Lebensraumtyp erfasst worden. Die Entwicklung der Feuchtwiese wird nicht als Verlustfläche gewertet, da es sich um eine Ausbildung von magerem Extensivgrünland unter Berücksichtigung aktueller Standortbedingungen handelt. Aus welchem Grund der ehemals frische Standort aktuell feuchte bis kleinflächig wechselfeuchte 12

15 Standortbedingungen aufweist, ist nicht nachzuvollziehen, ggf. könnte eine ausbleibende Drainage verantwortlich sein Aktuelle Nutzung und Pflege Zwei LRT-Flächen im oberen Steinachtal liegen unmittelbar benachbart, dabei wird die nördliche extensiv mit Rindern beweidet und die südliche zweischürig gemäht. Aufgrund von nur geringen Weidestrukturen der beweideten Fläche ist eine regelmäßige Mahd zumindest als Weidepflege anzunehmen. Ebenfalls zweischürig gemäht wird die LRT-Fläche im Seitental des Steinachtals. Diese Fläche wies darüberhinaus bei Begehung einen mobilen Weidezaun auf, der auf eine zusätzliche Beweidung schließen lässt. Die LRT-Flächen wurden teilweise vor der ersten Nutzung erfasst, sonst im 2. Aufwuchs, so auch die einzige Dauerbeobachtungsfläche Beeinträchtigungen und Störungen Zur Beurteilung der Entwicklung von Beeinträchtigungen werden im Folgenden die in der Grunddatenerhebung von 2006 genannten Beeinträchtigungen (sofern vorhanden) im einzelnen mit dem aktuellen Stand verglichen. Daran anschließend werden ggf. weitere aktuelle Beeinträchtigungen aufgeführt, die damals nicht vorhanden waren. Beeinträchtigungen wurden auf den beiden benachbarten LRT-Flächen im oberen Steinachtal im Jahr 2006 nicht festgestellt. Aktuell ist aufgrund der Rinderbeweidung eine LRT-Fläche strukturell sowie durch Auftreten von Beweidungszeiger beeinträchtigt. Im Fall der LRT-Fläche des Seitentals sind im Vergleich zum Jahr 2006 aktuell keine deutlichen Brachekennzeichen mehr festzustellen, die Wiese wird regelmäßig genutzt. Beeinträchtigend wirkt sich der hohe Kleeanteil auf die Wiesenstruktur aus. Die ehemals kleine LRT-Fläche im südlichen Steinachtal wurde vermutlich im Zuge der Errichtung der Alla-Hopp-Anlage zerstört. Zwar wurde die Fläche nicht überbaut, aber die durch die Errichtung beeinflussten Bereich grenzen unmittelbar an. Die ehemalige Fläche ist brachgefallen und ist dadurch möglicherweise auch feuchter geworden. Größere Feuchtbrachen schließen sich im Westen an Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen Im Folgenden wird das Ergebnis der einzigen Wiederholungsaufnahme textlich erläutert und mit dem Ergebnis von 2006 verglichen. Die vollständige Dauerflächen-Aufnahme ist im Anhang dokumentiert, Fotos zu den einzelnen Probeflächen finden sich in der Fotodokumentation. DBF 4: Die Aufnahmefläche wird aktuell, im Gegensatz zum Jahr 2006, durch einen Weidezaun diagonal geteilt. Die nördliche Teilfläche war vor der Aufnahme beweidet worden und 13

16 noch niederwüchsig. Die südliche Teilfläche wurde dagegen gemäht und befand sich ebenfalls im 2. Aufwuchs, aber etwas höher als auf der Weidefläche. Der schmale Streifen unterhalb des Weidezauns war ungenutzt. Unter diesen Voraussetzungen wurde die Aufnahme für die gesamte Dauerbeobachtungsfläche durchgeführt. Im Vergleich zur Aufnahme aus dem Jahr 2006 der Grunddatenerfassung ist die Gesamtartenzahl fast identisch (32 Arten im Jahr 2006, 33 Arten im Jahr 2017) und auch das Arteninventar ist nahezu unverändert. Auch auffällige Veränderungen in den Deckungen einzelner Arten zwischen beiden Aufnahmejahren sind nicht zu verzeichnen, somit ist der damalige Zustand und Ausprägung des Bestandes erhalten worden. Trotzdem konnten gewisse Unterschiede auf den Teilflächen beobachtet werden. Auf der beweideten Hälfte haben weidetolerante Arten, wie z. B. Weißklee (Trifolium repens) oder Pfennigkraut (Lysimachia nummularia), höhere Deckungen als auf der gemähten Teilfläche. Wiesen-Arten, wie z. B. Glatthafer (Arrhenatherum elatius) oder Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia), dagegen zeigten höhere Deckungen auf der gemähten Seite. Die Gesamtdeckung der Vegetation war auf der gemähten Teilfläche etwas höher. Durch Tritt und Fraß sind unter Rinderbeweidung vermehrt offene Bodenstellen entstanden. 2.6 LRT *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno- Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Bachbegleitende Galeriegehölze, die dem prioritären Lebensraumtyp *91E0 entsprechen, wurden im Rahmen der Grunddatenerfassung 2006 an drei Abschnitten entlang der Steinach im oberen Steinachtal sowie am gesamten unteren Abschnitt des Seitenbachs nach Zusammenschluß der beiden Quelläste erfasst. Alle LRT-Flächen konnten im Zuge des Monitorings bestätigt und bewertet werden Aktuelle Nutzung und Pflege Eine wirtschaftliche Nutzung in Form von Holzgewinnung ist auf den LRT- Flächen nicht zu erkennen. Da die nördliche LRT-Fläche des Steinachtals allerdings Teil eines größeren gepflanzten Erlenbestandes ist, erscheint hier Holznutzung möglich. Alle Gehölze werden mit Ausnahme der nördlichen LRT-Fläche zumindest teilflächig beweidet bzw. sind Teil von angrenzenden Weideflächen. Im Seitental wird der Talgrund einschließlich dem großen Galeriegehölz beweidet. Die Rinder halten sich im Schatten der Erlen gerne auf, verbeißen den Jungwuchs und zertrampeln den hier quelligen Boden. Nur der unmittelbare Bachlauf mit einem schmalen Uferrandstreifen ist von der Beweidung ausgezäunt. Im Steinachtal wird die schmale südliche LRT-Fläche ebenfalls bis zum Uferbereich beweidet. Die mittlere LRT- Fläche besitzt im Norden einen als Tränke genutzten Bereich der angrenzenden Pferdeweide. 14

17 2.6.2 Beeinträchtigungen und Störungen Zur Beurteilung der Entwicklung von Beeinträchtigungen werden im Folgenden die in der Grunddatenerhebung von 2006 genannten Beeinträchtigungen im einzelnen erläutert und mit dem aktuellen Stand verglichen. Nachfolgend werden ggf. aktuelle Beeinträchtigungen aufgeführt, die damals nicht erfasst wurden. Im Jahr 2006 wurde die LRT-Fläche im Seitental hauptsächlich durch Beweidung stark beeinträchtigt. Im Seitental spielte Beweidung eine geringere Rolle (stellenweise Pferdebeweidung). Hier wurden die Bestände durch das Vorkommen von Drüsigem Springkraut und stellenweise von Wasserbausteinen beeinträchtigt. Im Zuge des Monitoring sind die aus dem Jahr 2006 erfassten Beeinträchtigungen weiterhin vorhanden. Die Beeinträchtigung des Erlenwalds im Seitental (Beweidung) hat sich durch die Auszäunung des unmittelbaren Bachlaufes aktuell etwas verringert, wirkt sich aber weiterhin stark aus. Im Steinachtal sind zwei Bestände von Beweidung beeinträchtigt. Wie 2006 findet auf der mittleren LRT-Fläche nördlich eine Störung durch Pferdebeweidung statt. Auf der südlichen, sehr schmalen LRT- Fläche ist nur das Bachufer vor der angrenzenden Rinderbeweidung ausgezäunt. Auch Bestände des Drüsigen Springkrauts finden sich weiterhin in den Beständen. In der mittleren LRT-Fläche des Steinachtals z. T. auch als Dominanzbestand Bewertung der Vergleichsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen Für das aktuelle Monitoring wurden für die im Jahr 2006 im Rahmen der Grunddatenerfassung für den LRT *91E0 angelegten und aufgenommenen Dauerbeobachtungsflächen (DBF 3 u. 6) Wiederholungsaufnahmen durchgeführt. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Wiederholungsaufnahmen textlich erläutert und mit den Ergebnissen von 2006 verglichen. Die vollständigen Dauerflächen-Aufnahmen sind im Anhang dokumentiert, Fotos zu den einzelnen Probeflächen finden sich in der Fotodokumentation. DBF 3: Die im Seitental gelegene Dauerbeobachtungsfläche weist im Vergleich zur Aufnahme aus 2006 leichte Veränderungen auf. Die Fläche wurde wie im Jahr 2006 mit Rindern beweidet, das Ufer zum angrenzenden Bachlauf wurde jedoch von der Weidefläche ausgezäunt (ca. ein Drittel der Aufnahmefläche). Dadurch findet sich dort eine gut entwickelte Krautschicht wieder, während auf der beweideten Fläche neben einem Verbiss der Krautschicht auch starke Trittschäden des quelligen Bodens auftreten. Insgesamt ist in der Krautschicht ein Anstieg der Deckung von Gehölzarten ersichtlich. Neben Jungpflanzen von Esche (Fraxinus excelsior) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus) betrifft dies besonders Brombeere (Rubus fruticosus agg.), die mit 25 % Deckung die Krautschicht prägt. Neben der deutlich höheren Gesamtdeckung der Krautschicht ist auch die Moosschicht aktuell stärker ausgeprägt. Im Vergleich zu 2006 wurden neben Polytrichum commune weitere Moosarten, wie z. B. Plagomnium undulatum oder Brachythecium rutabulum, aufgenommen. Die beginnende Entwicklung eines mehrschichtigen Gehölzbestandes zeigt die erstmalige Aufnahme einer zweiten Baumschicht. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass, wie im Jahr 2006, die Strauchschicht durch die Beweidung nur gering ausgebildet ist. Die Gesamtartenzahl erhöht sich minimal, von 24 Arten im Jahr 2006 auf 25 in Dabei wurden 7 krautige Arten aktu- 15

18 ell nicht erfasst, dies betrifft u. a. auch Arten quellig-nasser Standorte wie Sumpf-Veilchen (Viola palustris) oder Sumpf-Labkraut (Galium uliginosum). Neu erfasst wurden 9 Pflanzenarten, neben Gundermann und Nelkenwurz (Geum urbanum), typische Arten nährstoffreicher Auenwaldstandorte, mit Hain-Gilbweiderich (Lysimachia nemorum) auch eine Kennart des Carici remota-fraxinetum. Obwohl die Esche der Baumschicht fehlt, ist der Auwald dieser Pflanzengesellschaft zuzuordnen. Die durch das Monitoring dargelegten Veränderungen sind nur gering, der Zustand der LRT- Fläche daher unverändert. Die Auszäunung eines Teils der Fläche macht sich jedoch positiv bemerkbar. DBF 6: Die Wiederholungsaufnahme der Dauerbeobachtungsfläche in der nördlichen LRT- Fläche des Steinachtals weist im Vergleich zu 2006 einige erkennbare Veränderungen auf. So ist die Entwicklung einer Strauchschicht unter der Erlenüberdeckung zu beobachten. Diese besteht aus wenigen Haselsträchern und jungen Kirschen, beide waren in der Erstaufnahme noch in der Krautschicht zu finden. In der aktuellen Krautschicht nimmt im Vergleich zum Jahr 2006 die Dominanz der Brennnessel stark ab. Andere Arten, wie z. B. Sumpfdotterblume (Caltha palustris), Mädesüß (Filipendula ulmaria) und auch die der hier anzutreffenden Pflanzengesellschaft des Stellario-Alnetum kennzeichnende Hain-Sternmiere (Stellaria nemorum), gewinnen dagegen deutlich Deckungsanteile. Daneben breitet sich Brombeere in der Krautschicht aus. Die Gesamtartenzahl steigt im Vergleich zu 2006 (21 Arten) auf 25 Arten. Vier Pflanzenarten konnten aktuell nicht bestätigt werden, darunter u.a. der häufig in Auenwälder anzutreffende Wald-Frauenfarn (Athyrium felix-femina). Dagegen steht eine Reihe an neu aufgenommenen Arten, u. a. Waldarten wie Stink-Storchschnabel (Geranium robertianum) oder Goldnessel (Lamiun galeobdalon agg.), letztere mit hohem Deckungsanteil. Typische Auenwaldarten wie Gundermann oder Nelkenwurz, sowie Arten feuchter bis nasser Standorte, finden sich ebenfalls, wie z. B. Waldsimse oder Flutender Schwaden (Glyceria fluitans agg.). Die erläuterten Veränderungen stellen insgesamt positive Entwicklungen des Bestandes dar. Es sind aber auch Beeinträchtigungen festzustellen. So ist die Aufnahmefläche, in der sich ein Fledermauskasten und zwei Vogelkästen befinden, recht stark begangen und mit einem ausgeprägten Trampelpfad durchzogen. Im Südosten findet sich eine kleine, angelegte, mit Wasser gefüllte Senke, an der ein Baum entnommen wurde. Abschließend kann eine gewisse positive Entwicklung der LRT-Fläche festgestellt werden. Neben einer positiven strukturellen Entwicklung mit Bildung einer Strauchschicht und dem leichten Anstieg der Artenzahl wirkt sich die Begehung der Fläche etwas negativ aus. 3 Entwicklung von Flächengröße und Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen Die im Rahmen des Monitorings im Jahr 2017 durchgeführte flächendeckende Wiederholungskartierung der FFH-Lebensraumtypen mit Bewertung des Erhaltungszustandes macht nach Vergleich mit der Kartierung aus dem Jahr 2006 eine Analyse und Wertung der seither erfolgten Veränderungen möglich. Grundlage der Bewertung des Erhaltungszustandes der LRT-Flächen waren die Bewertungsbögen zur Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) in Hessen (2009) für die das Gebiet betreffenden FFH-LRT. Die Dokumentation der Bewer- 16

19 tungen in Form der ausgefüllten Bewertungsbögen wurde dem vorliegenden Monitoringbericht nicht beigefügt. Die Ergebnisse des Vergleichs sind in Karte 2 Veränderungen der FFH-Lebensraumtypen, Vergleich dokumentiert. Darin lassen sich unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einzelnen LRT Verlustflächen (rot), neu hinzugekommene Flächen (gelb) und erhalten gebliebene Flächen voneinander unterscheiden. Seit 2006 erhaltene LRT-Flächen gliedern sich weiter in solche, in denen der Erhaltungszustand unverändert, besser oder schlechter ist. Ein weitere Kategorie nicht mehr erfasst (aber kein Verlust) umfasst Flächen, die bei der aktuellen Kartierung nicht mehr als LRT-Flächen kartiert wurden, bei denen aber anzunehmen ist, dass es sich nicht um echte Verluste, sondern um methodische Abweichungen handelt (abweichende Genauigkeit verschiedener Luftbildgrundlagen etc.). Tab. 1: Statistik der Veränderungstypen LRT-bezogen Lebensraumtyp Veränderung LRT 3260 Erhaltungszustand besser - Erhaltungszustand schlechter - Erhaltungszustand unverändert 0,31 neu erfasst (Zugang) 0,18 nicht mehr erfasst (aber kein Verlust) - nicht mehr erfasst (Verlust) 0,03 LRT *6230 Erhaltungszustand besser - Erhaltungszustand schlechter - Erhaltungszustand unverändert 0,68 neu erfasst (Zugang) - nicht mehr erfasst (aber kein Verlust) - nicht mehr erfasst (Verlust) 0,01 LRT 6410 Erhaltungszustand besser - Erhaltungszustand schlechter - Erhaltungszustand unverändert 0,17 neu erfasst (Zugang) - nicht mehr erfasst (aber kein Verlust) - nicht mehr erfasst (Verlust) 0,07 LRT 6431 Erhaltungszustand besser - Erhaltungszustand schlechter - Erhaltungszustand unverändert 0,07 neu erfasst (Zugang) - nicht mehr erfasst (aber kein Verlust) - nicht mehr erfasst (Verlust) 0,02 LRT 6510 Erhaltungszustand besser - Erhaltungszustand schlechter 0,05 Erhaltungszustand unverändert 0,38 neu erfasst (Zugang) 0,03 17 ha

20 Lebensraumtyp Veränderung ha nicht mehr erfasst (aber kein Verlust) 0,18 nicht mehr erfasst (Verlust) 0,01 LRT *91E0 Erhaltungszustand besser - Erhaltungszustand schlechter - Erhaltungszustand unverändert 0,62 neu erfasst (Zugang) 0,08 nicht mehr erfasst (aber kein Verlust) 0,01 nicht mehr erfasst (Verlust) - Tab. 2: Flächenstatistik der FFH-LRT im FFH-Gebiet Lebensraumtypen WST Fl_ha_2006 Fl_ha_2017 Veränd. ha Veränd. % LRT 3260 A B 0,34 0,49 +0,15 +44,1 C Summe LRT ,34 0,49 +0,15 +44,1 LRT *6230 A B 0,07 0, C 0, ,01-100,0 Summe LRT *6230 0,08 0,07-0,01-12,5 LRT 6410 A B 0,24 0,17-0,07-29,2 C Summe LRT ,24 0,17-0,07-29,2 LRT 6431 A B 0,03 0, C 0,06 0,04-0,02-33,3 Summe LRT ,09 0,07-0,02-22,3 LRT 6510 A B 0,32 0,23-0,09-28,1 C 0,3 0,23-0,07-23,3 Summe LRT ,62 0,46-0,16-25,8 LRT *91E0 A B C 0,64 0,69 +0,05 +7,8 Summe LRT *91E0 0,64 0,69 +0,05 +7,8 Summe LRT gesamt 2,01 1,95-0,06-2,9 18

21 LRT 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Die Gesamtfläche des Lebensraumtyps ist von ca. 0,34 ha auf ca. 0,49 ha angestiegen, dies entspricht einem Flächengewinn von etwa 44 %. Es wurden dabei Gewässerabschnitte der Steinach von ca. 0,18 ha neu aufgenommen. Ein Abschnitt mit ca. 0,03 ha wurde nicht mehr erfasst und tritt als Verlustfläche in Erscheinung. Im Vergleich mit der Grunddatenerfassung aus dem Jahr 2006 ist qualitativ ein weiterhin guter (B) Erhaltungszustand der wiedererfassten LRT 3260-Abschnitte festzustellen. Auch für die neu erfassten Abschnitte wurde der Erhaltungszustand mit gut (B) bewertet. Insgesamt gilt damit für den Lebensraumtyp 3260 auf Gebietsebene ein Gesamterhaltungszustand von B (gut). Innerhalb des FFH-Gebietes ist eine quantitative Verbesserung des Lebensraumtyps festzustellen. Die positive quantitative Entwicklung ist überwiegend auf die südlichen, neuen LRT- Abschnitte zurückzuführen. Zwar wurde auch im nördlichen Steinachtal ein Gewässerabschnitt neu erfasst, jedoch tritt hier auch ein Abschnitt als Verlustfläche auf. LRT *6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (auch submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatboden Die Gesamtfläche dieses Lebensraumtyps hat von ca. 0,08 ha auf 0,7 ha abgenommen, dies entspricht einem Flächenverlust von etwa 13 %. Dabei wurde ein kleiner Borstgrasrasen mit 85 m² nicht mehr erfasst und tritt als Verlustfläche auf. Der Blick auf die qualitative Entwicklung der verbliebenen LRT-Fläche zeigt einen gleichbleibenden Erhaltungszustand in der Wertstufe B. Quantitativ ist ein geringer Rückgang zu verzeichnen. Somit ist eine geringe quantitative Verschlechterung des Lebensraumtyps auf Gebietsebene festzustellen. Die verbliebene LRT-Fläche ist jedoch qualitativ in einem stabilen Zustand. Weiter besteht durch eine potenzielle Neuentwicklung des Lebensraumtyps die Möglichkeit die LRT-Gesamtfläche zu vergrößern. LRT 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caerulea) Die Gesamtfläche der Pfeifengraswiese hat sich von ca. 0,24 ha auf ca ha verringert, dies entspricht einem Flächenverlust von etwa 29 %. Dabei wurden ca. 0,07 ha nicht mehr als LRT erfasst und treten als Verlustfläche auf. Der Blick auf die qualitative Entwicklung der verbliebenen LRT-Fläche lässt einen gleichbleibend guten (B) Erhaltungszustand erkennen. Die Fläche hat sich gegenüber der Erfassung von 2006 allerdings quantitativ verschlechtert. Somit ist der Lebensraumtyp auf Gebietsebene qualitativ gleichbleibend zu bewerten. Quantitativ ist jedoch eine leichte Verschlechterung zu verzeichnen. Die dafür verantwortlichen Verlustflächen sind allerdings bei entsprechender Pflege wiederherstellbar. 19

22 LRT 6431 Feuchte Hochstaudenfluren, planar bis montan Die Gesamtfläche dieses Lebensraumtyps hat sich von ca. 0,09 ha auf ca. 0,07 verringert, dies entspricht einem Flächenverlust von etwa 22 %. Dabei wurden ca. 0,02 ha nicht mehr als LRT erfasst und treten als Verlustfläche auf. Die qualitative Entwicklung der Uferfluren zeigt gleichbleibende Erhaltungszustände der LRT-Flächen. Quantitativ nimmt die LRT-Fläche im Erhaltungszustand B nur unwesentlich ab (wird in der Tabelle nicht deutlich). Die quantitative Verschlechterung der beiden C- Flächen ist durch den Verlust der südlichen Teilfläche bedingt und beträgt ca. 0,02 ha. Insgesamt ist ein gleichbleibender qualitativer Zustand des Lebensraumtyps auf Gebietseben festzustellten. Aufgrund der Verlustfläche durch Grünlandnutzung hat sich der LRT quantitativ verschlechtert. Eine Verbesserung des quantitativen Zustands durch Entwicklung neuer LRT-Flächen ist dabei durch die gewässernahe Grünlandwirtschaft erschwert. LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Die Gesamtfläche der Mageren Flachland-Mähwiesen hat sich von ca. 0,62 ha auf ca. 0,46 ha verringert, dies entspricht einem Flächenverlust von etwa 26 %. Dabei wurden ca. 0,03 ha des LRT neu erfasst. Mit ca. 0,19 ha wurden ehemalige LRT-Flächen aktuell nicht mehr erfasst, davon treten aber nur ca. 0,01 ha (ehemalige, kleine LRT-Fläche südlich der Alla- Hopp-Anlage) als echte Verlustfläche in Erscheinung. Eine Fläche von ca. 0,18 ha ist nicht als LRT erfasst worden, wird aber nicht als Verlust gewertet. Verantwortlich ist dafür neben einer Veränderung der Luftbildgrundlage (Feldwegbereich im Seitental) vor allem die Entwicklung einer LRT-Fläche zu einem gesetzlich geschützten, wertvollen Feuchtwiesenbestand. Qualitativ haben sich die LRT-Flächen im Vergleich zum Jahr 2006 nur sehr gering verändert. Nur die südliche Fläche des oberen Steinachtals wurde mit C statt mit B (im Jahr 2006) bewertet, was eine geringe Abnahme der Qualität bedeutet. Quantitativ sind für beide Erhaltungszustände durch den Verlust einer B-Fläche und einer C-Fläche Verschlechterungen eingetreten. Auf Gebietsebene ist somit eine quantitative Verschlechterung des Lebensraumtyps ersichtich. Die Qualität ist gegenüber dem Jahr 2006 erhalten geblieben. Verluste an LRT- Fläche sind größtenteils nicht wiederherzustellen. Es gibt aber eine größere Grünlandfläche, auf der eine Entwicklung des Lebensraumes möglich scheint. LRT *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alinion incanae, Salicion albae) Die Gesamtfläche der Auenwälder ist von ca. 0,64 ha auf ca. 0,69 ha angestiegen, dies entspricht einem Flächengewinn von etwa 8 %. Dabei wurden ca. 0,08 ha LRT-Fläche neu erfasst und ca. 0,01 ha nicht wieder als LRT erfasst. Die nicht erfasste Fläche wird aufgrund methodischer Abweichungen (verschiedene Genauigkeit der Luftbildgrundlage) nicht als Verlust gewertet. Der Blick auf die qualitative Entwicklung enthüllt einen gleichbleibenden Erhaltungszustand aller Flächen in Erhaltungszustand C. Durch die Hinzunahme randlicher Teilflächen zur LRT- Fläche im Seitental hat sich die Flächengröße geringfügig erhöht. 20

23 Auf Gebietsebene ist der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps im Vergleich zum Jahr 2006 gleichbleibend in der Wertstufe C einzuodnen. Auch quantitativ hat sich der LRT unwesentlich verändert. Gesamtbilanz der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen Die Bilanz aller im Gebiet vorhandener Lebensraumtypen ergibt einen sehr geringen Verlust im Vergleich zum Jahr 2006 von 0,06 ha LRT-Fläche, dies entspricht einer Abnahme von etwa 3 %. Größeren Anteil haben daran die Verluste der LRT und LRT 6410-Fläche. Positiv wirkt sich in dieser Bilanz die Zunahme des LRT 3260 entlang der Steinach aus. Für die Lebensraumtypen ist eine fast gleichbleibende Qualität festzustellen. Es fand nur auf einer Fläche eine Verschlechterung statt. Verbesserungen wurden nicht erfasst. Aufgrund der Möglichkeit teilweise verloren gegangene LRT-Flächen wiederherzustellen oder auch neue LRT-Flächen zu entwickelt, scheint zukünftig bei entsprechender Nutzung und Pflege eine Zunahme der LRT-Gesamtfläche möglich. Tab. 3: Bewertung des Erhaltungszustandes auf Gebietsebene Code FFH Lebensraum Fläche in ha % Rep rel.gr. N L D Erh.- Zust. Ges.Wert. N L D Quelle Jahr Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit 1 1 C B B C C SDB Vegetation des Ranunculion fluitantis und des 0,3 1 C 1 1 B C C GDE 2006 Callitricho-Batrachion 0,5 1,3 C 1 1 B C C MON 2017 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und SDB 2004 *6230 submontan auf dem europäischen Festland) 0,1 0,2 B 1 1 B C C GDE 2006 auf Silikatböden 0,1 0,2 B 1 1 B C C MON 2017 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, SDB torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion 0,2 0,6 B 1 1 B C C GDE 2006 caeruleae) 0,2 0,6 B 1 1 B C C MON ,55 B B B B B SDB Feuchte Hochstaudenfluren, planar bis montan 0,1 0,2 B 1 1 C C C GDE ,1 0,2 B 1 1 C C C MON Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) - - 0,6 1,6 0,5 1,3 - C C B B - C C C C SDB GDE MON Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus 2 3 C B C C C SDB 2004 *91E0 exelsior (Alno-Padion, Alnion-incanae, Salicion 0,6 1,7 C 1 1 C C C GDE 2006 albae) 0,7 1,8 C 1 1 C C C MON 2017 Erläuterungen: Rep.: Repräsentativität rel Gr.: Relative Größe (%): 1 = <2; 2 = 2-5; 3 = 6-15; 4 = 16-50; 5 = >50; Erh. Zust.: Erhaltungszustand Ges. Wert N im Naturraum, L im Bundesland, D in Deutschland Repräsentativität: A - hervorragend, B - gut, C - mittel, D - nicht signifikant Gesamtwert zur Erhaltung d. LRT: A - hoch, B - mittel, C gering SDB Standarddatenbogen GDE Grunddatenerfassung MON Monitoring 21

24 4 Arten nach Anh. II FFH-Richtlinie 4.1 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) [1059] Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist der seltenere der beiden in Hessen vorkommenden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge. Er besiedelt ähnliche Flächen wie der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, hat aber wohl etwas höhere Ansprüche an die Nährstoffarmut der Standorte. Bei der FFH-Grunddatenerhebung 2006 wurde der Erhaltungszustand im Gebiet nach dem damaligen Bewertungsschema mit B bewertet. Es wurde damals eine Populationsgröße von Individuen geschätzt. Das landesweite Monitoring 2013 zu der Art stufte den Erhaltungszustand im FFH-Gebiet Steinachtal von Abtsteinach nur noch mit C ein. Bei dieser Studie wurde der Erhaltungszustand der Art nur in 2 der 10 in Hessen untersuchten Gebiete mit B eingeschätzt, alle anderen erhielten ein C. Im Gebiet befinden sich die geeigneten Habitate für beide Wiesenknopf-Ameisenbläuling- Arten vorwiegend im nördlichen Teil des Steinachtals nördlich der L 3257 nach Weinheim. Nur hier wurde 2006 der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling nachgewiesen, dafür aber auch teilweise in recht hoher Individuenzahl. Die Flächen unterlagen einer Mäh- oder Weidenutzung, eine kleine Fläche mit sehr hoher Individuenzahl lag damals brach. Es waren Bereiche mit gutem Vorkommen der Eiablagepflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis). Im Rahmen dieses Monitorings wurden keine neuen Erfassungen zur Art beauftragt. Der Erhaltungszustand sollte aufgrund vorliegender Daten aus dem Landesmonitoring 2013 und den seit 2011 durch das RP Darmstadt durchgeführten Beobachtungen (Bearbeitung M. Petersen) eingeschätzt werden. Darüber hinaus sollten aber Beeinträchtigungen und Gefährdungen im Zuge der Begehungen zu der Neuerfassung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen mit aufgenommen werden. Grundsätzlich ist das Nutzungsregime im Gebiet des Steinachtals mit seiner extensiven und kleinteiligen auch unterschiedlichen Nutzung weiterhin günstig. Die Verbreitung des Großen Wiesenknopfes ist allerdings begrenzt, so dass einer Ausweitung der Vorkommen enge Grenzen gesetzt sind. Oft wird bei den Nutzungszeitpunkten dieser begrenzten Habitatflächen ein für den Lebenskreislauf des Bläulings ungeeigneter Zeitpunkt erwischt, der unter Umständen zu gravierenden Populationseinbrüchen führen kann. In den besonders wichtigen Bereichen wurden bisher nur zu einem geringen Teil Bewirtschaftungsverträge mit den Nutzern abgeschlossen, die auch die Anforderungen der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge berücksichtigen. Im gültigen Bewirtschaftungsplan beschränken sich zudem Maßnahmen mit Rücksicht auf die Falterarten nur auf Flächen außerhalb des FFH-Lebensraumtyps 6510, obwohl auch innerhalb dieser Lebensraumtypen Schwerpunktvorkommen der beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge liegen. 22

25 Hinsichtlich der Ergebnissen der Populationskontrollen durch das RP Darmstadt ergibt sich folgendes Bild (s. auch Tabelle 4): Bei drei Begehungen im Jahre 2011 und einer Begehung im Jahr 2013 konnte kein Falternachweis erfolgen. Bei jeweils drei Begehungen in den Jahren 2014 und 2015 gab es 2014 bei einem Termin Nachweise, 2015 bei zwei Terminen erfolgte nur eine Begehung, bei der ein Nachweis erfolgen konnte. Bei keiner Begehung konnten mehr als 15 Falter festgestellt werden. In diesem Jahr erfolgte keine Kontrolle. Zufallsbeobachtungen durch die Verfasser erfolgten ebenfalls nicht. Tab. 4: Ergebnisse der Bestandskontrolle des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Regierungspräsidium Darmstadt Beobachtungsjahr Begehung 1 Datum/Häufigkeit Begehung 2 Datum/Häufigkeit 2017 Keine Begehung Begehung 3 Datum/Häufigkeit 2016 Keine Begehung / I Keine Begehung / / I / I / / I / Keine Begehung Keine Begehung / Keine Begehung / / / - Häufigkeitsstufen: - ohne Nachweis, I 1-15 Falter Das Landes(stichproben)monitoring von 2013 (Hessen-Forst 2013) erfasste nach standardisierter Methode auf der ausgewählten Probefläche Steinachtal bei Abtsteinach 18 Individuen des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ( ). Es handelt sich um das jeweils individuenreichere Erfassungsergebnis von zwei Begehungen. Die einzige Kontrollbegehung des RP Darmstadt im Jahr 2013 ergab keinen Nachweis (s. Tabelle 4). Das Landesstichprobenmonitoring bewertet den Erhaltungszustand nach der Richtlinie des BfN und dem Bund-Länder-Arbeitskreis FFH-Monitoring und Berichtspflicht (BLAK), 2. Überarbeitung (2015). Danach ergibt sich für den Zustand der Population, die Habitatqualität jeweils die Stufe C, für die die Beeinträchtigungen die Stufe B und damit der Gesamterhaltungszustand ebenfalls C. (mittel bis schlecht). Nach den zufälligen Beobachtungen (bzw. fehlenden Beobachtungen) während der Geländesaison 2017 und der Kontrollbegehungen des RP in den vergangenen Jahren kann angenommen werden, dass der Erhaltungszustand im Jahre 2017 ähnlich wie 2013 beurteilt worden wäre. Die Verringerung der Population des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings lässt sich aufgrund der wenigen besonders geeigneten Habitatflächen im Gebiet sehr gut auf den Verlust einer besonders guten Habitatfläche zurückführen. Das mit Abstand individuenreichste Vorkommen bei der FFH-GDE befand sich auf einer kleinen Brachfläche im nördlichen 23

26 Bereich von Unterabtsteinach. Alleine dort war 2006 eine Populationsgröße erreicht, die nach dem BfN & BLAK-Bewertungsschlüssel die Bewertungsstufe B erhalten hätte. Diese Fläche wurde jetzt wieder in Nutzung genommen und wird wohl für die Tagfalterart zu ungünstigen Zeiten genutzt. Die dort vorgefundene Feuchtwiese ist dagegen aus botanischer Sicht eine sehr hochwertige Fläche. 4.2 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) [1061] Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist weiter verbreitet als die oben dargestellte Art. Er besiedelt ähnliche Flächen wie der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, ist aber auch in noch stärker gestörten und nährstoffreicheren Flächen anzutreffen, wenn nur der Große Wiesenknopf als Eiablagepflanze und die Wiesenameisen, in dessen Nestern die Raupen überwintern vorhanden sind. Bei der FFH-Grunddatenerhebung 2006 wurde der Erhaltungszustand im Gebiet nach dem damaligen Bewertungsschema mit C bewertet. Es wurde damals eine Populationsgröße von Individuen geschätzt, wobei die insgesamt häufiger und in individuenreicheren.populationen vorkommende Art auch andere Bewertungsschwellen besitzt. Das landesweite Monitoring 2013 zu der Art stufte den Erhaltungszustand im FFH-Gebiet Steinachtal von Abtsteinach ebenfalls mit C ein. Im Gebiet befinden sich die geeigneten Habitate für beide Wiesenknopf-Ameisenbläuling- Arten vorwiegend im nördlichen Teil des Steinachtals nördlich der L 3257 nach Weinheim. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling wurde damals aber mit Einzeltieren im gesamten Teilgebeit des Steinachtals zwischen Landesgrenze und Ortskern Ober-Abtsteinach festgestellt. Die Flächen mit Vorkommen der Art unterlagen einer Mäh- oder Weidenutzung, einige Flächen lagen auch eine gewisse Zeit brach. Es waren teilwiese auch Bereiche mit nur geringem Auftreten der Eiablagepflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis). Im Rahmen dieses Monitorings wurden keine neuen Erfassungen zur Art beauftragt. Der Erhaltungszustand sollte aufgrund vorliegender Daten aus dem Landesmonitoring 2013 und den seit 2011 durch das RP Darmstadt durchgeführten Beobachtungen (Bearbeitung M. Petersen) eingeschätzt werden. Darüber hinaus sollten aber Beeinträchtigungen und Gefährdungen im Zuge der Begehungen zu der Neuerfassung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen mit aufgenommen werden. Grundsätzlich ist das Nutzungsregime im Gebiet des Steinachtals mit seiner extensiven und kleinteiligen auch unterschiedlichen Nutzung weiterhin günstig. Die Verbreitung des Großen Wiesenknopfes ist allerdings begrenzt, so dass einer Ausweitung der Vorkommen enge Grenzen gesetzt sind. Oft wird bei den Nutzungszeitpunkten dieser begrenzten Habitatflächen ein für den Lebenskreislauf des Bläulings ungeeigneter Zeitpunkt erwischt, der unter Umständen zu gravierenden Populationseinbrüchen führen kann. In den besonders wichtigen Bereichen wurden bisher nur zu einem geringen Teil Bewirtschaftungsverträge mit den Nutzern abgeschlossen, die auch die Anforderungen der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge berücksichtigen. Im gültigen Bewirtschaftungsplan beschränken sich zudem Maßnahmen mit Rücksicht auf die Falterarten nur auf Flächen außerhalb des FFH-Lebensraumtyps 6510, 24

27 obwohl auch innerhalb dieser Lebensraumtypen Schwerpunktvorkommen der beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge liegen. Zu den Ergebnissen der Populationskontrollen durch das RP Darmstadt ergibt sich folgendes Bild (s. auch Tabelle 5): Es gab mehr Beobachtungen des Dunklen Wiesenknopf- Ameisenknopf-Ameisenbläulings als Beobachtungen des Hellen Wiesenknopf- Ameisenbläulings. In keinem Jahr gab es Totalausfälle, in jedem Jahr, auch wenn nur ein Kontrollgang stattfand, konnte die Art im Gebiet festgestellt werden. Im August 2013 erreichte die Individuenzahl die zweite Häufigkeitsklasse der RP-Klassifizierung (Individuenzahl zwischen 16 und 30 Faltern). Die regelmäßigen Beobachtungen der Art zeigen eine etwa gleichgroße Präsenz der Art im Gebiet. Die beobachtete Individuenzahl hält sich auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. In diesem Jahr erfolgte keine Kontrolle durch das Regierungspräsidium. Zufallsbeobachtungen durch die Verfasser erfolgten im Bereich des alten Kernvorkommens am 26. Juli, als mehrere Falter beobachtet und fotografiert wurden. Eine weitere, sehr frühe Zufallsbeobachtung wurde Anfang Juli (4.7.) unmittelbar südlich der sogenannten Alla-hopp-Freizeitanlage gemacht. Der oder die Falter flogen dort im Bereich von gestörten Brachflächen mit lückigem Vorkommen von Großem Wiesenknopf. Tab. 5: Ergebnisse der Bestandkontrolle des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Regierungspräsidium Darmstadt Beobachtungsjahr Begehung 1 Datum/Häufigkeit Begehung 2 Datum/Häufigkeit 2017 Keine Begehung Begehung 3 Datum/Häufigkeit 2016 Keine Begehung / I Keine Begehung / I / I / I / / I / Keine Begehung Keine Begehung / II 2012 Keine Begehung / / I / I Häufigkeitsstufen: - ohne Nachweis, I 1-15 Falter, II: Falter Das Landes(stichproben)monitoring von 2013 (Hessen-Forst 2013) erfasste nach standardisterter Methode auf der ausgewählten Probefläche Steinachtal bei Abtsteinach 33 Individuen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (am ). Es handelt sich um das jeweils individuenreichere Erfassungsergebnis von zwei Begehungen. Die einzige Kontrollbegehung des RP Darmstadt im Jahr 2013 ergab eine Zahl zwischen 15 und 30 Faltern (Häufigkeitsklasse II). 25

28 Das Landesstichprobenmonitoring bewertet den Erhaltungszustand nach der Richtlinie des BfN und dem Bund-Länder-Arbeitskreis FFH-Monitoring und Berichtspflicht (BLAK), 2. Überarbeitung (2015). Danach ergibt sich für den Zustand der Population, die Habitatqualität jeweils die Stufe C, für die die Beeinträchtigungen die Stufe B und damit der Gesamterhaltungszustand ebenfalls C. (mittel bis schlecht). Nach den zufälligen Beobachtungen während der Geländesaison 2017 und der Kontrollbegehungen des RP in den vergangenen Jahren kann angenommen werden, dass der Erhaltungszustand im Jahre 2017 ähnlich wie 2013 beurteilt werden kann und die Situation ähnlich wie im Erfassungsjahr der GDE, 2006 einzuschätzen ist. Der Erhaltungszustand ist unverändert und stabil, aber auf einem insgesamt eher ungünstigen Niveau. Sollten grundlegende Veränderungen in der landwirtschaftlichen Nutzung auf den besonders relevanten, Wiesenknopf-reichen Flächen erfolgen, könnte sich die Situation schnell verschärfen. 4.3 Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) [*1093] Auch für den Steinkrebs wurden keine neuen Erhebungen im Rahmen des hier vorliegenden Monitorings durchgeführt. Erst im vergangenen Jahr (2016) wurde durch HENNIGS (2016) im Rahmen eines von der Gemeinde Abtsteinach beauftragten Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung des Steinkrebsbestandes in der Steinach im Bereich des FFH-Gebietes durchgeführt, dessen Ergebnisse zur Verfügung gestellt wurden. Außerdem war die Steinach Bestandteil der Untersuchungen zum Landesmonitoring 2014 (= Artenhilfskonzept 2014, GIMPEL & HENNINGS 2014). Hinzu kommen sehr genaue Bestandsdaten, die bei der Abfischung von Gewässerorganismen gewonnen wurden, die bei der Sanierung der Straßenbrücke der L 3257 über die Steinach (nahe der heutigen Alla-Hopp-Anlage ) im Jahre 2013 gewonnen wurden. Damit liegen hinsichtlich der Bestandssituation des Steinkrebses sehr gute und aktuelle Daten vor. Bei der Grunddatenerfassung 2006 wurde der Steinkrebs nicht nachgewiesen. Die Suche erfolgte damals auf neun Bachabschnitten, die vorher durch Bestimmung des Habitateignungsindexes nach GIMPEL & ROMAN (2005) als besonders geeignet angesehen wurden. Damals wurde nicht ausgeschlossen, dass die Art möglicherweise übersehen worden war, da die letzten Beobachtungen zum Zeitpunkt der GDE erst zwei Jahre zurücklagen. Andererseits wurde vermutet, dass der bekannte Bestand eventuell durch Krebspesteinschleppung zusammengebrochen sei. Aufgrund dieser Unsicherheit und der nach wie vor geeigneten Habitatstrukturen an der Steinach wurde noch eine Bewertung des Erhaltungszustandes vorgenommen, die dann aber nur als C eingestuft werden konnte (Habitate B, Population und Beeinträchtigungen: C). Das gemeindebeauftragte Monitoring (HENNINGS 2016) wurde nötig, da im Jahr 2015 unmittelbar an vom Steinkrebs besiedelte Abschnitte der Steinach die Alla-Hopp-Freizeitanlage errichtet wurde und nachzuweisen war, dass die Maßnahme die Population des Steinkrebs nicht erheblich beeinträchtigt hat. Die Freizeitanlage wird im Norden und Osten zudem von der L 3257 begrenzt, dessen Überführung über die Steinach im Jahr 2013 saniert wurde. Während des dortigen Bauablaufs musste der vorhandene Steinkrebs-Bestand aufgrund vorübergehender Trockenlegung des Bachverlaufs zudem auf einen bachaufwärts gelege- 26

29 nen Bachabschnitt umgesiedelt werden. Beim Abfischen und Absammeln der trockengefallen Bachstrecke 2013 wurden auf 30 m ca. 80 (!) Steinkrebse aufgenommen und unterhalb von Ober-Abtsteinach wieder in die Steinach eingesetzt. Das Landesmonitoring 2014 (GIMBEL & HENNINGS 2014) untersuchte den Bereich unterhalb und oberhalb der sanierten Landstraßenbrücke. Der Bereich unterhalb der Brücke grenzt an die 2015 errichtete Alla-Hopp-Anlage an. Bei zwei Begehungen wurde einmal ein Steinkrebs und bei der anderen Begehung 5 Steinkrebse festgestellt. In demselben Bereich konnte Gimbel in der Planungsphase (GIMBEL 2011) für die Straßensanierung 14 Exemplare nachweisen. Für das Monitoring der Gemeinde Abtsteinach verlegte Hennings 2014 die Untersuchungsstrecke etwas bachabwärts, da durch die zwischenzeitlich gebaute Alla-Hopp-Anlage der Bereich stark frequentiert und nur noch schlecht zugänglich war. Dort konnte er 5 Männchen, 6 Weibchen und 4 Jungtiere feststellen (Handfang, keine störenden Intensivuntersuchungen). Zwei weitere Probestrecken des Monitorings 2016 lagen weit oberhalb der Straßenbrücke: eine (Probestrecke 3) im Bereich der Einsatzstelle für die in 2013 eingefangenen Steinkrebse knapp unterhalb von Ober-Abtsteinach und eine (Probestrecke 2) im nördlichen Teil von Unter-Abtsteinach (am Malteser-Stützpunkt). Bei letzteren fanden sich 1 Weibchen, 2 Männchen und 1 Jungtier (Sömmerling), bei ersterer nur 2 Männchen. Die eingesetzten Tiere sind nach der Vermutung Hennings wieder weiter nach unten in besser geeignete Bereich abgewandert. Bei diesen Zahlen ist grundsätzlich zu bemerken, dass bei den angewandten Methoden eine Unterschätzung der Populationsgröße in Rechnung zu stellen ist. Das Aufnehmen von etwa 80 Tieren vor den Baumaßnahmen zur Brücke (bei nur 14 gesichteten Tieren bei der vorlaufenden Untersuchung 2011) deutet darauf hin. Die bisherigen Gutachter schätzen in Anlehnung an das Bewertungsschema des BfN den Zustand der Population mit C (mittel bis schlecht) ein. Die Habitatstrukturen wurden bei der GDE mit B (gut) bewertet; 15 Bachabschnitte werden nach dem Habitateignungsindex nach Gimpel & Roman (2005) mit hoch, 19 mal mit mäßig und 1 mal mit gering bewertet. Die Besiedlungsfähigkeit ist meistens sehr hoch eingeschätzt worden. Daraus ergab sich insgesamt eine Einstufung von B (=gut). Dieser Zustand scheint noch weitgehend erhalten zu sein. Die größte Gefährdung des Steinkrebses im Gebiet und im gesamten Verbreitungsgebiet im südwestlichen Odenwald ist die Einschleppung der Krebspest durch nicht heimische Flusskrebse. Der in dieser Hinsicht besonders gefährliche Signalkrebs ist mittlerweile in vielen Fließgewässern des Gebiets beobachtet worden und ist auch im angrenzenden badischen Teil der Steinach und insbesondere im 4,5 km unterhalb des Gebiets einmündenden Eiterbach in einer starken Population vorhanden. Weitere Beeinträchtigungen sind gegeben durch Viehtritt an Tränkestellen, da durch das Vieh Schwebstoffe aufgewirbelt werden, die die Feinsedimentfracht erhöhen und sich negativ auf die Substratverhältnisse und damit auf die Lebensraumqualität des Steinkrebses auswirken können; das gleich gilt für Regenüberläufe der Kanalisation, von denen es mindestens zwei gibt (unterhalb Ober-Abtsteinach und unterhalb der L3257) (NATURPLAN 2006). Die Beeinträchtigungen sind daher auch nach wie vor mit C zu bewerten, so dass sich der Gesamt-Erhaltungszustand ebenfalls zu C zusammenfassen lässt. 27

30 Anders als in der GDE von 2006 befürchtet, ist die Steinkrebs-Population des Gebiets doch nicht zusammen gebrochen. Wie die Absammlung von Steinkrebsen anlässlich einer Straßenbrückensanierung gezeigt hat, ist die tatsächliche Zahl an Individuen der Art im mittleren Bereich des Gebiets 2013 noch beachtlich gewesen. Durch die vorübergehende Umsiedlung dieser Teilpopulation in höher gelegene Abschnitte ist jedoch mit einer Schwächung zu rechnen, ebenso durch die Anlage der Alla-Hopp-Anlage. Unterhalb der Alla-Hopp-Anlage konnte das von der Gemeinde beauftragte Monitoring der Steinkrebs-Population im Jahr 2016 jedoch nach wie vor eine gute reproduzierende Population feststellen. 4.4 Erhaltungszustand der FFH-Anhang-II-Arten im Überblick In der folgenden Tabelle sind die oben dargestellten Ergebnisse in einer Tabelle analog zu den Meldebögen zusammengestellt. Unter Populationsgröße sind die festgestellten Individuenzahlen aufgelistet. Die Gesamtpopulation ist deutlich größer als diese Zahlen und daher können die Zahlen für die Beobachtungsjahre 2013 bzw nicht mit den Schätzungen der Populationsgröße aus dem Jahr 2006 verglichen werden. Für den Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläuling und den Steinkrebs ist nicht von einer Verkleinerung der Population auszugehen. Für den Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling allerdings liegt die Zahl der Individuen deutlich unter derjenigen des Dunklen Ameisenbläulings und Zufallsbeobachtungen konnten in diesem Jahr auch nicht gemacht werden, so dass für diese Art eine Verkleinerung der Population anzunehmen ist. Der Gesamterhaltungszustand wurde für diese Art mit C auch niedriger eingeschätzt als Bei den beiden anderen Arten blieb der Erhaltungszustand unverändert bei C. 28

31 Tab. 6: Erhaltungszustand der Anhang-II-Arten Rel. Gr. N L D Erhalt. Zust. Taxon Code Name Populationsgröße Biogeo. Bed. Ges.Wer t N L D Status/Gr und LEP 1061 Maculinea nausithous C C H H B C C LEP 1059 Maculinea teleius B C H H A C C rk rk r/k r/k Jahr ? *Austropotamobius torrentium p? 21??? C C d d??? r/k r/k Repräsentativität: A - hervorragend, B - gut, C - mittel, D - nicht signifikant; Taxon:, LEP - Schmetterlinge,; Populationsgröße: c - häufig, groß; r - selten, mittel bis klein; v - sehr selten, Einzelindividuen; p - vorhanden; Einheit: N - Naturraum; L - Land; D - Deutschland; Biogeographische Bedeutung: H - Hauptverbreitungsgebiet, m - Wanderstrecke, d - disjunkte Areale; Relative Größe (%): 1 = <2; 2 = 2-5; 3 = 6-15; 4 = 16-50; 5 = >50; Erhaltungszustand: A - Hervorragend; B - Gut; C - Mittel bis schlecht; Gesamtwert zur Erhaltung d. LRT/Art: A - hoch, B - mittel, C - gering Status: a - nur adulte Stadien, b - Wochenstuben/Übersommerung (Fledermäuse), e - gelegentlich einwandernd, unbeständig, g - Nahrungsgast, n - Brutnachweis, j - nur juvenile Stadien, m - wandernde/rastende Tiere, r - resident, t - Totfund, s - Spuren, Fährten, sonstige indirekte Nachweise, u - unbekannt, w - Überwinterungsgast; Grund: e - Endemit, g - gefährdet, i - Indikatorart, k - internationale Konvention, l - lebensraumtypische Art, n - aggressive Neophyten, o - sonstige Gründe, s - selten, t - gebiets- oder naturraumspezifische Art, z - Zielart 5 Ausgewählte Biotoptypen nach hessischer Biotopkartierung Im Rahmen des Monitorings für das FFH-Gebiet wurden neben den FFH-Lebensraumtypen ausgewählte Biotoptypen des Offenlands erfasst. Die Erfassung umfasst Extensivgrünland frischer bis feuchter Standorte, das teilweise auch gesetzlichem Schutz unterliegt, und gesetzlich geschützte Vegetation nasser Standorte wie Klein- und Großseggenriede, Röhrichte und Quellfluren. Darüberhinaus wurde brachgefallenes Grünland mit den dort vorkommenden Feuchtbrachen und Hochstaudenfluren kartiert. Die Ergebnisse sind in Karte 1 FFH- Lebensraumtypen und ausgewählte Biotoptypen dokumentiert. 5.1 Vegetation, aktuelle Nutzung und Pflege Das im FFH-Gebiet extensiv bewirtschaftete Grünland unterscheidet sich anhand der jeweiligen Standortbedingungen und Bewirtschaftungsweisen. Extensives Grünland frischer Standorte unterliegt im Gebiet, sofern es sich nicht um Mähwiesen mit FFH- Lebensraumtypen handelt, meist einer extensiven Rinderbeweidung und findet sich neben vereinzelten, kleinen Flächen im Steinachtal vor allem an den Hängen des Seitentals innerhalb einer großflächigen Weidelandschaft. Die dortigen Magerweiden sind in ihrer Ausprägung zu beweideten Rotstraußgras-Rotschwingel-Magerwiesen (Festuca rubra-agrostis 29

32 capillaris-gesellschaft des Arrhenatherions) bzw. zu Rotschwingel-Kammgrasweiden (Cynosurion) zu stellen. Die zum Teil blütenreichen Bestände weisen teilweise höhere Deckungen an Magerkeitszeigern auf, stellenweise können Übergange zu bodensauren Magerrasen auftreten. Aber auch Übergänge zu Fettgrünland sind vorhanden. Das überwiegend in der Aue der Fließgewässer vorkommende Feuchtgrünland unterliegt entweder extensiver Rinderbeweidung oder einer zweischürigen Mahd. Während im Seitental ausschließlich Weideflächen vorhanden sind, finden sich im nördlichen und zentralen oberen Steinachtal sowie im südlichen unteren Steinachtal z. T. größere gemähte Feuchtwiesenbestände. Je nach Bewirtschaftungsweise sind Unterschiede in der Vegetation ersichtlich. Feuchtwiesen im Gebiet, die in binsen- und seggenreicher Ausprägung als gesetzlich geschützte Biotope gelten und meso- bis eutrophe Standorte einnehmen, weisen bei Beweidung überwiegend Waldsimsen-Wiesen (Scirpetum sylvatici) auf, die dem Calthion zuzuordnen sind. In gemähten Beständen tritt Waldsimse (Scirpus sylvaticus) deutlich zurück und Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus) kennzeichnet die hier anzutreffenden Binsenwiesen, die ebenfalls dem Calthion angehören. Gemähte, überwiegend sehr gut ausgeprägte Bestände im südlichen Steinachtal weisen vereinzelt, kleinflächig vermehrt Kleinseggen, wie Hirse-Segge (Carex panicea), Graugrüne Segge (Carex canescens, eine gefährdete Art der hessischen Rote Liste) oder Braune Segge (Carex nigra), und somit Anklänge bzw. Übergänge zu Kleinseggenrieden auf. Im zentralen oberen Steinachtal ist die Feuchtwiesenvegetation ähnlich ausgeprägt, auf den z. T. ins Wechselfeuchte übergehenden Standorten finden sich zudem kleine Populationen des Teufelsabbiß (Succisa pratensis). Kleinseggenriede finden sich wie schon im Jahr 2006 nur an zwei Stellen innerhalb des Seitentals. Beide Bestände sind klein, unterscheiden sich jedoch aufgrund ihrer Vegetation und Nutzung. Das östliche Kleinseggenried liegt am östlichen Quellbachast kurz vor dem Zusammenschluss beider Quelläste. Aufgrund der Lage innerhalb einer Rinderweide mit unmittelbarem Zugang zum Bachlauf ist der quellige Bestand stark vom Vieh zerstreten. In den tiefen Trittstellen steht z. T. das Wasser, das allmählich zum Bach abfließt. Das Kleinseggenried weist neben Arten der Feuchtwiesen kennzeichnende Kleinseggen wie Stern- Segge (Carex echinata), Hirse-Segge und Braun-Segge auf. Wertgebend und für diesen Bestand kennzeichnend ist eine das gesamte Kleinseggenried einnehmende, vitale Population an Fieberklee (Menyanthes trifoliata). Mit Breitblättrigen Knabenkraut findet sich auch eine wertgebende, gefährdete Orchideenart. Das zweite Kleinseggenried liegt bachabwärts innerhalb einer mit dem Kleinseggenried verzahnten Hochstaudenflur, die an den dortigen Auenwald angrenzt. Der Bestand liegt direkt an einer Feuchtweide, wurde aber aus der Weidefläche mitsamt der Hochstaudenflur ausgezäunt. Aufgrund fehlender Nutzung wird der bultige, artenarme Bestand von Mädesüß und wenigen Feuchtwiesenarten (Spitzblütige Binse) dominiert. Als kennzeichnende Art der Kleinseggenriede kommt in nur noch geringem Maße Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium) vor, eine gefährdete Art der Roten Liste. Innerhalb des Steinachtals sind an drei Stellen Großseggenriede zu finden. Im nördlichen Talbereich des oberen Steinachtals liegt auf einer extensiv bewirtschafteten Rinderweide ein Sumpfseggenried in Verzahnung mit einer Mädesüß-Hochstaudenflur. Die Fläche, von Sumpfsegge (Carex acutiformis) gekennzeichnet, wird von den Rindern nur schwach verbissen, aufkommende Erlen weisen auf den geringen Weidedruck hin. Im Vergleich zu 2006 hat 30

33 sich die Fläche jedoch nicht vergrößert. Ein weiteres Sumpfseggenried findet sich im südlichen Steinachtal, in Höhe des südlichen Ortsausganges von Unter-Abtsteinach. Die Fläche hat sich im Vergleich zu 2006 deutlich nach Norden ausgebreitet und ist Teil einer weiter nach Norden führenden Rinderweide. In dem von Sumpfsegge dominierten Bestand kommt u. a. Drüsiges Springkraut im Spätsommer zur Blüte. Das dritte Großseggenried liegt im zentralen Bereich des oberen Steinachtals in einem sickerquelligen Bereich des ansteigenden, westlichen Talhanges. Das hier ausgebildete Schnabelseggenried wird im Süden von einer Mädesüßflur und nach Norden und Osten von beweideter Feuchtwiese umschlossen. Der Bestand weist neben der kennzeichnenden Schnabelsegge (Carex rostrata) weitere Seggenarten, wie z. B. Sumpfsegge und die im Gebiet seltene Graugrüne Segge (Carex canescens), auf. Mit geringem Anteil kommen auch Arten der Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren vor. An zwei Stellen des südlichen Steinachverlaufes sind bachbegleitend kleinflächig Röhrichte vorhanden. Die ungenutzten Uferbestände sind im Norden als Schilfröhricht und im Süden als Rohrglanzgrasröhricht ausgebildet. Angrenzend finden sich im Norden feuchte Mähweiden und im Süden ein Fettwiesenbestand. Der sehr schmale Schilfbestand weist neben dominierendem Schilf (Phragmites australis) u. a. Mädesüß, Brennnessel und Klettkraut (Galium aparine) als Nährstoffzeiger, und Drüsiges Springkraut auf. Ähnliche Arten finden sich auch im Rohrglanzgrasröhricht. Dieser Bestand liegt an einem kurzen, stark geschlängelten bis mäandrierenden, durch Prallhänge gekennzeichneten Abschnitt der Steinach, kurz vor der Kläranlage an der südlichen FFH-Gebietsgrenze. Auf einigen Grünlandflächen des FFH-Gebietes ist keine oder eine nur sehr extensive Nutzung, z. B. durch gelegentliche Beweidung, ersichtlich. Auf diesen Flächen haben sich großflächig Mädesüß-Hochstaudenfluren oder eine andere Feuchtbrachenvegetation ausgebreitet. Neben Mädesüßfluren sind besonders Waldsimsendominanzbestände, in denen Arten der Feuchtwiesen und Hochstauden beigemischt sind, kennzeichnend. Stellenweise treten auch Rohrglanzgras- oder Großseggenbestände als Brachevegetation auf. 5.2 Beeinträchtigungen und Störungen Die ausgewählten Biotoptypen unterliegen verschiedenen Gefährdungen und Beeinträchtigungen. Neben Nutzungsaufgabe, die bei nutzungsabhängigen Biotoptypen zu Brachestadien und schließlich dem Verlust führt und im Gebiet die Hauptgefährdungsursache darstellt, sind beobachtete Beeinträchtigungen oftmals Folge der bestehenden Grünlandbewirtschaftung. Nachfolgend werden für die jeweiligen Biotoptypen die Beeinträchtigungen erläutert. Auf die im Gebiet vorkommenden Feuchtwiesen wirkt sich häufig die praktizierte Rinder- und Pferdebeweidung beeinträchtigend aus. Der Tritt der schweren Tiere verursacht, insbesondere bei ganzjähriger Beweidung, tiefe Bodenschäden im zumindest zeitweilig nassen Boden. Für die Kleinseggenriede des Seitentals wurden zwei Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen festgestellt. Als starke Gefährdung für den Fortbestand des westlichen Kleinseggenried gilt die Nutzungsaufgabe der Fläche. Schon jetzt ist die fortschreitende Einwanderung sowie Besiedlung durch Mädesüß und Feuchtwiesenarten und die Entwicklung eines artenarmen 31

34 Feuchtbrachebestandes deutlich zu erkennen. Die Aufnahme einer Pflegenutzung in Form einer späten Pflegemahd ist hier dringend erforderlich. Die Beweidung des zweiten Kleinseggenrieds wirkt sich durch tiefe Trittspuren im quellnassen Boden beeinträchtigend aus. Die gewässerbegleitenden Röhrichte sind durch das Eindringen des Neophyten Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) beeinträchtigt. Darüberhinaus besteht durch die gewässernahe Grünlandwirtschaft keine flächige Entwicklungsmöglichkeit der kleinen Bestände. Innerhalb des gewässernahen, südlichen Großseggenrieds ist ebenfalls Drüsiges Springkraut als invasive, neophytische Art vertreten. 6 Vorschläge für Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten nach Anh. II Die Vorschläge für Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der FFH- Lebensraumtypen und der Lebensstätten der Arten des Anh. II finden sich in Karte 3 (Maßnahmenempfehlungen). In diesem Textkapitel werden die einzelnen, vorgeschlagenen Maßnahmen textlich erläutert. Als Grundlage der Maßnahmen dient der aktuelle Bewirtschaftungsplan sowie Maßnahmenvorschläge aus dem Gewässerentwicklungsplans für die Steinach. 6.1 Erhaltungs- und Entwicklungsziele Neben den eigentlichen Maßnahmenvorschlägen sind in der Maßnahmenkarte auch die auf die einzelnen Lebensraumtypen und Lebensstätten bezogenen Ziele dargestellt. Die allgemeine Erhaltungsziele zu den verschiedenen Schutzgütern des FFH-Gebietes finden sich in der Natura-2000-Verordnung. Hier werden folgende Zielkategorien unterschieden: Ziel Erhaltung: bezieht sich auf bereits in der Grunddatenerhebung erfasste und im Rahmen des aktuellen Monitoring bestätigte LRT-Flächen, die nicht verbesserungsbedürftig bzw. verbesserungsfähig erscheinen. Die Maßnahmen dienen zur Erreichung der allgemeinen Erhaltungsziele. (in Maßnahmenkarte Kürzel H) Ziel Erhaltung und Verbesserung: mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird neben dem prioritären Ziel der Erhaltung des LRT zusätzlich eine Verbesserung des Erhaltungszustandes angestrebt. Dieses Ziel bezieht sich auf bereits in der Grunddatenerhebung erfasste und im Rahmen des aktuellen Monitoring bestätigte LRT- Flächen und Anhang II-Lebensstätten in meist durchschnittlichem bis beschränktem Zustand (Wertstufe C), die verbesserungsbedürftig bzw. verbesserungsfähig erscheinen. (in Maßnahmenkarte Kürzel V) Ziel Wiederherstellung (Restitution): dieses Ziel bezieht sich auf Verlustflächen von Lebensraumtypen im betrachteten Zeitraum 2006 bis 2017, die durch geeignete Maßnahmen an gleicher Stelle wiederhergestellt werden können. (in Maßnahmenkarte Kürzel W) 32

35 Ziel (Neu-) Entwicklung: als Entwicklungsflächen für Lebensraumtypen oder Lebensstätten werden Flächen bezeichnet, die nach der Grunddatenerhebung 2006 keine LRT-Flächen oder Lebensstätten waren, die aber durch geeignete Entwicklungsmaßnahmen mit ausreichender Erfolgswahrscheinlichkeit in diese Richtung entwickelt werden können. (in Maßnahmenkarte Kürzel E) 6.2 Vorschläge zu Nutzung und Pflegemaßnahmen (Erhaltungsmaßnahmen) Hinsichtlich der Maßnahmen zur Nutzung oder Pflege der FFH-Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten des Anh. II ist es sinnvoll die Schutzgüter der Fließgewässer und die des Grünlands jeweils zusammen zu betrachten. Als weitere naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume, die nicht unter den Schutz der FFH-Richtlinie fallen, sollten auch Feuchtgrünlandlebensräume in ein ganzheitliches Entwicklungskonzept mit eingebunden werden, auch da sie räumlich und funktional mit den Schutzgütern des FFH-Gebietes eng verzahnt sind. Im Folgenden werden die jeweiligen Maßnahmenvorschläge erläutert Fließgewässer-Lebensraumtypen und -Lebensstätten Auszäunung von Uferbereichen aus Beweidungsflächen (F1) Die Maßnahme dient der Erhaltung der fließgewässergebundenen Lebensraumtypen 3260 (Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenbegetation), 6431 (Feuchte Hochstaudenfluren) und *91E0 (bachbegleitende Auenwälder) sowie in besonderem Maße auch dem Steinkrebs, der die gesamte Steinach innerhalb des FFH-Gebiets besiedelt. Durch die Auszäunung der betreffenden Uferbereiche wird gewährleistet, dass Beeinträchtigungen oder Verluste des Lebensraumtyps vermieden werden. Im Fall des LRT 3260 führt die Auszäunung zur Vermeidung der Ufer- und Sohlenbeeinträchtung durch den Viehtritt mit punktueller Zerstörung der Ufer- und Sohlenstruktur und der dortigen Unterwasservegetation. Die Verwirbelung von Sedimenten durch im Bach stehendes Vieh beeinträchtigt die Habitatqualität für den Steinkrebs. So können übermäßige Feinsedimentablagerungen auf steinigen Sohlbereichen Versteckmöglichkeiten beeinträchtigen. Viehwechsel über den Bach hinweg sollten nur an sehr wenigen Stellen möglich sein. Für Viehtränken sind innerhalb der eingezäunten Weidefläche aufzustellende Tränkepumpen zu empfehlen, die das Wasser aus dem Bach schöpfen können. Der Abstand des Weidezauns vom Ufer sollte so bemessen sein, dass es nicht zu unbeabsichtigten Uferabbrüchen durch das weidende Vieh kommt. Dort wo Feuchte Hochstaudenfluren oder bachbegleitende Galeriewälder mit ausgegrenzt werden sollen, muss sich der Abstand an der entsprechenden Vegetation orientieren. Die Auszäunung der Erlenbestände des großen Erlenbestandes im Seitental, bewirkt eine Regeneration und damit eine lebensraumtypischere Ausprägung der durch Tritt und Verbiss z. T. stark geschädigten Krautschicht. Auch die Entwicklung einer für Auenwälder typischen Strauchschicht kann durch die Auszäunung gewährleistet werden. 33

36 Mahd oder Mulchmahd von Uferfluren alle 2-3 Jahre (F2) Zur Erhaltung der den LRT 6431 kennzeichnenden Uferfluren wird eine Mahd im Abstand von zwei bis drei Jahren vorgeschlagen. Die Mahd, die ggf. auch als Mulchmahd durchgeführt werden kann, verhindert eine einsetzende Sukzession der Uferfluren mit Aufkommen von Gehölzen. Verzicht auf Holznutzung in Ufergehölzen (F3) Holznutzung ist für die nördliche Teilfläche des LRT *91E0 im Steinachtal anzunehmen. Für die Erhaltung bzw. Verbesserung dieser LRT-Fläche ist ein Verzicht der stattfindenden Nutzung anzustreben. Sollte die Holznutzung weitergeführt werden, ist auf eine schonende Holzentnahme zu achten. Bekämpfung des Drüsigen Springkrauts (F4) Eine nachhaltige Entfernung des Drüsigen Springkrautes innerhalb der fließgewässergebundenen Lebensraumtypen ist sehr unwahrscheinlich. Eine Bekämpfung der Art ist nur mit größerem Aufwand möglich, und sollte nur bei erheblicher Beeinträchtigung von FFH- Lebensraumtypen versucht werden. Der Bewirtschaftungsplan von 2010 (Regierungspräsidium Darmstadt) sieht eine Bekämpfung der Art vor. Der Zeitpunkt der Entfernung der einjährigen Pflanzen ist so zu wählen, dass eine Samenbildung unterbunden wird. Dabei ist zu gewährleisten, dass Samen nicht von außen, z. B. Transport über das Fließgewässer, in die LRT-Fläche gelangen. Eine Mahd mit entsprechendem Gerät oder das händische Ausreisen bei kleinen Beständen geschieht somit am besten bei Beginn der Blüte. Ein zu früher Schnitt führt zur Regeneration der Pflanze. Anschließend sollte das Mahdgut oder die entnommenen Pflanzen gut zerkleinert werden und können danach auf der Fläche verrotten. Diese Maßnahme wird nur kleinflächig für Dominanzbestände innerhalb von zwei LRT- Flächen vorgeschlagen. Es handelt sich hierbei um einen kurzen Uferabschnitt des nördlichen LRT 3260-Abschnittes und um die lichte Krautschicht eines Erlengaleriegehölzes (LRT *91E0) im oberen Steinachtal. Errichtung einer Krebssperre zur Verhinderung der Einschleppung der Krebspest (F5) Wie in Kapitel 4.3 dargelegt, liegt die Hauptgefährdung des Steinkrebses in einer Infektion mit der Krebspest, die von amerikanischen Flusskrebsarten übertragen wird, Insbesondere Signalkrebs und Kamberkrebs spielen hier eine besondere Rolle. Die Infektion verläuft bei amerikanischen Flusskrebsen nicht tödlich, während die europäischen Flusskrebsarten eine Infektion im Normalfall nicht überleben. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts wurde der größte Teil der mitteleuropäischen Flusskrebse vernichtet (GIMPEL & HENNINGS 2014). In Kapitel 4.3 wurde bereits auf das individuenreiche Signalkrebs-Vorkommen in der Steinach an der 4,5 km entfernten Eiterbachmündung hingewiesen. Daher ist es trotz der generellen Forderung nach Durchgängigkeit der Fließgewässer zur Erhaltung der Steinkrebspopulation der oberen Steinach erforderlich, eine wirkungsvolle Krebssperre zu errichten, damit der Signalkrebs sich nicht in den Oberlauf des FFH-Gebietes ausbreiten kann. 34

37 Zur Anlage eines solchen Ausbreitungshindernisses für nichtheimische Flussskrebse wurde von HENNNINGS (2016) bereits der untere Bereich des begradigten Abschnittes durch die Teichkläranlage vorgeschlagen. Dieser liegt unmittelbar an der Landesgrenze. Zur geeigneten Positionierung einer solchen Wandersperre für Krebse sollte jedoch auf jeden Fall eine Abstimmung mit den angrenzenden baden-württembetrgischen Behörden gesucht werden. Derzeit wird der Managementplan (MaP) für das angrenzende baden-württembergische FFH-Gebiet ( Steinachtal und Kleiner Odenwald) erstellt. Für die Planerstellung wird auch der Bestand des Steinkrebses untersucht und Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Daher ist eine Abstimmung über eine Lokalisierung einer solchen Krebssperre unter Berücksichtigung der sich aus der MaP-Erstellung ergebenden Ergebnisse sehr zu empfehlen. Bei der Planung und Errichtung der Krebssperre ist darauf zu achten, dass ein Umwandern der Krebssperre über Land verhindert wird. Dies kann durch bauliche Maßnahmen erreicht werden, die aber nicht jeder Lage möglich sind. Geeignet sind hier Bereiche schon vorhandener Verbauungen (z,.b Straßenüberführungen. Außerdem darf eine Aufwärtswanderung von Fischen an den Krebssperren nicht möglich sein, da Fische Träger des Erregers mit einschleppen können. In jüngeren Vorschlägen wird auch eine doppelte Sperre vorgeschlagen (VAEßEN & GROß 2017), Zur Sicherung eines großen Edelkrebs-Vorkommens in Nordrhein-Westfalen wurde eine solche doppelte Sperre umgesetzt. Dabei ist eine erste Sperre oberhalb des bekannten allochthonen Krebsbestands errichtet worden und mit einem Abstand von 300 m eine weitere Sperre. Die dazwischen liegende sogenannte Monitoringstrecke wird intensiv überwacht. Sollte trotzdem ein Krebs die Sperre überwunden haben, wird die Monitoringstrecke durch intensives Absammeln und Reusenbefischung wieder von den unerwünschten Arten geräumt Grünland-FFH-Lebensraumtypen und -Lebensstätten sowie gesetzlich geschützte Biotope Zweischürige Mahd oder Mähweide, 1. Schnitt ab 15. Juni (G1) Die extensive Nutzung mit einer zweischürigen Mahd ist für Magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) die zum dauerhaften Erhalt geeignete Nutzungs- oder Pflegevariante. Nur eine der wenigen Flachland-Mähwiesen (im östlichen Seitental der Steinach) ist nicht gleichzeitig auch Lebensraum der beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge. Für diese Fläche wird diese Nutzungsvariante vorgeschlagen. Eine Mähweide kann ebenfalls zum Erhalt beitragen, wenn die erste Nutzung als Mahd stattfindet und die im folgenden vorgeschlagenen Nutzungstermine beachtet werden. Im phänologisch sich erste spät entwickelnden oberen Steinachtal ist ein erster Schnitt ab dem 15. Juni anzusetzen. Eine Düngung soll unterbleiben. Das Mähgut sollte abgeräumt werden. Ein zu früher erster Schnitt führt zu einer Artenveramung. Ein zu später erster Schnitt bewirkt eine Förderung von hochwüchsigen Gräsern und längerfristig eine Unterdrückung konkurrenzschwacher Arten. 35

38 Neben der Lebensraumtypfläche des LRT 6510 wird die Maßnahme G1 auch für besonders artenreiche, langjährig als Wiese genutzten Feuchtwiesen vorgeschlagen und für eine sehr nasse Fläche im östlichen Seitentälchen, die sehr trittempfindlich ist. Für diese Flächen ist ein HALM-Vertrag zu empfehlen mit den Bausteinen D1 und H1. Zweischürige Mahd oder Mähweide, 1. Schnitt in der ersten Juni-Hälfte, zweiter Schnitt ab Anfang September (G2) Diese Maßnahme betrifft Wiesenflächen mit dem Großen Wiesenknopf (Sanguisorba minor) und Vorkommen des Dunklen und/oder Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling im mittleren Steinachtal. Grundsätzlich ist eine extensive, zweischürige Mahd zur Erhaltung des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings vorgesehen, die vor dem 15. Juni und dann erst wieder ab dem 15. September durchgeführt wird. Sollte aufgrund schlechter Witterung oder mangelnden Aufwuchses eine Mahd bis zum nicht möglich sein, sind 10% der Fläche als Randstreifen oder Altgrasinsel mindestens bis zum 2. Schnitt stehen zu lassen, um den Faltern, die Möglichkeit der Eiablage und der Raupenentwicklung zu gewähren. Die Lebensstätten der Wiesenknopf-Ameisnbläulinge liegen teilweise auf Feuchtwiesen, teilweise auf Frischwiesen und damit auch auf Flächen des Lebensraumtyps 6510, die im Alllgemeinen nach Maßnahme G1 erst ab zu mähen sind. Bei Überlagerung mit den Vorkommen der Falterarten wird der Mähzeitpunkt gegenüber der Maßnahme G1 also etwa ein bis zwei Wochen vorverlegt. Sollte dies negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Mageren Flachlandmähwiesen (LRT 6510) haben, ist hier gänzlich auf die Variante mit Randgrasstreifen und Altgrasinseln umzustellen. Eine Düngung soll unterbleiben. Das Mähgut ist ebenfalls abzuräumen. Für diese Flächen sind HALM-Verträge zu empfehlen mit den Bausteinen D1 und H1. Extensive Grünlandnutzung, 1. Nutzung ab 15. Juni (G3) Diese Maßnahme betrifft Wiesen- und Weideflächen, auf denen keine FFH- Lebensraumtypen angetroffen wurden und auf denen auch keine Population einer der beiden Wiesenknopf-Ameisenknopf-Bläulinge vorkommen. Es sind keine Erhaltungsmaßnahmen im Sinne der FFH-Terminologie, sondern Maßnahmen zur Erhaltung von Grünlandbiotopen, vor allem von Feuchtwiesen, die nach 30 BNatSchG geschützt sind. Diese Feuchtwiesen liegen vor allem im Talgrund des Steinachtals und saumartig entlang der kleinen Fließgewässer im östlichen Seitental. Die früheste Nutzung sollte nicht vor Mitte Juni liegen. Die Flächen sind in der Regel aufgrund ihrer Nässe und der damit einhergehenden verzögerten Bodenerwärmung nicht vor dem 15. Juni zu nutzen. Sie können auch, wenn der Boden im Frühsommer abgetrocknet ist und tragfähig geworden ist, beweidet werden. Als Weidetiere kommen vor allem Rinder in Betracht. Eine Düngung soll unterbleiben. Im Falle einer Mahd ist das Mähgut abzuräumen. Für diese Flächen sind HALM-Verträge zu empfehlen mit den Bausteinen D1 und H1. 36

39 Zweimalige Nutzung, 1. Nutzung in der ersten Juni-Hälfte, zweite Nutzung ab AnfangSeptember (G4) Diese Maßnahme wird für Flächen auf wechselfeuchten und feuchten Wiesen mit dem Großen Wiesenknopf (Sanguisorba minor) und Vorkommen des Dunklen und/oder Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling im mittleren Steinachtal vorgeschlagen. Sie unterscheidet sich von Maßnahme G2 dadurch, dass hier auch reine Weidenutzung möglich ist. Die Nutzungszeitpunkte zur Erhaltung des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings müssen vor dem 15. Juni liegen (1. Nutzung); die zweite Nutzung darf dann erst wieder ab dem 15 September durchgeführt werden. Sollte aufgrund schlechter Witterung oder mangelnden Aufwuchses eine Mahd vor dem nicht möglich sein, sind 10% der Fläche als Randstreifen oder Altgrasinsel mindestens bis zum 2. Schnitt stehen zu lassen, um den Faltern, die Möglichkeit der Eiablage und der Raupenentwicklung zu gewähren. Eine Düngung soll unterbleiben. Das Mähgut ist ebenfalls abzuräumen. Für diese Flächen sind HALM-Verträge zu empfehlen mit den Bausteinen D1 und H1. Einschürige Mahd, Mahd ab Mitte August (G5) Diese Maßnahmenvariante wird für die Pfeifengraswiese des LRT 6410 im oberen Seitental vorgeschlagen, die mit einer extensiven Mahd mit Abräumen einmal pro Jahr ausreichend zu pflegen ist. Der Mahdtermin soll nicht vor Mitte August liegen, dieser Zeitpunkt ist für die sich spät entwickelnde Vegetation optimal. Der Zeitpunkt gewährleistet auch spätblühenden Pflanzenarten einen Abschluss ihrer Entwicklung. Eine Düngung der Fläche ist strikt zu vermeiden, ist aber auch aufgrund der angrenzenden Trinkwassergewinnung ausgeschlossen. Neben der aktuell erfassten LRT-Fläche sollen auch die angrenzenden Verlustflächen des LRT 6410, die Brachestadien aufweisen, in die Maßnahmenvariante eingeschlossen werden. Auch die im Norden angrenzende, brachliegende Magerwiese kann auf diese Weise gepflegt werden. Die hier erfasste Vegetation gilt als Entwicklungsfläche für Borstgrasrasen (LRT *6230), zu deren Entwicklung die Maßnahmenvariante ebenfalls passt. Für die beiden kleinflächigen Kleinseggenriede des Seitentals wird eine einschürige Pflegemahd vorgeschlagen. Dabei wird das nördliche Seggenried aus der Rinderweide ausgezäunt und den Rindern in diesem Bereich der Zugang zum Bachlauf verwehrt. Die Mahd mit Abräumen des Mahdgutes erfolgt ab Mitte August. Insbesondere für das südliche Seggenried ist die Maßnahme erforderlich, da die kennzeichnende Vegetation durch fortschreitende Brache zu verschwinden droht. Extensive Beweidung, gelegentliche Pflegemahd (G6) Für den im Gebiet vorhandenen Borstgrasrasen (LRT *6230) stellt eine extensive Beweidung, wie sie auch jetzt besteht, die geeignete Maßnahme zur Erhaltung dar. Aktuell wird die LRT-Fläche durch eine extensive Rinderbeweidung bewirtschaftet. Neben dieser Pflegenutzung ist für den Erhalt des Lebensraums Verzicht auf Düngung erforderlich. Um Weidestrukturen mit u. a. Aufkommen von Gehölzen entgegenzuwirken, ist eine gelegentliche Pflegemahd zu empfehlen. 37

40 Extensive Grünlandnutzung, ohne Nutzungszeitpunktvorgaben (G7) Mageres Grünland, vor allem die beweideten Hänge im Seitental sollen weiterhin extensiv bewirtschaftet werden. Die Maßnahme G7 sieht einen weitgehenden Verzicht auf Düngung vor. Die Flächen können je nach standörtlichen oder betrieblichen Erfordernissen gemäht oder beweidet werden. Eine Beweidung mit Pferden darf nur auf ausreichend standfesten Böden durchgeführt werden. Zur Sicherung einer extensiven Bewirtschaftung wird die Aufnahme oder Weiterführung von HALM-Verträgen empfohlen (Programmteil D1 Grünlandextensivierung ). Einschürige Mahd im Herbst, jährlich bis 2-jährlich(G8) Einige wenige Feuchtbrachen sollten als Feuchtbrachen erhalten bleiben. Dazu zählen auch solche Flächen, auf denen der Große Wiesenknopf vorkommt, insbesondere wenn dort auch Vorkommen einer der beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge bekannt sind. Zu diesen Flächen zählt beispielsweise die große Brachfläche unterhalb der Alla-Hopp-Anlage. Zur dauerhaften Offenhaltung sollen diese Feuchtbrachen und flächigen Hochstaudenfluren einmal im Herbst, eventuell auch im Abstand von zwei Jahren im Herbst gemäht werden. Das Mähgut ist möglichst abzuräumen oder es darf bei einer Mulchmahd nur kleingehäckselt auf der Fläche verbleiben, um eine Verdämmung der Fläche zu verhindern. Für andere Feuchtbrachen wird die erneute Innutzungsnahme vorgeschlagen, in der Regel durch Maßnahme G7. Rücknahme der Freizeit-/ Gartennutzung (G9) Auf zwei Parzellen des FFH-Gebietes findet eine Nutzung als Garten oder als Freizeitwiese statt. Die im Norden des oberen Steinachtals betroffene Parzelle weist einen als Freizeitwiese kurzrasig gehaltenen Wiesenbereich auf, der von Anwohnern genutzt wird. Die Vegetation der Freizeitwiese weist im südlichen Teil noch Feuchtvegetation auf, die großflächig als extensiv gemähte Biotopfläche südlich anschließt. Die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Grünlands als Freizeitfläche mit einer vielschürigen Mahd ist durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde zu überprüfen und ggf. zu unterbinden. Die Bewirtschaftung sollte der für die angrenzenden Biotoptypen durchgeführten Nutzung (gemähte Feuchtwiese) entsprechen. Das Gartengrundstück im zentralen oberen Steinachtal grenzt unmittelbar an die Steinach an und war im Jahr 2006 als Feuchtwiese kartiert. Das Grundstück wird teils vielschürig gemäht und weist dort einen kurznarbigen Rasen auf. Daneben ist im zentralen Bereich Feuchtwiesenvegetation noch vorhanden. Am gemähten Uferbereich ist ein kleiner Bestand des Drüsigem Springkrauts als Schmuckpflanzung vorhanden. Auch auf dieser Parzelle ist die Zulässigkeit einer Gartennutzung durch die zuständige Naturschutzbehörde zu überprüfen und bei Unterbindung möglichst in eine geeignete Grünlandnutzung zu überführen. Der beeinträchtigte Uferbereich sollte aus der Nutzung genommen werden. 38

41 6.3 Vorschläge zu Entwicklungsmaßnahmen Förderung der natürlichen Gewässerentwicklung auf den Uferrandstreifen Die gesetzlich (Wasserhaushaltsgesetz) verankerten Uferrandstreifen von 5 m Breite beidseitig der Gewässerufer sollen der Verbesserung der ökologischen Situation der Fließgewässer dienen. Die Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen gilt es insbesondere im FFH-Gebiet und im Bereich eines der wenigen Vorkommen des Steinkrebses im Odenwald fortzusetzen. Die Entwicklung eines naturnahen Gewässerlaufs kann auch zur Verbesserung des Erhaltungszustandes bestehender LRT-Flächen, wie z. B. des LRTs 3260, sowie zur Entwicklung neuer LRT-Flächen der Lebensraumtypen 3260, 6431 und ggf. des LRT *91E0 führen. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben ist auch ein Verzicht auf Düngung zu empfehlen, um die diffusen Stoffeinträge zu reduzieren. Besonders wichtige Bachabschnitte, für die eine verbesserte Laufentwicklung des Gewässers sehr wünschenswert ist, sind in der Maßnahmenkarte dargestellt. Uferrandstreifen stellen einen Korridor dar, in welchem dem meist begradigten Fließgewässer und der angrenzenden Ufervegetation (sofern keine Nutzung stattfindet) eine natürliche Entwicklung ermöglicht wird. An der gesamten Steinach ist eine Tendenz zur Seiten- und Krümmungserosion zu beobachten. Die Erhöhung des Strukturreichtums führt u. a. zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes des LRT 3260, Eine Verbesserung der Gewässerstruktur erhöht darüber hinaus auch das Habitatspektrum für viele Gewässerorganismen. Neben genutzten Bereichen können stellenweise Uferabschnitte aus der Grünlandnutzung herausgenommen werden. Entlang dieser Uferstellen können sich naturnahe Uferfluren entwickeln, die dem LRT 6431 angehören. Langfristig ist innerhalb solcher ungenutzter Uferrandstreifen auch die Etablierung von Erlengaleriewäldern mit Entwicklung zum LRT *91E0 möglich. Extensivierung der Grünlandnutzung (Entwicklungsmaßnahme) Auf wenigen Mähwiesen ist eine Entwicklung zu Mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) leicht erreichbar. Teilweise liegt auf diesen Flächen meist im Kontakt zu den bestehenden LRT 6510-Flächen bereits ein HALM-Vertrag. Auf einer Fläche im östlichen Seitrental geht es auch um eine Verbesserung des Zustands. Diese Entwicklungsflächen sind in der Maßnahmenkarte dargestellt. Soweit noch keine extensive Nutzung im Rahmen eines HALM-Vertrages vereinbart ist, können folgende Maßnahmen zur Extensivierung der Bewirtschaftung sinnvoll sein: Aussetzen der Düngung, Reduzierung der Düngermenge und Düngehäufigkeit der 1. Mahdtermin im Jahr soll nicht vor der Blüte der bestandsbildenden Gräser und zumindest einem Teil der beteiligten krautigen Arten liegen. In der Regel heißt das, dass Magere Flachland-Mähwiesen im Gebiet nicht vor Mitte Juni zum ersten Mal gemäht werden sollten. Reduzierung der Schnitthäufigkeit auf i.d.r. 2 Schnitte pro Jahr, Optimierung der Schnittzeitpunkte 39

42 bei Beweidung: Reduzierung der Besatzdichte, Optimierung der Beweidungszeiträume, Überführung in Mähwiesen oder Mähweiden. 6.4 Hinweise zum Vertragsnaturschutz Zur Sicherung der extensiven Bewirtschaftung aller Grünland-Flächen im FFH-Gebiet wird deren Aufnahme oder Weiterführung in das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) empfohlen. Bei den Hinweisen zum Vertragsnaturschutz gibt es in der Maßnahmenkarte die folgenden 2 Kategorien: HALM-Bestand: D = Programmteil D1 Grünlandextensivierung (Stand 2017) DH = Programmteil D1 (Grünlandextensivierung) in Verbindung mit Programmteil H1 (Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland nach HALM-Richtlinie Anhang 9.1) Die Darstellung erfolgt durch die genannten Buchstabenkennungen. Die genaue Abgrenzung des Bewirtschaftungsschlages ist nicht dargestellt. 7 Literatur BALZER, S. HAUKE, U. & SSYMANK A. 2002: Nationale Gebietsbewertung gemäß FFH-Richtlinie: Bewertungsmethodik für die Lebensraumtypen nach Anhang I in Deutschland.- Natur und Landschaft 77, 1, 10 19, Stuttgart. BRIEMLE, G., EICKHOFF, D. & WOLF, R. 1991: Mindestpflege und Mindestnutzung unterschiedlicher Grünlandtypen aus landschaftsökologischer und landeskultureller Sicht.- Beihefte zu den Veröffentlichungen für Naturschutz u. Landschaftspflege in Baden-Württemberg 60, 160 S., Karlsruhe. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (Hrsg.) 1998: Das europäische Schutzgebietssystem NATURA Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 53, 560 S, Bonn-Bad Godesberg. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) UND BUND-LÄNDER-ARBEITSKREIS (BLAK) FFH-MONITORING UND BERICHTSPFLICHT (Hrsg.) 2015: Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland, 2. Überarbeitung. 34 S. DOERPINGHAUS, A., VERBÜCHELN, G., SCHRÖDER, E., WESTHUS, W., MAST, R. & NEUKIRCHEN, M. 2003: Empfehlungen zur Bewertung des Erhaltungszustands der FFH-Lebensraumtypen: Grünland.- Natur und Landschaft 78 (8): , Stuttgart. ELLWANGER, G. & SCHRÖDER, E. 2006: Management von Natura 2000-Gebieten. Erfahrungen aus Deutschland und ausgewählten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.- Naturschutz und Biologische Vielfalt 26, 302 S., Bonn-Bad Godesberg. GIMPEL, K. & HENNINGS, R. 2014: Artenhilfskonzept 2014 für den Steinkrebs, Austropotamobius torrentium (Schrank 1803). 65 S., im Auftrag des Landes Hessen, Hessen-Forst FENA. GIMPEL, K. & ROMAN H. 2005: Landesweites Artengutachten für den Steinkrebs Austropotamobius torrentium (Schrank 1803). Gutachten erstellt im Auftrag von Hessen-Forst-FIV, S

43 HENNINGS, R. 2016: Monitoring des Steinkrebses und Überwachungsbefischung auf Signalkrebs in der Steinach, Gemeinde Abtsteinach. Gutachten im Auftrag des Gemeindevorstands der Gemeinde Abtsteinach HESSEN-FORST FENA 2006: Erläuterungen zur FFH-Grunddatenerfassung Materialien zu NA- TURA 2000 in Hessen. - Hessen-Forst, Fachbereich Naturschutz HESSEN-FORST FENA 2012: (FFH-Facharbeitsgruppe Grunddatenerhebung und Monitoring :) Leitlinien für die Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumtypen, 47 S. HESSEN-FORST FENA 2015: Anlage 1 zur Einstufung von Flächen als Dauergrünland i. S. von 2 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG) auf der Grundlage der Leitlinien für die Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumtypen der FFH-Facharbeitsgruppe Grunddatenerhebung und Monitoring , 20 S. HESSEN-FORST FIV, NATURSCHUTZDATEN 2006: Bewertung des Erhaltungszustandes von FFH- Lebensraumtypen (LRT) in Hessen. HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Hrsg.) 2016: Leitfaden Gesetzlicher Biotopschutz in Hessen.- 32 S., Wiesebaden. HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UIND NATURSCHUTZ (Hrsg.) 2008: Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (4. Fassung) S., Wiesbaden. HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UIND NATURSCHUTZ (Hrsg) 1995: Hessische Biotopkartierung, Kartieranleitung, 3. Fassung.- 91 S., Wiesbaden. LANGE, A. & WENZEL, A. 2013: Landes(stichproben)monitoring 2013 zur Erfassung des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous und M. teleius; Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie) in den Naturräumlichen Haupteinheiten D47 und D55 in Hessen. 41 S., im Auftrag von Hessen-Forst FENA. NATURPLAN 2006: "Grunddatenerfassung zum FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach (Nr )".- 72 S. u. Anhang. Darmstadt. Erstellt im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt OBERDORFER, E. 2001: Pflanzensoziologische Exkursionsflora für Deutschland und angrenzende Gebiete Auflage, Ulmer Verlag, Stuttgart. OBERDORFER; E. (Hrsg.) 1978: Süddeutsche Pflanzengesellschaften Teil II (2. Aufl.) S., Stuttgart/New York, PLANUNGSBÜRO PLESSING 2004: Gewässerentwicklungsplan Schönau/Steinach. Teil 1 Erläuterungsbericht und zahlreiche Karten. Unveröffentlichtes Gutachten für die Gemeinden/Städte Schönau, Abtsteinach, Heiligkreuzsteinach, Neckarsteinach und Wilhelmsfeld, Schönau/Heidelberg. REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (Hrsg.) 2010: Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach.- 23 S., Darmstadt. VAEßEN & GROß 2017: Krebssperren und die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Natur und Landschaft 92, WEIßBECKER, M. 1993: Fließgewässermakrophyten, bachbegleitende Pflanzengesellschaften und Vegetationskomplexe im Odenwald eine Fließgewässertypologie Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz 150 (Schriftenr. der Hess. Landesanst. f. Umwelt), 156 S. u. Anhang, Wiesbaden. Weitere verwendete Datengrundlagen: WRRL-Viewer (HLNUG): Daten zur Gewässerstrukturgütekartierung von 2012/2013 (GESIS). 41

44 8 Anhang Ausdrucke der Reports der Datenbank Dokumentation der Wiederholungsaufnahmen von Dauerbeobachtungsflächen Dauerbeobachtungsflächen LRT 6510, *6230, 6410, 6431 Fläche NR Datum Höhe NN Exposition - NW NW SO SO Inklination Probefläche qm LRT * 6230* WST B B B B B B B B C C Entwicklungs-LRT Deckung B1 Deckung B2 Deckung B3 Deckung St Deckung Kr Deckung Mo Höhe B1 Höhe B2 Höhe B3 Höhe St Höhe Kr 0,45 0,5 0,25 0,1 0,4 0,4 1,5 1,3 1 Kr Acer pseudoplatanus 0,2 0,2 0,2 Achillea millefolium 0,2 0,2 1 0,2 1 Aegopodium podagraria 1 0,2 5 Agrostis canina 5 3 Agrostis stolonifera 1 1 Agrostis tenuis 0, ,2 3 Ajuga reptans 0,2 0, ,2 0,2 1 Alchemilla monticola 0,2 0,2 Alnus glutinosa 0,2 Alopecurus pratensis 5 0,2 3 Anemone nemorosa 0,2 Angelica sylvestris 1 1 Anthoxanthum odoratum Arrhenatherum elatius 3 3 Betonica officinalis 1 3 Briza media 0,2 Caltha palustris

45 Dauerbeobachtungsflächen LRT 6510, *6230, 6410, 6431 Fläche NR Campanula rotundifolia 3 0,2 3 3 Cardamine amara 0,2 0,2 Cardamine pratensis 0,2 0,2 0,2 Carex acutiformis 3 Carex disticha 1 5 Carex hirta 8 Carex nigra 0,2 0,2 Carex ovalis 1 1 Carex pallescens 1 1 Carex panicea 3 8 Carex pilulifera 5 5 Carex rostrata 0,2 Carex tumidicarpa 0,2 0,2 Centaurea nigra 3 0, Cirsium palustre 0,2 0,2 1 0,2 Crepis paludosa 0,2 Cynosurus cristatus 3 Cytisus scoparius 0,2 0,2 Dactylis glomerata 0, ,2 Dactylorhiza majalis 0,2 0,2 Danthonia decumbens Elymus repens 0,2 Epilobium obscurum 0,2 Epilobium spec. 0,2 Equisetum arvense 0,2 Euphorbia cyparissias 0,2 Euphrasia rostkoviana 0,2 Festuca pratensis 1 3 Festuca rubra Filipendula ulmaria Galeopsis tetrahit 0,2 Galium album 3 3 Galium aparine 0,2 0,2 3 1 Galium uliginosum 1 1 0,2 Geranium robertianum 0,2 Geum urbanum 0,2 5 Glechoma hederacea 5 10 Glyceria fluitans 0,2 1 Helictotrichon pubescens 0,2 0,2 Heracleum sphondylium 0,2 0,2 Hieracium cf. lachenalii 0,2 Hieracium lachenalii 0,2 Hieracium pilosella 3 3 Holcus lanatus 1 0,2 0,2 0,2 0,2 1 0,2 3 Hypochaeris radicata 1 0,2 Impatiens glandulifera 0,2 3 Juncus acutiflorus

46 Dauerbeobachtungsflächen LRT 6510, *6230, 6410, 6431 Fläche NR Juncus conglomeratus 5 5 Lapsana communis 0,2 Lathyrus linifolius 0,2 1 Lathyrus pratensis 0,2 0,2 1 Leontodon hispidus 1 0,2 8 1 Leucanthemum ircutianum 0,2 3 5 Lolium perenne 1 Lotus corniculatus 0,2 0,2 Lotus uliginosus Luzula multiflora 1 0,2 1 0,2 Lychnis flos-cuculi 1 1 Lysimachia nummularia 0,2 3 Lysimachia vulgaris 1 0,2 Lythrum salicaria 0,2 0,2 Mentha arvensis 3 0,2 Molinia caerulea 5 5 Myosotis nemorosa 1 1 Nardus stricta Petasites hybridus Phalaris arundinacea 0,2 20 Pimpinella major 0,2 0,2 Pimpinella saxifraga 0,2 0,2 Plantago lanceolata 1 3 0,2 0,2 3 3 Poa annua 3 Poa trivialis 1 0,2 0,2 25 Polygala vulgaris 1 Potentilla erecta Primula elatior 1 Primula vulgaris 3 Prunella vulgaris ,2 0,2 Quercus cf. robur 0,2 Ranunculus acris 3 5 0,2 1 1 Ranunculus bulbosus 0,2 Ranunculus flammula 0,2 Ranunculus repens 1 Rumex acetosa 0,2 0,2 1 0,2 Rumex acetosella 0,2 1 Rumex obtusifolius 0,2 Sanguisorba officinalis 10 8 Scirpus sylvaticus 5 1 Sparganium erectum agg. 3 5 Stellaria graminea 0,2 1 Stellaria media 0,2 Stellaria nemorum 5 Succisa pratensis Taraxacum officinale agg ,2 0,2 Trifolium pratense ,2 44

47 Dauerbeobachtungsflächen LRT 6510, *6230, 6410, 6431 Fläche NR Trifolium repens 3 0,2 0,2 1 3 Trisetum flavescens 5 1 Urtica dioica 0, Veronica chamaedrys 1 0,2 1 5 Veronica officinalis 8 8 Vicia cracca ,2 0,2 0,2 Vicia sepium 0,2 Viola canina 1 Dauerbeobachtungsflächen LRT 3260, *91E0 Fläche NR Datum Höhe NN Exposition - - Inklination 0 Probefläche qm LRT 91E0* 91E0* 91E0* 91E0* WST C C C C B B B B Entwicklungs-LRT Deckung B Deckung B2 5 5 Deckung B3 Deckung St Deckung Kr Deckung Mo Höhe B Höhe B2 12 Höhe B3 Höhe St 1 1,2 Höhe Kr 0,3 0,4 1,2 0,6 1,2 0,15 0,5 0,25 B1 Alnus glutinosa B2 Alnus glutinosa 5 St Acer pseudoplatanus 5 Alnus glutinosa 3 Corylus avellana 10 Fraxinus excelsior 5 Ilex aquifolium 1 Prunus avium 5 Rosa canina 0,2 45

48 Dauerbeobachtungsflächen LRT 3260, *91E0 Fläche NR Salix spec. 0,2 Kr Acer pseudoplatanus 0,2 5 0,2 0,2 Aegopodium podagraria 0,2 Ajuga reptans 0,2 0,2 Alliaria petiolata 0,2 Anemone nemorosa 0,2 Angelica sylvestris 0,2 Athyrium filix-femina 0, ,2 Caltha palustris 1 3 0,2 10 Cardamine amara 1 Cardamine pratensis agg. 0,2 Carex acutiformis 5 Carex remota 0,2 0,2 Circaea lutetiana 0,2 Corylus avellana 1 Crepis paludosa 1 0,2 Dryopteris carthusiana 1 0,2 Epilobium cf. obscurum 0,2 Epilobium obscurum 0,2 0,2 0,2 0,2 Equisetum fluviatile 0,2 Euonymus europaeus 0,2 Filipendula ulmaria 3 1 0, ,2 0,2 Fraxinus excelsior ,2 Galeopsis tetrahit 1 1 0,2 Galium aparine 0,2 Galium palustre 0,2 Geranium robertianum 0,2 Geum urbanum 0,2 0,2 0,2 Glechoma hederacea 0,2 3 1 Glyceria fluitans 0,2 0,2 0,2 Holcus lanatus 0,2 Impatiens glandulifera 0,2 0,2 0,2 0,2 1 0,2 Impatiens parviflora 0,2 1 Iris pseudacorus 1 1 Juncus effusus 1 0,2 0,2 Lamium galeobdolon agg Lamium maculatum 3 Lysimachia nemorum 1 Lysimachia vulgaris 0,2 0,2 Mentha arvensis 1 Oxalis acetosella 0,2 Petasites hybridus 5 Phalaris arundinacea 1 0,2 Poa nemoralis 0,2 0,2 1 1 Poa trivialis 0,2 0,2 Polygala vulgaris Polygonum hydropiper 0,2 46

49 Dauerbeobachtungsflächen LRT 3260, *91E0 Fläche NR Polygonum mite 0,2 0,2 0,2 Primula elatior 0,2 Prunella vulgaris 0,2 Prunus avium 0,2 Ranunculus repens 0,2 Rubus fruticosus agg. 0, Rubus idaeus 1 0,2 Sambucus nigra 0,2 Scirpus sylvaticus 0,2 0,2 1 Stellaria media 0,2 0,2 Stellaria nemorum Taraxacum officinale agg. 0,2 Urtica dioica 60 5 Valeriana dioica 1 1 Veronica beccabunga 1 Viola palustris 0,2 Mo Brachythecium populeum 0,2 Brachythecium rivulare 0,2 Brachythecium rutabulum 1 3 Chiloscyphus polyanthos 0,2 3 Climacium dendroides 0,2 Fontinalis antipyretica 0,2 0,2 1 Hygroamblystegium fluviatile 0,2 3 Hypnum cupressiforme 0,2 Leptodictyum riparium 0,2 Marchantia polymorpha 0,2 0,2 Pellia epiphylla 0,2 Plagiomnium affine 0,2 Plagiomnium undulatum 3 Platyhypnidium riparioides 3 1 0,2 Polytrichum commune 1 1 Thuidium tamariscinum 1 47

50 Fotodokumentation Bild 1: DBF Nr. 1: Die Vegetation der Pfeifengraswiese ist in einem gleichbleibend guten Erhaltungszustand. (K. Böger, ) Bild 2: DBF Nr. 2: Die Aufnahme des Borstgrasrasens wurde im abgeweideten Zustand durchgeführt. Der Erhaltungszustand ist unverändert. (K. Böger, ) 48

51 Bild 3: DBF Nr. 3: Der linke Bereich der Aufnahmefläche liegt im rinderbeweideten Teil des Auenwalds. Rechts ist die Krautschicht nicht verbissen und die Etablierung einer lichten Strauchschicht ist zu erkennen. (M. Fritsch, ) Bild 4: DBF Nr. 4: Die Aufnahmefläche wurde im 2. Aufwuchs erfasst. Die Fläche wird durch einen Weidezaun in einen beweideten LRT 6510-Bestand (rechts) und eine gemähte LRT 6510-Wiese (links) geteilt. (K. Böger, ) 49

52 Bild 5: DBF 5: Eine von Mädesüß geprägte Uferflur des LRT Die Dominanz von Mädesüß hat sich zur Erstaufnahme in 2006 verringert. (K. Böger, ) Bild 6: DBF Nr. 6: In der Krautschicht der LRT *91E0-Fläche ist Brennnessel im Vergleich zu 2006 nicht mehr dominant. Auch hat sich stellenweise eine lichte Strauchschicht entwickelt. (M. Fritsch, ) 50

53 Bild 7 DBF Nr. 7: Die Aufnahmefläche des LRT 3260 hat sich im Vergleich zu 2006 unwesentlich verändert. (M. Fritsch, ) Bild 8 DBF Nr. 8: Die Uferflur des LRT 6431 nimmt nur ca. die Hälfte der Aufnahmefläche ein. Die restliche Fläche befindet sich auf einer eingezäunten Mähweide mit artenarmen Grünland. (M. Fritsch, ) 51

54 Bild 9 DBF Nr. 9: Gewässerabschnitt der Steinach im südlichen unteren Steinachtal. Die Unterwasservegetation weist eine ähnliche Moosflora wie im Jahr 2006 auf. (M. Fritsch, ) Bild 10 Eine wertvolle Feuchtwiese hat sich auf der ehemaligen LRT 6510-Fläche im zentralen oberen Steinachtal entwickelt. Neben typischen Arten findet sich dort auch eine Population des Breitblättrigen Knabenkrautes. (M. Fritsch, ) 52

55 Bild 11 Im linken Bildausschnitt ist Feuchtbrachevegetation im Anschluß an die Pfeifengraswiese (mit markerter DBF) zu erkennen. Dieser Bereich wird als Verlustfläche erfasst. (K. Böger, ) Bild 12 Blick auf die mageren Weiden des extensiv beweideten Seitentals. Am Talgrund sind die von einem Quellbach durchflossenen Nasswiesen zu erkennen. (M. Fritsch, ) 53

56 Bild 13 Blick auf das Grünland am nördlichen Ende des FFH-Gebietes im Steinachtal. Im Hintergund befindet sich die als Freizeitrasen genutzte Fläche, die teils in geschützter Feuchtwiesenvegetation liegt. (M. Fritsch, ) Bild 14 Blick über das südliche Steinachtal kurz vor der Kläranlage. Die gemähten Wiesen weisen hier größere, gut ausgeprägte Feuchtwiesenbestände auf. (M. Fritsch, ) 54

57 Bild 15 Steinachverlauf im südlichen Steinachtal. Die Grünlandwirtschaft reicht bis unmittelbar an das Gewässerufer heran (links Mähwiese, rechts Rinderweide). (M. Fritsch, ) Bild 16 LRT 3260 Abschnitt der Steinach im südlichen Steinachtal mit Wassermoosen (M. Fritsch, ) 55

58 Bild 17 Wasserstern findet sich u. a. in den neu erfassten LRT 3260-Abschnitten der Steinach (M. Fritsch, ) Bild 18 Ein als Garten genutzer ehemaliger Feuchtwiesenbestand. Die als Rasen kurz gehaltene Grasnarbe durchzieht die Fläche und reicht bis zum Gewässer, dort ist ein Bestand des Drüsigen Springkrauts vorhanden. (M. Fritsch, ) 56

59 Bild 19 Eine Rindertränke an der Steinach im zentralen oberen Steinachtal. Deutlich sind Trittschäden des Ufers und der Bachsohle zu erkennen. An dieser Stelle führt ein Drainagerohr in das Gewässer. (M. Fritsch, ) Bild 20 Oberes östliches Seitental mit flächiger Feuchtbrachenvegetation. Links ist das Feuchtgebüsch zu erkennen, das sich entlang des Quellbaches ausbreitet. (M. Fritsch, ) 57

60 Bild 21 Extensive Pferdeweide am nordwestlichen Ende des FFH-Gebiet im oberen Steinachtal. Die Weide wird von einer Mädesüßflur und staudenreichem Weidegrünland geprägt. (M. Fritsch, ) Bild 22 Ein Individuum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous) an einem Blütenstand des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) auf der südlich des Alla Hopp!-Geländes angrenzenden Feuchtbrache. (K. Böger, ) 58

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