BAUGENOSSENSCHAFT HALDE ZÜRICH

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1 BAUGENOSSENSCHAFT HALDE ZÜRICH 70. GESCHÄFTSBERICHT UND RECHNUNG 2014

2 INHALTSVERZEICHNIS 3 Baugenossenschaft Halde Zürich SEITE Einladung zur 70. ordentlichen Generalversammlung ordentliche Generalversammlung 5 Protokoll der 69. ordentlichen Generalversammlung 6 14 Jahresberichte des Präsidenten, der Kommissionen und der Verwaltung Neuwahl eines Vorstandsmitglieds 21 Bilanz per 31. Dezember 2014 und Erläuterungen Erfolgsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember Erläuterungen zur Erfolgsrechnung Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung 31 Ausweis per 31. Dezember Verzeichnis der Hypotheken per 31. Dezember Analyse der Erfolgsrechnungen 2014 / Aufwand im Vergleich 2014 / Genossenschafter-/ innen, Mietobjekte 37 Verzeichnis der Liegenschaften Organe der Genossenschaft 40 Geburten und Todesfälle 42

3 4 EINLADUNG ZUR 70. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG Sehr geehrte Genossenschafterinnen Sehr geehrte Genossenschafter Wir laden Sie herzlich zur 70. ordentlichen Generalversammlung der Baugenossenschaft Halde Zürich ein. Sie findet am Freitag, 5. Juni 2015, mit Beginn um Uhr, im Seminarhotel Spirgarten, in Zürich-Altstetten, statt. Auch dieses Jahr werden wir Ihnen nach dem statutarischen Teil ein Nachtessen und anschliessend ein Unterhaltungsprogramm anbieten. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme und grüssen Sie freundlich. Der Vorstand Die Verwaltung Zürich, 4. Mai 2015

4 70. ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG 5 Freitag, 5. Juni 2015, Uhr, im Seminarhotel Spirgarten, Europa- und Limmatsaal, Zürich-Altstetten Türöffnung Uhr Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der 69. ordentlichen Generalversammlung vom 23. Mai Abnahme des Jahresberichtes Jahresrechnung und Bilanz Bericht der Revisionsstelle 5.2 Rechnungsabnahme und Entlastung des Vorstands 5.3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Gesamterneuerungswahlen 6.1 von 5 Vorstandsmitgliedern (Wiederwahl) 6.2 von einem Vorstandmitglied (Neuwahl) siehe Wahlvorschlag Seite des Präsidenten 6.4 der Revisionsstelle 7. Verschiedenes Der Jahresbericht 2014 gilt nicht als Stimmausweis (vgl. separate Einladung). Für eine allfällige Stellvertretung ist Artikel 27 Abs. 2 der Statuten massgebend. Der Vorstand

5 6 PROTOKOLL der 69. ordentlichen Generalversammlung der Baugenossenschaft Halde Zürich, vom Freitag, 23. Mai 2014, Uhr, im Seminarhotel Spirgarten, Europa- und Limmatsaal, Zürich-Altstetten. Vorsitz: Willi Klose, Präsident Protokoll: Lucia Wendel Anwesend: 202 stimmberechtigte Genossenschafterinnen und Genossenschafter (gemäss Präsenzkontrolle), einschliesslich Vorstand (vollzählig), der Vertreter der Revisionsstelle KPMG AG, zuzüglich 77 angemeldete Begleitpersonen, 16 eingeladene Gäste sowie 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bhz, präsent sind somit 303 Personen. Entschuldigt: 38 Personen Mitgliederbestand: 662 Personen (per ) 1. BEGRÜSSUNG Im Namen des Vorstands begrüsst Herr Willi Klose, Präsident der Baugenossenschaft Halde Zürich (bhz), die Anwesenden zur 69. ordentlichen Generalversammlung. Insbesondere heisst er alle neuen Genossenschafterinnen und Genossenschafter und alle Begleitpersonen willkommen. Namentlich begrüsst der Vorsitzende unseren Rechtsvertreter RA Dr. Michael Schlumpf und den Vertreter der Revisionsstelle KPMG AG, Herr Martin Löber. Willkommen heisst er die Gäste: Herr Peter Schmid, Präsident vom Regionalverband Zürich, Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz, die Vertreter des Projekts Im Stückler, Herr Adrian Streich vom Architektenbüro Adrian Streich AG, begleitet von Frau Ursina Götz und den Herren Roman Brantschen, Tobias Lindenmann, Philipp Schneider, Beda Sievi sowie Herr André Schmid und Frau Uta Gehrhardt von der Schmid Landschaftsarchitekten GmbH, Frau Eliane Rüegg, Zürcher Kantonalbank und Herr Dominic Läderach, Raiffeisenbank Zürich, von der Baugenossenschaft Wiese, Herr und Frau Frei sowie Herr und Frau Amstutz, Frau Claudia Biagini, Stiftung Domicil, Herr Ruedi Urech, langjähriger Revisor begleitet von seiner Frau, Herr Martin Bürke, Berater des Vorstands im Bereich Finanzen und Immobilien, Herr Roger Spinner, IT Beauftragter. Entschuldigt hat sich Herr Fritz Werren, Ehrenpräsident und Herr Hans-Felix Trachsler, UBS. Der Präsident dankt allen Gästen, dass sie der Einladung gefolgt sind und wünscht ihnen einen angenehmen und unterhaltsamen Abend. Der Vorsitzende heisst den gesamten Mitarbeiter-Stab der bhz, die uns das ganze Jahr und insbesondere auch am heutigen Abend tatkräftig unterstützen, herzlich willkommen. Anwesend sind: Frau Monika Klose, Verwalterin; Herr Roland Heer, Buchhalter; Frau Monica Debrunner, Verwaltungsassistentin; Frau Sandra Hofmänner, Verwaltungsassistentin; die Herren vom Unterhalt Hans Peter Halbheer, Andreas Grünenwald, Benjamin Forster und Robin Ngoy. Erfreulich ist wiederum die grosse Anzahl der Anmeldungen. Der Vorsitzende dankt den Anwesenden für ihr Interesse am Geschäftsgang der bhz. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgte rechtzeitig, d.h. statutengemäss. Der Geschäftsbericht 2013 ist durch das bhz-personal am 24. April 2014 überbracht und für die Mitglieder ohne Wohnung gleichentags der Post übergeben worden. Den Kranken, die nicht an der Generalversammlung teilnehmen können, wünscht der Präsident im Namen aller Anwesenden gute Besserung. In Zusammenhang mit der Zustellung des Geschäftsberichts, der Einladung zur Generalversammlung sowie zur vorliegenden Traktandenliste werden keine Einwände erhoben.

6 7 Der Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung konstituiert, beschlussfähig und berechtigt ist, über die vorliegenden Geschäfte rechtsgültig zu beschliessen. Damit ist die 69. Generalversammlung eröffnet. Durch die Eingangskontrolle wurden 202 Stimmkarten abgegeben. Im Gedenken an unsere verstorbenen Genossenschafterinnen, Genossenschafter und Familienangehörigen, bittet der Präsident um Anteilnahme und einige Augenblicke der Stille. 2. WAHL DER STIMMENZÄHLER Als Stimmenzähler werden die Herren René Gfeller, Christian Stohr junior, Sepp Bommer und Matthias Bürke vorgeschlagen. Ihre Wahl erfolgt ohne weitere Wortmeldung. 3. PROTOKOLL DER 68. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG VOM 7. JUNI 2013 Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. Für die Ausfertigung des Protokolls wird der Protokollführerin, Frau Lucia Wendel, gedankt. 4. ABNAHME DER JAHRESBERICHTE 2013 Die Jahresberichte 2013 werden einstimmig und ohne Wortmeldung genehmigt. 5. AUSSCHLUSS HERR MARTIN SCHAUB (Entscheid über Anfechtung des Vorstandsbeschlusses vom 13. Januar 2014 betreffend Ausschluss) Der Präsident informiert, dass die stimmberechtigten Genossenschaftsmitglieder über die eingereichte Anfechtung von Herr Martin Schaub betreffend den Ausschluss als Mitglied der bhz, Vorstandsentscheid vom 13. Januar 2014, zu befinden haben. Herr Martin Schaub wird in den Saal gerufen und nimmt den reservierten Platz beim Vorstandstisch ein. Der Präsident erwähnt zum Verlauf, dass Herr Martin Schaub die Möglichkeit erhält, seine bereits im Voraus in einem an die meisten Genossenschaftsmitglieder verteilten Flyer ausgeführte Sichtweise und Begründung zum Ausschluss als Mitglied der bhz, darzulegen. Nachfolgend wird der Präsident die vom Vorstand vor der Beschlussfassung getätigten Abklärungen und Anstrengungen erläutern. Im Anschluss wird RA Dr. Michael Schlumpf die Rechtslage beleuchten. Danach erhalten die Mitglieder der bhz Gelegenheit, Fragen zu stellen. Abschliessend erfolgt die Abstimmung. Der Vorsitzende nimmt vorab Stellung bezüglich des verteilten Flyers. Der Vorstand hat im Vorfeld bewusst darauf verzichtet, seine Begründung für den Ausschluss vorzeitig schriftlich bekannt zu machen. Er wollte damit verhindern, die Genossenschafterinnen und Genossenschafter einseitig zu beeinflussen. Die Absicht des Vorstands in einem mündlichen Verfahren war, dass beide Seiten mit gleichlanger Redezeit ihre Sichtweisen vortragen und die Mitglieder ein Bild über die Sachlage erhalten. Dies war Herr Martin Schaub bekannt. Offenbar wollte Herr Martin Schaub sich damit einen Vorteil verschaffen. Der Präsident verzichtet auf die Verlesung der im Flyer aufgeführten Begründung. Er bittet Herr Martin Schaub Ergänzungen anzubringen oder allfällige Ausführungen auf neue Punkte zu beschränken, welche noch nicht bekannt sind. Die Redezeit ist auf 10 Minuten beschränkt. Ausführungen von Herr Martin Schaub Herr Schaub erklärt, dass er die Gelegenheit nutzen möchte, um seine Ansicht zu kommunizieren. Er wünscht eine kurze Zusammenfassung zu geben, da er mit seinem Flyer nicht alle erreichte. Es ist sein Anliegen, dass die Genossenschafterinnen und Genossenschafter sich über die Statuten Gedanken machen sollen. Herr Schaub erwähnt, dass er dem Vorstand vorgeschlagen habe, die Genossenschafterinnen und Genossenschafter vor der Generalversammlung zum Traktandum 5 zu

7 8 informieren. Das Gremium habe dies abgelehnt. Seine zentrale Frage ist, wann Mitglieder der bhz bei einer Trennung oder Scheidung ausgeschlossen werden dürfen. Art. 12 Abs. 1 ordne, wie bei Ehetrennungen vorzugehen ist. Diese Regelung ist eine «Kann» und keine «Muss» Vorschrift. Ein Ausschluss ist demnach nicht zwingend. Er äussert, dass der Schutz der Mitglieder vorgeht und die Verhältnismässigkeit in solchen Situationen gewahrt wird. Der Vorstand habe den Ausschlussentscheid schriftlich zu begründen und das Anhörungsrecht zu gewähren. Er habe keine schriftliche Begründung erhalten und eine persönliche Anhörung fand nicht statt. Zudem, so behauptet Herr Schaub, sei ihm bei Bekanntgabe der Trennung eine Wohnung versprochen worden, jedoch sei niemand diesbezüglich auf ihn zugekommen. Er teilt den Anwesenden mit, dass er beim Erhalt des Ausschlussentscheides wieder in der Wohnung Im Stückler 23 gewohnt habe. Herr Schaub bittet die Genossenschafterinnen und Genossenschafter, nicht dem Antrag des Vorstands zu folgen und den Ausschluss aufzuheben. Abschliessend äussert er: Er möchte es nicht unterlassen, positiv zu erwähnen, dass er eine neue Abwaschmaschine erhalten habe, was er sehr schätze. Sein Anliegen ist, weiterhin Genossenschaftsmitglied zu sein. Stellungnahme des Vorstands Der Präsident erklärt den Anwesenden, dass es im vorliegenden Fall um Grundsätzliches geht. Mit dem Begehren um Mitgliedschaft verpflichten sich künftige Genossenschafterinnen und Genossenschafter die internen Rechtsgrundlagen sprich die Statuten usw. einzuhalten. Weiter verweist er auf die Pflicht, wichtige Veränderungen umgehend und transparent dem Vorstand und der Verwaltung mitzuteilen und das Einverlangen von relevanten Dokumenten nicht zu ignorieren. Herr Martin Schaub hat diese Pflicht trotz mehrfachen Aufforderungen nicht eingehalten. Sein Verhalten hat zu zeitintensiven, administrativen Aufwendungen von Vorstand und Verwaltung geführt. Mit der unvermeidlichen Einschaltung des Rechtsvertreters RA Dr. Michael Schlumpf wollte der Vorstand einerseits seine Einschätzung/Haltung überprüfen und anderseits die rechtlichen Möglichkeiten ausloten lassen. Rechtliche Aspekte von RA Dr. Michael Schlumpf RA Dr. Michael Schlumpf informiert seinerseits die Anwesenden über den Ablauf des Geschehens: Mail vom ; Herr Martin Schaub informiert den Vorstand über die Trennung von seiner Ehefrau. Er teilt mit, dass im Rahmen eines Eheschutzverfahrens die Wohnung der Ehefrau gerichtlich zugesprochen wurde. Er selber wohne nun nicht mehr Im Stückler 23. Seine aktuelle Adresse gab er nicht an. Der Vorstand musste Herr Martin Schaub mehrfach explizit auffordern, die Adresse bekanntzugeben, was er erst Ende 2013 nachholte. Herr Martin Schaub hat sich trotz mehrmaligen Aufforderungen seitens der bhz geweigert, den Eheschutzentscheid vorzulegen. Eine Überprüfung konnte somit nicht vollzogen werden. Die Behauptung von Herr Martin Schaub, der Vorstand /die Verwaltung hätte ihm eine Ersatzwohnung versprochen, entspricht nicht den Tatsachen. Es ist grundsätzlich nicht üblich und auch nicht praktikabel, bei Trennungen von Ehegatten eine Ersatzwohnung bereitzustellen. Im Jahr 2013 nahm der Vorstand der bhz Kontakt mit RA Dr. Michael Schlumpf auf, um einerseits die rechtliche Beurteilung der Situation und anderseits um die Beratung zum weiteren Vorgehen zu besprechen. Nach Einsicht und Prüfung der damaligen aufgelaufenen Korrespondenz schlug RA Schlumpf dem Vorstand vor, Herr Martin Schaub auf seine Pflichtverletzung hinzuweisen und ihm den Ausschluss anzudrohen, wenn er weiter seine Pflichten als Mitglied und Mieter der bhz verletze. Der Vorstand der bhz wurde in der Folge von Herr Martin Schaub in eine sehr ausführliche und spitzfindige Korrespondenz verwickelt. Dadurch ist ein grosser Aufwand entstanden, der für eine gemeinnützige Genossenschaft auf Dauer nicht tragbar ist. Leider führte diese Korrespondenz nicht zur Bereinigung der Situation. Der Vorstand beschloss, Herr Martin Schaub als Mitglied der Genossenschaft auszuschliessen mit folgendem rechtlichen Hintergrund:

8 9 Gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. b der Statuten ist ein Ausschluss aus der Genossenschaft möglich, wenn ein Genossenschafter das Mietobjekt nicht selbst bewohnt. Überdies sieht Art. 12 Abs. 1 der Statuten vor, dass ein Ausschluss erfolgen kann, wenn in einem Eheschutzentscheid die Benützung der Wohnung dem anderen Ehepartner zugesprochen wird. Im Zeitpunkt des Ausschlusses lagen beide diese Fälle vor: Herr Schaub wohnte nicht in der Wohnung und die Wohnung wurde in einem Eheschutzentscheid seiner Ehefrau zugesprochen. RA Schlumpf fasst die Gründe zum Ausschluss von Herr Martin Schaub nochmals zusammen: 1. Herr Martin Schaub verletzte seine Residenzpflicht über mehrere Jahre: das ist ein statutarischer Ausschlussgrund. 2. Ein Gericht hat Herr Martin Schaub verboten, die Wohnung zu benutzen und seiner Ehefrau die exklusive Nutzung der Wohnung zugesprochen: das ist ein weiterer statutarischer Ausschlussgrund. 3. Herr Martin Schaub hat seine Meldepflicht betreffend aktueller Adresse verletzt und damit gegen die allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag verstossen, was seinerseits einen Ausschlussgrund darstellt; und 4. Herr Martin Schaub hat übermässigen Aufwand verursacht, was gerade bei einer gemeinnützigen Genossenschaft nicht tragbar ist. Die Behauptung von Herr Martin Schaub, dass er seit neuerem Datums wieder in der Wohnung Im Stückler 23 lebe, konnte von der Verwaltung der bhz nicht eindeutig verifiziert werden, trotz Anwesenheit anlässlich zweimaliger Reparaturausführungen durch den zuständigen Hauswart. Unklar bleibt, ob beide Ehegatten gemeinsam in der Wohnung wohnen. Dazu hat sich Herr Martin Schaub bis heute nicht geäussert. Der Vorstand der bhz muss deshalb davon ausgehen, dass der Eheschutzentscheid noch immer gilt und die Wohnung weiterhin der Ehefrau von Herr Schaub zur alleinigen Nutzung zugesprochen ist. Daraus ergibt sich, dass selbst im Fall wenn Herr Martin Schaub das Mietobjekt wieder selbst bewohnen würde, noch immer ein Ausschlussgrund vorliegen würde. Weil der Eheschutzentscheid noch immer fortwirkt, greift Art. 12 Abs. 1 der Statuten. RA Dr. Michael Schlumpf hinterfragt das Gerechtigkeitsverständnis von Herr Martin Schaub beim Verteilen des Flyers. Im Schreiben an den Vorstand steht: «Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich mir erlaubt habe, beiliegendes Informationsblatt an die (meisten) Genossenschafter bzw. Bewohner der Genossenschaftssiedlungen zu verteilen». Die meisten Mitglieder sind nicht alle. RA Dr. Michael Schlumpf weist darauf hin, dass er und der Vorstand der Ansicht sind, dass der Statutentext klar formuliert ist und keiner Interpretation bedarf. Aufgrund der teilweise unzutreffenden Darstellung der Tatsachen sieht sich RA Schlumpf gezwungen, einige Punkte klarzustellen: Herr Martin Schaub spricht von einer zeitweiligen Abwesenheit von der Wohnung. Das ist eine Untertreibung: Auf der Homepage seines Arbeitgebers ist zu lesen: Harvard Law School, Visiting Researcher Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg, Gastforscher

9 10 Der Vorstand hat nie eine zweite Wohnung versprochen. Der Vorstand hat nie die genossenschaftlichen Ziele und Zwecke als irrelevant bezeichnet. Im Schreiben steht: Die Ausführungen betreffend Grundprinzipien bzw. Pfeiler sind irrelevant. Gemeint war, dass die Ausführungen von Herr Martin Schaub im konkreten Zusammenhang irrelevant waren. Dem Vorstand zu unterstellen, er kümmere sich nicht um die tragenden Säulen der Genossenschaft ist falsch und unfair. Es trifft nicht zu, dass der Vorstand sich hinter einem Anwalt verschanzte. Aufgrund der spitzfindigen und hochjuristischen Argumentationsweise von Herr Martin Schaub blieb dem Vorstand keine andere Wahl, als einen Anwalt beizuziehen. RA Dr. Michael Schlumpf weist darauf hin, dass immer wieder der Vorstand aktiv bezüglich der Situation wurde. Der Vorwurf von Herr Martin Schaub, es kam kein persönliches Gespräch zustande, ist fragwürdig, da sich Herr Martin Schaub während fast zwei Jahren im Ausland aufhielt. Die Behauptung, dass der Vorstand ohne jede Diskussion oder nähere Prüfung den Ausschluss beschlossen haben soll, ist absurd und falsch. Selbstverständlich wird der Ausschlussentscheid vom Gesamtvorstand getragen und wurde im Vorfeld eingehend diskutiert. Der Präsident bedankt sich für die Ausführungen von Herr RA Dr. Michael Schlumpf und ergänzt folgendes: eine persönliche Kommunikation ist nicht möglich, wenn eine Person während zwei Jahren nicht erreichbar ist. In einem solchen Fall liegt es an dieser Person, sich zu melden. Stellungnahme durch Herr Martin Schaub Herr Martin Schaub hält fest, dass seine Ausführungen im Flyer stimmen. Er könne nichts dafür, wenn die Ansicht vorliegt, seine Ausführungen seien zu kompliziert formuliert, er habe die Statuten nicht erstellt. Herr Schaub ist der Auffassung, den Sachverhalt korrekt aufgezeichnet zu haben. Er ist enttäuscht, dass kein Gespräch stattfand. Herr Schaub stellt fest, dass er seine Briefpost, während seiner beruflichen Abwesenheit im Ausland, an die Adresse seines Vaters umgeleitet habe. Der Vorstand der bhz hat die Korrespondenz direkt in den Briefkasten Im Stückler 23 gelegt, deshalb wurde diese nicht umgeleitet. Seine -Adresse war dem Vorstand bekannt. Ergänzungen von RA Dr. Michael Schlumpf und dem Präsidenten der bhz RA Schlumpf erklärt, dass es die Pflicht des Mieters ist, seine Adresse bekanntzugeben. Eine -Adresse ist nicht ausreichend. Der Präsident informiert, dass er mit der Ehefrau von Herr Schaub zweimal korrespondierte, sie jedoch nicht darauf reagierte. Abschliessend hält der Vorsitzende fest, dass es dem Vorstand nicht um eine Kraftprobe zwischen Genossenschafter und Vorstand ging. Das Gremium war über lange Zeit sehr bemüht eine Lösung mit Herr Martin Schaub zu finden. Leider trat Herr Martin Schaub auf die Bemühungen nicht ein. Der Vorstand ist betroffen und enttäuscht über die Vorgehensweise von Herr Martin Schaub durch die Verteilung des Flyers mit falschen Inhalten. Der Präsident fragt nach dem Bedürfnis einer Geheimabstimmung. Es erfolgt keine Wortmeldung. Somit erfolgt die Abstimmung offen. Der Präsident bittet die Genossenschafterinnen und Genossenschafter Fragen zu stellen und hält fest, dass nur Mitglieder dazu berechtigt sind.

10 11 Wortmeldungen der Mitglieder: Herr Hanspeter Schmutz, Im Stückler 15 Fragen: Ist die Ehefrau von Herr Schaub ebenfalls Mitglied? Wohnt sie noch Im Stückler 23? Antwort des Präsidenten: Frau Schaub ist nicht Mitglied der bhz. Der Vorstand ist nicht darüber informiert worden, ob die Ehefrau alleine oder gemeinsam mit Herr Schaub Im Stückler 23 wohnt. Gemäss dem Eheschutzvertrag habe sie das rechtliche Wohnrecht Im Stückler 23. Seitens des Vorstands wird auch in diesem Punkt die Transparenz von Herr Schaub vermisst. Frau Dolores-Margrit Gottschall, Dachslernstrasse 78a Frage: Hat der Vorstand der bhz das Recht, den Inhalt des Eheschutzvertrags zu erhalten? Antwort des Präsidenten: Es geht nicht um den Gesamtinhalt sondern nur um die Passage, wem die Wohnung zugeteilt wurde. Der Präsident erwähnt, dass die Statuten in Anlehnung der Musterstatuten des Verbands (ehemals SVW) und anlässlich eines mehrtägigen Seminars in Zusammenarbeit mit zwei erfahrenen Juristen erstellt worden sind, in einer Schriftform, die lesbar und verständlich ist. Anlässlich der a.o. Generalversammlung vom wurde das Papier mit 138:2 Stimmen überaus deutlich verabschiedet. Abstimmung über den Ausschluss von Herr Martin Schaub als Mitglied der bhz Antrag des Vorstands: Wer dem Vorstand das Vertrauen ausspricht, dass der Ausschluss von Herr Martin Schaub als Mitglied der bhz zu Recht erfolgt ist, der erhebe jetzt seine Stimmkarte. Mit überwiegender Mehrheit, bei einer Gegenstimme, stimmen die Mitglieder dem Antrag des Vorstands zu. Somit bleibt der Ausschluss von Herr Martin Schaub als Genossenschaftsmitglied der bhz bestehen. Der Präsident informiert, dass Herr Martin Schaub innert Frist an den zuständigen Richter gelangen könne. Er hofft, dass Herr Schaub auf diesen Schritt verzichtet. 6. JAHRESRECHNUNG UND BILANZ Bericht der Revisionsstelle 6.2 Rechnungsabnahme und Entlastung des Vorstands Der Präsident weist der Form halber darauf hin, dass die Vorstandsmitglieder bei den Traktanden 6.1 und 6.2 nicht stimmberechtigt sind. Da weder zu Punkt 6.1 noch zu 6.2 das Wort ergriffen wird, erfolgt die Abstimmung, worauf die Jahresrechnung 2013 und der Bericht der Revisionsstelle einstimmig genehmigt werden unter gleichzeitiger Entlastung des Vorstands. Im Namen des Vorstands dankt der Vorsitzende für das entgegengebrachte Vertrauen und versichert, dass in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Revisionsstelle weiterhin auf eine solide Geschäftsführung geachtet wird. Allen beteiligten Gremien, insbesondere Herr Roland Heer, dankt der Präsident für den geleisteten Einsatz und das Engagement.

11 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2013 Antrag des Vorstands: Einlage Reservefonds Fr Verzinsung Genossenschaftskapital 2,25 % Fr Vortrag auf neue Rechnung Fr Fr Die Versammlung stimmt dem Antrag des Vorstands einstimmig zu. 7. WAHL EINES NEUEN PRÄSIDENTEN (NEUWAHL) Aufgrund seines Rücktrittes schlägt der amtierende Präsident im Auftrag des Vorstands, Herr Fredy Miethlich, Vizepräsident als neuen Präsidenten vor. Der Vizepräsident richtet zuerst die Worte an den abtretenden Präsidenten Willi Klose. Vor 35 Jahren, an der 34. Generalversammlung wurde er in den Vorstand gewählt. Verschiedene Stationen prägten seinen Weg. Anfangs Kolonieleiter in der 7./8. Bauetappe, danach Protokoll-Aktuar, ab 1994 Vizepräsident und seit 1999 Präsident der bhz. In seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstandsmitglied erlebte er die meisten Renovationen und konnte diese mitgestalten. Der Kauf und Verkauf eines Landstücks in der Gemeinde Maur/ZH, die erste Statutenanpassung 1993, der Kauf der Liegenschaft Schächenstrasse 7, die Einführung der ersten EDV-Anlage oder der Umzug der Verwaltung von der Glättli- an die Schächenstrasse können als Schwerpunkte genannt werden. Willi Klose gestaltete die Struktur und Organisation der bhz neu. Kommissionen wurden gebildet, um die anfallenden Arbeiten effizienter zu erledigen und die Arbeitsbelastung auf mehrere Schultern zu verteilen. Workshops wurden ins Leben gerufen. Neue Statuten, ein Leitbild, eine Geschäftsordnung wurden geschaffen, alle Richtlinien überarbeitet und an die heutige Zeit angepasst. Als die Stelle des Verwalters vakant war, übernahm der Präsident diese Aufgabe, zweimal über die Dauer von mehr als einem Jahr. Er setzte sich intensiv für die Fusion der Siedlungsgenossenschaft Heimeli mit der bhz ein und dank seinem Geschick führte er diese zur Zufriedenheit beider Parteien durch. Die Zukunftsplanung war ihm ein besonders Anliegen. Zu erwähnen ist die 7./8. Bauetappe, welche mit einem 3-Phasenumbau von Renovation, Aufstockung und Ersatzneubau saniert wurde. Weiter hat sich der Vorstand ausführlich mit der Ausarbeitung eines Bauleitbildes befasst. Eine direkte Folge ist das grösste bauliche Projekt (Ersatzneubauten Im Stückler), welches zurzeit vorbereitet wird. Vorangegangen sind eine Machbarkeitsstudie und ein Projektwettbewerb. Die Jurierung des Siegerprojektes im Dezember 2011 und die überwältigende Zustimmung der Genossenschafterinnen und Genossenschafter für den Baukredit im Oktober 2012 sind die wichtigsten Meilensteine. Der Präsident setzte sich in vielen Stunden mit den anfallenden Aufgaben auseinander und erledigte die Arbeiten in seiner ruhigen und souveränen Art. Überlegt und sachlich handelnd, exaktes und genaues Schaffen zeichnen ihn besonders aus. Als engagiertes und einsatzfreudiges Vorstandsmitglied wurde er von seinen Vorstandskollegen sehr geschätzt. Der Vizepräsident bittet Herr Adrian Streich eine besondere Ehrung für den zurücktretenden Präsidenten vorzunehmen. Er überreicht ihm ein spezielles Schlüsselrohr für den Stückler. Der erste Schlüssel,

12 13 welcher analog eines Hauswarts Schlüssels, Zugang in alle Hauseingänge des Stückler haben wird. Der Schlüssel wird im eingemauerten Rohr aufbewahrt und kann nur von ihm oder der Feuerwehr entnommen werden. Herr Adrian Streich zeigt auf einem Plan den exakten Standort des Schlüsselrohrs. Herr Adrian Streich bedankt sich für die hervorragende Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. Er erwähnt die ernsthaft und konstruktiv geführten Diskussionen. Der Vorsitzende bedankt sich für das Geschenk. Der Vizepräsident erinnert die Genossenschafterinnen und Genossenschafter, dass dem Präsidenten die Zukunft des Vorstands wichtig war. Eine Überalterung ist nicht zu übersehen. Es ist schwierig fach- und sozialkompetente Personen zu finden, die gewillt sind im Vorstand mitzuarbeiten. Der Vorstand hofft, Interessierte für die Vorstandsarbeit motivieren zu können und lädt sie ein, sich zu melden. Im Namen des Gesamtvorstands dankt der Vizepräsident, dem Präsidenten für seine geleisteten Arbeiten, für seine Geduld, sein angenehmes, kameradschaftliches Zusammenarbeiten ganz herzlich. Er hofft, dass Willi Klose zusammen mit seiner Ehefrau die neu gewonnene Freizeit noch lange geniessen kann. Abschliessend erwähnt er, dass die Abkürzung bhz wie das Willi Klose anlässlich seiner Ernennung zum Präsidenten 1999 kreiert hat: Mit Besonnenheit und Herz in die Zukunft weiter Bestand haben wird. Der Vizepräsident stellt sich vor: Fredy Miethlich, verwitwet, zwei erwachsene Kinder und seit 1983 wohnhaft in der bhz. Als Dank für den Einzug in eine bezahlbare Wohnung, stellte sich der Vizepräsident 1987 für den Vorstand zur Verfügung. Er freut sich weiterhin im Vorstand mitzuwirken und stellt sich der Wahl zum Präsidenten. Es ist ihm ein Anliegen, das Grossprojekt Im Stückler zu begleiten und zu einem guten Abschluss zu bringen. Aus der Versammlung werden keine weiteren Wahlvorschläge unterbreitet. Herr Fredy Miethlich wird einstimmig zum neuen Präsidenten der Baugenossenschaft Halde Zürich gewählt. Der abtretende Präsident gratuliert zur erfolgten Wahl. Herr Fredy Miethlich bestätigt formell die Annahme der Wahl als neuer Präsident der bhz. Der Vorsitzende bedankt sich beim neuen Präsidenten für die netten Worte und die Würdigung. 8. VERSCHIEDENES Projekt Im Stückler Der Vorsitzende informiert, dass das Projekt den vorgesehenen Verlauf nimmt. Anfangs Juli starten die Arbeiten mit der Aufstellung der Bauabschrankungen und der fachgerechten Entsorgung von kontaminierten Stoffen. Die letzten befristeten Mietverhältnisse enden am 30. Juni Aus der ersten Etappe wurde für alle Mieterinnen und Mieter eine Wohnlösung gefunden. Er dankt allen Involvierten, die kooperativ mitgearbeitet haben, insbesondere der Stiftung Domicil. Es wird eine provisorische Zufahrt für die Feuerwehr, Sanität zum Stückler via Farbhofstrasse erstellt. Die Kehrrichtabfuhr erfolgt einerseits an der Dachslernstrasse auf der Höhe Dachslernstrasse 78 und am Ernst Zöbeli-Weg. Der Vorsitzende bedauert, dass das ERZ die Feuerwehrzufahrt nicht benutzen wolle, damit die Entsorgungswege für die Mieter kürzer wären. Erfreulich ist festzustellen, dass der gesetzte Terminplan eingehalten werden kann. Ein besonderer Dank gilt insbesondere dem Architekten-, dem Generalplaner- sowie dem Verwaltungsteam. Aus der Versammlung werden keine Fragen gestellt.

13 14 Grussworte von Herr Peter Schmid, Präsident des Regionalverbands Zürich Der Präsident des Regionalverbands Zürich begründet seine Rede wie folgt: Er kennt den zurücktretenden Präsidenten der bhz seit über 20 Jahren, insbesondere beim Zusammenstehen für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Einer Person, die sich so besonnen, offen und loyal für die Genossenschaft einsetzt, zollt der Präsident Peter Schmid hohen Respekt und dankt ihm für seine vorbildlich, geleistete Arbeit. Die Anwesenden bekräftigen den Dank mit einem spontanen, herzlichen Applaus. Ehrung des abtretenden Präsidenten Willi Klose wird von der Versammlung, einstimmig, auf Vorschlag des Vorstands zum Ehrenmitglied der Baugenossenschaft Halde gewählt. Als Dank für seine geleistete Arbeit erhält er eine Uhr geschenkt. Im Namen des Gesamtvorstands dankt der Vizepräsident der Ehefrau, Frau Heidy Klose für ihr Verständnis, die langjährige Geduld und ihre Unterstützung. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herr Peter Schmid für seine Worte und die Ehrungen seitens des Vizepräsidenten. Aus seiner Sicht heisst dabei sein «Mitmachen». Rückblickend betrachtet war es eine spannende und zum Teil herausfordernde Zeit, die auch viel Freude mit sich brachte. Er dankt allen für das entgegengebrachte Vertrauen und für die konstruktive Zusammenarbeit. Tischschmuck Auch dieses Jahr schmücken kleine Blumengebinde die Tische. Die Anwesenden dürfen diese mit nach Hause nehmen. Am 5. Juli 2014 findet das alljährliche Genossenschaftsfest statt. Er bittet die Anwesenden um zahlreiche Teilnahme. Die Anwesenden danken den Mitgliedern der Kulturkommission für die Organisation der jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen mit einem kräftigen Applaus. Unter dem Traktandum Verschiedenes erfolgt keine Wortmeldung. Die nächste ordentliche Generalversammlung findet am Freitag, 5. Juni 2015, wiederum im Seminarhotel Spirgarten, statt. Der Vorsitzende dankt den Anwesenden für die Teilnahme an der Generalversammlung und schliesst den geschäftlichen Teil um Uhr. Für das nachfolgende Nachtessen wünscht er einen guten Appetit. Dem Vizepräsidenten Fredy Miethlich dankt er für die Organisation des Unterhaltungsteils. Engagiert ist Nicky Viva, Seifenblasenkünstler. DER PRÄSIDENT: WILLI KLOSE DIE PROTOKOLLFÜHRERIN: LUCIA WENDEL

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15 16 JAHRESBERICHT DES PRÄSIDENTEN Sehr geehrte Genossenschafterinnen Sehr geehrte Genossenschafter An der letzten Generalversammlung haben Sie mir das Vertrauen ausgesprochen und mich einstimmig zum Präsidenten der Baugenossenschaft Halde gewählt. Für dieses Vertrauen danke ich Ihnen und ich werde versuchen, die Baugenossenschaft Halde so zu leiten, wie es meine Vorgänger auch getan haben, vielleicht mal da und dort frischen Wind einbringen. An der ersten Vorstandssitzung nach der Generalversammlung hat sich der Vorstand neu konstituiert. Die Finanzkommission und die Baukommission bleiben personell bis zur nächsten Generalversammlung (Wahljahr) unverändert. Für das Amt des Vizepräsidenten stellte sich Herr Alois Koller zur Verfügung. Somit ist er auch Mitglied der Geschäftsleitung. Herr Alois Koller ist ein lang verdientes Vorstandsmitglied und ihm macht die Arbeit für die Baugenossenschaft Halde nach wie vor Spass. «Ich persönlich schätze es sehr, dass sich Herr Koller als Vizepräsident zur Verfügung gestellt hat, denn von seiner Erfahrung als ehemaliger städtischer Vertreter und als langjähriges Vorstandsmitglied können wir nur profitieren.» Herr Fritz Werren, heutiger Ehrenpräsident, hat vor fast 30 Jahren im 42. Jahresbericht auf den Wert der Genossenschaften hingewiesen. Als die Genossenschaften gegründet wurden, brauchte es viel Idealismus und Mut. Sie orientierten sich nicht am Gewinn, sondern schafften in erster Linie gute Voraussetzungen für ein harmonisches Zusammenleben. Zur Zeit der Genossenschaftsgründung herrschten andere soziale Verhältnisse, welche man sich heute bald nicht mehr vorstellen kann (z.b. Wohnungsnot nach Ende des 2. Weltkrieges, schlechte Verdienstmöglichkeiten und Sozialleistungen). Deshalb mussten sich Genossenschaften andere Ziele einfallen lassen, um «anders zu sein als die andern». Die gegenseitige Solidarität und das Verständnis zwischen den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern und dem Vorstand inkl. Verwaltung sollte gefördert werden. Leider sehen sich Verwaltung und Vorstand je länger je mehr mit Auseinandersetzungen, die zwischen den Mietern oder mit der Verwaltung und letztlich mit dem Vorstand stattfinden, konfrontiert. Auslöser sind oft Verletzungen mietrechtlicher Bestimmungen, Gedankenlosigkeit und nicht zuletzt Egoismus. Dies hat schon mein Vorgänger Herr Willi Klose in seinem Jahresbericht 1999 festgestellt. Diese Tendenz hat sich verstärkt und Termine bei der Schlichtungsstelle oder beim Friedensrichter haben eindeutig zugenommen. Eine gegenseitige Rücksichtnahme, das Einhalten der gebotenen Spielregeln, Toleranz und Respekt sowie die Pflege eines guten nachbarlichen Einvernehmens sind wohl nicht zu viel verlangt. Dies würde die Arbeit von Verwaltung und Vorstand enorm erleichtern. So hat sich der Fall von Herr Martin Schaub, welcher an der letzten Generalversammlung gegen seinen Ausschluss rekurrierte, erst vor dem Friedensrichter, Ende Jahr erledigt. Er hat Ihren GV-Entscheid nicht akzeptiert und den Fall zivilrechtlich weiter gezogen. In einem Vergleich konnte man sich u.a. einigen, dass der Ausschluss als Genossenschafter aufrechterhalten bleibt. Unser alljährlicher Workshop auf dem Uetliberg befasste sich mit dem Thema Zukunft des Vorstands bhz und Neuausrichtung der Verwaltung. Diese beiden Themen werden uns in nächster Zeit beschäftigen um längerfristig sicher zu stellen, dass unser Betrieb die zukünftig anfallenden Arbeiten einwandfrei bewältigen kann. Der Vorstand hat sich im Berichtsjahr schwergewichtig mit folgenden Themen befasst: Genehmigung Risikobeurteilung, widerrechtliche Hundehaltung, Finanzierung Projekt «Im Stückler», Mietzinserhöhung Fensterersatz 7./8. Etappe, Küchenumbau 11. Etappe, Unternehmergespräche Projekt «Im Stückler», Steuerrevision, neuer Server Verwaltung, neues Rechnungslegungsrecht um nur Einige zu nennen. Detailliertere Ausführungen entnehmen Sie bitte aus den Berichten der Kommissionen und der Verwaltung. FREDY MIETHLICH

16 JAHRESBERICHT DER FINANZKOMMISSION UND DER GESCHÄFTSLEITUNG 17 Finanzkommission Im Berichtsjahr hat sich die Finanzkommission zu 7 Sitzungen eingefunden. Als zentrale Kernaufgaben waren zu bearbeiten: Erstellen des jährlichen Betriebs- und Investitionsbudgets zuhanden des Vorstands als Genehmigungsinstanz periodische Budgetüberwachung im Rechnungsjahr mit jeweiligen Berichten an den Vorstand Begleitung der Verwaltung bei der Erstellung der Jahresrechnung Prüfung und Abnahme der erstellten Jahresrechnung mit entsprechenden Anträgen zuhanden des Vorstands Mitwirkung und Antragstellung bei der periodisch vorzunehmenden Risikobeurteilung durch den Vorstand. Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass das Rechnungsjahr 2014 mit einem finanziell guten Resultat abgeschlossen hat. Dabei wurde in der Rechnung 2014 der bisherige Anlagewert der im Rückbau begriffenen Wohnsiedlung Im Stückler bereits auf den künftigen Landwert des Ersatzneubaus reduziert (Entnahme von 4,5 Mio. Franken aus dem Erneuerungsfonds und Auflösung von 6 Mio. Franken aus dem Amortisationskonto). Ferner wurde aus freien Mitteln der Rechnung eine zusätzliche Rückstellung von Fr für künftige grosse Erneuerungsarbeiten anderer Liegenschaften gebildet (allerdings nicht steuerfrei, weil die entsprechende steuerrelevante Limite beim Erneuerungsfonds für 2014 bereits ausgeschöpft ist). Der Vorstand stimmte dem entsprechenden Antrag der Finanzkommission einstimmig zu. Somit wird die ZKB beide Bauetappen allein hypothezieren. Für die umfangreiche Koordinationsarbeit im Rahmen der Bankengespräche und die abschliessende Prüfung der entsprechenden Vertragsdokumente war unser Finanzspezialist, Herr Martin Bürke, zuständig. Der Vorstand dankt ihm an dieser Stelle ganz herzlich für seine sehr engagierte Arbeit. Im Geschäftsjahr 2014 führte das Kantonale Steueramt bei der BHZ für die Rechnungsjahre 2010 bis 2013 eine Bücherrevision durch. Im abschliessenden Gesamtergebnis bewirkte diese bei verschiedenen Renovationsprojekten eine nachträgliche steuerliche Aufrechnung, die im Rechnungsjahr 2014 zu einem erhöhten Steueraufwand geführt hat. Gemäss vorgenommenen Korrekturen des Steueramtes hätten die fraglichen Verbuchungen für werterhaltende Massnahmen jedoch nicht dem Unterhaltskonto, sondern jeweils direkt dem Erneuerungsfonds belastet werden müssen. Die BHZ plante aber bei den jetzt nachträglich steuerlich vorgenommenen Korrekturen nicht eine Steueroptimierung, sondern die frühzeitige Stärkung des bis anhin global geführten Erneuerungsfonds im Hinblick auf den jetzt erfolgten Bau- Für das Projekt «Im Stückler» mit einem Investitionsvolumen von rund 131 Mio. Franken wurden vier Banken zur Einreichung einer Finanzierungsofferte eingeladen. Es waren dies die UBS, die Credit Suisse, die Raiffeisenbank und die Zürcher Kantonalbank. Aus Gründen der Transparenz und Vergleichbarkeit mussten die Offerten nach einem einheitlichen Standard erstellt werden. Auch die Möglichkeit einer eventuellen Konsortialfinanzierung war aufzuzeigen. Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit den einzelnen Instituten kristallisierte sich am Schluss das Angebot der Zürcher Kantonalbank (ZKB) als die für die Genossenschaft vorteilhafteste Lösung zur Realisierung dieses wichtigen Projektes heraus.

17 18 beginn des Grossprojektes Ersatzneubau Im Stückler. Gemäss steuerlichen Vorgaben des Kantons darf der Erneuerungsfonds (global oder einzeln geführt) eine maximale Limite von 15 % der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen. Bis zu dieser Limite sind steuerfreie Einlagen möglich. Damit diese Limite aber nicht überschritten wird, dürfen im Einvernehmen mit dem Steueramt vorläufig für die Rechnungsjahre 2014 bis 2016 bei der Wohnsiedlung Im Stückler keine neuen Einlagen mehr in den Erneuerungsfonds vorgenommen werden. Ausserdem muss der Erneuerungsfonds auf Verlangen des Steueramtes künftig einzeln pro Siedlung geführt und dotiert werden. Das im Januar 2013 in Kraft getretene neue Rechnungslegungsrecht schafft eine einheitliche Ordnung für die Rechnungslegung. Es gilt auch für alle Baugenossenschaften. Sie müssen deshalb die neuen Bestimmungen erstmals zwingend ab dem Geschäftsjahr 2015 anwenden. Das heisst, dass die Buchhaltung bzw. der Kontenplan und vor allem die Jahresrechnung anzupassen sind. Die vorliegende Rechnung 2014 ist somit zum letzten Mal nach altem Kontenplan und bisheriger Darstellung abgeschlossen worden. Ende 2015 erfolgt dann der erstmalige Jahresabschluss nach neuem Rechnungslegungsrecht und angepasstem Kontenplan. Das Rechnungswesen der BHZ hat folglich im Jahre 2015 grosse Umstellungsarbeiten zu leisten. Im vergangenen Geschäftsjahr 2014 lag der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen unverändert bei 2 %. Die Verzinsung des Anteilscheinkapitals erfolgt demnach zum gleichen Zinssatz. Geschäftsleitung Im Berichtsjahr fanden 7 Sitzungen statt, um die nicht in der Kompetenz der Verwaltung liegenden Tagesgeschäfte zu behandeln und darüber zu entscheiden oder dem Vorstand entsprechende Anträge zu unterbreiten. Schwergewichtig standen dabei folgende Themen im Vordergrund: Personalselektion zuhanden des Vorstands (Neubesetzung der Stelle Fachmann für das Rechnungswesen infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers sowie Mutationen im Bereich Unterhalt) Anträge über Lohnerhöhungen Behandlung von Gesuchen aus dem Kreis der Genossenschaftsmitglieder Anhörung von Mieteranliegen Durchführung von Mietergesprächen Beratungen über pendente Rechtsfälle, die im Berichtsjahr dann erfolgreich abgeschlossen werden konnten. ALOIS KOLLER

18 JAHRESBERICHT DER BAUKOMMISSION 19 Auch im vergangenen Jahr standen für die Baukommission Renovationsarbeiten im Vordergrund. Das Schwergewicht waren die Erneuerungen der Küchen, und die Teilsanierung der Nasszellen (Bad / WC) der Liegenschaften Ernst Zöbeli-Strasse 1, 5, 7 und 9. Diese 38 Wohnungen wurden 1960 für die Vermietung freigegeben. Die letzten Renovationsarbeiten erfolgten Dank einem sehr gut ausgearbeiteten und auch eingehaltenem Terminplan sowie einer umsichtigen Bauleitung durch die PRIMOBAU AG erfolgten die Arbeiten zügig und problemlos. Bei den Küchen wurde die gesamte Möblierung, alle Geräte wie Kochherd/ Backofen, Kühlschrank mit separatem Gefrierfach und dem Dampfabzug erneuert. Als Arbeitsplatte wurde eine 3 cm dicke Granitabdeckung montiert und die Bodenplatten wurden ebenfalls einheitlich ersetzt. Bei den Nasszellen erfolgten Teilrenovationen wie Spiegelschränke, Lavabos mit Unterbauten und Armaturen. Im Bereich der Wärmeverteilung wurden im Bad / WC neue Handtuchradiatoren angebracht. Im baulichen Bereich liegt sicher bis 2019 das Projekt «Im Stückler» im Zentrum der Tätigkeiten. Mit der Zustellung des Bauentscheides für das Projekt «Im Stückler» vom 20. August 2013 wurde uns auch mitgeteilt, dass für die Erlangung der Baufreigabe 135 Auflagen, respektive Bedingungen zu erfüllen seien. Über alle Punkte, wie zum Beispiel Umweltschutz, Brandschutz, Abstellflächen für Fahrzeuge oder Anforderungen an Gebäude und Räume usw. konnten in Zusammenarbeit mit der Landschaftsarchitektur Schmid und der Bauleitung GMS die Nachweise erbracht werden. Zu Jahresbeginn fanden rege Tätigkeiten durch das Amt für Archäologie und Denkmalpflege statt. Diese Ausgrabungen dauerten bis Juni Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter hatten auch Gelegenheit, das Resultat der Ausgrabungen zu besichtigen. Am 4. Juni wurde uns die Abbruchbewilligung erteilt. Obschon auch mit der Zustellung dieses Entscheides einige Auflagen erfüllt werden mussten, konnte endlich mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen werden. Es wurden Provisorien für Elektroverteilung, Wasserleitungen, Kommunikationsleitungen usw. erstellt. Zu den Vorbereitungsarbeiten gehörte auch das Aufstellen der Bauwände / Schutzwände. Somit war für alle Nachbarn und Pendler ersichtlich, dass es Im Stückler los geht. Gegen Ende Juli konnten dann endlich die Baumaschinen für die Abbrucharbeiten auffahren, und die Baggerzähne griffen in die Dachstücke und danach in die Mauern. Alles Abbruchmaterial wurde nach Holz, Mauerwerk, Glas und Metall fein säuberlich sortiert und in die Deponie gefahren, wo es entweder der Wiederverwertung oder der fachgerechten Entsorgung übergeben wurde. Ein für die Baugenossenschaft Halde historischer Tag war der 18. August 2014, der Tag des Spatenstiches. Auf diesen Moment haben alle jahrelang hin gearbeitet. So still wie diese Planungsarbeiten vor sich gegangen waren, so bescheiden wurde auch dieser Anlass, mit einem Glas Wein und Sandwiches begangen. Nachdem am 3. Oktober 2014 die schriftliche Baufreigabe durch das Amt für Baubewilligungen eintraf, gab es für die Bauleitung kein Halten mehr. Das Ziel war, dass noch vor dem Wintereinbruch der erste Teil der Tiefgarage gebaut werden muss. Das Dach dieser Tiefgarage ist heute auch die Baustellenzufahrt. Seit dem Sommer fanden wichtige Auftragsvergaben statt. Zurzeit sind etwa 75% aller Arbeiten vergeben, mit dem erfreulichen Ergebnis, dass wir auch nach der Rückstellung der Reserven leicht unter dem Kostenvoranschlag liegen. Auch betreffend Terminplan liegen wir absolut auf Kurs, so dass wir uns freuen können, die erste Bauetappe wie geplant im Herbst 2016 für die Vermietung freizugeben. Wir wissen, dass bis dahin ein riesiges Stück Arbeit auf alle Beteiligten zukommen wird. Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Adrian Streich AG, dem für die Bauleitung beauftragten Unternehmen GMS Partner AG sowie dem für die Landschaftsarchitektur zuständigen Büro Schmid GmbH, sind wir aber zuversichtlich, dass auch dieser nächste Abschnitt der Aufgaben gemeinsam, und erfolgreich, gemeistert wird. Allen diesen externen Unternehmungen, aber auch den beteiligten Kräften innerhalb der Baugenossenschaft Halde, ein grosses «DANKESCHÖN». HANS R. STEINER

19 20 BERICHT DER VERWALTUNG Die Aufgaben von Verwaltung und Unterhalt im 2014 lassen sich in zwei Bereiche einteilen: 1. Der Gegenwart gerecht werden 2. Die Zukunft vorbereiten Mit 139 Mieterwechseln, der Durchschnitt der letzten 5 Jahre lag bei rund 65 Mutationen, waren alle involvierten Stellen mit besonders arbeitsintensiven Herausforderungen konfrontiert. In den ersten sechs Monaten des Jahres galt es, die betroffenen Genossenschafterinnen und Genossenschafter der ersten Bauetappe entweder um- oder zwischen zu platzieren. Dafür mussten genügend freie und akzeptable Wohnungen gefunden werden. Die jeweils befristeten Mietverhältnisse wurden nur teilweise noch einmal verlängert. Der Unterhalt hat darüber hinaus die jeweils noch funktionstüchtigen Geräte oder Zubehör aus den 54 Wohnungen ausgebaut und an unser Lager genommen. Auf Anfrage eines Bauverwerters konnten ebenfalls viele Teile ausgebaut und wieder verwendet werden, was vom ökologischen Standpunkt sehr wertvoll ist. Im personellen Bereich mussten zwei Vakanzen ersetzt werden. Einerseits hat sich unser langjähriger Buchhalter, Herr Roland Heer, entschieden, frühzeitig in den Ruhestand zu treten. Er wurde von seinem Nachfolger, Herr Bruno Aeschbacher, abgelöst. Im Bereich Haus- und Arealwart wurde der Abgang von Herr Robin Ngoy, durch Herr Francisco Bra ausgeglichen. Wir sind überzeugt, mit beiden Neubesetzungen exzellente Fachleute gefunden zu haben und wünschen weiterhin viel Freude und Erfolg in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich. Mit der Aufschaltung der neuen Homepage ( konnten sich die Genossenschafterinnen und Genossenschafter 2014 zum ersten Mal «online» für die Generalversammlung anmelden. Von diesem Service machten rund 30% Gebrauch. Den Schwerpunkt für die kommenden 1 ¾ Jahre, bis zur Bauvollendung der 1. Etappe des Projektes «Im Stückler» setzt die Verwaltung darauf, den Erstbezug vorzubereiten bzw. die administrativen Aufwendungen zu optimieren. Die ersten Schritte sind bereits in die Wege geleitet mit der Erstellung einer zusätzlichen Homepage ( welche jeweils über den aktuellen Stand des Projektes informieren wird. Wir verdanken die grosszügige Abgabe von Trinkgeldern an die Mitarbeitenden in der Verwaltung und im Unterhalt. Es ist wieder ein beachtlicher Betrag zusammen gekommen. Das Verwaltungsund Unterhaltsteam hat gemeinsam beschlossen, diesen Betrag an zwei verschiedene, gemeinnützige Institutionen zu spenden. Einen ganz besonderen Dank möchte ich den freiwilligen Helfern aussprechen, die an den schneereichen Wochenenden die Schneeschaufeln oder den Salzeimer in die Hand genommen sowie zum Teil die Wege und Zufahrten gereinigt haben, um das Verlassen der Wohnung, vor allem für die unsicheren Fussgänger zu erleichtern. Dieser Einsatz ist beispielhaft für die Umsetzung des Genossenschafts- Gedankens unter den bhz Mitgliedern. MONIKA KLOSE Auch dieses Jahr wurden wiederum zwei neue Handwerker in den Kreis unserer Haupthandwerker aufgenommen. Zudem konnte die Treppenhausreinigung in den meisten bhz Etappen neu organisiert werden. Im Bereich Unterhalt wurden die beiden Liftanlagen an der Badenerstrasse 767 und 769 saniert und entsprechen jetzt wieder den gesetzlichen Vorgaben. Die Böden und Geländer der Balkone der Hochhäuser (Ernst Zöbeli-Strasse 4, 8 und 10) waren teilweise in einem schlechten Zustand. Im August und September wurden diese Arbeiten ausgeführt.

20 NEUWAHL EINES VORSTANDMITGLIEDS 21 Reto Walser Ernst Zöbeli-Strasse Zürich geb. 1. Januar 1966 Bürger von Sennwald / Frümsen SG verheiratet Genossenschafter Beruf und Ausbildung (Auszug) Geschäftsführer bei der TRIMACO Systeme GmbH Wirtschaftstechniker FH Der Vorstand schlägt Ihnen einstimmig Herr Reto Walser zum neuen Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Halde Zürich vor.

21 22

22 23

23 24 BILANZ PER 31. DEZEMBER 2014 AKTIVEN Fr. Fr. Umlaufvermögen Flüssige Mittel Wertschriften Sonstige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Vorausbezahlung Heizkosten Anlagevermögen Liegenschaften Baukonti Mobiliar/Maschinen Nicht einbezahltes Genossenschaftskapital Total Aktiven

24 PASSIVEN Fr. Fr. Kurzfristiges Fremdkapital Kreditoren Sonstige Verbindlichkeiten Vorausbezahlte Mietzinse inkl. Nebenkosten Heizkosten Akonto Hypotheken Passive Rechnungsabgrenzung Langfristiges Fremdkapital Hypotheken Rückstellungen Steuern Bauprojekte Wertberichtigungen (Abschreibungen) Heimfallkonto 12. Etappe Baurecht Amortisationskonto Fonds Erneuerungsfonds Allgemein Erneuerungsfonds 12. Etappe Baurecht Fonds für Wasserschäden Unterstützungsfonds Eigenkapital Genossenschaftskapital Gesetzliche Reserven Bilanzgewinn Gewinnvortrag Jahresgewinn Total Bilanzgewinn ( ) ( ) Total Passiven ANTRAG VERWENDUNG DES BILANZGEWINNES Einlage Reservefonds Verzinsung Genossenschaftskapital 2% Vortrag auf neue Rechnung

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