Rundschreiben 10/2008 Dornbirn, 1. Oktober 2008
|
|
- Inge Schneider
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rundschreiben 10/2008 Dornbirn, 1. Oktober 2008 Kindergarten Der Vorarlberger Gemeindeverband hat mit Rundschreiben 9/2008 über die geplante Regelung betreffend den Personalbedarf in Kindergärten auf Grund der Öffnung des Kindergartens für Dreijährige berichtet. Der nunmehr beschlossene Kindergartenbildungs- und erziehungsplan, LGBl. Nr. 53/2008 wurde gegenüber dem Entwurf geringfügig geändert. Spielgruppen Die Förderung der Spielgruppe durch das Land hängt von der Anzahl der betreuten Kinder ab. Anträge auf Förderung sind künftig an die Gemeinden zu richten. Nach der Plausibilitätsprüfung hat die Gemeinde den Antrag an das Land weiterzuleiten. Mitarbeitervorsorgegesetz (Abfertigung Neu) Seit sind die Beiträge für Gemeindebedienstete an die Mitarbeitervorsorgekasse für bezügefreie Zeiten (Karenz, Familienhospiz und Bildungskarenz) von der Gemeinde zu bezahlen. Verein Schülerbetreuung Vorarlberg Am 5. September 2008 fand die konstituierende Sitzung des Vereins Schülerbetreuung Vorarlberg statt. Dabei wurden die Statuten des Vereins beschlossen und die Organe bestellt. Feuerbeschau, Neuorganisation Der Vorarlberger Gemeindeverband lädt die Gemeinden nochmals ein, Personen bekannt zu geben, die Interesse an einer hauptamtlichen Tätigkeit als Feuerbeschauorgan haben. PDF-Creator Als Alternative zum kostenpflichtigen Adobe Acrobat gibt es einen PDF-Creator, mit dem von nahezu jeder Applikation aus PDF-Dateien erstellt werden können. Büchereileiterentschädigung Das Land Vorarlberg gewährt für ehrenamtliche Bibliothekare der öffentlichen Bibliotheken und Ludotheken einen Beitrag. Es wird ersucht, beiliegenden Förderantrag bis spätestens 1. November 2008 an den Vorarlberger Gemeindeverband zurückzusenden. Veranstaltungen zu 200 Jahre Gemeindeorganisation Vorarlberg Teil der Feierlichkeiten zu 200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg sind über das Jahr verteilt Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden. Auf drei Veranstaltungen soll nochmals gesondert hingewiesen werden.
2 - 2 - Rundschreiben 10/2008 Vbg. Gemeindeverband Kindergarten Mit der Öffnung des Kindergartens für Dreijährige, der Senkung der Kinderhöchstzahl je Gruppe und dem weiteren Ausbau der frühen Sprachförderung wurden auch die Regelungen über den notwendigen Personalbedarf neu gestaltet. Im Kindergartengesetz finden sich die Regelungen über den erforderlichen Personalbedarf im Bezug auf die Anzahl der Kinder je Gruppe sowie für Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förder- und Betreuungsbedarf. Zusätzlicher Personalbedarf im Hinblick auf die Aufnahme Dreijähriger in den Kindergarten sowie einer frühen Sprachförderung ist im neuen Kindergartenbildungs- und erziehungsplan geregelt. Der Vorarlberger Gemeindeverband hat mit Rundschreiben 9/2008 den Entwurf des Kindergartenbildungs- und erziehungsplanes bekannt gegeben und in einer Tabelle die Neuregelungen über den Personalbedarf dargestellt. In der endgültigen Beschlussfassung des Kindergartenbildungs- und erziehungsplanes, LGBl. Nr. 53/2008 wurde eine geringfügige Änderung vorgenommen. Bei einer altersgemischten Gruppe mit mehr als einem Drittel Dreijährige und Kinder mit Sprachförderbedarf ergibt sich folgender Personalbedarf: Altersgemischte Gruppe mit mehr als einem Drittel Dreijährige und Kinder mit Sprachförderbedarf Kinderhöchstzahl Anzahl Kindergartenpädagoginnen Personal für frühe Sprachförderung und Betreuung Dreijähriger bis 11 Kinder 1 ab 4 Kinder mind. 3 Wochenstunden 12 bis 16 Kinder Stunden jährlich 17 bis 23 Kinder 2* 320 Stunden jährlich * Falls eine zweite Kindergartenpädagogin nicht zur Verfügung steht, kann zur allgemeinen Unterstützung eine Kindergartenhelferin angestellt werden. Spielgruppen Die Förderung der Spielgruppen durch das Land hängt von der Anzahl der betreuten Kinder ab. Die Förderung je Kind und Wochenstunde wird mit 1. Jänner von 1,50 auf 1,60 angehoben, die Sockelförderung von auf erhöht. Die Förderanträge waren bisher von der Spielgruppe direkt an das Land zu richten. Da der Tarifausgleich zur Harmonisierung der Tarife für Dreijährige in Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen über die Gemeinden abgewickelt wird, sollen nunmehr auch die Förderanträge zur Spielgruppenförderung an die Gemeinde gerichtet werden. Die Gemeinden werden ersucht, die Förderanträge auf ihre Plausibilität hin zu prüfen und dann die Anträge an das Land weiterzuleiten. Die Plausibilitätsprüfung durch die Gemeinde scheint deshalb sinnvoll, da die Gemeinden bereits auf Grund der erwähnten Maßnahmen zur Harmonisierung der Tarife für Dreijährige entsprechende Informationen über die in ihrer Gemeinde betriebenen Spielgruppen vorliegen hat. Die Auszahlung der Förderung des Landes an die Spielgruppe erfolgt direkt vom Land an die Spielgruppe. Die bisher vom Land durchgeführten stichprobenartigen Prüfungen der Spielgruppen können dadurch entfallen.
3 - 3 - Rundschreiben 10/2008 Vbg. Gemeindeverband Mitarbeitervorsorgegesetz (Abfertigung Neu) Beiträge während der Karenz Das Land und der Vorarlberger Gemeindeverband haben bisher die Auffassung vertreten, dass die Mitarbeitervorsorge-Beitragszahlung für Landes- und Gemeindebedienstete für bezügefreie Zeiten (Karenz, Familienhospiz und Bildungskarenz) durch die Krankenversicherung zu Lasten des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zu erfolgen hat. Gesetzliche Grundlage bildete hiefür der 391 des Familienlastenausgleichsgesetzes, wonach aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen die Abfertigungsbeiträge der Arbeitnehmer oder ehemaliger Arbeitnehmer insbesondere für Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges im Sinne des 7 Abs. 4 des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) oder gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften zu ersetzen sind. Nun musste festgestellt werden, dass mit BGBI I Nr. 102/2007 eine Änderung des 391 des Familienlastenausgleichsgesetzes erfolgt ist. Mit dieser Änderung, die bereits seit dem 1. Jänner 2008 in Kraft ist, wurde die Wortfolge gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften durch die Wortfolge gleichartiger österreichischer bundesgesetzlicher Rechtsvorschriften ersetzt. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass über die Änderung des 391 des Familienlastenausgleichsgesetzes kein ordentliches Begutachtungsverfahren durchgeführt worden sei. Erst in der Regierungsvorlage zur Änderung des Gesetzes, das im Rahmen des Konsultationsmechanismus zur Abgabe einer Stellungnahme binnen einer Woche verschickt worden sei, sei die gegenständliche Änderung enthalten gewesen. Die Kostentragungspflicht vor dem ist noch offen. Der Gemeindeverband wird weiter darüber berichten. Verein Schülerbetreuung Seit September letzten Jahres sind die Beschäftigungsverhältnisse in der Schülerbetreuung als echte Dienstverhältnisse zu gestalten. Der als Anstellungsträger für die Betreuungspersonen gegründete Verein Schülerbetreuung Vorarlberg ist nunmehr bereits ein Jahr tätig. 30 Gemeinden bedienen sich dieses Vereins. Die Gesamtlohnsumme, die im letzten Schuljahr ausbezahlt worden ist, beläuft sich auf über Mehr als 360 Dienstverhältnisse weit überwiegend unter der Geringfügigkeitsgrenze - wurden verwaltet. Bei der konstituierenden Sitzung am 5. September 2008 wurden die Statuten beschlossen. Als Obmann des Vereins wurde Mag. Michael Rauth aus Bregenz gewählt. Sein Stellvertreter ist Erwin Moosbrugger aus Lingenau. Weitere Mitglieder des Vorstandes sind Mag. Harald Bertsch aus Bludenz, Wolfgang Maier aus Feldkirch und Franz Kullich aus Lustenau. Die Geschäftsführung wird vom Vorarlberger Gemeindeverband wahrgenommen, die Lohnabrechnung führt die Stadt Dornbirn aus. Feuerbeschau, Neuorganisation Der Vorarlberger Gemeindeverband hat mit Rundschreiben 7/2008 über die geplante Neuorganisation der Feuerbeschau informiert. Ziel ist es, die Feuerbeschau in den Gemeinden künftig von hauptamtlichen Sachverständigen durchführen zu lassen, die regelmäßig Schulungen der Brandverhütungsstelle angeboten erhalten.
4 - 4 - Rundschreiben 10/2008 Vbg. Gemeindeverband Der Vorarlberger Gemeindeverband ersuchte die Gemeinden, dem Gemeindeverband Personen bekannt zu geben, die Interesse an einer hauptamtlichen Tätigkeit haben. Der Vorarlberger Gemeindeverband lädt die Gemeinden nochmals ein, Personen bekannt zu geben, die Interesse an einer hauptamtlichen Tätigkeit als Feuerbeschauorgan haben. PDF-Creator Der PDF Creator ist ein Open-Source-Produkt und unterliegt der General Public Licence (GNU), das heißt, die Verwendung ist kostenfrei, sogar bei kommerzieller Nutzung. Der PDF-Creator ist ein Windows-Druckertreiber, mit dem von nahezu jeder Applikation aus PDF-Dateien erstellt werden können. Man erspart sich damit in vielen Fällen die Installation des kostenpflichtigen Adobe-Acrobat. Der PDF-Creator kann von folgender Internetadresse herunterladen werden: Die Kurzbeschreibung sowie Informationen zur Installation und zur Benutzung findet sich auf der Homepage der Universität Innsbruck unter Büchereileiterentschädigung Das Land Vorarlberg gewährt für ehrenamtliche Bibliothekare bei öffentlichen Bibliotheken und Ludotheken einen Beitrag bis zu 50 % der für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ausbezahlten Entschädigungen, maximal jedoch 3,15 je Arbeitsstunde. Der Förderantrag liegt dem Rundschreiben bei. Es wird ersucht, diesen bis spätestens 1. November 2008 an den Vorarlberger Gemeindeverband zurückzusenden. Die Förderrichtlinien wurden den Gemeinden mit RS 17/2004 übermittelt. Veranstaltungen zu 200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg Teil der Feierlichkeiten zu 200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg sind übers Jahr verteilt Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden zu diesem Thema. Auf drei Veranstaltungen soll nochmals gesondert hingewiesen werden: a) Am 10. Oktober 2008 findet auf der Schattenburg in Feldkirch eine Veranstaltung unter dem Titel Hintergründiges aus Gemeindestuben statt. Ehemalige Gemeindeverantwortliche erzählen aus ihren Erinnerungen. Veranstalter ist der Fachverband der leitenden Gemeindebediensteten Österreichs Landesverband Vorarlberg (FLGÖ). b) Am 22. Oktober findet im Vorarlberger Landtag eine Veranstaltung unter dem Titel Der Vorarlberger Landtag und die Gemeinden statt. Referenten sind Univ. Prof. Dr. Karl Weber von der Universität Innsbruck, Dr. Elmar Häusler, ehemaliger Abteilungsvorstand im Amt der Vorarlberger Landesregierung und Landtagsdirektor Dr. Peter Bußjäger. Veranstalter ist der Vorarlberger Landtag.
5 - 5 - Rundschreiben 10/2008 Vbg. Gemeindeverband c) Am 3. November 2008 findet im Landhaus in Bregenz eine Festveranstaltung zum 90. Jahrestag der Selbständigkeitserklärung des Landes Vorarlberg statt. Der Titel der Veranstaltung lautet: Selbständiges Land mit autonomen Gemeinden. Stellvertretend für alle Gemeindemandatare lädt die Landesregierung zum offiziellen Abschluss des Gemeindejahres die aktiven und ehemaligen Mitglieder der Gemeindevorstände ins Landhaus ein. Veranstalter ist der Vorarlberger Landtag und die Vorarlberger Landesregierung. Mit freundlichen Grüßen Für den Vorarlberger Gemeindeverband: Der Präsident: Bürgermeister Mag. Wilfried Berchtold
Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrBedarfsermittlung zum KiBiz in Moers
Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrKonzept Hausaufgabenbegleitung
Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.
MehrA N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung
A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber: Name des Unternehmens:
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrJBjIM WF BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG GZ 5442/10-7/91. Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
23/SN-61/ME XVIII. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5. I.. BUNDESMINISTERIUM FUR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG GZ 5442/10-7/91 An das Präsidium des Nationalrates Parlament 1017 Wien ZI. _. 2
MehrRICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes
NÖ Schul- und Kindergartenfonds beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht - Abteilung Schulen Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: (02742)
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrWie richten Sie Ihr Web Paket bei Netpage24 ein
Wie richten Sie Ihr Web Paket bei Netpage24 ein Eine kostenlose ebook Anleitung von Netpage24 - Webseite Information 1 E-Mail Bestätigung... 3 2 Ticketsystem... 3 3 FTP Konto anlegen... 4 4 Datenbank anlegen...
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrKurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines
Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?
MehrSanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrSchweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer
Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff
MehrIWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am 7. November 2013 beschlossen: Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974. Artikel I
Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. November 2013 beschlossen: Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 Artikel I Das NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500, wird wie folgt geändert: 1. Im Punkt I. D. des Inhaltsverzeichnisses
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrNachricht der Kundenbetreuung
Cisco WebEx: Service-Pack vom [[DATE]] für [[WEBEXURL]] Sehr geehrter Cisco WebEx-Kunde, Cisco WebEx sendet diese Mitteilung an wichtige Geschäftskontakte unter https://[[webexurl]]. Ab Samstag, 1. November
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrDas einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle
Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE)
ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE) Link zur Erstanmeldung Online: http://erstanmeldung.univie.ac.at/ Bitte beachten Sie: Sollte es bei der Eingabe bestimmter
MehrGemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat
Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.
MehrKammerservice_NEWSLETTER
Kammerservice_NEWSLETTER sbb Ausgabe Nr. 3 / 2011_ Vorgehensweise für das Aufnahmeverfahren 2012 Hinweis zu gesperrten E-Mail-Adressen von Stipendiumsanwärtern im DAS-Portal Hinweise zu regelmäßiger bzw.
MehrVERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.
SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des
MehrVorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 2751 Ki/1 01.03.2015 Seite 1 von
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrVorlage der Landesregierung
Nr 301 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Magistrats-Personalvertretungsgesetz
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrVerordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden
Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
Mehr1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4
1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am
MehrTarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016
Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim
MehrRegierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at
1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
Mehropenwebinars Konzeptbeschreibung
openwebinars Konzeptbeschreibung Kurzüberblick für Webinar Anbieter Inhaltsverzeichnis KURZÜBERBLICK 3 VERMARKTUNG 3 HONORARE / PROVISION 4 NUTZUNGSRECHTE 5 QUALITÄTSKONTROLLE 5 openwebinars Konzeptbeschreibung
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrS A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------
S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrAnleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal
Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal Sie loggen sich wie gewohnt im Selbstbedienungsportal mit Ihrer Kennung ein Sie klicken auf die Funktion Prüfungsverwaltung Und dort auf Prüfungsan- und -abmeldung
MehrRichtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse
Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen
ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,
MehrUnter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw.
Statuten Prontoclub Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw. Art. 2 Zweck Der Verein bezweckt die Bereitstellung der finanziellen
MehrGA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK!
VERFASSUNGSGERICHTSHOF V 82/10 15 15. Juni 2011 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrSterbegeldversicherung. Vorsorge treffen
Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrBericht an den Gemeinderat
GZ.: A 8 - K 86/2004-1 Graz, 14. Oktober 2004 Darlehensaufnahme in der Höhe von 21.000.000,00 für die AOG 2004 Voranschlags-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss Berichterstatter:... Erfordernis der erhöhten
Mehr28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3
28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrFörderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow
Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
MehrDie Verwendung von Office 365
Die Verwendung von Office 365 Jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrerin und jeder Lehrer unserer Schule erhält ein Office 365 Konto. Dieses Konto bietet die Möglichkeit das Emailsystem von Office
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften
MehrMicrosoft Update Windows Update
Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option
Mehr1 Aufnahme und Ausschluss von Kindern. Aufnahme neuer Kinder
am Helmholtz Zentrum München Gebäude 51 Ingolstädter Landstraße 1 85764 Neuherberg Tel.:(089) 3187 4621 Fax.:(089) 3187 3380 Geschäftsordnung ( 7 der Satzung) mit Änderungen vom 28.11.2002 mit Änderungen
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:
MehrReglement Elternzirkel
Reglement Elternzirkel Inhaltsverzeichnis Zweck und Ziele 2 Gesetzliche Grundlagen 2 Mitglieder 2 Organisation 3 Vorstand 3 Lehrerschaft / Schulleitung 4 Öffentlichkeitsarbeit 4 Finanzierung 4 Infrastruktur
MehrAnleitung. Update/Aktualisierung EBV Einzelplatz Homepage. und Mängelkatalog
Anleitung Update/Aktualisierung EBV Einzelplatz Homepage und Mängelkatalog Zeichenerklärung Möglicher Handlungsschritt, vom Benutzer bei Bedarf auszuführen Absoluter Handlungsschritt, vom Benutzer unbedingt
MehrVersicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION November 2013 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2014 3 2. Beitragssatz Krankenversicherung ab 1.1.2014 3 3. Pflegekarenz/Familienhospizkarenz
MehrGönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN
Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung
MehrDie Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek
Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft (Arbeiterkammer) Gemäß 39 Abs. 2 ArbVG sollen die Organe der Arbeitnehmerschaft
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrDCCP (Data Collection Cash Processing) Schaubild Version 1.0
DCCP (Data Collection Cash Processing) OeNB Online Portal www.myoenb.com Schaubild Version 1.0 Stand 16. Jänner 2014 www.oenb.at - 1-1 oenb.info@oenb.at Allgemeines Damit die EZB und die OeNB die Einhaltung
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht
MehrAn das Präsidium des Parlament 1017 Wien. H;r.
~; //'; 4,, '': < 76/ME XIX. GP - Entwurf (gescanntes Original) 1 von 6 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Zl.20.588/1-11/95 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz
MehrReporting Services und SharePoint 2010 Teil 1
Reporting Services und SharePoint 2010 Teil 1 Abstract Bei der Verwendung der Reporting Services in Zusammenhang mit SharePoint 2010 stellt sich immer wieder die Frage bei der Installation: Wo und Wie?
MehrINSTALLATIONSANLEITUNG
INSTALLATIONSANLEITUNG MASTER UPDATE 2.1.0.4 2014 Gambio GmbH. www.gambio.de Inhaltsverzeichnis 1 Changelog 3 2 Datensicherung 3 3 Installation Master Update 4 3.1 Update von Shopsystemen v2.0.7c bis v2.0.15.4
MehrUm sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben
Doodle Anleitung Konto erstellen Die Registrierung eines Benutzerkontos ist für Umfragen nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch öfters Umfragen erstellen, ist dies aus Gründen der Übersicht und Einfachheit
Mehr3.7. Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015
Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015 3.7 Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Kirchengesetzes über die
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrAnleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten
Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net Anleitung Konto verwalten Seite 2
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrVorlage der Landesregierung
Nr 308 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Abgeltung stationärer
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrSie müssen sich für diesen Fall mit IHREM Rechner (also zeitgut jk o.ä.) verbinden, nicht mit dem Terminalserver.
Sie müssen sich für diesen Fall mit IHREM Rechner (also zeitgut jk o.ä.) verbinden, nicht mit dem Terminalserver. Am 15.08.2015 um 21:03 schrieb Jürgen Kleindienst : bei einer Terminalsitzung steht mir
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrDER BESSER INFORMIERTE GEWINNT!
Revision 2.27 SP1 Neuigkeiten MOS'aik-Module DER BESSER INFORMIERTE GEWINNT! Stand: 07.12.2007 Dimmel-Software GmbH Internet: www.dimmel.de Wilthener Str. 32 E-Mail: info@dimmel.de 02625 Bautzen Inhaltsverzeichnis
MehrInstallation und Nutzung des Fax-Service KU.Fax
Installation und Nutzung des Fax-Service KU.Fax Auf der Basis der Fax-Software Shamrock CapiFax bietet das Universitätsrechenzentrum berechtigten Benutzern einen einfach anzuwendenden Fax-Service, KU.Fax
Mehr