Rundschreiben 10/2008 Dornbirn, 1. Oktober 2008

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1 Rundschreiben 10/2008 Dornbirn, 1. Oktober 2008 Kindergarten Der Vorarlberger Gemeindeverband hat mit Rundschreiben 9/2008 über die geplante Regelung betreffend den Personalbedarf in Kindergärten auf Grund der Öffnung des Kindergartens für Dreijährige berichtet. Der nunmehr beschlossene Kindergartenbildungs- und erziehungsplan, LGBl. Nr. 53/2008 wurde gegenüber dem Entwurf geringfügig geändert. Spielgruppen Die Förderung der Spielgruppe durch das Land hängt von der Anzahl der betreuten Kinder ab. Anträge auf Förderung sind künftig an die Gemeinden zu richten. Nach der Plausibilitätsprüfung hat die Gemeinde den Antrag an das Land weiterzuleiten. Mitarbeitervorsorgegesetz (Abfertigung Neu) Seit sind die Beiträge für Gemeindebedienstete an die Mitarbeitervorsorgekasse für bezügefreie Zeiten (Karenz, Familienhospiz und Bildungskarenz) von der Gemeinde zu bezahlen. Verein Schülerbetreuung Vorarlberg Am 5. September 2008 fand die konstituierende Sitzung des Vereins Schülerbetreuung Vorarlberg statt. Dabei wurden die Statuten des Vereins beschlossen und die Organe bestellt. Feuerbeschau, Neuorganisation Der Vorarlberger Gemeindeverband lädt die Gemeinden nochmals ein, Personen bekannt zu geben, die Interesse an einer hauptamtlichen Tätigkeit als Feuerbeschauorgan haben. PDF-Creator Als Alternative zum kostenpflichtigen Adobe Acrobat gibt es einen PDF-Creator, mit dem von nahezu jeder Applikation aus PDF-Dateien erstellt werden können. Büchereileiterentschädigung Das Land Vorarlberg gewährt für ehrenamtliche Bibliothekare der öffentlichen Bibliotheken und Ludotheken einen Beitrag. Es wird ersucht, beiliegenden Förderantrag bis spätestens 1. November 2008 an den Vorarlberger Gemeindeverband zurückzusenden. Veranstaltungen zu 200 Jahre Gemeindeorganisation Vorarlberg Teil der Feierlichkeiten zu 200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg sind über das Jahr verteilt Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden. Auf drei Veranstaltungen soll nochmals gesondert hingewiesen werden.

2 - 2 - Rundschreiben 10/2008 Vbg. Gemeindeverband Kindergarten Mit der Öffnung des Kindergartens für Dreijährige, der Senkung der Kinderhöchstzahl je Gruppe und dem weiteren Ausbau der frühen Sprachförderung wurden auch die Regelungen über den notwendigen Personalbedarf neu gestaltet. Im Kindergartengesetz finden sich die Regelungen über den erforderlichen Personalbedarf im Bezug auf die Anzahl der Kinder je Gruppe sowie für Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förder- und Betreuungsbedarf. Zusätzlicher Personalbedarf im Hinblick auf die Aufnahme Dreijähriger in den Kindergarten sowie einer frühen Sprachförderung ist im neuen Kindergartenbildungs- und erziehungsplan geregelt. Der Vorarlberger Gemeindeverband hat mit Rundschreiben 9/2008 den Entwurf des Kindergartenbildungs- und erziehungsplanes bekannt gegeben und in einer Tabelle die Neuregelungen über den Personalbedarf dargestellt. In der endgültigen Beschlussfassung des Kindergartenbildungs- und erziehungsplanes, LGBl. Nr. 53/2008 wurde eine geringfügige Änderung vorgenommen. Bei einer altersgemischten Gruppe mit mehr als einem Drittel Dreijährige und Kinder mit Sprachförderbedarf ergibt sich folgender Personalbedarf: Altersgemischte Gruppe mit mehr als einem Drittel Dreijährige und Kinder mit Sprachförderbedarf Kinderhöchstzahl Anzahl Kindergartenpädagoginnen Personal für frühe Sprachförderung und Betreuung Dreijähriger bis 11 Kinder 1 ab 4 Kinder mind. 3 Wochenstunden 12 bis 16 Kinder Stunden jährlich 17 bis 23 Kinder 2* 320 Stunden jährlich * Falls eine zweite Kindergartenpädagogin nicht zur Verfügung steht, kann zur allgemeinen Unterstützung eine Kindergartenhelferin angestellt werden. Spielgruppen Die Förderung der Spielgruppen durch das Land hängt von der Anzahl der betreuten Kinder ab. Die Förderung je Kind und Wochenstunde wird mit 1. Jänner von 1,50 auf 1,60 angehoben, die Sockelförderung von auf erhöht. Die Förderanträge waren bisher von der Spielgruppe direkt an das Land zu richten. Da der Tarifausgleich zur Harmonisierung der Tarife für Dreijährige in Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen über die Gemeinden abgewickelt wird, sollen nunmehr auch die Förderanträge zur Spielgruppenförderung an die Gemeinde gerichtet werden. Die Gemeinden werden ersucht, die Förderanträge auf ihre Plausibilität hin zu prüfen und dann die Anträge an das Land weiterzuleiten. Die Plausibilitätsprüfung durch die Gemeinde scheint deshalb sinnvoll, da die Gemeinden bereits auf Grund der erwähnten Maßnahmen zur Harmonisierung der Tarife für Dreijährige entsprechende Informationen über die in ihrer Gemeinde betriebenen Spielgruppen vorliegen hat. Die Auszahlung der Förderung des Landes an die Spielgruppe erfolgt direkt vom Land an die Spielgruppe. Die bisher vom Land durchgeführten stichprobenartigen Prüfungen der Spielgruppen können dadurch entfallen.

3 - 3 - Rundschreiben 10/2008 Vbg. Gemeindeverband Mitarbeitervorsorgegesetz (Abfertigung Neu) Beiträge während der Karenz Das Land und der Vorarlberger Gemeindeverband haben bisher die Auffassung vertreten, dass die Mitarbeitervorsorge-Beitragszahlung für Landes- und Gemeindebedienstete für bezügefreie Zeiten (Karenz, Familienhospiz und Bildungskarenz) durch die Krankenversicherung zu Lasten des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zu erfolgen hat. Gesetzliche Grundlage bildete hiefür der 391 des Familienlastenausgleichsgesetzes, wonach aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen die Abfertigungsbeiträge der Arbeitnehmer oder ehemaliger Arbeitnehmer insbesondere für Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges im Sinne des 7 Abs. 4 des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) oder gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften zu ersetzen sind. Nun musste festgestellt werden, dass mit BGBI I Nr. 102/2007 eine Änderung des 391 des Familienlastenausgleichsgesetzes erfolgt ist. Mit dieser Änderung, die bereits seit dem 1. Jänner 2008 in Kraft ist, wurde die Wortfolge gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften durch die Wortfolge gleichartiger österreichischer bundesgesetzlicher Rechtsvorschriften ersetzt. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass über die Änderung des 391 des Familienlastenausgleichsgesetzes kein ordentliches Begutachtungsverfahren durchgeführt worden sei. Erst in der Regierungsvorlage zur Änderung des Gesetzes, das im Rahmen des Konsultationsmechanismus zur Abgabe einer Stellungnahme binnen einer Woche verschickt worden sei, sei die gegenständliche Änderung enthalten gewesen. Die Kostentragungspflicht vor dem ist noch offen. Der Gemeindeverband wird weiter darüber berichten. Verein Schülerbetreuung Seit September letzten Jahres sind die Beschäftigungsverhältnisse in der Schülerbetreuung als echte Dienstverhältnisse zu gestalten. Der als Anstellungsträger für die Betreuungspersonen gegründete Verein Schülerbetreuung Vorarlberg ist nunmehr bereits ein Jahr tätig. 30 Gemeinden bedienen sich dieses Vereins. Die Gesamtlohnsumme, die im letzten Schuljahr ausbezahlt worden ist, beläuft sich auf über Mehr als 360 Dienstverhältnisse weit überwiegend unter der Geringfügigkeitsgrenze - wurden verwaltet. Bei der konstituierenden Sitzung am 5. September 2008 wurden die Statuten beschlossen. Als Obmann des Vereins wurde Mag. Michael Rauth aus Bregenz gewählt. Sein Stellvertreter ist Erwin Moosbrugger aus Lingenau. Weitere Mitglieder des Vorstandes sind Mag. Harald Bertsch aus Bludenz, Wolfgang Maier aus Feldkirch und Franz Kullich aus Lustenau. Die Geschäftsführung wird vom Vorarlberger Gemeindeverband wahrgenommen, die Lohnabrechnung führt die Stadt Dornbirn aus. Feuerbeschau, Neuorganisation Der Vorarlberger Gemeindeverband hat mit Rundschreiben 7/2008 über die geplante Neuorganisation der Feuerbeschau informiert. Ziel ist es, die Feuerbeschau in den Gemeinden künftig von hauptamtlichen Sachverständigen durchführen zu lassen, die regelmäßig Schulungen der Brandverhütungsstelle angeboten erhalten.

4 - 4 - Rundschreiben 10/2008 Vbg. Gemeindeverband Der Vorarlberger Gemeindeverband ersuchte die Gemeinden, dem Gemeindeverband Personen bekannt zu geben, die Interesse an einer hauptamtlichen Tätigkeit haben. Der Vorarlberger Gemeindeverband lädt die Gemeinden nochmals ein, Personen bekannt zu geben, die Interesse an einer hauptamtlichen Tätigkeit als Feuerbeschauorgan haben. PDF-Creator Der PDF Creator ist ein Open-Source-Produkt und unterliegt der General Public Licence (GNU), das heißt, die Verwendung ist kostenfrei, sogar bei kommerzieller Nutzung. Der PDF-Creator ist ein Windows-Druckertreiber, mit dem von nahezu jeder Applikation aus PDF-Dateien erstellt werden können. Man erspart sich damit in vielen Fällen die Installation des kostenpflichtigen Adobe-Acrobat. Der PDF-Creator kann von folgender Internetadresse herunterladen werden: Die Kurzbeschreibung sowie Informationen zur Installation und zur Benutzung findet sich auf der Homepage der Universität Innsbruck unter Büchereileiterentschädigung Das Land Vorarlberg gewährt für ehrenamtliche Bibliothekare bei öffentlichen Bibliotheken und Ludotheken einen Beitrag bis zu 50 % der für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ausbezahlten Entschädigungen, maximal jedoch 3,15 je Arbeitsstunde. Der Förderantrag liegt dem Rundschreiben bei. Es wird ersucht, diesen bis spätestens 1. November 2008 an den Vorarlberger Gemeindeverband zurückzusenden. Die Förderrichtlinien wurden den Gemeinden mit RS 17/2004 übermittelt. Veranstaltungen zu 200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg Teil der Feierlichkeiten zu 200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg sind übers Jahr verteilt Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden zu diesem Thema. Auf drei Veranstaltungen soll nochmals gesondert hingewiesen werden: a) Am 10. Oktober 2008 findet auf der Schattenburg in Feldkirch eine Veranstaltung unter dem Titel Hintergründiges aus Gemeindestuben statt. Ehemalige Gemeindeverantwortliche erzählen aus ihren Erinnerungen. Veranstalter ist der Fachverband der leitenden Gemeindebediensteten Österreichs Landesverband Vorarlberg (FLGÖ). b) Am 22. Oktober findet im Vorarlberger Landtag eine Veranstaltung unter dem Titel Der Vorarlberger Landtag und die Gemeinden statt. Referenten sind Univ. Prof. Dr. Karl Weber von der Universität Innsbruck, Dr. Elmar Häusler, ehemaliger Abteilungsvorstand im Amt der Vorarlberger Landesregierung und Landtagsdirektor Dr. Peter Bußjäger. Veranstalter ist der Vorarlberger Landtag.

5 - 5 - Rundschreiben 10/2008 Vbg. Gemeindeverband c) Am 3. November 2008 findet im Landhaus in Bregenz eine Festveranstaltung zum 90. Jahrestag der Selbständigkeitserklärung des Landes Vorarlberg statt. Der Titel der Veranstaltung lautet: Selbständiges Land mit autonomen Gemeinden. Stellvertretend für alle Gemeindemandatare lädt die Landesregierung zum offiziellen Abschluss des Gemeindejahres die aktiven und ehemaligen Mitglieder der Gemeindevorstände ins Landhaus ein. Veranstalter ist der Vorarlberger Landtag und die Vorarlberger Landesregierung. Mit freundlichen Grüßen Für den Vorarlberger Gemeindeverband: Der Präsident: Bürgermeister Mag. Wilfried Berchtold

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