MEHRWERTSTEUER (Abgeändertes Gesetz vom )

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1 Seite 1/11 Recette Centrale B.P L-1010 Luxembourg Tél. (1) : (+352) IBAN : LU Code BIC : CCPLLULL URL (1) : Gesetzliche Frist : Steuerbüro : (2) (1) Eingangsdatum : MEHRWERTSTEUER (Abgeändertes Gesetz vom ) Erklärung für das Jahr 2019 Geschäftsjahr vom 233 / 234 / 2019 bis 235 / 236 / 2019 (Name, bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) (Landeskennzeichen, Postfach und Ort) I. BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN UMSATZES Betrag ohne MwSt. A. Berechnung des Gesamtumsatzes Besteuerung nach Entgelten (Zutreffendes ankreuzen) 204 vereinbarten 205 vereinnahmten 2. Gesamtbetrag der Entgelte (Steuerpflichtige, e sowie im Ausland getätigte Umsätze, nach Geschäftszweigen) a) Verkäufe und Gewinnmarge 1) Verkauf von im Unternehmen hergestellten Produkten 001 2) Verkauf von nicht im Unternehmen hergestellten Produkten 002 3) Nettogewinnmarge (Sonderregelung: Art. 56ter-1 und 56ter-2) 003 b) Dienstleistungen 004 c) Veräußerungen von körperlichen oder unkörperlichen Anlagegütern, die einen Nebenumsatz darstellen 005 d) Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen an in anderen Mitgliedsstaaten ansässige Nichtsteuerpflichtige deren jährlicher Gesamtbetrag EUR nicht überschreitet (Ort bestimmt von Art.17, Absatz 2, Punkt 7bis, Unterabsatz 3) 471 e) Andere gleichgestellte Tätigkeiten a) Entnahmen von Gegenständen für den privaten Bedarf oder für den Bedarf der Arbeitnehmer (Art.13/a) 008 b) Zuordnung von im Unternehmen hergestellten Produkten für Zwecke des Unternehmens (Art.13/b) 009 c) Benutzung von Betriebsgegenständen für unternehmensfremde Zwecke (Art.16/a) 010 d) Erbringung von Dienstleistungen für unternehmensfremde Zwecke (Art.16/b) 011 B. Steuerbefreiungen und abzugsfähige Beträge Innergemeinschaftliche Lieferungen a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art.43/1/d und f) an Personen, die eine Id.-Nummer in einem anderen Mitgliedstaat besitzen (3) 013 b) Innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen (Art.43/1/e) an Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und nicht im Besitz einer Id.-Nr. sind Ausfuhren (Art.43/1/a und b) Andere Befreiungen (Art.43 und Art.60bis) Andere Befreiungen (Art.44 und Art.56quater) 016

2 Seite 2/11 5. Tabakwaren, deren Mehrwertsteuer an der Quelle oder am Ausgang des Steuerlagers gemeinsam mit den Verbrauchsteuern erhoben wurde Im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze a) An innergemeinschaftliche Erwerbe anschließende Lieferungen im Rahmen von Dreiecksgeschäften, wenn der im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfasste Erwerber dort der Steuerschuldner ist (3) 018 b) An in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen, die nicht im Besitz einer Id.-Nummer sind, getätigte Lieferungen von Gegenständen (neue Fahrzeuge, Mineralöle, Alkohol und Tabakwaren ausgenommen), die vom Erklärenden oder für seine Rechnung versandt oder befördert wurden und dort steuerbar sind 203 c) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst und Steuerschuldner ist, nicht sind (3) 423 d) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst ist, sind 424 e) Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze 226 f) Andere im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze Umsätze im Inland, für die der Empfänger Steuerschuldner ist 419 C. Steuerpflichtiger Umsatz ( ) 022 II. BERECHNUNG DER STEUER Besteuerungsgrundlage (ohne MwSt.) MwSt. A. Steuerpflichtiger Umsatz: Aufteilung B. Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen (4) von Tabakwaren, deren Mehrwertsteuer am Ausgang des Steuerlagers gemeinsam mit den Verbrauchsteuern erhoben 719 wird C. Im Rahmen von Dreiecksgeschäften getätigte Erwerbe, welche für eine anschließende Lieferung an einen im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfassten Erwerber, der dort als Steuerschuldner gilt, getätigt wurden (art. 18ter/2, Unterabs. 2) 152

3 Seite 3/11 D. Einfuhren von Gegenständen für Zwecke des Unternehmens von Tabakwaren, deren Mehrwertsteuer am Ausgang des Steuerlagers gemeinsam mit den Verbrauchsteuern erhoben wird 2. für unternehmensfremde Zwecke E. Vom Empfänger als Steuerschuldner zu erklärende Dienstleistungen erbracht an den Erklärenden von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft ansässig sind a) nicht im Inland b) im Inland erbracht an den Erklärenden von Steuerpflichtigen, die nicht in der Gemeinschaft ansässig sind erbracht an den Erklärenden von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen F. Vom Erwerber als Steuerschuldner zu erklärende Lieferungen zum MwSt.-Satz von G. Sonderregelung zur Steueraussetzung: Berichtigung (Art. 60bis, Abs.5 und 8) 227 H. Gesamtbetrag der Steuer ( ) (zu übertragen in Punkt IV.A.) 076

4 Seite 4/11 III. BERECHNUNG DER ABZIEHBAREN VORSTEUER A. Gesamtbetrag Vorsteuer Gesamtbetrag der Vorsteuer auf Wareneingängen 080 a) Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer 077 b) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren 078 c) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch 079 d) Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Siehe Punkte II.E und F) Gesamtbetrag der Vorsteuer auf Anschaffungen von Anlagegütern 084 a) Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer 081 b) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren 082 c) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch 083 d) Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Siehe Punkte II.E und F) Gesamtbetrag der Vorsteuer auf Geschäftsunkosten 088 a) Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer 085 b) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren 086 c) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch 087 d) Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Siehe Punkte II.E und F) Sonstige 179 a) Erklärte Mehrwertsteuer für die in Art. 13/b genannte Zuordnung von Gegenständen zu Zwecken des Unternehmens (Siehe Punkt I.A.3.b) 090 b) Unter den Voraussetzungen von Art. 48 als solidarisch haftender Bürge bezahlte MwSt. 092 c) Berichtigte Steuer - Sonderregelung zur Steueraussetzung (Art.60bis/9, Unterabs. 2) 228 B. Gesamtbetrag der nicht abziehbaren Vorsteuer Nicht abziehbare Vorsteuer betreffend die gemäß Art. 44 und Art. 56quater steuerfreien Umsätze Nicht abziehbare Vorsteuer in Anwendung der in Art. 50 vorgesehenen Prorata-Regel Nicht abziehbare Vorsteuer in Anwendung von Art. 56ter-1/7 und 56ter-2/7 (Im Fall einer Option für die Anwendung der Sonderregelung über die Differenzbesteuerung) 096 C. Berichtigung der Vorsteuerabzüge (eine Minderung der abziehbaren Vorsteuer ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) Berichtigung der Vorsteuerabzüge a) in Anwendung der Bestimmungen von Art b) in Anwendung der Bestimmungen des großherzoglichen Beschlusses vom 7. März Optionsrecht für Grundstücksumsätze Andere: D. Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer ( ) (zu übertragen in Punkt IV.B) 102

5 Seite 5/11 IV. BERECHNUNG DES ÜBERSCHUSSES A. Gesamtbetrag der Steuer (Übertrag aus Punkt II.H.) 103 B. Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer (Übertrag aus Punkt III.D.) 104 C. Überschuss (ein eventueller Vorsteuerüberschuss ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) ( ) 105 V. ZUSÄTZLICHE ANGABEN A. Erklärender 1. Telefonnummer, unter welcher der Erklärende zu erreichen ist: 237 B. Beschäftigte Personen 1. Anzahl der beschäftigten Personen (Jahresdurchschnitt) mit Lohn oder Gehalt ohne Lohn (Familienmitglieder) 109 C. Bücher und Belege 1. Im Großherzogtum Luxemburg ansässige Steuerpflichtige: Aufbewahrungsort der Bücher und Belege, deren Führung, Abfassung oder Aushändigung durch das abgeänderte Gesetz vom 12. Februar 1979 oder seine Ausführungsbestimmungen vorgeschrieben sind, wenn dieser Aufbewahrungsort sich außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebietes befindet (Art. 65) : 238 Der (Die) Unterzeichner versichert (versichern), dass die vorstehende Erklärung richtig und vollständig ist., den Unterschrift(en)

6 Seite 6/11 Beilage zur Mehrwertsteuererklärung GESAMTBETRAG gegebenenfalls mit MwSt. % GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten der berechneten MwSt. (5) ohne MwSt. A. Gesamtbetrag der Geschäftsunkosten Bruttolöhne (6) davon produktive Arbeitslöhne 2. Bruttogehälter (6) 3. Gelegenheitsarbeiterlöhne Gesetzlich bedingte Sozialbeiträge (Anteil des Arbeitgebers) (7) Unfallversicherung Provisionen Spesen des Personals Buchhaltungskosten (8) Spesen des Arbeitgebers Strom Gas Wasser Heizung Telefon a) Miete: Gebäude mit MwSt.-Anwendung (8) b) Miete: Gebäude ohne MwSt.-Anwendung c) Miete: Maschinen und Betriebsanlagen Feuerversicherung Grundsteuer Gewerbesteuer Schankwirtschaftstaxe und andere Taxen Langzeitschuldzinsen Kurzzeitschuldzinsen Andere Bankunkosten Versicherung der Waren und der Betriebsanlagen Haftpflichtversicherung (zivile und berufliche) Bürounkosten Reinigungs- und Unterhaltskosten

7 Seite 7/ Beiträge zu Berufskammern und Berufsverbänden 33. Zeitungen und Fachzeitschriften 34. a) Ausgaben für die von Subunternehmen ausgeführten Arbeiten b) Ausgaben für andere von Drittpersonen ausgeführten Arbeiten 35. Transport- und Frachtkosten 36. Berufskleidung 37. Anzeigen und Werbung 38. Verpackungen 39. Reparatur und Unterhalt der Anlagen und Maschinen 40. Andere Reparaturen 41. Neuanschaffungen (Werkzeuge und andere Einrichtungsgegenstände), welche gemäß Art. 34 des EStG. integral zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind Gesamtbetrag der Beilage zu den Geschäftsunkosten (9) 44. Fahrzeugunkosten B. Bestimmung des Gesamtbetrags der Besteuerungsgrundlage (10) der Benutzung von Betriebsgegenständen für betriebsfremde Zwecke (Art.16/a) (zu übertragen in Punkt I.A.3.c) der Jahreserklärung) Kraftfahrzeuge a) Werte 1) Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres 363 2) Anschaffungen während des Geschäftsjahres 364 3) Veräußerungen während des Geschäftsjahres 365 4) Abschreibung während des Geschäftsjahres (11) (in untenstehenden Punkt b)5) zu übertragen) 366 5) Buchwert am Ende des Geschäftsjahres 367 Besteuerungsgrundlage (ohne MwSt.) b) Gesamtbetrag der Kosten während des Geschäftsjahres ) Kraftstoffe (Benzin, Diesel) und Schmiermittel MwSt. LPG ) Reparatur und Unterhalt ) Reifen u.a ) Leasing / Miete ) Abschreibung (11) (Übertrag von a)4)) 380 c) Anzahl der während des Geschäftsjahres zurückgelegten km zurückgelegte km 383 davon Privatanteil der Km 384 Privatanteil der zurückgelegten km (in %) 385 Privatanteil des Gesamtbetrags der Kosten der Kraftfahrzeuge (ohne MwSt.) (385x381) Andere Gegenstände:

8 Seite 8/11 C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte Dienstleistungen Vom Erklärenden unter seiner luxemburgischen Id-Nummer zu erklärende und versteuernde Dienstleistungen, welche jedoch durch feste Niederlassungen in anderen Mitgliedsstaaten erbracht wurden 107 D. Gesamtbetrag der Wareneingänge zu Zwecken des Unternehmens (ohne MwSt.) (12) welche nicht in den Anwendungsbereich der Art. 56ter-1 und 56ter-2 fallen 154 davon zum Weiterverkauf bestimmte Waren Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche Anlass zu einem Steuertatbestand beim Lieferanten oder beim Erwerber geben 148 a) Bezüge im Inland (13) 131 1) Bezüge unter Ausschluss von Tabakwaren 129 (14) 12 % 394 % 128 2) Tabakwaren b) Innergemeinschaftliche Erwerbe 139 1) Erwerbe unter Ausschluss von Tabakwaren ) Tabakwaren (15) c) Einfuhren (16) 147 1) Einfuhren unter Ausschluss von Tabakwaren % 144 2) Tabakwaren (15)

9 Seite 9/11 2. Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche weder beim Lieferanten noch beim Erwerber Anlass zu einem Steuertatbestand geben Erwerbe im Ausland von Waren, die nicht in das Großherzogtum Luxemburg verbracht werden 151 E. Warenbestand / Verschiedenes (Beträge ohne MwSt.) Anfang des Geschäftsjahres Ende des Geschäftsjahres 1. Gesamtsumme der Waren und Tabakwaren a) Bestand von Waren, die nicht in den Anwendungsbereich von Art. 56ter-1 und 56ter-2 fallen und unter Ausschluss von Tabakwaren, da diese unter Punkt b) anzugeben sind (14) 12 % % davon vom Gesamtbetrag unter 1.a) 1) zum Weiterverkauf bestimmte Waren 2) im Unternehmen hergestellte Produkte b) Tabakwarenbestand Nicht fertiggestellte Arbeiten (MwSt. nicht einbegriffen) Außenstände (MwSt. nicht einbegriffen) Kundenvorauszahlungen (MwSt. nicht einbegriffen) F. Anzugebende Namen und Adressen - Punkte 9. und 18.a) unter A) 1. Buchhalter (A-9.) a) Name b) Adresse Vermieter (A-18.a)) a) Name b) Adresse G. Jahresabschlüsse 1. hinterlegt beim Handels- und Firmenregister (RCS) (Zutreffendes ankreuzen) 998 ja 999 nein

10 Seite 10/11 Beilage zu den Geschäftsunkosten DETAIL DER UNKOSTEN ZEILE GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten der berechneten MwSt. (5) ohne MwSt Auf die Zeile 43 zu übertragender Gesamtbetrag

11 Seite 11/11 Wichtige Bemerkungen 1. - Die Erklärung ist ordnungsgemäß ausgefüllt und mit elektronischer Unterschrift (Luxtrust) versehen auf elektronischem Weg, mittels des Systems das zu diesem Zweck über die Internetseite der Verwaltung zur Verfügung steht, an die Verwaltung zu übermitteln. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist es einzig dem Steuerpflichtigen und der nicht steuerpflichtigen juristischen Person denen ausschließlich die jährliche Erklärung gestattet ist erlaubt eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene jährliche Erklärung, dessen Formular von der Verwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt wird, an der oben angegebenen Adresse auf Papier einzureichen. Diese jährliche Erklärung kann erst durch das zuständige Steuerbüro bearbeitet werden, nachdem sie durch die Recette Centrale verbucht wurde. - Im Fall von technischen Problemen betreffend die elektronische Abgabe der Erklärung mit ecdf, wenden Sie sich bitte an den technischen Support ecdf. Siehe Kontaktdaten auf der Webseite unter Kontakt. - Für fachliche Fragen betreffend den Inhalt der Mehrwertsteuererklärungen wenden Sie sich bitte an den allgemeinen Helpdesk (info@aed.public.lu) respektive an das zuständige Steuerbüro welches auf folgender Webseite bestimmt werden kann: - Im Fall von technischen Problemen betreffend die verschiedenen elektronischen Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk etva. Siehe Kontaktdaten auf der Webseite Die in dem oben auf Seite 1 vermerkten Steuerzeitraum fällig gewordene Mehrwertsteuer ist vor dem ersten März des Jahres, das auf den Steuerzeitraum folgt (Steuerpflichtiger mit jährlicher Abgabepflicht) beziehungsweise vor dem ersten Mai des Jahres, das auf den Steuerzeitraum folgt (Steuerpflichtiger mit monatlicher oder vierteljährlicher Abgabepflicht) an den Staat abzuführen. Zu diesem Zweck muss in der gleichen Frist eine Erklärung eingereicht werden, die alle für die Ermittlung der Steuer und der vorzunehmenden Abzüge erforderlichen Angaben enthält. - Bei Aufgabe der Tätigkeit im Laufe des Jahres ist die gesetzliche Frist zur Abgabe der Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer spätestens zwei Monate nach Tätigkeitsaufgabe. - Das Datum der Einreichungsfrist befindet sich informationshalber und ohne Garantie auf der ersten Seite der Internetpräsenz wobei die gesetzlichen Vorschriften verbindlich sind. - Bitte geben Sie im Schrift- und Zahlungsverkehr Ihre Kennziffer an. - Für jeden Erklärungszeitraum ist eine gesonderte Erklärung abzugeben. - Die der Erklärung zugehörigen Beilagen sind sorgfältig auszufüllen und mit der Erklärung abzugeben. - Die Zahlung der Steuer hat an folgendes IBAN Konto zu erfolgen: LU Code BIC: CCPLLULL - Die eventuelle Rückzahlung eines Überschusses geschieht durch Überweisung auf das vom Steuerpflichtigen der Verwaltung angegebene Konto. 3. Die im Feld 013, 018 oder 423 angegebenen Beträge entsprechen der Summe der Beträge, welche in den diesbezüglichen Sparten der für den Erklärungszeitraum eingereichten zusammenfassenden Meldungen mitgeteilt wurden. 4. Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen (Art. 18/1). Zuordnung von aus einem anderen EG-Mitgliedstaat für Zwecke des Unternehmens verbrachten Gegenständen (Art. 18bis). Im Rahmen von Dreiecksgeschäften im Inland getätigte Lieferungen für die der Erklärende als Steuerschuldner bezeichnet wurde. 5. Nur die tatsächlich berechnete Steuer; die auf innergemeinschaftliche Lieferungen, auf Einfuhren und als Steuerschuldner zu erklärende Steuer ist hier nicht anzugeben. 6. Nicht einbegriffen die im Namen von Drittpersonen geleisteten Zahlungen (z.b. durch Krankheitsausfall bedingte Entschädigungen, ausgezahlt im Namen der Krankenkasse und durch letztere zurückzuerstatten). 7. Mit einbegriffen der auf Löhne und Gehälter zu zahlende Spezialbeitrag zur Speisung des Arbeitsfonds. 8. Name und Adresse unter F) angeben. Im Fall der Nicht-Angabe der Namen der Personen, welche die beim Erklärenden als Betriebsausgaben abziehbaren Dienstleistungen erbracht haben, kann der Abzug verweigert werden. 9. Nicht im Anhang A) aufgeführte Geschäftsunkosten können in einer Beilage zu den Geschäftsunkosten aufgeführt werden. Die Gesamtbeträge dieser Beilage müssen in die Zeile 43 der Anlage A) übertragen werden. 10. Die Besteuerungsgrundlage besteht aus dem Betrag der für die Erbringung der Dienstleistung getätigten Ausgaben. 11. Nur wenn die den Erwerb des Fahrzeuges belastende Mehrwertsteuer abziehbar war oder ist. 12. Betrifft keine Gegenstände, die als Anlagegüter oder Geschäftsunkosten gelten. 13. Einbegriffen Elektrizität und Gas, die bei einem nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen erworben wurden, wenn der Erwerber der Steuerschuldner ist (reverse charge Verfahren). 14. Bezüge beziehungsweise Bestand von Waren bezogen bei einem der Pauschalbesteuerung unterworfenen Land- oder Forstwirt. 15. Preis gemäß Steuerbanderole, abzüglich der darin einbegriffenen Mehrwertsteuer. 16. Einbegriffen Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Gebühren sowie Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort, Mehrwertsteuer ausgenommen. In die Besteuerungsgrundlage sind auch die vorgenannten Nebenkosten einzubeziehen, wenn diese sich aus der Beförderung nach einem anderen in der Gemeinschaft gelegenen Bestimmungsort ergeben, der zum Zeitpunkt, in dem der Steuertatbestand eintritt, bekannt ist (Art. 34).

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