Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2010 (Abgeändertes Gesetz vom )
|
|
- Karlheinz Morgenstern
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum Buchung Recette Centrale Postfach 1004 L Luxemburg Tel.: (+352) IBAN LU BIC Code: CCPLLULL Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2010 (Abgeändertes Gesetz vom ) A Gesetzliche Frist für die Abgabe der Erklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer: siehe Seite 4 (Name, bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) (Landeskennzeichen, Postfach und Ort) I. Berechnung des steuerpflichtigen Umsatzes A. Berechnung des Gesamtumsatzes 1. Besteuerung nach vereinbarten 204 / vereinnahmten 205 Entgelten (Zutreffendes ankreuzen) 2. Gesamtbetrag der Entgelte (Steuerpflichtige, steuerbefreite sowie im Ausland getätigte Umsätze, nach Geschäftszweigen) Betrag ohne MwSt. 1) a) Verkauf von im Unternehmen hergestellten Produkten (Normalbesteuerung) 001 b) Verkauf von nicht im Unternehmen hergestellten Produkten (Normalbesteuerung) c) Nettogewinnmarge (Sonderbesteuerung: Art. 56b) ) Dienstleistungen ) Veräußerungen von körperlichen oder unkörperlichen Anlagegütern, die einen Nebenumsatz darstellen ) ) Entnahmen von Gegenständen für den privaten Bedarf oder für den Bedarf der Arbeitnehmer (Art. 13/a) ) Zuordnung von im Unternehmen hergestellten Produkten für Zwecke des Unternehmens (Art. 13/b) ) Benutzung von Betriebsgegenständen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/a) ) Erbringung von Dienstleistungen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/b) Gesamtumsatz 012 B. Steuerbefreiungen und abzugsfähige Beträge 5. a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 43/1/d, e und f) an Personen, die eine Id.-Nummer in einem anderen Mitgliedstaat besitzen *) 013 b) Innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen (Art. 43/1/e) an Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und nicht im Besitz einer Id.-Nr. sind Ausfuhren (Art. 43/1/a und b) Andere Befreiungen (Art. 43) Andere Befreiungen (Art. 44 und Art. 56c) Tabakwaren Im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze a) An innergemeinschaftliche Erwerbe anschließende Lieferungen im Rahmen von Dreiecksgeschäften, wenn der im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfasste Erwerber dort der Steuerschuldner ist *) b) An in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen, die nicht im Besitz einer Id.-Nummer sind, getätigte Lieferungen von Gegenständen (neue Fahrzeuge, Mineralöle, Alkohol und Tabakwaren ausgenommen), die vom Erklärenden oder für seine Rechnung versandt oder befördert wurden und dort steuerbar sind c) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst und Steuerschuldner ist, nicht steuerbefreit sind *) d) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst ist, steuerbefreit sind e) Andere im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze Umsätze im Inland, für die der Empfänger Steuerschuldner ist Insgesamt abzuziehen (unter Punkt C) 021 C. Steuerpflichtiger Umsatz: Punkt 4 (Gesamtumsatz) abzüglich Punkt 12 ( ) 022
2 - 2 - II. Berechnung der Steuer 13. Steuerpflichtiger Umsatz: Aufteilung zum MwSt.-Satz von Gesamtbetrag Punkt 13: Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen: zum MwSt.-Satz von - Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen (Art. 18/1) Zuordnung von aus einem anderen EG- Mitgliedstaat für Zwecke des Unternehmens verbrachten Gegenständen (Art. 18a) - Im Rahmen von Dreiecksgeschäften im Inland getätigte Lieferungen für die der Erklärende als Steuerschuldner bezeichnet wurde (Art. 26/1/a, Abs. 2) steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 14: Einfuhren von Gegenständen zum MwSt.-Satz von 1) zu Zwecken des Unternehmens steuerbefreit Zwischensumme der MwSt. Punkt 15, 1) 2) zu Privatzwecken steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 15, 1) + 2): 065 Zwischensumme der MwSt. Punkt 15, 2) 16. Vom Empfänger als Steuerschuldner zu erklärende Dienstleistungen zum MwSt.-Satz von 1) Dienstleistungen, die von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen an den Erklärenden erbracht wurden (Art. 26/1/a) ) a) von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen an den Erklärenden erbracht (Art. 26/1/c): Zwischensumme Punkt 16, 2), a): 436 b) von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen an den Erklärenden erbracht und steuerbefreit im Inland (Art. 26/1/c): ) andere (Art. 26/1/c): steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 16, 2) + 3): 422 Zwischensumme der MwSt. Punkt 16, 2)+3) zum MwSt.-Satz von 17. Vom Erwerber als Steuerschuldner zu erklärende Lieferungen (Art. 26/1/b): Gesamtbetrag Punkt 16 und 17 (= ) : Gesamtbetrag der Steuer (= ) (zu übertragen in Punkt 29) 076
3 - 3 - III. Berechnung der abziehbaren Vorsteuer a) Wareneingang b) Anschaffungen von Anlagegütern c) Geschäftsunkosten 19. Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Art. 48/1/e) Gesamtbetrag c) 088 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) Erklärte Mehrwertsteuer für die in Art. 13 unter b) genannte Zuordnung von Gegenständen zu Zwecken des Unternehmens (siehe Punkt 3.2) Unter den Voraussetzungen von Art. 48/1/f) als solidarisch haftender Bürge bezahlte Mehrwertsteuer ) Nichtabziehbare Vorsteuer betreffend die gemäß Art. 44 und Art. 56c steuerfreien Umsätze 094-2) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung der in Art. 50 vorgesehenen Prorata-Regel 095-3) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung von Art. 56b, Paragraph 4 des MwSt.-Gesetzes (Im Fall einer Option für die Anwendung der Sonderregelung über die Differenzbesteuerung) Berichtigung der Vorsteuerabzüge (eine Minderung der abziehbaren Vorsteuer ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) 26. 1) in Anwendung der Bestimmungen von Art ) in Anwendung der Bestimmungen des großherzoglichen Beschlusses vom 7. März Optionsrecht für Grundstücksumsätze Andere: Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer (zu übertragen in Punkt 30) 102 IV. Berechnung des Überschusses 29. Gesamtbetrag der Steuer (Übertrag aus Punkt 18) Abziehbare Vorsteuer (Übertrag aus Punkt 28) Überschuss (ein eventueller Vorsteuerüberschuss ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) 105 Die eventuelle Rückzahlung eines Überschusses geschieht durch Überweisung auf das vom Steuerpflichtigen der Verwaltung angegebene Konto.
4 - 4 - V. Zusätzliche Angaben 32. Dauer des 233 / 234 / / 236 / 2010 Tag Monat Tag Monat 33. Telefonnummer, unter welcher der Erklärende zu erreichen ist: Anzahl der beschäftigten Personen (Jahresdurchschnitt) - mit Lohn oder Gehalt ohne Lohn (Familienmitglieder) 109 = Im Großherzogtum Luxemburg ansässige Steuerpflichtige: Aufbewahrungsort der Bücher und Belege, deren Führung, Abfassung oder Aushändigung durch das Gesetz vom 12. Februar 1979 oder seine Ausführungsbestimmungen vorgeschrieben sind, wenn dieser Aufbewahrungsort sich außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebietes befindet (Art. 69, Paragraph 1) Im Rahmen von Dreiecksgeschäften getätigte Erwerbe, welche für eine anschließende Lieferung an einen im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfassten Erwerber, der dort als Steuerschuldner gilt, getätigt wurden (Art. 18b/ 2, Absatz 2) 152 VI. Degressive Ermäßigung Die Berechnung der gegebenenfalls laut Art des Gesetzes zu bewilligenden degressiven Ermäßigung erfolgt von Amts wegen. Um diese Berechnung korrekt durchführen zu können sind folgende Angaben zu machen: a) Umsätze, die nach Art. 44/1 unter a), b), e), h) und j) bis x) steuerbefreit sind 111 b) Umsätze, die nach Art. 44/1 unter c), d), f), g) und i) steuerbefreit sind und Hilfsumsätze darstellen 112 c) Steuerüberschuss (Steuer - Vorsteuer), der sich auf infolge der Ausübung des in Artikel 45 vorgesehenen Optionsrechtes der MwSt. unterworfenen Lieferungen und Vermietungen von Grundstücken bezieht 113 Ad *) Seite 1: Die in Zeile 013, 018 oder 423 angegebenen Beträge entsprechen der Summe der Beträge, welche in den diesbezüglichen Sparten der für den Erklärungszeitraum 2010 eingereichten zusammenfassenden Meldungen mitgeteilt wurden. Der (Die) Unterzeichner versichert (versichern), dass die vorstehende Erklärung richtig und vollständig ist., den Unterschrift(en) Gesetzliche Frist: Ist der Erklärende ermächtigt, die Mehrwertsteuer nur jährlich zu erklären, haben die Abgabe der Erklärung sowie die Zahlung der eventuell geschuldeten Steuer vor dem 1. März 2011 zu erfolgen. Ist der Erklärende gehalten, monatliche oder vierteljährliche Erklärungen sowie eine Jahreserklärung abzugeben, haben die Abgabe der Jahreserklärung sowie die Zahlung des gemäß dieser zusammenfassenden Jahreserklärung eventuell geschuldeten Steuersaldos vor dem 1. Mai 2011 zu erfolgen. Bei Tätigungsaufgabe im Laufe des Jahres 2010 haben die Abgabe dieser als Jahreserklärung geltenden Mehrwertsteuererklärung sowie die Zahlung des gemäß dieser Erklärung eventuell geschuldeten Steuersaldos innerhalb von 2 Monaten nach Tätigkeitsaufgabe zu erfolgen. Die Abgabe der Erklärung sowie die Zahlung der Steuer haben an folgendes Amt zu erfolgen: Recette Centrale de l'enregistrement auf das Konto Postfach 1004 IBAN LU L Luxembourg BIC Code: CCPLLULL Bei ordnungsgemäßer Buchführung sind die Abschlusskonten beizufügen. Die der Erklärung zugehörigen Beilagen sind sorgfältig auszufüllen und mit der Erklärung abzugeben.
5 - 5 - Beilage zur Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2010 A) Geschäftsunkosten 1. Bruttolöhne 2) GESAMTBETRAG gegebenenfalls mit MwSt. GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten ohne MwSt. der berechneten MwSt. 1) Der Verwaltung vorbehalten davon produktive Arbeitslöhne Bruttogehälter 2) Gelegenheitsarbeiterlöhne Gesetzlich bedingte Sozialbeiträge (Anteil des Arbeitgebers) ) 5. Unfallversicherung Provisionen Spesen des Personals ) 9. Buchhaltungskosten (Name und Adresse des Buchhalters sind unter E auf Seite 8 anzugeben) Spesen des Arbeitgebers Strom Gas Wasser Heizung Telefon Miete: 4) a) Gebäude mit MwSt.-Anwendung (Name und Adresse des Vermieters sind unter E auf Seite 8 anzugeben) b) Gebäude ohne MwSt.-Anwendung c) Maschinen und Betriebsanlagen Feuerversicherung Grundsteuer Gewerbesteuer Schankwirtschaftstaxe und andere Taxen Langzeitschuldzinsen Kurzzeitschuldzinsen Andere Bankunkosten Versicherung der Waren und der Betriebsanlagen Haftpflichtversicherung (zivile und berufliche) Bürounkosten Reinigungs- und Unterhaltskosten Beiträge zu Berufskammern und Berufsverbänden Zeitungen und Fachzeitschriften zu übertragen
6 Ausgaben für von Drittpersonen ausgeführte Arbeiten Übertrag: a) Ausgaben für die von Subunternehmen ausgeführten Arbeiten b) Ausgaben für andere von Drittpersonen ausgeführten Arbeiten Transport- und Frachtkosten Berufskleidung Anzeigen und Werbung Verpackungen Reparatur und Unterhalt der Anlagen und Maschinen Andere Reparaturen Neuanschaffungen (Werkzeuge und andere Einrichtungsgegenstände), welche gemäß Art. 34 des EStG. integral zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind Gesamtbetrag der Beilage zu den Geschäftsunkosten (Übertrag aus Seite 9) 44. Fahrzeugunkosten 5) Gesamtbetrag der Geschäftsunkosten B) Bestimmung der Besteuerungsgrundlage 6) der Benutzung von Betriebsgegenständen für betriebsfremde Zwecke - Artikel 16 unter a) des MwSt.-Gesetzes I. Kraftfahrzeuge Buchwert am Anschaffungen Veräußerungen Abschreibung in untenstehenden Punkt 5 zu übertragen 7) Buchwert am GESAMTBETRAG der Kosten ohne MwSt. MwSt. 1. Kraftstoffe (Benzin, Diesel) und Schmiermittel LPG (Gas) Reparatur und Unterhalt Reifen u.a Leasing / Miete Abschreibung 7) Gesamtbetrag: 382 Im Jahr 2010 zurückgelegte Km: 383 km davon Privatanteil 384 km = = 386 II. Andere Gegenstände: III. Gesamtbetrag, zu übertragen in Punkt 3.3) der Jahreserklärung = 389 Anmerkungen: 1) Nur die tatsächlich berechnete Steuer; die auf innergemeinschaftliche Lieferungen, auf Einfuhren und als Steuerschuldner zu erklärende Steuer ist hier nicht anzugeben. 2) Nicht einbegriffen die im Namen von Drittpersonen geleisteten Zahlungen (z.b. durch Krankheitsausfall bedingte Entschädigungen, ausgezahlt im Namen der Krankenkasse und durch letztere zurückzuerstatten). 3) Mit einbegriffen der auf Löhne und Gehälter zu zahlende Spezialbeitrag zur Speisung des Arbeitsfonds. 4) Im Fall der Nicht-Angabe der Namen der Personen, welche die beim Erklärenden als Betriebsausgaben abziehbaren Dienstleistungen erbracht haben, kann der Abzug verweigert werden. 5) Nicht im Anhang A) aufgeführte Geschäftsunkosten können in einer Beilage zu den Geschäftsunkosten aufgeführt werden. Die Gesamtbeträge dieser Beilage müssen in die Zeile 43 der Anlage A) übertragen werden. 6) Die Besteuerungsgrundlage besteht aus dem Betrag der für die Erbringung der Dienstleistung getätigten Ausgaben. 7) Nur wenn die den Erwerb des Fahrzeuges belastende Mehrwertsteuer abziehbar war oder ist.
7 - 7 - C) Eingang von Waren zu Zwecken des Unternehmens (Beträge ohne MwSt.) welche nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 56b des MwSt.-Gesetzes fallen 1) 1. Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche Anlass zu einem Steuertatbestand beim Lieferanten oder beim Erwerber geben a) Bezug im Inland 2) b) Innergemeinschaftliche Erwerbe c) Einfuhren 3) 1.1. zum Steuersatz von ) 4) steuerbefreit Zwischensumme: Tabakwaren ) ) + Gesamtbetrag c) 147 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche weder beim Lieferanten noch beim Erwerber Anlass zu einem Steuertatbestand geben Erwerbe im Ausland von Waren, die nicht in das Großherzogtum Luxemburg verbracht werden Gesamtbetrag der Wareneingänge 154 davon zum Weiterverkauf bestimmte Waren 155 1) Betrifft keine Gegenstände, die als Anlagegüter oder Geschäftsunkosten gelten. 2) Einbegriffen Elektrizität und Gas, die bei einem nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen erworben wurden, wenn der Erwerber der Steuerschuldner gemäß Artikel 26, Absatz 1, Punkt b ist. 3) Einbegriffen Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Gebühren sowie Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort, Mehrwertsteuer ausgenommen. In die Besteuerungsgrundlage sind auch die vorgenannten Nebenkosten einzubeziehen, wenn diese sich aus der Beförderung nach einem anderen in der Gemeinschaft gelegenen Bestimmungsort ergeben, der zum Zeitpunkt, in dem der Steuertatbestand eintritt, bekannt ist (Artikel 34). 4) Bezüge bei einem der Pauschalbesteuerung unterworfenen Land- oder Forstwirt. 5) Preis gemäß Steuerbanderole, abzüglich der darin einbegriffenen Mehrwertsteuer.
8 - 8 - D) Warenbestand / Verschiedenes - Beträge ohne MwSt. 1) Bestand von Waren, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 56b des MwSt.- Gesetzes fallen und unter Ausschluss von Tabakwaren, da diese unter 2) anzugeben sind Steuersatz steuerbefreit Zwischensumme (1) davon - zum Weiterverkauf bestimmte Waren: im Unternehmen hergestellte Produkte: ) Tabakwarenbestand (2) ) Gesamtsumme (1) + (2) ) Nicht fertiggestellte Arbeiten (MwSt. nicht einbegriffen) ) Außenstände (MwSt. nicht einbegriffen) ) Kundenvorauszahlungen (MwSt. nicht einbegriffen) E) Anzugebende Namen und Adressen - Punkte 9 und 18 a) unter A) A - 9 Buchhalter: Name 397 Adresse A a) Vermieter: Name 400 Adresse
9 Beilage zu den Geschäftsunkosten DETAIL DER UNKOSTEN ZEILE GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten der berechneten MwSt. 1) ohne MwSt Der Verwaltung vorbehalten Auf die Zeile 43 zu übertragender Gesamtbetrag
10 Anlage zur MwSt.-Erklärung des Jahres 2010 Eingangsdatum Der Verwaltung vorbehalten Buchungsdatum Lfde Nr. 501 Anschaffungsdatum Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern Anschaffungen, die nicht voll zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind gemäß Artikel 34 des EStG. Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungspreis (mit MwSt.) MwSt. Kaufpreis (ohne MwSt.) Erhaltene Subventionen 1) Abschreibungsgrundlage 1) Kolonne 6 minus Kolonne 7: zu übertragen in Kolonne 4 und 7 der Abschreibungstabelle Gesamtsumme:
11 Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern 501 Lfde Nr. Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungspreis (mit MwSt.) MwSt. Kaufpreis (ohne MwSt.) Erhaltene Subventionen Abschreibungsgrundlage
12 2010 Abschreibungstabelle Lfde Nr. 617 Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Abschreibungsgrundlage Abschr.- Satz. Buchwert bei Beginn des ) Anschaffung während des 2) Verkauf während des Abschreibung des Buchwert am Ende des 1) Aufzählung in der Tabelle der Anschaffungen 2) Ohne MwSt Privatanteil : 615 Geschäftsanteil: 616
13 Abschreibungstabelle Lfde Nr. 617 Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Abschreibungsgrundlage Abschr.- Satz. Buchwert bei Beginn des Anschaffung während des Verkauf während des Abschreibung des Buchwert am Ende des
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche
MehrModul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing
Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem
Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,
Mehr- eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder
1 e Pflichten bei der Rechnungserstellung Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Rechnungsstellung (2001/115/EG) vom 20. Dezember 2001 mit dem Ziel der Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
MehrMehrwertsteuer der EU
Mehrwertsteuer der EU Die 6., 8. und 13. USt-Richtlinie mit Erläuterungen Von Dr. Wolfram Birkenfeld Richter am Bundesfinanzhof unter Mitwirkung von Dipl.-Finw. Assessor iur. Jürgen Hille 5., überarbeitete
MehrCD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich
CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
MehrMWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a
MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a 1 Das System der MWST: MWST = > Verbrauchssteuer > Inlandsteuer > Selbstdeklaration (es wird keine Rechnung zugestellt) Art. 86 Abs. 1 MWSTG > Nur inländische
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege
MehrUmsatzsteuer Check-Up
Umsatzsteuer Check-Up Stand: 12.05.2014 Referent: Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33,
MehrDIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT
2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT von MMag. Dr. Klaus Hilber
MehrMehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015
Rundschreiben Nr. 2 Info vom 25.01.2016 Themen: - Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015 - Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2015 - Erklärung der Steuersubstituten Steuerrückbehalte (Modell 770) & Modell
MehrDatenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013
Montan, am 28. Januar 2013 R u n d s c h r e i b e n 1/2013 1) Rechnungslegung Neuerungen ab 2013 a) Zusätzliche Angaben in der Rechnung vorgeschrieben b) Nummerierung der Rechnung - Klarstellung c) Zeitpunkt
MehrUmsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union IV A 2 - S /06
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Jörg Kraeusel Unterabteilungsleiter IV A POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrFiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:
Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen
MehrUmsatzsteuer. Gesetzliche Änderungen ab TOPIX Informationssysteme AG. Stand
Umsatzsteuer Gesetzliche Änderungen ab 01.01.2010 Stand 29.01.10 TOPIX Informationssysteme AG Gesetzliche Änderungen zur Umsatzsteuer ab 01.01.2010 Sonstige Leistungen gemäß 3a Abs. 2 UStG Es gibt ab 01.01.2010
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Ralf Stahl 1 Die Themen Vereinsorganisation Buchführung Umsatzsteuer Kostenrechnung 2
MehrNutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer
Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf einer
MehrReihengeschäfte in der Umsatzsteuer
Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand
MehrUmsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim
MehrCheckliste Umsatzsteuererklärung 2012/ Umsatzsteuervoranmeldung 2013
Checkliste Umsatzsteuererklärung 2012/Umsatzsteuervoranmeldung 2013 1 Checkliste Umsatzsteuererklärung 2012/ Umsatzsteuervoranmeldung 2013 1. Jahressteuererklärung 2012 1.1 Persönliche Angaben Finanzamt
MehrSteuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis
Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Allgemeines 2 Regelung seit 01.01.2010 3 In Deutschland ansässige Unternehmen 3.1 Unternehmerbescheinigung 3.2 Vorsteuervergütungsverfahren
MehrBELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE
60517 FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN [C 2014/00510] 9 DECEMBER 2009. Koninklijk besluit tot wijziging van de koninklijke besluiten nrs. 1, 3, 4, 7, 10, 18, 22, 31 en 54 met betrekking tot de belasting
MehrZeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 Fallart Finanzamt - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - Steuernummer Unterfallart 56 Unternehmer ggf. abweichende Firmenbezeichnung Anschrift
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten
MehrMwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.
MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender
MehrMandanten-Information
Mandanten-Information EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 1. Die Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 2010 Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 wurde das sog. MwSt-Paket der Europäischen Union in das
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
MehrNutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer
Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf optiert,
MehrUMSATZSTEUER. Der Kleinunternehmer im UStG Von Steuerfachwirt Marcus Günther, Lahstedt. Wer ist Kleinunternehmer? Gesamtumsatz
In 19 regelt das UStG, dass bei Unternehmern, die an sich steuerbare und steuerpflichtige Umsätze i. S. v. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführen, keine Umsatzsteuer erhoben wird, wenn deren Gesamtumsatz bestimmte
MehrUngarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Ungarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja. 2. Wenn ja, mit welchen
Mehr1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)
Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine
MehrKleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht
Ein Merkblatt Ihrer IHK Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Die Kleinunternehmerbesteuerung ist in 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Der 19 UStG räumt den sogenannten Kleinunternehmern gewisse
Mehrfür Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Umsatzsteuerverprobung Fach: Rechnungswesen Rechtsstand: 2011 / 2012
MehrFINANZEN Smart. Weitere Schritte
FINANZEN Smart Weitere Schritte 1. Allgemein... 3 2. Umsatzsteuer-Voranmeldung... 3 2.1. Übersicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen...4 2.2. Import/Export von USt-VA Kontenzuordnungen...4 3. Verprobung...
MehrAnleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"
Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der
MehrInvestitionserhebung 2014
Sozialversicherungsnummer (matricule national ): Name des Unternehmens: Kontaktperson E-mail: marco.kill@statec.etat.lu Tel.: M. Marco Kill 247-88483 (Nachmittags) Fax: 22 84 96 Für diesen Fragebogen benutzte
MehrHANDEL MIT GEBRAUCHTWAREN Umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Handel mit Gebrauchtwaren
HANDEL MIT GEBRAUCHTWAREN Umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Handel mit Gebrauchtwaren 1. Sachlicher Anwendungsbereich 1 2. Persönlicher Anwendungsbereich 1 3. Voraussetzungen 1 4. Optionsmöglichkeit
MehrAufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:
Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen
MehrCheckliste zur Gründung einer GmbH
Checkliste zur Gründung einer GmbH 1. Block; Statuten / HR / Verträge Name Vorname Strasse PLZ / Ort Gemeinde Heimatort Geburtsdatum Telefonnummer Firmenname Gründer 1 Unternehmen Gründer 2 Gründer 3 Name
MehrMuster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach 4a UStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrLieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt
PRIVATPERSONEN UND GLEICH GESTELLTE RECHTSSUBJEKTE Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt Stand: 1. Januar 2015 1. Anwendungsbereich 1.1 Privatpersonen 1.2 Andere Rechtssubjekte 1.3 Erwerbsteuer
MehrZuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen
Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Erwirbt der Unternehmer einen Pkw, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzen wird, stellt sich oftmals die Frage nach
MehrSie haben beim Bauverein Sarstedt eg Ihre zukünftige Wohnung gefunden?
Sie haben beim Bauverein Sarstedt eg Ihre zukünftige Wohnung gefunden? dann haben wir hier für Sie ein paar wichtige Informationen für Sie zusammengestellt: - zunächst benötigen wir von Ihnen eine schriftliche
MehrMehrwertsteuer Änderungen per Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld. im Auftrag von: Fachbereich Alter
Mehrwertsteuer 2011 Änderungen per 01.01.2011 Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld im Auftrag von: Fachbereich Alter Stand: Dezember 2010 Mehrwertsteuer 2011 Stand Dezember 2010 1. Änderungen
MehrGesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)
Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung
Einleitung 11 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 14 1.1.2 Was verlangt das Finanzamt
Mehr1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer
1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 59 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer Im Inland erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers unterliegen i.d.r. der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 14 GZ. RV/1085-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch STB, gegen die Bescheide des FA betreffend Umsatzsteuer 1999
Mehr18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...
MehrUniversität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 Lösungen zu den Übungsaufgaben zur Umsatzsteuer 1. Aufgabe a) Horst hat die
MehrUStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1
BUNDESFINANZHOF Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem
MehrRECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN
RECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe
MehrRechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis
Hochschule Landshut Tutorium: Buchführung und Bilanzierung Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Seite 1 von 5 1. Die Rechnung: Begriff: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung
MehrBeschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit
Seite 1 von 12 Beschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit ab 01/2008 Formular für Österreich ab Jänner 2008 Die ab Jänner 2008 gültigen Formulare für die Umsatzsteuervoranmeldung stehen ab der Version
MehrWEGLEITUNG 1997 FÜR MEHRWERTSTEUER PFLICHTIGE
Fürstentum Liechtenstein Liechtensteinische Steuerverwaltung WEGLEITUNG 1997 FÜR MEHRWERTSTEUER PFLICHTIGE Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen >. 7 1. Teil Einleitung I. Die rechtliche Grundlage der
MehrDie Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich (Vorsteuer)
Die Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich (Vorsteuer) Unter der Vorsteuer versteht man jene Umsatzsteuer, die dem Unternehmer von anderen Unternehmern für an ihn erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen
MehrDIE ZUKUNFT DER MEHRWERTSTEUER. Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel
DIE ZUKUNFT DER MEHRWERTSTEUER Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel GRUNDPRINZIPIEN DER MEHRWERTSTEUER Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem beruht auf dem Grundsatz, dass auf Gegenstände und Dienstleistungen,
Mehr46. Für Sie als Betriebsinhaber bieten Privatversicherungen zahlreiche Möglichkeiten,
3.4 Sozial- und Privatversicherungen 44. Für Sie als Betriebsinhaber bieten Privatversicherungen zahlreiche Möglichkeiten, sich auf freiwilliger Basis gegen die vielfältigen Risiken im privaten und betrieblichen
MehrUMSATZSTEUER 2016 FALL 1: GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN
UMSATZSTEUER 2016 : GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN Stand: 16. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden
MehrSie benötigen folgende Unterlagen bzw. sollten folgende Dinge ausarbeiten.
Existenzgründung Sie benötigen folgende Unterlagen bzw. sollten folgende Dinge ausarbeiten. 1. Lebenslauf 2. Kurzkonzept 3. Kapitalbedarf 4. Finanzierung 5. Rentabilitätsvorschau 6. Zur abschließenden
MehrMietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,
Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird
MehrMWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1
Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 1 MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1 Das Mehrwertsteuer Abrechnungsformular besteht aus drei Teilen: Teil I enthält das vereinbarte oder
MehrMerkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax")
Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax") Stand: 18.12.2012 Magistrat der Stadt Bremerhaven Stadtkämmerei Steuerabteilung Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: infocitytax@magistrat.bremerhaven.de
MehrKleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht
Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Kleinunternehmer brauchen für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen
MehrGebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrFragebogen zur steuerlichen Erfassung
1 2 An das Finanzamt Steuernummer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Eingangsstempel oder -datum 3 4 5 Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen
MehrAufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge.
Aufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge. 1. Einem Kunden werden Aktien von der Depotabteilung ausgeliefert. Die Provision 80,00
MehrAntrag zur Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege gemäß 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
An: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Jugendamt Referat Wirtschaftliche Jugendhilfe PF 10 02 53/54 01782 Pirna oder Abgabe in jedem Bürgerbüro! Antrag zur Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege
MehrPräzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info
MehrIn welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe?
Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe? Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,
MehrSitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.
An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.
MehrBetrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen
An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 27. Mai 2013 Nr. 19/2013 vj Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrVorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2010 KOM(2010)293 endgültig 2010/0161 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Polens, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Website enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), auf denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrBEITRITTSERKLÄRUNG. Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und schicken ihn an uns zurück. Erläuterungen hierzu finden Sie im Anhang.
BEITRITTSERKLÄRUNG Hiermit erkläre ich ab sofort meinen Beitritt zur Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.v., Trattstr. 7, 91362 Pretzfeld, Tel. 09194/33463-70, Fax 09194-33463-99. Bitte füllen
Mehr64 Welche Steuerbefreiungen gibt es?
64 Welche Steuerbefreiungen gibt es? nen (z. B. Frühstück). Der Unternehmer hat für Zwecke des Vorsteuerabzugs (s. S. 91) auf eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der einzelnen Umsätze
MehrOption für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 07 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Titel der MWST-Info XX Eidgenössisches Finanzdepartement
MehrGKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
MehrMehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen
Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Prüfung des Orts der sonstigen Leistung Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des
MehrEU Abwicklung. 1. Generelle Angabe hinterlegen. 1.1. Eigene USt.ID Nummer hinterlegen. 1.2. EU Länderkennzeichnen
EU Abwicklung Mit der Apiras BusinessLine-Finanzbuchhaltung können die Buchungen im Rahmen der EU automatisch durchgeführt und die entsprechenden Dokumente automatisch erstellt werden. Auf den folgenden
MehrBesteuerung von Medienberufen
Reinhard Knauft Rüdiger Schaar Besteuerung von Medienberufen Steuern und Sozialversicherung bei Künstlern GABLER Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Literaturverzeichnis 14 1 Einkommensteuer 15 A. Allgemeines
MehrKNAPPWORST & PARTNER. Steuerfallen für Gründer. Steuerberatungsgesellschaft
KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Information ist alles!!! Steuerfallen für Gründer Sie sparen Geld Zeit Ärger Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! 2 Kernfragen für den Gründungsprozess:
MehrBesteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
MehrTelefon: +43 57767-24483. Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen (URL):
EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg E-mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Telefax (+352) 29 29 42 670 Internet-Adresse: http://simap.eu.int
MehrFragebogen zur steuerlichen Erfassung
1 An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 2 Steuernummer 3 4 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs. 1 Nr.
MehrInfo Besteuerung deutsche Renten
Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von
MehrUmsatzsteuer-Voranmeldung 2003
Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 14 15 Fallart 56.. Finanzamt Steuernummer - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten -.. Unternehmer ggf. abweichende Firmenbezeichnung Anschrift
MehrEBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz
EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz Inhalt EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz 1 Status dieser Leitlinien 2
MehrErläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan
Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan Ergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Erläuterungen Ordentliche Erträge 1.Steuern und ähnliche Abgaben 2.Zuwendungen u. allg. Umlagen
MehrSteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
Mehr