Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2010 (Abgeändertes Gesetz vom )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2010 (Abgeändertes Gesetz vom )"

Transkript

1 Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum Buchung Recette Centrale Postfach 1004 L Luxemburg Tel.: (+352) IBAN LU BIC Code: CCPLLULL Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2010 (Abgeändertes Gesetz vom ) A Gesetzliche Frist für die Abgabe der Erklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer: siehe Seite 4 (Name, bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) (Landeskennzeichen, Postfach und Ort) I. Berechnung des steuerpflichtigen Umsatzes A. Berechnung des Gesamtumsatzes 1. Besteuerung nach vereinbarten 204 / vereinnahmten 205 Entgelten (Zutreffendes ankreuzen) 2. Gesamtbetrag der Entgelte (Steuerpflichtige, steuerbefreite sowie im Ausland getätigte Umsätze, nach Geschäftszweigen) Betrag ohne MwSt. 1) a) Verkauf von im Unternehmen hergestellten Produkten (Normalbesteuerung) 001 b) Verkauf von nicht im Unternehmen hergestellten Produkten (Normalbesteuerung) c) Nettogewinnmarge (Sonderbesteuerung: Art. 56b) ) Dienstleistungen ) Veräußerungen von körperlichen oder unkörperlichen Anlagegütern, die einen Nebenumsatz darstellen ) ) Entnahmen von Gegenständen für den privaten Bedarf oder für den Bedarf der Arbeitnehmer (Art. 13/a) ) Zuordnung von im Unternehmen hergestellten Produkten für Zwecke des Unternehmens (Art. 13/b) ) Benutzung von Betriebsgegenständen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/a) ) Erbringung von Dienstleistungen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/b) Gesamtumsatz 012 B. Steuerbefreiungen und abzugsfähige Beträge 5. a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 43/1/d, e und f) an Personen, die eine Id.-Nummer in einem anderen Mitgliedstaat besitzen *) 013 b) Innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen (Art. 43/1/e) an Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und nicht im Besitz einer Id.-Nr. sind Ausfuhren (Art. 43/1/a und b) Andere Befreiungen (Art. 43) Andere Befreiungen (Art. 44 und Art. 56c) Tabakwaren Im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze a) An innergemeinschaftliche Erwerbe anschließende Lieferungen im Rahmen von Dreiecksgeschäften, wenn der im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfasste Erwerber dort der Steuerschuldner ist *) b) An in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen, die nicht im Besitz einer Id.-Nummer sind, getätigte Lieferungen von Gegenständen (neue Fahrzeuge, Mineralöle, Alkohol und Tabakwaren ausgenommen), die vom Erklärenden oder für seine Rechnung versandt oder befördert wurden und dort steuerbar sind c) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst und Steuerschuldner ist, nicht steuerbefreit sind *) d) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst ist, steuerbefreit sind e) Andere im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze Umsätze im Inland, für die der Empfänger Steuerschuldner ist Insgesamt abzuziehen (unter Punkt C) 021 C. Steuerpflichtiger Umsatz: Punkt 4 (Gesamtumsatz) abzüglich Punkt 12 ( ) 022

2 - 2 - II. Berechnung der Steuer 13. Steuerpflichtiger Umsatz: Aufteilung zum MwSt.-Satz von Gesamtbetrag Punkt 13: Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen: zum MwSt.-Satz von - Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen (Art. 18/1) Zuordnung von aus einem anderen EG- Mitgliedstaat für Zwecke des Unternehmens verbrachten Gegenständen (Art. 18a) - Im Rahmen von Dreiecksgeschäften im Inland getätigte Lieferungen für die der Erklärende als Steuerschuldner bezeichnet wurde (Art. 26/1/a, Abs. 2) steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 14: Einfuhren von Gegenständen zum MwSt.-Satz von 1) zu Zwecken des Unternehmens steuerbefreit Zwischensumme der MwSt. Punkt 15, 1) 2) zu Privatzwecken steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 15, 1) + 2): 065 Zwischensumme der MwSt. Punkt 15, 2) 16. Vom Empfänger als Steuerschuldner zu erklärende Dienstleistungen zum MwSt.-Satz von 1) Dienstleistungen, die von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen an den Erklärenden erbracht wurden (Art. 26/1/a) ) a) von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen an den Erklärenden erbracht (Art. 26/1/c): Zwischensumme Punkt 16, 2), a): 436 b) von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen an den Erklärenden erbracht und steuerbefreit im Inland (Art. 26/1/c): ) andere (Art. 26/1/c): steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 16, 2) + 3): 422 Zwischensumme der MwSt. Punkt 16, 2)+3) zum MwSt.-Satz von 17. Vom Erwerber als Steuerschuldner zu erklärende Lieferungen (Art. 26/1/b): Gesamtbetrag Punkt 16 und 17 (= ) : Gesamtbetrag der Steuer (= ) (zu übertragen in Punkt 29) 076

3 - 3 - III. Berechnung der abziehbaren Vorsteuer a) Wareneingang b) Anschaffungen von Anlagegütern c) Geschäftsunkosten 19. Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Art. 48/1/e) Gesamtbetrag c) 088 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) Erklärte Mehrwertsteuer für die in Art. 13 unter b) genannte Zuordnung von Gegenständen zu Zwecken des Unternehmens (siehe Punkt 3.2) Unter den Voraussetzungen von Art. 48/1/f) als solidarisch haftender Bürge bezahlte Mehrwertsteuer ) Nichtabziehbare Vorsteuer betreffend die gemäß Art. 44 und Art. 56c steuerfreien Umsätze 094-2) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung der in Art. 50 vorgesehenen Prorata-Regel 095-3) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung von Art. 56b, Paragraph 4 des MwSt.-Gesetzes (Im Fall einer Option für die Anwendung der Sonderregelung über die Differenzbesteuerung) Berichtigung der Vorsteuerabzüge (eine Minderung der abziehbaren Vorsteuer ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) 26. 1) in Anwendung der Bestimmungen von Art ) in Anwendung der Bestimmungen des großherzoglichen Beschlusses vom 7. März Optionsrecht für Grundstücksumsätze Andere: Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer (zu übertragen in Punkt 30) 102 IV. Berechnung des Überschusses 29. Gesamtbetrag der Steuer (Übertrag aus Punkt 18) Abziehbare Vorsteuer (Übertrag aus Punkt 28) Überschuss (ein eventueller Vorsteuerüberschuss ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) 105 Die eventuelle Rückzahlung eines Überschusses geschieht durch Überweisung auf das vom Steuerpflichtigen der Verwaltung angegebene Konto.

4 - 4 - V. Zusätzliche Angaben 32. Dauer des 233 / 234 / / 236 / 2010 Tag Monat Tag Monat 33. Telefonnummer, unter welcher der Erklärende zu erreichen ist: Anzahl der beschäftigten Personen (Jahresdurchschnitt) - mit Lohn oder Gehalt ohne Lohn (Familienmitglieder) 109 = Im Großherzogtum Luxemburg ansässige Steuerpflichtige: Aufbewahrungsort der Bücher und Belege, deren Führung, Abfassung oder Aushändigung durch das Gesetz vom 12. Februar 1979 oder seine Ausführungsbestimmungen vorgeschrieben sind, wenn dieser Aufbewahrungsort sich außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebietes befindet (Art. 69, Paragraph 1) Im Rahmen von Dreiecksgeschäften getätigte Erwerbe, welche für eine anschließende Lieferung an einen im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfassten Erwerber, der dort als Steuerschuldner gilt, getätigt wurden (Art. 18b/ 2, Absatz 2) 152 VI. Degressive Ermäßigung Die Berechnung der gegebenenfalls laut Art des Gesetzes zu bewilligenden degressiven Ermäßigung erfolgt von Amts wegen. Um diese Berechnung korrekt durchführen zu können sind folgende Angaben zu machen: a) Umsätze, die nach Art. 44/1 unter a), b), e), h) und j) bis x) steuerbefreit sind 111 b) Umsätze, die nach Art. 44/1 unter c), d), f), g) und i) steuerbefreit sind und Hilfsumsätze darstellen 112 c) Steuerüberschuss (Steuer - Vorsteuer), der sich auf infolge der Ausübung des in Artikel 45 vorgesehenen Optionsrechtes der MwSt. unterworfenen Lieferungen und Vermietungen von Grundstücken bezieht 113 Ad *) Seite 1: Die in Zeile 013, 018 oder 423 angegebenen Beträge entsprechen der Summe der Beträge, welche in den diesbezüglichen Sparten der für den Erklärungszeitraum 2010 eingereichten zusammenfassenden Meldungen mitgeteilt wurden. Der (Die) Unterzeichner versichert (versichern), dass die vorstehende Erklärung richtig und vollständig ist., den Unterschrift(en) Gesetzliche Frist: Ist der Erklärende ermächtigt, die Mehrwertsteuer nur jährlich zu erklären, haben die Abgabe der Erklärung sowie die Zahlung der eventuell geschuldeten Steuer vor dem 1. März 2011 zu erfolgen. Ist der Erklärende gehalten, monatliche oder vierteljährliche Erklärungen sowie eine Jahreserklärung abzugeben, haben die Abgabe der Jahreserklärung sowie die Zahlung des gemäß dieser zusammenfassenden Jahreserklärung eventuell geschuldeten Steuersaldos vor dem 1. Mai 2011 zu erfolgen. Bei Tätigungsaufgabe im Laufe des Jahres 2010 haben die Abgabe dieser als Jahreserklärung geltenden Mehrwertsteuererklärung sowie die Zahlung des gemäß dieser Erklärung eventuell geschuldeten Steuersaldos innerhalb von 2 Monaten nach Tätigkeitsaufgabe zu erfolgen. Die Abgabe der Erklärung sowie die Zahlung der Steuer haben an folgendes Amt zu erfolgen: Recette Centrale de l'enregistrement auf das Konto Postfach 1004 IBAN LU L Luxembourg BIC Code: CCPLLULL Bei ordnungsgemäßer Buchführung sind die Abschlusskonten beizufügen. Die der Erklärung zugehörigen Beilagen sind sorgfältig auszufüllen und mit der Erklärung abzugeben.

5 - 5 - Beilage zur Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2010 A) Geschäftsunkosten 1. Bruttolöhne 2) GESAMTBETRAG gegebenenfalls mit MwSt. GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten ohne MwSt. der berechneten MwSt. 1) Der Verwaltung vorbehalten davon produktive Arbeitslöhne Bruttogehälter 2) Gelegenheitsarbeiterlöhne Gesetzlich bedingte Sozialbeiträge (Anteil des Arbeitgebers) ) 5. Unfallversicherung Provisionen Spesen des Personals ) 9. Buchhaltungskosten (Name und Adresse des Buchhalters sind unter E auf Seite 8 anzugeben) Spesen des Arbeitgebers Strom Gas Wasser Heizung Telefon Miete: 4) a) Gebäude mit MwSt.-Anwendung (Name und Adresse des Vermieters sind unter E auf Seite 8 anzugeben) b) Gebäude ohne MwSt.-Anwendung c) Maschinen und Betriebsanlagen Feuerversicherung Grundsteuer Gewerbesteuer Schankwirtschaftstaxe und andere Taxen Langzeitschuldzinsen Kurzzeitschuldzinsen Andere Bankunkosten Versicherung der Waren und der Betriebsanlagen Haftpflichtversicherung (zivile und berufliche) Bürounkosten Reinigungs- und Unterhaltskosten Beiträge zu Berufskammern und Berufsverbänden Zeitungen und Fachzeitschriften zu übertragen

6 Ausgaben für von Drittpersonen ausgeführte Arbeiten Übertrag: a) Ausgaben für die von Subunternehmen ausgeführten Arbeiten b) Ausgaben für andere von Drittpersonen ausgeführten Arbeiten Transport- und Frachtkosten Berufskleidung Anzeigen und Werbung Verpackungen Reparatur und Unterhalt der Anlagen und Maschinen Andere Reparaturen Neuanschaffungen (Werkzeuge und andere Einrichtungsgegenstände), welche gemäß Art. 34 des EStG. integral zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind Gesamtbetrag der Beilage zu den Geschäftsunkosten (Übertrag aus Seite 9) 44. Fahrzeugunkosten 5) Gesamtbetrag der Geschäftsunkosten B) Bestimmung der Besteuerungsgrundlage 6) der Benutzung von Betriebsgegenständen für betriebsfremde Zwecke - Artikel 16 unter a) des MwSt.-Gesetzes I. Kraftfahrzeuge Buchwert am Anschaffungen Veräußerungen Abschreibung in untenstehenden Punkt 5 zu übertragen 7) Buchwert am GESAMTBETRAG der Kosten ohne MwSt. MwSt. 1. Kraftstoffe (Benzin, Diesel) und Schmiermittel LPG (Gas) Reparatur und Unterhalt Reifen u.a Leasing / Miete Abschreibung 7) Gesamtbetrag: 382 Im Jahr 2010 zurückgelegte Km: 383 km davon Privatanteil 384 km = = 386 II. Andere Gegenstände: III. Gesamtbetrag, zu übertragen in Punkt 3.3) der Jahreserklärung = 389 Anmerkungen: 1) Nur die tatsächlich berechnete Steuer; die auf innergemeinschaftliche Lieferungen, auf Einfuhren und als Steuerschuldner zu erklärende Steuer ist hier nicht anzugeben. 2) Nicht einbegriffen die im Namen von Drittpersonen geleisteten Zahlungen (z.b. durch Krankheitsausfall bedingte Entschädigungen, ausgezahlt im Namen der Krankenkasse und durch letztere zurückzuerstatten). 3) Mit einbegriffen der auf Löhne und Gehälter zu zahlende Spezialbeitrag zur Speisung des Arbeitsfonds. 4) Im Fall der Nicht-Angabe der Namen der Personen, welche die beim Erklärenden als Betriebsausgaben abziehbaren Dienstleistungen erbracht haben, kann der Abzug verweigert werden. 5) Nicht im Anhang A) aufgeführte Geschäftsunkosten können in einer Beilage zu den Geschäftsunkosten aufgeführt werden. Die Gesamtbeträge dieser Beilage müssen in die Zeile 43 der Anlage A) übertragen werden. 6) Die Besteuerungsgrundlage besteht aus dem Betrag der für die Erbringung der Dienstleistung getätigten Ausgaben. 7) Nur wenn die den Erwerb des Fahrzeuges belastende Mehrwertsteuer abziehbar war oder ist.

7 - 7 - C) Eingang von Waren zu Zwecken des Unternehmens (Beträge ohne MwSt.) welche nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 56b des MwSt.-Gesetzes fallen 1) 1. Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche Anlass zu einem Steuertatbestand beim Lieferanten oder beim Erwerber geben a) Bezug im Inland 2) b) Innergemeinschaftliche Erwerbe c) Einfuhren 3) 1.1. zum Steuersatz von ) 4) steuerbefreit Zwischensumme: Tabakwaren ) ) + Gesamtbetrag c) 147 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche weder beim Lieferanten noch beim Erwerber Anlass zu einem Steuertatbestand geben Erwerbe im Ausland von Waren, die nicht in das Großherzogtum Luxemburg verbracht werden Gesamtbetrag der Wareneingänge 154 davon zum Weiterverkauf bestimmte Waren 155 1) Betrifft keine Gegenstände, die als Anlagegüter oder Geschäftsunkosten gelten. 2) Einbegriffen Elektrizität und Gas, die bei einem nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen erworben wurden, wenn der Erwerber der Steuerschuldner gemäß Artikel 26, Absatz 1, Punkt b ist. 3) Einbegriffen Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Gebühren sowie Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort, Mehrwertsteuer ausgenommen. In die Besteuerungsgrundlage sind auch die vorgenannten Nebenkosten einzubeziehen, wenn diese sich aus der Beförderung nach einem anderen in der Gemeinschaft gelegenen Bestimmungsort ergeben, der zum Zeitpunkt, in dem der Steuertatbestand eintritt, bekannt ist (Artikel 34). 4) Bezüge bei einem der Pauschalbesteuerung unterworfenen Land- oder Forstwirt. 5) Preis gemäß Steuerbanderole, abzüglich der darin einbegriffenen Mehrwertsteuer.

8 - 8 - D) Warenbestand / Verschiedenes - Beträge ohne MwSt. 1) Bestand von Waren, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 56b des MwSt.- Gesetzes fallen und unter Ausschluss von Tabakwaren, da diese unter 2) anzugeben sind Steuersatz steuerbefreit Zwischensumme (1) davon - zum Weiterverkauf bestimmte Waren: im Unternehmen hergestellte Produkte: ) Tabakwarenbestand (2) ) Gesamtsumme (1) + (2) ) Nicht fertiggestellte Arbeiten (MwSt. nicht einbegriffen) ) Außenstände (MwSt. nicht einbegriffen) ) Kundenvorauszahlungen (MwSt. nicht einbegriffen) E) Anzugebende Namen und Adressen - Punkte 9 und 18 a) unter A) A - 9 Buchhalter: Name 397 Adresse A a) Vermieter: Name 400 Adresse

9 Beilage zu den Geschäftsunkosten DETAIL DER UNKOSTEN ZEILE GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten der berechneten MwSt. 1) ohne MwSt Der Verwaltung vorbehalten Auf die Zeile 43 zu übertragender Gesamtbetrag

10 Anlage zur MwSt.-Erklärung des Jahres 2010 Eingangsdatum Der Verwaltung vorbehalten Buchungsdatum Lfde Nr. 501 Anschaffungsdatum Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern Anschaffungen, die nicht voll zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind gemäß Artikel 34 des EStG. Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungspreis (mit MwSt.) MwSt. Kaufpreis (ohne MwSt.) Erhaltene Subventionen 1) Abschreibungsgrundlage 1) Kolonne 6 minus Kolonne 7: zu übertragen in Kolonne 4 und 7 der Abschreibungstabelle Gesamtsumme:

11 Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern 501 Lfde Nr. Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungspreis (mit MwSt.) MwSt. Kaufpreis (ohne MwSt.) Erhaltene Subventionen Abschreibungsgrundlage

12 2010 Abschreibungstabelle Lfde Nr. 617 Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Abschreibungsgrundlage Abschr.- Satz. Buchwert bei Beginn des ) Anschaffung während des 2) Verkauf während des Abschreibung des Buchwert am Ende des 1) Aufzählung in der Tabelle der Anschaffungen 2) Ohne MwSt Privatanteil : 615 Geschäftsanteil: 616

13 Abschreibungstabelle Lfde Nr. 617 Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Abschreibungsgrundlage Abschr.- Satz. Buchwert bei Beginn des Anschaffung während des Verkauf während des Abschreibung des Buchwert am Ende des

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche

Mehr

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,

Mehr

- eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder

- eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder 1 e Pflichten bei der Rechnungserstellung Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Rechnungsstellung (2001/115/EG) vom 20. Dezember 2001 mit dem Ziel der Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Mehrwertsteuer der EU

Mehrwertsteuer der EU Mehrwertsteuer der EU Die 6., 8. und 13. USt-Richtlinie mit Erläuterungen Von Dr. Wolfram Birkenfeld Richter am Bundesfinanzhof unter Mitwirkung von Dipl.-Finw. Assessor iur. Jürgen Hille 5., überarbeitete

Mehr

CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich

CD Ausgabe  Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a

MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a 1 Das System der MWST: MWST = > Verbrauchssteuer > Inlandsteuer > Selbstdeklaration (es wird keine Rechnung zugestellt) Art. 86 Abs. 1 MWSTG > Nur inländische

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege

Mehr

Umsatzsteuer Check-Up

Umsatzsteuer Check-Up Umsatzsteuer Check-Up Stand: 12.05.2014 Referent: Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33,

Mehr

DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT

DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT von MMag. Dr. Klaus Hilber

Mehr

Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015

Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015 Rundschreiben Nr. 2 Info vom 25.01.2016 Themen: - Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015 - Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2015 - Erklärung der Steuersubstituten Steuerrückbehalte (Modell 770) & Modell

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013 Montan, am 28. Januar 2013 R u n d s c h r e i b e n 1/2013 1) Rechnungslegung Neuerungen ab 2013 a) Zusätzliche Angaben in der Rechnung vorgeschrieben b) Nummerierung der Rechnung - Klarstellung c) Zeitpunkt

Mehr

Umsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union IV A 2 - S /06

Umsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union IV A 2 - S /06 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Jörg Kraeusel Unterabteilungsleiter IV A POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Fiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:

Fiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele: Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen

Mehr

Umsatzsteuer. Gesetzliche Änderungen ab TOPIX Informationssysteme AG. Stand

Umsatzsteuer. Gesetzliche Änderungen ab TOPIX Informationssysteme AG. Stand Umsatzsteuer Gesetzliche Änderungen ab 01.01.2010 Stand 29.01.10 TOPIX Informationssysteme AG Gesetzliche Änderungen zur Umsatzsteuer ab 01.01.2010 Sonstige Leistungen gemäß 3a Abs. 2 UStG Es gibt ab 01.01.2010

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Ralf Stahl 1 Die Themen Vereinsorganisation Buchführung Umsatzsteuer Kostenrechnung 2

Mehr

Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer

Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf einer

Mehr

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand

Mehr

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim

Mehr

Checkliste Umsatzsteuererklärung 2012/ Umsatzsteuervoranmeldung 2013

Checkliste Umsatzsteuererklärung 2012/ Umsatzsteuervoranmeldung 2013 Checkliste Umsatzsteuererklärung 2012/Umsatzsteuervoranmeldung 2013 1 Checkliste Umsatzsteuererklärung 2012/ Umsatzsteuervoranmeldung 2013 1. Jahressteuererklärung 2012 1.1 Persönliche Angaben Finanzamt

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Allgemeines 2 Regelung seit 01.01.2010 3 In Deutschland ansässige Unternehmen 3.1 Unternehmerbescheinigung 3.2 Vorsteuervergütungsverfahren

Mehr

BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE

BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE 60517 FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN [C 2014/00510] 9 DECEMBER 2009. Koninklijk besluit tot wijziging van de koninklijke besluiten nrs. 1, 3, 4, 7, 10, 18, 22, 31 en 54 met betrekking tot de belasting

Mehr

Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 Fallart Finanzamt - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - Steuernummer Unterfallart 56 Unternehmer ggf. abweichende Firmenbezeichnung Anschrift

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten

Mehr

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender

Mehr

Mandanten-Information

Mandanten-Information Mandanten-Information EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 1. Die Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 2010 Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 wurde das sog. MwSt-Paket der Europäischen Union in das

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Mehr

Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer

Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf optiert,

Mehr

UMSATZSTEUER. Der Kleinunternehmer im UStG Von Steuerfachwirt Marcus Günther, Lahstedt. Wer ist Kleinunternehmer? Gesamtumsatz

UMSATZSTEUER. Der Kleinunternehmer im UStG Von Steuerfachwirt Marcus Günther, Lahstedt. Wer ist Kleinunternehmer? Gesamtumsatz In 19 regelt das UStG, dass bei Unternehmern, die an sich steuerbare und steuerpflichtige Umsätze i. S. v. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführen, keine Umsatzsteuer erhoben wird, wenn deren Gesamtumsatz bestimmte

Mehr

Ungarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Ungarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Ungarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja. 2. Wenn ja, mit welchen

Mehr

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG) Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine

Mehr

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Ein Merkblatt Ihrer IHK Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Die Kleinunternehmerbesteuerung ist in 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Der 19 UStG räumt den sogenannten Kleinunternehmern gewisse

Mehr

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Umsatzsteuerverprobung Fach: Rechnungswesen Rechtsstand: 2011 / 2012

Mehr

FINANZEN Smart. Weitere Schritte

FINANZEN Smart. Weitere Schritte FINANZEN Smart Weitere Schritte 1. Allgemein... 3 2. Umsatzsteuer-Voranmeldung... 3 2.1. Übersicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen...4 2.2. Import/Export von USt-VA Kontenzuordnungen...4 3. Verprobung...

Mehr

Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"

Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung - EÜR Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der

Mehr

Investitionserhebung 2014

Investitionserhebung 2014 Sozialversicherungsnummer (matricule national ): Name des Unternehmens: Kontaktperson E-mail: marco.kill@statec.etat.lu Tel.: M. Marco Kill 247-88483 (Nachmittags) Fax: 22 84 96 Für diesen Fragebogen benutzte

Mehr

HANDEL MIT GEBRAUCHTWAREN Umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Handel mit Gebrauchtwaren

HANDEL MIT GEBRAUCHTWAREN Umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Handel mit Gebrauchtwaren HANDEL MIT GEBRAUCHTWAREN Umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Handel mit Gebrauchtwaren 1. Sachlicher Anwendungsbereich 1 2. Persönlicher Anwendungsbereich 1 3. Voraussetzungen 1 4. Optionsmöglichkeit

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

Checkliste zur Gründung einer GmbH

Checkliste zur Gründung einer GmbH Checkliste zur Gründung einer GmbH 1. Block; Statuten / HR / Verträge Name Vorname Strasse PLZ / Ort Gemeinde Heimatort Geburtsdatum Telefonnummer Firmenname Gründer 1 Unternehmen Gründer 2 Gründer 3 Name

Mehr

Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach 4a UStG

Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach 4a UStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt

Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt PRIVATPERSONEN UND GLEICH GESTELLTE RECHTSSUBJEKTE Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt Stand: 1. Januar 2015 1. Anwendungsbereich 1.1 Privatpersonen 1.2 Andere Rechtssubjekte 1.3 Erwerbsteuer

Mehr

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Erwirbt der Unternehmer einen Pkw, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzen wird, stellt sich oftmals die Frage nach

Mehr

Sie haben beim Bauverein Sarstedt eg Ihre zukünftige Wohnung gefunden?

Sie haben beim Bauverein Sarstedt eg Ihre zukünftige Wohnung gefunden? Sie haben beim Bauverein Sarstedt eg Ihre zukünftige Wohnung gefunden? dann haben wir hier für Sie ein paar wichtige Informationen für Sie zusammengestellt: - zunächst benötigen wir von Ihnen eine schriftliche

Mehr

Mehrwertsteuer Änderungen per Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld. im Auftrag von: Fachbereich Alter

Mehrwertsteuer Änderungen per Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld. im Auftrag von: Fachbereich Alter Mehrwertsteuer 2011 Änderungen per 01.01.2011 Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld im Auftrag von: Fachbereich Alter Stand: Dezember 2010 Mehrwertsteuer 2011 Stand Dezember 2010 1. Änderungen

Mehr

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung Einleitung 11 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 14 1.1.2 Was verlangt das Finanzamt

Mehr

1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer

1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 59 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer Im Inland erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers unterliegen i.d.r. der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 14 GZ. RV/1085-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch STB, gegen die Bescheide des FA betreffend Umsatzsteuer 1999

Mehr

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...

Mehr

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 Lösungen zu den Übungsaufgaben zur Umsatzsteuer 1. Aufgabe a) Horst hat die

Mehr

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 BUNDESFINANZHOF Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem

Mehr

RECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN

RECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN RECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe

Mehr

Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis

Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Hochschule Landshut Tutorium: Buchführung und Bilanzierung Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Seite 1 von 5 1. Die Rechnung: Begriff: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung

Mehr

Beschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit

Beschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit Seite 1 von 12 Beschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit ab 01/2008 Formular für Österreich ab Jänner 2008 Die ab Jänner 2008 gültigen Formulare für die Umsatzsteuervoranmeldung stehen ab der Version

Mehr

WEGLEITUNG 1997 FÜR MEHRWERTSTEUER PFLICHTIGE

WEGLEITUNG 1997 FÜR MEHRWERTSTEUER PFLICHTIGE Fürstentum Liechtenstein Liechtensteinische Steuerverwaltung WEGLEITUNG 1997 FÜR MEHRWERTSTEUER PFLICHTIGE Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen >. 7 1. Teil Einleitung I. Die rechtliche Grundlage der

Mehr

Die Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich (Vorsteuer)

Die Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich (Vorsteuer) Die Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich (Vorsteuer) Unter der Vorsteuer versteht man jene Umsatzsteuer, die dem Unternehmer von anderen Unternehmern für an ihn erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen

Mehr

DIE ZUKUNFT DER MEHRWERTSTEUER. Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel

DIE ZUKUNFT DER MEHRWERTSTEUER. Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel DIE ZUKUNFT DER MEHRWERTSTEUER Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel GRUNDPRINZIPIEN DER MEHRWERTSTEUER Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem beruht auf dem Grundsatz, dass auf Gegenstände und Dienstleistungen,

Mehr

46. Für Sie als Betriebsinhaber bieten Privatversicherungen zahlreiche Möglichkeiten,

46. Für Sie als Betriebsinhaber bieten Privatversicherungen zahlreiche Möglichkeiten, 3.4 Sozial- und Privatversicherungen 44. Für Sie als Betriebsinhaber bieten Privatversicherungen zahlreiche Möglichkeiten, sich auf freiwilliger Basis gegen die vielfältigen Risiken im privaten und betrieblichen

Mehr

UMSATZSTEUER 2016 FALL 1: GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN

UMSATZSTEUER 2016 FALL 1: GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN UMSATZSTEUER 2016 : GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN Stand: 16. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden

Mehr

Sie benötigen folgende Unterlagen bzw. sollten folgende Dinge ausarbeiten.

Sie benötigen folgende Unterlagen bzw. sollten folgende Dinge ausarbeiten. Existenzgründung Sie benötigen folgende Unterlagen bzw. sollten folgende Dinge ausarbeiten. 1. Lebenslauf 2. Kurzkonzept 3. Kapitalbedarf 4. Finanzierung 5. Rentabilitätsvorschau 6. Zur abschließenden

Mehr

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)..., Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird

Mehr

MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1

MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1 Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 1 MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1 Das Mehrwertsteuer Abrechnungsformular besteht aus drei Teilen: Teil I enthält das vereinbarte oder

Mehr

Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax")

Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - (Citytax) Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax") Stand: 18.12.2012 Magistrat der Stadt Bremerhaven Stadtkämmerei Steuerabteilung Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: infocitytax@magistrat.bremerhaven.de

Mehr

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Kleinunternehmer brauchen für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen

Mehr

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1 2 An das Finanzamt Steuernummer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Eingangsstempel oder -datum 3 4 5 Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen

Mehr

Aufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge.

Aufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge. Aufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge. 1. Einem Kunden werden Aktien von der Depotabteilung ausgeliefert. Die Provision 80,00

Mehr

Antrag zur Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege gemäß 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Antrag zur Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege gemäß 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) An: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Jugendamt Referat Wirtschaftliche Jugendhilfe PF 10 02 53/54 01782 Pirna oder Abgabe in jedem Bürgerbüro! Antrag zur Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege

Mehr

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info

Mehr

In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe?

In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe? Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe? Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,

Mehr

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr. An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.

Mehr

Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen

Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 27. Mai 2013 Nr. 19/2013 vj Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2010 KOM(2010)293 endgültig 2010/0161 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Polens, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Website enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), auf denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

BEITRITTSERKLÄRUNG. Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und schicken ihn an uns zurück. Erläuterungen hierzu finden Sie im Anhang.

BEITRITTSERKLÄRUNG. Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und schicken ihn an uns zurück. Erläuterungen hierzu finden Sie im Anhang. BEITRITTSERKLÄRUNG Hiermit erkläre ich ab sofort meinen Beitritt zur Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.v., Trattstr. 7, 91362 Pretzfeld, Tel. 09194/33463-70, Fax 09194-33463-99. Bitte füllen

Mehr

64 Welche Steuerbefreiungen gibt es?

64 Welche Steuerbefreiungen gibt es? 64 Welche Steuerbefreiungen gibt es? nen (z. B. Frühstück). Der Unternehmer hat für Zwecke des Vorsteuerabzugs (s. S. 91) auf eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der einzelnen Umsätze

Mehr

Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien

Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 07 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Titel der MWST-Info XX Eidgenössisches Finanzdepartement

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig

Mehr

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine

Mehr

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Prüfung des Orts der sonstigen Leistung Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des

Mehr

EU Abwicklung. 1. Generelle Angabe hinterlegen. 1.1. Eigene USt.ID Nummer hinterlegen. 1.2. EU Länderkennzeichnen

EU Abwicklung. 1. Generelle Angabe hinterlegen. 1.1. Eigene USt.ID Nummer hinterlegen. 1.2. EU Länderkennzeichnen EU Abwicklung Mit der Apiras BusinessLine-Finanzbuchhaltung können die Buchungen im Rahmen der EU automatisch durchgeführt und die entsprechenden Dokumente automatisch erstellt werden. Auf den folgenden

Mehr

Besteuerung von Medienberufen

Besteuerung von Medienberufen Reinhard Knauft Rüdiger Schaar Besteuerung von Medienberufen Steuern und Sozialversicherung bei Künstlern GABLER Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Literaturverzeichnis 14 1 Einkommensteuer 15 A. Allgemeines

Mehr

KNAPPWORST & PARTNER. Steuerfallen für Gründer. Steuerberatungsgesellschaft

KNAPPWORST & PARTNER. Steuerfallen für Gründer. Steuerberatungsgesellschaft KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Information ist alles!!! Steuerfallen für Gründer Sie sparen Geld Zeit Ärger Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! 2 Kernfragen für den Gründungsprozess:

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Telefon: +43 57767-24483. Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen (URL):

Telefon: +43 57767-24483. Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen (URL): EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg E-mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Telefax (+352) 29 29 42 670 Internet-Adresse: http://simap.eu.int

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1 An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 2 Steuernummer 3 4 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs. 1 Nr.

Mehr

Info Besteuerung deutsche Renten

Info Besteuerung deutsche Renten Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von

Mehr

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2003

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2003 Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 14 15 Fallart 56.. Finanzamt Steuernummer - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten -.. Unternehmer ggf. abweichende Firmenbezeichnung Anschrift

Mehr

EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz

EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz Inhalt EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz 1 Status dieser Leitlinien 2

Mehr

Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan

Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan Ergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Erläuterungen Ordentliche Erträge 1.Steuern und ähnliche Abgaben 2.Zuwendungen u. allg. Umlagen

Mehr

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr