64 Welche Steuerbefreiungen gibt es?

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1 64 Welche Steuerbefreiungen gibt es? nen (z. B. Frühstück). Der Unternehmer hat für Zwecke des Vorsteuerabzugs (s. S. 91) auf eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der einzelnen Umsätze aufgeschlüsselt nach 7 % und 19 % zu achten. Als Nebenleistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen und damit dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegen, kommen in Betracht: Überlassung von möblierten und mit anderen Einrichtungsgegenständen (z. B. Fernsehgerät, Radio, Telefon, Safe) ausgestatteten Räumen Stromanschluss Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern und Bademänteln Reinigung der gemieteten Räume Bereitstellung von Körperpflegeutensilien, Schuhputzund Nähzeug Weckdienst Bereitstellung eines Schuhputzautomaten Mitunterbringung von Tieren in den überlassenen Wohn- und Schlafräumen Nicht begünstigt und damit mit 19 % zu besteuern sind folgende Nebenleistungen: Überlassung von Tagungsräumen Überlassung von Räumen zur Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit

2 Weitere steuerbefreiende Sachverhalte 65 gesondert vereinbarte Überlassung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen Überlassung von nicht ortsfesten Wohnmobilen, Caravans, Wohnanhängern, Hausbooten und Jachten Beförderungen in Schlafwagen der Eisenbahnen Überlassung von Kabinen auf der Beförderung dienenden Schiffen Umsätze von Tierpensionen Der Unternehmer kann auf die Steuerbefreiung für Vermietungen und Verpachtungen verzichten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen Mieter tätigt nur Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen Merke: Die Option zur Steuerpflicht greift nicht bei einer Vermietung zu Wohnzwecken. Versicherungen und Bausparen Die Umsätze aus der Tätigkeit der Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und -makler sind umsatzsteuerfrei.

3 66 Welche Steuerbefreiungen gibt es? Heilbehandlungen Unter den Begriff der Heilbehandlungen fallen Leistungen aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit im Bereich der Humanmedizin. Ebenfalls steuerbefreit sind grundsätzlich die Leistungen von Krankenhäusern. Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung ist, dass der jeweilige Unternehmer die entsprechende Befähigung zur Durchführung der Heilbehandlung hat. Als Heilbehandlungen gelten Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen werden. Die befreiten Leistungen müssen also dem Schutz der Gesundheit des Betroffenen dienen. Steht die heilberufliche Leistung nicht in Zusammenhang mit einem therapeutischen Ziel, so kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden. Keine Steuerbefreiung gibt es beispielsweise für schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten, Vortrags- oder Lehrtätigkeiten, Verkauf von Kontaktlinsen oder Schuheinlagen, Erstellung von Gutachten oder Schönheitsoperationen. Merke: Die Steuerbefreiung gilt nicht für Tierärzte.

4 Weitere steuerbefreiende Sachverhalte 67 Unterrichtsleistungen Die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen sowie anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen können als umsatzsteuerfreie Leistungen behandelt werden. Gleiches gilt für die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer. Die Steuerbefreiung gilt beispielsweise für Fernlehrinstitute sowie Kursveranstaltungen, die auf akademische Prüfungen vorbereiten. Der Begriff der berufsbildenden Einrichtungen wird in der Weise definiert, dass Leistungen erbracht werden müssen, die ihrer Art nach dem Ziel der Berufsaus- oder -fortbildung dienen. Weiter fordert die Steuerbefreiung ein festgelegtes Lehr- und Lernprogramm für die Erreichung eines bestimmten Lehrgangsziels sowie geeignete Unterrichtsräume oder -vorrichtungen. Des Weiteren kann beispielsweise eine Einrichtung für das Erlernen des Umgangs mit Computern eine Steuerbefreiung erreichen. In der Regel benötigen diese Privatschulen eine durch die zuständige Landesbehörde ausgestellte Bescheinigung, dass sie auf einen Beruf bzw. auf eine abzulegende Prüfung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ordnungsgemäß vorbereiten. Hilfsumsätze Verkauft ein Unternehmer einen Gegenstand seines Unternehmens, den er ausschließlich (mehr als 95 %) für Tätigkeiten verwendet hat, für die der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wird dieser Umsatz als steuerfrei behandelt.

5 68 Welche Steuerbefreiungen gibt es? Beispiel: Arzt A verkauft einen Schreibtisch aus seiner Praxis. A hat beim Kauf keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Muss der Arzt für den Verkauf des Schreibtisches Umsatzsteuer abführen? Lösung: Der Verkauf des Schreibtisches ist steuerfrei. Option zur Steuerpflicht Der Unternehmer kann bei bestimmten Umsätzen, die grundsätzlich als steuerfrei zu behandeln sind, auf diese einzelne Steuerbefreiung verzichten. In der Praxis wird diese Möglichkeit genutzt, um gegebenenfalls einen Vorsteuerabzug geltend zu machen (s. S. 91 ff.). Der Unternehmer kann beispielsweise bei einer steuerfreien Vermietung an einen anderen Unternehmer, der die Räume für sein jeweiliges Unternehmen nutzt und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, optieren. Weiter wird die Option zur Steuerpflicht gerne im Bereich der steuerfreien Grundstücksveräußerungen beansprucht. Hierbei ist die Option nur möglich, wenn der Umsatz wiederum an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird und die entsprechende Option im notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt wird.

6 Option zur Steuerpflicht 69 Auf den Punkt gebracht Das Umsatzsteuerrecht besteuert grundsätzlich jeden steuerbaren Vorgang, sofern keine Steuerbefreiung greift. Für einzelne Steuerbefreiungen kann der Unternehmer auf die Anwendung der Befreiung verzichten.

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8 Wie wird die Umsatzsteuer berechnet? Was gilt als Bemessungsgrundlage? Die Bemessungsgrundlage bei steuerbaren Umsätzen bestimmt sich grundsätzlich nach dem Entgelt. Entgelt ist alles das, was der Leistungsempfänger aufwendet, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Dabei kommt es nicht auf die bürgerlich-rechtlich bestimmte Gegenleistung an, sondern auf die tatsächlich aufgewendeten Beträge. Das Entgelt kann sich beispielsweise auch durch die Gewährung eines Zuschusses als zusätzliches Entgelt eines Dritten erhöhen bzw. überhaupt erst entstehen. Werden echte Zuschüsse geleistet, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Leistung stehen, so sind diese nicht als Entgelt im umsatzsteuerlichen Sinne zu sehen. Beispiel: Unternehmer U verkauft einen Gegenstand für 100. Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage? Lösung: Der Betrag in Höhe von 100 ist der Bruttobetrag und entspricht folglich 119 %. Die Umsatzsteuer ist herauszurechnen, sodass folgende Bemessungsgrundlage entsteht: /119 = 84 Umsatzsteuer: = 16

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