Mehrwertsteuererklärung als Jahreserklärung geltend
|
|
- Vincent Heintze
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum Buchung Recette Centrale Postfach 1004 L Luxemburg Tel.: (+352) IBAN LU Code BIC: CCPLLULL Gesetzliche Frist für die Abgabe der Erklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer: auf Seite 4 Mehrwertsteuererklärung als Jahreserklärung geltend Aufgabe der Tätigkeit im Laufe des Jahres 2014 (Name, bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) (Abgeändertes Gesetz vom ) A (Landeskennzeichen, Postfach und Ort) I. BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN UMSATZES A. Berechnung des Gesamtumsatzes 1. Besteuerung nach vereinbarten 204 / vereinnahmten 205 Entgelten (Zutreffendes ankreuzen) 2. Gesamtbetrag der Entgelte (Steuerpflichtige, steuerbefreite sowie im Ausland getätigte Umsätze, nach Geschäftszweigen) Betrag ohne MwSt. 1) a) Verkauf von im Unternehmen hergestellten Produkten 001 b) Verkauf von nicht im Unternehmen hergestellten Produkten c) Nettogewinnmarge (Sonderregelung: Art. 56ter) ) Dienstleistungen ) Veräußerungen von körperlichen oder unkörperlichen Anlagegütern, die einen Nebenumsatz darstellen ) ) Entnahmen von Gegenständen für den privaten Bedarf oder für den Bedarf der Arbeitnehmer (Art. 13/a) ) Zuordnung von im Unternehmen hergestellten Produkten für Zwecke des Unternehmens (Art. 13/b) ) Benutzung von Betriebsgegenständen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/a) ) Erbringung von Dienstleistungen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/b) Gesamtumsatz 012 B. Steuerbefreiungen und abzugsfähige Beträge 5. a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 43/1/d, e und f) an Personen, die eine Id.-Nummer in einem anderen Mitgliedstaat besitzen *) 013 b) Innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen (Art. 43/1/e) an Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und nicht im Besitz einer Id.-Nr. sind Ausfuhren (Art. 43/1/a und b) Andere Befreiungen (Art. 43 und Art. 56sexies) Andere Befreiungen (Art. 44 und Art. 56quater) Tabakwaren Im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze a) An innergemeinschaftliche Erwerbe anschließende Lieferungen im Rahmen von Dreiecksgeschäften, wenn der im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfasste Erwerber dort der Steuerschuldner ist *) b) An in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen, die nicht im Besitz einer Id.-Nummer sind, getätigte Lieferungen von Gegenständen (neue Fahrzeuge, Mineralöle, Alkohol und Tabakwaren ausgenommen), die vom Erklärenden oder für seine Rechnung versandt oder befördert wurden und dort steuerbar sind c) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst und Steuerschuldner ist, nicht steuerbefreit sind *) d) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst ist, steuerbefreit sind e) Andere im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze Umsätze im Inland, für die der Empfänger Steuerschuldner ist Insgesamt abzuziehen (unter Punkt C) 021 C. Steuerpflichtiger Umsatz: Punkt 4 (Gesamtumsatz) abzüglich Punkt 12 ( ) 022
2 - 2 - II. BERECHNUNG DER STEUER Besteuerungsgrundlage (ohne MwSt.) MwSt. 13. Steuerpflichtiger Umsatz: Aufteilung zum MwSt.-Satz von Gesamtbetrag Punkt 13: Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen: zum MwSt.-Satz von - Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen (Art. 18/1) Zuordnung von aus einem anderen EG-Mitgliedstaat für Zwecke des Unternehmens verbrachten Gegenständen (Art. 18bis) - Im Rahmen von Dreiecksgeschäften im Inland getätigte Lieferungen für die der Erklärende als Steuerschuldner bezeichnet wurde steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 14: Einfuhren von Gegenständen zum MwSt.-Satz von 1) für Zwecke des Unternehmens steuerbefreit ) für unternehmensfremde Zwecke steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 15, 1) + 2): Vom Empfänger als Steuerschuldner zu erklärende Dienstleistungen, zum MwSt.-Satz von 1) erbracht an den Erklärenden von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft ansässig sind Zwischensumme der Besteuerungsgrundlage Punkt 16, 1): 436 steuerbefreit ) erbracht an den Erklärenden von Steuerpflichtigen, die nicht in der Gemeinschaft ansässig sind steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 16, 1) + 2): ) erbracht an den Erklärenden von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen
3 Vom Erwerber als Steuerschuldner zu erklärende Lieferungen zum MwSt.-Satz von Gesamtbetrag Besteuerungsgrundlage Punkt (= ) : Sonderregelung zur Steueraussetzung : Berichtigung (Art. 56sexies, Abs. 5 und 8) Gesamtbetrag der Steuer (= ) (zu übertragen in Punkt 31) 076 III. BERECHNUNG DER ABZIEHBAREN VORSTEUER a) Wareneingang b) Anschaffungen von Anlagegütern c) Geschäftsunkosten 20. Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (siehe Punkte 16 und 17) Gesamtbetrag c) 088 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) Erklärte Mehrwertsteuer für die in Art. 13/b genannte Zuordnung von Gegenständen zu Zwecken des Unternehmens (siehe Punkt 3.2) Unter den Voraussetzungen von Art. 48 als solidarisch haftender Bürge bezahlte MwSt Berichtigte Steuer - Sonderregelung zur Steueraussetzung (Art. 56sexies/9, Unterabs. 2) ) Nichtabziehbare Vorsteuer betreffend die gemäß Art. 44 und Art. 56quater steuerfreien Umsätze 094-2) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung der in Art. 50 vorgesehenen Prorata-Regel 095-3) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung von Art. 56ter/4 (Im Fall einer Option für die Anwendung der Sonderregelung über die Differenzbesteuerung) Berichtigung der Vorsteuerabzüge (eine Minderung der abziehbaren Vorsteuer ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) 28. 1) in Anwendung der Bestimmungen von Art ) in Anwendung der Bestimmungen des großherzoglichen Beschlusses vom 7. März Optionsrecht für Grundstücksumsätze Andere: Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer (zu übertragen in Punkt 32) 102 IV. Berechnung des Überschusses 31. Gesamtbetrag der Steuer (Übertrag aus Punkt 19) Abziehbare Vorsteuer (Übertrag aus Punkt 30) Überschuss (ein eventueller Vorsteuerüberschuss ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) 105 Die eventuelle Rückzahlung eines Überschusses geschieht durch Überweisung auf das vom Steuerpflichtigen der Verwaltung angegebene Konto.
4 - 4 - V. Zusätzliche Angaben 34. Dauer des 233 / 234 / / 236 / 2014 Tag Monat Tag Monat 35. Telefonnummer, unter welcher der Erklärende zu erreichen ist: Anzahl der beschäftigten Personen (Jahresdurchschnitt) - mit Lohn oder Gehalt ohne Lohn (Familienmitglieder) 109 = Im Großherzogtum Luxemburg ansässige Steuerpflichtige: Aufbewahrungsort der Bücher und Belege, deren Führung, Abfassung oder Aushändigung durch das Gesetz vom 12. Februar 1979 oder seine Ausführungsbestimmungen vorgeschrieben sind, wenn dieser Aufbewahrungsort sich außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebietes befindet Im Rahmen von Dreiecksgeschäften getätigte Erwerbe, welche für eine anschließende Lieferung an einen im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfassten Erwerber, der dort als Steuerschuldner gilt, getätigt wurden (Art. 18ter/2, Unterabs. 2) 152 Ad *) Seite 1: Die in Zeile 013, 018 oder 423 angegebenen Beträge entsprechen der Summe der Beträge, welche in den diesbezüglichen Sparten der für den Erklärungszeitraum 2014 eingereichten zusammenfassenden Meldungen mitgeteilt wurden. Der (Die) Unterzeichner versichert (versichern), dass die vorstehende Erklärung richtig und vollständig ist., den Unterschrift(en) Gesetzliche Frist: Bei Tätigungsaufgabe im Laufe des Jahres 2014 haben die Abgabe dieser als Jahreserklärung geltenden Mehrwertsteuererklärung sowie die Zahlung des gemäß dieser Erklärung eventuell geschuldeten Steuersaldos innerhalb von 2 Monaten nach Tätigkeitsaufgabe zu erfolgen. Die Abgabe der Erklärung sowie die Zahlung der Steuer haben an folgendes Amt zu erfolgen: Recette Centrale de l'enregistrement auf das Konto Postfach 1004 IBAN LU L Luxembourg BIC Code: CCPLLULL Bei ordnungsgemäßer Buchführung sind die Abschlusskonten beizufügen. Die der Erklärung zugehörigen Beilagen sind sorgfältig auszufüllen und mit der Erklärung abzugeben.
5 - 5 - Beilage zur Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2014 A) Geschäftsunkosten 1. Bruttolöhne 2) GESAMTBETRAG gegebenenfalls mit MwSt. GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten ohne MwSt. der berechneten MwSt. 1) Der Verwaltung vorbehalten davon produktive Arbeitslöhne Bruttogehälter 2) Gelegenheitsarbeiterlöhne Gesetzlich bedingte Sozialbeiträge (Anteil des Arbeitgebers) Unfallversicherung ) 6. Provisionen Spesen des Personals ) 9. Buchhaltungskosten (Name und Adresse des Buchhalters sind unter E auf Seite 8 anzugeben) Spesen des Arbeitgebers Strom Gas Wasser Heizung Telefon Miete: a) Gebäude mit MwSt.-Anwendung (Name und Adresse des Vermieters sind unter E auf Seite 8 anzugeben) ) 186 b) Gebäude ohne MwSt.-Anwendung c) Maschinen und Betriebsanlagen Feuerversicherung Grundsteuer Gewerbesteuer Schankwirtschaftstaxe und andere Taxen Langzeitschuldzinsen Kurzzeitschuldzinsen Andere Bankunkosten Versicherung der Waren und der Betriebsanlagen Haftpflichtversicherung (zivile und berufliche) Bürounkosten Reinigungs- und Unterhaltskosten Beiträge zu Berufskammern und Berufsverbänden Zeitungen und Fachzeitschriften zu übertragen
6 Ausgaben für von Drittpersonen ausgeführte Arbeiten Übertrag: a) Ausgaben für die von Subunternehmen ausgeführten Arbeiten b) Ausgaben für andere von Drittpersonen ausgeführten Arbeiten Transport- und Frachtkosten Berufskleidung Anzeigen und Werbung Verpackungen Reparatur und Unterhalt der Anlagen und Maschinen Andere Reparaturen Neuanschaffungen (Werkzeuge und andere Einrichtungsgegenstände), welche gemäß Art. 34 des EStG. integral zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind Gesamtbetrag der Beilage zu den Geschäftsunkosten (Übertrag aus Seite 9) 5) Fahrzeugunkosten Gesamtbetrag der Geschäftsunkosten B) Bestimmung der Besteuerungsgrundlage 6) der Benutzung von Betriebsgegenständen für betriebsfremde Zwecke - Art. 16/a I. Kraftfahrzeuge Buchwert am Anschaffungen Veräußerungen Abschreibung in untenstehenden Punkt 5 zu übertragen 7) Buchwert zum Zeitpunkt der Aufgabe 367 der Tätigkeit GESAMTBETRAG der Kosten ohne MwSt. MwSt. 1. Kraftstoffe (Benzin, Diesel) und Schmiermittel LPG (Gas) Reparatur und Unterhalt Reifen u.a Leasing / Miete Abschreibung 7) Gesamtbetrag: 382 Im Jahr 2014 zurückgelegte Km: 383 km davon Privatanteil 384 km = = 386 II. Andere Gegenstände: III. Gesamtbetrag, zu übertragen in Punkt 3.3) der Jahreserklärung = 389 Anmerkungen: 1) Nur die tatsächlich berechnete Steuer; die auf innergemeinschaftliche Lieferungen, auf Einfuhren und als Steuerschuldner zu erklärende Steuer ist hier nicht anzugeben. 2) Nicht einbegriffen die im Namen von Drittpersonen geleisteten Zahlungen (z.b. durch Krankheitsausfall bedingte Entschädigungen, ausgezahlt im Namen der Krankenkasse und durch letztere zurückzuerstatten). 3) Mit einbegriffen der auf Löhne und Gehälter zu zahlende Spezialbeitrag zur Speisung des Arbeitsfonds. 4) Im Fall der Nicht-Angabe der Namen der Personen, welche die beim Erklärenden als Betriebsausgaben abziehbaren Dienstleistungen erbracht haben, kann der Abzug verweigert werden. 5) Nicht im Anhang A) aufgeführte Geschäftsunkosten können in einer Beilage zu den Geschäftsunkosten aufgeführt werden. Die Gesamtbeträge dieser Beilage müssen in die Zeile 43 der Anlage A) übertragen werden. 6) Die Besteuerungsgrundlage besteht aus dem Betrag der für die Erbringung der Dienstleistung getätigten Ausgaben. 7) Nur wenn die den Erwerb des Fahrzeuges belastende Mehrwertsteuer abziehbar war oder ist.
7 - 7 - C) Eingang von Waren zu Zwecken des Unternehmens (Beträge ohne MwSt.) welche nicht in den Anwendungsbereich von Art. 56ter fallen 1) 1. Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche Anlass zu einem Steuertatbestand beim Lieferanten oder beim Erwerber geben a) Bezug im Inland 2) b) Innergemeinschaftliche Erwerbe c) Einfuhren 3) 1.1. zum Steuersatz von ) 4) steuerbefreit Zwischensumme: Tabakwaren ) ) + Gesamtbetrag c) 147 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche weder beim Lieferanten noch beim Erwerber Anlass zu einem Steuertatbestand geben Erwerbe im Ausland von Waren, die nicht in das Großherzogtum Luxemburg verbracht werden Gesamtbetrag der Wareneingänge 154 davon zum Weiterverkauf bestimmte Waren 155 1) Betrifft keine Gegenstände, die als Anlagegüter oder Geschäftsunkosten gelten. 2) Einbegriffen Elektrizität und Gas, die bei einem nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen erworben wurden, wenn der Erwerber der Steuerschuldner ist (reverse charge Verfahren). 3) Einbegriffen Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Gebühren sowie Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort, Mehrwertsteuer ausgenommen. In die Besteuerungsgrundlage sind auch die vorgenannten Nebenkosten einzubeziehen, wenn diese sich aus der Beförderung nach einem anderen in der Gemeinschaft gelegenen Bestimmungsort ergeben, der zum Zeitpunkt, in dem der Steuertatbestand eintritt, bekannt ist (Art. 34). 4) Bezüge bei einem der Pauschalbesteuerung unterworfenen Land- oder Forstwirt. 5) Preis gemäß Steuerbanderole, abzüglich der darin einbegriffenen Mehrwertsteuer.
8 - 8 - D) Warenbestand / Verschiedenes - Beträge ohne MwSt. 1) Bestand von Waren, die nicht in den Anwendungsbereich von Art. 56ter fallen Steuersatz Datum der Tätigkeitsaufgabe / und unter Ausschluss von Tabakwaren, da diese unter Punkt 2) anzugeben sind steuerbefreit Zwischensumme (1) davon - zum Weiterverkauf bestimmte Waren: im Unternehmen hergestellte Produkte: ) Tabakwarenbestand (2) ) Gesamtsumme (1) + (2) ) Nicht fertiggestellte Arbeiten (MwSt. nicht einbegriffen) ) Außenstände (MwSt. nicht einbegriffen) ) Kundenvorauszahlungen (MwSt. nicht einbegriffen) E) Anzugebende Namen und Adressen - Punkte 9 und 18 a) unter A) A - 9 Buchhalter: Name 397 Adresse A a) Vermieter: Name 400 Adresse F) Jahresabschlüsse: hinterlegt beim Handels- und Firmenregister (RCSL): Ja 998 Nein 999 (Zutreffendes ankreuzen)
9 Beilage zu den Geschäftsunkosten DETAIL DER UNKOSTEN ZEILE GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten der berechneten MwSt. 1) ohne MwSt Der Verwaltung vorbehalten Auf die Zeile 43 zu übertragender Gesamtbetrag
10 Anlage zur MwSt.-Erklärung des Jahres 2014 Eingangsdatum Der Verwaltung vorbehalten Buchungsdatum Lfde Nr. 501 Anschaffungsdatum Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern Anschaffungen, die nicht voll zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind gemäß Artikel 34 des EStG. Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungspreis (mit MwSt.) MwSt. Kaufpreis (ohne MwSt.) Erhaltene Subventionen 1) Abschreibungsgrundlage 1) Kolonne 6 minus Kolonne 7: zu übertragen in Kolonne 4 und 7 der Abschreibungstabelle Gesamtsumme:
11 501 Lfde Nr. Anschaffungs -datum Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungspreis (mit MwSt.) MwSt. Kaufpreis (ohne MwSt.) Erhaltene Subventionen Abschreibungsgrundlage
12 2014 Abschreibungstabelle Lfde Nr. 617 Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Abschreibungsgrundlage Abschr.- Satz. Buchwert bei Beginn des ) Anschaffung während des 2) Verkauf während des Abschreibung des Buchwert am Ende des 1) Aufzählung in der Tabelle der Anschaffungen 2) Ohne MwSt Privatanteil : 615 Geschäftsanteil: 616
13 Abschreibungstabelle Lfde Nr. 617 Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Abschreibungsgrundlage Abschr.- Satz. Buchwert bei Beginn des Anschaffung während des Verkauf während des Abschreibung des Buchwert am Ende des
Eingangsdatum. Kennziffer. (Name, bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) (Landeskennzeichen, Postfach und Ort)
GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG ADMINISTRATION DE L'ENREGISTREMENT ET DES DOMAINES Recette Centrale B.P. 1004 L - 1010 Luxembourg (+352) 44 905 1 IBAN LU31 1111 0114 1970 0000 BIC-Code: CCPLLULL Eingangsdatum
MehrMEHRWERTSTEUER (Abgeändertes Gesetz vom )
Seite 1/13 Recette Centrale B.P. 1004 L-1010 Luxembourg Tél. (1) : (+352) 44905-1 IBAN : LU31 1111 0114 1970 0000 Code BIC : CCPLLULL URL (1) : http://www.aed.public.lu Gesetzliche Frist : Steuerbüro :
MehrHinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979
Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am 01.01.2013 geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Diese Hinweise ersetzen keinesfalls die im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden
MehrMWSt.-Identifikationsnr. LU. (Name bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer)
Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum gebucht am Service de coopération administrative en matière de taxe sur la valeur ajoutée Adr. postale: B.P., L-0 Luxembourg Bureaux:, avenue de la Gare, L- Luxembourg
MehrZUSAMMENFASSENDE AUFSTELLUNG BETREFFEND INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN
Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum gebucht am MWSt.-Identifikationsnr. LU = Nummer welche in all Ihren Beziehungen mit innergemeinschaftlichen Unternehmern anzuwenden ist Service de coopération administrative
MehrZusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche
MehrInhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen
0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...
MehrModul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing
Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter
MehrZusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen Abgabebestimmungen
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche die innergemeinschaftlichen Lieferungen von
MehrZusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen Abgabebestimmungen
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen
MehrInhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen
Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht 15 I. Grundlagen 15 1. Entwicklung 15 2. Systematik 15 II. Grundzüge 16 1. Territorialer Anwendungsbereich
MehrMehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016
Rundschreiben Nr. 2/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 25.01.2017 Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Der elektronische Einreichungstermin für die MwSt.-Jahreserklärung ist der 28. Februar
MehrUmsatzsteuererklärung
1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2018 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 Berichtigte erklärung (falls ja bitte eine 1 eintragen)
MehrUmsatzsteuer im Unternehmen
Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner
MehrKonten für UStVA-Formular zuordnen
Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für
MehrKonten für UStVA-Formular zuordnen
Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für
MehrZusammenfassende Aufstellung 2014 für Lieferungen
Zusammenfassende Aufstellung 2014 für Lieferungen Gesetzliche Frist Für zusammenfassende Aufstellungen ab 2010 ist die gesetzliche Frist abhängig von der Art wie die Erklärung eingereicht wird: Bei Abgabe
MehrGEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom bis
Blatt 1 GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 EUR EUR EUR A. BETRIEBSEINNAHMEN 1. Umsatzerlöse 254.238,68 252.349,03 2. Sonstige betriebliche Einnahmen a) Veräußerung
MehrZusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen Abgabebestimmungen
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche die innergemeinschaftlichen Lieferungen von
MehrZusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen welche ab dem 1. Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen welche ab dem 1. Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche
MehrNemačka evidencije PDV
Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen
MehrLösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald
Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG
MehrC.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)
C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche
MehrZuordnung der Konten und Buchungsschlüssel zu den Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Kontenrahmen 13
Zuordnung der Konten und Buchungsschlüssel zu den Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldung Kontenrahmen 13 Inhaltsverzeichnis 1. Zuordnung der Konten... 1 2. Zuordnung der Buchungsschlüssel (Standarderfassung)...
MehrUmsatzsteuertagung 2006
Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft
MehrÜberblick der aktuellen Gesetzesänderungen. des Umsatzsteuergesetzes. anhand von Beispielen
Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes anhand von Beispielen Soll- oder Istbesteuerung Unternehmer A hat im Jahre 2005 einen Gesamtumsatz i. S. des 19 Abs. 3 UStG i. H. von
MehrVeredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 16 1 Kfz im Ertragsteuerrecht 17 A. Anschaffung 17 I. Begriff der Anschaffungskosten 17 II. Zurechnung des Vermögensgegenstandes 18 III. Anschaffungsvorgänge
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem
Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a UStG folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
MehrUmsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße
MehrMehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015
Rundschreiben Nr. 2 Info vom 25.01.2016 Themen: - Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015 - Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2015 - Erklärung der Steuersubstituten Steuerrückbehalte (Modell 770) & Modell
MehrWer muss Rechnungen ausstellen?
Wer muss Rechnungen ausstellen? Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen etc. im Inland gegen Bezahlung im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, sind steuerrechtlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen,
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer
MehrMehrwertsteuer der EU
Mehrwertsteuer der EU Die 6., 8. und 13. USt-Richtlinie mit Erläuterungen Von Dr. Wolfram Birkenfeld Richter am Bundesfinanzhof unter Mitwirkung von Dipl.-Finw. Assessor iur. Jürgen Hille 5., überarbeitete
MehrWir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und stellen Ihnen vereinbarungsgemäß folgende Lieferungen / Leistungen in Rechnung:
Pflichtangaben zu Rechnungen (keine Kleinbetragsrechnung) Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt Telefon 1234/56789 Telefax 1234/5678910 info@musterfrau.de Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt
MehrA. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15
Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 2. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 1. Der Steuerbegriff 15 1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen
MehrUmsatzsteuer für digitale Publikationen
Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server
Mehr- eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder
1 e Pflichten bei der Rechnungserstellung Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Rechnungsstellung (2001/115/EG) vom 20. Dezember 2001 mit dem Ziel der Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
MehrUnter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrBitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten
Zeile 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2014 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 9 10 12 13 14 Berichtigte erklärung (falls ja
MehrLieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt
Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1.1. Privatpersonen 1.2. Andere Rechtssubjekte 1.3. Erwerbsteuer des Abnehmers 2. Die Regelungen
MehrAb durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer. Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien
Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien Erste Schritte als UnternehmerIn Was ist zu tun? 1.) Meldepflicht beim Finanzamt innerhalb
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort
Mehr8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)
8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung
MehrLösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit
Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der
MehrDer Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft
Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft 1 Die Mitgliedsländer der Europäischen Union bilden eine so genannte Innergemeinschaft. Umsatzsteuerlich ist die Europäische Union ein
Mehr1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
BMF v. 15.6.2010 IV D 3 -S 7427 /08/10003-03 BStBl 2010 I S. 569 Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Zuge der Umsetzung von Artikel 2
MehrCD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich
CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen
MehrKontenrahmenbeschreibung 2016 SKR 97 (Privatpersonen)
Kontenrahmenbeschreibung 2016 SKR 97 (Privatpersonen) Finanzbuchführung Auflage 02 16 Auflage 02 16 Herausgeber: DATEV eg, 90329 Nürnberg Art.-Nr. 10090 2016-02-01 Copyright DATEV eg: Alle Rechte, auch
MehrReferenzkonten des MB-Kontenplanes nebst Partnerkonten gem. EÜR-Pos.
EINNAHMEN EÜR- EÜR EÜR Block EÜR AV Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer 8195 Erlöse als Kleinunternehmer i.s.d. 19 Abs 1 UStG Einnahme 10 Kontenliste 0 0 239 111 2 0 EÜR EÜR Block EÜR AV Erhaltene Ust-
MehrKraftfahrzeuge im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
Daniel Albert I Sven Braun Kraftfahrzeuge im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht Von der Anschaffung bis zur VerauBerung GABIER Inhaltsiibersicht Vorwort 5 Abkiirzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 16 1
MehrUmsatzsteuer Check-Up
Umsatzsteuer Check-Up Stand: 12.05.2014 Referent: Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33,
MehrBesondere Fälle in der Umsatzsteuer
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Steuerforum am 11. Mai 2017 1 Lieferung von Ware aus Berlin nach Paris an einen anderen
MehrDie Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen Grundsätzliche Regelungen in der EU
Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen Grundsätzliche Regelungen in der EU Allgemein Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen ist europarechtlich
MehrMWST - MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Korrektur
Teil 1 Vorsteuerabzug Seite 1a 1 Grundsätzliches zum Vorsteuerabzug 1.1 Welche Vorsteuern dürfen geltend gemacht werden? 1.2 Grafik zur Abklärung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug 1.3 Eintragung im MWST-Register
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
MehrUMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51
UMSATZSTEUER für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH 9/2017 Nr.: 51 UStG 1994 Umsatzsteuergesetz 1994 einschließlich Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG
MehrVorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 9.8.2017 COM(2017) 421 final 2017/0188 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/797/EU zur Ermächtigung
MehrVO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber
VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,
MehrMWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a
MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a 1 Das System der MWST: MWST = > Verbrauchssteuer > Inlandsteuer > Selbstdeklaration (es wird keine Rechnung zugestellt) Art. 86 Abs. 1 MWSTG > Nur inländische
MehrLieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel)
2.2.2. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel) 2.2.2.4. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung im Gemeinschaftsgebiet/Drittland Eingangsrechnung von Lieferanten aus dem Gemeinschaftsgebiet/Drittland
MehrSage50 Neue MWST-Verordnung per Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein
Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold Gebrauchtwarenhandel
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrNachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen:
Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Betriebseinnahmen 4185 Betriebseinnahmen als umsatzst. Kleinunternehmer 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher
MehrDas BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus-
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrLieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellten Rechtssubjekten im EU-Binnenmarkt
Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellten Rechtssubjekten im EU-Binnenmarkt Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft 1. Anwendungsbereich 1.1 Privatpersonen 1.2 Andere Rechtssubjekte
MehrBUCHUNG LAUFENDER GESCHÄFTSFÄLLE
BUCHUNG LAUFENDER GESCHÄFTSFÄLLE Diplom Buchhalter Modul 2 Petra WENZL 1/2017 BAND 1 Nr.: 202 BUCHUNG LAUFENDER GESCHÄFTSFÄLLE Diplom Buchhalter Modul 2 Erklärungsformulare Petra WENZL 1/2017
MehrNeuerungen Mehrwertsteuer Schweiz
Neuerungen Mehrwertsteuer Schweiz Teilrevision Mehrwertsteuergesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2018 v.a. in Bezug auf die Mehrwertsteuerpflicht ausländischer Unternehmen in der Schweiz Andreas Schwarzenbach
MehrKapitel 5. Umsatzsteuer
Kapitel 5 Umsatzsteuer Kap. 5 / 1 / 27 Der Aufbau der Umsatzsteuer - Übersicht RECHNUNG Netto 2.000,-- 20 % USt 400,-- Brutto 2.400,-- stellt aus erhält Verkäufer Lieferung, Leistung Zahlt Bruttopreis
MehrHerzlich willkommen! 15. Bayerischer Gästeführertag Passau 13. Januar 2017
Herzlich willkommen! 15. Bayerischer Gästeführertag Passau 13. Januar 2017 Aktuelle Anforderungen an die Rechnungstellung ------------------------------------------------- Geschäftsführer: Klaus Richter,
MehrAnleitung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung. Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der
Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/ zur Anmeldung der Sondervorauszahlung 2016 Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung auf elektronischem
MehrUmsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU
Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrVorsteuerberichtigung
12 Abs10 UStG (Anm.: lex specialis): Ändern sich bei einem Gegenstand, den der Unternehmer in seinem Unternehmen als Anlagevermögenverwendetoder nutzt, in den auf das Jahr der erstmaligen Verwendung folgendenvier
MehrGesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts
Wirtschaft Stefan Bross Gesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts Unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 Bachelorarbeit Bibliografische Information
Mehr17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen
Dok.-Nr.: 9119880 Gesetzgeber Verordnung (Gesamttext) Stand: 25.03.2013 Letzte Bekanntmachung: 21.02.2005 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) (gültig ab 01.10.2013) Zu 4 Nr. 1 Buchstabe b und
MehrMerkblatt. Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren
Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren 2.1 Unternehmer muss im Ausland ansässig sein 2.2 Weitere Voraussetzungen 2.3 Ausschluss
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
Mehr1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13
Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung
MehrMehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen
Mehrwertsteuer Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen I. Praxisänderungen Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen 1. Verzicht auf die Angabe des Namens und der
MehrVorsteuerabzug sichern
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Vorsteuerabzug sichern Voraussetzungen Prüfpflichten Fehler vermeiden In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Vorsteuerabzug sichern Inhalt
MehrEinfÅhrung in die Umsatzsteuer
Steuerbarkeit E I N F Û H R U N G Die PrÅfung von umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen ist logisch und nachvollziehbar, denn die PrÅfung jedes Falles vollzieht sich eigentlich immer nach demselben Grundschema,
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrGeringfügige Beschäftigung NEIN Kurzfristige Beschäftigung NEIN Zutreffendes bitte ankreuzen
Geringfügige Beschäftigung NEIN Kurzfristige Beschäftigung NEIN Zutreffendes bitte ankreuzen Personalfragebogen JA JA Angaben zur Person: Name Vorname Straße PLZ / Ort Beginn Befristet bis Staatsangehörigkeit
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 1 GZ. RV/0451-G/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Musiker, Deutschland, vertreten durch Hinterleitner, Schollmeyer & Partner, Rechtsanwälte
MehrUmsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim
MehrUmsatzsteuer-Novelle HR Dr. Otto Sarnthein Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Novelle 2004 HR Dr. Otto Sarnthein Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer Gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen BMF Standardvorlage EuGH Rs C-269/00 - Seeling Die
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und die richtige Rechnung Steuerforum am 11. Mai 2017 1 2 } Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch
MehrVorbemerkungen 9 Vorwort 11
Vorbemerkungen 9 Vorwort 11 Grundlagen 1 Einführung 13 2 Wenn der (Zweit )Name zum Programm wird: die Umsatzsteuer als Mehrwert steuer 30 3 Der neue Umsatzsteuer Anwendungserlass UStAE 32 4 Überlegungen
MehrG+E Einkünfte der Gesellschaft Mandant: 1 - Mustermann GmbH Steuer-Nr.: Musterstr. 1, Musterstadt
G+E 2012 - Einkünfte der Gesellschaft Musterstr. 1, 12345 Musterstadt Besteuerungsgrundlagen lt. Anlage FE 1 Einkunftsart: Gewerbebetrieb Laufende Einkünfte 114.850 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen 350 Vergütungen
MehrVorbemerkungen 9 Vorwort 11. Einführung 15 1 Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darf 15
Vorbemerkungen 9 Vorwort 11 Einführung 15 1 Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darf 15 Vorgaben aus Europa für das deutsche Umsatzsteuerrecht 30 2 Rechtsgrundlagen 30 3 Interpretation von Umsatzsteuer
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 2. Auflage : ; Verlag Neue Wirtschafts-Briefe v Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort
Mehr