MWST - MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Korrektur

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1 Teil 1 Vorsteuerabzug Seite 1a 1 Grundsätzliches zum Vorsteuerabzug 1.1 Welche Vorsteuern dürfen geltend gemacht werden? 1.2 Grafik zur Abklärung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug 1.3 Eintragung im MWST-Register als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug 1.4 Unterscheidung zwischen unternehmerischer und nicht unternehmerischer Tätigkeit Unternehmerische Tätigkeit Nicht unternehmerische Tätigkeit Beispiele Folgen für den Vorsteurabzug 1.5 Vorsteuerabzug bei den von der Steuer ausgenommenen Leistungen Grundsatz Option Grundsatz Ausnahmen Beispiele Folgen für den Vorsteurabzug 1.6 Nachweis des Vorsteuerabzugs Inlandsteuer Bezugsteuer Einfuhrsteuer 1.7 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs Inlandsteuer Bezugsteuer Einfuhrsteuer 1.8 Vorsteuerabzug aufgrund von Belegen in ausländischer Währung 1.9 Berichtigung des Vorsteuerabzugs Entgeltsminderung und Rückerstattung von Entgelt Nachträgliche Änderung der Nutzung Einlageentsteuerung Art. 31 Abs. 1 MWSTG MWST-Info 09 Seite 1 von 6

2 2 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit nicht als Entgelt Seite 2a geltenden Mittelflüssen Art. 18 Abs.2 MWSTG 2.1 Grundsatz Keine Mittelflüsse zur Abgeltung von Leistungen sind: Spenden Einlagen in Unternehmen, insbesondere zinslose Darlehen, Sanierungsleistungen und Forderungsverzichte Dividenden und andere Gewinnanteile Vertraglich oder gesetzlich geregelte Kostenausgleichszahlungen, die durch eine Organisationseinheit, namentlich durch einen Fonds, an Akteure innerhalb einer Branche geleistet werden; Pfandgelder für Schadenersatz, Genugtuung und dergleichen Erstattungen, Beiträge und Beihilfen bei Lieferungen ins Ausland, die nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 1 MWSTG von der Steuer befreit sind 2.2 Vorsteuerabzug auf den direkt zuordenbaren Aufwendungen Beispiel 1: Beispiel 2: Beispiel 3: Beispiel 4: Beispiel 5: Sanierungsleistungen Pfandgelder Schadenersatz Suppenküche Spenden Variante 1 Spenden werden für eine unternehmerische, zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit eingesetzt: Variante 2 Spenden werden für eine unternehmerische, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit eingesetzt: 2.3 Vorsteuerabzug auf nicht direkt zuordenbaren Aufwendungen Beispiel 1: Spenden Variante 1 Die Spendenaktion wird von einem Dritten (Fundraising-Unternehmen) durchgeführt Variante 2 Die Leistungen für die Spendenaktion werden mit der eigenen Infrastruktur und mit dem eigenen Personal erbracht 2.4 Subventionen und andere Beiträge der öffentlichen Hand Keine Mittelflüsse zur Abgeltung von Leistungen sind: Subventionen und andere Beiträge der öffentlichen Hand Gelder, die Kur- und Verkehrsvereine ausschliesslich aus öffentlichen Tourismusabgaben erhalten Beiträge aus kantonalen Wasser-, Abwasser- oder Abfallfonds an Entsorgungsanstalten oder Wasserwerke. MWST-Info 09 Seite 2 von 6

3 Teil 2 Vorsteuerkorrekturen Seite 3a 3 Vorsteuerkorrektur infolge gemischter Verwendung Verwendet die steuerpflichtige Person Gegenstände, Teile davon oder Dienstleistungen auch ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit; oder innerhalb ihrer Unternehmerischen Tätigkeit sowohl für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Leistungen, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind liegt eine gemischte Verwendung vor. 4 Methoden zur Berechnung der Vorsteuerkorrekturen Art. 65 MWSTV 4.1 Grundsatz Die gewählte Methode muss: zu einem sachgerechten Ergebnis führen; und während mindestens einer Steuerperiode beibehalten werden 4.2 Vorsteuerkorrektur nach dem effektiven Verwendungszweck direkt zuordenbare Vorsteuern können abgezogen werden gemischt verwendete und nicht direkt zuordenbare Vorsteuern sind sachgerecht (nach effektiven Kriterien, mit Hilfe geeigneter Schlüssel) zu korrigieren 4.3 Vorsteuerkorrektur mittels pauschalen Branchenpauschalen Art. 66 Bst. A - c und f MWSTV Gewährung von Krediten, Zinseinnahmen und Einnahmen aus Handel mit Wertpapieren sofern die Zinseinnahmen und Einnahmen aus Handel mit Wertpapieren mehr als 10'000 pro Jahr und mehr als 5% des Gesamtumsatzes ausmachen, kann die Vorsteuerkorrektur für die gemischt verwendete Verwaltungsstruktur mit 0.02% der Zinseinnahmen und Einnahmen aus dem Handel mit Wertpapieren ermittelt werden Verwaltung von eigenen, nicht optierten ImmobilienArt. 66 Bst. E MWSTV Betragen die Brutto Mieteinnahmen (inkl. Nebenkosten) mehr als 10'000 Fr. pro Jahr ist eine Korrektur mit 0.07% gemacht werden Referentenleistungen Betragen die Honorare mehr als 5'000 pro Jahr, ist eine Korrektur mit einer Pauschale von 1.0% vorzunehmen Entschädigung für unselbstständig ausgeübte Tätigkeiten wie Verwaltungsratsund Stiftungshonorare, Behördenentschädigung oder Sold Betragen die Entschädigungen mehr als 5'000 pro Jahr, ist eine Korrektur mit einer Pauschale von 1.0% vorzunehmen. MWST-Info 09 Seite 3 von 6

4 4.4 Vorsteuerkorrektur durch Versteuerung der Umsätze Seite 4a Für die Folgenden Einnahmen, für die nicht optiert werden kann ist eine Vorsteuerkorrektur durch die "stille Versteuerung" vorgenommen werden Vermietung von Hauswartwohnungen Vermietung von Sportanlagen Ausweis der MWST in der Rechnung ist nicht zulässig. 4.5 Vorsteuerkorrektur mittels eigener Berechnungen Topf-Methode Umsatzschlüssel Massgebender Umsatz für die Vorsteuerkorrektur bei Anwendung des Umsatzschlüssels Grundsatz Vom Grundsatz abweichende Regelungen 5 Besondere Sachverhalte, die keine Vorsteuerkorrektur zur Folge haben 5.1 Rückvergütungen oder Entschädigung an Arbeitgeber kraft spezialgesetzlicher Bestimmungen 5.2 Nicht eingelöste Geschenkgutscheine 6 Detailregelung 6.1 Zeitpunkt der Deklaration 6.2 Rundung 6.3 Abrechnung / Deklaration Teil 3 Fiktiver Vorsteuerabzug 7 Fiktiver Vorsteuerabzug Art. 65 MWSTV 7.1 Grundsatz 7.2 Effektiver Vorsteuerabzug beim Bezug von Urprodukten, Vieh oder Milch ohne Mehrwertsteuerbelastung Art. 28 Abs. 2 MWSTG Grundsatz MWST-Info 09 Seite 4 von 6

5 7.2.2 Voraussetzungen für den fiktiven Vorsteuerabzug Seite 5a Berechnung des fiktiven Vorsteuerabzugs Berechnung: Rechnungsbetrag x 2.5% = 7.3 Fiktiver Vorsteuerabzug beim Bezug eines gebrauchten individualisierbaren beweglichen Gegenstandes ohne Mehrwertsteuer Grundsatz Was ist ein Gebrauchtgegenstand Voraussetzungen für den fiktiven Vorsteuerabzug Berechnung des fiktiven Vorsteuerabzugs Vorübergehende Verwendung für sonstige Zwecke Rückgängigmachen des fiktiven Vorsteuerabzugs Zeitpunkt der Rückgängigmachung sowie Deklaration Buchführung / Aufzeichnung Korrektur des fiktiven Vorsteuerabzugs bei zu einem Gesamtpreis erworbenen Gegenständen Teil 4 Spezialfälle 8 Vorsteuerkorrekturen im Rahmen der Gruppenbesteuerung 9 Beteiligungen 9.1 Begriff Art. 29 As. 3 MWSTG 9.2 Steuerpflicht 9.3 Vorsteuerabzug beim Erwerben, Halten und Veräussern von Beteiligungen Vorsteuerabzug aufgrund von Artikel 29 Abs. 2 MWSTG Ergänzende Berechnungsmöglichkeit für Holdinggesellschaften Begriff Holdinggesellschaft Vorsteuerabzug aufgrund von Artikel 29 Abs. 4 MWSTG Leistungen zwischen Tochter- und Muttergesellschaft Führen des Konzerns Zusätzliche Leistungen 10 Umstrukturierungen Art. 29 Abs. 2 MWSTG MWST-Info 09 Seite 5 von 6

6 Anhang Seite 6a I. Beispiele zur Berechnung der Vorsteuerkorrektur 1 Korrektur nach dem effektiven Verwendungszweck 2 Korrektur mittels eigener Berechnungen - Teilzuordnung der Vorsteuer 3 Korrektur mittels eigener Berechnungen - Einheit der Leistungen 4 Korrektur mittels eigener Berechnungen - Umsatzschlüssel II. Vorgehensweise zur Ermittlung bestimmter Leistungen zwischen Tochtergesellschaften und Holdinggesellschaft 1 Ermittlung des Wertes der Leistungen im Zusammenhang mit der strategischen Führung des Konzerns 2 Ermittlung des Wertes der Leistungen im Zusammenhang mit den Managementdienstleistungen bzw. Lizenzen MWST-Info 09 Seite 6 von 6

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